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Nr. 115MinisterratssitzungMittwoch, 26. Juli 1950 Beginn: 15 Uhr 45 Ende: 19 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Ministerialrat Dr. Barbarino (Finanzministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Beratung des Staatshaushaltes 1950/51. II. Bundesangelegenheiten. III. [Staatssekretär Ritter von Lex]. [IV. Mittel für den Ausbau der unteren Isar]. [V. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage 4 zu Art. 14 Abs. (3) des Gesetzes vom 29. 3. 1949 (GVB1. S. 69, 103) über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz)].

I.Beratung des Staatshaushaltes 1950/511

Ministerialrat Dr. Barbarino führt einleitend aus, das Finanzministerium habe eine neue Vorlage ausgearbeitet, um den bisherigen Fehlbetrag von 122,5 Millionen DM zu beseitigen. In der letzten Kabinettssitzung am 19. Juli 1950 seien eine Reihe von Differenzpunkten in Gesamthöhe von 31,3 Millionen DM besprochen worden, wobei man in verschiedenen Punkten zu einer Einigung gelangt sei; dadurch habe sich der Fehlbetrag auf ca. 113 Millionen DM ermäßigt. Heute sei es nun notwendig, auch die übrigen Differenzpunkte zu entscheiden und weitere Kürzungen vorzunehmen.

Die jetzige Vorlage des Finanzministeriums schließe mit einem Fehlbetrag von nur 4 Millionen DM ab, der wohl im Einzelplan XIII ausgeglichen werden könne. Dabei müsse er aber auf zwei Dinge hinweisen:

a) Um den Ausgleich zu erreichen, habe man den bereits in den Rechnungsjahren 1948/49 veranschlagten Erlös aus dem Verkauf von 50 Millionen DM Landeszentralbankanteilen erneut in den Haushalt 1950 eingestellt und im Einzelplan XIII als ordentliche Einnahme veranschlagt. Diese Maßnahme sei nicht unbedenklich, weil es bisher nicht gelungen sei, infolge der Weigerung der Kreditanstalten den Verkauf durchzuführen. Der endgültige Verkauf sei erneut bis 1. März 1952 verschoben worden. Es sei dagegen im Rechnungsjahr 1950 kaum damit zu rechnen, daß der Verkauf gelingen werde.

b) Das Finanzministerium habe die Steuereinnahmen höher angesetzt und zwar in Anlehnung an die Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung. Dieses habe nunmehr die Steuereingänge nochmals nachgeprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, daß sowohl bei der Lohnsteuer wie bei der Körperschaftsteuer die Schätzung um je 10 Millionen DM zu hoch sei. Außerdem sei als Aufkommen aus der Biersteuer2 ein Betrag von 150 Millionen DM angesetzt worden, der ohne die jetzt eingetretene Gesetzesänderung sicher auch eingegangen wäre; nach der jetzt erfolgten Steuersenkung werde wahrscheinlich sich das Aufkommen aus der Biersteuer nur auf 120 Millionen DM beziffern. Insgesamt seien also voraussichtlich die Steuereingänge um 50 Millionen DM noch überschätzt, es läge also hier ein zweiter Unsicherheitsfaktor vor.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt, die Art und Weise wie das Bundesfinanzministerium die Biersteuersenkung behandelt habe, gäbe zu großen Bedenken Anlaß. Er selbst habe einen Bierpreis von 80 Pfg. bzw. 78 Pfg. für normales Bier vorgeschlagen und angeregt, die Einigung bei den übrigen Bieren den Gastwirten und Brauereien zu überlassen. Das Bundesfinanzministerium dagegen habe auf einen Abschlag von 3 DM pro hl bei allen Bieren bestanden.

Ministerialrat Dr. Barbarino geht dann auf die Besprechung der Einzelpläne ein.

1. Einzelplan I (Landtag und Senat)

Ministerialrat Dr. Barbarino weist darauf hin, daß bereits im letzten Ministerrat die Frage besprochen worden sei, ob an dem vorgesehenen Abstrich von 330000 DM festgehalten werden solle, der keine Kürzung der dem Landtag und Senat zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bedeute, sondern lediglich Voranschlagreserven beseitigen wolle.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als nicht zweckmäßig, über diesen Abstrich mit dem Präsidium des Landtags zu verhandeln, er habe aber nichts dagegen, wenn man den bisherigen Ansatz um 330000 DM kürze.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, den Einzelplan I (Landtag und Senat) auf 3 347 000 DM festzusetzen.

2. Einzelplan II (Staatskanzlei):

Unverändert.

3. Einzelplan III (Staatsministerium des Innern)

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, das Staatsministerium der Finanzen habe festgestellt, daß hier bei den Mitteln für den Bauunterhalt Doppelveranschlagungen im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung von 1,4 Millionen DM und im Bereich der Staatsbauverwaltung von 2,6 Millionen DM vorgenommen worden seien. Außerdem habe der Ministerrat bereits am 19. Juli 1950 der vorgeschlagenen Kürzung der Mittel für Referendare im Bereich der Staatsbauverwaltung um 60000 DM zugestimmt. Die Ausgaben des Staatsministeriums des Innern verringerten sich somit auf 4060000 DM.

An weiteren Kürzungen sei möglich, die Mittel für größere Baumaßnahmen in nichtlandeseigenen Gebäuden von 2,6 auf 2 Millionen DM zu ermäßigen, der Betrag von 600000 DM könne dann unter den Ausgaben des außerordentlichen Haushalts aufgeführt werden.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt sich damit einverstanden.

Die Mittel zur Schaffung von Heimstätten für Lehrlinge usw. könnten gleichfalls um 250000 DM gekürzt werden, zumal an mehreren Stellen des Haushalts für den gleichen Zweck erhebliche Mittel angefordert worden seien. Dabei mache er darauf aufmerksam, daß z.B. das Jugenddorf bei Nürnberg auf diese Art und Weise ausschließlich aus Staatsmitteln gebaut worden sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, dieser Kürzung, wenn auch mit Bedenken, zuzustimmen.

Ministerialrat Dr. Barbarino führt weiter aus, an Ausgaben für das Feuerlöschwesen seien 1,95 Millionen DM, also 650000 DM mehr als im Vorjahr, angefordert worden, eine Erhöhung, die er nicht für gerechtfertigt halte. Nachdem tatsächlich schon soviel für Wasserversorgungsanlagen aufgewendet werde, könnte man die Aufwendungen für das Feuerlöschwesen auf 1,45 Millionen DM begrenzen, während 1,05 Millionen DM für die Deckung des Zuschußbedarfs des Landesamts für Wasserversorgung ausreichten. Das bedeute eine Minderung des Defizits beim Haushalt der Obersten Baubehörde, wo für die Wasserversorgung doch sehr hohe Mittel angesetzt seien.

Staatsminister Dr. Ankermüller wendet sich dagegen, da es nicht genüge, nur die Verbesserungen der Wasserversorgung durchzuführen und man vielmehr auch höhere Mittel für das Feuerlöschwesen im allgemeinen aufwenden müsse.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann stimmt zu, daß das Feuerlöschmaterial heruntergekommen sei, es sei aber unmöglich, dieses im Laufe eines Jahres wieder in Ordnung zu bringen. Man habe an sich schon in diesem Jahr höhere Mittel wie früher eingesetzt.

Ministerialrat Dr. Barbarino meint, das Feuerlöschwesen liege überhaupt nicht besonders im argen, weil sehr viele Gemeinden bei Kriegsende Fahrzeuge und Geräte der Wehrmacht übernommen hätten.

Der Ministerrat erklärt sich gegen die Stimme des Herrn Innenministers damit einverstanden, die Mittel für das Feuerlöschwesen im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung auf 1,45 Millionen DM zu kürzen.

Abschließend teilt Ministerialrat Dr. Barbarino mit, die Sachausgaben im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung könnten durch Kürzung an verschiedenen Stellen noch um weitere 2 Millionen DM herabgemindert werden, das Haushaltsreferat des Innenministerium halte diese Kürzungen für durchführbar.

Der Ministerrat stimmt auch diesem Vorschlag zu.

Ministerialrat Dr. Barbarino fährt fort, den Ausgabeabstrichen im Gesamtbetrag von 7410000 DM stünden an zwei Stellen Ausgabenmehrungen gegenüber und zwar

a) durch die Erhöhung des Ansatzes der Einnahmen aus dem Fußballtoto sei es möglich, aus dem Reingewinn den Betrag für den sozialen Wohnungsbau um 0,8 Millionen DM auf 4,5 Millionen DM zu erhöhen;

b) das Finanzministerium habe sich einverstanden erklärt, für Zuschüsse in besonderen Angelegenheiten des Flüchtlingswesens einen Betrag von 250000 DM auszubringen.

Was die Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände betrifft, so seien 3 Millionen DM beantragt worden, das Finanzministerium habe aber erklären müssen, dies sei unmöglich, es sei jedoch bereit, 1 Million DM unter der Bedingung bereitzustellen, daß der Kredit bei der Staatsbank abgedeckt werde.

Der Ministerrat genehmigt sodann den Haushalt des Staatsministeriums des Innern entsprechend der Vorlage des Finanzministeriums.

4. Einzelplan IV (Staatsministerium der Justiz)

Ministerialrat Dr. Barbarino erinnert daran, daß der Ministerrat am 19. Juli 1950 die Kürzung der Unterhaltszuschüsse der Referendare um weitere 1,2 Millionen DM auf 2,4 Millionen DM zugestimmt habe.3

Gegen den Widerspruch des Herrn Staatsministers der Justiz wird an diesem Beschluß festgehalten.4

5. Einzelplan V (Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Ministerialrat Dr. Barbarino schlägt vor, die bisher an zwei Stellen des Haushalts (Einzelplan V und XIII) veranschlagten Einnahmen aus dem Fußballtoto nur noch an einer Stelle, nämlich im Einzelplan XIII, auszuweisen. Damit könnte der bisher im Kultusministerium mit 5,5 Millionen DM veranschlagte Teil der Einnahmen entfallen, andererseits habe sich die Möglichkeit ergeben, die zur Verfügung gestellten Mittel zum Zwecke des Sports und der Jugendpflege höher zu veranschlagen. Es ergebe sich somit im Bereich des Kultushaushalts eine Einnahmeminderung um 5,5 Millionen DM und Ausgabemehrung um 1 Million DM.

Staatsminister Dr Hundhammer stimmt unter der Voraussetzung zu, daß keine Benachteiligung bezüglich künftiger Verhandlungen der im Rahmen des Kultusetats zu verwendeten Beträge entstehe.

Anschließend werden die im Ministerrat vom 19. Juli 1950 zum Teil entschiedenen, zum Teil offen gebliebenen Differenzpunkte besprochen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, daß der Entwurf eines Schreibens an das Landeskommissariat bezüglich der Weitererhebung des Schulgelds heute vom Finanzministerium fertiggestellt worden sei.

Staatsminister Dr. Hundhammer hält es für vernünftig, den Versuch zu machen, das Schulgeld in Höhe von 25% auch im Schuljahr 1950/51 weiter zu erheben. Das Schreiben an das Landeskommissariat solle aber nicht vom Kultusministerium, sondern vom Kabinett und zwar unter Hinweis auf die Etatlage ausgehen.

Dagegen halte er die Kürzung der Zuschüsse an nichtstaatliche höhere Lehranstalten um 2 Millionen nicht für tragbar, da die Schwierigkeiten dieser Schulen außerordentlich groß seien.5 Auch die Kürzung der Mittel zur Förderung der lebenden Kunst um 70000 DM könne er nicht verantworten, vor allem mit Rücksicht auf die große Notlage der Künstler.

Ministerialrat Dr. Barbarino geht auf seinen, in dem vorläufigen Gesamtplan enthaltenen Vorschlag ein, die noch offen gebliebenen Differenzpunkte im Gesamtbetrag von 10,5 Millionen DM global um 8 Millionen zu kürzen.

Sodann wird nochmals die Frage des Schreibens an den Landeskommissar besprochen und vereinbart, daß sich zunächst der Herr Ministerpräsident mit den Amerikanern in Verbindung setzen solle, anschließend daran sollte dann die entsprechende Vorlage des Kultusministeriums an den Landtag erfolgen.

a) Lernmittelfreiheit

Ministerialrat Dr. Barbarino weist zunächst darauf hin, daß die Zuschüsse für die Lernmittelfreiheit nur dem Grundsatz nach, nicht aber der Höhe nach Pflichtleistungen des Staates seien und nach den Gesetzen über die Schulgeld- und über die Lernmittelfreiheit6 die Zuschüsse des Staates bis zu 66 2/3% der Mehrausgaben betragen sollen. Diese Bestimmung könne nur so ausgelegt werden, daß Zuschüsse nur nach Maßgabe der Haushaltslage geleistet werden könnten.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, sich diesem Vorschlag nicht anschließen zu können, da sonst die Gemeinden mit Hinweis auf ihre Finanzlage sich einfach weigern würden, die notwendigen Lernmittel zur Verfügung zu stellen. Der eingesetzte Betrag von 5,5 Millionen DM müsse unter allen Umständen bestehen bleiben.

Der Ministerrat stimmt Staatsminister Dr. Hundhammer zu.

b) Graphische Hochschule München

Auch hier wird auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer beschlossen, diesen Betrag nicht zu streichen oder zu kürzen.

c) Seelsorgereinkommensergänzung7

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, das Kultusministerium habe seit längerem erklärt, es werde für die Erhöhung des Zuschusses auf 1,50 DM je Bekenntnisangehörigen eintreten. Die vom Finanzministerium vorgeschlagene Kürzung sehe vor, daß der Zuschuß lediglich auf 1 DM erhöht werde. Er habe mit den Vertretern beider Kirchen über die Frage gesprochen und werde im Landtag als Kultusminister die Gründe vertreten, die trotz seiner Zusicherung eine Erhöhung auf 1,50 DM unmöglich gemacht hätten. Der Etatreferent der evangelischen Kirche habe übrigens gebeten, man möge dafür eintreten, daß evtl, der Kredit bei der Staatsbank verlängert werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er werde sich für die Verlängerung des Kredits bei der Staatsbank einsetzen, im übrigen müsse es aber bei der Kürzung auf 1 DM je Bekenntnisangehörigen verbleiben. Neu sei aber die Frage der Pfarrwitwen- und Waisenversorgung aufgetaucht, bezüglich derer die evangelische Kirche erkläre, daß die Zuschüsse der anderen Länder höher seien wie in Bayern.

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, es handle sich hier auch um freiwillige Leistungen des Staates, nachdem bei den seinerzeitigen Verhandlungen über den Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche eine Rechtspflicht ausdrücklich abgelehnt worden sei.8 Wie hoch die Zuschüsse in anderen Ländern seien, sei ihm nicht bekannt; jedenfalls blieben aber die bayerischen weit hinter dem zurück, was früher gegeben worden sei. Er schlage vor, für diesen Zweck einen gewissen Betrag anzusetzen und für die katholische Kirche einen gleich hohen Betrag als freiwilligen Staatszuschuß zur Seelsorgereinkommensergänzung einzusetzen und zwar vielleicht in Höhe von je 200000 DM.9

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für dringend notwendig, für die Pfarrwitwen- und Waisenversorgung 200000 DM einzusetzen, meint aber, es sei nicht zweckmäßig, der katholischen Kirche einen gleichen Betrag einzuräumen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann stimmt zu und weist darauf hin, daß es sich bei diesen 200000 DM um eine Art Wiedergutmachung handle, nachdem die Nationalsozialisten mit einem Federstrich diese Leistungen, die allerdings in dem Vertrag mit der evangelischen Kirche nicht aufgenommen worden seien, gestrichen hätten.

Der Ministerrat beschließt sodann, für die Pfarrwitwen- und Waisenversorgung einen Betrag von 200000 DM neu einzusetzen.

d) Ferner wird beschlossen, an den vom Kultusministerium angeforderten Mitteln von 339000 DM für die Mittelschulen, von 200000 DM für Einrichtungsgegenstände für staatliche höhere Lehranstalten und von 10000 DM für die Altkatholische Kirche festzuhalten. Der letztere Betrag wird von 15000 DM auf 10000 DM gekürzt, da auch hier nur ein Zuschuß von 1 DM je Bekenntnisangehöriger vorgesehen wird.

e) Der Ministerrat beschließt, den Zuschuß für die Bauernschule Ottobeuren10 in Höhe von 10000 DM zu streichen, dagegen an dem Zuschuß von 100000 DM für die Graphische Hochschule München festzuhalten.

f) Der Ministerrat befaßt sich sodann nochmals mit den bereits am 19. Juli 1950 vorläufig entschiedenen Differenzpunkten, wobei Staatsminister Dr. Hundhammer den Zuschuß von 2 Millionen DM an nichtstaatliche höhere Lehranstalten für unbedingt notwendig erklärt.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, diesen Betrag müsse man zum mindesten kürzen, es sei eben notwendig, sich für Einsparungen zu entscheiden. Wenn man hier nicht zu wesentlichen Kürzungen komme, könnten sich die größten Schwierigkeiten ergeben.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, der Kürzung nicht zustimmen zu können und sich Vorbehalten zu müssen, im Landtag die Notwendigkeit der Zuschüsse zu vertreten.

Der Ministerrat beschließt gegen die Stimme des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus, den Zuschuß um 2 Millionen DM zu streichen.

Es wird ferner beschlossen, die Zuschüsse an Schülerheime um 200000 DM, die Mittel zur Förderung der lebenden Kunst um 70000 DM zu kürzen.

Ministerialrat Dr. Barbarino macht nochmals darauf aufmerksam, daß er davon ausgegangen sei, daß alle Differenzpunkte nicht zu Gunsten des Finanzministeriums entschieden würden und er deshalb die Forderung nach einem Gesamtabstrich von 8 Millionen DM aufgestellt habe. Nun seien aber tatsächlich nur Kürzungen von 4105000 DM beschlossen worden.

Staatsminister Dr. Hundhammer erwidert, der Kultusminister sei ohnehin schon als sparsamster Minister verschrien, so haben erst neuerdings die Direktoren der Universität und der Technischen Hochschule München scharf gegen ihn Stellung genommen. Es sei ihm unmöglich, jetzt noch weitere Konzessionen zu machen.

Die Frage, ob der Etat des Kultusministeriums noch in einzelnen Punkten gekürzt werden solle, wird zunächst offen gelassen.

6. Einzelplan VI (Staatsministerium der Finanzen)

Unverändert.

7. Einzelplan VII (Staatsministerium für Wirtschaft)

Zunächst wird festgestellt, daß der Ministerrat am 19. Juli 1950 zugestimmt habe, daß der für die Landesgewerbeanstalt in Nürnberg11 angeforderte Wiederaufbauzuschuß von 600000 DM mindestens in gleicher Höhe auf den außerordentlichen Haushalt übertragen werde, wodurch sich eine Ausgabeminderung im Einzelplan VII um 600000 DM ergebe.

Andererseits habe der Ministerrat einer Erhöhung des Zuschusses an das Institut für Wirtschaftsforschung um 100000 DM zugestimmt.

Eine weitere Erhöhung der Ausgaben habe das Staatsministerium für Wirtschaft für die Fremdenverkehrswerbung beantragt und zwar auf 720000 DM gegenüber den vom Finanzministerium vorgeschlagenen 300000 DM.12 Äußerstenfalls könne der Ansatz für das Rechnungsjahr 1950 auf 500000 DM erhöht werden.

Staatssekretär Geiger führt aus, er habe die Gründe für die erhöhte Anforderung schon eingehend im letzten Ministerrat dargelegt. Es sei kein Zweifel, daß Bayern mit seiner Fremdenverkehrs Werbung gegenüber Österreich, der Schweiz und Italien weit zurück sei, wobei man doch berücksichtigen müsse, daß jeder hiefür aufgewendete Betrag vielfältig wieder zurückkomme. Wenn hier zu sehr geknausert werde, werde gleichzeitig auf bedeutende Steuereinnahmen verzichtet.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es mit der Fremdenverkehrswerbung überhaupt noch nicht klappe und immer wieder Schwierigkeiten daraus entstünden, daß die Fremdenverkehrsverbände sich nicht einigen könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, zunächst den Betrag auf 500000 DM zu erhöhen und eine weitere Erhöhung vorzubehalten, wenn eine Einigung zustande gekommen sei.

Der Ministerrat beschließt, die Mittel für die Fremdenverkehrswerbung grundsätzlich von 300000 DM auf 720000 DM zu erhöhen, zunächst aber nur 500000 DM tatsächlich als Zuschuß zu gewähren und den Restbetrag solange zu sperren, bis die Einigung der Fremdenverkehrsverbände vollzogen sei.

8. Einzelplan VIII (Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, daß der Zuschuß für das Landwirtschaftsministerium noch um 3,5 Millionen DM höher sei als im Vorjahr. Er müsse deshalb vorschlagen, an den Haushaltsansätzen des Ministeriums eine weitere Kürzung um 3,5 Millionen DM vorzunehmen, wobei es dem Ministerium selbst überlassen bleiben solle, diese Kürzungen im einzelnen auf die Haushaltsansätze für Förderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft umzulegen.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, für die Förderungsmaßnahmen seien 22,8 Millionen DM vorgesehen, wovon 17,1 Millionen DM gesetzliche Leistungen seien, z.B. für die Bodenreform, für das Siedlungswesen, Kartoffelkäferbekämpfung usw.; es bliebe also lediglich ein Rest von 5,7 Millionen DM, der bei einer nochmaligen Kürzung auf nur mehr 2,2 Millionen DM zusammenschrumpfen würde. Andererseits könne er nur unter der Voraussetzung amerikanische Förderungsmittel über den Bund erhalten, wenn die eigenen Mittel nicht gekürzt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet ein, es seien doch z.B. auch in anderen Etats Mittel vorhanden, z.B. zur Förderung der Wasserwirtschaft, die direkt oder indirekt der Landwirtschaft zugute kämen.

Auf eine Anfrage erklärt Ministerialrat Dr. Barbarino, die Mittel für die Barabfindung müssen im ordentlichen Haushalt behalten werden, ebenso die Mittel für das Flüchtlingssiedlungsgesetz,13 für die Nebenerwerbssiedlungen usw. Seiner Ansicht nach sei es durchaus möglich, 1 Million DM bei dem Zuschuß für die Landessiedlung14 zu streichen, dagegen sei er bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Landessiedlung einen weiteren Kredit erhalte.

Staatsminister Dr. Schlögl wendet sich nochmals dagegen, daß die ihm verbleibenden 5,7 Millionen DM für Förderungsmaßnahmen gekürzt würden.

Nachdem Herr Staatsminister Dr. Schlögl und Ministerialrat Dr. Barbarino sich allein besprochen haben, teilt letzterer mit, daß der Zuschuß für die Landessiedlung noch weiter herabgesetzt werden könne und zwar auf 500000 DM gegenüber wie ursprünglich vorgesehen 2,5 Millionen DM. Herr Staatsminister Dr. Schlögl habe sich auch bereiterklärt, bei den Förderungsmitteln 1/2 Million DM in den Fällen zu streichen, wo parallel Mittel aus der Reichsnährstandsabgabe15 geleistet würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, es sei also immerhin gelungen, beim Landwirtschaftsministerium eine Kürzung um 2,5 Millionen DM vorzunehmen, und er glaube, das Finanzministerium werde sich mit Herrn Staatsminister Dr. Schlögl auch noch über die weitere verbleibende 1 Million DM einigen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, die Haushaltsansätze des Landwirtschaftsministeriums insgesamt um 3,5 Millionen DM zu kürzen.

Bezüglich der Landwirtschaftsabgabe wird festgestellt, daß diese nunmehr im Haushalt des Landwirtschaftsministeriums in Einnahme gestellt wird, wenn die aus den Mitteln dieser Abgabe bestrittenen Förderungsausgaben in gleicher Höhe in Ausgabe gestellt werden.

9. Einzelplan IX (Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge)

a) Gesetz über die Gleichstellung der Friedensblinden mit den Kriegsblinden16

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, daß bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfs von einer Zahl von 1750 Friedensblinden ausgegangen worden sei, während nun bereits 4740 Anträge vorlägen. Der Haushaltsansatz von bisher 1,5 Millionen DM müßte zur Erfüllung dieser Forderungen auf 6,5 Millionen DM erhöht werden, was vom Finanzministerium nicht hingenommen werden könne. Die große Zahl der Anträge sei auf eine laxe Handhabung im Vollzug, auf die Aufnahme der Altersblinden, der nicht voll Erblindeten und der Anstaltsblinden zurückzuführen.

Staatssekretär Dr. Grieser stimmt zu, daß sich das Gesetz gegen seinen ursprünglichen Sinn und Zweck außerordentlich erweitert habe. Zweifellos seien die Ärzte sehr großzügig in der Feststellung der Blindheit und es sei notwendig, eine große Zahl von Fällen nochmals nachzuprüfen. Er habe mit dem Blindenbund verhandelt und es sei zu einem notwendigen Betrag von 3,5 Millionen DM gekommen; außerdem halte er es für richtig, das Blindengeld auf 75 statt bisher 100 DM zu beschränken. Das Arbeitsministerium sei durchaus bereit, eine Bereinigung im Personenkreis herbeizuführen, wobei es nur im Zweifel sei, ob dazu eine Rechtsverordnung genüge. Es sei aber doch wohl möglich, im Haushaltsgesetz zu sagen, die Staatsregierung werde ermächtigt, den Personenkreis näher zu bestimmen.

Ministerialrat Dr. Barbarino macht darauf aufmerksam, daß gewisse Dinge nur durch ein eigenes Gesetz gemacht werden könnten und sich nicht für die Aufnahme in das Haushaltsgesetz eigneten. Er halte es für notwendig, ein eigenes Gesetz zu erlassen und darin die Ermäßigung des Blindengeldes und die anderen etwa notwendigen Bestimmungen festzustellen.17

Der Ministerrat beschließt sodann, die Ausgaben für die Leistungen an Friedensblinde um 1750000 DM zu erhöhen.

b) Rückerstattung überhobener Staatszuschüsse an Sozialversicherungsträger

Ministerialrat Dr. Barbarino erinnert an die Besprechung dieses Punktes im letzten Ministerrat und weist darauf hin, daß nach Mitteilungen aus dem württembergischen Finanzministerium damit zu rechnen sei, daß das Verwaltungsgerichtsverfahren in Württemberg zu Gunsten der Länder entschieden werde. Infolgedessen bestünden keine Bedenken, die Restforderung von 16 Millionen DM an die Sozialversicherungsträger im Haushalt 1950 in voller Höhe unter den Einnahmen aufzuführen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

c) Verstärkte Arbeitslosenfürsorge

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, bis 30. Juni 1950 seien von den vorgesehenen 18 Millionen DM lediglich 2,4 Millionen DM ausbezahlt worden, man könne also überlegen, ob man nicht ein Kontingent vorsehen könne, das auf den Haushalt 1951 herübergezogen werden könne.

Staatsminister Krehle hält das für ausgeschlossen und zählt die Aufgaben auf, die noch zu erledigen seien, unter anderem die Arbeiten der Rhein-Main-Donau AG.

Staatsminister Dr. Ankermüller stimmt Minister Krehle zu und verweist auf die notwendige Förderung des Wohnungsbaues, um der Arbeitslosigkeit zu begegnen.

Ministerialrat Dr. Barbarino stellt fest, daß insgesamt 38,5 Millionen DM im ordentlichen Haushalt für den Wohnungsbau zur Verfügung stünden, wozu noch der außerordentliche Haushalt käme, insgesamt also 82 Millionen DM.

Staatsminister Dr. Ankermüller betont, daß davon 72 Millionen DM zweitrangige Mittel seien, die ohne entsprechende erstrangige Mittel keine Hilfe bedeuten würden.

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, die bayerischen Banken hätten schwerste Bedenken dagegen geltend gemacht, daß ERP-Mittel für erste Hypotheken gegeben werden sollten, da dies eine ernste Gefährdung der Hypothekenbanken bedeute.

Ministerialrat Dr. Barbarino stellt dazu fest, daß die Hypothekenbanken wiederholt an das Finanzministerium herangetreten seien mit der Bitte, Pfandbriefe zu übernehmen, damit sie in der Lage seien, Hypotheken auszugeben. Das Finanzministerium habe diesen Wunsch lediglich bei der Landwirtschaftsbank erfüllen können, es bei den andern, unter anderem auch bei der Pfälzischen Hypothekenbank, aber ablehnen müssen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann bezeichnet die Bedenken der Banken bezüglich der ERP-Mittel als begründet.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Etat des Arbeitsministeriums in der Form abzuschließen, daß sich die Ausgaben um 1750000 DM erhöhen (Leistungen für Kriegsblinde), dem eine Minderung durch Streichung des Ansatzes für Lohnausfallvergütungen gegenübersteht.

10. Einzelplan X (Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten)

und

11. Einzelplan XII (Oberster Rechnungshof):

Unverändert.

12. Einzelplan XIII (Allgemeine Finanzverwaltung)

Ministerialrat Dr. Barbarino teilt den Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen mit, zunächst zur Abgleichung des ordentlichen Teils des Staatshaushaltsplans 1950 auf die teilweise Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Haushalts für 1949, die mit 50 Millionen DM vorgesehen war, zu verzichten. Außerdem könne der Ansatz für den Verwaltungskostenbeitrag zur Biersteuer von bisher 4 auf 3 Millionen DM herabgesetzt werden. Insgesamt ergebe sich also eine Ausgabeminderung um 51 Millionen DM.

Dagegen habe sich der Ansatz der Zivilversorgung (124 Millionen DM) als unzureichend erwiesen. Der Ansatz müsse um mindestens 5 Millionen DM erhöht werden, so daß nur mehr eine Ausgabenminderung von 46 Millionen DM übrig bleibe.

Bei den Einnahmen sei es notwendig geworden, die Einnahmen aus dem Finanzausgleich um 5 Millionen geringer zu veranschlagen, so daß statt 50 nur mehr 45 Millionen DM eingesetzt werden könnten. Ferner werde nach einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums auch der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes an das Land für die Umsatzsteuererhebung nur 2% des Aufkommens betragen. Der bisher mit 18 Millionen DM veranschlagte Verwaltungskostenbeitrag müsse daher um 6 Millionen DM auf 12 Millionen DM herabgesetzt werden. Endlich sei es notwendig, den Reingewinn aus der Wiederaufbaulotterie um 500000 DM auf 300000 DM zu ermäßigen. Insgesamt seien also Mindereinnahmen von 11,5 Millionen DM errechnet worden.

Demgegenüber stünde eine Mehreinnahme aus dem Reingewinn des Fußballtotos um 7,3 Millionen DM, ferner der bereits zu Beginn des Ministerrats behandelte Erlös aus dem Verkauf von 50 Millionen DM Landeszentralbankanteilen.

Das Finanzministerium habe vor der heutigen Sitzung einen Fehlbetrag von 4179000 DM errechnet, der sich nun durch zu Ungunsten des Finanzministeriums entschiedene Differenzpunkte mit dem Kultusministerium auf 8074000 DM erhöht habe. Er müsse unbedingt empfehlen, vor allem mit Rücksicht auf den außerordentlichen Haushalt, trotzdem voll auszugleichen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann schlägt vor, dadurch einen gewissen Ausgleich zu suchen, daß zwar keine Vorrückungssperre eingeführt, aber die erhöhten Bezüge bei Vorrückungen erst nach 1/2 Jahr eintreten sollten, ferner die Heraufsetzung der Altersgrenze und ähnliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Personalpolitik einzuführen. Damit könne man vielleicht einen Globalbeitrag einsetzen, der zur Abgleichung des Haushalts ausreichen würde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß diese Möglichkeiten noch geprüft werden.

II.Bundesangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwands (Luxussteuergesetz)18

Ministerialrat Leusser fragt an, wie sich die bayerischen Vertreter im Bundesrat zu diesem Gesetzentwurf verhalten sollten? Sowohl die Vertreter des Finanz- wie die des Wirtschaftsministeriums hätten sich in der Koordinierungssitzung für die Ablehnung des Entwurfs ausgesprochen.19

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, den Gesetzentwurf abzulehnen, zum mindesten aber Stimmenthaltung zu üben.

2. Futtermittelpreis

Ministerialrat Leusser führt aus, der Bundestag habe beschlossen, den Futtermittelpreis von 260 DM auf 240 DM herabzusetzen,20 während der Bundesrat auf dem Standpunkt stehe, es müsse an 260 DM festgehalten werden.

Der Ministerrat beschließt, an der bisherigen Stellungnahme des Bundesrates festzuhalten.21

3. Entwurf eines Richterwahlgesetzes22

Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich um ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz, mit dem sich der Rechtsausschuß und der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates befassen würden. Zu erörtern sei lediglich noch die Einrichtung des Richterwahlausschusses, wobei zu überlegen sei, ob man verlangen solle, daß auch die vom Bundestag gewählten Mitglieder wechseln. Der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, daß hier keine besondere Gefahr bestünde, nachdem die 11 Länderminister an dem Ausschuß beteiligt seien23

Der Ministerrat beschließt, wegen der Frage des Wechselns der Bundestagsmitglieder keine besonderen Schwierigkeiten zu machen24

4. Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß in der letzten Rechtsausschußsitzung der Vertreter des Bundesarbeitsministers, Präsident Scheuble,25 das B. Arbeitsministerium in der schwersten Form beleidigt habe.26 Der Koordinierungsausschuß hält eine schriftliche Stellungnahme des Herrn Ministerpräsidenten gegenüber dem Bundesarbeitsminister für angebracht27

Staatsminister Dr. Pfeiffer schlägt vor, ihn mit der Abgabe einer sehr scharfen Erklärung im Rechtsausschuß zu beauftragen. Außerdem werde er zu Arbeitsminister Storch28 gehen und eine Entschuldigung verlangen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich dafür aus, daß Herr Minister Dr. Pfeiffer eine schriftliche Erklärung zu Bundesminister Storch mitnehme, in der das Kabinett verlange, daß Präsident Scheuble seine Äußerung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehme. Diese Erklärung müsse Storch ganz offiziell übergeben werden.29

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

5. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes30

Ministerialrat Leusser schlägt vor, in der Bundesratssitzung die Vertagung dieses Punktes zu beantragen, damit die Länderkabinette sich nach entsprechender Koordinierung der Ressortministerien äußern könnten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

6. Bundespolizei31

Staatsminister Dr. Ankermüller wendet sich dagegen, daß die Länder über die geplanten Maßnahmen bezüglich der Bundespolizei nicht unterrichtet würden und auf Zeitungsnachrichten angewiesen seien. Er halte es für notwendig, daß Staatsrat Rattenhuber offiziell im Auftrag der bayerischen Regierung bei der Bundesregierung vorspreche und Aufklärung verlange. Dieser Vorschlag findet einhellige Zustimmung.32

III.[Staatssekretär Ritter von Lex

Staatsminister Dr. Ankermüller ersucht nun endgültig, die Zusicherung für Staatssekretär Ritter von Lex abzugeben.33 Über den Text des Zusicherungsschreibens bestünde Übereinstimmung, Herr von Lex habe lediglich vorgeschlagen, die Worte „im Rahmen des staatsrechtlich Möglichen“ zu streichen.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatssekretär Ritter von Lex die Zusicherung zu erteilen und auch der vorgeschlagenen Streichung zuzustimmen.

[IV.]Mittel für den Ausbau der unteren Isar34

Der Ministerrat beschließt, die von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern beantragten DM 200000 für die Schiffbarmachung der unteren Isar zu genehmigen.35

[V.]Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Anlage 4 zu Art. 14 Abs. (3) des Gesetzes vom 29. 3. 1949 (GVBl. S. 69  ,103  ) über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz)36

Staatsminister Dr. Ankermüller gibt bekannt, es handle sich hier lediglich um eine Änderung der Stimmkreise der Stadt München, die im Wege dieses Gesetzes durchgeführt werden müsse.

Da Bedenken nicht erhoben werden, stimmt der Ministerrat dem Gesetzentwurf zu, der nunmehr dem Bayer. Landtag zugeleitet wird.37

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister