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Nr. 9MinisterratssitzungFreitag, 30. November 1945 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 17 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Müller (Finanzministerium), Reichspostpräsident Dr. Geiger.

Tagesordnung:

I. Vorbereitung der Sitzung des Länderrats in Stuttgart am 4. 12. 1945. II. Flüchtlingsfragen. III. Sicherheitsfragen. [IV. Verordnung über die Bildung einer bayerischen Landesgrenzpolizei]. [V.] Personalfragen. [VI. Stellenbesetzungen in Verwaltung und Wirtschaft]. [VII. Einsetzung von Treuhändern]. [VIII. Abtrennungsbestrebungen im Ruperti-Winkel]. [IX. Von den Amerikanern eingesetzte Landräte]. [X.] Erlaß von Gesetzen und Verordnungen. [XI. Unfallversicherung für die Minister und Staatssekretäre].

I. [Vorbereitung der Sitzung des Länderrats in Stuttgart am 4. 12. 1945]1

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und ersucht Staatssekretär Dr. Pfeiffer Bericht zu erstatten:

Staatssekretär Dr. Pfeiffer verliest die Tagesordnung für die zweite Tagung des Länderrats in Stuttgart am 4. 12. 1945 und bespricht bei der Verlesung sogleich die zu den einzelnen Punkten vorliegenden Anträge.

Zu Punkt 1 a [Wahl des Generalsekretärs] erklärt er, in Groß-Hessen wehe ein stark zentralistischer Wind, auch Württemberg schlage sich auf diese Seite. Infolgedessen habe man versucht, den Posten des Generalsekretärs für Bayern in Anspruch zu nehmen und habe den Konsul a. D. Dr. Seelos hiefür in Vorschlag gebracht.2 Inzwischen hätten sich aber Groß-Hessen und Württemberg auf den früheren Reichstagsabgeordneten Roßmann3 geeinigt. Ministerpräsident Dr. Hoegner kenne Roßmann und glaube, daß dieser nicht zentralistisch, sondern föderalistisch denke. Er wolle daher dieser Wahl zustimmen. Zu 1 b [Benennung der ständigen Ländervertreter]: Als ständiger Ländervertreter für Bayern werde Konsul a.D. Dr. Seelos benannt werden. Zu 1 c: Die Bezeichnung „Bevollmächtigter der Landesdienststelle des Länderrats“4 sei falsch. Hier handle es sich um eine lediglich dem Ministerpräsidenten unterstehende bayerische Stelle, deren interne Organisation die anderen überhaupt nichts angehe. Bei dieser Koordinationsstelle werde das Material gesammelt und dem Ministerpräsidenten zugeleitet, der es dann an den Länderrat gebe. Man müsse sich gegen diesen mißverständlichen Ausdruck wehren und von vorneherein eine Bezeichnung wählen, die dem jetzigen staatsrechtlichen Zustand entspreche.

Zu Punkt 2 [Berichte und Anträge des Ernährungs-, Flüchtlings-, Verkehrs- und Energiewirtschaftsausschusses] betont Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß die Ausschüsse nur Berichte abgeben und Anträge stellen könnten, Beschlüsse könnten nur die Ministerpräsidenten fassen. Zu 2 a: Berichte des Ernährungsausschusses seien bis heute noch nicht eingegangen, ebenso keine Anträge. Dagegen liege ein Antrag von Groß-Hessen vor auf Bildung einer Zentralstelle für Ernährung und Landwirtschaft für die gesamte amerikanische Zone.5 Aus diesem Antrag sei interessant, daß die Zentralstelle mit Anweisungsbefugnis ausgestattet werden und die einzig autorisierte Stelle sein solle, die mit der englischen und der russischen Zone Verhandlungen aufnehmen könne. Hier werde zum ersten Male schon ganz kurze Zeit nach Errichtung des Länderrats der Versuch gemacht, ein Zentralministerium einzurichten. Hierzu könnten wir unsere Zustimmung nicht geben, eine einheitliche Regelung könne auch auf andere Weise erfolgen.

Staatsminister Dr. Erhard bezeichnet diesen Antrag als ganz unmöglich. Wenn eine solche Zentralstelle eingerichtet werde, bleibe uns überhaupt nichts mehr, wir müßten dann jedesmal um Erlaubnis fragen, was wir überhaupt noch tun dürften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er auf der Konferenz sich folgendermaßen zu diesem Antrag stellen werde: Auf derartige Ansinnen gehe Bayern nicht ein. Es lasse die Bildung einer Zentralinstanz nicht zu. Bayern lasse sich nicht von außen her seine Wirtschaft beherrschen und kommandieren. Wenn ein Befehl hierzu von den Amerikanern komme, könne man nichts machen, aber freiwillig mache Bayern solche Dinge nicht mit. Es sei empörend, daß schon nach wenigen Wochen gegen die Vereinbarung, daß einzig und allein die Ministerpräsidenten Beschlüsse fassen könnten, gearbeitet werde.6

Zu 2 b [Berichte und Anträge der Flüchtlingsfürsorge] verliest Staatssekretär Dr. Pfeiffer den ausführlichen Bericht und die Anträge des Flüchtlingsausschusses. Diese Anträge werden gebilligt.7

Auf eine Anfrage, ob es nicht zweckmäßig sei, daß zur Konferenz vom 4. 12. 1945 der Innenminister oder ein besonderer Sachverständiger für diese Fragen mitfahre, erklärt Staatsminister Seifried, er halte diese Notwendigkeit nicht für gegeben, weil diese Fragen so vorbesprochen seien, daß es sich hier nur noch um die Zustimmung der Ministerpräsidenten handle.

Zu Punkt 2 c [Berichte und Anträge des Verkehrsausschusses] führt Staatssekretär Dr. Pfeiffer folgendes aus: Als Vertreter Bayerns für den Verkehrsausschuß könne vorläufig der ständige Vertreter Konsul a. D. Dr. Seelos benannt werden. Gegen den Antrag auf Vorlage statistischer Erhebungen über den LKW- und den PKW-Bestand in den Ländern bestehen Bedenken, da hierbei Bayern sicherlich schlechter abschneide. Man werde aber gegen den Antrag nichts machen können, schon um kein Mißtrauen zu erwecken. Dagegen solle man sich gegen den Antrag auf Errichtung einer Ausgleichsspitze für Fragen des Verkehrs wenden. Das sei ein Gegenstück zum zentralen Ernährungsausschuß.8

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich diesen Ausführungen an. Er meint, diese Ausgleichsspitze könne höchstens in das Generalsekretariat eingebaut werden. Überdies scheine es ihm zu genügen, wenn von Zeit zu Zeit ein Ausschuß zusammentrete. Ausgleichsspitze sei überhaupt ein ganz unmöglicher Ausdruck. Er werde auf der Konferenz vorschlagen, daß ein Verkehrsausschuß, der von Fall zu Fall zusammentrete, genüge.9

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, dieser Antrag könne auch so gemeint sein, daß Bayern seinen relativen Überschuß in den anderen Zonen einsetzen solle. Dagegen müsse man sich unbedingt wehren. Mit dem Antrag auf Freigabe der durch amerikanische Stellen beschlagnahmten Autoreifen herrscht Einverständnis.

Dagegen spricht sich Ministerpräsident Dr. Hoegner gegen den weiteren Antrag auf Zusammenfassung der Verkehrsstatistiken durch eine Sonderabteilung des Länderrats beim Statistischen Landesamt in Stuttgart aus. Diesem Antrag werde er nicht zustimmen.10

Hierzu schlägt Staatsminister Dr. Erhard vor, daß jedes statistische Landesamt das Material der anderen bekomme, so daß jedes Amt eine Zentralstatistik führen könne.

Auch Staatsminister Dr. Terhalle schließt sich dieser Auffassung an. Alles was wir bräuchten, sei höchstens eine einheitliche Orientierung der Statistik.

Gegen die Vorschläge zu Punkt 2 d [Berichte und Anträge des Ausschusses für Energiewirtschaft] der Tagesordnung bestehen keine Erinnerungen.11

Als Export- und Importvertreter für Berlin (Punkt 3 der Stuttgarter Tagesordnung) schlägt Staatsminister Dr. Erhard den Kommerzienrat Richard Sichler12 und Herrn von Holzhausen vor.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer gibt zu erwägen, ob hiefür nicht auch der bisherige Vertreter Bayerns in Berlin Ministerialdirektor Schenk13 in Betracht komme. Dieser habe sich jetzt wieder gemeldet und stelle sich zur Verfügung.14 Er sei niemals Mitglied der NSDAP gewesen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, es vorerst bei der Benennung von Sichler und Holzhausen zu belassen, aber Holzhausen zu beauftragen, sich mit Schenk in Berlin in Verbindung zu setzen.

Zu Punkt 4 [Bildung eines Wirtschaftsausschusses mit den Unterabteilungen Wirtschaft, Industrie, Export und Import] erklärt Staatsminister Dr. Erhard, seiner Meinung nach seien diese Ausschüsse als Koordinierungsausschüsse notwendig. Für den Wirtschafts- und den Industrie-Ausschuß benenne er als Vertreter Diplom-Ingenieur Waldmann und Professor Larmann, die sich gegenseitig vertreten könnten. Für den Export- und Import-Ausschuß komme Legationsrat van Scherpenberg15 in Betracht.

Der Antrag zu Ziffer 5 [Austausch von Nazisten gegen Kriegsgefangene] wird gebilligt.16

Als Stelle, bei der neue Patent- und Gebrauchsmuster-Anmeldungen niedergelegt [Punkt 6 der Tagesordnung des Länderrats] werden können, wird für Bayern das Staatsministerium der Justiz bestimmt.

Zu dem Antrag zu Ziffer 7 [Rentenversorgung der Kriegsversehrten und Kriegshinterbliebenen des ersten und zweiten Weltkrieges] erklärt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß die amerikanische Militärregierung ein Gesetz angekündigt habe, wonach die Versorgungsansprüche für die ganze Zone einheitlich geregelt werden sollen, ungefähr auf der Grundlage, wie es jetzt schon in Württemberg geschehen sei. Dieses Gesetz solle in etwa 14 Tagen herauskommen. Aus diesem Grunde müsse man bei diesem Antrag vorsichtig sein.

Zu Nr. 4 des Antrages17 erklärt Staatsminister Dr. Terhalle, daß in Bayern der Apparat der Versorgungsämter zerschlagen sei.18

Staatssekretär Krehle meint hiezu, daß dann ein Neuaufbau in beschränktem Umfange erfolgen müsse, bei dem man vornehmlich Kriegsbeschädigte selbst einsetzen solle. Wichtig sei die Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen Hilfsmitteln, weil hievon ihr Arbeitseinsatz abhänge.19 Hier kämen etwa 4 bis 500.000 Reichsmark in Betracht, die das Land übernehmen könne. Die Schwerbeschädigtenfürsorge durch Einstellungszwang sei durch eine bayerische Verordnung schon ausgedehnt worden. Diese Regelung sollten die anderen Länder übernehmen.

Staatsrat Dr. Müller erklärt, daß in Bayern eine Dienststelle Fritsch sich mit der Soldatenfürsorge befasse, die jeden Monat 20 Millionen Reichsmark erhalte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt seinem Erstaunen über diese Tatsache Ausdruck und erkundigt sich, wofür dieser hohe Betrag denn verwendet werde.

Staatssekretär Dr. Müller bezeichnet diesen Betrag als notwendig. Von der Dienststelle Fritsch würden noch Lazarette betrieben, außerdem werde diese Dienststelle vom Finanzministerium genau kontrolliert.20

Ministerpräsident Dr. Hoegner verlangt, daß im nächsten Ministerrat über diese Sache genaue Aufklärung gegeben werde.21 Die 240 Millionen Reichsmark im Jahr für die Dienststelle Fritsch machten 1/3 des bayerischen Friedensetats aus. Es müsse vor allem auch die Bildung von Abwicklungsstellen wie nach dem letzten Weltkrieg verhindert werden.22

Staatsminister Dr. Erhard wendet sich vor allem dagegen, daß sich die Dienststelle Fritsch auch mit dem Einsatz von Arbeitskräften und Errichtung von Werkstätten befasse, wie es dort geplant sei. Hiefür sei allein das Wirtschaftsministerium zuständig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt noch einmal, daß mit solchen Erscheinungen aufgeräumt werden müsse. Es dürften keine Ämter ihr Leben fristen, die nicht unbedingt notwendig seien.23 Jedenfalls müsse das Finanzministerium eine strenge Kontrolle handhaben.

Den zu Ziffer 8 [Aufsicht über die Privatversicherungen] gestellten Antrag bezeichnet Staatssekretär Dr. Pfeiffer als einen weiteren Versuch der Schaffung einer Zentralstelle für die amerikanische Zone.24

Auch Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich gegen diesen Antrag. Lediglich gegen den 1. Satz des Absatzes 1 bestehen seiner Ansicht nach keine Bedenken. Dagegen verlange der 2. Satz bereits wieder eine Zentralisierung in Stuttgart. Dieser habe folgende Konsequenzen: In Bayern seien noch Schweizer Versicherungsgesellschaften tätig; bei Schadensfällen kämen deshalb Devisen ins Land. Es bestehe kein Anlaß, diese nach Stuttgart fließen zu lassen. Er werde deshalb folgenden Abänderungsantrag stellen: Soweit der seitherige Sitz der Gesellschaften außerhalb der amerikanischen Zone lag, wird die Aufsicht von jedem Land geführt, in dem Niederlassungen der Versicherungsgesellschaften bestehen. Absatz 2 dieses Antrages werde er beantragen zu streichen.25

Zu dem Antrag zu Ziffer 9 [Vereinheitlichung der Sozialversicherungen] führt Staatssekretär Krehle aus, auf verschiedenen Gebieten sei eine Vereinheitlichung wohl notwendig, andererseits sei er aber der Auffassung, man solle sich darauf beschränken, die Nazi-Gesetze auszumerzen und den Zustand vor 1933 wieder herzustellen, solange die Parlamente nicht sprechen könnten. Die Sozialversicherung sei organisch im parlamentarischen System gewachsen. Diese Möglichkeit solle man ihr auch weiterhin offen halten. Man könne in dem jetzigen Gärungszustand keine endgültigen Regelungen treffen. Vielleicht sei es eines Tages auch wieder möglich, auf das in der russischen Zone gelegene Vermögen der Sozialversicherung zurückzugreifen. Auch deshalb solle man möglichst wenig an diese Dinge rühren.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt im Anschluß an diese Ausführungen vor, in den Antrag das Wort „vorläufig“ einzusetzen.

Zu dem Antrag zu Ziffer 10 [Bezahlung von Warenlieferungen aus der amerikanischen Zone an Stellen außerhalb dieser Zone (Berlin)] erklärt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß die Fassung des Absatzes 2 abzulehnen sei26 Kein Ausschuß könne Entscheidungen treffen. Nach dem Statut seien für Entscheidungen einzig und allein die Ministerpräsidenten zuständig; hierbei werde noch dazu Einstimmigkeit gefordert.

Staatsminister Dr. Erhard fügt hinzu, daß hier eigentlich die Ernährungsministerien entscheiden müßten, da diese die Bilanz festzustellen hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert sich, daß er beantragen werde, den Antrag in dieser Form nicht anzunehmen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer macht auf die neue staatsrechtliche Formel, die hier gebraucht werde, aufmerksam: Länderrat-Ausschuß für Ernährung. Dieser Formel müsse man sofort entgegentreten.

Hierzu erklärt Staatsminister Dr. Erhard, daß der Ausschuß für Ernährung doch keine Einrichtung in Permanenz sei.

Zu Ziffer 11 [Gemeinsames Vorgehen in Steuererleichterungen]27 erklärt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß hier kein Antrag eines Ausschusses vorliege. Hier solle nur der Beschluß gefaßt werden, einheitlich vorzugehen, weil auf diesem Gebiete Unterschiede in den verschiedenen Ländern bei der nahen Nachbarschaft sich sehr unangenehm auswirken würden. Der Antrag zu Ziffer 12 [Verkehr Deutscher mit der Militärregierung] wird allgemein begrüßt, da er einem sehr tief eingefressenen Übel endlich steuern würde.28

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß im Bereich seines Ministeriums dieser Zustand heute bereits bestehe. Die Militärregierung treffe keine Entscheidung mehr, sondern schicke die Antragsteller sofort zu ihm.

Staatssekretär Dr. Ehard weist aber darauf hin, daß diese Mißstände in erster Linie bei den unteren Instanzen der Militärregierung bestünden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer befaßt sich weiter mit den von Groß-Hessen gestellten Anträgen. Über den Antrag auf Errichtung einer Zentralstelle für Ernährung und Landwirtschaft habe er sich schon bei Ziffer 2 a geäußert. Ein weiterer Vorschlag von Groß-Hessen gehe dahin, es möchten einheitliche Grundsätze für eine politische Bereinigung aufgestellt werden. Von Groß-Hessen seien Grundsätze aufgestellt worden, die aber nicht im entferntesten an das bereits in Bayern beschlossene Gesetz29 hinreichten. Man solle deshalb am einfachsten das bayerische Gesetz in Stuttgart zur Verfügung stellen. Der einzige Unterschied mit den hessischen Vorschlägen bestehe darin, daß nach diesen Vorschlägen auch die Flüchtlinge geprüft werden sollen, damit diese nicht besser davon kämen.

Staatsminister Schmitt erwidert hierauf, das habe er auch vorgesehen. Er wolle dies aber in den Ausführungsbestimmungen bringen.

Bei dieser Gelegenheit erklärt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, er sei der Ansicht, man solle dahin Übereinkommen, daß der Gesetzentwurf über die Reinigung Bayerns von Nationalsozialismus und Militarismus streng unter Verschluß gehalten werden solle, bevor man nicht wisse, ob dieser Entwurf von den Amerikanern gebilligt werde oder ob Änderungen verlangt würden. Wie es mit solchen Gesetzentwürfen bei den Amerikanern gehe, sehe man an dem Schicksal der Gemeindeordnung, die erst bis 10. Oktober 1945 habe ausgearbeitet werden müssen.30 Heute früh sei eine Vollzugsanweisung zu diesem Entwurf gekommen, die die Abänderung einiger Punkte verlange und praktisch eine ganz andere Wahlordnung gebe.

Hierzu erklärt Staatsminister Seifried, daß vor zwei Tagen Major Schweizer und zwei andere Offiziere bei ihm gewesen seien, die auch Änderungen verlangt hätten.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt weiter aus, daß von Groß-Hessen der Antrag gestellt werde, sich über das Steuerprogramm zu einigen. Dies halte er für zweckmäßig. Weiter solle der Länderrat nach dem hessischen Antrag bei der Zentralstelle für Finanzen in Berlin darauf hinweisen, daß die Länderregierung bei der Ausarbeitung eines einheitlichen Finanzprogramms für Deutschland mit herangezogen werden solle. Auch dagegen sei nichts einzuwenden. Ferner solle eine Aussprache über die Finanzierung des Wiederaufbaues stattfinden. Bezüglich der Ziffer 11 der Tagesordnung (Steuer-Erleichterung) bemerkt Staatssekretär Dr. Pfeiffer noch, daß in dieser Richtung in Bayern schon etwas vorhanden sei; die bayerischen Vorschläge würden am Dienstag in Stuttgart überreicht werden. Außerdem müsse Bayern unter allen Umständen den stellvertretenden Generalsekretär für sich verlangen; Bayern müsse jemand in der Maschine des Generalsekretariats drinnen haben, auch wenn die Besetzung uns noch so schwer falle.31

Staatsminister Dr. Terhalle erkundigt sich, ob die Tagesordnung damit vollständig sei. Das Finanzministerium habe den Auftrag, die Frage der Bankenorganisation zu klären,32 weiter die Frage der Position der Landwirtschaft in der Finanzpolitik, insbesondere hinsichtlich der Zuschüsse und Steuerleistungen. Die Zuschüsse seien viermal so groß als die Steuerleistungen. Er frage an, ob diese Punkte auch behandelt werden. Gestern sei ihm vom hessischen stellvertretenden Ministerpräsidenten33 gesagt worden, diese Punkte würden am Mittwoch anschließend an die Tagung besprochen werden.

Staatsminister Seifried fügt hinzu, es sei erklärt worden, daß auch die Finanzminister an dieser Tagung teilnehmen müßten.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, er habe vom Kultusminister von Württemberg34 einen Brief bekommen, wonach am 3. und 4. Dezember in Stuttgart eine Konferenz der Kultusminister stattfinde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hiezu, daß diese Zusammenkünfte einen mehr als notwendigen Umfang annähmen. Es komme noch so weit, daß sämtliche Minister in Stuttgart seien.35

Staatsminister Dr. Erhard vertritt die Ansicht, es genüge, wenn man bei den Tagungen die formalen Dinge behandle. Die anderen stiegen aber immer in die materiellen Sachen hinein. Seiner Meinung nach genüge eine formale Angleichung. In München sei die Stelle, wo die materiellen Entscheidungen getroffen würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß man viele Sachen auch schriftlich erledigen könne.

II. [Flüchtlingsfragen]

Staatsminister Seifried legt den Entwurf eines Gesetzes über die Befugnis des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen, der Regierungsflüchtlingskommissare und der Flüchtlingskommissare bei den Landräten und Oberbürgermeistern vor.36 Er bezeichnet dieses Gesetz als außerordentlich weitreichend. Die in § 1 dem Staatskommissar übertragenen Vollmachten gingen sehr weit, aber ihre volle Ausschöpfung sei an die Zustimmung des Innenministers geknüpft. Er könne von den Vollmachten auch nur insoweit Gebrauch machen, als es seine Aufgabe erfordere. Die in § 2 vorgesehene Übertragung der Befugnisse des Staatskommissars auf die ihm unterstehenden Flüchtlingskommissare solle nur ausnahmsweise in Betracht kommen, auch hier sei die vorherige Zustimmung des Innenministers erforderlich. Das Inkrafttreten des Gesetzes mit dem Tage der Verkündung im Rundfunk, wie es in § 4 vorgesehen sei, sei dringend erforderlich, da man nicht zuwarten könne, bis es im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen sei. Staatssekretär Dr. Ehard habe den Entwurf geprüft und seine Zustimmung erteilt.

Staatsminister Seifried erklärt weiter, er habe heute bereits die zweite Besprechung mit General Muller gehabt. Dieser habe versprochen, daß er uns in allen Dingen tatkräftig zur Seite stehe. Auch Treibstoff werde geliefert. Er halte es für zweckmäßig, daß bei den Fahrbereitschaften für diesen Treibstoff Separat-Konten eingeführt würden, damit er nicht in andere Kanäle versickere. Im übrigen handle es sich um eine außerordentlich wichtige Frage. Im Dezember kämen bereits 125.000 Flüchtlinge nach Bayern. Er bitte daher um rasche Zustimmung zu diesem Gesetz, wenn darin auch sozusagen diktatorische Vollmachten für den Innenminister enthalten seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt zu § 1 des Entwurfes außer der Zustimmung des Staatsministers des Innern auch die Zustimmung des Staatsministers der Justiz einzuführen.37 Ebenso sollen die Ausführungsvorschriften nicht vom Staatsministerium des Innern allein, sondern im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz erlassen werden.

Mit diesen Abänderungen wird das Gesetz einstimmig angenommen.38

Staatsminister Dr. Erhard schlägt vor, einen besonderen Ausschuß für Flüchtlings- und Kriegsversehrten-Fragen einzusetzen, der über den Arbeitseinsatz, genossenschaftlichen Einsatz, Lenkung in bestimmte Gebiete usw. beschließen solle. Das Wirtschaftsministerium habe in dieser Richtung ganz bestimmte Pläne, die aber auch die anderen Ministerien interessieren müßten. Diese Dinge müßten periodisch behandelt werden. Er schlage daher einen Ausschuß vor, der beim Ministerpräsidenten konstituiert werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt demgegenüber vor, einen Ausschuß der beteiligten Ministerien beim Innenministerium zu bilden.

Hierzu äußert Staatsminister Seifried, daß im Innenministerium bereits ein großer und ein kleiner Ausschuß bestehen. Am nächsten Freitag finde bereits die erste Sitzung des großen Ausschusses statt. Diesem Ausschuß gehörten auch Vertreter des Roten Kreuzes und der Reichsbahn an. Der kleine Ausschuß sei vorgesehen nur für Sofortmaßnahmen. Eine entsprechende Geschäftsordnung sei bereits fertiggestellt.

Staatsminister Dr. Erhard schlägt noch vor, den für Flüchtlingszwecke zugeteilten Treibstoff nicht durch die Fahrbereitschaften, sondern durch die Landesstelle für Treibstoff und Mineralöle verteilen zu lassen. Dieser Vorschlag findet allgemeine Billigung.

III. [Sicherheitsfragen]

Staatsminister Seifried führt hierzu aus, er habe im letzten Ministerrat über diesen Punkt eine kleine Schrift zur Verteilung gebracht, aus der alles Weitere zu ersehen sei.39 Er könne nur immer wieder betonen, daß die Sicherheit stehe und falle mit der Möglichkeit des Rücktransportes der Ausländer und mit der Möglichkeit einer besseren Bewaffung unserer Sicherheitsorgane. Jetzt sei die Bewaffnung der deutschen Polizei von 10 auf 5 Schuß heruntergesetzt worden. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten, auf der Konferenz in Stuttgart auf diesen Punkt hinzuweisen und auf eine bessere Ausrüstung unserer Polizeiorgane hinzuarbeiten, vor allem auch mit Maschinenwaffen, nachdem die Banden auch solche hätten.

[IV. Verordnung über die Bildung einer bayerischen Landesgrenzpolizei]

Weiter legt Staatsminister Seifried eine Verordnung über die Bildung einer bayerischen Landesgrenzpolizei vor.40

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt, da hierüber keine Aussprache gewünscht wird, fest, daß diese Verordnung einstimmig angenommen sei.

[V.] Personalfragen

Zu Punkt IV [V.] der Tagesordnung liegen keine Anträge vor.

[VI. Stellenbesetzungen in Verwaltung und Wirtschaft]

Staatsminister Seifried verliest ein Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten vom 12. November 1945 über Stellenbesetzungen in Verwaltung und Wirtschaft.41 In diesem Schreiben ist der Antrag gestellt, durch eine gemeinsame Entschließung sämtlicher Ministerien alle unterstellten Behörden und Stellen darauf hinzuweisen, daß zur Vermeidung von Nachteilen für die einheimische Bevölkerung bei Stellenbesetzungen, Einsetzung der Treuhänder usw. den einheimischen Bewerbern bei gegebener Eignung auf jeden Fall der Vorrang gegenüber nicht bayerischen Anwärtern zu geben ist.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diesen Antrag als eine Angelegenheit, die den Ministerrat schon oft beschäftigt habe.

Staatsminister Seifried fügt ergänzend hinzu, daß ein Hauptgrund für diesen Antrag der gewesen sei, daß durch die Besetzung der Landratsstellen durch die Amerikaner im Lande eine ganz bösartige Stimmung herrsche. Er bekomme täglich Briefe, Gedichte usw., die sich mit diesen Mißständen befaßten.42 Außerdem wirke die Entwicklung in der Flüchtlingsbewegung und das Vorgehen der UNRRA geradezu erschreckend auf die Stimmung. Z.B. müßten jetzt 2.000 polnische Juden im Tegernseer Gebiet untergebracht werden, einer Gegend, in der das historische Haberfeldtreiben zuhause sei.43 Dieses Gebiet habe bisher nahezu 100%ig seine Ablieferungspflicht erfüllt. Wenn da nichts unternommen werde, müßten die Leute draußen verzweifeln. Große Mißstände herrschten auch bei der Vergebung von Treuhänderstellen.44 In München sitze an dieser Stelle ein Oberschlesier, ebenso in der Gauwirtschaftskammer.45 Die in München ansässigen Personen, die geschädigt seien, weil sie unter die Nürnberger Gesetze fielen, bekämen keine Geschäfte, sondern nur Leute aus dem hohen Norden. Er habe deshalb schon mit dem Syndikus der Gauwirtschaftskammer46 eine Aussprache gehabt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, daß die Flüchtlinge aus Norddeutschland auf Befehl der Militärregierung ausgetauscht werden sollen. Sofort kämen aber Widerstände. Auch die evangelische Kirche habe eine Eingabe gemacht, daß man die Leute doch nicht in die Barbarei zurücktreiben solle. Auf diese Weise gehe es aber nicht. Die Rückführung in die Heimat und der Austausch sei von der Militärregierung angeordnet und werde durchgeführt. Wenn die Dinge in Bayern so weitergingen, dann bestehe gar kein Zweifel, daß der Volkszorn, sobald er nicht mehr durch die Amerikaner zurückgehalten werde, mit spontaner Gewalt hervorbrechen werde. Die Amerikaner hätten für diese Dinge aber wenig Verständnis. Andererseits müßten wir aber auch Verständnis für die Flüchtlinge haben und dürften nicht alle über einen Kamm scheren. Soweit sie anmaßend auftreten, müsse man sie in die Schranken weisen. Am meisten Ärgernis errege das Treiben der Naziweiber aus dem hohen Norden, die viel Geld hätten und immer noch abheben dürften und nichts arbeiteten. Das errege böses Blut. Es sei zu erwägen, ob man für derartige Personen nicht eine Arbeitspflicht in der Landwirtschaft einführen solle.

Staatsminister Schmitt schlägt die Einführung einer allgemeinen Arbeitspflicht vor.

Staatssekretär Dr. Ehard verspricht sich von diesen Maßnahmen wenig Erfolg.

Staatsminister Schmitt betont noch einmal, ihm scheine es wichtig, daß man nicht alles über einen Kamm scheren dürfe. Nach seinen Erfahrungen sei ein Großteil der norddeutschen Flüchtlinge Nazis. Die dort enteigneten Junker hätten ihre Gelder teilweise gerettet und glaubten jetzt in die Industrie oder Wirtschaft hineinkommen zu können. Einen Ausweg sehe er nur darin, wenn wir die Einsicht in die aufgefundene Parteikartothek erreichen könnten.47 Man solle bei der Ausfüllung der Fragebogen eine zusätzliche eidesstattliche Erklärung verlangen. Dann machten die meisten bereits einen Rückzieher.

Staatsminister Seifried betont, er verlange ja keine besonderen Vorzüge für die Einheimischen, sondern nur Gleichberechtigung.

Staatssekretär Ficker schlägt vor, daß Bewerber von sich aus den Nachweis ihrer politischen Zuverlässigkeit erbringen müßten; es bestehe jetzt ja wieder eine Postverbindung.48

Hierzu äußert Staatssekretär Dr. Ehard, das gelte aber nicht für die russische Zone. Er habe zuverlässige Nachrichten, daß gewisse Gruppen von Norddeutschen nicht nur Beamte, sondern auch Geschäftsleute aus ihren Stellungen hinausdrückten und zwar nicht nur Nazis, sondern auch harmlose und unbelastete Menschen, um Geschäfte an sich zu bringen. Dabei bedienten sie sich der Hilfe der Amerikaner.

[VII. Einsetzung von Treuhändern]

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, das Treuhänderwesen habe Ausmaße erreicht, die eine staatspolitische Gefahr darstellten.49 Es gebe zur Zeit niemand, der wisse, wer berechtigt sei, Treuhänder einzusetzen. Jeder setze ein: Treuhandgesellschaften, Oberbürgermeister, Landräte, Militärregierung usw. und zwar jeder nach anderen Maßstäben,50 immer aber sei die Sache faul. Die Treuhänder seien schlimmer als das, was gewesen sei. Es spiele sich heute das Gleiche ab wie bei der Arisierung, aber vor den Augen und mit Hilfe der Amerikaner. Er könne nicht durchdringen. Er sei der Ansicht, es müsse ein persönlicher Antrag des Ministerpräsidenten zur Aufrollung dieses ganzen Fragenkomplexes den Amerikanern unterbreitet werden. Ein Ministerium allein dringe nicht durch. Es seien zu viele amerikanische Stellen beteiligt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als das Beste, den Amerikanern den Entwurf eines Treuhändergesetzes vorzulegen, in dem festgelegt sei, welche Stellen einen Treuhänder einsetzen dürfen, welche Befugnisse der Treuhänder habe und wer den Treuhänder beaufsichtige. Das Wirtschaftsministerium solle als hiefür zuständige Stelle den Entwurf eines solchen Gesetzes vorlegen.51

[VIII. Abtrennungsbestrebungen im Ruperti-Winkel]

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, im Ruperti-Winkel herrsche große Beunruhigung über die Gerüchte, daß Berchtesgaden an Österreich abgetreten werden solle.52 An sich sei die Bevölkerung durchaus bayerisch gesinnt. Gerade in diesem Gebiet herrschten aber derartige Mißstände, daß jetzt schon Stimmen laut würden, vielleicht wäre es besser, zu Österreich zu kommen. In Berchtesgaden sei jetzt schon der so und so vielte Landrat, aber immer noch kein Bayer.53 Die Amerikaner betrachteten alle Einheimischen als blindwütige Nazis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hierzu, General Muller habe von diesen Abtrennungsbestrebungen nichts gewußt. Er halte es auch für gänzlich ausgeschlossen. Die amerikanische Regierung werde so etwas nicht in Erwägung ziehen. Er habe aber auch gehört, daß diese Sache in der österreichischen Wahlbewegung eine Rolle gespielt habe.

[IX. Von den Amerikanern eingesetzte Landräte]

Staatssekretär Ficker bezeichnet als das größte Übel noch einmal die von den Amerikanern eingesetzten norddeutschen Landräte. Diese hätten meistens ein sehr gutes Verhältnis zu der örtlichen Militärregierung, so daß man wenig machen könne. Es müsse aber trotzdem hier etwas unternommen werden, denn die Landratsstellen seien die Schlüsselposition.

Staatminister Dr. Fendt meint, es werde eine große Erleichterung bedeuten, wenn man durchsetzen könne, daß Landräte nur bayerische Beamte sein könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet folgendes zu erwägen: Die Landräte würden von der Militärregierung ernannt. Man solle aber von ihnen eine eidesstattliche Erklärung verlangen, daß sie zu keiner der Nazi-Organisationen gehört hätten.

Staatsminister Schmitt fordert darüber hinaus, daß man ihnen dafür sogar eine Beweispflicht auferlegen müsse.

Hierzu entgegnet Staatsminister Seifried, daß wir gar keinen Einfluß auf die Ernennung der Landräte hätten. Oft wüßten wir gar nicht, daß und wer angestellt worden sei. Nur durch irgendwelche Zufälle bekomme man manchmal die Mitteilung. Wenn man einem solchen Landrat zu nahe trete, beschwere er sich bei seiner Militärregierung und wir bekämen nur Schwierigkeiten. Major Schweizer habe sich geäußert, wir müßten uns diplomatisch verhalten. Die Zuständigkeit des Innenministeriums werde noch in Ordnung gebracht. Man könne die Sache nur auf der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Sprache bringen, damit sie einmal einheitlich und grundsätzlich von der Militärregierung gehandhabt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als wenig erfolgversprechend, da in Württemberg und Hessen die Verhältnisse ganz anders lägen. Die Sache sei aber doch so: Die Landräte fänden dann die bayerische Staatsregierung, wenn sie Geld brauchten. Er ersuche daher das Finanzministerium, das Begehren solcher Herren nach Bezahlung erst dann zu erfüllen, wenn sie nachgewiesen hätten, daß sie von einer bayerischen Stelle zugelassen seien. Zahlungen sollten nur dann geleistet werden, wenn vorher die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung zur Ernennung nachgewiesen sei. Dazu brauche man die Amerikaner nicht. Die Bezahlung könne man davon abhängig machen, daß eine eidesstattliche Erklärung über die Richtigkeit der gemachten Angaben beigebracht werde.

Staatssekretär Dr. Ehard schlägt vor, auf jeden Fall einen Fragebogen für die Personalakten zu verlangen. Vielleicht ließen sich später einmal Feststellungen treffen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt zusammenfassend vor, die Bezahlung abhängig zu machen von der Einsendung eines Fragebogens und von der vorherigen Ernennung durch die bayerische Staatsregierung.

Staatsminister Dr. Terhalle befürchtet Schwierigkeiten von der Militärregierung. Man müsse zweierlei Ausgaben unterscheiden: ein Teil sei von der Besatzungsbehörde verfügt, der andere Teil betreffe interne Ausgaben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß es sich hier nur um zivile Ausgaben für den Personalaufwand handle.

Staatssekretär Dr. Ehard schlägt noch vor, bevor die Ernennung durch die bayerischen Behörden erfolgt sei, die Landräte als kommissarische Landräte zu behandeln und sie erst nach ihrer Ernennung in das Gehalt einzuweisen. Bei der Justiz habe dieses Verfahren geholfen.

Staatsminister Seifried fügt hinzu, er habe bisher grundsätzlich von der Militärregierung bestellte Regierungspräsidenten als kommissarische Regierungspräsidenten bestätigt. Sie bekämen das Gehalt des Regierungspräsidenten nur für die Dauer ihrer tatsächlichen Tätigkeit, die Ernennung habe keine beamtenrechtlichen Folgen und ziehe auch keine Pensionsberechtigung nach sich. Es sei also auf diesem Wege das Gleiche zu erreichen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die von den Amerikanern vorgenommenen Ernennungen als kommissarische Ernennungen behandelt werden. Vor Bezahlung des Gehaltes müsse ein Fragebogen vorgelegt werden zugleich mit einer eidesstattlichen Versicherung, daß er in Ordnung sei. Dadurch könnten vielleicht die gröbsten Auswüchse beseitigt werden.

[X. Erlaß von Gesetzen und Verordnungen]

Staatsminister Seifried verliest den Entwurf eines Ministerialerlasses über die Erlassung von Gesetzen und Verordnungen vom 26. November 1945, von dem alle Ministerien bereits Abdruck erhalten haben.54

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, daß ihm alle Entwürfe vorgelegt werden müßten, da er allein den Verkehr mit der Militärregierung vermittle. Er schlägt deswegen in Absatz IV 3. Zeile folgenden Zusatz vor: Sie wird vom Ministerpräsidenten erholt.

Staatsminister Dr. Erhard fragt an, ob es nicht praktisch sei, wenn vorher die Ressortminister mit den entsprechenden Abteilungen der Militärregierung Vorbesprechungen abhielten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als unbedenklich; er ersucht, daß ihm jeweils die zuständige Abteilung der Militärregierung angegeben werde, mit der die Sache vorbesprochen sei. Weiter schlägt er vor, den Absatz über die Rechtsverordnungen vor den über die Verwaltungsverordnungen zu stellen.

Mit diesen Abänderungen wird der Entwurf einstimmig angenommen.55

[XI. Unfallversicherung für die Minister und Staatssekretäre]

Zum Schluß spricht Staatsminister Seifried dem Finanzminister die Glückwünsche aller aus, daß er bei dem schweren Auto-Unfall auf der Rückreise von Frankfurt unverletzt davon gekommen sei. Daran anknüpfend bezeichnet er es als seine Pflicht gegenüber den Angehörigen, daß durch eine entsprechende Versicherung dafür gesorgt werde, daß diese bei solchen Unglücksfällen wenigstens in gewisser Weise sichergestellt würden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer hält eine solche Versicherung für notwendig für jene Minister und Staatssekretäre, die aus dem freien Beruf kommen, die keinerlei Schutz durch eine Pension hätten. Der Zwang zum Reisen sei heute viel größer. Das Reisen sei heute mit größeren Gefahren verbunden. Diese bestünden auch für die beamteten Mitglieder des Kabinetts, so daß auch für diese das Berufsrisiko viel größer geworden sei. Er halte deshalb für alle Kabinettsmitglieder eine solche Versicherung für gerechtfertigt.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet die Durchführung einer solchen gesetzlichen Versicherung als eine staatliche Verpflichtung. Nur müsse es sich um eine wirksame Versicherung handeln, wirksam auch in Bezug auf die Währung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat keine Bedenken dagegen, daß ein Gesetz erlassen werde, wonach bei einem Unfall, der den Tod oder schwere körperliche Verletzungen im Gefolge hat, eine Rente ausgesetzt werde, die dann auch nach Umstellung der Währung weiterlaufen würde. Er beauftragt das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium einen solchen Entwurf auszuarbeiten.56

Mit diesem Vorschlag herrscht allseitiges Einverständnis.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär