1Staatssekretär Geigerführt aus, bisher seien den politischen Parteien zur Durchführung des Wahlkampfes noch keine Benzinmengen zugeteilt worden, das Wirtschaftsministerium sei auch nur in der Lage, höchstens 100000 Liter zur Verfügung zu stellen. Eine gerechte Verteilung sei deshalb schwierig, weil sich im Laufe der letzten Monate eine Reihe von politischen Gruppen zusammengefunden hätten, die nun auch Ansprüche stellten. Er schlage deshalb vor, die vorgesehene Menge von 100000 Litern in zwei Teile von 25000 und 75000 Litern aufzuteilen und zunächst von den 25000 Litern jeder Partei, die für die Landtagswahlen kandidiere, die gleiche Menge zuzuteilen. Die übrigen 75000 Liter könnten dann nach dem bisherigen Stärkeverhältnis den großen, schon bei den letzten Bundestagswahlen in Erscheinung getretenen Parteien zugewiesen werden; danach würden z.B. auf die CSU 21000, die SPD 16000, die Bayernpartei 15000, die WAV 10000, die FDP 6000 und die KPD 3000 Liter treffen. Außerdem hätten sich, wie schon ausgeführt, aber eine Reihe von politischen Gruppen dem Wirtschaftsministerium gegenüber als Parteien bezeichnet, was zum Teil noch nicht geklärt sei, und Anforderungen gestellt.
2Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, es werde sich in manchen Fällen schwer entscheiden lassen, ob es sich tatsächlich um politische Parteien handle, man habe sich über diese Frage bereits auf der Bundesebene unterhalten.
3Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet über eine Besprechung beim Bundeswirtschaftsministerium, bei der auch das politische Problem zur Sprache gekommen sei, ob man überhaupt die KPD berücksichtigen solle.
4Staatsminister Dr. Seidel meint, die größte Schwierigkeit ergebe sich bezüglich der Feststellung, welche Gruppe sich als Partei bezeichnen könne. Unter anderem habe man jetzt bekanntlich drei Bünde der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE),1 die Loritz-WAV2 und die Oppositions WAV-Kühne,3 die Vaterländische Union des Herrn Feitenhansl4 usw.1Die hier von StM Seidel erwähnte Zahl von drei unter dem Kürzel BHE firmierenden Vertriebenenparteien ist nicht ermittelt. Bezug genommen wird auf den im März 1950 gegründeten Block der Heimatvertriebenen (BH), der sich im August 1950 in Block der Heimatvertriebenen, Kriegsgeschädigten und Entrechteten umbenannte, sowie um den unabhängig hiervon im Juli 1950 gegründeten Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten. Die beiden letztgenannten Parteien fusionierten am 16./17. 9. 1950 zum bayer. Landesverband des im Januar 1950 in Schleswig-Holstein ins Leben gerufenen Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE). Möglicherweise bezieht StM Seidel sich hier auch noch auf die schleswig-holsteinische „Mutterpartei“ des BHE, oder gemeint ist ggf. die im November 1949 von dem ehemaligen CSU-Politiker August Haußleiter (zur Person s. Einleitung S. XXXI) gegründete Deutsche Gemeinschaft (DG). Bei der Landtagswahl 1950 ging der BHE mit der DG Haußleiters ein von Anfang an nur taktisch begründetes Wahlbündnis ein. Vgl. Gelberg, Kriegsende S. 752 f. u. 803; Lanzinner, Sternenbanner S. 357–362; Stöss, Parteien-Handbuch Bd. II S. 1424–1459; Schmollinger/Stöss, Parteien S. 17f., 68 f., 152–159.2Gemeint ist der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Aufbau-Vereinigung Alfred Loritz (1902- 1979), 21. 12. 1946–24. 6. 1947 StMSo im Kabinett Ehard I; zur Person s. Protokolle Ehard I S. LXVI; zur Geschichte der WAV s. Woller, Loritz-Partei, zu Alfred Loritz dort insbes. die S. 22–32.3Erich Kühne (geb. 1911), 1947 Eintritt in die WAV, 1947 zweiter Landesvorsitzender der WAV, 1948 Mitglied im Frankfurter Wirtschaftsrat, innerhalb der WAV radikaler Vertreter der Flüchtlingsinteressen und innerparteilicher Opponent des WAV-Gründers Alfred Loritz, 1949 kurzzeitig Landesvorsitzender der WAV. Zur Rolle Kühnes während der ebenso turbulentenwie unübersichtlichen Geschichte der WAV zwischen 1948 und 1949/50, die von innerparteilichen Abspaltungsbewegungen, Parteiausschlußverfahren, manipulierten innerparteilichen Wahlen und einer beinahe vollständigen organisatorischen und strukturellen Auflösung der Partei geprägt war, vgl. Wollet, Loritz-Partei S. 100–104.4Karl Feitenhansl (geb. 1922), Agrarfachmann, Mitbegründer u. Vorsitzender der am 1. 4. 1949 für München-Stadt und München-Land lizensierten rechtsextremen Vaterländischen Union, Januar 1950 einstweiliges Verbot der politischen Betätigung, Juni 1950 Anklage wegen wiederholten Verstoßes gegen das politische Betätigungsverbot, Einstufung in die Gruppe der Belasteten durch rechtskräftiges Spruchkammerurteil vom 21. 7. 1950, 1966 Eintritt in die NPD. S. StK 11374; vgl. zur Vaterländischen Union sowie zur Person Feitenhansls Stöss, Parteien-Handbuch Bd. II S. 2381–2391; Schmollinger/Stöss, Parteien S. 269; ferner die Materialien in IfZ-Archiv ED 120 Bd. 348.
5Staatsminister Dr. Hundhammer spricht sich dafür aus, die 75000 Liter auf die bisherigen auch im Landtag vertretenen Parteien ohne Berücksichtigung der KPD zu verteilen, dagegen die Splittergruppen nicht zu berücksichtigen, die bei den nächsten Landtagswahlen zum erstenmal kandidieren wollen.
6Staatssekretär Geiger ergänzt die von Herrn Staatsminister Dr. Seidel angegebene Liste, zu der noch der Deutsche Block,5 die Partei der Kriegsgeschädigten,6 die Partei der freien Wählerschaft, die Europa Union und andere Gruppen kämen.5Der rechtsextrem-nationalistische Deutsche Block entstand 1947 aus einer Abspaltung der WAV. Vgl. Stöss, Parteien-Handbuch Bd. I S. 807–847; Schmollingert/Stöss, Parteien S. 98 ff.; Wollet, Loritz-Partei S. 68–76.6Zur Landtagswahl im November 1950 schlossen sich die Partei der Kriegsgeschädigten und andere rechte Kleinparteien, darunter die Vaterländische Union, zum sogenannten Wahlblock der Kriegsgeschädigten – Heimatvertriebenen – Entrechteten zusammen, der 0,6% der Wählerstimmen erreichte. Vgl. Stöss, Parteien-Handbuch Bd. I S. 1265, Bd. II S. 2382 u. 2386.
7Staatssekretär Dr. Sattler stellt als Vorsitzender der Europa Union in Bonn fest, daß diese keinesfalls als politische Partei bezeichnet werden könne.7
71950/51 war Dieter Sattler Präsident, anschließend bis 1968 Ehrenmitglied des bayer. Landesverbandes der im Jahre 1946 gegründeten Europa-Union, die seit 1947 als deutsche Sektion der Union europäischer Föderalisten angehört. Vgl. hierzu und zum europäischen Engagement Sattlers Stoll, Kulturpolitik S. 110; Piazolo/Zumschlinge, Europa-Union S. 10; s. zur Geschichte der Europa-Union in Deutschland und zu deren ersten ordentlichen Kongreß vom 19. bis zum 22. 5. 1949 die Schrift Vereinigtes Europa.
8Der Ministerrat beschließt einstimmig, die Kommunistische Partei (KPD) und die Vaterländische Union weder bei der Aufteilung der 25000 Liter, noch bei der Aufteilung der 75 000 Liter zu berücksichtigen, ferner, daß sich wegen der Feststellung der Splittergruppen Herr Staatssekretär Geiger noch mit Herrn Staatsminister Dr. Ankermüller in Verbindung setzen solle.
8Vgl. Nr. 96 TOP VI, Nr. 112 TOP I.
1Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert einleitend daran, daß dem Landtag bereits ein Initiativantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Hoegner und Fraktion vorliege9 und s.E. nicht mehr länger mit der Vorlage des Regierungsentwurfs gewartet werden könne.9Antrag vom 23. 8. 1950 von Hoegner, Stock und Fraktion (SPD); s. BBd. IV. Nr. 4185. Die SPD hatte sich wahrscheinlich im Mai 1950 zur Ausarbeitung und Vorlage eines eigenen Entwurfs einer neuen Gemeindeordnung entschlossen. Auf einer Einladung an die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion vom 27. 4. 1950 zu einer Arbeitstagung der Fraktion in Kulmbach vom 5.-7. Mai 1950 war als ein Tagesordnungspunkt ein Referat Wilhelm Hoegners mit dem Titel „Eigenentwurf einer Gemeindeordnung?“ angegeben (IfZ-Archiv ED 120 Bd. 221). Vgl. auch die Materialien zur Gemeindeordnung aus den Jahren 1947/48 in IfZ-Archiv ED 120 Bd. 148.
2Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, es sei vor allem notwendig, daß in dieser so wichtigen Frage zwischen dem Kabinett und der Landtagsfraktion der CSU eine völlige Übereinstimmung herbeigeführt werde.10 Wahrscheinlich werde der Herr Abg. Dr. Hoegner seine Vorlage auf die Tagesordnung des Rechts- und Verfassungsausschusses setzen, die CSU-Fraktion müsse dann dafür eintreten, daß nicht die Hoegnerische Vorlage behandelt, sondern der Regierungsentwurf abgewartet werde.10Zur Behandlung der Gemeindeordnung in der CSU-Landtagsfraktion vgl. ACSP LTF-Protokolle, 5. 9. 1950, 18. 9. 1950 u. 2. 10. 1950.
3Ministerpräsident Dr. Ehard betont die Notwendigkeit, die Punkte, die bei der ersten Besprechung des Entwurfs im Ministerrat noch offen geblieben seien, nochmals eingehend zu behandeln und dann eine entsprechende Begründung dazu zu entwerfen. Leider habe er den Eindruck, daß seit dieser Kabinettssitzung am 28. Juni in der Zwischenzeit nicht mehr viel geschehen sei. Man könne unmöglich an den Landtag jetzt mit der Erklärung herantreten, daß der Regierungsentwurf in absehbarer Zeit kommen werde; es müsse jetzt sofort gehandelt werden.
4Staatssekretär Dr. Schwalber teilt mit, die übrigen Ministerien hätten ihre Äußerungen jetzt abgegeben,11 unter anderem liege ein Vorschlag des Herrn Staatsrats Meinzolt vor.12 Es sei aber unmöglich, jetzt schon die Begründung anzufertigen, nachdem gerade die großen und wichtigen Probleme, deren Zahl sich auf 6 bis 8 belaufe, noch offen seien. Diese Punkte müßten sobald als möglich nochmals im Ministerrat behandelt werden. Bei dieser Gelegenheit müsse er überdies feststellen, daß die Stellungnahme des Finanzministeriums unbefriedigend sei, besonders was die Ablösung der Nutzungsrechte13 betreffe, bei der dieses Ministerium keinerlei Vorschläge über die finanzielle Seite gemacht habe.14 Besonders dringend sei, eine endgültige Entscheidung über die mittelbare oder unmittelbare Demokratie zu treffen.15
11Die Stellungnahmen der Einzelministerien zum Entwurf der Gemeindeordnung sind enthalten in: Bayerische Staatskanzlei, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 Bd. 2; Bayerisches Staatsministerium des Innern, Gesetzentwürfe der Gemeindeordnung Bd. II. Während das StMUK, das StMWi, das StMELF und das StMJu ihre Stellungnahmen zwischen Anfang März und Mitte Mai abgegeben hatten, datiert die Stellungnahme des StMF vom 25. 7. 1950.12Vgl. Nr. 112 TOP IAnm. 66.13Vgl. Nr. 112 TOP I Anm. 29 u. 30.14Abdruck der Stellungnahme des StMF betr. den Entwurf einer neuen Gemeindeordnung, 25. 7. 1950 (Bayerische Staatskanzlei, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 Bd. 2).15Gemeint ist hier die in Art. 18 Abs. 1 des Referentenentwurfs geregelte Direktwahl des Bürgermeisters. Vgl. Nr. 112 TOP I Anm. 15.
5Staatsminister Dr. Seidel spricht sich gleichfalls dafür aus, die Angelegenheit jetzt zum Abschluß zu bringen, damit die Landtagsfraktion der CSU instandgesetzt werde, auf den fertigen Regierungsentwurf hinzuweisen.
6Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die strittigen Punkte des Entwurfs des Innenministeriums gesondert zusammenzustellen und sie jedem Kabinettsmitglied zuzustellen.16 Er bitte das Kabinett, sich bis zum Ministerrat, der Anfang der nächsten Woche stattfinden müsse, eingehend mit den Problemen zu beschäftigen.16Drei verschiedene undatierte Zusammenstellungen der einzelnen Stellungnahmen der Staatsministerien zum Entwurf einer Gemeindeordnung enthalten in: Bayerisches Staatsministerium des Innern, Gesetzentwürfe der Gemeindeordnung Bd. Va. Die wahrscheinlich älteste dieser Zusammenstellungen trägt den handschriftlichen Vermerk „Sommer 1950“.
7Dieser Vorschlag findet einhellige Zustimmung.17
17Zum Fortgang s. Nr. 121 TOP II, Nr. 122 TOP IV.
18S. im Detail StK-GuV 715. Es handelte sich hierbei um den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Gesetz Nr. 103 über die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister (Gemeindewahlgesetz) vom 27. Februar 1948 (GVBl. S. 19
).19S. im Detail StK-GuV 716. Es handelte sich hierbei um den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Gesetz Nr. 102 über die Wahl der Kreistage und Landräte (Landkreiswahlgesetz) vom 27. Februar 1948 (GVBl. S. 17
).
1Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die beiden vom Staatsministerium des Innern vorgelegten Gesetzentwürfe die Angleichung des Gemeindewahlgesetzes und des Landkreiswahlgesetzes an das Landeswahlgesetz bezwecken, das im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung20 geändert worden sei.21 Von der Wählbarkeit seien danach nur noch die in der Anlage zum Gesetz über den Abschluß der politischen Befreiung aufgeführten Personengruppen, die nicht zum Landtag wählbar seien, ausgeschlossen.22
20Vgl. Nr. 113 TOP VII.21Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) vom 29. März 1949 in der Fassung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 27. September 1950 (GVBl. S. 128
).22Vgl. zu diesen Bestimmungen betreffend das passive Wahlrecht im Detail Nr. 113 TOP VII Anm. 55 sowie den Art. 37 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes in der Fassung vom 27. 9. 1950. Die übereinstimmend formulierten Begründungen zu den Änderungsentwürfen zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (s. BBd.
VI Nr. 4231 u. Nr. 4268) lauteten: „Mit § 5 des Gesetzesüber den Abschluß der politischen Befreiung vom 27. 7. 1950 (GVBl. S. 107
) hat die Masse der Formalbelasteten die Wählbarkeit zum Landtag erhalten. Es erscheint nicht vertretbar, entgegenstehende Bestimmungen des Gemeindewahlgesetzes [bzw. des Landkreiswahlgesetzes] aufrecht zu erhalten. Der vorliegende Entwurf trägt dem Rechnung, indem er die Bestimmung des § 5 des Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung über das passive Wahlrecht der Mitläufer übernimmt und entgegenstehende Vorschriften [...] aufhebt.“
2Staatsminister Dr. Ankermüller fügt hinzu, daß die Äußerungen der anderen Ministerien zwar noch nicht vorlägen, Bedenken aber nicht zu erwarten wären.
3Der Ministerrat beschließt, den beiden Gesetzentwürfen in der vorliegenden Form zuzustimmen.23
23MPr. Ehard leitete dem Landtagspräsidenten die Entwürfe und Begründungen beider Gesetze am 6. 9. 1950 zu. S. BBd. IV. Nr. 4231 u. Nr. 4268. Beide Entwürfe wurden allerdings im Herbst 1950, kurz vor Ende der Legislaturperiode, vom Landtag nicht mehr behandelt. Am 12. Juli 1951 wurden beide Gesetzentwürfe in nur leicht abgeänderter Form nochmals dem Landtag zugeleitet. S. BBd.
II Nr. 1089 u. Nr. 1090; ferner die Vormerkung für den Ministerrat betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindewahlgesetzes und eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landkreiswahlgesetzes, 4. 7. 1951 (StK-GuV 716). Zum Fortgang s. Protokolle Ehard III Nr. 40 TOP II
. Ein neues Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kam schließlich erst Anfang des Jahres 1952, nach Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung, zustande. – Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister (Gemeindewahlgesetz) vom 16. Februar 1952 (GVBl. S. 49
); Gesetz über die Wahl der Kreistage und Landräte (Landkreiswahlgesetz) vom 16. Februar 1952 (GVBl. S. 53
).
24Vgl. Nr. 60 TOP V, Nr. 104 TOP I/16, Nr. 113 TOP VIII, Nr. 116 TOP XII.
1Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob die Fortführung der Schulspeisung gesichert sei.
2Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, leider habe der Bund seinen Standpunkt, keine Beträge zur Finanzierung der Schulspeisung zu zahlen, nicht geändert. Andere Länder hätten die notwendigen Beträge aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt, er selbst habe einen Plan ausarbeiten lassen, der soeben fertig geworden sei. Er sehe vor, daß die Schulspeisung auf hilfsbedürftige und kranke Kinder beschränkt und die Durchführung von den Selbstverwaltungskörpern in die Hand genommen werde. Er habe selbst sehr stark darauf gedrängt, daß dieser Plan zum Schulbeginn fertiggestellt werde, obwohl der Landgemeindeverband und der Landkreisverband große Bedenken geltend gemacht hätten. In dieser beschränkten Form müsse aber die Schulspeisung aufrecht erhalten werden.
3Sehr zweckmäßig wäre es natürlich, wenn die Bayer. Lagerversorgung die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen könnte, dabei würde es genügen, wenn er zunächst von ihr nur eine Million DM erhalten würde.
4Staatsminister Dr. Schlögl macht darauf aufmerksam, daß die Bayer. Lagerversorgung verpflichtet sei, die Überschüsse dem Finanzministerium abzuliefern.
5Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er müsse in der Lage sein, dem Landtag eine bindende Mitteilung über die Fortführung der Schulspeisung zu machen, sei aber dazu nur in der Lage, wenn er die erforderlichen Mittel erhalte. Er schlage vor, daß Herr Staatsminister Dr. Schögl sofort mit dem für die Bayer. Lagerversorgung zuständigen Referenten seines Ministeriums spreche.
6Der Ministerrat nimmt von dieser Mitteilung Kenntnis.25
25Durch eine wohl im Anschluß an diese Ministerratssitzung noch am selben Tag erlassene Entschließung des StMI II – 2 Nr. 6411/450 vom 4. 9. 1950 wurde in Folge eine vorläufige Regelung zur Weiterführung der Schulspeisung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Beteiligung des Bundes erlassen. S. hierzu MK 52308. Zum Fortgang s. Nr. 127 TOP XIX.
1Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Notwendigkeit fest, im Laufe der nächsten Zeit eine Besprechung aller beteiligten Ministerien unter Hinzuziehung des Bayernwerks über die Fragen der bayerischen Energieversorgung und Energiewirtschaft durchzuführen.26
26Vgl. Nr. 106 TOP IV, Nr. 112 TOP V.
2Staatsminister Dr. Seidel gibt sodann einen Überblick über die Probleme und betont, daß ein wesentlicher Teil des Problems in der Verteilung der Kompetenzen innerhalb der Ministerien bestehe. Er erinnere dabei an die kürzlichen Verhandlungen mit der Bundesregierung bezüglich der Mittel für den Ausbau der Energieversorgung, bei denen die Oberste Baubehörde genau das Gegenteil von den übrigen Ministerien beantragt habe.27
27Vgl. hierzu Deutinger, Energiepolitik S. 46 ff. S. StK 14652 u. 14653. Aufgrund einer Kürzung der für das Jahr 1950/51 zur Verfügung stehenden ERP-Gesamtfördermittel für das Bundesgebiet waren u.a. Fördergelder für die Gaswirtschaft und die Wasserversorgung gestrichen worden, während der Förderungsbetrag für die Elektrizitätsversorgung mit 275 Millionen DM für das Bundesgebiet unverändert blieb. Die OBB intervenierte daraufhin im Juli 1950 beim BMWi dahingehend, daß aus dem für die Elektrizitätswirtschaft vorgesehenen Förderbetrag 30 Millionen DM für die Gas- und Wasserversorgung abgezweigt werden sollten, während gleichzeitig das StMF und das StMWi sich beim BMWi strikt gegen eine solche Kürzung der ERP-Mittel zu Ungunsten der Elektrizitätsversorgung wandten. Vgl. zu diesem Vorgang und zu den unterschiedlichen Positionen der Gas- und Wasserversorger und der OBB auf der einen, dem StMF, dem StMWi und dem Landeslastverteiler auf der anderen Seite das Schreiben des Verbandes der Bayer. Gas- und Wasserwerke an MPr. Ehard, 28. 8. 1950; Durchschlag eines Schreibens Staatssekretär Fischer an StM Seidel, 12. 9. 1950 (StK 14653/II); ferner die Anfrage des Abg. Jean Stock (SPD) in der Landtagssitzung vom 16. 8. 1950: „Trifft es zu, daß die Oberste Baubehörde in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium vom 31. Juli 1950 an eine Kürzung der ECA-Mittel für die im Ausbau begriffenen Kraftwerke gedacht hat, obwohl alle anderen bayerischen Staatsministerien sich auf den Standpunkt stellten, daß von diesen Mitteln nicht ein Pfennig gestrichen werden kann? Was gedenkt der Herr Ministerpräsident zu tun, damit in Zukunft solche den bayerischen Staat schwer schädigenden Mitteilungen an ein Bundesministerium unterbleiben?“. S. StB.
VI S. 717 .
3Außerdem müsse die Denkschrift der Obersten Baubehörde vom Juli 1950 über den gegenwärtigen Stand und den weiteren Ausbau der bayerischen Elektrizitätsversorgung besprochen werden, die die Oberste Baubehörde selbständig und ohne Verbindung mit den übrigen Ministerien verbreitet habe.28 Schließlich müsse Gegenstand der Besprechung noch die Politik der Staatsregierung gegenüber dem Bayernwerk und die Energiepolitik des Bayernwerks selbst sein.29
28Vgl. Nr. 112 TOP V Anm. 84.29Die energiepolitische Rolle der Bayernwerk AG war Gegenstand lebhafter öffentlicher Kritik, der zufolge das Bayernwerk eine Monopolstellung unter den Energieversorgern anstrebe, gleichzeitig aber seinen Versorgungsaufgaben nur unzureichend nachkomme und eine aufwendige und ineffiziente Geschäftsführung betreibe. Darüber hinaus wurde kritisiert, daß der bayer. Landeslastverteiler Leonhard Wolf in Personalunion auch Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG sei und diese somit nicht hinnehmbare Wettbewerbsvorteile besäße. Vgl. die Vorlage von StM Zorn an den Ministerrat zur Frage der Bayernwerk AG, 12. 5. 1951 (StK 14653/II).
4Es sei nicht einfach, hier den richtigen Standpunkt einzunehmen, zumal ja das Bayernwerk in der Lage sein müsse, seine Aufgaben zu erfüllen, andererseits aber keine kalte Sozialisierung auf dem Gebiet der Energiewirtschaft begünstigt werden dürfe. Das Finanzministerium sei im allgemeinen geneigt – was er durchaus verstehe – den Standpunkt des Bayernwerks zu vertreten; damit könnten aber nicht alle Probleme gelöst werden. Aus diesem Grunde könne man wohl auch kaum ein ganz zuverlässiges Urteil seitens des Finanzministeriums erhalten, man könne aber auch andere Energieunternehmen nicht beiziehen, weil diese in einem natürlichen Gegensatz zum Bayernwerk stünden. Dazu komme, daß im allgemeinen die Energiereferenten der Ministerien aus dem Bayernwerk stammten und es daher fast unmöglich sei, eine neutrale Persönlichkeit zu Rate zu ziehen.
5Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Seidel, möglichst bald eine Einladungsliste zusammenzustellen, damit die Besprechung zustande komme.30
30Mit Schreiben vom 11. 9. 1950 an StM Seidel drängte MPr. Ehard nochmals auf eine baldige Einberufung dieser Besprechung (MWi 13214 u. StK 14653/II). Trotz der Dringlichkeit der Fragen der Energiewirtschaft und der Stromversorgung scheint dieses vom Kabinett für nötig befundene interministerielle Treffen nicht abgehalten worden zu sein. In den einschlägigen Akten sind keine weiterführenden Hinweise oder Unterlagen enthalten.
6Staatssekretär Dr. Müller fügt hinzu, auch er habe bereits eine derartige Besprechung unter dem Vorsitz des Herrn Ministerpräsidenten angeregt und werde dafür sorgen, daß alle Beteiligten, auch die Vertreter des Bayernwerks, dazu erschienen.31
31Zum Fortgang s. Nr. 128 TOP XI; Protokolle Ehard III Nr. 2 TOP XIV
. Zur Frage der Stromversorgung allgemein und drohender Stromengpässe in Bayern s. Nr. 133 TOP II. Zu einem vorläufigen Abschluß kam die Diskussion um die Organisation der bayer. Energieversorgung im Jahre 1951 mit Vorlage eines Entwurfs einer Denkschrift über den Ausbau der öffentlichen Elektrizitätsversorgung in Bayern (Zehnjahresplan 1951–1960) vom Juli 1951, und es wurde auch der Kritik am Bayernwerk (s.o. Anm. 29) durch eine Umbesetzung des Bayernwerk-Vorstandes und einer Verstärkung der staatlichen Aufsichtspflicht entsprochen. Vgl. die Materialien in StK 14653/1 u. 14653/11; Deutinger, Energiepolitik S. 49 f.; s. zum Fortgang hierzu Protokolle Ehard III Nr. 30 TOP I u. Nr. 42 TOP III
.
32Hier und im folgenden in der Vorlage – wie übrigens auch in zahlreichen anderen Quellen deutscher Provenienz – fälschlicherweise die unübliche Abkürzung „IRSO“.
1Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, am 25. August 1950 habe in Gegenwart verschiedener Vertreter der HICOG in Frankfurt eine Besprechung33 mit den Vertretern der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO)34 stattgefunden mit dem Ziel, eine Verständigung mit der JRSO über eine Globalabfindung herbeizuführen.35 Die JRSO habe eine Liste über die Rückerstattungsansprüche aufgestellt und unter anderem auch rückerstattungspflichtige Grundstücke für sich in Anspruch genommen. Die Finanzminister der amerikanischen Zone hätten sich einverstanden erklärt, grundsätzlich eine Globalabfindung zu übernehmen; dies sei aber nur unter der Voraussetzung möglich, daß der gute Glaube nicht ausgeschaltet werde. Über die Höhe der Abfindung habe der hessische Rechnungshof ein Gutachten erstattet36 und diese auf ungefähr 10 Millionen DM beziffert.37 Dieses Gutachten sei natürlich von der JRSO angegriffen worden. In Bayern würde sich der Betrag voraussichtlich auf 10 bis 15 Millionen DM belaufen.33Protokoll über die Sitzung am 25. 8. 1950 in Frankfurt/M., IG-Hochhaus, Grüneburg Weg, Zimmer 140, betr. die Durchführung einer Global-Vereinbarung zur Regelung von Rechtsansprüchen der JRSO aus dem MRG 59 (StK 14243).34Die im Mai 1947 in New York ursprünglich unter dem Namen „Jewish Restitution Commission“ (JRC) gegründete JRSO war gemäß des Art. 13 des Gesetzes Nr. 59 der US-Militärregierung über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände vom 10. 11. 1947 (GVBl. S. 221
) durch die Ausführungsverordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 59 der Militärregierung vom 23. 6. 1948 (GVBl. 1948 S. 115
) als gemeinnützige Nachfolgeorganisation für die vermögensrechtliche Geltendmachung jüdischer Wiedergutmachungs- und Rückerstattungsansprüche bestimmt worden. S. zur JRSO und zur in vorliegender Ministerratssitzung diskutierten Globalabfindung im Detail Goschler, Wiedergutmachung S. 172–180; jüngst grundlegend: Winstel, Gerechtigkeit S. 237–267.35Die JRSO hatte sich im Februar 1950 an den Hohen Kommissar John J. McCloy mit dem Vorschlag gewandt, durch eine Globalvereinbarung über die Zahlung einer Pauschalsumme ihre offenen Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Deutschen Reich und allen übrigen Rückerstattungspflichtigen an die Länder abzutreten. Die JRSO verfolgte damit primär das Ziel, einen enormen Rückstand bei der Abwicklung der Rückerstattungsanträge abzubauen. Vgl. Goschler, Wiedergutmachung S. 175.36Gutachten über die Regelung der Ansprüche der Jewish Restitution Successor Organisation, Inc., New York (JRSO) durch eine Globalvereinbarung (StK 14243).37S. Gutachten über die Regelung der Ansprüche der Jewish Restitution Successor Organisation, Inc., New York (JRSO) durch eine Globalvereinbarung, insbes. S. 6 u. 8: Die JRSO hatte, bezogen auf das hessische Staatsgebiet, für Liegenschaften Rückerstattungsansprüche in Höhe von 48,9 Millionen DM, zusätzlich für bewegliche Sachen, Rechte etc. Ansprüche in Höhe von 4,1 Millionen DM angemeldet. Das Gutachten des hessischen Rechnungshofes dagegen bezifferte die Einschätzung der Rückerstattungsansprüche, auf die sich MPr. Ehard hier bezieht, auf höchstens 12,5 Millionen DM, eher aber auf unter 10 Millionen DM. Dieser Berechnung lagen allerdings als Basis nur Liegenschaftswerte, nicht jedoch bewegliche Vermögen, zugrunde (StK 14243).
2Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, der Hohe Kommissar McCloy habe ihn wiederholt sehr energisch auf diese Sache angesprochen und er habe den Eindruck, daß bei den Amerikanern großer Wert darauf gelegt werde.38
38MPr. Ehard nimmt hier wahrscheinlich Bezug auf ein Treffen zwischen McCloy und den Ministerpräsidenten der US-Zone, auf dem McCloy mit Nachdruck auf dem Abschluß des Globalabkommens insistierte. Vgl. hierzu sowie zum generell starken persönlichen Engagement McCloys in der Rückerstattungsfrage und dessen Druck auf die Ministerpräsidenten Goschler, Wiedergutmachung S. 176; Ders., Politik der Rückerstattung S. 109; Winstel, Gerechtigkeit S. 239.
3Staatssekretär Dr. Müller fährt fort, das schwierigste Problem sei die Finanzierung dieser Globalabfindung, das Finanzministerium habe über Einschaltung des Herrn Präsidenten Dr. Auerbach bereits mit verschiedenen Bankengruppen verhandelt; vielleicht sei es möglich, eine Anleihe aufzunehmen. Zunächst müsse er aber bitten, daß sich der Ministerrat grundsätzlich bereit erkläre, der Globalabfindung zuzustimmen.
4Ministerpräsident Dr. Ehard fragt an, ob irgendeine Sicherheit dafür bestehe, daß die einzelnen Berechtigten auch tatsächlich die Legitimation der JRSO anerkannten und nicht nachher noch eigene Ansprüche stellten?
5Staatsminister Dr. Seidel erwidert, die Legitimation sei da gegeben, wo keine Erben vorhanden seien, aber auch das sei unsicher. Selbst wenn von der JRSO Vollmachten vorgelegt würden, könne niemand kontrollieren, ob die Vollmachtgeber zur Ausstellung von Vollmachten auch wirklich berechtigt seien. Er glaube fast, daß man besser weg käme, wenn jedes einzelne Verfahren durchgefochten werde.
6Ministerpräsident Dr. Ehard macht nochmals darauf aufmerksam, daß der Hohe Kommissar McCloy in dieser Sache sehr stark drängt, weshalb er vorschlage, wenigstens die Verhandlungen weiterzuführen.
7Der Ministerrat erklärt sich grundsätzlich mit der Globalabfindung einverstanden, vorausgesetzt, daß die Verhandlungen der Finanzministerien mit der HICOG und JRSO zu einem befriedigendem Ergebnis führen.39
39Zum Fortgang s. Nr. 131 TOP XI; Protokolle Ehard III Nr. 18 TOP VIII, Nr. 21 TOP X, Nr. 35 TOP III
.
40Vgl. Nr. 57 TOP III, Nr. 61 TOP VII, Nr. 63, TOP II, Nr. 69 TOP IV, Nr. 74 TOP IV, Nr. 88 TOP I/14 und Nr. 89 TOP VII.
1. Staatssekretär Jaenicke weist darauf hin, daß die Flüchtlingsproduktivkredite kurz vor der Erschöpfung seien, er brauche noch ungefähr einen Betrag von 30 Millionen DM.41
U41Staatssekretär Jaenicke bezieht sich hier auf den § 2 Abs. 1 des Vierten Gesetzes über Kreditgewährungen und Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates vom 27. 2. 1950. In diesem wardie Bürgschaftsverpflichtung des Bayer. Staates für Flüchtlingsproduktivkredite, d. h. für Kredite an Flüchtlingsbetriebe, von 60 auf 90 Millionen DM erhöht worden. Vgl. hierzu Nr. 93 TOP VI. Staatssekretär Jaenicke wünschte eine nochmalige Erhöhung dieser Bürgschaftssumme um weitere 30 Millionen DM auf 120 Millionen DM.
1Staatsminister Dr. Seidel erwidert, er könne heute zu dieser Frage noch nicht Stellung nehmen, gebe aber folgendes zu bedenken:
2Bekanntlich gebe es die Flüchtlingsproduktivkredite, die Kredite aus dem sogenannten Schwerpunkteprogramm42 und die Kredite aus ERP-Mitteln. Es falle dem Wirtschaftsministerium heute schon schwer, geeignete Betriebe zu finden, bei denen die Gelder untergebracht werden könnten. Es sei notwendig, sich zusammenzusetzen und sehr sorgfältig zu prüfen, ob der Kreditbedarf der gesunden Betriebe noch so stark sei und ob es verantwortet werden könne, für zweifelhafte Betriebe Beträge bereitzustellen.42Zum Schwerpunkteprogramm s. Nr. 101 TOP II, Nr. 103 TOP I, Nr. 104 TOP I/8.
3Staatssekretär Dr. Müller bezeichnet es als unmöglich, mit einem Gesetz über Sicherheitsleistungen herauszukommen,43 zumal der Kredit bei der Landeszentralbank bereits überzogen sei. Auch die Bayerische Staatsbank sei nicht in der Lage, einzuspringen.43Zwischen Juni 1949 und Juli 1950 waren bereits fünf Gesetze über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates erlassen worden. Vgl. hierzu Nr. 59 TOP II, Nr. 61 TOP II, Nr. 70 TOP VI, Nr. 77 TOP IV, Nr. 93 TOP VI, Nr. 113 TOP I. Bis zum August 1953 folgten noch sechs weitere Gesetze über Sicherheitsleistungen. S. hierzu im Detail StK-GuV 101 u. 102.
4Aus dem Schwerpunktprogramm und aus ERP-Mitteln könnten insgesamt 36,7 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden.
5Staatsminister Dr. Seidel meint, wenn es sich lediglich um ein Bürgschaftsgesetz ohne Refinanzierung handle, könnte man unter Umständen auf den Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Jaenicke eingehen.
6Staatssekretär Jaenicke betont die Notwendigkeit, gerade im Hinblick auf die kommenden Wahlen eine Aufstockung um 30 Millionen DM vorzunehmen, weil sonst die ganze Kreditaktion zu Ende gehe. Es handle sich in erster Linie lediglich um Bürgschaften, die Refinanzierung könne man auf eine Million DM beschränken. Im übrigen dürfe er darauf hinweisen, daß er dieses Gesetz schon im März erbeten habe.44
44Jaenicke hatte diese Erhöhung des Bürgschaftsvolumens in einem Schreiben an das StMF vom 8. 3. 1950 angeregt. Vgl. hierzu den Abdruck eines Schreibens von Staatssekretär Jaenicke an Staatssekretär Müller, StMF, 15. 9. 1950 (StK-GuV 102). Das Schreiben vom 8. 3. 1950 ist nicht ermittelt.
7Staatsminister Dr. Seidel stellt nochmals fest, daß er nichts dagegen habe, wenn tatsächlich mit einem neuen Bürgschaftsgesetz allein gedient sei.
8Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht die beteiligten Ministerien, nochmals gemeinsam die Angelegenheit zu prüfen.45
45Zum Fortgang s. Nr. 127 TOP IV, Nr. 128 TOP V. Eine Erhöhung des Bürgschaftsvolumens für Flüchtlingskredite – wenn auch nicht in der von Jaenicke geforderten Höhe – wurdeschließlich im Sechsten Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates vom 22. 11. 1950 festgeschrieben. S. hierzu Nr. 129 TOP IV, Nr. 130 TOP IV.
2. Mainau-Kaserne in Würzburg U
1Staatssekretär Jaenicke berichtet über die Notwendigkeit, zum Ausbau der Mainau-Kaserne in Würzburg die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Sache sei deswegen besonders dringlich, weil bis Anfang des nächsten Jahres das sogenannte Galgenberglager auf Anforderung der Besatzungsmacht geräumt werden müsse.46
46S. im Detail MArb-Landesflüchtlingsverwaltung 869: Auf Anordnung der Besatzungsmacht mußte das im Besitz der US-Truppen befindliche Gelände am Würzburger Galgenberg, auf dem sich ein Regierungsflüchtlingslager befand, bis zum Beginn des Jahres 1951 geräumt werden, um dort Siedlungen für die US-Armee zu errichten. Das Flüchtlingslager sollte in die leerstehende Mainau-Kaserne verlegt werden.
2Staatsminister Dr. Ankermüller beziffert die Mittel, die erforderlich seien, um die Mainau-Kaserne lediglich lagermäßig auszubauen, auf 7 bis 800000 DM.
3Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die Angelegenheit zunächst vom Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen behandelt werden muß.47
47Zum Fortgang s. Nr. 127 TOP I.
1. Gedenkfeier am 7. September 1950 U
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am 7. September zur Feier des einjährigen Bestehens der Bundesrepublik in Bonn eine Gedenkfeier stattfinden werde.
2Es wird vereinbart, daß an der Feier außer dem Herrn Ministerpräsidenten die Herren Staatsminister Dr. Müller und Dr. Pfeiffer teilnehmen werden.48
48Vgl. Kabinettsprotokolle
1950 S. 627
. S. die Bekanntmachung der StK über den nationalen Feiertag des deutschen Volkes am 7. September 1950,1. 9. 1950 (Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte vorl. Nr. 26a).
2. Geschäftsordnung des Bundesrates49
U49Vgl. Nr. 81 TOP I u. Nr. 95 TOP I/3[a]. S. im Detail StK 10310.
1Ministerialrat Leusser berichtet über den letzten Entwurf der Geschäftsordnung, der im wesentlichen die ursprüngliche Fassung wiederhergestellt habe.50 Neu sei lediglich die Bestimmung, daß das Präsidium aus 5 Mitgliedern bestehe.51
50Seit Juli 1950 waren, ausgehend von einer Initiative der Hansestadt Hamburg und vorangetrieben von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Württemberg-Hohenzollern und Hessen, Überlegungen zum Erlaß einer neuen Geschäftsordnung des Bundesrates mit dem Ziel angestellt worden, die Koordinierung und Effizienz der Beratungen im Bundesrat zu verbessern. Die vorgeschlagenen Hauptänderungspunkte betrafen die Erweiterung des Präsidiums auf fünf Personen sowie die Abschaffung des Ständigen Beirates, der für den Bundesratspräsidenten beratende Funktion besaß und diesen bei der Führung der Verwaltungsgeschäfte unterstützte. Vgl. hierzu das Schreiben von Staatsrat Rattenhuber an MPr. Ehard, 10. 8. 1950 (StK 10310). Abdruck desEntwurfs der neuen Geschäftsordnung des Bundesrates als BR-Drs. Nr. 660/50 . Dieser Entwurf fand allerdings keine Zustimmung. Mit der hier von MinRat Leusser erwähnten „ursprünglichen Fassung", die man im wesentlichen wieder hergestellt habe, ist die Vorläufige Geschäftsordnung des Bundesrates vom 24. 10. 1949 (BR-Drs. Nr. 50/49 ) gemeint. – Geschäftsordnung des Bundesrates vom 8. September 1950 (BGBl. S. 768 ).51Gemäß § 3 Abs. 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung vom Oktober 1949 bestand das Präsidium aus dem für ein Jahr gewählten Präsidenten sowie den ebenfalls für ein Jahr gewählten Ersten und Zweiten Vizepräsidenten. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 8. September 1950 (wie Anm. 50) bestimmte nun: „Der Bundesrat wählt ohne Aussprache aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten und vier Vizepräsidenten auf ein Jahr.“
2Darüber hätten sich die Ministerpräsidenten auf der letzten Konferenz geeinigt,52 ebenso in der Hinsicht, daß der Beirat wieder in die ursprünglichen Rechte eingesetzt werde.53 Wichtig sei auch die Bestimmung, daß sich der Präsident oder der Vizepräsident durch ein vorher zu benennendes Mitglied vertreten lassen könne.54
52S. Stenographischer Bericht der Ministerpräsidenten-Konferenz, Mittwoch, 30. August 1950, 11 Uhr, Königstein i. Ts. (StK 10310 u. StK 11945).53§ 25 der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 8. September 1950 (wie Anm. 50) lautete: „(1) Beim Präsidium wird ein ständiger Beirat gebildet. Jedes Land entsendet seinen Bevollmächtigten in diesen Beirat. (2) Den Vorsitz im Beirat führt ein Mitglied des Präsidiums, ein Mitglied des Bundesrates oder das älteste Mitglied des Beirats. (3) Der Beirat berät und unterstützt den Präsidenten und das Präsidium bei der Vorbereitung der Sitzungen und der Führung der Verwaltungsgeschäfte des Bundesrates.“ Gegenüber dem entsprechenden § 23 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Bundesrates vom Oktober 1949 in der Fassung der BR-Drs. Nr. 50/49 war hier nur der Abs. 2 abgeändert. § 23 Abs. 2 hatte gelautet: „Den Vorsitz im Beirat führt der Präsident, ein Vizepräsident oder ein vom Bundesrat auf ein Jahr gewähltes Mitglied des Beirats.“54§ 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 8. September 1950 (wie Anm. 50) lautete: „Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden das Präsidium. Der Präsident beruft das Präsidium ein und leitet dessen Sitzungen. Er hat es einzuberufen, wenn ein Vizepräsident es beantragt. Das Präsidium berät bei Anwesenheit des Präsidenten – im Falle seiner Verhinderung eines von ihm bestimmten Vizepräsidenten – und mindestens zweier weiterer Vizepräsidenten.“ Eine entsprechende Bestimmung war in der Vorläufigen Geschäftsordnung vom Oktober 1949 nicht enthalten.
3Strittig sei aber noch die Frage, ob die Ausfertigung der Protokolle durch den Schriftführer erfolgen müsse oder, wie jetzt vorgesehen, durch den Direktor des Bundesrates.
4Staatsminister Dr. Hundhammer, dem das Kabinett zustimmt, spricht sich dafür aus, die Ausfertigung der Protokolle durch den Schriftführer tätigen zu lassen.55
55§ 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 8. September 1950 (wie Anm. 50) lautete: „Über die Vollversammlungen des Bundesrates wird ein wörtlicher Bericht aufgenommen, der vom Schriftführer oder mit seiner Zustimmung vom Direktor des Bundesrates beurkundet wird.“
5Ministerialrat Leusser fährt fort, sonst seien im wesentlichen die Hauptbeschwerdepunkte Bayerns beseitigt worden.
3. Entwurf eines Gesetzes über den endgültigen Lastenausgleich56 (Einsetzung eines Sonderausschusses Lastenausgleich) U56S. im Detail MF 79050, 79110, 79111, 79112. Vgl. Nr. 96 TOP VIII Anm. 33; Kabinettsprotokolle
1950 S. 40 f., 399
–402, 416ff., 508, 523f., 542, 764–770, 799, 852–857, 861 f., 877ff., 900; Kabinettsprotokolle
1951 S. 85
f.; Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik Bd. 3 S. 32–35; Wiegand, Lastenausgleich; Schillingen Entscheidungsprozeß; mit Blick auf die Verhältnisse in Bayern: Stelzle/Kumpert, Lastenausgleichsgesetz. Im BMF war bereits im Januar eine Denkschrift zum Lastenausgleich fertiggestellt worden, im Juni 1950 lag ein Vorentwurf des Lastenausgleichsgesetzes vor, und am 3. 8. 1950 übersandte Bundesfinanzminister Schaffer den Vorentwurf eines allgemeinen Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung vom 17. 7. 1950 an die Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder (MF 79111). Ziele des Lastenausgleichsgesetzes, das erst am 14. 8. 1952 verkündet wurde, waren die finanzielle Abgeltung von Schäden und Verlusten, die aus den Zerstörungen und Vertreibungen der Kriegs- und Nachkriegszeit resultierten sowie die Milderung von Härten, die infolge der Währungsreform eingetreten waren. Finanzierungsgrundlagen dieser Ausgleichszahlungen waren Abgaben auf Vermögen und Gewinne aus Finanz- und Spekulationsgeschäften sowie direkte Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Die Ausgleichsleistungen des Lastenausgleichsgesetzes umfaßten die Hauptentschädigung (Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden), Eingliederungsdarlehen, die Kriegsschadenrente (Abgeltung von Kriegs- und Vertreibungsschäden bei Arbeitsunfähigkeit, für Alte und Invaliden), die Hausratentschädigung, die Wohnraumhilfe, Leistungen aus dem Härtefonds (insbesondere Sowjetzonenflüchtlinge erhielten Beihilfen für den Lebensunterhalt, zur Beschaffung von Wohnraum und Hausrat sowie zum Existenzaufbau oder zur Berufsausbildung), Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen (vor allem zur sozialen und beruflichen Förderung von Jugendlichen) sowie schließlich die Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener.
1Ministerialrat Leusser führt aus, die Tätigkeit des Sonderausschusses sei noch nicht ganz klar.57 Es müsse noch festgestellt werden, ob ein politischer Vertreter des Landes ernannt werden solle oder von vornherein ein Referent; in diesem Falle ergebe sich noch die Frage des Ressorts. Ebenfalls sei noch nichts genaueres über diesen Sonderausschuß bekannt.57Vgl. Kabinettsprotokolle
1950 S. 542
. Im Rahmen der Beratungen des Lastenausgleichsgesetzes im Bundesrat wurde dort beim Arbeitsstab Lastenausgleich ein Bundesrats-Sonderausschuß Lastenausgleich gegründet, der am 14. 9. 1950 seine Arbeit aufnahm.
2Staatsminister Dr. Seidel meint, ob es nicht zweckmäßig wäre, von Bayern aus einen Vertreter des Landwirtschaftsministeriums zu entsenden, da sonst die Landwirtschaft in diesem Ausschuß wohl überhaupt nicht vertreten sein werde.
3Staatsminister Dr. Schlögl stimmt zu und schlägt Oberregierungsrat Dr. Lauerbach58 seines Ministeriums vor.58Dr. rer. pol. Hermann Lauerbach (1899–1989), 1909–1917 Besuch des kgl. Gymnasiums in Regensburg, 1919–1921 Studium der Staatswissenschaften an den Universitäten München und Erlangen, 1925 Promotion an der Universität Erlangen, 1. 1. 1920–31. 3. 1922 Leiter der Buchstelle beim Landwirtschaftlichen Kreisausschuß Oberpfalz und Regensburg, 1. 4. 1923–1. 10. 1927 Sachbearbeiter, stv. Direktor, dann Direktor der Kreisbauernkammer Oberpfalz, 1. 10. 1927 Abteilungsdirektor, dann ab 1. 9. 1945 Abteilungsleiter bei der Bayer. Landesbauernkammer, der Landesbauernschaft u. dem Amt für Ernährung und Landwirtschaft, 1. 10. 1945–1. 4. 1948 Sachbearbeiter bei der Landwirtschaftlichen Buchstelle, 15. 11. 1948 Sachbearbeiter beim Bayer. Bauernverband, 1. 5. 1949 Eintritt in das StMELF als ORR, 20. 7. 1951 Berufung zum Verwaltungsrat bei der Landwirtschaftlichen Landesbuchstelle GmbH, 1. 10. 1951 RegDir, ab Januar 1955 Leiter des Referats Haushalt im StMELF, 1. 2. 1955 MinRat.
4Dieser Vorschlag findet Zustimmung.59
59Zum Fortgang s. Nr. 123 TOP I/3, Nr. 135 TOP I/14, Nr. 137 TOP II.
4. Nachträgliche Empfehlungen zum Gesetz nach Art. 131 GG60 Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß hier im wesentlichen die Frageder 3%igen Sonderabgabe für Beamte in Frage komme. Dabei stehe der Rechtsausschuß auf dem Standpunkt, daß eine solche Sonderbestimmung verfassungswidrig sei.61
U60Vgl. Nr. 88 TOP I/10, Nr. 118 TOP III/1 u. Nr. 119 TOP II.61Vgl. Nr. 118 TOP III/1 Anm. 12; ferner die Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, 17. 8. 1950 (StK-GuV 16731).
1Staatssekretär Dr. Müller wirft ein, es läge ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums vor, in dem diese Abgabe für zulässig gehalten werde.62
62Dieses Gutachten des BMF in den einschlägigen Akten nicht ermittelt.
2Ministerialrat Leusser meint, trotzdem werde sich eine Anfechtungsklage zum Bundesverfassungsgericht kaum vermeiden lassen.
3Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich dafür aus, die Angelegenheit dem Bund allein zu überlassen.
4Nach kurzer Aussprache wird vereinbart, in dieser Frage zunächst noch nicht Stellung zu nehmen, sondern die weitere Entwicklung abzuwarten63
63Abdruck der Stellungnahme des Bundesrates vom 8. 9. 1950 zum Regierungsentwurf als BR-Drs. Nr. 715/50 . Die umfassenden und intensiven weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs in den Bundesratsausschüssen, hier insbesondere im Ausschuß für Beamtenrecht, im Ausschuß für Innere Angelegenheiten, im Rechtsausschuß, im Ausschuß für Flüchtlingsfragen sowie im Sonderausschuß für die Beratung des Gesetzes nach Art. 131 GG, sind dokumentiert in StK-GuV 15938,15940, 15941, 16730, 16732. Zum Fortgang s. Nr. 129 TOP I/D.
5. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes64
U64Vgl. Nr. 85 TOP VI/3, Nr. 86 TOP VII/1, Nr. 90 TOP XI, Nr. 106 TOP I/4; Kabinettsprotokolle
1950 S. 661
. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 689/50 . – Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vom 25. September 1950 (BGBl. S. 681 ). Mit diesem Gesetz wurde – im Anschluß an ein vorausgehendes und gleichlautendes, bis zum 30. 9. 1950 befristetes Gesetz vom 8. Juli 1950 – die Geltungsdauer des Ubergangsgesetzes über Preisbildung und Preisüberwachung (Preisgesetz) vom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) nochmals bis längstens zum 31. 12. 1950 verlängert, da der Entwurf eines neuen Preisgesetzes noch nicht verabschiedet war. Zum Fortgang s. Nr. 129 TOP I/C, Nr. 130 TOP I/bl, Nr. 135 TOP I/3.
1und
6. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes65
U65S. im Detail StK-GuV 10054. Vgl. Nr. 85 TOP VI/3, Nr. 86 TOP VII/1, Nr. 90 TOP XI, Nr. 95 TOP I/12; Kabinettsprotokolle
1950 S. 661
. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 688/50 . Mit diesem Gesetz sollten die Bewirtschaftungsvorschriften für Getreide und Futtermittel, für Milch, Milcherzeugnisse, pflanzliche und tierische Öle und Fette, für Zuckerrüben und Zucker sowie für Eier, die durch das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes vom 14. Juli 1950 (BGBl. S. 326 ) bis zum 30. September befristet waren, bis zum 31. 12. 1950 verlängert werden. Die Regierungsvorlage wurde nicht weiterbehandelt, da Bundestag und Bundesrat in ihren Sitzungen vom 8. 9. 1950 einen inhaltlich gleichlautenden Bundestags-Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung des Bewirtschaftungsnotgesetzes (BT-Drs. Nr. 1316 ) der Abgeordneten Wilhelm Naegel und Genossen (CDU)angenommen hatten. Vgl. BR-Drs. Nr. 712/50 . – Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes vom 9. Oktober 1950 (BGBl. S. 689 ).
1Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich darum, diese Gesetze bis zum 31. Dezember 1950 zu verlängern, wahrscheinlich komme man nicht um diese Verlängerung herum; es frage sich aber, ob der Termin genüge. Bei der heutigen Koordinierungssitzung seien übrigens auch die gemeindlichen Benützungsgebühren zur Sprache gekommen.66 Er halte es aber nicht für zweckmäßig, diese Frage nochmals aufzurühren.66Vgl. das Kurzprotokoll über die 38. Koordinierungsbesprechung für Bundesangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei vom 4. September 1950 (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 9/II). Im Koordinierungsausschuß hatte RR Crug vom StMWi vorgeschlagen, die beiden Gesetze von vornherein bis zum 31. 3. 1951 zu verlängern. MinRat Wagenhöfer als Vertreter des StMF hatte mit Blick auf eine Verlängerung des Preisgesetzes dafür plädiert, die gemeindlichen Benützungsgebühren aus dem Preisgesetz herauszunehmen.
2Staatsminister Dr. Seidel spricht sich auf Anfrage dafür aus, keinen Versuch zu machen, das Bier aus der Regelung herauszunehmen67
67Zur Biersteuer und zur Bierpreisfrage vgl. Nr. 107 TOP I/10, Nr. 114 TOP II/6, Nr. 119 TOP I, Nr. 122 TOP XVIII. Zum Fortgang (Drittes Verlängerungsgesetz) s. Nr. 137 TOP I/27.
7. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über eine landwirtschaftliche Betriebszählung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet,68
U68Vgl. Nr. 95 TOP I/8 und Nr. 97 TOP I/12. – Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über eine landwirtschaftliche Betriebszählung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 15. September 1950 (BAnz. Nr. 194, 7. 10. 1950).
8. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 195069
U69Vgl. Kabinettsprotokolle
1950 S. 509 , 617 u. 749
. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 662/50 . Dieses Gesetz, das eine Steuerbefreiung bzw. eine Steuerermäßigung für diejenigen Tabakpflanzer vorsah, die für den Hausgebrauch nicht mehr als 50 Quadratmeter mit nicht mehr als 200 Pflanzen bewirtschafteten, stellte eine Verlängerung des zum 30. 6. 1950 auslaufenden Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1949 vom 22. August 1949 (WiGBl. S. 265) dar. Gleichzeitig wurden mit dem Gesetz die unterschiedlichen Besteuerungssätze für Tabak in der französischen Besatzungszone und in der Bizone vereinheitlicht. S. hierzu StK 30752. Zum Fortgang s. Protokolle Ehard III Nr. 3 TOP II
/4. – Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 vom 2.März 1951 (BGBl. I S. 158 ). Zur Frage der Besteuerung von Tabak vgl. auch Nr. 97 TOP I/13, Nr. 117 TOP III/4, Nr. 130 TOP I/4a.
1und
9. Verwaltungsanordnung betr. Richtlinien für die Besteuerung bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für das zweite Halbjahr 1948 und 1949 zwischen dem Bundesgebiet einerseits und Groß-Berlin (West) andererseits70
U70Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 632/50 ; vgl. Kabinettsprotokolle
1950 S. 601
. – Verwaltungsanordnung betreffend Richtlinien für die Besteuerung bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für das zweite Halbjahr 1948 und 1949 zwischen dem Bundesgebiet einerseits und Groß-Berlin (West) andererseits vom 26. Oktober 1950 (BAnz. Nr. 212, 2. 11. 1950).
1Ministerialrat Leusser stellt fest, daß zu diesen Entwürfen keine Bedenken angemeldet seien. Ungeklärt sei allerdings die Frage der Kostendeckung für die landwirtschaftliche Betriebszählung.71
71Hier in der Vorlage wohl irrtümlich: „Berufszählung“.
10. Entwurf einer Verordnung über die Bereitstellung von Lagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen Deutschen aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen, aus Polen und der Tschechoslowakei auf die Länder des Bundesgebietes72
U72S. im Detail MArb – Landesflüchtlingsverwaltung 2403. Vgl. Kabinettsprotokolle
1950 S. 355 , 389 , 558 , 797 , 907
. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 371/50 . Die Verordnung verpflichtete die Länder, wie es im § 1 des Entwurfs hieß, „die im Zuge der Aussiedlung von Deutschen aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen, aus Polen und der Tschechoslowakei im Bundesgebiet eintreffenden Personen vorläufig in Durchgangslagern aufzunehmen. Die Bundesregierung bestimmt die Lager, in welche die eintreffenden Transporte zu überführen sind.“ Nötig geworden war die Verordnung, weil ein großer Teil der rund 45 000 Aussiedler aus Polen und der Tschechoslowakei, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen der AHK mit Polen und der Tschechoslowakei mit bereits in der Bundesrepublik lebenden Familienmitgliedern zusammengeführt werden sollten, wider Erwarten nicht bei im Bundesgebiet lebenden Angehörigen Unterkunft fand.
1Ministerialrat Leusser erklärt, Bedenken seien gegen § 673 der Verordnung erhoben worden, der sich mit der Kostentragung befasse; anscheinend sei beabsichtigt, hier wieder die Interessenquote zum Tragen kommen zu lassen,74 andererseits sei die Verordnung wohl notwendig.73Grundlage der Diskussion in vorliegendem Ministerrat war der Verordnungsentwurf in der Fassung vom 21. 7. 1950 (Abdruck als BR-Drs. Nr. 659/50 ). § 6 dieses neuen Verordnungsentwurfs bestimmte: „Die bis zur Einweisung der Personen in den Bestimmungsort entstehenden Kosten werden nach Maßgabe eines auf Grund des Artikels 120 des Grundgesetzes zu erlassenden Gesetzes vom Bunde getragen.“ Der entsprechende Passus hatte im ursprünglichen Regierungsentwurf (wie Anm. 72), hier noch als § 7, gelautet: „Die bis zur Einweisung der Personen in den Bestimmungsort entstehenden Kosten trägt vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung nach Art. 120 GG der Bund.“ Art. 120 GG lautet: „(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes und die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge. (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkt über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.“74Die Änderungsvorschläge des Bundesrates hatten bezüglich des § 7 des Regierungsentwurfs (wie Anm. 72) die Streichung der Formulierung „vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung nach Artikel 120 des Grundgesetzes“ verlangt (vgl. BR-Drs. Nr. 446/50 ). Diese Bestimmung bedeutete, daß die Länder nach entsprechender gesetzlicher Regelung auf Grundlage des Art. 120 GG anteilig an den Kriegsfolgelasten beteiligt werden konnten. Trotz des Einspruchs der Länder blieb diese Interessenquote auch im zweiten Verordnungsentwurf (wie Anm. 73), nun in nur leicht veränderter Formulierung und als neuer § 6, erhalten. Das BMF wollte hier vermeiden, daß der Bund zum alleinigen Kostenträger der durch die Verordnung entstehenden Belastungen würde. Die Bundesregierung entsprach im Dezember 1950 letztendlich dem Wunsch des Bundesrates nach Streichung des § 6, da die Frage der Besatzungs- und Kriegsfolgelasten zwischenzeitlich durch das Überleitungsgesetz (vgl. Nr. 106 TOP I/10, Nr. 126 TOP IV/10) geregelt worden war.
2Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und meint, das größere Übel sei zweifellos, wenn die Verordnung nicht wirksam würde.
3Auch Staatssekretär Jaenicke betont, daß die Angelegenheit sehr dringlich sei und man es nicht verantworten könne, die Verordnung an dem § 6 scheitern zu lassen.
4Ministerialrat Leusser fährt fort, die Flüchtlingsverwaltung wolle eine Bestimmung, daß Bayern ausgenommen werden müsse, während es jetzt „soll“ heiße.75
75§ 5 des Verordnungsentwurfs (wie Anm. 73) lautete: „Die Länder Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sollen von der Zuweisung von Personen außerhalb der Familienzusammenführung nach § 3 ausgenommen werden.“
5Staatssekretär Jaenicke stellt fest, daß Schleswig-Holstein dieses Ziel bereits erreicht habe, und bittet dringend zu versuchen, daß das gleiche auch für Bayern erreicht werde.
6Staatsminister Dr. Seidel erwidert, der Versuch werde natürlich gemacht, er sei aber überzeugt, daß Bayern in dieser Frage überstimmt werde.76
76Verordnung über die Bereitstellung von Lagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen Deutschen aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen, aus Polen und der Tschechoslowakei auf die Länder des Bundesgebietes vom 8. Februar 1951 (BAnz Nr. 29, 10. 2. 1951).
11. Tarifgemeinschaft U
1Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, zwischen sämtlichen Ländern bestehe eine Tarifgemeinschaft, der aber Bayern bisher noch nicht beigetreten sei. Vorige Woche habe man erneut darüber in Königstein verhandelt77 und es werde wohl nichts anderes übrig bleiben, als daß sich Bayern anschließe. Es habe allerdings den Nachteil, daß man an die Tarifverträge gebunden sei, durch die in anderen Ländern höhere Tarife als in Bayern festgesetzt würden. Trotzdem schlage er vor, daß Bayern der Tarifgemeinschaft beitrete.77Gemeint ist ein Treffen der Ministerpräsidenten im Haus der Länder in Königstein am 30. 8. 1950, das eigentlich anläßlich der Beratungen über den Entwurf der neuen Geschäftsordnung des Bundesrates anberaumt worden war. Vgl. die Abschrift eines Schreibens von Bundesratspräsident Arnold an die Regierungschefs der Länder, 24. 8. 1950 (Bevollmächtigter Bayerns im Bund 90).
2Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.
1. Der Ministerrat beschloß, der Ernennung des Regierungsdirektors beim Obersten Rechnungshof, Dr. Ludwig Schütz, zum Ministerialrat und Mitglied des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zuzustimmen.78
U78Vgl. Nr. 113 TOP XIII/2, Nr. 117 TOP XIII.
2. Personalveränderung im Ministerium des Innern U
1Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß im Münchner Merkur eine Notiz erschienen sei, wonach die offenen Regierungspräsidentenstellen erst nach der nächsten Wahl besetzt würden.79 Er halte es für nicht tragbar, die Besetzung erst nach den Wahlen vorzunehmen und bitte um Klärung dieser Frage.79Münchner Merkur Nr. 216, 24. 8. 1950, „Personalveränderungen im bayerischen Innenministerium“: „Die ebenfalls noch unbesetzte Stelle des Regierungspräsidenten von Oberbayern, dievoraussichtlich in nächster Zeit freiwerdenden Posten der Regierungspräsidenten von Niederbayern-Oberpfalz und von Unterfranken – die jetzigen Regierungspräsidenten Dr. Wein und Dr. Körner haben bereits die Pensionsgrenze erreicht – werden wahrscheinlich vor den nächsten Landtagswahlen nicht mehr besetzt werden.“
2Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, es sei niemals erklärt worden, daß man die Regierungspräsidentenstellen offen halten werde. Das Ministerium des Innern habe die Neubesetzung bereits vorbereitet, die Akten liefen zur Zeit noch beim Staatsministerium der Finanzen. Unbesetzt sei Oberbayern,80 der Regierungspräsident von Würzburg81 werde in Pension gehen, während Regierungspräsident Dr. Wein82 von Regensburg gebeten habe, ihn vorläufig noch nicht zu pensionieren. In diesem Zusammenhang müsse auch die Frage Ansbach geklärt werden.83
80Der bisherige Regierungspräsident Richard Balles war am 24. 5. 1950 verstorben, sein Nachfolger Heinrich Kneuer trat sein Amt erst am 1. 2. 1951 an. Vgl. Deutinger/Gelberg/Stephan, Regierungspräsidenten S. 266–275 (zu Balles), S. 275–287 (zu Kneuer).81Gemeint ist: Dr. jur. Adolf Körner (1881–1954), Jurist, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Würzburg, 1905 Promotion, 1906 Große Juristische Staatsprüfung, Eintritt in die bayer. Staatsverwaltung, seit 1918 Mitglied der BVP, 1928–1932 Bezirksamt Lohr, 1932–1933 ORR bei der Regierung von UFr., Oktober 1933 Versetzung an das Oberversicherungsamt Würzburg, 1943–1945 Landesversicherungsanstalt Mainfranken, Mai/Juni 1945 als ORR Leiter des Personalreferats der Regierung, 1. 7. 1945 RegDir bei der Regierung in Würzburg, 1. 7. 1945 Regierungsvizepräsident, 11. 12. 1946–30. 9. 1950 RP von Unterfranken. S. auch Nr. 9 TOP IV.82Dr. jur. Franz Wein (1884–1954), Jurist, 1933–1938 Bezirksamtmann und Vorstand des Bezirksamtes Beilngries, 1938–1945 RR bei der Regierung von Regensburg, kein Mitglied der NSDAP, lt. Spruch der Spruchkammer Regensburg vom 28. 3. 1947 vom BefrG nicht betroffen, 16. 7. 1945 ORR, 8. 12. 1945 RegDir, mit Wirkung vom 23. 10. 1945 mit der Führung der Geschäfte des RP betraut (nach der Absetzung Ernst Falkners, vgl. Protokolle Schaffer S. 347), zum 1. 12. 1947 Ernennung zum etatmäßigen RP in Regensburg, 1952 Ruhestandsversetzung. Vgl. Protokolle Ehard I Nr. 9 TOP XX
; Protokolle Ehard II Nr. 19 TOP XIII
.83Diese letzte Anmerkung Ankermüllers ist nicht letztgültig zu klären. Angespielt wird wahrscheinlich auf den Regierungspräsidenten von Mittelfranken, Hans Schregle, dessen eigenwillige Amtsführung im Ministerrat bereits seit 1945 wiederholt Gegenstand der Kritik gewesen war. Vgl. Protokolle Hoegner I Nr. 4 TOP X
; Protokolle Ehard I Nr. 5 TOP II
; Protokolle Ehard II Nr. 9 TOP IV
. – Dr. phil. Hans Schregle (1890–1970), Gymnasiallehrer, SPD-Mitglied, März 1933 Schutzhaft und vom Dienst beurlaubt, dann Strafversetzung von Erlangen an das Ansbacher Carolinum, 22. April bis Oktober 1945 kommissarischer Oberbürgermeister von Ansbach (Wollet, Gesellschaft S. 74 f.), 13. 10. 1945 von der Militärregierung zum RP Ober- und Mittelfranken berufen, durch den MPr. mit Urkunde vom 17. 1. 1946, ausgehändigt am 31. 1. 1946, rückwirkend zum 15. 10. 1945 ernannt, ab 30. 4. 1949 nunmehr RP von MFr., 31. 3. 1958 Ruhestandsversetzung.
84S. im Detail StK-GuV 830. Der Gesetzentwurf, den das StMF am 23. 5. 1950 an die anderen Staatsministerien versandte, hatte ursprünglich den Titel „Gesetz zur Beseitigung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Folgen eines Übermaßes an Beförderungen“. Diskussionsgrundlage in vorliegendem Ministerrat war ein Entwurf des StMF vom 15. 8. 1950.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt kurz den Inhalt des Gesetzentwurfs wieder und äußert Bedenken dahingehend, daß es sich hier um ein Sondergesetz handle.85
85Mit dem Gesetzentwurf zielte das StMF darauf ab, Erhöhungen von Versorgungsbezügen dann rückgängig machen zu können, wenn diese auf beamtenrechtlich zweifelhaften oder nicht begründbaren Beförderungen aus dem Zeitraum zwischen dem 30. 1. 1933 und dem 8. 5. 1945 beruhten. Die Begründung erläuterte: „Die Beförderung von Beamten und anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes hat während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft vielfach ein Ausmaß erreicht, das die regelmäßige Laufbahngestaltung bei weitem überschritten hat. Der Grund für dieses Übermaß von Beförderungen lag zum Teil darin, daß Beamte wegen ihrer Verbindung mit dem Nationalsozialismus bevorzugt befördert wurden, zum anderen Teil aber auch in der Aufblähung des öffentlichen Dienstes, die bei manchen Verwaltungszweigen dazu führte, daß ein Großteil ihrer Angehörigen zu Nutznießern der nat. soz. Herrschaft wurde, ohne daß die Beförderung des einzelnen Beamten in einen Zusammenhang mit der Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus gebracht werden kann. Rücksichten auf eine tunlichste Gleichbehandlung aller Beamten wie auch finanzielle Erwägungen gebieten es, die Auswirkungen dieses Übermaßes von Beförderungen zu beseitigen.“ (StK-GuV 830).
2Staatssekretär Dr. Konrad schließt sich diesen Bedenken an.
3Staats minister Dr. Hundhammer meint, wenn der Entwurf so abgestellt werde, daß lediglich ganz bestimmte, besonders gravierende Fälle erfaßt würden, könnte man ihn politisch wohl vertreten.
4Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Angelegenheit so lange zurückzustellen, bis man einen Überblick über die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung habe.86
86Bezug genommen wird hier auf das laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundes zu Artikel 131 GG. Vgl. hierzu Nr. 88 TOP I/10, Nr. 118 TOP III/1, in vorliegendem Protokoll oben TOP VIII/4, Nr. 129 TOP I/D.
5Ministerialrat Leusser wendet dagegen ein, es würde wahrscheinlich noch viele Monate dauern, bis ein derartiger Gesetzentwurf im Bundestag abgeschlossen werde.
6Der Ministerrat beschließt schließlich, die Angelegenheit vorläufig noch zurückzustellen und den Entwurf nochmals unter den beteiligten Ministerien zu prüfen.87
87In Folge insistierte das StMF gegenüber MPr. Ehard auf einer baldigen Erledigung des Gesetzgebungsverfahrens und der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs im Ministerrat: Das bayer. Gesetzesvorhaben über beamtenrechtliche Maßnahmen aus Anlaß von Begünstigungen wegen der Verbindung mit dem Nationalsozialismus und aus Anlaß eines Übermaßes von Beförderungen werde durch das in Planung befindliche Bundesgesetz zu Art. 131 nicht überflüssig, da diese beiden Gesetzesvorhaben unterschiedliche Beamtengruppen beträfen und das Bundesgesetz insbesondere die zwischen 1933 und 1945 eingetretenen sogenannten einheimischen Versorgungsfälle, deren Versorgung dem bayer. Staat obliege, nicht betreffe. Ferner sei eine bayer. Neuregelung aufgrund der erfolgten Aufhebung der Verordnung Nr. 113 durch den Verfassungsgerichtshof äußerst dringlich. S. hierzu: Staatssekretär Müller an MPr. Ehard, 19. 9. 1950; Vormerkung betr. Entwurf eines Gesetzes über beamtenrechtliche Maßnahmen aus Anlaß von Begünstigungen wegen der Verbindung mit dem Nationalsozialismus und aus Anlaß eines Übermaßes an Beförderungen, 28. 9. 1950 (StK-GuV 830). Zur Verordnung Nr. 113 s. Nr. 109 TOP XI. MPr. Ehard leitete dem Landtagspräsidenten Entwurf und Begründung am 13. 10. 1950 zu – und zwar unter Bezugnahme auf einen Ministerratsbeschluß vom 12. 10. 1950. S. BBd.
IV Nr. 4425 . Im Ministerratsprotokoll Nr. 128 vom 12. 10. 1950 allerdings ist weder eine Diskussion noch ein Ministerratsbeschluß betreffend den vorliegenden Gesetzentwurf dokumentiert. Der Landtag behandelte den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 20. 11. 1950, auch nicht als eigenständigen Antrag, sondern in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes und über Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für den öffentlichen Dienst (BBd.
IV Nr. 4450 ). Der Rechts- und Verfassungsausschuß hatte die beiden Anträge (BBd.
IV Nr. 4425 und Nr. 4450) in einem eigenen, allerdings nicht gedruckt vorliegenden Ausschußantrag zusammengefaßt, der durch Landtagsbeschluß am 20. 11. 1950 angenommen wurde. Dieses Gesetz allerdings kam aufgrund des Einspruchs der AHK nicht zur Veröffentlichung. Vgl. StB
VI S. 1347 –1352, BBd.
IV Nr. 4450 sowie in vorliegendem Band Nr. 128 TOP II, insbes. Anm. 34.
1Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er beobachte mehr und mehr, daß sich einzelne Ministerien unmittelbar mit Bundesministerien in Verbindung setzen, ohne daß eine Querverbindung mit den übrigen Ministerien bestehe. Er bitte dringend, sich dahin zu einigen, daß in jeder Sache ein bestimmtes Ministerium federführend sei, mit dem sich gegebenenfalls alle anderen in Verbindung setzen müßten.
2In diesem Zusammenhang weist Staatsminister Dr. Seidel darauf hin, daß die Oberste Siedlungsbehörde unmittelbar Gelder aus dem Schwerpunkte programm88 beantragt habe, ein Umstand, von dem das Wirtschaftsministerium nicht unterrichtet worden sei. Dazu komme noch, daß tatsächlich die für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellten 14 Millionen DM noch nicht abgerufen seien;89 so etwas dürfe in Zukunft nicht mehr Vorkommen.88Zum sog. Schwerpunkte-Programm der Bundesregierung vgl. Nr. 101 TOP II, Nr. 103 TOP I, Nr. 104 TOP I/8.89Vgl. Nr. 103 TOP I.
3Staatsminister Dr. Hundhammer berichtet, er bemühe sich seit Jahr und Tag, die endgültige Genehmigung der sogenannten Woods-Stiftung90 zu erreichen und habe jetzt erfahren, daß seine Bemühungen durch einen Beamten des Innenministeriums durchkreuzt würden.90Bei der Woods-Stiftung handelte es sich um den Bernrieder Schloßpark, welcher dem Land von seiner Besitzerin, Mrs. Wilhelmina Busch-Woods (1884–1952), gestiftet worden war. Vgl. Nr. 68 TOP V; Wiede, Dollarkönigin.
4Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt dazu, die Angelegenheit Woods sei sehr schwierig und die Beamten des Innenministeriums hätten in dieser Sache bestimmt keinen schlechten Willen. Man müsse aber die Bestimmungen über Stiftungen und Stiftungsvermögen usw. berücksichtigen. Im übrigen habe er mit Herrn Generalkonsul Woods91 erst in den letzten Tagen gesprochen.91Sam E. Woods (1892–1953), Handelsattache in Prag, 1937–1941 Handelsattache in Berlin, 1946–1952 Generalkonsul in München. Vgl. Kramer, Neuanfang S. 481.
5Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht nochmals dringend, sich vor allem beim Schwerpunkteprogramm gegenseitig zu verständigen.
6Staatsminister Frommknecht führt aus, das Sachverständigenwesen sei, vom Ministerium des Innern anerkannt, einwandfrei beim Verkehrsministerium. Trotzdem wurde Bundesverkehrsminister Seebohm92 über Staatsrat Rattenhuber gebeten, das Material dem Ministerium des Innern zuzuleiten.93 So gingen die Dinge nicht, er müsse sich dagegen verwahren.92Zur Person s. Nr. 116 TOP X.93Bezug genommen wird hier aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Entwurf einer Anordnung zur Verordnung über Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr mit Prüfungsordnung. S. hierzu Nr. 129 TOP I/A21.
7Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt dazu, eine Reihe von Bundesstellen wendeten sich unmittelbar an irgendeinen Beamten der bayerischen Ministerien. Es sei notwendig darauf hinzuweisen, daß solche Schreiben den Ministern selbst vorgelegt werden.
8Zum Problem des Bayerischen Waldes macht Staatssekretär Geiger darauf aufmerksam, daß das Straßenbauprogramm noch immer nicht durchgeführt sei. Die Mißstimmung darüber im ganzen Gebiet des Bayerischen Waldes sei sehr groß und werde sich auch politisch auswirken. So habe ihn vor 6 Wochen der Bundestagsabgeordnete Volkholz94 angegriffen, weil das Straßenbauprojekt in seinem Gebiet überhaupt noch nicht in Angriff genommen worden sei. Die Oberste Baubehörde erkläre dazu, sie verfüge nicht über entsprechende Mittel, während von Bonn aus erklärt werde, das Geld sei bereits zur Verfügung gestellt worden. Auf eine entsprechende Anfrage habe Herr Volkholz von der Obersten Baubehörde noch keine Antwort erhalten.94Ludwig Volkholz (1919–1994), genannt „Jagerwiggerl", Förster, Politiker, 1947 Mitbegründer der Bayernpartei in Kötzting, 1949–1953 MdB (BP), 1950–1954 MdL (BP, ab 1953 wegen Parteiausschluß fraktionslos), 1952 Aufhebung der Immunität als Bundes- und Landtagsabgeordneter wegen Vorwürfen der Anstiftung zum Meineid, der Bestechlichkeit und demokratiefeindlichen Verhaltens, Januar-Juli 1952 Aufenthalt in Österreich, Juli 1952 Auslieferung nach Bayern, September 1952 Freispruch vor dem Landgericht Deggendorf, in einem weiteren Prozeß vor dem Deggendorfer Landgericht im Januar 1954 Verurteilung zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung, 1958 Mitglied und Vorsitzender der FDP in Niederbayern, 1958–1966 Bürgermeister in Voggendorf/Landkreis Kötzting, 1963/64 Aufenthalt in Argentinien, 1966 Wiederaufnahme in die Bayernpartei u. stv. Landesvorsitzender, 1972–1994 Mitglied des Kreistages von Cham, 1976 Gründer u. Landesvorsitzender der Christlichen Bayerischen Volkspartei – Bayerische Patriotenbewegung, 1987 Rückkehr zur Bayernpartei. Vgl. Eichmüller, Jagerwiggerl; Walther, Fischbacher S. 28, 174f. u. 446.
9Staatsminister Dr. Ankermüller sichert zu, dieser Sache nachgehen zu wollen; möglicherweise hänge es damit zusammen, daß das Finanzministerium die Betriebsmittel zurzeit nicht geben könne.
10Staatssekretär Dr. Müller erklärt gleichfalls, sich um diese Angelegenheit kümmern zu wollen.
95Vgl. Nr. 116 TOP IX.
1Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß er schon seit längerer Zeit gebeten habe, eine Besprechung zwischen dem Staatsministerium der Finanzen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der Landeshauptstadt München und der Universität München in dieser Sache herbeizuführen. Nun habe ihn Herr Stadtrat Wiegele96 neuerdings auf den Fall angesprochen und dringend um Beschleunigung gebeten.96Adolf Wiegele, Betriebsreferent der Stadt München.
2Es wird vereinbart, daß das B. Staatsministerium der Finanzen demnächst eine Sitzung aller Beteiligten durchführen solle.
97Vgl. Nr. 118 TOP I.
1Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß in der morgigen Landtagssitzung die Debatte über die Preisinterpellation der SPD-Fraktion fortgesetzt werde.98
98Vgl. BBd.
IV Nr. 4159 , StB.
VI S. 787 –812. Es handelte sich hierbei um eine von der SPD-Fraktion im Bayer. Landtag eingebrachte Interpellation, die die Verteuerung von Lebensmitteln und wichtigen Verbrauchsgütern zum Gegenstand hatte.
2Er schlage vor, die Debatte ablaufen zu lassen und nur im Notfall eingehender Stellung zu nehmen. Interessant sei übrigens, daß das Statistische Landesamt festgestellt habe, der Reallohn des Arbeiters belaufe sich auf 97% gegenüber im Jahre 1939. Diese Feststellung sei deshalb wertvoll, weil der Gewerkschaftsbund die Mitteilung der Staatsregierung, der Reallohn betrage ca. 92% mit der Begründung als unrichtig bezeichnet habe, daß eine Reihe von Dingen nicht aufgenommen worden seien99
99Zum Fortgang s. Nr. 127 TOP X.
1Staatssekretär Jaenicke teilt mit, er habe eine Einladung erhalten, vor dem Weltkongreß für moralische Aufrüstung in Caux100 über das Flüchtlingsproblem zu sprechen. Er beabsichtige, 5 Tage nach Caux zu gehen, weil er es für wichtig halte, vor diesem Forum die deutsche Flüchtlingsfrage darzulegen, bitte aber um Zustimmung des Ministerrats.100Diese 5. Weltkonferenz der „Moralischen Aufrüstung“ fand vom 1. 7. bis zum 4. 10. 1950 statt. Die im Jahre 1938 von dem amerikanischen Theologen Frank Buchmann (1878–1961) gegründete Bewegung Moral Rearmament hielt seit 1947 im schweizerischen Caux bei Montreux regelmäßig internationale politische Konferenzen ab. Ziele der „Moralischen Aufrüstung“ waren Völkerverständigung, die Versöhnung der Weltkriegsgegner, die europäische Integration sowie eine sittlich-politische Erneuerung auf der Basis demokratischer und christlicher Werte. Zwischen 1948 und 1952 reisten allein aus Bayern rund 600 Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft zu den Tagungen nach Caux. MPr. Ehard hatte 1948 an einer Konferenz der Moralischen Aufrüstung teilgenommen. S. hierzu Nr. 39 TOP V Anm. 32; NL Ehard 606 u. 888. Vgl. zur Bewegung für moralische Aufrüstung allgemein Latzin, Amerika S. 76–79; Müller-List, Moral; ferner die Materialien in StK 12994, 12995 u. 18187.
2Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Reise einverstanden.
Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister