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Nr. 35MinisterratssitzungDonnerstag, 21. Juni 1951 Beginn: 18 Uhr 15 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Unwetterkatastrophe in Bayreuth. II. Teehaus auf dem Kehlstein bei Obersalzberg. III. Globalabfindung der JRSO. IV. Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung über die Organisation der Wiedergutmachung. V. Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung einer Filmbewertungsstelle in Wiesbaden. VI. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 10. August 1948 (GVBl. S. 138  ). VII. Truppenübungsplatz Hammelburg. VIII. Einbau von Sprengkammern. IX. Änderung der Bezeichnung des Sozialen Landesmuseums in München. X. Vertretung der Ministerien im Ausschuß für Rechts- und Verfassungsfragen. XI. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. XII. Zuweisung eines Baugrundes an den Verband der Kriegsgeschädigten. XIII. Personalangelegenheiten. XIV. [Bundesverband der Heimkehrer]. [XV. Deutscher Gemeindetag]. [XVI. Schuman-Plan].

I. Unwetterkatastrophe in Bayreuth

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß morgen um 9 Uhr 30 im Landtag eine Sitzung stattfinden werde, auf der die Hilfsmaßnahmen für Bayreuth beraten werden sollten.1

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe den Eindruck, auf dieser Sitzung, die im Zimmer des Herrn Senatspräsidenten Dr. Singer2 stattfinde, sollte im wesentlichen nur besprochen werden, wie der geschädigten Landwirtschaft geholfen werden könne. Andererseits seien auch in der Stadt Bayreuth die Unwetterschäden außerordentlich groß und rasche Hilfsmaßnahmen notwendig, zumal ja schon Mitte Juli die Festspiele eröffnet würden. Er habe auch ein Schreiben des Bürgermeisters Rollwagen3 erhalten, der um die Koordinierung aller Hilfsmaßnahmen und die Einschaltung der Regierung von Oberfranken ersuche, ein Vorschlag, dem sicher beizupflichten sei.

Staatsminister Zietsch erklärt, er werde selbst an der Sitzung teilnehmen und auf die Notwendigkeit einer Zusammenfassung nachdrücklich hinweisen.4

II. Teehaus auf dem Kehlstein bei Obersalzberg5

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Besatzungsmacht beabsichtige, die Straße und das sogenannte Teehaus auf dem Kehlstein bei Berchtesgaden freizugeben,6 sie verlange aber bindende Vorschläge, was von deutscher Seite mit dem Gebäude beabsichtigt sei.7 Bekanntlich sei schon eine Reihe von Vorschlägen gemacht worden, z.B. die Errichtung einer Kapelle, eines Kinderheims, der Abbruch der Gebäude usw., die aber alle auf mehr oder weniger große Schwierigkeiten stießen;8 der Kreistag und die Bevölkerung Berchtesgadens seien dagegen der Meinung, man sollte einen Wirtschaftsbetrieb aus dem Teehaus machen, um die bestehenden Anlagen auszunützen.9 Dies sei auch die beste Möglichkeit, um jede Art von Wallfahrt oder Legendenbildung zu vermeiden.

Er ersuche das Kabinett, sich bis zur nächsten Sitzung zu überlegen, welche Vorschläge man dem Landeskommissariat endgültig machen könne.10

III. Globalabfindung der JRSO11

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, in den letzten Tagen habe eine Besprechung zwischen Herrn Staatsminister Dr. Zorn, Mr. Ganse12 und Mr. Bradford13 vom Landeskommissariat und Herrn Penzel14 stattgefunden, dabei sei der Vorschlag angenommen worden, ein neutrales Schiedsgericht für die Entscheidung derjenigen Punkte einzusetzen, bezüglich derer bisher zwischen dem Vertreter der JRSO und der bayerischen Regierung keine Einigung zustande gekommen sei.15

Staatssekretär Dr. Nerreter verweist auf die außerordentlichen Schwierigkeiten, die nach wie vor bestünden, insbesondere, nachdem bekanntlich bei diesen Rückerstattungsfällen der gute Glaube nicht geschützt sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist sodann noch auf die bisherigen Verhandlungen in Hessen und Württemberg, die anscheinend in Hessen zu einem Abschluß geführt hätten, der allerdings auch mehr oder weniger umstritten sei. Wenn ein Vergleich mit der JRSO abgeschlossen werde, z.B. auf der Basis von 15 Millionen DM, so müsse man jedenfalls die notwendigen Mittel vom Landtag bewilligen lassen, der mit Recht genaue Auskünfte verlangen werde. Von der Einrichtung eines Schiedsgerichts könne er sich übrigens nicht sehr viel erwarten, andererseits müsse man zu einem Entschluß kommen, nachdem von seiten der JRSO immer wieder auf neuerliche Besprechungen gedrängt werde und auch der amerikanische Hohe Kommissar an der Sache sehr interessiert sei.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, er werde den ganzen Fragenkomplex nach der Rückkehr des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann aus Bonn mit diesem besprechen und dann den Ministerrat unterrichten.

Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden.16

IV. Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung über die Organisation der Wiedergutmachung17

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es der Zweck der Verordnung sei, die Aufgaben des Generalanwalts der Wiedergutmachungsberechtigten von den Aufgaben des Präsidenten des Landesentschädigungsamtes zu trennen, vgl. § 2. Die Verabschiedung dieser Verordnung sei deshalb notwendig, weil schon in nächster Zeit der Beirat beim Landesentschädigungsamt ins Leben treten solle.18

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf dieser Verordnung zuzustimmen mit der Maßgabe, daß § 5 Abs. 1 wie folgt lautet:

„Die Verordnung tritt am 1. Juli 1951 in Kraft“.19

V. Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung einer Filmbewertungsstelle in Wiesbaden20

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, die längere Zeit schwebenden Vorarbeiten für eine Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung einer Filmbewertungsstelle seien nunmehr abgeschlossen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bittet nunmehr den Ministerrat, dazu seine Zustimmung zu erteilen. Bekanntlich handle es sich darum, bestimmten Filmen das Prädikat „Wertvoll“ oder „Besonders wertvoll“ zu erteilen mit der Folge, daß dann eine Ermäßigung oder ein völliger Wegfall der Vergnügungssteuer eintrete. Man habe ein Interesse daran, eine einheitliche Bewertung im ganzen Bundesgebiet zu erreichen, damit dann auch die Produzenten entsprechend kalkulieren könnten. Nachdem die Zuständigkeit des Bundes abgelehnt worden sei, hätten sich sämtliche Länder geeinigt, diese Verwaltungsvereinbarung zu treffen, der auch die Konferenzen der Finanz-, Innen- und Kultusminister der Länder zugestimmt hätten.

Die Ermäßigung oder der Wegfall der Vergnügungssteuer bedeute natürlich einen Einnahmenausfall bei den Gemeinden, man könne vielleicht auch von einem gewissen Eingriff in die Steuerhoheit der Gemeinden sprechen.

Staatssekretär Dr. Nerreter stellt fest, daß sich die Selbstverwaltung nur im Rahmen der Gesetze bewege und diese Regelung ohne weiters durchgeführt werden könne, wenn ein entsprechendes Gesetz erlassen werde. Allerdings müsse er sich Vorbehalten, die Frage noch eingehender zu prüfen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, daß wohl ein Gesetz notwendig sei, es bestehe aber kein Hindernis, der Verwaltungsvereinbarung jetzt beizutreten.

Der Ministerrat beschließt, daß die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet wird und stimmt zu, daß diese Unterzeichnung vom Staatsminister für Unterricht und Kultus bzw. von dessen Beauftragten vorgenommen wird.

VI. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 10. August 1948 (GVBl. S. 138  )21

Staatsminister Zietsch führt aus, es handle sich hier im wesentlichen darum, daß die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden völlig anders wie bisher erfolgen sollen. In Zukunft sollen neben der Einwohnerzahl auch die Grenznähe, die Zahl der Heimatvertriebenen und Kriegsgeschädigten, die Steuerkraft der Gemeinden usw. berücksichtigt werden, was auch zweifellos richtig sei, wenn die technische Durchführung auch schwierig werden könne. Dieser Entwurf sei seit Monaten mit den kommunalen Spitzenverbänden durchbesprochen worden, die die Möglichkeit gehabt hätten, Einwendungen zu erheben; diese Einwendungen seien auch berücksichtigt worden und man habe in fast allen Fragen Übereinstimmung erzielt. Nachdem jetzt die Landtagsferien begönnen, schlage er vor, den Gesetzentwurf dem Senat zur gutachtlichen Äußerung zuzuleiten. Allerdings müsse man wohl darauf hinwirken, daß der Senat sein Gutachten rasch abgebe.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf dem Senat zur gutachtlichen Äußerung zu übersenden.22

VII. Truppenübungsplatz Hammelburg23

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet, er sei gestern zusammen mit Frau Probst24 (MdB) und Herrn Staatsrat Rattenhuber25 bei dem Beauftragten des Hohen Kommissars, Mr. MacCoy, gewesen.26 Dieser habe großes Entgegenkommen gezeigt und seine Vermittlung bei der amerikanischen Armee zugesichert; allerdings könne er nicht selbst entscheiden, sondern nur Vorschläge usw. weiterleiten. Jedenfalls bestehe gute Aussicht dafür, daß Hammelburg nun doch nicht genommen werde, als Ausweichmöglichkeit bestünden, wie ja schon bekannt sei, Wildflecken und ein Gebiet bei Bad Orb, das zu 4/5 auf hessischem Boden liege.

Die Sache ginge nun wieder an die Dienststelle Blank zurück, mit der Herr Rattenhuber heute nochmals verhandeln werde. Zur Klarstellung müsse er noch betonen, daß Wildflecken nach wie vor Truppenübungsplatz bleibe, aber die Frage, ob dieser Platz auf 153 qkm erweitert werden könne, noch offen sei. Hessen werde natürlich gegen den Plan Bad Orb Widerstand leisten. Vielleicht gelinge es aber doch, dieses Projekt durchzusetzen. Immerhin könnte es noch möglich werden, daß die Amerikaner doch noch auf Hammelburg zurückgreifen würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß sich die Staatsregierung bemüht habe, alles nur irgend mögliche zu tun, es sei aber völlig unberechtigt, wenn ihr teilweise aus Unterfranken vorgeworfen werde, sie habe von sich aus Angebote gemacht. Mit allem Nachdruck sei zu betonen, daß die Verhandlungen nur von der Dienststelle Blank geführt würden und die bayerische Regierung keinerlei verbindliche Vorschläge gemacht habe. Allerdings habe sie ein Interesse daran, mit der Dienststelle Blank in Verbindung zu bleiben und völlig unmögliche Projekte zu verhindern. Die ganze Sache sei sehr eilig, weil die Amerikaner an sich bereit seien, evtl, auf Hammelburg zu verzichten, aber bis zum 23. Juni verlangten, daß ihnen ein anderes brauchbares Projekt vorgeschlagen werde.

Staatssekretär Dr. Oberländer erläutert noch, welches Gebiet von den amerikanischen Stellen für die Anlegung des Truppenübungsplatzes überhaupt in Betracht komme. Sie seien keinesfalls bereit, hier ihre Pläne noch zu ändern.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, das Kabinett über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.27

VIII. Einbau von Sprengkammern

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über die Schwierigkeiten, die sich durch den von den Amerikanern beabsichtigten Einbau von Sprengkammern in Brücken ergeben hätten, insbesondere über den Fall Miltenberg, der höchst unerfreulich verlaufen sei.28

Anschließend berichtet Ministerpräsident Dr. Ehard über den zweiten Fall, der sich jetzt in Kitzingen ereignet habe, wo auch seitens der Stadt Widerstand gegen die Herausgabe des Brückenschlüssels geleistet werde. Der Stadtrat habe sogar eine einstweilige Verfügung gegen die im Auftrag der Amerikaner arbeitenden deutschen Bauführer erwirkt, außerdem sei Material aller Art in den Main geworfen worden.29

Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert, Einzelheiten über Kitzingen wisse er nicht, er werde sich aber sofort dieses Falls annehmen.

IX. Änderung der Bezeichnung des Sozialen Landesmuseums in München

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle beschließt der Ministerrat, folgende Bekanntmachung zu veröffentlichen:

„Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung betr.: Änderung der Bezeichnung des Sozialen Landesmuseums in München.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 21. Juni 1951 folgenden Beschluß gefaßt:

1. Das Soziale Landesmuseum in München führt ab 1. Juli 1951 die Bezeichnung Bayerisches Landesinstitut für Arbeitsschutz. 2. Die Verordnung des Gesamtministeriums des Freistaates Bayern vom 8. 4. 1926 (BGVOBl. 1926 S. 2 87)30 wird vom gleichen Zeitpunkt ab aufgehoben.“31

X. Vertretung der Ministerien im Ausschuß für Rechts- und Verfassungsfragen

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Herr Abg. Stock,32 habe sich in einem Schreiben vom 5. Juni darüber beklagt, daß häufig die zuständigen Ministerien keinen Vertreter in den Ausschuß schicken würden.

Er bittet dringend, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß jeweils die beteiligten Ministerien sich durch einen sachkundigen und autorisierten Referenten vertreten lassen. Er komme wieder auf seinen früheren Vorschlag zurück, in jedem Ministerium einen verantwortlichen Beamten zu bestimmen, der dafür Sorge tragen müsse, daß in allen Ausschüssen Vertreter zugegen seien.33

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

XI. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung34

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung sei in denkbar ungeeigneten Räumen am Karlsplatz Nr. 12 untergebracht; zunächst betrage die Miete für diese Räume im Monat 2000 DM, außerdem seien sie nicht abzuschließen, so daß sogar schon Aktendiebstähle vorgekommen seien. Er rege an, ob die Landesanstalt nicht in die Königinstraße 15 verlegt werden könne, in der zur Zeit die Bereitschaftspolizei untergebracht sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt, es sei unmöglich, die Bereitschaftspolizei wieder aus dem Gebäude Königinstraße 15 zu entfernen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß diese Angelegenheit durch die Raumkommission geprüft werde, während Staatsminister Zietsch Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths ersucht, ihm ein entsprechendes Schreiben zu schicken, er werde sich dann der Sache annehmen.35

XII. Zuweisung eines Baugrundes an den Verband der Kriegsgeschädigten

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Herr Abg. Weishäupl,36 als 1. Vorsitzender des Verbands, habe ihn gebeten, dafür einzutreten, daß dem Verband unentgeltlich ein staatliches Grundstück zur Verfügung gestellt werde. Dieser Wunsch könne aus verfassungsrechtlichen und etatrechtlichen Gründen nicht erfüllt werden, vielleicht bestehe aber eine Möglichkeit, dem Verband dadurch entgegenzukommen, daß er ein Grundstück in Erbpacht nehme oder daß ihm das Erbbaurecht eingeräumt werde.

Staatsminister Zietsch ersucht, ihm den Antrag des Verbands der Kriegsgeschädigten zuzuleiten, er werde dann feststellen, was geschehen könne.

XIII. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt

1. den Regierungsbaudirektor bei der Obersten Baubehörde, Josef Krauss,37 zum Ministerialrat und

2. den Ministerialrat im Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge, Dr. Adolf Deyrer,38 zum Ministerialdirigenten zu ernennen.

3. Behandlung von Personalsachen im Ministerrat

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, alle Personalsachen, die zur Behandlung im Ministerrat bestimmt seien, rechtzeitig an die Bayerische Staatskanzlei zu geben.

Staatssekretär Dr. Nerreter und Staatssekretär Dr. Guthsmuths empfehlen, bei dem Punkt „Personalangelegenheiten“ auf der Tagesordnung des Ministerrats jeweils in Klammern beizufügen, welches Ministerium beteiligt sei. Durch Rückfrage bei Ministerialrat von Gumppenberg könne dann jeweils festgestellt werden, welcher Fall behandelt werden soll.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

XIV. Bundesverband der Heimkehrer

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Bundesverbands der Heimkehrer, in dem er gebeten werde, für eine demnächst anlaufende Aktion ein Empfehlungsschreiben auszustellen, ähnlich wie es seinerzeit in Niedersachsen Herr Ministerpräsident Kopf39 getan habe.40 Er habe gewisse Bedenken, dieses Schreiben auszustellen und wolle zunächst die Meinung des Herrn Arbeitsministers hören.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths weist darauf hin, daß der Verband unverständlicherweise bei einer Veranstaltung in Mühldorf eine großes Festessen veranstaltet habe, was Staatssekretär Dr. Nerreter bestätigt.

Staatsminister Dr. Oechsle äußert auch Bedenken und ersucht, ihm das Schreiben des Bundesverbands zuzuleiten, er werde dann mit dem 1. Vorsitzenden des Landesverbands Bayern, Herrn Fischer,41 sprechen.42

Auf Vorschlag des Herrn Staatsminister Dr. Oechsle beschließt der Ministerrat, dem Bundesverband der Heimkehrer anläßlich des von ihm veranstalteten „Tages der Kriegsgefangenen“ die angefallenen Kosten von 1300 DM zu erstatten.43 Das Finanzministerium wird beauftragt zu prüfen, aus welchen Mitteln dieser Betrag genommen werden könne.

[XV.] Deutscher Gemeindetag

Der Ministerrat beschließt, die Bayerische Staatsregierung am Deutschen Gemeindetag durch Herrn Staatssekretär Dr. Nerreter vertreten zu lassen.

[XVI. Schuman-Plan]44

Ministerpräsident Dr. Ehard weist noch darauf hin, daß am Montag Nachmittag die Stellungnahme des Kabinetts zum Schuman-Plan besprochen werden müsse. Dabei schlage er vor, daß Herr Staatsminister Dr. Seidel, Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann und Herr Ministerialrat Leusser Bericht erstatten sollten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, die Kabinettssitzung auf 16 Uhr festzusetzen.45

Außerdem wird vereinbart, im Laufe der übernächsten Woche in einer eigenen Sitzung den Haushaltsplan zu behandeln.46

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent