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Nr. 131MinisterratssitzungDienstag, 31. Oktober 1950 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

[I. Ableben von James A. Clark, Landeskommissariat für Bayern]. [II.] Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. [III.] Gesetz über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. [IV.] Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1950 (Haushaltsgesetz). [V.] Staatszuschüsse für die Polizeikräfte der Gemeinden. [VI.] Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Finanzen und den Finanzministerien der Länder über die Verwaltung ehemaligen Reichs- und Preußischen Staatsvermögens. [VII.] Ehemalige Muna St. Georgen (Grundstücksbereinigung). [VIII.] Stellvertretung des Bayerischen Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuß. [IX.] Personalangelegenheiten. [X. Rundfunksendungen im Wahlkampf]. [XI. JRSO-Angelegenheit]. [XII. Bewertung von Filmen für Steuerzwecke]. [XIII. Schwierigkeiten in der Kohleversorgung]. [XIV. Forstgesetz]. [XV. Straßenverkehrs Verwaltung]. [XVI. Ausgabekurs der Steuergutscheine]. [XVII. Notstandsgebiete in Bayern]. [XVIII. Polizeifrage]. [XIX. Amerikanischer Film „Legion der Verdammten"].

[I. Ableben von James A. Clark, Landeskommissariat für Bayern]

Zu Beginn der Sitzung teilt Ministerpräsident Dr. Eharddas plötzliche Ableben von Mr. James A. Clark1 vom Landeskommissariat für Bayern mit. Am 1. November 1950, nachmittags 15 Uhr, werde in der Tegernseerlandstraße eine Trauerfeier stattfinden, an der er teilnehmen werde.

Es wird vereinbart, daß noch die Herren Staatsminister Dr. Ankermüller und Frommknecht sowie Herr Staatssekretär Dr. Sattler bei den Feierlichkeiten anwesend sein werden.

[II.] Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung2

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannführt aus, im Haushaltsplan sei für die Errichtung der Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung ein Ansatz von 37 Millionen DM vorgesehen, der bereits heute vom Haushaltsausschuß einstimmig gebilligt worden sei. Obwohl der Ministerrat in der letzten Sitzung diesen Gesetzentwurf zurückgestellt habe, sei er gezwungen gewesen, im Haushaltsausschuß diese Position darzulegen und zu begründen. Das Gesetz sei notwendig für die Überwachung und Abwicklung der Flüchtlingskredite, die Fortführung der eingeleiteten Förderungsmaßnahmen, die Konsolidierung der Unternehmen durch Umschuldung der Kredite usw. Dabei müsse eine Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen stattfinden, die Banken seien dazu allein nicht in der Lage.

Nach reiflicher Überlegung habe man sich entschlossen, diese Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu gründen, da der Staat als solcher nicht alle erforderlichen Geschäfte machen könne; der Staat werde Grundstücke, Forderungen usw. in diese Anstalt des öffentlichen Rechts einbringen, um eine gewisse Kreditbasis zu beschaffen. Bekanntlich verfüge man über eine große Menge Liegenschaften, die Parteivermögen gewesen seien und deren Verwertung sehr schwierig sei. Wenn man die Liegenschaften einem Unternehmen in die Hand gebe, das über andere Möglichkeiten wie der Staat verfüge, werde sich die Verwertung viel eher ermöglichen lassen.

Das Grundkapital der Anstalt sollte 40 Millionen DM betragen. Im übrigen habe man auch vorgesehen, daß das Staatsministerium der Finanzen der Anstalt weitere Aufgaben zuweisen könne.

Besonders wichtig sei natürlich die Möglichkeit, die kurzfristigen Kredite in längerfristige umzuwandeln und durch Beteiligungen die verschiedenen Unternehmen zu stärken. Vorgesehen habe man auch einen Vorstand und einen Verwaltungsrat, der für besondere Aufgaben verstärkt werden könne.

Von verschiedenen Ministerien, vor allem dem Wirtschaftsministerium, seien zunächst Einwendungen erhoben worden, nach der ihnen erteilten Aufklärung werde darauf aber kein Gewicht mehr gelegt. Selbstverständlich habe man keineswegs die Absicht, mit dieser Anstalt in die Aufgaben der Landesbodenkreditanstalt einzugreifen. Allerdings halte er den Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, die Anstalt auf gewerbliche Unternehmungen zu beschränken, nicht für zweckmäßig. Er betone nochmals, daß es sich hier in erster Linie nicht um die Kreditgewährung, sondern um die Umschuldung handle. Das Ministerium des Innern (Abt. Flüchtlingswesen) habe keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben, es verlange lediglich bei der Bestellung des Vorstands beteiligt zu werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nachdem der Haushaltssausschuß bereits zugestimmt habe, werde nichts anderes übrig bleiben, als auch im Kabinett diesen Gesetzentwurf zu verabschieden.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, das Wirtschaftsministerium verlange zwar nicht mehr, daß es Aufsichtsbehörde über die Anstalt sein solle, andererseits seien aber doch eine Reihe von Vorschlägen gemacht worden, die nach wie vor aufrecht erhalten werden. Darüber müsse man sich noch verständigen.

Staatssekretär Jaenicke spricht sich dafür aus, daß in den Verwaltungsrat auch ein nichtbeamteter Vertreter der Flüchtlinge hineinkomme. Ebenso müsse er daran festhalten, daß die Bestellung des Vorstands im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern zu erfolgen habe.

Es wird beschlossen, in § 10 Abs. 3 die Worte einzufügen: „im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsministerien“.3

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann stellt fest, daß das Finanzministerium gegen die sonstigen Vorschläge des Wirtschaftministeriums nichts einzuwenden habe. Zum Beispiel sei er damit einverstanden, wenn die in § 4 vorgesehene Zuweisung anderer Aufgaben nicht durch das Staatsministerium der Finanzen, sondern durch die Staatsregierung zu erfolgen habe, wie das Wirtschaftministerium angeregt habe.4

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannfährt fort, er müsse dagegen nach wie vor bitten, die Führung des Vorsitzes dem Finanzministerium zu überlassen.

Staatsminister Dr. Seidelstimmt zu, daß die Aufsichtsführung dem Finanzministerium obliege, andererseits halte er es aber für richtig, daß der Vorsitz im Verwaltungsrat (§12) einem anderen Ministerium übertragen werde.5 Außerdem sei er bereit, auf ein Mitglied im Verwaltungsrat zu Gunsten des nichtbeamteten Vertreters der Flüchtlinge zu verzichten.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannstellt abschließend fest, daß also in den Verwaltungsrat zusätzlich ein Vertreter der Flüchtlinge hineinkomme und der Vorsitz dem Wirtschaftsministerium übertragen werde.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannweist noch abschließend darauf hin, daß das Wirtschaftsministerium die Streichung des § 26 angeregt habe;6 auch damit könne sich das Finanzministerium einverstanden erklären. Infolgedessen seien alle Wünsche und Vorschläge des Wirtschaftsministeriums erfüllt worden.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf in der besprochenen Form zu verabschieden, worauf

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannzusichert, alsbald im Benehmen mit der Staatskanzlei die Zuleitung an den Landtag vorzubereiten.7

[III.] Gesetz über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates8

Staatssekretär Dr. Müllerweist darauf hin, daß auch dieser Gesetzentwurf bereits in den außerordentlichen Haushalt aufgenommen worden sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannbegründet anschließend den Entwurf, dessen Sinn vor allem darin bestehe, für Maßnahmen auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Wasserbaues, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung usw. eine Änderung des Finanzierungsverfahrens vorzunehmen.9

An Stelle der bisher gegebenen verlorenen Staatszuschüsse soll eine Verrentung der Zuschußleistungen eingeführt werden, was allerdings eine Festlegung mit Haushaltsausgaben auf die Dauer von rund 30 Jahren bedeute. Selbstverständlich dürften diese Zuschüsse nur unter bestimmten Bedingungen gegeben werden. Der Gesetzentwurf zähle genau im einzelnen auf, für welche Maßnahmen die Zins- und Tilgungszuschüsse gewährt werden dürfen, dabei werde man sich an die Vorschläge der Landesbodenkreditanstalt halten. Auch die hierfür erforderlichen Beträge seien bereits im ordentlichen Haushalt vorgesehen und vom Landtag bewilligt worden. Im übrigen weise er noch darauf hin, daß das staatliche Hilfsprogramm im Wege des Kredits durchgeführt werden solle. Da es aber nicht in allen Fällen möglich geworden sei, habe man sich für die in diesem Gesetz vorgesehenen Zins- und Tilgungszuschüsse entschlossen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.10

[IV.]Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1950 (Haushaltsgesetz)11

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannstellt zunächst fest, daß das Haushaltsgesetz den endgültigen Abschluß des Haushalts im ordentlichen und außerordentlichen Teil bringe. § 2 enthalte eine einschränkende Bestimmung und zwar dahingehend, daß über die letzten 10% der bei den sächlichen Ausgaben und die letzten 20% der bei den allgemeinen Haushaltsausgaben veranschlagten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung des Finanzministeriums verfügt werden dürfe. Mit Rücksicht auf die angespannte Lage der Finanzen sei es notwendig geworden, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren den Prozentsatz auf 20 zu erhöhen.12

Staatsminister Dr. Hundhammer wendet sich gegen diese Bestimmung und betont, daß er z.B. dadurch bei den notwendigen Wiederherstellungsarbeiten der Hochschulen usw. ernstlich behindert würde, da ja die Anschaffungen und Auftragsvergebungen sofort erfolgen müßten. Gerade im Bereich seines Ministeriums sei auch eine Einsparung um 20% völlig undurchführbar, das Finanzministerium hätte eben schon vorher vor dem Landtag erklären müssen, daß die Ausgaben zu hoch angesetzt seien und gesenkt werden müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, es handle sich ja hier nur um eine Vorsichtsmaßnahme und man könne doch hoffen, daß sich die Situation im ganzen bessern werde.

Staatssekretär Sühler erklärt für das Landwirtschaftsministerium, daß es gleichfalls dem § 2 nicht zustimmen könne.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann betont nochmals die Notwendigkeit dieser Bestimmung und weist darauf hin, daß über dem Finanzministerium ja der Ministerrat stehe, der gegebenenfalls angegangen werden könne. Es handle sich tatsächlich um eine Vorsichtsmaßnahme und selbstverständlich werde das Finanzministerium soweit nur irgendwie möglich seine Zustimmung erteilen; eine gewisse Sicherung im Interesse des Staatshaushalts müsse aber eingebaut bleiben.

Er bitte dringend, die Zustimmung zu geben, da die finanzielle Situation sich von Woche zu Woche verschärfe. Selbstverständlich seien grundsätzlich keine Kürzungen beabsichtigt, immerhin könnten Schwierigkeiten eintreten, für die man einen Ausweg bereithalten müsse.

Staatsminister Dr. Hundhammer bleibt auf seinem Standpunkt bestehen und erklärt nachdrücklich, er müsse schon jetzt über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel disponieren können und sei nicht in der Lage, sich später dann mit einer plötzlichen Kürzung abzufinden.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmanngibt einen Überblick über die schon früher im Haushaltsgesetz enthaltenen Einschränkungen und bemerkt, daß der Unterschied gegen früher tatsächlich nur in der Erhöhung auf 20% bestehe. Das Finanzministerium sei aber bereit, in allen Fällen die Zusicherung zu erteilen, vor allem bei den Ministerien, wo es wirtschaftlich notwendig sei. Sicher hätte man noch im Landtag auf eine Kürzung der Ausgaben hinwirken können, es sei aber kaum möglich gewesen, vor den Neuwahlen den Abgeordneten allzu große Verzichte zuzumuten.

Staatsminister Dr. Seidelunterstützt den Standpunkt des Herrn Ministerialdirektors Ringelmann.

Staatsminister Dr. Hundhammerbleibt darauf bestehen, daß die etwaige Kürzung um 20% zu hoch sei, allenfalls könne er sich wie früher mit 10% einverstanden erklären.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannerwidert, 10% sei nicht ausreichend und das Finanzministerium müsse auf 20% bestehen, da es sonst die Verantwortung nicht übernehmen könne.

Staatssekretär Dr. Müllerfügt ergänzend hinzu, die Steuereinnahmen seien zurzeit leider sehr niedrig und man müsse mit einem hohen Defizit rechnen. Er sei aber bereit, sich mit einer Herabsetzung auf 15% einverstanden zu erklären.

Das Kabinett einigt sich auf diesen Vorschlag gegen die Stimme des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer und des Herrn Staatssekretärs Sühler.

Außerdem wird beschlossen, dem Satz 1 des § 213 folgende Fassung zu geben:

„Über die im ordentlichen Teil des Haushaltsplans vorgesehenen einmaligen Ausgaben sowie über die letzten 10 v.H. der bei den sächlichen Ausgaben und die letzten 15 v.H. der bei den allgemeinen Ausgaben veranschlagten Mittel darf nur mit vorheriger Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen verfügt werden.“

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannbegründet sodann § 3, der eine Ermächtigung für das Staatsministerium der Finanzen vorsehe, zur Bestreitung der im außerordentlichen Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben Mittel bis zum Höchstbetrag von rund 398 Millionen DM im Kreditweg zu beschaffen.14

Staatsminister Dr. Hundhammer erkundigt sich, welche Höhe die Staatsschuld wohl erreichen werde.

Ministerialdirektor Ringelmann antwortet, keine genaue15 Auskunft geben zu können, man müsse aber wohl mit ungefähr 300 Millionen DM rechnen. Wahrscheinlich werde es sehr schwer sein, von dieser Verschuldung wegzukommen und deswegen sei es notwendig, soweit wie möglich Einschränkungen zu machen.

Staatssekretär Dr. Müller weist zu § 3 Abs. 3 darauf hin, daß es recht zweifelhaft sei, ob es dem Finanzministerium gelingen werde, Kassenkredite bis zu 200 Millionen DM zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Staatskasse aufzunehmen.16

Gegen die §§ 4 und 5 werden Einwendungen nicht erhoben.17

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann macht sodann auf § 6, der sich mit Planstellen befaßt, die durch Ruhestandsversetzung oder Tod frei werden, aufmerksam, der gegenüber der bisherigen Regelung abgeändert worden sei.18

Gegen diese Bestimmungen werden erhebliche Bedenken geltend gemacht, sodaß schließlich beschlossen wird, sie überhaupt zu streichen.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Entwurf des Haushaltsgesetzes zuzustimmen, und zwar gegen die Stimme des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer und des Herrn Staatssekretärs Sühler.

Herr Staatsminister Dr. Hundhammer sichert jedoch zu, als Fraktionsvorsitzender für das Gesetz sowohl in der Fraktion wie im Plenum des Landtags eintreten zu wollen.19

[V.] Staatszuschüsse für die Polizeikräfte der Gemeinden

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Landtag vor einiger Zeit erhöhte Zuschüsse des Staates für die gemeindlichen Polizeikräfte beschlossen habe, unter anderem eine Erhöhung bei der Polizei der Landeshauptstadt München um 300 DM pro Polizeibeamten.20 Die Staatsregierung habe damals Antrag gemäß Art. 78 Ziff. 5 der Bayer. Verfassung21 auf nochmalige Beratung gestellt22 Er frage nun an, ob diese Angelegenheit im Landtag bereits entschieden worden sei.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, der Haushaltsausschuß habe sich mit 9 gegen 8 Stimmen auf den Standpunkt der Bayerischen Regierung gestellt.23Er habe nun ein Schreiben an Herrn Staatsminister Dr. Hundhammer als Fraktionsvorsitzenden der CSU gerichtet und ihn gebeten, die Fraktion möge dafür eintreten, daß es bei dem Zuschuß von 2300 bis 3000 DM im Höchstfall verbleiben soll und insbesondere kein besonderer Zuschuß für München gegeben werde.

Staatsminister Dr. Hundhammererwidert, er werde auf die Fraktion entsprechend einwirken, müsse aber bitten, daß in Zukunft bei allen Abstimmungen auch die Kabinettsmitglieder, die Landtagsabgeordnete seien, anwesend seien.24

>[VI.]Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Finanzen und den Finanzministerien der Länder über die Verwaltung ehemaligen Reichs- und Preußischen Staatsvermögens25

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannberichtet, die Vereinbarung26 habe den Zweck, im Hinblick auf Art. 13427 und 13528 des GG einheitliche Grundsätze für die vorläufige Verwaltung ehemaligen Reichs- und Preußischen Vermögens aufzustellen. Im Schlußprotokoll sei in Ziff. 3 zu Art. 429 bestimmt, daß der Bund unter bestimmten Voraussetzungen Vermögenswerte als Verwaltungsvermögen in Anspruch nehmen könne.30 Er habe dem Herrn Bundesminister Schäffer erklärt, das B. Finanzministerium würde sich mit allem Nachdruck dagegen wenden, daß der Bund eine eigene Vermögensverwaltung einrichte. Es sei beabsichtigt vorzuschlagen, bei dieser Ziff. 3 davon auszugehen, daß der Bund diese Vermögenswerte im einzelnen aufführe; das werde man wahrscheinlich auch erreichen können.

Die Anlage A)31 der Vereinbarung führe die ehemaligen Reichsbeteiligungen auf und zwar aufgeteilt nach lebenden Unternehmungen, deren Liquidation in Aussicht genommen worden ist und solchen, die sich in Liquidation befinden usw. Dabei seien noch einige Unklarheiten zu klären, so z.B. sei in Punkt I) der Anlage A) die Deutsche Stickstoff A.G. aufgeführt, bei der es sich wahrscheinlich um die Süddeutschen Kalkstickstoffwerke handle. Im ganzen könne man mit der Vereinbarung einverstanden sein und müsse das Entgegenkommen seitens des Bundesfinanzministeriums anerkennen. Dieses sei um so wertvoller gewesen, als seitens der Vereinigten Industrieunternehmungen A.G. (VIAG) starke Widerstände geltend gemacht worden seien.

Der Ministerrat beschließt, der Vereinbarung in der vorliegenden Form zuzustimmen.32

[VII.] Ehemalige Muna St. Georgen (Grundstücksbereinigung)

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannführt aus, durch den Widerstand der Obersten Siedlungsbehörde im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der vor allem auf den Einfluß der Bayer. Landessiedlung zurückgehe, sei es immer noch nicht möglich gewesen, die schon seit Jahren beabsichtigte Grundstücksbereinigung in der ehemaligen Muna St. Georgen durchzuführen.33 Es sei auf die Dauer unmöglich, daß die Bayer. Landessiedlung alles an sich ziehe, obwohl sie gar nicht in der Lage sei, die ihr zufallenden Grundstücke auch wirklich zu besiedeln. Die Bayer. Landessiedlung müsse sich auf wirkliches Siedlungsland beschränken und die anderen Grundstücke freigeben.

Staatssekretär Dr. Müllerfügt hinzu, er habe schon wiederholt mit Herrn Ministerialrat Münsterer34 von der Obersten Siedlungsbehörde verhandelt,der zunächst mit allem einverstanden gewesen sei, dann aber sich doch gegen den Einfluß der Landessiedlung nicht habe durchsetzen können.

Staatssekretär Sühlerstellt fest, daß er keineswegs mit der Arbeit der Obersten Siedlungsbehörde einverstanden sei und zugeben müsse, daß die Bayer. Landessiedlung über außerordentlich viel Land verfüge, das gar nicht versiedelt werde.

Auf Vorschlag von Herrn Ministerialdirektor Dr. Ringelmann wird beschlossen, daß die Grundstücksbereinigung der ehemaligen Muna St. Georgen in kürzester Zeit durchgeführt werden muß.

[VIII.] Stellvertretung des Bayerischen Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuß

Der Ministerrat beschließt, für die Sitzung des Vermittlungsausschusses in Bonn am 10. November, der sich mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung35 beschäftigt, Herrn Staatssekretär Grieser zu bestimmen.

[IX.] Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, folgenden Ernennungen zuzustimmen:

1. des Landgerichtspräsidenten in Hof, August Schaefer,36 zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Bamberg;

2. des Ministerialrats Dr. Karl Kihn zum Regierungspräsidenten von Unterfranken;37

3. des Oberstaatsanwaltes Wilhelm Frank zum Generalstaatsanwalt beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof;38

4. des Regierungsdirektors Dr. Karl Riedl39 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern;

5. des Regierungsdirektors Josef Reuter40 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern;

6. des Regierungsdirektors Adolf Weiß im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ministerialrat;41

7. Stv. Ministerpräsident Dr. Müller begründet die Notwendigkeit, einen Patentsenat beim Oberlandesgericht München zu errichten, da bisher eine Reihe von wichtigen Patentprozessen in Düsseldorf geführt worden seien, die beim Vorhandensein eines Patentsenats in München auch ohne weiteres hier hätten geführt werden können. Es sei beabsichtigt, den früheren Präsidenten des Reichspatentamtes, Herrn Dr. Eylau,42 der im Bundesdienst stehe und hier am Patentamt tätig sei, an das Oberlandesgericht München zu berufen und ihn zum Senatspräsidenten zu ernennen. Die Angelegenheit sei sehr eilig, weshalb er um die Zustimmung des Ministerrats ersuche.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag zu entsprechen.

[X.]Rundfunksendungen im Wahlkampf

Staatssekretär Dr. Sattler teilt mit, im Rundfunkrat sei die Frage besprochen worden, welche Sendezeit während des Wahlkampfes den einzelnen Parteien eingeräumt werden könne. Das Landtagspräsidium habe die Anregung gegeben, von derartigen parteipolitischen Sendungen überhaupt abzusehen, da die großen Parteien lieber darauf verzichten würden, als auch die KPD und die kleinen Splitterparteien zu Wort kommen zu lassen.

Es wird daraufhin besprochen, wie überhaupt der politische Kommentar des Bundesvorsitzenden der SPD, Dr. Schumacher, im Bayerischen Rundfunk zustande gekommen sei.43 Allgemein wird die Auffassung vertreten, daß dieser Vorfall unverständlich sei und mit der Leitung des Münchner Rundfunks nochmals gesprochen werden müsse.

[XI.]JRSO-Angelegenheit44

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, daß er am nächsten Tage wieder in Unterhandlungen mit der JRSO eintreten wolle.45 Die JRSO dränge auf eine beschleunigte Behandlung der Angelegenheit, da sie offensichtlich befürchte, daß ein Bundesgesetz die Entschädigungsgesetze der Länder außer Kraft setzen könne und daß damit ihre Forderungen überhaupt unter den Tisch fallen könnten. Er halte es für das richtige, wenn man in der Angelegenheit weiterhin eine abwartende Stellung einnehmen würde, weil man dadurch nur gewinnen könnte. Nachdem nunmehr Hessen allerdings der JRSO ein bindendes Angebot über 15 Millionen DM gemacht habe, sei die Lage Bayerns etwas erschwert, denn man erkläre nunmehr, daß allein Bayern nicht gewillt sei, die Ansprüche der JRSO zu befriedigen46 Er bittet den Ministerrat, daß er ihn ermächtige, die Verhandlungen im vorgetragenen Sinn weiterzuführen.

Der Ministerrat billigt die Darlegungen des Ministerialdirektors Dr. Ringelmann. Es soll jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß Bayern ein Angebot nur machen könne, wenn ich eine entsprechende Anleihe zur Verfügung gestellt werde.47

[XII.] Bewertung von Filmen für Steuerzwecke48

Staatsminister Dr. Hundhammerführt aus, heute handelt es sich darum, endgültig festzusetzen, welchem Ministerium die Federführung in dieser Angelegenheit zustehen solle.49

Staatssekretär Dr. Sattlererklärt, es müsse eine Verbindung zwischen Kultus-, Innen- und Finanzministerium hergestellt werden, die Federführung stehe aber zweifellos dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu. Die Konferenz der Kultusminister habe vorgeschlagen, jedes Land solle drei Vertreter für den Ausschuß bestellen, der die Bewertung der Filme vornehme, von denen aber jeweils nur fünf anwesend sein müßten.50

Der Ministerrat beschließt, die Federführung dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu übertragen.51

[XIII.] Schwierigkeiten in der Kohlenversorgung52

Ministerpräsident Dr. Ehardmacht auf die derzeitigen Schwierigkeiten in der Kohlenversorgung aufmerksam und erkundigt sich, welche Gründe dafür bestimmend seien.

Staatsminister Dr. Seidelerwidert, die Situation sei tatsächlich sehr ernst, sowohl was die Versorgung der Industrie wie die der Haushaltungen betreffe. Im Sommer seien genügend Kohlenvorräte vorhanden gewesen, man habe sich aber nicht entsprechend eingedeckt;53 auch die Tagesförderung im Ruhrgebiet habe nicht den erwarteten Stand erreicht. Manche Industriebetriebe in Bayern werden nur mehr mit 15% der erforderlichen Menge beliefert. Die Bundesregierung habe nun endlich einen Kohlenbeauftragten ernannt,54 mit dem in den nächsten Tagen Besprechungen stattfinden würden. Das Ergebnis dieser Besprechungen müsse abgewartet werden und es sei nun zu hoffen, daß die mißliche Lage gebessert werden könnte. Er persönlich glaube, daß der Hauptgrund für die Schwierigkeiten in dem sehr stark angestiegenen Kohlenverbrauch der Wirtschaft liege.55

[XIV.] Forstgesetz56

Der Ministerrat beschließt, die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Forstrechte endgültig zurückzustellen und dem Landtag die Gründe für die Zurückstellung nicht mitzuteilen.57

[XV.] Straßenverkehrsverwaltung58

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Frage der Straßenverkehrsverwaltung doch noch in der nächsten Zeit einer Klärung zuzuführen. Dabei handle es sich nicht um die Auflösung oder Aufrechterhaltung des Verkehrsministeriums,59 sondern darum, welches Ministerium die Zuständigkeit über den Straßenverkehr haben solle. Alle übrigen Länder hätten sich dahin entschieden, die Straßenpolizei in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums oder der entsprechenden Verkehrsabteilungen anderer Ministerien zu geben, nur Bayern bilde eine Ausnahme. Er halte es aber für notwendig, sich den anderen Ländern anzuschließen. Vielleicht sei es das zweckmäßigste, einen eigenen Ministerrat dafür anzusetzen und dazu auch die zuständigen Referenten der einzelnen Ministerien beizuziehen.

Staatsminister Frommknecht stimmt zu und glaubt ebenfalls, daß eine eigene Sitzung erforderlich sei. Sämtliche Länder seien damit einverstanden, daß die Straßenverkehrsverwaltung aus dem Bereich der Innenministerien in den der Verkehrsministerien übergehe, auch Herr Staatssekretär von Lex60habe ihm erklärt, daß er seinen Standpunkt in dieser Sache völlig geändert habe. Der Bund jedenfalls werde unter allen Umständen die Straßenverkehrsverwaltung dem Bundesverkehrsministerium überlassen.

Es wird beschlossen, in nächster Zeit eine Sondersitzung des Ministerrats über diese Frage anzusetzen und bis dahin die erforderlichen Vorarbeiten zu treffen.61

[XVI.] Ausgabekurs der Steuergutscheine62

Ministerpräsident Dr. Ehardteilt mit, durch die Diskonterhöhung der Landeszentralbank sei es notwendig geworden, den Ausgabekurs der Steuergutscheine von 97 auf 96% herabzusetzen.63 Das Finanzministerium ersuche, die Zustimmung des Landtags hiezu herbeizuführen. Es sei wohl das zweckmäßigste, wenn dieses Ministerium selbst einen entsprechenden Antrag an den Landtag vorbereite.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.64

[XVII.] Notstandsgebiete in Bayern65

Staatsminister Dr. Seidelführt aus, bekanntlich seien von Seiten seines Ministeriums eine Reihe von Gebieten in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken mit Unterfranken zu Notstandsgebieten vorgeschlagen worden.66 Das Landwirtschaftministerium habe nunmehr im Benehmen mit der Landesplanungsstelle ergänzende Vorschläge ausgearbeitet, wonach zusätzlich noch einzelne Gemeinden und Landkreise zu Notstandsgebieten erklärt werden sollten.67 Bedenken gegen diese Vorschläge bestünden nicht und er ersuche den Ministerrat, durch Beschluß seine Zustimmung zu erteilen.

„Der Ministerrat erklärt sich mit den Vorschlägen einverstanden, die in der Frage der bayerischen Notstandsgebiete von der Landesplanungsstelle im Wirtschaftsministerium und vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den zuständigen Bundesstellen übermittelt wurden.“68

[XVIII.] Polizeifrage69

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über den derzeitigen Stand der Polizeifrage und betont, daß sich jetzt auch der Bundeskanzler klar dahin entschieden habe, die Verstärkung der Polizei habe mit der europäischen Verteidigung nichts zu tun.70

Staatsminister Dr. Ankermüller gibt sodann einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Arbeiten zur Aufstellung der Bereitschaftspolizei.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt ergänzend hinzu, wegen der Kosten müßten die Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzministerium noch verhandeln. Vorläufig sei damit zu rechnen, daß für 10000 Mann im Jahr 90 Millionen DM benötigt würden, von denen 44 Millionen DM auf die Länder entfielen; der bayerische Anteil bis 31. März 1951 betrage ca. 4 bis 5 Millionen DM, was erträglich sei. Allerdings sei die Frage der Unterbringung noch nicht mit einkalkuliert, Bayern sei aber in der günstigen Lage, in dem Arbeitshaus Rebdorf71 ein sehr geeignetes Objekt zu besitzen.

Übrigens strebe die SPD eine Erweiterung der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit72 des Bundes bezüglich der Polizei an und zwar nicht beschränkt auf die Bereitschaftspolizei;73 praktisch würde das natürlich eine Aufhebung der Polizeihoheit der Länder bedeuten.74

[XIX.] Amerikanischer Film „Legion der Verdammten“

Der Ministerrat beschließt, vorläufig der amerikanischen Filmgesellschaft Twentieth Century Corp., die derzeit in Deutschland den Film „Die Legion der Verdammten“ dreht, staatliche Gebäude für Aufnahmen nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Nachdem Zweifel über die Deutschfreundlichkeit des Films auf getaucht und insbesondere in Würzburg Bedenken über die Darstellung der Zerstörung der Stadt entstanden sind, wird die Aufhebung dieser Sperre von der Prüfung des Drehbuchs abhängig gemacht.75

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister