PDF
Nr. 43MinisterratssitzungMittwoch, 18. Juli 1951 Beginn: 8 Uhr 40 Ende: 10 Uhr 45
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Traßl1 (Finanzministerium), Ministerialdirigent Brunner2 (Verkehrsministerium), Regierungsdirektor Dr. Kessler3 (Kultusministerium), Oberregierungsrat Stelzl4 (Kultusministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950/51. II. [Antrag auf vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln zur Beschaffung eines Dienstkraftwagens beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus]. [III. Antrag auf Bewilligung eines Vorgriffs auf die Haushaltsmittel des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für das Rechnungsjahr 1951 für die Errichtung neuer Flurbereinigungsämter und für Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers]. [IV. Redeverbot für den Vorsitzenden des Schutzbundes ehemaliger Berufssoldaten, Oberst a.D. Gümbel, wegen antisemitischer Äußerungen]. [V. Staatliche Beteiligung an der Maxhütte]. [VI. Rechtliche Fragen betr. Verleihung des Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts].

I. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950/515

Staatsminister Zietsch erläutert einleitend die Gesamtsituation, von der bei der Feststellung des Staatshaushalts ausgegangen werden müsse. Er weist besonders darauf hin, daß die vom Bund beabsichtigte teilweise Inanspruchnahme der Einkommen- und Körperschaftsteuer6 für Bayern eine Belastung von ca. 70 Millionen DM bringen werde. Das Gesetz über diese Inanspruchnahme könne zwar nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten, aber mit seiner Verabschiedung müsse doch gerechnet werden. Die zum Ausgleich hierfür in Aussicht genommenen Sondersteuern, zu deren Erhebung die Länder durch den Bund ermächtigt werden sollen (insbesondere die Kraftfahrzeugsondersteuer), würden in Bayern höchstens 20 Millionen DM einbringen. Man dürfe sich daher keinen Spekulationen hingeben und müsse bei der Festsetzung der Ausgaben auf äußerste Sparsamkeit bedacht sein.

Bei der nun folgenden Besprechung der Differenzpunkte, die noch zwischen dem Finanzministerium und den übrigen Ministerien bestehen, wird auf Vorschlag von Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten vorweggenommen.

1. Einzelplan X

(Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten) Staatsminister Zietsch führt aus, daß das Verkehrsministerium die Aufrechterhaltung der Stelle eines Staatsministers und eines Staatssekretärs sowie die Hebung einer Stelle für Ministerialdirigenten in eine Stelle für Ministerialdirektoren und einer Stelle für Ministerialräte in eine Stelle für Ministerialdirigenten wünsche, was vom Finanzministerium abgelehnt worden sei. Die Hauptfrage sei, ob das Verkehrsministerium aufgehoben werde oder nicht.7 Irgendwelchen Stellenhebungen könne das Finanzministerium nicht zustimmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es zur Aufhebung des Verkehrsministeriums eines Vorschlags des Ministerpräsidenten an den Landtag und eines Beschlusses des Landtags bedürfe. Dagegen sei zur Regelung der Frage, welchem Ministerium der vorhandene Apparat des Verkehrsministeriums zugeteilt werde, ein Gesetz erforderlich.8

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, daß das Verkehrsministerium wohl auf die Staatsministerien für Wirtschaft, des Innern und der Finanzen aufgeteilt werden müsse und daß ein entsprechender Gesetzentwurf seit langem vorliege.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, der Ministerrat möge beschließen, daß er dem Herrn Ministerpräsidenten empfehle, dem Landtag die Aufhebung des Verkehrsministeriums vorzuschlagen.

Ministerialdirigent Brunner führt aus, er habe die hier zur Erörterung stehenden Fragen bereits dem Herrn Ministerpräsidenten vorgetragen. Dieser habe die Ansicht vertreten, daß, solange das Verkehrsministerium bestehe, die Stellen eines Ministers und eines Staatssekretärs aufrecht erhalten und daß für den Leiter der Behörde eine Ministerialdirektorenstelle geschaffen werden solle. Das Verkehrswesen sei für Bayern von einschneidender Bedeutung. Diesem Standpunkt würde es widersprechen, wenn man das Verkehrsministerium in Bausch und Bogen aufheben und aufteilen würde. Allenfalls könne es als Anhängsel an ein anderes Ministerium weitergeführt werden. Er bitte dringend, von einem überstürzten Beschluß abzusehen. Der Herr Ministerpräsident wolle mit den Beteiligten noch eingehend verhandeln.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, daß die Frage der Aufteilung heute nicht zur Debatte stehe, die Auflösung sei aber eine Selbstverständlichkeit.

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Ringelmann wird festgestellt, daß von den Ländern der Deutschen Bundesrepublik nur noch Bremen ein eigenes Verkehrsministerium (Senator für Verkehr) habe. Bremen könne aber zum Vergleich nicht gut herangezogen werden, da es als Stadtstaat eine andere Verfassung habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß beim Bund wohl das Verkehrswesen in einer Hand vereinigt sein müsse. Die Länder hätten aber auf diesem Gebiet fast keine Zuständigkeit mehr, so daß es sich eigentlich nur darum handle, die Interessen der Länder auch beim Bund zu vertreten. Dies könne auch durch ein anderes Ministerium geschehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß also die Auflösung des Verkehrsministeriums außer Frage stehe und daß ein entsprechender Vorschlag dem Herrn Ministerpräsidenten gemacht werden solle. Man könne sich daher heute darauf beschränken, die Frage der Hebung der Stellen zu besprechen.

Ministerialdirigent Brunner weist darauf hin, daß der Herr Ministerpräsident den Vorschlag auf Hebung der Ministerialdirigentenstelle selbst unterschrieben und damit die Bedeutung des Verkehrsministeriums unterstrichen habe. Außerdem sei ihm die Hebung der Stelle seit langem zugesichert.

Nach kurzer weiterer Beratung in Abwesenheit von Ministerialdirigent Brunner beschließt der Ministerrat:

a) Der Ministerrat empfiehlt dem Herrn Ministerpräsidenten, dem Landtag die Aufhebung des Verkehrsministeriums mit Wirkung vom 1. April 1951 vorzuschlagen.

b) Die Stelle des Ministerialdirigenten Brunner wird in Anbetracht der Verdienste Brunners um die Leitung des Verkehrsministeriums für die Dauer der Besetzung durch seine Person in eine Stelle für Ministerialdirektoren gehoben. Die Hebung einer Stelle für Ministerialräte in eine Stelle für Ministerialdirigenten wird abgelehnt.

2. Einzelplan V (Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Staatsminister Zietsch führt aus, daß hier vor allem zwei Punkte von besonderer Bedeutung seien, nämlich die Fragen der Schulgeldfreiheit und der Lernmittelfreiheit.9 Es werde erwogen, die Lernmittelfreiheit überhaupt aufzuheben, es sei aber aussichtslos, die Zustimmung des Landtags hierzu zu erhalten. Die weitere Frage sei, ob die Erhebung von 1/4 des Schulgeldes weitergeführt werden solle, aber wahrscheinlich werde der Landtag für die volle Schulgeldfreiheit eintreten.10 Jedenfalls müsse man sich darauf einstellen, daß ab 1. September 1951 überhaupt kein Schulgeld mehr erhoben werden könne und daß auch an der Lernmittelfreiheit nicht zu rütteln sei. Davon sei bei den Beratungen auszugehen.

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, daß er bei allem Verständnis für die Finanznotwendigkeiten des Staates doch auf die Bedenken hinweisen müsse, die dagegen sprechen, den Etat des Kultusministeriums zu stark zu belasten. Es seien Dinge von politischer Bedeutung, die aus finanziellen Gründen nicht erledigt werden könnten. Lösungen, die allgemein gefordert und vom ganzen Volk erwartet werden (z.B. Regelung des Berufsschulwesens,11 Wie dereinführung der Oberlehrer,12 Besoldung der Junglehrer), könnten nicht erfüllt werden. Er müsse daher gegen die Pauschalkürzung von 18 Millionen DM Protest von seiten des Kultusministeriums anmelden. Das Kultusministerium sei ein Ministerium, das auf lange Sicht langsam und sicher arbeiten müsse, wenn seine Arbeit Erfolge zeitigen soll.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, die ganzen Haushaltsverhandlungen müßten darauf abgestellt sein, zu vermeiden, daß weitere Belastungen eintreten. Gewisse Belastungen seien bereits eingetreten und andere unvermeidliche Belastungen stünden in Aussicht durch die Inanspruchnahme von Steuern durch den Bund. Auch der abgelaufene Haushalt werde einen Fehlbetrag bringen. Es sei unter Umständen notwendig, die gesamte Ausgabengebarung des Landes zu reformieren. Bayern mache gewisse Aufwendungen, die andere Länder nicht machen, z.B. werde im Verhältnis für die Landwirtschaft zu viel aufgewendet. Auch für die Flüchtlinge gebe Bayern mehr aus als andere Länder. Im Finanzausschuß des Bundesrates würden Bayern bei jeder Gelegenheit die Ausgaben vorgehalten, die es gegenüber den anderen Ländern mehr mache. Unsere Gesetzgebung müsse erneuert werden. Aufgaben, die nicht zwangsläufig vom Staat wahrgenommen werden müssen, müßten wegfallen.

Durch die Sparkommissare sei eine grundlegende Reform nicht möglich;13 nur der Abbau der Aufgaben könne helfen. Vom außerordentlichen Haushalt des Vorjahres habe ein wesentlicher Teil nicht erfüllt werden können. Auch dieses Jahr werde es sehr schwer sein, Anleihen zu bekommen. Das Finanzministerium müsse daher um die Unterstützung des Ministerrats bitten, namentlich auch für den Fall, daß der Landtag dazu kommen sollte, Erweiterungen des Haushalts vorzunehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt die Generaldebatte für abgeschlossen und bittet um Eintritt in die Behandlung der einzelnen Differenzpunkte.

a) Regierungsdirektor Dr. Kessler weist darauf hin, daß es sich bei der Schulgeldfrage nicht nur um einen Einnahmeposten des Staates von etwa 1,8 Millionen DM handle, sondern daß der Staat auch den nichtstaatlichen Schulen Ersatz für den Schulgeldausfall leiste. Hierfür seien gegenüber rund 10 Millionen DM im Vorjahre für dieses Rechnungsjahr 8,4 Millionen vorgesehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß es zunächst nur darauf ankomme, zu entscheiden, ob dem Landtag die Weitererhebung des Schulgeldes vorgeschlagen werden solle oder nicht.

Ministerialdirigent Dr. Traßl erklärt, daß das Finanzministerium nicht etwa ein Gegner der Schulgeldfreiheit sei, sondern man sei auf die Möglichkeit der Weitererhebung nur auf der Suche nach Auswegen aus der Not gekommen.

Staatsminister Zietsch erklärt, daß er persönlich dagegen sei, daß dem Landtag die Weitererhebung des Schulgeldes vorgeschlagen werde.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Landtag nicht vorzuschlagen, daß an den staatlichen höheren Mittelschulen ein Teil des Schulgeldes weiter zu erheben sei.

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß zu unterscheiden sei zwischen den gemeindlichen Schulen, die einen Anspruch auf Zuschußleistungen für den Schulgeldausfall hätten, und den Privatschulen, bei denen es eine Kannleistung sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er müsse einmal ein ganz offenes Wort sprechen: Es sei vollständig verfehlt, daß alle Gemeinden, die höhere Schulen errichtet haben, jetzt an den Staat herantreten und behaupten, der Staat habe ein Interesse daran, daß diese Schulen erhalten werden. Das sei nicht richtig. Der Staat habe ein Interesse daran, daß tüchtige Arbeiter, Handwerker usw. da seien, aber nicht daran, daß ein akademisches Proletariat entstehe.

Staatssekretär Dr. Brenner fügt dem hinzu, daß verschiedentlich von den Gemeinden die Zuschüsse nicht zur Erhaltung der Schulen, sondern für andere Dinge verwendet worden seien.

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß nur angemessene Zuschüsse zu geben sind und daß durch entsprechende Kontrolle, inwieweit ein Zuschuß wirklich notwendig und angemessen sei, die zwei Millionen DM, um die sich die Zuschüsse an die Gemeinden durch Wegfall des letzten Schulgeldviertels erhöhen würden, wohl wieder aufgefangen werden könnten.

Regierungsdirektor Dr. Kessler macht darauf aufmerksam, daß der Staat in Bezug auf die Mädchenschulbildung auf die Gemeinden angewiesen sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß auch jenen privaten Schulunternehmern, die erhaltene Zuschüsse nicht zweckmäßig verwendet haben, keine Zuschüsse mehr gewährt werden.

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß die Privatschulen auch freiwillige Beiträge zur Erhaltung der Schulen von den Schülereltern erheben können und daß man das den Privatschulträgern zur Auflage machen könne.

Nachdem festgestellt worden ist, daß im letzten Rechnungsjahr an Zuschüssen für gemeindliche Schulen 6,6 Millionen DM und für private Schulen 3,8 Millionen DM tatsächlich verausgabt worden sind, beschließt der Ministerrat, diese Beträge auch im Haushalt 1951 einzusetzen. Über die Verwendung der Zuschüsse soll eine strenge Kontrolle ausgeübt werden und jenen Schulträgern, die im letzten Jahr Mißbrauch mit den Zuschüssen getrieben haben, sollen keine Zuschüsse mehr gewährt werden.

b) Zu dem zweiten Differenzpunkt (Lernmittelfreiheit) erklärt Regierungsdirektor Dr. Kessler, daß im letzten Jahr 2,5 Millionen DM zuzüglich 1,8 Millionen DM Ersatzleistungen an die Gemeinden usw. aufgewendet worden sind.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß den Eltern bei Schulbeginn die Frage vorgelegt wird, ob sie das betreffende Buch erwerben wollen oder nicht, während bisher erst am Schluß des Schuljahres diese Frage gestellt wurde.

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß nach dem Gesetz den nichtstaatlichen Schulen bis zu 66 2/3% des erforderlichen Aufwands ersetzt werden. Es könne also manches getan werden, um an den Zuschüssen einzusparen.

Der Ministerrat beschließt, bei den Aufwendungen für die Lernmittelfreiheit im Haushalt 1951 wieder die gleichen Beträge wie im Vorjahr einzusetzen.

c) Zu dem dritten Differenzpunkt (Errichtung von zehn weiteren Mittelschulen) erklärt Staatsminister Zietsch, daß, nachdem man gehört habe, daß zu viele Schulen bestehen, bezweifelt werden müsse, ob zehn weitere Mittelschulen erforderlich seien.14

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet demgegenüber ein, daß es sich hier nicht um höhere Schulen, sondern um Schulen handle, die der Fortbildung von Volksschülern dienen sollen und etwa den österreichischen Bürgerschulen entsprechen.

Staatssekretär Dr. Brenner weist darauf hin, daß solche Schulen fehlen und daß sie vielleicht auch den Andrang zu den höheren Schulen etwas aufhalten.

Der Ministerrat beschließt, für die Errichtung der zehn neuen Mittelschulen den Betrag von 133000 DM in den Haushaltsplan einzusetzen.

d) Zum vierten Differenzpunkt beschließt der Ministerrat, daß für die Schaffung von 180 Angestelltenstellen für Schreibkräfte der Bezirksschulräte kein Betrag eingesetzt wird.

e) Auch zum fünften Differenzpunkt (Schaffung von 60 neuen Planstellen für landwirtschaftliche Berufsschullehrer) beschließt der Ministerrat, den hierfür vorgesehenen Betrag zu streichen.15

f) Zum nächsten Differenzpunkt (Erhöhung der Zuschüsse an die nichtstaatlichen Berufsschulträger um 2,4 Millionen DM) beschließt der Ministerrat, diesen Betrag vorläufig, bis zum Erlaß des Berufsschulgesetzes,16 zu streichen.

g) Über die Übernahme der Berufsfachschule für Maschinenbau in Landshut haben sich das Staatsministerium der Finanzen und das für Unterricht und Kultus inzwischen geeinigt.17

Festgestellt wird, daß das Finanzministerium mit der Übernahme einverstanden ist. Der Bezirksverband Niederbayern und die Stadt Landshut zahlen ihre bisherigen Beiträge weiter.

h) Zu dem nächsten Differenzpunkt (Bereitstellung von 500000 DM für Sicherungsarbeiten am Dom zu Würzburg)18 schlägt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner vor, 500000 DM im außerordentlichen Haushalt vorzusehen.

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß der Betrag im ordentlichen Haushalt vorgesehen sei, nachdem ein entsprechender Landtagsbeschluß vorliege. Aber der Beschluß des Landtags könne wohl in diesem Sinne nicht vollzogen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß es dem Landtag gleich sei, ob der Betrag im ordentlichen oder außerordentlichen Haushalt stehe, wenn er nur wirklich gegeben werde.19 Jedenfalls könne man darüber mit ihm verhandeln.

Ministerialdirigent Dr. Traßl erklärt hierzu, daß hinsichtlich der Baupflicht am Würzburger Dom die Rechtslage nicht ganz klar sei. Im Grundbuch sei wohl der Staat als Eigentümer eingetragen, aber seitens des Domkapitels werde behauptet, daß diese Eintragung nicht stimme. Falls es sich nur um die Auswirkung einer Baulastverpflichtung handeln würde, wäre es gerechtfertigt, den Betrag in den ordentlichen Haushalt einzustellen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, daß er keine Bedenken gegen die Einstellung in den außerordentlichen Haushalt habe; im Gegenteil, da der Staat als Eigentümer eingetragen sei, sei die Einstellung in den ordentlichen Haushalt nicht möglich.

Der Ministerrat beschließt, für Sicherungsarbeiten am Würzburger Dom einen Betrag von 500000 DM in den außerordentlichen Haushalt einzusetzen mit der Auflage, daß in jedem Falle noch vor dem Winter das Notwendige vorgekehrt wird.

i) Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, bevor man für die Matthäuskirche in München einen Zuschuß gebe, sollte man erst einmal die Verhandlungen über den Grunderwerb für einen Bauplatz abwarten.20 Ein anderer Gesichtspunkt sei allerdings, daß es sich hier um einen Fall der Wiedergutmachung handle.

Staatssekretär Dr. Brenner weist darauf hin, daß ein dringendes Ersuchen des Landesbischofs Meiser21 vorliege.22

Der Ministerrat beschließt, für den Wiederaufbau der Matthäuskirche in München einen Betrag von 300000 DM in den außerordentlichen Haushalt einzusetzen.

j) Der für die Erhöhung des Zuschusses für die Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung der Seelsorgegeistlichen der evang. Kirche vorgesehene Betrag von 200 000 DM wird vom Ministerrat genehmigt.

3. Einzelplan III (Staatsministerium des Innern)

Zum ersten Differenzpunkt (Streichung des kw-Vermerks bei der Stelle des Ministerialdirigenten) erklärt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß das Innenministerium diese Forderung zwar nicht aufgebe, aber zunächst zurückstelle, da der derzeitige Stelleninhaber zunächst noch nicht ausscheide.23

Der kw-Vermerk bleibt daher vorerst bestehen.

Auch zum zweiten Differenzpunkt (Hebung von fünf Stellen für Oberregierungsräte bei den Regierungen in Stellen für Regierungsdirektoren) erklärt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß das Innenministerium diesen Anspruch wegen Aussichtslosigkeit24 vorerst zurückstelle.

Zum dritten Differenzpunkt (Hebung von Stellen für Regierungsinspektoren und Oberinspektoren bei den Regierungen und Landratsämtern) stellt Staatsminister Zietsch fest, daß das Staatsministerium des Innern bereits erklärt habe, daß es die Forderung fallen lasse, wenn auch anderen Ministerien Stellenmehrungen und -hebungen für das Rechnungsjahr 1951 im allgemeinen nicht zugestanden werden. Dieser Punkt erledige sich somit dadurch, daß auch bei den anderen Ministerien keine allgemeinen Stellenhebungen genehmigt werden.

Die Behandlung dieses Punktes wird daher zurückgestellt, bis geklärt ist, ob bei den anderen Ministerien Stellenhebungen genehmigt werden.

4. Einzelplan IV (Staatsministerium der Justiz)

Staatsminister Zietsch erklärt, daß es sich nur noch um die Hebung von 20 Stellen für Landgerichtsräte in Stellen für Landgerichtsdirektoren handle.

Ministerialdirigent Dr. Traßl weist darauf hin, daß nach dem Gerichtsverfassungsgesetz 108 Präsidenten- und Landgerichtsdirektorenstellen erforderlich seien und tatsächlich 21 Stellen für Präsidenten und 99 für Landgerichtsdirektoren zur Verfügung stehen.25

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, das Finanzministerium gehe davon aus, daß nach dem GVG nur für die Zivilkammern und für die Großen Strafkammern Landgerichtsdirektorenstellen benötigt werden. Es treffe zwar zu, daß nach dem Gesetz die Kammern für Handelssachen nicht mit einem Direktor zu besetzen seien, aber in Wirklichkeit komme diesen Kammern vielfach eine größere Bedeutung zu als den Zivil- und Strafkammern; noch mehr gelte das für die Schwurgerichte, die sich mit den Kapitalverbrechen zu befassen haben.26 Hierfür würden die tüchtigsten Richter eingesetzt. Es bestünden 21 Kammern für Handelssachen und 21 Schwurgerichte, deren Besetzung mit einem Direktor gerechtfertigt wäre, so daß insgesamt 150 Direktorenstellen benötigt würden. Hinzu kämen noch die Wiedergutmachungskammern, denen gegenwärtig auch eine erhebliche Bedeutung zukomme. Zu beachten sei außerdem, daß bei den größeren Landgerichten der Präsident nicht gleichzeitig Kammervorsitzender sein könne, so daß sich insgesamt ein Fehlbetrag von 39 Direktorenstellen ergebe, während das Justizministerium nur 20 Stellen verlange. Diese Forderung aber müsse erfüllt werden.

Staatsminister Dr. Müller weist ergänzend noch darauf hin, daß die Justizverwaltung seit 1945 immer sparsam gewirtschaftet habe und daß ihr das jetzt nicht zum Nachteil gereichen dürfe.

Der Ministerrat beschließt, die vom Justizministerium beantragte Hebung von 20 Stellen für Landgerichtsräte in Stellen für Landgerichtsdirektoren zu genehmigen.

5. Einzelplan VII (Staatsministerium für Wirtschaft)

Staatsminister Zietsch führt aus, das Wirtschaftsministerium verlange die Hebung einer Stelle für Regierungsräte beim Oberbergamt in eine Stelle für Oberregierungsräte,27 sowie die Hebung einer Stelle für Regierungsdirektoren und einer Stelle für Regierungsräte beim Geologischen Landesamt in eine Stelle für Ministerialräte bzw. für Oberregierungsräte.28

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß es auf die Dauer nicht angehe, daß der Leiter des Geologischen Landesamts, der auf seinem Gebiet eine internationale Kapazität sei, nur Regierungsdirektor sei.29 Ebensowenig gehe es an, daß ein prominenter Vertreter des Bergwesens nur Bergrat sei.

Der Ministerrat beschließt, die Stelle des Leiters des Geologischen Landesamts zu einer Ala-Stelle zu heben und für den Inhaber die Bezeichnung „Direktor des Geologischen Landesamts“ festzusetzen. Die Hebung einer Stelle für Regierungsräte in eine Stelle für Oberregierungsräte beim Geologischen Landesamt wird zurückgestellt.

Beim Oberbergamt wird eine Stelle für Regierungsräte in eine Stelle für Oberregierungsräte gehoben.

Staatsminister Zietsch weist abschließend darauf hin, daß aus diesen aus persönlichen Gründen genehmigten Stellenhebungen keine Konsequenzen für die von anderen Ministerien gestellten Ansprüche gezogen werden dürften.

Zusammenfassend wird festgestellt, daß damit alle Differenzpunkte zwischen dem Finanzministerium und den anderen Ministerien bereinigt seien.30

II. Antrag auf vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln zur Beschaffung eines Dienstkraftwagens beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Nachdem Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hat, daß er es für unmöglich halte, mit einem solchen Antrag an den Landtag heranzutreten, wird festgestellt, daß die Angelegenheit in der Zwischenzeit zwischen Finanzministerium und Kultusministerium bereinigt worden sei, so daß hierüber kein Beschluß gefaßt zu werden braucht.

[III.] Antrag auf Bewilligung eines Vorgriffs auf die Haushaltsmittel des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für das Rechnungsjahr 1951 für die Errichtung neuer Flurbereinigungsämter und für Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers

Dieser Antrag wird bis zu den Haushaltsberatungen zurückgestellt.31

[IV. Redeverbot für den Vorsitzenden des Schutzbundes ehemaliger Berufssoldaten, Oberst a. D. Gümbel, wegen antisemitischer Äußerungen]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß in einer Versammlung des Schutzbundes ehemaliger Berufssoldaten, dessen Vorsitzender Oberst a.D. Gümbel ist, antisemitische Äußerungen sowohl von seiten Gümbels als auch aus dem Publikum heraus gefallen seien, die ihn veranlassen, Maßnahmen gegen den Schutzbund zu ergreifen, zu denen er um die Zustimmung des Kabinetts bitte.32 Gümbel habe seine Rede inzwischen vorgelegt. In dieser seien zwar die erwähnten Äußerungen nicht enthalten, aber ein Journalist habe sich bereiterklärt, die Richtigkeit seiner eigenen belastenden33 Angaben vor Gericht zu erhärten. Er habe vor:

1. alle Versammlungen des Schutzbundes, in denen Oberst a.D. Gümbel als Redner auftritt, zu verbieten,

2. dem Schutzbund eine ernstliche Verwarnung zu erteilen, weil er diese Äußerungen nicht verhindert, ja nicht einmal gerügt hat.

Der Ministerrat billigt dieses Vorgehen des Innenministers.

[V. Staatliche Beteiligung an der Maxhütte]34

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, von seiten der Maxhütte sei dem Staat angeboten worden, sich mit 26% an dem Unternehmen zu beteiligen.35 Es sei nun die Frage zu entscheiden, ob man grundsätzlich bereit sei, in entsprechende Verhandlungen einzutreten. Der 26%ige Anteil könne für 20 Millionen DM erworben werden und die Zahlung könne zu einem gewissen Prozentsatz in Steuergutscheinen36 erfolgen.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß die Maxhütte ein beschlagnahmtes Montan-Unternehmen und in dem Plan der Stahltreuhänder37 zur Umwandlung in eine Kerngesellschaft vorgesehen sei. Die Frage einer staatlichen Beteiligung im gegenwärtigen Zeitpunkt müsse daher sehr sorgfältig geprüft werden, da noch nicht feststehe, wie die Struktur der Kerngesellschaft sein werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, Voraussetzung für die Beteiligung des Staates sei allerdings, daß man von seiten der Besatzungsbehörden und der Stahltreuhänder die klare Zusage erhalte, daß die Maxhütte keine Kerngesellschaft wird, wenn der Staat sich beteiligt.

Der Ministerrat beschließt, daß das Finanzministerium zu unverbindlichen Vorverhandlungen über das Angebot der Maxhütte ermächtigt wird.38

[VI. Rechtliche Fragen betr. Verleihung des Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts].

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Landkreisverband Bayern habe Antrag auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt. Es sei daher eine grundsätzliche Klärung der Frage notwendig, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form (künftig Gesetzesform?) solche Verleihungen erfolgen könnten.

Der Ministerrat beschließt, das Justizministerium solle einen Referenten damit beauftragen, eine kurze Denkschrift über die Frage der Körperschaften des öffentlichen Rechts auszuarbeiten und etwaige Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zu machen.

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Peter Bußler39
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent