Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).
Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium).
I. Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet der Verdrängten-Versorgung. II. Neubau des Residenztheaters. III. Erweiterung des Truppenübungsplatzes Flammeiburg. IV. Beschluß des Bayer. Landtags vom 9. 2. 1951 betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Kirchenwegen (Beilage 170). V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. VI. Umbenennung des Staatssekretärs für das Flüchtlingswesen. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Kontrollausschuß für das Hauptamt für Soforthilfe. IX. [Deutscher Städtetag]. [X. Moralische Aufrüstung]. [XI. Helgoland]. [XII. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen das Mitglied des Bayerischen Landtags Staatsminister a.D. Baumgartner]. 1
Zietsch teilt mit, durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. 5. 19513 sei es notwendig geworden, durch ein bayerisches Gesetz eine Reihe von Vorschriften aufzuheben, u. a. das Gesetz über die Zahlung von Zuwendungen an nichtbayerische Pensionisten vom 3. 5. 1948,4 das Gesetz über die Zahlung von Unterhaltsbeträgen an berufsmäßige Wehrmachtsangehörige vom 12. 8. 1948 usw.5 Er bitte das Kabinett um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Staatsminister6
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.Zietsch erklärt, der Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 für den Ausbau des früheren Residenztheaters sei dem Landtag zwar zugeleitet, dort aber nicht mehr behandelt worden.8 Es sei nun eine Reihe von Rechnungen angefallen, für die Zinsen von ca. 25 000 DM im Monat bezahlt werden müßten; einige Firmen seien auch in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, so daß unter Umständen auch mit Schadensersatzansprüchen gerechnet werden müsse. Daß die Rechnungen bezahlt werden müßten, stehe außer Frage, zu erörtern sei lediglich das haushaltsrechtliche Problem.
StaatsministerEr bitte um einen Beschluß des Ministerrats, daß die Rechnungen vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung des Landtags bezahlt werden dürften, wobei in der Zwischenzeit vielleicht eine Vorlage an den Zwischenausschuß des Landtags gegeben werden könnte mit dem Ersuchen, diese Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Dr. Ehard stimmt zu und meint, man könne dem Zwischenausschuß auch erklären, die Situation sei so, daß bestimmte Rechnungen bezahlt werden müssen, das Kabinett habe mit Rücksicht auf diese Sachlage beschlossen, die Zahlungen vorzunehmen, soweit rechtliche Verpflichtungen bestehen, Zinsen angefallen seien usw.
MinisterpräsidentZietsch fügt hinzu, welche Beträge im Augenblick bezahlt werden müßten, sei nur eine Frage der technischen Durchführung, jedenfalls handle es sich jetzt nicht um den Gesamtbetrag von 3,1 Millionen.
StaatsministerAuf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird folgender Beschluß formuliert:
„Der Ministerrat beschließt, die dringenden Verpflichtungen, die anläßlich des Neubaus des Residenztheaters angefallen sind, zu bezahlen, insbesondere in den Fällen, bei denen die Gefahr einer Klage oder hohe Zinsverpflichtungen bestehen.“
9
Es wird noch vereinbart, daß das Schreiben an den Zwischenausschuß des Landtags vom Finanzministerium vorbereitet und dem Herrn Ministerpräsidenten zugeleitet wird.Dr. Hoegner auf die in der letzten Sitzung besprochene Neuordnung der Obersten Baubehörde zu sprechen.10
In diesem Zusammenhang kommt StaatsministerDr. Ehard erwidert, es sei keineswegs an eine Aufsplitterung der Obersten Baubehörde gedacht, sondern nur daran, in jedem Ressort für einen für alle Bauaufgaben verantwortlichen Referenten zu sorgen, der engste Verbindung mit der Obersten Baubehörde halten müsse. Es dürfe eben nicht mehr Vorkommen, daß die Baubehörden einfach weiterbauten, ohne das Ressortministerium zu verständigen.
MinisterpräsidentDr. Hoegner meint, besonders nachteilig habe sich beim Residenztheater ausgewirkt, daß zunächst überhaupt kein Kostenvoranschlag ausgearbeitet, sondern ein solcher erst nachträglich erstellt worden sei. Dieser sei dazu noch über ein halbes Jahr bei der Regierung von Oberbayern liegengeblieben.
StaatsministerDr. Ehard fügt hinzu, selbstverständlich solle von den Baubehörden gut und zweckmäßig gearbeitet werden, es dürfte dabei aber kein übertriebener Aufwand gemacht werden. Notwendig sei wohl vor allem auch ein Beauftragter des Finanzministeriums in der Obersten Baubehörde, der im Zusammenwirken mit den zuständigen Referenten der Ressorts eine zuverlässige Überwachung ausüben könne.11
MinisterpräsidentDr. Ehard teilt mit, daß in seinem Auftrag Herr Staatsrat Rattenhuber13 eine eingehende Unterredung mit dem Bundeskanzler über Hammelburg gehabt habe. Dabei sei vor allem darauf hingewiesen worden, daß mit der Durchführung dieses Projekts über 20000 Menschen ihre Existenzgrundlage verlieren würden. Herr Staatsrat Rattenhuber habe auch auftragsgemäß betont, daß die bayerische Regierung keineswegs bereit sei, bei einer etwaigen zwangsweisen Räumung des Gebiets mitzuwirken.
Ministerpräsident14 Er selbst halte es aber für notwendig, nochmals ausdrücklich festzustellen, daß die bayerische Regierung von sich aus überhaupt keine Angebote gemacht habe, sondern ständig versuche, sie soweit als möglich abzuwehren. Wenn aber tatsächlich ein Truppenübungsplatz errichtet werden müsse, so sei es auch die Pflicht der bayerischen Regierung, auf das Projekt hinzuweisen, das die geringsten Nachteile mit sich bringe.
Der Bundeskanzler habe zugesagt, sich dafür einzusetzen, daß zunächst der Plan Hammelburg nicht durchgeführt werde und versprochen, in diesen Tagen noch mit dem Hohen Kommissar McCloy zu sprechen. Er werde sich auch dafür einsetzen, daß das Projekt Hohenfels von der Dienststelle Blank den Amerikanern vorgeschlagen werde.15
Zur Zeit bleibe wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten, welches Ergebnis die Besprechung zwischen dem Bundeskanzler und dem Hohen Kommissar haben werde.Dr. Ehard teilt mit, der Landtag habe am 9. 2. 1951 durch Beschluß die Staatsregierung ersucht, durch einen Gesetzentwurf die Rechtsverhältnisse von Kirchenwegen eindeutig zu regeln. Das Innenministerium stehe seiner Meinung nach mit Recht auf dem Standpunkt, daß es unzweckmäßig sei, eine Einzelfrage im Vorgriff zu regeln, ohne das gesamte Wegerecht neu zu ordnen.17 Er halte einen einheitlichen Standpunkt des Kabinetts für notwendig und habe deshalb um Erörterung im Ministerrat gebeten.
MinisterpräsidentDr. Hoegner erklärt, es gehe keinesfalls an, die Frage der Kirchenwege allein zu ordnen, dieser Standpunkt müsse auch dem Landtag gegenüber eingenommen werden.
Staatsminister18
Der Ministerrat beschließt, der Auffassung des Innenministeriums beizupflichten.Dr. Ehard gibt bekannt, daß er gestern eine Besprechung mit dem Vorstand der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald gehabt habe, der ihn gebeten habe, im Ministerrat festzustellen, welches Mitglied der Staatsregierung bereit sei, die Nachfolge des bisherigen Präsidenten Dr. Anton Pfeiffer zu übernehmen.19 Die Schutzgemeinschaft, die im wesentlichen auf die Initiative des jetzigen Bundesinnenministers Dr. Lehr20 zurückgehe, sei zweifellos sehr zu begrüßen, ihre Tätigkeit müsse aber aktiviert werden, vor allem hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Schulen, den Wirtschaftsverbänden usw.
Ministerpräsident21
Nach kurzer Aussprache erklärt sich Herr Staatsminister Dr. Hoegner bereit, sich zum Präsidenten des Landesverbandes Bayern der Schutzgemeinschaft wählen zu lassen.Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat am 13. Februar 1951 beschlossen habe, durch Verordnung die Bezeichnung „Staatssekretär für das Flüchtlingswesen“ in „Staatssekretär für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen“ abzuändern.
Ministerpräsident23
Das Innenministerium sei nun der Auffassung, daß es zur Änderung der Bezeichnung keiner Verordnung, sondern nur der Änderung der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 24. November 1948 bedürfe.24
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die Änderung der Bezeichnung doch durch eine im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichende Verordnung vorzunehmen.1. Versorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung25
Zietsch macht darauf aufmerksam, daß dem Landtag ein Antrag der Abg. Rabenstein26 usw. zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung vom 5. 9. 1946 vorliege (Beilage 480).27 Im wesentlichen handle es sich darum, daß nach dem Antrag das Amt eines Mitglieds der Staatsregierung mindestens acht statt bisher vier Jahre bekleidet werden müsse, oder daß der Betreffende mindestens zwölf statt zehn Jahre als Beamter im Dienst gestanden haben müsse.
StaatsministerDr. Hoegner betont, daß es keinesfalls angehe, diesem Gesetz rückwirkende Kraft zu verleihen. Wenn ein eigenes Gesetz eingebracht werden solle, so müsse dies vorher mit den Fraktionen besprochen werden.
StaatsministerZietsch meint, zunächst brauche man an sich nichts zu unternehmen, man könne auch abwarten, wie diese Beilage 480 vom Landtag weiter behandelt werde.
StaatsministerEhard schlägt vor, bei Gelegenheit zu erklären, die Regierung halte es für zweckmäßig, die Behandlung dieses Antrags zurückzustellen, weil beabsichtigt sei, einen eigenen Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen.
Ministerpräsident Dr.28
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.2. Staatssekretär a.D. Wolfgang Jaenicke29
Dr. Ehard gibt bekannt, daß das Staatsministerium der Finanzen in einer eingehenden Note vom 26. Juni 1951 sowohl die Frage der Pensionsbezüge des Herrn Staatssekretärs a.D. Jaenicke behandelt habe wie seine Ansprüche hinsichtlich seiner Tätigkeit im Staatsministerium des Innern.30
MinisterpräsidentZietsch legt dar, daß das Finanzministerium nach eingehender Prüfung auch der Versorgung in anderen deutschen Ländern zu dem Ergebnis gekommen sei, daß keine Veranlassung bestehe, den Ministerratsbeschluß, wonach Herr Jaenicke 54 v.H. seines Gehalts als Staatssekretär als Pension erhalte, abzuändern. Diese Regelung sei durchaus gerechtfertigt und billig und er bitte den Ministerrat, durch Beschluß an seinem früheren Beschluß festzuhalten.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, seinen Beschluß vom 10. April 1951, wonach die Pension des Herrn Staatssekretärs a.D. Jaenicke 54 v.H. beträgt, nicht abzuändern.
Dr. Ehard fährt fort, das Finanzministerium sei ferner zu dem Ergebnis gekommen, daß zwischen dem Staatsministerium des Innern und Herrn Staatssekretär a.D. Jaenicke kein Dienstvertrag zustande gekommen sei. Das Finanzministerium schlage deshalb vor,31 ihm lediglich für seine Tätigkeit in der Zeit vom 1. 4. mit 10. 6. 1951 eine Vergütung zu geben, die so bemessen wird, daß er den Unterschiedsbetrag zwischen seinem Ruhegehalt als Staatssekretär und den Aktivitätsbezügen eines Ministerialdirektors erhalte.
MinisterpräsidentKrehle macht darauf aufmerksam, daß am 12. 3. 1951 der damalige Staatsrat im Finanzministerium Dr. Müller Herrn Jaenicke mitgeteilt habe, er werde ab dem 1. 4. 1951 wegen seiner Tätigkeit im Innenministerium sein früheres volles Gehalt beziehen.32
StaatssekretärDr. Hoegner erwidert, es sei niemals ein Schreiben des Innenministeriums an Herrn Staatsrat Dr. Müller ausgelaufen; dessen Schreiben vom 12. 3. 1951 müsse auf einem Mißverständnis beruhen.
StaatsministerZietsch erklärt, er werde die Angelegenheit nochmals überprüfen, um ganz eindeutig festzustellen, was es mit der Mitteilung vom 12. 3. 1951 auf sich habe.
StaatsministerDer Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
a) Es soll versucht werden, zu einem Vergleich mit Herrn Staatssekretär a. D. Jaenicke zu kommen.
33
b) Herr Jaenicke soll für die Zeit vom 1. 4. 1951 bis 10. 6. 1951 den Unterschiedsbetrag zwischen seinem Ruhegehalt als Staatssekretär und den Aktivitätsbezügen eines Ministerialdirektors erhalten, vorausgesetzt, daß nicht aus dem Schreiben des Finanzministeriums vom 12. 3. 1951 etwas anderes hervorgeht.3. Errichtung einer Professur für Dr. Glum34 an der Universität München
Dr. Ehard teilt mit, bekanntlich werde immer noch eine Planstelle in der Staatskanzlei durch Herrn Dr. Glum blockiert. Das Kultusministerium sei bereit, ihm eine Professur an der Universität München zu geben, das Finanzministerium weigere sich aber, eine zusätzliche Professur zu errichten, solange nicht die Bayerische Staatskanzlei auf ihre Stelle verzichte. Zu diesem Verzicht könne er sich keinesfalls bereiterklären, so wie bisher könne es aber mit Herrn Dr. Glum nicht bleiben.
MinisterpräsidentDr. Hoegner sichert zu, mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs, Herrn Staatsrat Dr. Kollmann,35 zu sprechen, ob nicht eine Möglichkeit bestehe, Dr. Glum an den Verwaltungsgerichtshof zu übernehmen und ihn dauernd an den Verfassungsgerichtshof abzuordnen. 36
StaatsministerDer Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
Zietsch erinnert daran, daß im letzten Ministerrat beschlossen worden sei, Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer mit der Vertretung Bayerns im Kontrollausschuß des Hauptamts für Soforthilfe zu beauftragen. Dabei sei aber die Frage noch offen geblieben, wer zum Stellvertreter des Herrn Staatssekretärs ernannt werden solle. Zunächst habe man daran gedacht, hier das Finanzministerium zu berücksichtigen, er halte es aber doch für richtig, auch den Vertreter aus dem Innenministerium zu nehmen. Dieses habe Herrn Ministerialrat Dr. Reuter38 vorgeschlagen, das Finanzministerium sei damit einverstanden.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, Ministerialrat Dr. Reuter zum Stellvertreter des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer im Kontrollausschuß des Hauptamts für Soforthilfe zu ernennen.
Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß einer Mitteilung des Polizeipräsidiums München zufolge der Herr Bundesinnenminister am Freitag um 10 Uhr in München eintreffen werde, um am Deutschen Städtetag teilzunehmen. Es frage sich nun, ob er dort abgeholt werden müsse.
StaatsministerDr. Ehard stellt fest, daß von Bonn keinerlei Nachricht an die Staatskanzlei oder das Innenministerium gekommen sei; infolgedessen sei es auch nicht angebracht, den Herrn Bundesinnenminister an der Bahn zu empfangen.
Ministerpräsident39
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.Dr. Hoegner teilt mit, zur Zeit seien einige Herren des Komitees der Moralischen Aufrüstung in München, um Mittel für die Verbreitung des Buches „Welt im Aufbau“ der MRA zu beschaffen. Angeblich werde ein Teil der erforderlichen Gelder durch das Bundesinnenministerium bzw. durch das Innenministerium von Schleswig-Holstein aufgebracht.
Staatsminister41 von Nordrhein-Westfalen sprechen solle, der sich besonders der MRA annehme. Dabei wäre insbesondere zu klären, welche Beträge von den übrigen deutschen Ländern schon beigesteuert seien.42
Es wird vereinbart, daß Herr Staatssekretär Dr. Oberländer bei seiner nächsten Zusammenkunft in Bonn mit Herrn Minister LübkeDr. Schwend führt aus, daß neuerdings von Schleswig-Holstein an das Innenministerium herangetreten worden sei, eine Sammlung für Helgoland zu genehmigen. Bisher habe sich die bayerische Regierung und insbesondere der Herr Ministerpräsident sehr zurückhaltend gezeigt. Er glaube, daß man nach wie vor an dem bisherigen Standpunkt festhalten soll.
MinisterialdirigentDr. Hoegner schließt sich dem an und stellt fest, daß die Genehmigung einer Sammlung zumindest verfrüht sei.
Staatsminister44
Der Ministerrat beschließt, dieser Auffassung beizupflichten.Dr. Ehard berichtet, daß einer Mitteilung des Herrn Abg. Baumgartner zufolge kurz vor den bayerischen Landtagswahlen gegen ihn Erhebungen gepflogen worden seien. Nach allgemeiner Auffassung beschränke sich der Begriff „Untersuchung“ nach Art. 28 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung45 nicht auf gerichtliche Untersuchungen im Sinne des § 151 StPO.46 Vor Aufhebung der Immunität dürften also keinerlei Ermittlungen gegen einen Abgeordneten durchgeführt werden.
MinisterpräsidentDr. Müller ersucht, ihm einmal Gelegenheit zu geben, im Zusammenhang über diese Fragen Ausführungen zu machen, zumal der Standpunkt des Bundestages etwas von der bisherigen bayerischen Auffassung abweiche.
StaatsministerDr. Hoegner fügt hinzu, durch ein Verfassungsverständnis mit dem Landtag sei folgende Frage geklärt: Wenn gegen einen Abgeordneten Beschuldigungen erhoben werden, so können ohne Aufhebung der Immunität Ermittlungen nicht durchgeführt werden. Dies ist aber dann zulässig, wenn die Sache sofort einstellungsreif ist; in einem solchen Falle müsse der Abgeordnete um sein Einverständnis befragt werden.
StaatsministerDr. Ehard meint, bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten sei ja die Sache klar, Schwierigkeiten könne es nur bei der Polizei geben.
MinisterpräsidentEs wird vereinbart, daß sich die Referenten des Justiz- und Innenministeriums in nächster Zeit in Verbindung setzen, um klare Richtlinien herauszuarbeiten.