Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministrialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Presse- und Informationsamt).
Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).
I. Entwurf einer Bezirksordnung. II. Anträge auf Vorweggenehmigungen. III. Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung als Verfolgte. IV. Sicherheits-Ausstellung in Nürnberg. V. Verwaltungsrat der Bundesbahn. VI. Kohlen für Hilfsbedürftige. VII. Personalangelegenheiten. VIII. [Berlin-Hilfe]. [IX. IG-Entflechtung]. [X. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen des Bergbaues und der Industrie]. [XI. Fürsorge für die Würzburger Außenbürger].
Dr. Hoegner schlägt vor, den Entwurf anhand der Vorschläge des Senats zu besprechen,2 wie dies auch schon bei der Gemeinde- und Landkreisordnung geschehen sei.
Stv. MinisterpräsidentDer Senat spreche sich zunächst dafür aus, im Gesetzentwurf das Wort „Bezirkstagspräsident“ jeweils durch das Wort „Bezirkstagsvorsitzender“ zu ersetzen; er halte diese Änderung nicht für erforderlich.
Es wird beschlossen, bei dem Wort „Bezirkstagspräsident“ zu verbleiben.
Art. 3 Abs. 3:
Der Ministerrat beschließt, der Anregung des Senats folgend, Art. 3 folgenden neuen Abs. 3 hinzuzufügen:
„Von Dritten dürfen Wappen und Fahnen des Bezirks nur mit dessen Genehmigung verwendet werden.“
Art. 4:
Es wird beschlossen, dem Gutachten des Senats entsprechend Art. 4 Abs. 1 wie folgt zu fassen:
„(1) Den Bezirken steht die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu, die sich auf das Gebiet des Bezirks beschränken und über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen.“
Art. 5 und 6:
Der Ministerrat beschließt, entgegen dem Senatsgutachten bei dem Wort „erschließen“ zu verbleiben und den vom Senat vorgeschlagenen Abs. 2 des Art. 6 nicht zu übernehmen.
Art. 7:
Auch hier wird beschlossen, bei der Regierungsvorlage zu verbleiben.
Art. 12 Abs. 2:
Der Ministerrat beschließt, Abs. 2 dieser Bestimmung zu streichen.
Art. 13:
Dr. Nerreter erklärt, bei den Angelegenheiten des Bezirks handle es sich um reine Verwaltungsaufgaben, so daß er keinen Raum für einen Sachentscheid sehe. Es sei doch wohl auch die Meinung des Ministerrats, daß die Kommunalgesetze einander angeglichen werden sollten, infolgedessen müsse entsprechend der Regelung bei der Gemeinde- und Landkreisordnung auch hier der Sachentscheid gestrichen werden.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt, Art. 13 zu streichen.
Art. 14 Abs. 1:
Der Vorschlag des Senats, das Wort „Bezirksämtern“ durch die Worte „Ämter des Bezirks“ zu ersetzen, wird übernommen.
Art. 15 Abs. 2:
Hier wird beschlossen, bei der Regierungsvorlage zu bleiben.
Art. 22:
Der Ministerrat beschließt im Hinblick auf die Streichung des Art. 13 Art. 22 wie folgt zu fassen:
bestellte Ausschüsse (Art. 26, 29) über Bezirksangelegenheiten beschließen oder der Bezirkstagspräsident selbständig entscheidet (Art. 31).“
„Der Bezirk wird durch den Bezirkstag verwaltet, soweit nicht vom BezirkstagArt. 24 Abs. 1:
Art. 24 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Der Bezirkstag besteht aus den Bezirkstagsmitgliedern (Bezirksräten). Sie sind ehrenamtlich tätig.“
Abs. 2 bleibt.
Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, möglichst alle Teile des Bezirks im Bezirkstag vertreten sein zu lassen und schlägt vor, dem Senatsgutachten zuzustimmen.
Abs. 3: Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Abs. 4 und 5: Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Senats, diese beiden Absätze hinzuzufügen, nicht zu folgen.
Art. 30:
Es wird beschlossen:
a) Ziff. 3 wie folgt zu fassen:
„(3) Die Feststellung der Jahresrechnungen über die Verwaltung des Bezirks, seiner Anstalten und wirtschaftlichen Unternehmungen und der bezirkskommunalen Stiftungen“,
b) folgende Ziff. 6 einzufügen:
„(6) Die Entscheidung über Errichtung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten, Unternehmungen und Einrichtungen des Bezirks und über die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmungen“.
Art. 30a:
Dr. Hoegner führt aus, der Senat schlage einen Art. 30a vor, durch den eine aus den Landräten und Oberbürgermeistern bestehende Bezirksversammlung geschaffen werden solle. Er halte ein solches neues Gremium für schwerfällig und unnötig und schlage vor, dem Senat nicht zu folgen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt, Art. 30a in der Fassung des Senatsgutachtens nicht zu übernehmen.
Art. 31:
Der Ministerrat beschließt, bei der Regierungsvorlage zu verbleiben.
Art. 32:
Dr. Hoegner berichtet, der Senat schlage die Streichung dieser Bestimmung vor, da seiner Meinung nach die Feststellung, daß der Regierungspräsident Staatsbeamter sei, nicht in die Bezirksordnung gehöre. Er selbst dagegen halte es für notwendig, hier an der Regierungsvorlage festzuhalten.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard erwidert, seiner Meinung nach sei der Regierungspräsident Staatsbeamter und damit die Außenstelle für die Erfüllung von Staatsgeschäften oder er werde einfach vom Bezirkstag gewählt. Art. 32 in der Regierungsvorlage, wonach er mit Zustimmung des Bezirkstags von der Staatsregierung ernannt werde, halte er nicht für zweckmäßig.
MinisterpräsidentDr. Müller regt an, in Art. 32 mindestens aufzunehmen, daß der Regierungspräsident nach Anhörung des Bezirkstags ernannt werde.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, Art. 32 zu streichen.
Art. 34:
Es wird beschlossen, an der Regierungsvorlage festzuhalten.
Dr. Hoegner weist dann darauf hin, daß der Senat vorgeschlagen habe, die Überschrift des nächsten Unterabschnitts „Bezirksbedienstete“ zu ersetzen durch: „Dienstkräfte des Bezirks“.
Stv. MinisterpräsidentEs wird beschlossen, diesem Vorschlag nicht zu folgen.
Art. 35:
Der Ministerrat beschließt
a) zu Abs. 1 dem Gutachten des Senats nicht zu folgen und bei der Regierungsvorlage zu verbleiben. Dagegen wird Abs. 2 folgende Fassung gegeben:
„Die Arbeitsbedingungen müssen den Gesetzen und Tarifverträgen entsprechen, die Gehälter und Löhne müssen angemessen sein. Sie gelten als angemessen, wenn sie den Bezügen der Staatsbediensteten gleicher Stellung entsprechen.“
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b) Art. 36 Abs. 1 als Abs. 3 zu Art. 35 zu nehmen. Der bisherige Abs. 2 des Art. 36 wird dadurch zu Abs. 1 usw.Art. 36:
Der Ministerrat beschließt, Abs. 3 dieser Bestimmung folgende Fassung zu geben:
„Das Nähere über Bildung, Zuständigkeit, Verfahren und Kosten der Schiedsgerichte regelt das Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch eine Schiedsgerichtsordnung.“
Art. 39:
Der Vorschlag des Senats, Art. 39 einen neuen Abs. 2 hinzuzufügen, wird übernommen; dieser hat folgenden Wortlaut:
„(2) Wird der Bezirkstag infolge vorausgegangener Beschlußunfähigkeit zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig. Bei der zweiten Einberufung muß auf diese Bestimmung hingewiesen werden.“
Art. 41:
Der Ministerrat beschließt, in Abs. 1 dem Gutachten des Senats entsprechend vor dem Wort „Person“ die Worte „natürlichen oder juristischen“ einzufügen.
Art. 41a:
Die vom Senat vorgeschlagene neue Bestimmung – Art. 41a – wird übernommen; sie lautet:
„Mitglieder des Bezirkstages dürfen Ansprüche Dritter gegen den Bezirk nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter handeln.“
Art. 42 Abs. 1.
Die Regierungsvorlage wird beibehalten.
Art. 43 Abs. 2 und 3:
Auch hier wird an der Regierungsvorlage festgehalten.
Art. 46 Abs. 2:
Dr. Hoegner weist darauf hin, daß hier der Senat Art. 43 gestrichen wissen wolle, das bedeute also, daß die beschließenden Ausschüsse auch in geheimer Sitzung tagen könnten. Er halte es für richtig, diesen Vorschlag des Senats nicht zu übernehmen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
Art. 49:
Dr. Hoegner fährt fort, er halte die Anregung des Senats, Art. 49 einen neuen Abs. 3 hinzuzufügen, wonach die Kreise eine vom Bezirk übernommene Aufgabe jederzeit wieder selbst übernehmen könnten, nicht für richtig.
Stv. MinisterpräsidentEs wird beschlossen, den Vorschlag des Senats nicht zu übernehmen.
Art. 51:
Der Ministerrat beschließt, entgegen dem Gutachten des Senats Art. 51 nicht zu streichen.
Art. 53 Abs. 3:
Auch hier wird beschlossen, diesen Absatz nicht zu streichen.
Art. 54 Abs. 1 und 3:
Es wird beschlossen, an der Regierungsvorlage festzuhalten.
Art. 57:
Dr. Müller schlage auf Grund des Gutachtens des Justizministeriums vor, in Abs. 1 nach dem Wort „Zwangsvollstreckung“ die Worte einzufügen:
Staatsminister„wegen einer dinglich nicht gesicherten Geldforderung“.
Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
Art. 61 Abs. 3:
Dr. Hoegner meint, die Anregungen des Senats seien richtig, weil für die Einrichtungen in Abs. 3 die Einschränkungen des Abs. 1 nicht gelten sollten.
Stv. MinisterpräsidentEs wird daraufhin beschlossen, Abs. 3 folgende Fassung zu geben:
„Unter Abs. 1 und 2 fallen nicht
1. Unternehmen, zu deren Errichtung und Betrieb der Bezirk gesetzlich verpflichtet ist,
2. Einrichtungen des Unterrichts- und Erziehungswesens, der körperlichen Ertüchtigung und der Kranken-, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege. Auch diese Unternehmungen und Einrichtungen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwalten.“
Ferner erhält Abs. 5 folgende Fassung:
„Unternehmen eines Bezirks, die nicht auf das Bezirksgebiet beschränkt bleiben, bedürfen der Genehmigung der Staatsregierung.“
Art. 63 Abs. 3:
Der Vorschlag des Senats wird nicht übernommen.
Art. 64 Abs. 1:
Dr. Hoegner erklärt, er halte die vom Senat vorgeschlagene Fassung für besser und glaube, daß man sie übernehmen könne.
Stv. MinisterpräsidentEs wird beschlossen, Art. 64 Abs. 1 wie folgt zu formulieren:
„(1) Vertreter des Bezirks in den Organen eines Unternehmens, an dem der Bezirk beteiligt ist, sind an die Weisungen des Bezirkstages oder Bezirksausschusses gebunden. Gleiches gilt, wenn ein solches Unternehmen sich an einem anderen Unternehmen beteiligen will. Handelt es sich um die Aufnahme eines Darlehens, so ist ein Beschluß des Bezirkstages oder des Bezirksausschusses herbeizuführen. Dieser bedarf außerdem der staatsaufsichtlichen Genehmigung.“
Art. 66 Abs. 1 und Art. 67; ferner Art. 69 Abs. 1:
Der Ministerrat beschließt, die Vorschläge des Senats unverändert zu übernehmen.
Art. 70:
Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Änderungsvorschläge des Sentas zu dieser Bestimmung auf eine Anregung des Prüfungsverbands öffentlicher Kassen zurückgingen. Er halte es für richtig, diese neuen Absätze des Art. 70 zu übernehmen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
Art. 72 Abs. 1, Art. 74, Art. 75, Art. 78, Art. 79, Art. 82 Abs. 1 und 3:
Der Ministerrat beschließt, sämtliche Vorschläge des Senats zu den vorgenannten Bestimmungen zu übernehmen.
Art. 84:
Dr. Nerreter meint, die bisherige Übung, wonach die Kassenrechnungsgeschäfte des Bezirks von der Regierungshauptkasse unentgeltlich geführt worden seien, habe sich bewährt und man könne wohl dem Senat folgen.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, an der Regierungsvorlage festzuhalten.
Art. 85 und 86:
Der Ministerrat beschließt, die Vorschläge des Senats zu diesen Bestimmungen zu übernehmen.
Art. 88:
Dagegen wird beschlossen, bei Art. 88 an der Regierungsvorlage festzuhalten.
Art. 99 Abs. 2 und 3:
Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Senats zu Art. 99 Abs. 2 zu folgen, den zu Abs. 3 dagegen nicht zu übernehmen und bei der Regierungsvorlage zu verbleiben.
Art. 102:
Hier wird beschlossen, hinsichtlich Ziff. 3 an der Regierungsvorlage festzuhalten, als Ziff. 5 dagegen dem Vorschlag des Senats entsprechend anzufügen:
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„(5) die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe.“1. Antrag auf Vorweggenehmigung von im ordentlichen Haushalt 1951 Einzelplan III Kapitel 237 vorgesehenen Planstellen für Regierungsveterinäre
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Der Ministerrat beschließt, diesen vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Antrag dem Präsidenten des Landtags mit dem Ersuchen, die Zustimmung des Landtags herbeizuführen, zuzuleiten.2. Antrag auf Vorweggenehmigung von im ordentlichen Haushalt 1951 Einzelplan III Kapitel 215 vorgesehenen Planstellen für die Bereitschaftspolizei
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Auch hier wird beschlossen, diesen Antrag dem Präsidenten des Landtags mit dem Ersuchen, die Zustimmung des Landtags herbeizuführen, zuzuleiten.Dr. Hoegner ersucht, diesen Gesetzentwurf im heutigen Ministerrat zu verabschieden, da die Angelegenheit eilig sei und die Anregungen der einzelnen Ministerien berücksichtigt worden seien.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ringelmann fügt hinzu, die einzige wesentliche Änderung habe das Staatsministerium der Justiz für die §§ 5 und 6 Abs. 1 Satz 2 vorgeschlagen. Das Finanzministerium habe diesen Vorschlägen so weit wie möglich Rechnung getragen.
Staatssekretär8
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.Dr. Ehard teilt mit, die Stadt Nürnberg habe gebeten, ihr bis zum Ende des Jahres mitzuteilen, ob Herr Staatsminister Dr. Hoegner und er selbst dem Kuratorium beitreten wollen. Er glaube, daß dagegen keine Bedenken bestünden und daß man jetzt die Zusage erteilen könne.
MinisterpräsidentDr. Hoegner erklärt sich gleichfalls einverstanden, fügt aber hinzu, daß die Frage des Zuschusses noch nicht geklärt sei.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ringelmann führt aus, die Ausstellung berühre die Zuständigkeit des Innen-, Wirtschafts-, Arbeits-, Landwirtschafts- und Finanzministeriums. Es sei aber wohl notwendig, den Zuschuß nur aus einem Haushaltstitel zu nehmen. Das Finanzministerium schlage den Einzelplan XIII – allgemeine Finanz Verwaltung – vor, sei aber der Meinung, daß zunächst nur ein Vorschuß gegeben werden könne, der evtl, später in einen verlorenen Zuschuß umzuwandeln sei. Voraussetzung sei aber, daß dem Finanzministerium eine genaue Übersicht über den Finanzierungsplan mitgeteilt werde, ferner Voranschläge usw. vorgelegt würden.
Staatssekretär10
Der Ministerrat beschließt, zunächst einen Vorschuß von 50000 DM zu zahlen.Dr. Ehard erkundigt sich, ob der Herr Wirtschaftsminister sich nun endgültig entschieden habe, welche Persönlichkeit von Bayern aus für den Verwaltungsrat der Bundesbahn nominiert werden solle. Da offenbar andere Länder auch Kabinettsmitglieder delegiert hätten, sei er eigentlich dafür, den Herrn Wirtschaftsminister selbst zu benennen.
MinisterpräsidentDr. Seidel wendet ein, daß es im Gesetz an sich heiße, Mitglieder von Kabinetten sollen nicht benannt werden.12
Staatsminister13 Augsburg.
Der Ministerrat beschließt, in erster Linie Herrn Staatsminister Dr. Seidel für den Verwaltungsrat vorzuschlagen, in zweiter Linie Herrn Georg Haindl jun.,Dr. Ehard erkundigt sich noch, wer diesen Beschluß mitteilen müsse.
Ministerpräsident14
Es wird vereinbart, daß der Beschluß des Ministerrats von der Staatskanzlei aus dem Präsidenten des Bundesrates mitgeteilt wird.Dr. Hoegner teilt mit, die Bundesregierung habe Bayern unentgeltlich 50000 to für Hilfsbedürftige zur Verfügung gestellt, allerdings unter der Bedingung, daß Bayern die Frachtkosten von ungefähr 1,5 Millionen DM übernehme.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ringelmann erklärt, die Frachtkosten müßten von den Gemeinden bezahlt werden, da es sich hier um eine Angelegenheit der Fürsorge handle. Allerdings könne der Betrag vom Finanzministerium vorschußweise übernommen werden.
StaatssekretärDr. Ehard stellt fest, daß alles getan werden müsse, um die Kohlen rechtzeitig zu bekommen. Die Frage der Frachtkosten komme erst in zweiter Linie.
MinisterpräsidentDr. Seidel schlägt vor, daß sich das Staatsministerium des Innern mit dem Kohlereferat seines Ministeriums, und zwar mit Herrn Ministerialdirigenten Dr. Zehler16 wegen der Verteilung in Verbindung setzen möge.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, die durch den Transport der Kohlen erforderlichen 1,5 Millionen DM vorschußweise zu übernehmen, unbeschadet der endgültigen Kostentragung.
1. Stellung der Staatssekretäre
Dr. Hoegner erkundigt sich, wann der Entwurf einer Geschäftsordnung für die Mitglieder der Staatsregierung den anderen Ministerien zugehen werde.17
Stv. MinisterpräsidentDr. Ringelmann weist darauf hin, daß es eigentlich verschiedene Arten von Staatssekretären gebe und erinnere dabei an Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer, der im Gegensatz zu den übrigen einen eigenen Geschäftsbereich zu verwalten habe.
StaatssekretärDr. Ehard erklärt, der Entwurf liege noch bei ihm, er werde ihn dem Staatsministerium des Innern zuleiten.18
Ministerpräsident2. Entlassung des Ministerialrats Dr. Drexl19 aus dem Staatsministerium für Wirtschaft
Dr. Seidel teilt mit, Ministerialrat Drexl werde mit 31. Dezember 1951 den Staatsdienst verlassen, er glaube, daß der Herr Ministerpräsident die Entlassung nach einem Beschluß des Ministerrats verfügen müsse.
Staatsminister20
Der Ministerrat beschließt, der Entlassung Ministerialrats Dr. Drexl aus dem Staatsministerium für Wirtschaft zuzustimmen und die Führung des Titels Ministerialrat a.D. zu genehmigen.Dr. Schwend gibt ein Schreiben des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen über die sogenannte Berlin-Hilfe bekannt, die zum Zweck habe, Berliner Kinder im westdeutschen Bundesgebiet unterzubringen. Er halte es für notwendig, auf dieses Schreiben eine Antwort zu erteilen.
MinisterialdirektorDr. Ringelmann erklärt, das Finanzministerium stehe auf dem Standpunkt, daß ein Bundeszuschuß überhaupt nicht in Frage komme und der Berliner Haushalt selbst dafür aufkommen müsse. Der Finanzausschuß sei auch der Auffassung, daß die Länder keinerlei gesonderte Zuschüsse an Berlin geben dürften, da dies ausschließlich Sache des Bundes sei.
StaatssekretärDr. Schwend erklärt, er werde das Schreiben an das Finanzministerium herübergeben und ersuche nochmals, bald eine Antwort zu erteilen.
MinisterialdirektorDr. Seidel führt aus, er habe schon vor kurzem dargelegt, daß der bayerische Staat versuchen müsse, Einfluß auf die Werke, an denen die IG beteiligt sei, zu nehmen. Er wäre dem Finanzministerium dankbar, wenn es diesen Gedanken aufgreifen und mit den bayerischen Banken wegen einer Holding-Gesellschaft verhandeln könnte.
StaatsministerDr. Ringelmann antwortet, was die Anorgana betreffe, so habe das Finanzministerium wiederholt das Bundesfinanzministerium gebeten, Bayern wenigstens die Verwaltung zu überlassen und sich als desinteressiert zu erklären.22 Außer der Anorgana handle es sich in erster Linie wohl um die Süddeutschen Kalkstickstoffwerke (SKW)23 und die Wackerchemie.
StaatssekretärDr. Seidel fährt fort, sein Bestreben sei es, möglichst bald zu einer Entscheidung zu kommen, deshalb halte er auch eine baldige Besprechung mit Bundesfinanzminister Schäffer24 für dringend notwendig. Er halte es für zweckmäßig, dem Finanzministerium den Auftrag zu erteilen, die finanziellen Voraussetzungen für den Erwerb der IG-Beteiligungen zu schaffen. Vor allem müsse aber vorher mit den Banken verhandelt werden, da der Staat allein zu dem Erwerb nicht in der Lage sei.
StaatsministerDr. Ringelmann faßt die bisherigen Bemühungen des Finanzministeriums dahin zusammen, daß versucht werde, eine Sperrminorität bei den Bundesgesellschaften zu bekommen, ferner IG-Anteile zu erhalten und die Angelegenheit Bobingen und Casella zu einem Abschluß zu bringen. Jedenfalls werde das Finanzministerium dem Wirtschaftministerium entsprechende Vorschläge machen.
StaatssekretärDr. Ehard ersucht abschließend, die Staatsministerien der Finanzen und für Wirtschaft möchten doch bei diesen wichtigen Fragen möglichst enge Verbindung halten und das Ergebnis dann dem Ministerrat vorlegen.25
MinisterpräsidentDr. Seidel teilt mit, nach diesem Gesetz müßten die Aufsichtsräte zwei Monate nach Inkrafttreten gebildet werden, d.h. also bis 1. März 1952. Im Prinzip setzen sich die Aufsichtsräte aus elf Mitgliedern zusammen und zwar aus vier Vertretern der Anteilseigner, zu denen noch ein weiteres Mitglied komme, vier Vertretern der Arbeitnehmer mit ebenfalls einem weiteren Mitglied und dem sogenannten elften Mann. Die weiteren Mitglieder müßten gewisse Voraussetzungen erfüllen, sie dürften z.B. nicht Repräsentanten einer Gewerkschaft oder einer Vertretung der Arbeitgeber sein usw. In Bayern komme in erster Linie in Frage die Maxhütte,27 die Luitpoldhütte,28 die Oberbayer. Kohle und die Braunkohlenwerke Wackersdorf. Was die Bayer. Berg-, Hütten- und Salinen AG betreffe, so stehe hier noch nicht fest, ob der Bergbau der überwiegende Zweck dieses Unternehmens sei, nur in diesem Falle würde die BHS unter das Gesetz fallen.
StaatsministerDr. Ringelmann wirft ein, das Finanzministerium prüfe hier gerade die Voraussetzungen und werde nach Abschluß dem Ministerrat eine Vorlage machen.
StaatssekretärDr. Seidel fährt fort, der Ministerrat stehe nun vor der Frage, den fünften Mann bei den Anteilseignern zu bestimmen und Einfluß auf die Bestellung des elften Mannes zu nehmen. Klar sei die Sache jedenfalls bei Schwandorf und Wackersdorf, da es sich hier um eine Tochtergesellschaft des Bayernwerks handle.29 In den nächsten beiden Monaten müsse man sich wohl schlüssig werden, wer als fünfter Mann genannt werden solle und wer als elfter Mann vom Staat aus erwünscht sei.
StaatsministerDr. Oechsle teilt mit, als elfter Mann werde bei der Oberbayer. Kohle Herr Staatsminister a. D. Zorn, bei Wackersdorf Herr Staatssekretär Krehle genannt, während bei der BHS die Frage, ob diese AG tatsächlich unter das Gesetz falle, noch entschieden werden müßte. Bei der Maxhütte habe man ursprünglich an ihn selbst, später an den Vizepräsidenten des Landesamtes für Vermögensverwaltung, Dr. Bogner,30 gedacht; bei der Luitpoldhütte sei man sich noch nicht einig, hier werde Stadtkämmerer Hielscher31 von München genannt. Wenn der Staat selbst Anteilseigner sei, so widerspreche es wohl dem Sinn des Gesetzes, einen Minister oder Staatssekretär zu nehmen, auch der elfte Mann müsse völlig neutral sein.
Staatsminister32 einige Herren des Wirtschaftministeriums und der frühere Staatsminister des Innern, Herr Dr. Ankermüller.
Schließlich mache er darauf aufmerksam, daß auch noch einige andere Namen genannt worden seien, unter anderem der frühere Abg. Emmert,Dr. Seidel stellt fest, daß das Problem an sich klar liege, alles nähere aber eingehend überlegt werden müsse.
StaatsministerDr. Ehard ersucht abschließend, die beteiligten Ministerien möchten sich nochmals in Verbindung setzen und dann Vorschläge einreichen.
MinisterpräsidentDr. Hoegner teilt mit, in einem dem Herrn Ministerpräsidenten und ihm selbst zugegangenen Schreiben schildere der Würzburger Oberbürgermeister, Herr Dr. Stadelmayer,34 eingehend die Situation der Evakuierten von Würzburg und ersuche, die Staatsregierung möge sich bei der Bundesregierung für eine Gleichstellung der sogenannten Würzburger Außenbürger mit den Heimatvertriebenen einsetzen.35 Er glaube nicht, daß ein derartiger Versuch Erfolg haben werde, immerhin könne wohl ein Vorstoß in Bonn versucht werden.
Stv. MinisterpräsidentDr. Hoegner feststellt, daß er die Angelegenheit noch mit Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer besprechen werde.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, worauf Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard allen Mitgliedern des Kabinetts für die Mitarbeit im vergangenen Jahr und bittet, die vertrauensvolle Zusammenarbeit auch im Jahre 1952 fortsetzen zu wollen. Er glaube, feststellen zu können, daß in der vergangenen Zeit wirklich wertvolle Arbeit geleistet worden sei, mit der man zufrieden sein könne. Er wünsche den Herrn Ministern und Staatssekretären für sich und ihre Familien alles Gute für das kommende Jahr.
Zum Abschluß der Sitzung dankt MinisterpräsidentDr. Hoegner erwidert im Namen des Kabinetts diese Glückwünsche und dankt dem Herrn Ministerpräsidenten für die vornehme und sachliche Geschäftsführung im ersten Jahr der neuen Regierung.
Stv. Ministerpräsident