PDF
Nr. 12MinisterratssitzungDienstag, 6. Februar 1951 Beginn: 11 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard.

Tagesordnung:

I. Ministerausschuß für den Leitenberg. II. Versorgungsangelegenheiten des Präsidenten der Landpolizei, Frhr. von Godin. III. Tagung der Innenminister der Länder am 8. Februar 1951 in Bonn. IV. Entwurf eines Bundesgesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus, sowie der eisen- und stahlerzeugenden Industrie. V. Tagesordnung für die Vollsitzung des Bundesrates am 9. Februar 1951.

I. Ministerausschuß für den Leitenberg1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Ministerrat habe früher für die mit der Betreuung des Leitenberges zusammenhängenden Maßnahmen einen Ausschuß gegründet, der aus dem Innenminister Dr. Ankermüller, dem Kultusminister Dr. Hundhammer und dem Justizminister Dr. Müller bestanden habe.2 Der damalige Staatssekretär im Kultusministerium, Dr. Sattler, sei von dem Ausschuß als ständiger Bevollmächtigter bestellt worden. Er schlage nun vor, daß dieser Ausschuß erneuert werde und daß an die Stelle des ausgeschiedenen Innenministers Dr. Ankermüller er, an die Stelle des früheren Kultusministers Dr. Hundhammer Dr. Schwalber trete und Justizminister Dr. Müller in dem Ausschuß verbleibe. Als ständiger Bevollmächtigter solle Staatssekretär Dr. Brenner bestellt werden.

Der Ministerrat stimmt diesem Antrag zu.3

II. Versorungsangelegenheit des Präsidenten der Landpolizei, Frhr. von Godin4

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß Godin wegen der Anrechnung der Zeit, in der er aus der Landespolizei ausgeschieden sei, auf sein ruhegehaltsfähiges Dienstalter wiederholt den Ministerpräsidenten aufgesucht habe. Die Angelegenheit solle doch geregelt werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt hierzu mit, die Angelegenheit Godin sei bereits im Finanzministerium eingehend überprüft worden. Dabei habe sich herausgestellt, daß bei der gegenwärtigen Lage Godin auf Grund des Entschädigungsgesetzes einen Anspruch auf Anrechnung der Zeit, während er aus der Landespolizei ausgeschieden war, auf das ruhegehaltsfähige Dienstalter nicht geltend machen könne, da er 1926 freiwillig ausgeschieden sei.5 Da jedoch Billigkeitsgründe dafür sprechen würden, daß man Godin entgegenkomme, werde gegenwärtig eine neue Durchführungsverordnung zum Entschädigungsgesetz ausgearbeitet, welche dem Finanzministerium eine entsprechende Ermächtigung erteile. Diese Verordnung werde demnächst dem Ministerrat vorgelegt werden.6 Bis zu diesem Zeitpunkt müsse sich eben Godin noch gedulden.

Der Ministerrat ist mit dieser Sachbehandlung einverstanden.7

III. Tagung der Innenminister der Länder am 8. Februar 1951 in Bonn

Staatssekretär Dr. Nerreter bittet den Ministerrat um Richtlinien für die Tagung der Innenminister, die am 8. Februar in Bonn stattfindet. Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung nimmt der Ministerrat wie folgt Stellung:

1. Barentlohnung der Angehörigen der Bereitschaftspolizei8

Staatssekretär Dr. Nerreter teilt mit, daß die Vorschläge für die monatliche Barentlohnung der Bereitschaftspolizei zwischen DM 68,- und DM 45,-liegen würden. Die Innenminister seien für DM 68,-, die Finanzminister für DM 45,-. Nachdem Staatssekretär Dr. Nerreter sich für die Gewährung von DM 68,-ausgesprochen habe, Staatsminister Dr. Zorn und Staatssekretär Dr. Ringelmann diese Entlohnung als zu hoch bezeichnet haben, beschließt der Ministerrat, daß Staatssekretär Dr. Nerreter den Versuch machen solle, eine nicht zu hohe Entlohnung zu errreichen.

2. Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden9

Staatsminister Dr. Schwalber erläutert diesen Punkt der Tagesordnung dahingehend, daß der Bund nach dem Scheitern des Versuchs, sich mit der Bereitschaftspolizei eine Hausmacht zu schaffen, nunmehr das gleiche auf dem Umweg über eine Bundesgrenzschutzpolizei versuche.

Der Ministerrat beschließt, daß Bayern an seiner bisherigen ablehnenden Haltung gegenüber der Schaffung einer Bundesgrenzschutzpolizei festhalte.

3. Bundesbereitschaftspolizei10

Der Ministerrat spricht sich hier gegen jede Änderung des Grundgesetzes aus, durch welche die Errichtung einer Bundesbereitschaftspolizei ermöglicht werden soll.

4. Technisches Hilfswerk

Staatssekretär Dr. Nerreter teilt mit, daß es sich hier um eine Erneuerung der technischen Nothilfe handle.

Auf Vorschlag des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, daß von Bayern zu diesem Punkt Zurückhaltung geübt werden soll. Staatssekretär Dr. Nerreter möge sich die Sache anhören, ohne dazu eine Stellungnahme abzugeben.

5. Rundfunkfragen

Hier handelt es sich um die Frage der Schaffung eines Bundesrundfunk-Gesetzes.11

Der Ministerrat spricht sich einstimmig gegen jede Zentralisierung des Rundfunks aus. Es handelt sich hier ausschließlich um eine Länderangelegenheit.

6. Selbstschutzorganisation der Wirtschaft

Der Ministerrat beauftragt Staatssekretär Dr. Nerreter einmal festzustellen, was die Wirtschaft hier schaffen wolle.

Vorher könne man zu der Sache keine Stellung nehmen.

7. Organisation des zivilen Luftschutzes

Der Ministerrat stellt fest, daß er hierüber keinerlei Nachrichten habe. Ein Beschluß könne daher nicht gefaßt werden.

IV. Entwurf eines Bundesgesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der eisen- und stahlerzeugenden Industrie12

Staatsminister Dr. Oechsle gibt bekannt, daß noch nicht festgestellt sei, welche Haltung der Vertreter Bayerns bei der am 7. Februar 1951 stattfindenden Sitzung des Mitbestimmungsausschusses einnehmen solle, und zwar handle es sich um die Frage, von welcher Belegschaft ab die Betriebe unter das Gesetz fallen sollen. Er spricht sich dafür aus, daß man an der Zahl von 300 festhalten solle13 und daß für jene Betriebe in Bayern, für die die geplante Regelung unzweckmäßig sei, von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmebestimmung Gebrauch gemacht werden solle.

Demgegenüber vertritt Staatsminister Dr. Seidel die Auffassung, man müsse unter allen Umständen von der Zahl 500 ausgehen. Man habe dann immerhin noch die Möglichkeit, entsprechend herunter zu gehen.

Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß Staatsminister Seidel den Bevollmächtigten Bayerns beim Bund in diesem Sinne für die Sitzung anweist.14

V. Tagesordnung für die Vollsitzung des Bundesrates am 9. 2. 1951

Der Ministerrat stellt fest, daß Staatssekretär Dr. Ringelmann an der Sitzung des Bundesrates teilnimmt und die Stellungnahme Bayerns abgibt.

1. Entwurf eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft15

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf aus wirtschaftlichen Erwägungen zuzustimmen und die gegen einzelne Bestimmungen bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken zurückzustellen.16

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes17

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.

3. Entwurf eines allgemeinen Eisenbahngesetzes18

Der Ministerrat stimmt dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu.

4. Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes19

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen der Bestimmung des § 2 Abs. 2 zu stellen.20

5. Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts21

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.22

6. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen für die Gründung einer europäischen Zahlungsunion23

Der Ministerrat stimmt dem Gesetzentwurf zu.

7. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger24

Der Ministerrat stimmt dem Gesetzentwurf zu.

8. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung25

Der Ministerrat beschließt, das Gesetz abzulehnen und folgende Änderungen zu beantragen:

a) in § 1 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 und § 2 Abs. 1 soll das Wort „Einvernehmen“ durch das Wort „Benehmen“ ersetzt werden.

b) § 4 soll als überflüssig gestrichen werden.

c) in § 5 Abs. 2 sollen die Worte „Errichtung und“ gestrichen werden.

d) § 6 soll gestrichen werden.26

9. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes27

Staatsminister Dr. Oechsle gibt bekannt, daß die Angelegenheit nunmehr geklärt sei.

Der Ministerrat stimmt daraufhin zu.28

10. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 13 des Bundesversorgungsgesetzes29

Der Ministerrat stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses bezüglich der Ergänzung des § l i zu.30

11. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 28 des Bundes Versorgungsgesetzes31

Der Ministerrat stimmt dem Entwurf zu.32

12. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht.33

Der Ministerrat stimmt dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundesrates auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen zweier Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu.34

Stv. Ministerpräsident und
Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent