Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Oberregierungsrat Dr. Henle1 (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Dr. Heilmann2 (Wirtschaftsministerium), Ministerialrat Wagenhöfer (Finanzministerium), Ministerialrat Dr. Barbarino (Finanzministerium), Regierungsdirektor Dr. Bachl3 (Finanzministerium), Oberregierungsrat Brunner (Innenministerium).4
Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).
I. Bundesangelegenheiten. II. Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushaltes 1950. III. Bayerisch-Österreichische Kraftwerke AG. IV. Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 156 über die Bayer. Akademie der Schönen Künste. V. Auflösung der Verwaltung militärischer Stiftungen. VI. Vollzug des Überführungsgesetzes. VII. Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz und Schund. VIII. Personalangelegenheiten. IX. [Dienstfrei am Karsamstag]. [X. Bauausstellung 1951 in Hannover]. [XI. Feier des 1. Mai 1950].
1. Haushalt des Deutschen Bundesrates für das Rechnungsjahr 1950/515 Oberregierungsrat Dr. Henle teilt mit, in der Koordinierungssitzung seien Bedenken nicht erhoben worden.
Es wird vereinbart, daß Herr Staatssekretär Dr. Müller zu diesem Punkt als bayerischer Vertreter in Bonn anwesend sein werde.
2. Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn6
7
Der Ministerrat beschließt, an seiner schon in der letzten Sitzung aufgestellten Forderung festzuhalten, daß der Entwurf an den Finanzausschuß des Bundesrates verwiesen werde.3. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise8
Dr. Henle berichtet, der Finanzausschuß des Bundesrates habe dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt; Herr Staatsminister Dr. Seidel, der sich zurzeit im Rheinland befinde, werde an der Bundesratssitzung teilnehmen.
Oberregierungsrat4. Entwurf einer Verordnung zur Überführung der Verwaltungen des Post- und Fernmeldewesens9
Sedlmayr stellt fest, der Ausschuß für Post habe zwar einige Bedenken geltend gemacht, vor allem sei dies von den Vertretern der französischen Zone geschehen, schließlich habe man dem Entwurf dann aber doch zugestimmt.
Staatssekretär5. Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost10
Dr. Müller meint, es sei jedenfalls notwendig, diesen Entwurf dem Finanzausschuß zu überweisen, besonders im Hinblick auf den § 1, mit dem man nicht einverstanden sein könne.11 In dieser Sache werde er den bayerischen Standpunkt vertreten.12
Staatssekretär6. Entwurf eines Gesetzes über die Übernahme13 von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft14
Dr. Müller erklärt, von Seiten des Finanzministeriums würde gegen diesen Entwurf nichts eingewendet, der Finanzausschuß habe auch bereits zugestimmt. Im wesentlichen handle es sich darum, die Sicherheitsleistungen von 120 auf 400 Millionen DM zu erhöhen. Auch in dieser Sache werde er in Bonn zugegen sein.
Staatssekretär7. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950/5115
Dr. Müller teilt mit, der Finanzausschuß habe dem Gesetz bereits zugestimmt,16 allerdings bestünden dagegen doch gewisse Bedenken; vor allem scheine ihm die Ermächtigung im § 317 sehr weit zu gehen.18
Staatssekretär8. Entwurf der Verwaltungsanordnung Nr. 2 und Nr. 3 zur Durchführung des Wertpapierbereinigungsgesetzes19
9. Entwurf eines Gesetzes über Bekanntmachungen20
Es wird festgestellt, daß diese beiden Entwürfe zu Bedenken keinen Anlaß geben.
10. Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes21
Dr. Ankermüller betont, daß nach wie vor das auf Art. 84 Abs. 5 GG22 gestützte Weisungsrecht des § 5 umstritten sei.23 Der jetzt vorgesehenen Regelung könne Bayern keinesfalls zustimmen, zumal sie im Widerspruch mit dem Grundgesetz stehe.
StaatsministerDr. Ehard erkundigt sich, ob den zu errichtenden Landesbehörden24 tatsächlich unter Umgehung der Landesregierung vom Bund aus Weisungen erteilt werden könnten.
MinisterpräsidentDr. Ankermüller erwidert, dies sei an sich schon der Fall, wenn auch eine gleichzeitige Benachrichtigung der obersten Landesbehörde vorgesehen sei.25 Grundsätzlich müsse die Meinung vertreten werden, daß ein Weisungsrecht überhaupt nicht erforderlich sei.
StaatsministerDr. Ehard meint, diesen Standpunkt werde man kaum durchsetzen können.
MinisterpräsidentDr. Müller erläutert den Standpunkt des Finanzministeriums dahin, daß es zweckmäßig sei, den § 5 in allgemeine Verwaltungsvorschriften und reine Zweckvorschriften aufzugliedern. Jedenfalls sei eine Einschaltung des Bundesrates nötig.
StaatssekretärDr. Henle schlägt folgendes vor: Der Bundeskanzler könne nach dem Entwurf mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, außerdem Einzelanweisungen erteilen, wenn das in gewissen Fällen unter anderem zur rechtzeitigen Beschaffung von Nachrichten usw. erforderlich erscheine.
OberregierungsratDr. Ankermüller antwortet, eine solche Lösung stehe wohl im Widerspruch zum Grundgesetz. Wenn sich der bayerische Standpunkt aber nicht durchsetzen lasse, könne man auf den Vorschlag von Dr. Henle zurückgreifen. Auf alle Fälle sei es notwendig, den Bundesrat einzuschalten, eine Auffassung, der sich auch Württemberg und Hessen bereits angeschlossen hätten.
Staatsminister26
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß von Staatsminister Dr. Ankermüller in dieser Art und Weise in Bonn vorgegangen wird.11. Entwurf einer Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung über die Bewirtschaftung und Marktregelung von Erzeugnissen der Landwirtschaft und Fischerei27
12. Entwurf einer ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen28
Es wird festgestellt, daß diese beiden Punkte zu Einwendungen keinen Anlaß geben.
13. Wohnungsbaugesetz29
Dr. Ankermüller teilt mit, dieser Gesetzentwurf gebe zu großen Bedenken Anlaß. Er werde deshalb als bayerischer Vertreter in Bonn Einwendungen erheben, trotzdem aber empfehlen, das Vetoverfahren nicht in Gang zu bringen. Es bereite sich aber eine Zentralisierung auf dem Gebiete des Wohnungsbaues vor, die es bisher noch nicht gegeben habe.30
Staatsminister14. Anordnung über die Bewirtschaftung und Marktregelung von Milch und Milcherzeugnissen31
Dr. Schlögl teilt mit, das Bundesministerium habe erklärt, der § 38 des Reichsmilchgesetzes32 stehe nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz; dieser Auffassung habe sich auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeschlossen. Die nunmehr vorliegende Anordnung, die die Bestimmungen über die Molkereieinzugs- und -absatzgebiete, die Meldepflichtigen usw. enthalte, gebe zu großen Bedenken Anlaß, es bleibe aber nichts anderes übrig, als zuzustimmen. Von besonderer Bedeutung sei § 6,33 wonach die obersten Landesbehörden anordnen könnten, daß von den in ihrem Zuständigkeitsbereich gelegenen Molkereien Ausgleichsabgaben zu bezahlen seien. Die bayerische Zustimmung sei deshalb notwendig, weil sonst ab 1. April 1950 ein gesetzloser Zustand eintreten werde.34 Wahrscheinlich werde er sich genötigt sehen, in dieser Angelegenheit noch an das Finanzministerium heranzutreten.35
Staatsminister15. Besatzungskosten36
Wagenhöfer berichtet eingehend über die vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Regelung der Besatzungskosten, die im Wege einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen zustande kommen solle. Eine eingehende Besprechung dieser Angelegenheit mit Bundesminister Schäffer habe stattgefunden, es müsse aber heute die formelle Zustimmung gegeben werden. Die Zustimmung des Bayer. Landtags halte er nicht für notwendig.
MinisterialratAuf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird vereinbart, im Zustimmungsschreiben den bayerischen Standpunkt, der in einigen Punkten von der Auffassung des Bundesfinanzministeriums abweiche, festzuhalten.
16. Institut für Raumforschung37
Dr. Heilmann gibt bekannt, der schon lange Zeit währende Streit zwischen der Akademie für Raumforschung in Hannover und dem Institut für Raumforschung, das Bundesminister Blücher unterstehe, sei nun zu Gunsten des letzteren Instituts gefallen. Mit Ausnahme von Bayern hätten sämtliche Länder schon ihre Vertreter für den Länderbeirat benannt.
MinisterialdirigentDr. Müller weist darauf hin, daß Herr Ministerialdirigent Dr. Heilmann als bayerischer Vertreter in Aussicht genommen sei.
StaatssekretärEs wird sodann beschlossen, grundsätzlich die Beteiligung Bayerns an dem Institut für Raumforschung mitzuteilen und Herrn Ministerialdirigent Dr. Heilmann als Vertreter zu benennen. Das Schreiben an das Institut soll durch das Staatsministerium für Wirtschaft vorbereitet werden.
Dr. Müller begründet die Notwendigkeit, diese Verordnung noch vor dem Beginn des neuen Haushaltsjahres, also spätestens am 31. März 1950 zu veröffentlichen.
StaatssekretärDr. Ankermüller erhebt Bedenken gegen Ziff. 1 b, demzufolge Haushaltsausgaben, die ihrem Zweck nach dauernd notwendig und als solche anerkannt sind, bis zur Höhe der für 1949 vorgesehenen Beträge als aufgenommen gelten (soweit es sich um sächliche Ausgaben handelt unter Abzug von 30%). Dieser Abzug sei viel zu hoch und würde alle geplanten Baumaßnahmen vereiteln.
StaatsministerDr. Müller teilt mit, er habe sich mit den Herren Staatssekretären Fischer und Dr. Sattler schon dahin geeinigt, diesen Abzug auf 10% zu ermäßigen.
StaatssekretärDr. Barbarino weist darauf hin, daß das Finanzministerium in der Verordnung weitergegangen sei, als jemals zuvor. Unter anderem sei vorgesehen, daß für alle Baumaßnahmen, die 1949 bereits begonnen waren, bis zu 50% der im Rechnungsjahr 1949 veranschlagten Haushaltsmittel wieder zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem sei soeben mit den Herren Staatssekretären Fischer und Dr. Sattler eine Einfügung bezüglich der Möglichkeit eines Vorgriffs vereinbart worden, die folgendermaßen laute:
Ministerialrat„Für staatliche Baumaßnahmen, für die im Haushaltsplan 1949 Mittel noch nicht vorgesehen waren, kann das Staatsministerium der Finanzen bis zu 50 v. H. der im Entwurf des Staatshaushaltsplans 1950 vorgesehenen Beträge bereitstellen, wenn der Landtag dem Vorgriff zustimmt.“
Dr. Sattler erwidert Ministerialrat Dr. Barbarino, der außerordentliche Haushalt werde in 4 Wochen fertiggestellt sein.
Auf Anfrage von StaatssekretärDr. Ehard stellt fest, daß diese Verordnung sofort veröffentlicht werden soll, worauf sich der Ministerrat einverstanden erklärt, daß der Vorgriffsantrag vom Staatsministerium der Finanzen vorbereitet und ohne nochmalige Behandlung im Ministerrat dem Landtag zugehen soll.39
MinisterpräsidentDr. Ehard berichtet, der Abgeordnete Dr. Hoegner41 habe einen Antrag eingebracht, die Regelung der Bayerisch-Österreichischen Kraftwerke AG durch einen formellen Staatsvertrag zwischen Bayern und Österreich vorzunehmen. Das sei gerade das, was man nicht machen könne, ein Umstand, der auch durch die Bundesregierung dadurch anerkannt worden sei, daß sie dem geplanten Verwaltungsabkommen zugestimmt habe.42 Durch diesen Antrag Dr. Hoegner könnten sich Schwierigkeiten mit Österreich ergeben; er werde deshalb sobald als möglich mit ihm sprechen und ihn auf die Gesamtsituation in dieser Sache hinweisen. Er hoffe, daß es ihm gelingen werden, Herrn Dr. Hoegner zur Zurücknahme seines Antrags zu bewegen.43
MinisterpräsidentDr. Sattler referiert über den Entwurf, der in einigen mehr oder weniger formellem Punkten eine Änderung der Verordnung Nr. 156 vom 28. Februar 1948 bringe.
Staatssekretär45
Die Verordnung wird in der vorgelegten Form vom Ministerrat angenommen.Dr. Ankermüller berichtet über den Entwurf dieser Verordnung, die vorsehe, daß die Verwaltung der vormaligen militärischen Stiftungen in München aufgelöst werde und das B. Staatsministerium des Innern die zur Durchführung erforderlichen Anordnungen treffe. Es handle sich lediglich noch um 5 größere Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks und der Erhaltung der Rechtsperson zusammengelegt würden. Eine eigene Dienststelle sei nicht mehr erforderlich, weshalb die Verwaltungsarbeiten künftig von der Hauptfürsorgestelle im B. Staatsministerium des Innern durchgeführt würden. Die entsprechenden Anordnungen würden auf Grund des § 2 der Verordnung ergehen.
Staatsminister46
Der Ministerrat beschließt, seine Zustimmung zu dem Entwurf zu erteilen.Dr. Ehard teilt mit, bisher sei es erst gelungen, 52% der Zusicherungsinhaber unterzubringen; dazu komme, daß für einen großen Teil dieses Personenkreises in den kommenden Monaten die Zahlung des Übergangsgeldes ablaufe. Dem Bayer. Landtag liege bereits ein Dringlichkeitsantrag des Abg. Dr. Hille48 und Genossen vor, wonach das Übergangsgeld über die in § 8 Abs. 3 ÜG vorgesehene Bezugsdauer fortgezahlt werden solle.49 Man müsse sich überlegen, was man in dieser schwierigen Situation tun könne und ob es möglich sei, einen Teil der Leute abzufinden.
MinisterpräsidentDr. Bachl führt aus, 3500 Personen hätten die Zusicherung erhalten, die Hälfte dieser Fälle sei erledigt entweder durch Abfindung oder durch Unterbringung. Die andere Hälfte habe bisher noch keine andere Tätigkeit gefunden, die Gründe lägen sowohl im Stellenmangel als auch in der mangelnden Eignung und in der Zurückhaltung der Bevölkerung und der Behörden gegen die Angestellten der Spruchkammern. Bahn und Post hätten sich gänzlich ablehnend verhalten und es sei sehr fraglich, ob sich die Länder der amerikanischen Zone hier durchsetzen könnten. Mit den Gemeinden, die gleichfalls Widerstand geleistet hätten, würden noch Verhandlungen geführt, die vielleicht zu einem gewissen Erfolg führen könnten. Die Situation sei weitaus am besten beim Staat, hier hätten vor allem die Justiz und die Arbeitsverwaltung besonders gut abgeschnitten. In Württemberg habe der Ministerrat eine Gesetzesänderung dahingehend angeregt, daß der Kündigungsschutz von 3 Jahren wegfalle, mit solchen Änderungen sei aber kaum sehr viel zu erreichen. Die zweite Möglichkeit sei die einer Abfindung. Man habe aber schon soweit nur irgendmöglich abgefunden und die jetzigen Zusicherungsinhaber, die noch nicht untergekommen seien, lehnten jede Abfindung ab, wozu sie tatsächlich auch berechtigt seien. Außerdem dürfe man nicht übersehen, daß man bisher schon 7 Millionen aufgewendet habe und eine neue Abfindungsaktion wieder hohe Mittel benötigen würde.
RegierungsdirektorBrunner vom Staatsministerium des Innern stellt fest, daß das Innenministerium 270 Personen zugewiesen erhalten habe, dabei lägen die Hauptschwierigkeiten bei der Polizeiverwaltung, da die Anwärter größtenteils die für den Polizeidienst geforderten Voraussetzungen nicht erfüllten.
OberregierungsratDr. Ankermüller betont, die größten Schwierigkeiten habe man auch bei der Selbstverwaltung, der man allerdings zugestehen müsse, daß sie genötigt sei abzubauen und andererseits Kriegsgeschädigte, Heimkehrer usw. aufnehmen müsse. Alle Stellen hätten sich die größte Mühe gegeben, die Leute unterzubringen und vieles sei auch erreicht worden. Er halte besonders für notwendig, ein Gesetz einzubringen, das die Möglichkeit gebe, die große Zahl der bisher noch nicht untergekommenen Zusicherungsinhaber auch ohne ihre Zustimmung abzufinden.
StaatsministerDr. Müller an, der aber darauf hinweist, daß dann weitere 1,7 Millionen benötigt würden.
Dieser Auffassung schließt sich Herr Staatssekretär50
Auf seinen Vorschlag wird beschlossen, nochmals von Seiten des Finanzministeriums zu versuchen, die Zusicherungsinhaber freiwillig zu einer Zustimmung zur Abfindung zu veranlassen.Dr. Ehard führt aus, das B. Staatsministerium des Innern habe den Entwurf des Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz und Schund ausgearbeitet und der Ministerrat müsse sich nun grundsätzlich darüber klar werden, ob dieser Entwurf weiter bearbeitet und dem Landtag vorgelegt werden solle.52
MinisterpräsidentDr. Müller erklärt dazu, bei der letzten Konferenz der Justizminister habe er festgestellt, daß die Notwendigkeit, die Jugend vor Schmutz und Schund zu bewahren, außerhalb der Debatte stehe und Meinungsverschiedenheiten lediglich bezüglich der Methode aufgetreten seien. Das B. Justizministerium habe sich nun entschlossen, einen eigenen Staatsanwalt mit der Bearbeitung der betreffenden Fälle zu beauftragen.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard weist darauf hin, daß nach Mitteilungen, die ihm von katholischer und evangelischer Seite gegeben worden seien, die Verbreitung von Schund- und Schmutzschriften in den Schulen geradezu erschreckend sei.53 Es müsse unter allen Umständen versucht werden, schon die Quelle zu verstopfen.
MinisterpräsidentDr. Müller schlägt vor, außer der bereits in Aussicht genommenen Stelle bei der Staatsanwaltschaft eine korrespondierende Einrichtung bei der Polizei durch das Innenministerium zu schaffen. Wenn man energisch durchgreife, werde man doch wahrscheinlich eine Eindämmung erreichen können.
Stv. MinisterpräsidentKrehle rät dazu, an Verlage, die Schund- und Schmutzschriften verlegen, keine Staatsaufträge zu geben.
StaatsministerDr. Ehard meint, auch die Städte hätten bei gutem Willen vieles in der Hand, besonders könnten sie entsprechende Auflagen bei der Vergebung von Zeitungskiosken machen. Er empfehle, über das Staatsministerium des Innern an die Städte heranzutreten, sie über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten und um Mitarbeit zu ersuchen. Außerdem sei es unbedingt notwendig, besonders den Schulen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
MinisterpräsidentDr. Hundhammer erklärt sich bereit, ein eigenes Referat im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu errichten, das mit dem Justiz- und dem Innenministerium zusammenarbeite. Er nehme dafür den Ministerialrat Dr. Eugen Mayer54 in Aussicht. In diesem Zusammenhang müsse er übrigens mitteilen, daß das „Neue Magazin“ einen nur als gemein zu bezeichnenden Angriff gegen ihn gerichtet habe; er müsse sich überlegen, Strafanzeige zu erstatten.55
StaatsministerDr. Müller stimmt zu und rät dringend, hier Anzeige zu erstatten.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard faßt die Aussprache dahin zusammen, daß die bei den einzelnen Ministerien zu errichtenden Stellen beim Staatsministerium der Justiz koordiniert werden sollen. Er halte es überdies für gut, bei Aufträgen an Verlage usw. eine Klausel einzufügen, daß grobe Verstöße in der Richtung des Verlegens und Verbreitens von Schund- und Schmutzschriften den Staat zur sofortigen Aufhebung des Vertrags berechtigen.
MinisterpräsidentDr. Henle berichtet, das Bundesjustizministerium habe gleichfalls einen Gesetzentwurf zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ausgearbeitet, der sich ungefähr auf der gleichen Linie wie der bayerische Entwurf bewege.56
OberregierungsratDr. Ehard meint, wenn Bayern allein ein Gesetz mache, so würden in der Öffentlichkeit die heftigsten Angriffe erfolgen und möglicherweise die ganzen Bemühungen sabotiert werden. Wenn dagegen ein Bundesgesetz vorliege, habe man die Möglichkeit, es vernünftig durchzuführen. Es wäre auch zweckmäßig, wenn Justiz- und Innenministerium die Frage sorgfältig prüfen könnten, inwieweit die §§ 184/185 Strafgesetzbuch entsprechend ausgenützt werden könnten.
MinisterpräsidentDr. Hundhammer regt an, die Errichtung der soeben besprochenen drei Referate im Pressecommuniqué bekanntzugeben und beizufügen, der Ministerrat sei der Auffassung, daß auch mit gesetzlichen Mitteln vorgegangen werden müsse, vorläufig aber ein Bundesgesetz abgewartet werde.
StaatsministerDr. Ankermüller weist darauf hin, daß nach Meinung des Ministeriums des Innern die Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben sei. Übrigens stehe Bayern nicht allein, denn Rheinland-Pfalz habe schon ein entsprechendes Gesetz,57 während in Nordrhein-Westfalen und Württemberg-Baden Entwürfe bearbeitet würden. Er halte es nicht für gut, wenn von Bayern aus ein Appell an den Bund gerichtet werde.
StaatsministerDr. Müller meint, wirksam könne gegen Schmutz und Schund tatsächlich nur über den Bund vorgegangen werden, zumal sehr viel Schriften aus dem Ausland hereinkämen.
Stv. Ministerpräsident58
Der Ministerrat beschließt sodann, im Pressecommuniqué mitzuteilen, daß zur Bekämpfung von Schmutz und Schund ein eigenes Dezernat bei der Staatsanwaltschaft und außerdem besondere Stellen im Kultus- und Innenministerium errichtet werden sollen. Diese Stellen sollen sofort in Aktion treten, wobei die Federführung beim Justizministerium liege. Außerdem solle möglichst umgehend die Verbindung mit den anderen Ländern aufgenommen werden. Schließlich werde bekanntgegeben, der Ministerrat sei der Meinung, daß eine ergänzende Gesetzgebung sobald als möglich durchgeführt werden müsse, wenn sich herausstelle, daß die gegenwärtigen Maßnahmen nicht ausreichen.Der Ministerrat beschließt, folgenden Ernennungen zuzustimmen:
59
1. Des Regierungsbaudirektors in der Obersten Baubehörde Dr. Udo Knorr zum Ministerialrat,60
2. des Oberregierungs- und -baurats in der Obersten Baubehörde Ludwig Wambsganz zum Ministerialrat,61 im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ministerialrat,
3. des Regierungsdirektors Johannes von Elmenau62 im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ministerialrat und
4. des Regierungsdirektors Dr. Walter Keim5. des Regierungsdirektors im Staatsministerium der Finanzen Dr. Helmut Bachl zum Ministerialrat.
Dr. Ehard teilt mit, es sei die Notwendigkeit festgestellt worden, eine einheitliche Ausfertigung der Ernennungsurkunden einzuführen.63
MinisterpräsidentDr. Ankermüller wurde beschlossen, daß die Bayer. Staatskanzlei an sämtliche Ministerien einen Vorschlag mache, in welcher Form in Zukunft die Urkunden ausgefertigt werden sollen.64
Auf Vorschlag von StaatsministerDer Ministerrat beschließt, daß der Karsamstag in den Staatsministerien dienstfrei zu halten und erforderlichenfalls ein kleiner Jourdienst einzurichten ist.
Dr. Ehard erkundigt sich, ob sich die Oberste Baubehörde mit dem Staatsministerium der Finanzen schon über die Mittel geeinigt hätten, die zur Beteiligung Bayerns an der Bauausstellung 1951 in Hannover erforderlich seien. Er halte es für notwendig, nun bald dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Bescheid zu erteilen.
Ministerpräsident66
Es wird vereinbart, daß die Herren Staatssekretäre Fischer und Dr. Müller nochmals verhandeln und das Ergebnis ihrer Besprechung dem Protokollführer des Ministerrats mitteilen sollen.Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, in dem die Bundesregierung und die Länderregierungen ersucht werden, am 1. Mai 1950 für eine allgemeine Beflaggung Sorge zu tragen.
MinisterpräsidentDr. Ankermüller nimmt das Schreiben an sich und sagt zu, sich über die Bayer. Vertretung in Bonn erkundigen zu wollen, wie die übrigen Länder vorzugehen beabsichtigen.
Staatsminister