PDF
Nr. 14MinisterratssitzungMittwoch, 16. Januar 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 05
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Thunig (Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt. Bis Punkt I der Tagesordnung: Werner Friedmann, Dr. Reifferscheidt.

Tagesordnung:

[I. Informations- und Presseamt der Staatskanzlei]. [II. Gesetz zur Ergänzung der Gemeindewahlordnung]. [III.] Gesetz zur Befreiung der religiösen Gemeinschaften von staatlichem Zwang. [IV.] Verordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts an Beamten. [V.] Berichte zur Tagung des Länderrats in Stuttgart am 8.I.1946. [VI.] Siedlungsfragen. [VII. Vertretung der Staatsregierung bei der Eröffnung der Kunstausstellung in München]. [VIII. Zusammenlegung von Gemeinden im Bereich der Militärregierung Regensburg]. [IX. Anwesen Thomas Manns in München]. [X. Beamtenfragen]. [XI. Erklärung aller Nationalsozialisten durch Österreich zu Reichsdeutschen]. [XII. Dienststelle Fritsch]. [XIII. Kleingeldhamsterei]. [XIV. Bericht über die Tagung des Verkehrsausschusses des Länderrats].

[I. Informations- und Presseamt der Staatskanzlei]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erteilt vor Eintritt in die Tagesordnung Staatssekretär Dr. Pfeiffer zu Pressefragen das Wort.

Dieser führt aus: In einer Zeit, wo die Möglichkeit der Verbindung mit dem Volk noch verhältnismäßig schlecht sei, müsse von Seiten der Regierung um so mehr geschehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein Presseamt der alten Art genüge allein nicht, sondern es müsse auch noch ein eigenes Organ da sein, das den lebendigen Wechselverkehr zwischen Presse und den Regierungsstellen vermittle und die Bevölkerung auch über Pläne, die in Vorbereitung seien, aufkläre, damit diese sie verstehe und mit dem nötigen Vertrauen zur Staatsführung aufnehme. So sei in der Staatskanzlei ein Informationsamt neu geschaffen und zum Leiter Herr Werner Friedmann1 berufen worden.2 In der Hand des Herrn Friedmann lägen besonders diese Dinge, die er die atmosphärischen nennen möchte. Herr Friedmann habe die Pressekonferenzen vorzubereiten, deren erste in acht Tagen stattfinde. Hier handle es sich um eine Neueinrichtung, deren Zweck es sei, auch alle Mitglieder des Kabinetts publizistisch zu aktivieren und der Presse die Möglichkeit zum unmittelbaren Gedankenaustausch zu geben. Zum Leiter des Presseamts sei Herr Dr. Reifferscheidt3 berufen worden, der mit einem zweiten Herrn zusammen die laufenden Pressegeschäfte erledigen werde, u.a. auch die Herausgabe eines Zeitungs- und Informationsspiegels.

Herr Friedmann erläutert anschließend die Aufgaben des Informations und Presseamtes.4 Die sogenannte Publicity, die Popularität der Regierungsmitglieder sei außerordentlich wichtig und werde sich als noch wichtiger erweisen. In den letzten Jahren habe man es sich sehr bequem gemacht, habe Konferenzen einberufen und den Pressevertretern befohlen, was sie schreiben müßten. Jetzt gebe es wieder eine freie Presse. Nun könne die Regierung viel dazu tun, um sich dieser freien Presse in einer demokratischen Form zu bedienen. Deshalb habe man zwei Einrichtungen geschaffen, einerseits das Presseamt, vergleichbar der Meldung, andererseits das Informationsamt, vergleichbar dem Leitartikel. Das Presseamt sammle Nachrichten und gebe sie heraus, das Informationsamt gebe die Meinung der Regierung, also Kommentare dazu. Es könne die Themen angeben, die in den Vordergrund geschoben werden sollen und andererseits auch der Presse nahelegen, andere Themen zurückzustellen. Das Presseamt solle aber nicht nur Nachrichten herausgeben, sondern auch die Kabinettsmitglieder selbst informieren, vor allem auch über Meldungen des Auslands.5 Deshalb habe es auch die wichtige Aufgabe des Sammelns von Nachrichten durch eingehendes Studium der Zeitschriften von Gesamtdeutschland, der Auslandspresse und durch Abhören des Rundfunks. Eine andere wichtige Aufgabe sei die Weitergabe von Nachrichten und die Herausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes und des Staatsanzeigers. Das Informationsamt als eine Art Propagandastelle, aber nicht im nationalsozialistischen Sinne, sei Sprachrohr der Regierung und habe als besondere Aufgaben die Herstellung enger Beziehungen der Regierung zu Presse, Funk und Film. Der Ministerpräsident habe vor einiger Zeit einige sehr bemerkenswerte und programmatische Reden gehalten, die gar keinen Eingang in die Zeitungen gefunden hätten. Viele Minister hätten Rundfunkreden gehalten, die Presse habe sie aber gar nicht gebracht. Das Informationsamt habe nun die Aufgabe, diese Dinge mehr an die Öffentlichkeit zu bringen und auch die Minister selbst ein wenig populärer zu machen.6 Es müßten manchmal auch Maßnahmen getroffen werden, die wenig angenehm seien. Diese bedürften einer gewissen psychologischen Vorbereitung. Auch das müsse durch das Informationsamt geschehen. Weiter würden ständige Pressekonferenzen eingerichtet. Auf diesen sollten die Journalisten alle Fragen stellen können. Die erste Pressekonferenz sei bewußt vor die Wahlen gelegt worden. Die Vertreter der gesamten bayerischen Presse und der Auslandspresse, soweit man sie hier erfassen könne, seien eingeladen. Diese Journalisten sollten den Sinn und Inhalt der Pressekonferenz bestimmen. Auf ihre Fragen solle Antwort gegeben werden, soweit sie möglich sei. Die erste Pressekonferenz solle aber einen mehr offiziellen Rahmen erhalten, sie solle im Rundfunk übertragen werden und auch von der Wochenschau gefilmt werden. Es sei folgendes Programm vorgesehen: Sie solle beginnen mit einer Begrüßung der Anwesenden durch Staatssekretär Dr. Pfeiffer, anschließend folge eine Rede des Ministerpräsidenten und zwar ein kurzer Umriß des Regierungsprogramms und ein Hinweis auf die Bedeutung der Unterstützung der Regierung durch die Presse. Hierauf spreche er kurz zu seinen Kollegen und umreiße die Aufgaben des Informationsamtes.7 Dann solle jeder Minister sich kurz vorstellen und in einer etwa drei Minuten währenden kleinen Rede das wesentliche seiner Sorgen und Aufgaben schildern. Dann folge eine Diskussion, d.h. die Minister stellten sich dem Kreuzverhör durch die Journalisten. An die Konferenz schließe sich ein gemeinsames Mittagessen an.

Staatsminister Schmitt begrüßt die Einrichtung der Pressekonferenz, da die bisherigen Mittel nicht genügt hätten. Er gibt zu erwägen, ob man zur ersten Pressekonferenz nicht auch die Vertreter der Landesparteien einladen solle, weil noch keine Parteipresse bestehe.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer bittet die Kabinettsmitglieder, die Reden, die sie auf der Pressekonferenz halten werden, vorher der Staatskanzlei zur Verfügung zu stellen, damit sie allenfalls aufeinander abgestimmt würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt abschließend Herrn Friedmann für seine Ausführungen und die Mühe der Vorbereitung. Er betont, daß alle Kabinettsmitglieder das beste Verhältnis zur Presse wünschen.

[II. Gesetz zur Ergänzung der Gemeindewahlordnung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt weiter vor Eintritt in die Tagesordnung noch mit, daß das Gesetz zur Ergänzung der Gemeindewahlordnung, wie es im letzten Ministerrat beschlossen worden sei, von Major Vacca rundweg abgelehnt wurde. Es könne hier leider nichts mehr gemacht werden.8

[III. Gesetz zur Befreiung der religiösen Gemeinschaften von staatlichem Zwang]9

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß dieses Gesetz im Benehmen mit den Religionsgesellschaften ausgearbeitet worden sei, deren Wünsche berücksichtigt worden seien, die aber am Grundcharakter des Gesetzes nichts geändert hätten. So sei der Titel des Gesetzes abgeändert worden. Es laute nunmehr: „Gesetz über die Rechtslage der Religionsgemeinschaften in Bayern“. Außerdem sei eine Einleitung hinzugefügt worden.10

Gegen die Bezeichnung des Gesetzes und die Präambel werden keine Einwendungen erhoben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest nunmehr den Gesetzentwurf.

Zu Artikel 1 erklärt er, daß diese Bestimmung den Grundsätzen jeder modernen Verfassung, so auch der Weimarer und früheren bayerischen Verfassung, entspreche.11

Artikel 1 wird einstimmig angenommen.

Artikel 2 bezeichnet Ministerpräsident Dr. Hoegner als einen alten Grundsatz der Weimarer Verfassung.12

Artikel 2 wird einstimmig angenommen.

In Artikel 313 sei gegenüber dem ersten Entwurf neu eingefügt worden die Freiheit der Vereinigung zu gemeinsamer Hausandacht. Das sei aus der bayerischen Verfassungsurkunde von 1919 übernommen worden,14 also handle es sich auch um nichts Neues. Der Zusammenschluß der Religionsgemeinschaften könne nur innerhalb Bayerns gewährt werden, da unsere Macht nicht weiter gehe.

Artikel 3 wird einstimmig angenommen.

Artikel 4 wird einstimmig angenommen.15

Zu Artikel 516 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, Absatz 2 entspreche dem § 17 Absatz 4 der alten bayerischen Verfassung.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt hiezu, er sehe nicht ganz klar, ob es sich hier um Zuschläge handle, die die Religionsgemeinschaften oder der Staat mache. Wenn die Religionsgemeinschaften die Zuschläge machten, handle es sich doch nicht um Leistungen des Staates, sondern um Leistungen der Angehörigen der Religionsgemeinschaft.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, daß der Staat grundsätzlich keine neuen freiwilligen Leistungen übernehmen solle. Soweit er sie aber übernehme, sollten sie die Angehörigen der Religionsgemeinschaft selbst tragen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer kann sich gut vorstellen, daß diese besonderen Lasten nur von den Angehörigen der Religionsgemeinschaften getragen werden.

Staatsminister Roßhaupter erinnert sich, daß diese Frage im letzten Landtag zu lebhaften Auseinandersetzungen geführt habe,17 insbesondere die Frage, was neue freiwillige Leistungen seien. Von den rechts stehenden Parteien sei diese Bestimmung so ausgelegt worden, daß keine neue Leistung vorliege, wenn eine bestehende Leistung dem Betrage nach erhöht worden sei. Die andere Richtung habe auch schon eine solche Erhöhung als eine neue Leistung bezeichnet. Sie sei allerdings in der Regel mit ihrer Auffassung in der Minderheit geblieben. Er sei der Meinung, daß man hier von vorneherein Klarheit schaffen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, nach vorherrschender Rechtsauffassung könne man statt „neu“ „neuartig“ sagen.

Staatsminister Dr. Terhalle hält die Formulierung des Absatzes 2 noch nicht für absolut klar, insbesondere, ob der Genitiv „der Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft“ auch zu dem Wort „Staatssteuern“ oder nur zu dem Wort „Umlagen“ gehöre, weil ja Staatssteuern von jedermann erhoben würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, er habe mit dieser Bestimmung nichts Neues schaffen wollen, sondern den § 17 Absatz 4 der bayerischen Verfassung übernehmen wollen. Wenn man aber Zweifel beseitigen könne, so könne das geschehen. Er würde dann die Formulierung „neuartige freiwillige Leistungen“ vorschlagen.

Staatsminister Roßhaupter meint, damit wäre dann festgelegt, daß Erhöhungen bestehender Leistungen nicht unter diesen Absatz fallen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diese Auffassung als richtig. Er glaube, daß in der Übergangszeit die Frage gar nicht praktisch werde. Der Staat werde gar nicht in die Lage kommen, den Religionsgesellschaften neue freiwillige Leistungen zu geben. Endgültig könne dann das Parlament entscheiden. Aus diesem Grunde solle jetzt gar nichts geändert werden, da es sich nur darum handle, einen modus vivendi zu finden, bis das neue Parlament da sei.

Artikel 5 wird in der ursprünglichen Fassung einstimmig angenommen.

Zu Artikel 6 schlägt Ministerpräsident Dr. Hoegner vor, nach dem Worte „gewährleistet“ einen neuen Absatz 2 zu beginnen.18

Artikel 6 wird angenommen.

Artikel 7 entspricht nach den Ausführungen von Ministerpräsident Dr. Hoegner der bisherigen Regelung.19 Er wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 8 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß es sich hier um eine demokratische Regelung handle, da es den Eltern überlassen sei, die Schulart zu bestimmen.20

Artikel 8 wird einstimmig angenommen.

In Artikel 9 Absatz 1 ist das Wort „öffentlich“ gestrichen. Es seien nunmehr in allen Schulen die religiösen Empfindungen aller zu achten.21

Artikel 9 wird einstimmig angenommen.

Ebenso Artikel 10 und ll.22

Zu Artikel 1223 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß man hier nichts ändern könne. Wenn man der Meinung sei, daß die geltenden Verträge zu Recht bestehen, könne man keinen anderen Standpunkt einnehmen. Wir hätten sie nicht geschaffen und seien auch nicht befugt, andere Verträge an ihre Stelle zu setzen. Das könne der nächste Landtag tun. An dem bestehenden Rechtszustand könnten wir nichts ändern.

Artikel 12 wird einstimmig angenommen.

Zu Artikel 13 führt Ministerpräsident Dr. Hoegner aus, daß die Ausführungsbestimmungen sehr wichtig seien, vor allem in Bezug auf die Schulfrage. Hier werde es noch gewisser Verhandlungen mit den Religionsgemeinschaften bedürfen.24

Artikel 13 wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß alle Artikel und damit das ganze Gesetz, das im Benehmen mit den bayerischen Religionsgesellschaften abgefaßt wurde, angenommen sei. Er glaube, daß damit die Möglichkeit gegeben sei, bis zum nächsten Landtag Konflikte zwischen Staat und Kirche zu vermeiden. Das Gesetz solle nun der Militärregierung vorgelegt werden. Von dieser Seite erwarte er keine Schwierigkeiten.25

Staatsminister Schmitt erkundigt sich noch, ob auch Abmachungen und Verträge zwischen den Kirchen und dem nationalsozialistischen Staat bestünden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß hier nur das Reichskonkordat26 in Betracht komme, das aber von den Nationalsozialisten nicht gehalten worden sei.

[IV. Verordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts an Beamten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Finanzminister habe gebeten, diesen Gegenstand zurückzustellen, weil seine Personalreferenten in der Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen begriffen seien.27

Staatsminister Schmitt erkundigt sich, ob man diesen Gegenstand nicht mit dem neuen Beamtengesetz in Verbindung bringen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint dies. Hier handle es sich nur um den Fall der Wiedergutmachung und nicht um die Schaffung neuen Beamtenrechts. Die Wiedergutmachung sei zum größten Teil bereits praktisch erfolgt dadurch, daß die Beamten wieder eingestellt worden seien. Es bestünden aber noch Meinungsverschiedenheiten über die Wiedergutmachungsansprüche, so daß eine einheitliche Regelung erforderlich sei.

Staatssekretär Ficker fragt an, wie es mit den Ansprüchen der Angestellten und Arbeiter des Staates und der Gemeinden stehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe in seinem Entwurf des allgemeinen Wiedergutmachungsgesetzes diesen Personen und auch den Angestellten und Arbeitern von Genossenschaften, Zeitungsbetrieben usw. grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch zuerkannt. Dies könne nur auf gesetzlichem Wege geschehen. Bei den Beamten könne man die Regelung im Benehmen mit dem Finanzministerium so treffen, weil nur ein einziger Zahler da sei. Für Angestellte und Arbeiter des Staates könne man allerdings auch eine entsprechende Regelung treffen.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, die Sache könne leicht erledigt werden, wenn es nur um den bayerischen Staat gehe. Schwierigkeiten entstünden aber dadurch, weil z. B. die Finanzverwaltung früher eine Reichssache war. Er bitte, die Sache noch einmal zu überlegen und werde es begrüßen, wenn von anderen Ministerien noch Anregungen kämen.

Staatsminister Roßhaupter schneidet noch einmal die Frage der Änderung des Beamtengesetzes an.28 Man habe vorausgesetzt, daß eine Änderung notwendig sei, wenn eine feste Anstellung der Beamten erfolgen solle. Nun sei eine neue Anweisung der Militärregierung gekommen, in der es heiße, die Anstellung der Beamten dürfe nur in widerruflicher Weise geschehen. Seiner Meinung nach sei dies so aufzufassen, daß ein vollständig neues Beamtenrecht erforderlich werde. Eine feste Anstellung sei praktisch nach seiner Auslegung überhaupt nicht möglich. Er wolle diese Frage klargestellt haben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß er diese Frage sofort klarstellen könne. In dem Plan für die Justizverwaltung29 heiße es, daß sämtliche Anstellungen vorerst widerruflich seien und erst im Benehmen mit der Militärregierung zu dauernden gemacht werden könnten. Die Beamten seien eigentlich zur Zeit alle widerruflich. Für das Binnenverhältnis dem Staat gegenüber wolle er sich aber nicht auf diesen Standpunkt stellen, die Rechte der Beamten würden dadurch nicht berührt. Er nehme nicht an, daß, wenn ein Beamter aus nichtpolitischen Gründen zurücktrete, er alle seine Rechte verliere. Die Militärregierung habe sich nur das Recht vorbehalten, alle Beamtenernennungen zu widerrufen.

Staatsminister Dr. Terhalle erkundigt sich, ob es bei dem Beschluß bleiben solle, daß § 28 Absatz 5 des Beamtengesetzes geändert werde.30

Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht diese Frage, da dies nichts mit der politischen Bestätigung der Beamten durch die Militärregierung zu tun habe.

Staatssekretär Thunig fragt, ob, wenn jetzt die Wiedergutmachung bei den Beamten geregelt werde, die Wiedergutmachung bei den Angestellten und Arbeitern aber dem Gesetz Vorbehalten bleibe, nicht ungünstige politische Rückwirkungen eintreten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert hiezu, bei den Beamten werde nur die bereits eingeschlagene Praxis bestätigt. Bei Bahn und Post sei übrigens die Wiedergutmachung schon für Beamte, Angestellte und Arbeiter erfolgt. Soweit der Staat und die Gemeinden in Frage kämen, könne die Wiedereinstellung für Beamte, Angestellte und Arbeiter gemeinsam erfolgen. Aber bei der Frage der Versorgung sei es bei den Arbeitern schon schwieriger, vor allem auch hinsichtlich der Frage der Nachzahlung.

[V. Berichte zur Tagung des Länderrats in Stuttgart am 8.I.1946]

Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet zunächst die Tagesordnung. Es solle nur Bericht über die Justizminister-Konferenz vom 14. Januar 1946 erstattet werden. Das wichtigste Ergebnis sei folgendes: Am späten Nachmittag sei von Col. Oppenheimer31 mitgeteilt worden, daß wir für das Denazifizierungsgesetz ziemlich umsonst gearbeitet hätten. Im Kontrollrat sei am letzten Samstag ein Bericht von ungefähr 50 Seiten abgeschlossen worden und werde im Laufe dieser Woche General Clay übergeben. Ob dieser den Bericht mit oder ohne Abänderung annehme, stehe noch nicht fest. Fest stehe dagegen, daß dieser Bericht allenfalls mit Abänderungen durch General Clay, wieder an den Länderrat zurückgehen werde und daß sich Ende Januar oder Anfang Februar der Denazifizierungsausschuß damit zu befassen habe, damit die Ministerpräsidenten-Konferenz vom 5. Februar das auf der Grundlage dieses Berichts zu erstellende Gesetz verabschieden könne. Eine Andeutung, ob eine Verschärfung oder Milderung durch diesen Bericht zu erwarten sei, sei nicht zu bekommen gewesen. Wir wüßten nicht, welche Abweichung von unseren Vorschlägen der Kontrollrat wünsche. Im allgemeinen sei er mit Rücksicht auf die Pläne bezüglich der Justizverwaltung zur Meinung gekommen, daß eine wesentliche Milderung der bisherigen Praxis zu erwarten sei. Bei der Justiz würden wahrscheinlich jetzt auch Richter genommen werden können, die nach dem 1. Mai 1937 zur Partei gegangen, aber keine Aktivisten seien. Man sei über den Gang der Dinge außerordentlich wenig erbaut gewesen; es werde diese Sache, deren möglichst baldiger Abschluß unbedingt erforderlich sei, wieder hinausgeschoben, aber nicht durch unsere Schuld.

Staatsminister Dr. Baumgartner fragt an, ob sich der neue Bericht mit unserem Gesetzentwurf befasse oder ob es sich um einen neuen Vorschlag handle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt hierzu mit, daß in der letzten Justizminister-Konferenz vom 17. Dezember Col. Oppenheimer und Professor Loewenstein32 sowohl den bayerischen wie auch den hessischen Entwurf mitgenommen und sich insbesondere über den bayerischen Entwurf zustimmend ausgesprochen hätten. Mit dem letzten gemeinsamen Vorschlag habe sich der Bericht des Kontrollrats, der am Samstag bereits abgeschlossen worden sei, nicht befassen können, da dieser erst gestern abgegeben worden sei.

Staatsminister Schmitt ist der Ansicht, daß, so bedauerlich der Fall an sich sei, es nur eine Meinung geben könne: Die Sache dränge. Von allen Seiten kämen Anwürfe über die bisherige Denazifizierung. Die Nazis hätten wieder Oberwasser, weil nichts geschehe. Es sei unmöglich, heute einfach nichts zu unternehmen. Man solle versuchen, wenigstens in den bestehenden Einrichtungen in der Denazifizierung nach dem Gesetz Nr. 8 oder nach der Verfügung vom 7. Juli 1945 unseren Einfluß etwas zu vergrößern. In Nürnberg sei eine Reihe von Ausschüssen gebildet worden, die über den Rahmen des Gesetzes Nr. 8 hinausgingen und sich an unsere Richtlinien angelehnt hätten. Von diesen Ausschüssen seien auch Betriebsführer und Betriebseigentümer überprüft worden. Dem sei nunmehr Einhalt geboten worden. Die Ausschüsse könnten sich nicht mehr an die Betriebsinhaber wagen. Die Militärregierung sage, sie wolle sich das selbst Vorbehalten. Unter diesen Umständen entstehe eine Unzufriedenheit im Volk, die sich zumal vor den Wahlen noch steigere. Man solle die Militärregierung vor den Auswirkungen ihrer Verfügung, daß die Nationalsozialisten, die nach 1937 zur Partei gegangen seien, wählen und gewählt werden dürften, warnen. Man könne in der kurzen Zeit nicht mehr prüfen, ob die Betreffenden nicht auch Aktivisten gewesen seien. Es werde so kommen, daß Einsprüche gegen die Wahl erhoben würden und Wiederholungen durchgeführt werden müßten. Es gebe ein Durcheinander, wie es noch nie da gewesen sei. Er glaube, der Ministerrat solle noch einmal versuchen, in dieser Richtung mit der Militärregierung zu verhandeln und vielleicht auch eine Form zu finden, daß wir uns mehr in die bisherigen Methoden der Denazifizierung einschalten könnten. Er habe in besonders krassen Fällen eingegriffen und erfreulicherweise einige Abänderungen erreichen können. Im großen ganzen sei ihm aber vom Special Branch untersagt worden, überhaupt einzugreifen. Bei deutschen Ausschüssen könne er es. Bei der Militärregierung sei es jedoch unmöglich. Das bereits geschehene Unrecht müsse aber ausgeglichen werden, das sei im Gesetz vorgesehen gewesen. Er wolle doch bitten, noch einmal mit der Militärregierung in diesem Sinne zu sprechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als schwierig. Die bayerische Militärregierung habe damit gar nichts zu tun. Der Bericht komme vom Kontrollrat.

Staatsminister Schmitt erklärt, er habe bereits von einflußreicher amerikanischer Stelle bei der letzten Länderkonferenz gehört, daß ein Denazifizierungsgesetz beim Kontrollrat auf der Grundlage des bayerischen Entwurfes in Ausarbeitung sei. Man habe ihm gesagt, er komme zu spät, da ein Gesetz vom Kontrollrat für ganz Deutschland komme.33

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, das widerspreche der Äußerung von Col. Oppenheimer, der nur von einem Bericht gesprochen habe. Die Amerikaner legten Gewicht darauf, daß dieses Gesetz von deutscher Seite gemacht werde. Wir müßten die Weisungen der Amerikaner durchführen, hernach würden sie als deutsches Gesetz veröffentlicht. Dagegen könne man nichts machen, sondern nur die geschichtlichen Tatsachen festlegen. Diese und unser erster Entwurf könnten einmal bekanntgegeben werden. Im Augenblick seien wir aber gezwungen, nach den Weisungen der Militärregierung ein Entnazifizierungsgesetz zu schaffen. Ob man mit dem Inhalt dieser Weisungen einverstanden sein könne, wisse man heute noch nicht.

Staatsminister Schmitt regt an, daß man durch den Rundfunk eine Erklärung abgeben solle zur Beruhigung des Volkes, daß wir damit nichts zu tun hätten, sondern die Weisungen von der Militärregierung kämen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als nicht möglich, obwohl er selbst dies schon längst gewünscht hätte.

Staatsminister Schmitt meint, ob es nicht wenigstens möglich sei, eine Erklärung durchzugeben, daß es bis zum Beginn der Denazifizierung noch eine gewisse Zeit dauere.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt hiefür die Pressekonferenz vor.34

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, die Amerikaner hätten in den letzten Tagen kleine Gruppen von Leuten herumgeschickt, auch zu Personen, die keine Verantwortung trügen und hätten durchblicken lassen, daß sie auch einen Gesetzentwurf machten. Der Entwurf der Amerikaner beruhe also nicht nur auf bayerischem Material, sondern auch auf der Einflußnahme von unverantwortlichen Personen, Leuten, die sich für besonders klug hielten. Es sei also möglich, daß dieser Bericht vom Kontrollrat auch Dinge enthalte, die für uns unerfreulich seien, entweder nach der milden oder strengen Seite. Das Verhalten der Amerikaner stehe in dieser Frage im Gegensatz zu der uns erklärten Tendenz, die Autorität der Staatsregierungen zu stärken.35 Auch im Gemeindegesetz sei uns das Wahlrecht der PG's nach dem 1. Mai 1937 aufoktroyiert worden. Das Gleiche geschehe nun mit dem Denazifizierungsgesetz. Im Rundfunk werde aber verkündet, die Zuständigkeiten gingen an die Landesregierung über. Wir stünden aber nach wie vor als Diener der Besatzungsarmee da. Die Lage werde jeden Tag kritischer. Er sehe, daß die Amerikaner erst seit Anfang Oktober wirklich aktiv werden in der Frage der Kohlenbeschaffung, des Verkehrswesens, der Wiederingangsetzung der Industrie, der Lebensmittelversorgung usw. Es gestalteten sich jetzt Dinge, deren Auswirkung man in einigen Wochen in der Bevölkerung sehen werde, äußerst angenehme Dinge materieller Art. Obwohl nunmehr angeblich positive Hilfe komme, müsse man andererseits feststellen, daß das, was wir grundsätzlich haben wollten, eine Sympathie für die Leute, die uns beim Aufbau helfen, von Tag zu Tag geringer werde. Während sie uns materiell immer mehr unterstützten, richte sich die Atmosphäre immer schärfer gegen die Amerikaner, einerseits wegen der Durchführung der Entnazifizierung. Wenn die Dinge so weiter gingen, komme eine Art Verachtung und Haß in die Bevölkerung. Die andere Sache sei die: Langsam kämen die Leute aus den Kriegsgefangenenlagern zurück.36 Die sehr detaillierten Berichte gäben ein äußerst unerfreuliches Bild, ebenso die von den Internierungslagern,37 in denen ungefähr 80.000 Menschen seien, von denen nur ein begrenzter Teil politisch schuldig sei, während der größte Teil auf Grund äußerer Merkmale festgenommen werde. Die Verhältnisse in diesen Lagern würden allmählich sehr genau bekannt. Sie wirken sich bei der Bevölkerung sehr schlimm aus.38 Gestern seien die ersten 410 Münchener aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft eingetroffen. Wenn man Details, insbesondere von den amerikanischen Lagern in Frankreich höre, sträubten sich einem die Haare.39 Über dem Unrecht in den Lagern vergesse die Bevölkerung die Hilfe mit Lebensmitteln usw. Die Auswirkung dieser Dinge müsse man ins Auge fassen. Man müsse sich bald die Gewissensfrage stellen, was wir noch verantworten könnten. Man könne nicht anders als in loyalem Einvernehmen mit der Militärregierung Zusammenarbeiten, aber wir könnten auch nicht auf uns nehmen, daß wir nur eine Puppenregierung seien, wenn wir Sachwalter unseres Volkes sein wollten. Wenn wir in der Entnazifizierungsfrage ein Diktat bekämen, unangenehme Dinge mit unserem Namen zu decken, dann dürften wir nicht länger stumm bleiben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als ganz selbstverständlich, daß wir uns in solchen Lagen nicht von augenblicklichen Gefühlen leiten lassen könnten, sondern auch immer die Folgen ins Auge fassen müßten. Man müsse sich überlegen, was daraus entstehe, wenn wir in einem bestimmten Zeitpunkt aus Gewissensgründen es zum Konflikt kommen ließen. Man müsse sich die Folgen überlegen, nicht für die Regierungsmitglieder, sondern für das Volk.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, die Regierungsmitglieder seien schon oft vor diese Frage gestellt worden, auch schon unter Ministerpräsident Schäffer.40 Nach reiflicher Erwägung habe man gesagt, man solle auch das noch schlucken mit Rücksicht auf die Folgen, die für das ganze deutsche Volk entstünden, nachdem Bayern das Musterland für eine demokratische Entwicklung sei. Man könne heute noch gar nichts sagen. Zu der strafferen Behandlung in den Lagern trügen auch die Erörterungen im Nürnberger Prozeß bei. Das sei begreiflich, wenn auch nicht entschuldbar, daß sich dies auf der anderen Seite gegenüber wehrlosen Gefangenen auswirke. Einzelschilderungen kenne er nicht.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, er stehe heute noch unter dem Eindruck frischer Mitteilungen, die er nicht wiederholen wolle, bevor sie nicht dokumentarisch festgelegt seien. Es solle aus diesen kein Vorwurf herausgehört werden, aber vielleicht werde man doch einmal vor die Prüfung dieser Frage gestellt. Man dürfe aber nicht bloß seelischen Aufwallungen folgen, sondern müsse staatsmännische Erwägungen anstellen. Er sei vollkommen einig mit der Auffassung von Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Roßhaupter.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, man werde versuchen, mit Hilfe der Diplomaten auf diese Dinge hinzuweisen. Zu gegebener Zeit werde man schwerwiegende Dinge zusammenstellen und diese Frage in aller Offenheit mit General Muller, Botschafter Murphy41 und Konsul Buhrman42 erörtern müssen.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt vor, bei dieser Gelegenheit auch die Frage der Altpensionäre zu erörtern. Diese Sache falle auch auf uns zurück.

[VI. Siedlungsfragen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erteilt hiezu Staatsminister Dr. Baumgartner das Wort.

Dieser erklärt, er könne sich kurz fassen, da er bereits sämtlichen Kabinettsmitgliedern eine Denkschrift übermittelt habe.43 Auch in der Zeitung habe er seinen Standpunkt schon bekanntgegeben.44 In dem Gesetzentwurf des Kontrollrats45 sei vorgesehen, daß der Grund und Boden über 100 ha bei landwirtschaftlich genutzten Flächen und 500 ha bei Waldbesitz gegen Entgelt abgetreten werden müsse.46 In Bayern hätten wir besonders glückliche Besitzverhältnisse. Der Großgrundbesitz spiele eine sehr untergeordnete Rolle. Es gebe nur 976 Eigentümer von Großgrundbesitz. Das seien 0,15% der Gesamteigentümer und 0,26% der Anzahl der Betriebe, 5,8% der Gesamtfläche und 3,1% der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Durch die Enteignung würden nur 20.000 ha gewonnen, die Siedlungsland für 1.000 Neusiedler ergäben. Damit könne man weder die soziale Frage noch die Flüchtlingsfrage lösen. Zur Schaffung der Siedlerstellen würde man auch sofort Baumaterialien und landwirtschaftliche Geräte benötigen, die nicht zur Verfügung stünden. Außerdem sei in dem Entwurf auch die Finanzierung nicht geregelt. Für die Schaffung von 1.000 Bauemstellen benötige man etwa 30 Millionen Mark. Weiter sei noch ein Punkt besonders zu berücksichtigen. In der Einleitung des Entwurfes sei angeführt, man müsse eine bestimmte Gesellschaftsschicht in Deutschland beschneiden, die preußischen Junker als Träger des Militarismus. In Bayern seien die Großgrundbesitzer aber keine Junker. Größtenteils seien sie nicht nationalsozialistisch eingestellt gewesen. Nur 10% der Fläche des Großgrundbesitzes befinde sich in der Hand von Parteigenossen. Eine Entschädigung für die Enteignung mit dem gegenwärtigen Papiergeld widerspreche auch dem Gerechtigkeitsgefühl und den demokratischen Ideen.47 Jemand, der nicht bei der Partei gewesen sei, könne so nicht entschädigt werden. Für ihn als Landwirtschaftsminister sei es sehr wichtig, daß unter den gegenwärtigen schwierigen Ernährungsverhältnissen auf dem Lande keine Unruhe geschaffen werde. In Bayern habe der Großgrundbesitz sich in anerkennenswerter Weise an der Produktionsförderung laufend beteiligt, besonders auch auf dem Gebiet der Saatgutvermehrung und der Tierzucht. Auch seine Forsten seien hervorragend bewirtschaftet. Wenn er gegen diesen Entwurf Stellung nehme, dann sei für ihn entscheidend, daß er es persönlich ablehne, in einer Sache die Verantwortung zu tragen, ohne daß das ganze bayerische Volk befragt werde. Er bitte, eine so schwerwiegende Angelegenheit zurückzustellen, bis das Parlament gesprochen habe. Er werde aber geeignete Gegenvorschläge machen. Für die Siedlungsfragen, die in Angriff genommen werden müßten, würden 300.000 Tagwerk wehrfiskalische Flächen (Flugplätze, Exerzierplätze) zur Verfügung gestellt; das seien schon fünfmal so viel als die 20.000 ha, die durch die Enteignung des Großgrundbesitzes gewonnen würden. Als zweiten Vorschlag habe er die angenehme Mitteilung, daß sich der Verband des größeren Grundbesitzes in Bayern von sich aus bereit erklärt habe, 4.000 ha freiwillig abzutreten. Das sei ein sehr günstiges Angebot, von dem er selbstverständlich gerne Gebrauch machen werde. Als dritte Möglichkeit schlage er vor, das Meliorationswesen auf lange Sicht gesehen in Bayern wieder aufzunehmen. Hiefür seien 400.000 Tagwerk vorgesehen. Die Hälfte dieser Arbeiten sei günstig durchzuführen. Wenn man allerdings in dem bisherigen Tempo weiterarbeite, brauche man 70 Jahre. Man müsse einen 10 bis 15jährigen Plan ausarbeiten. Wenn man diese drei Gesichtspunkte in Betracht ziehe, glaube er, daß sein Vorschlag verstanden werde, daß gegenwärtig die in dem Entwurf vorgeschlagene Bodenreform in Bayern nicht nötig sei.

Staatssekretär Thunig hält es doch für gefährlich, von vomeherein selbst mit solchen Begründungen die Bodenreform abzulehnen. Es handle sich um eine amerikanische Stellungnahme, die nicht so ohne weiteres beiseite geschoben werden könne. Die Stellungnahme sei auch nicht eine isolierte, sondern hänge mit dem Kontrollrat zusammen. Daher habe die Frage der Bodenreform auch politisches Gewicht. Wenn man sich mit einigen Zugeständnissen der Großgrundbesitzer zufrieden gebe, sei nicht das erreicht, was durch die allgemeine Bodenreform, wie sie im Norden und Osten geübt werde, zu erzielen sei. Selbst als bayerische Regierung dürfe man nicht übersehen, daß die Bodenreform zweifellos ein Mittel zur Demokratisierung unseres Landes sei. Wenn man sich eines solchen Mittels begebe, dann könne auch der Verdacht auftauchen, das deutsche Volk habe die Reife zu einer eigenen demokratischen Gestaltung nicht erlangt. Wenn man darauf Bezug nehme, daß für so schwerwiegende Entscheidungen wie die Bodenreform das Parlament nötig sei, so habe er dagegen zu sagen, daß bei einer praktischen Überlegung man zu dem Schluß komme, daß das Parlament kaum eine andere Stellung einnehmen könne. Wenn es aber das Parlament nicht anders machen könne, dann könne es das Kabinett als bayerische Regierung auch machen, nämlich demokratische Organe schaffen, auf die gestützt diese Frage in Angriff genommen werden könne. Demokratische Organe, d.h. Ausschüsse, hätten Erhebungen zu machen, wo es möglich und praktisch sei, die Bodenreform durchzuführen. Er sei der Überzeugung, daß an Ort und Stelle die Beurteilung eine ganz andere sei als von der Zentrale aus. Durch solche demokratischen Stellen im Lande werde man konkret erfahren, wie die Großgrundbesitzer eingeschätzt würden. Es komme nicht darauf an, wie der Großgrundbesitz sich selbst einschätze, sondern darauf, was die Umgebung von dem Besitzer halte. Man könne selbstverständlich eine Milderung anstreben, z. B. durch Meliorationsarbeiten, aber das wäre nur ein Ausweichen vor den Schwierigkeiten. Diesen könne und solle man nicht ausweichen. Wenn wir ernsthaft und positiv zu diesen Fragen stünden, müßten wir uns grundsätzlich dafür erklären und die Voraussetzungen hiefür zumindest ideologisch schaffen. Was die Beruhigung betreffe, so bezweifle er, ob, solange die Bodenreform nicht in Angriff genommen werde, die Beunruhigung weniger groß sei, als wenn wir sie positiv in Angriff nähmen. An der mechanischen 100 ha-Grenze brauche man nicht zu hängen, man solle als Kennzeichen den Begriff eines bäuerlichen Betriebes nehmen, der selbst durch die Familie bewirtschaftet werde. Vor allem solle die demokratisierende Tendenz der Bodenreform nicht außer Acht gelassen werden. Auch wenn es sich bei den Großgrundbesitzern nur um 3% handle, so sei deren politisches Gewicht doch größer. Wenn man sich auf der anderen Seite vorstelle, daß nicht 20 ha, sondern 5 bis 7 ha für eine Siedlerstelle zugrundegelegt würden, dann könne man eine ganze Reihe von Kleinbauemstellen schaffen, die politisch mehr ausstrahlten, als wenn wir uns auf das Gegenteil verließen. Zweifellos werde damit auch den Erwartungen der Bevölkerung entgegengekommen, die von sich aus eine Befriedigung suche und fordere auf Grund des Vergangenen und der Übung, wie sie in den anderen Gebieten Deutschlands herrsche. Eine andere Frage sei die der Arbeitskräfte. Es mache heute schon Schwierigkeiten, Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu bekommen. Wenn aber Kleinbauemstellen geschaffen würden, dann beschäftige der Bauer nicht nur sich selbst, sondern auch seine gesamten Familienangehörigen. Das ergebe einen Zuwachs an Arbeitskräften auf eine einfache Weise, nicht erst durch Zwangsmaßnahmen. Die Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung bildeten keinen genügenden Grund zur Ablehnung der Bodenreform. In Bayern seien diese Schwierigkeiten doch weniger groß wie in anderen Gebieten, wo die Bodenreform durchgeführt worden sei. Das Land sei weniger zerstört, die Maschinen könnten genossenschaftlich zum Einsatz gebracht werden. Die Neubauemstellen könnten für die Produktion und den Verkauf und Einkauf genossenschaftlich zusammengeschlossen werden. Auch das bewirke eine zusätzliche Tendenz für die Demokratisierung des Landes. Ganz abgesehen von einer Reihe von anderen Begründungen wäre es zunächst auch sehr gefährlich, von vorneherein sich ablehnend zu verhalten. Er schlage vor, prinzipiell die Zustimmung zu geben, die Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten in Bayern zu betonen und gleichzeitig diese Schwierigkeiten zu überwinden zu versuchen, indem man demokratische Organe schaffe, wie sie in dem Entwurf vorgesehen seien oder unter Zugrundelegung der Vorschläge der KPD, die zweifellos eine Möglichkeit böten, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Es solle auch nicht der Eindruck erweckt werden, daß wir die Bodenreform zwar nicht ablehnten, aber sie auf andere Weise negieren würden.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er sei als Schüler von Oppenheimer48 gewiß nicht als Anhänger des Großgrundbesitzes verdächtig. Wenn wir in Preußen säßen und es sich um die Frage des ostelbischen Großgrundbesitzes handle, dann nähme er eine ganz andere Stellung ein. Dort sei die soziologische Schichtung eine ganz andere. Das schicke er voraus. Dadurch werde aber gleichzeitig deutlich, daß die Schichtung des landwirtschaftlichen Bodens in den süddeutschen Ländern auf keinen Fall einen solchen Eingriff rechtfertige. Der Großgrundbesitz hätte niemals in der politischen Diskussion eine Rolle gespielt, wenn nicht im Verband des deutschen Reiches von Preußen her dieses Problem vorliegen würde. Er glaube, es sei unsere Pflicht, in Süddeutschland gegen diesen Plan Stellung zu nehmen, um so mehr, als er bezweifle, daß wir diese Stellungnahme des Kontrollrats ohne weiteres gutheißen sollten. Er sei vielmehr überzeugt, man erwarte von uns einen Einspruch gegen diese Pläne. Deswegen hätten wir alle unsere Gründe dagegen geltend zu machen. Er habe diese Probleme genau studiert in Ländern, wo man den Großgrundbesitz aufgeteilt habe. Dort seien keine lebensfähigen Bauemstellen entstanden, sondern Elendsbauern, weil man in der Aufteilung zu weit gegangen sei. Die meisten Staaten hätten diese Bodenreform sehr bereut, weil soziologisch und sozial unhaltbare Zustände entstanden seien. Auch das Handwerk und die Industrie seien dadurch zum Stillstand gebracht worden, denn die Elendsbauern fielen als Konsumenten völlig aus. Das Großgrundeigentum habe viele Mißstände gehabt. Er sei durchaus dafür gewesen, es für Siedlungsland bereit zu stellen. Was man dabei aber daraus gemacht habe, sei genau so schlimm gewesen. Er glaube, daß man mit der landwirtschaftlichen Besitzverteilung in den süddeutschen Ländern stets einverstanden sein könne. Im übrigen stimme er auch dem zu, daß eine derartige Sache vor das Parlament kommen solle. Wie die Dinge in Bayern lägen, bestehe gar kein Zweifel, wie das Parlament entscheiden werde.

Staatsminister Dr. Terhalle stimmt den Ausführungen des Wirtschaftsministers zu. Bei Durchführung der Bodenreform im beabsichtigten Sinne entstünden wahrscheinlich auf allen Gebieten große ökonomische Schäden, weil man zu viel auf einmal wolle. Man müsse prüfen, was werde gewollt und was sei das Mittel. Was im vorliegenden Fall gewollt werde, davon sei vieles in Bayern nicht nötig. Auch im Hinblick auf die Ernährung könne man jetzt unter keinen Umständen eine allgemeine Agrarreform brauchen. Das solle aber nicht heißen, daß man sich gegen reformerische Zielsetzungen sträube. Es gebe sicher auch bestimmte Großgrundbesitzer, die im Einzelfall weit hinter dem zurückblieben, was man von ihnen verlangen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner warnt vor einer rein negativen Stellungnahme und schlägt folgendes vor: Der Landwirtschaftsminister solle am 1. Februar in Stuttgart die Entscheidung der bayerischen Regierung folgendermaßen bekanntgeben: Bayern ist bestrebt, auf dem Wege der freiwilligen Abtretung seitens des Großgrundbesitzes, der Einziehung von Nazi-Eigentum, der Verwendung von bisher reichseigenen Bodenflächen und der Kultivierung von Ödländereien die für die süddeutschen Verhältnisse tragbaren Siedlungsflächen zu gewinnen.49 Damit würden die Forderungen nicht von vorneherein abgelehnt, sondern versucht, sie den süddeutschen Verhältnissen anzupassen. Er glaube, wenn der Großgrundbesitz merke, daß es ernst werde, werde er sich bereit erklären, das zu tun, was notwendig sei. Wenn wir uns auf einen rein negativen Standpunkt stellten, stießen wir die Amerikaner vor den Kopf und die Bodenreform werde total durchgeführt. In der Regierungserklärung habe man zugesichert, daß keine Bauern enteignet würden.50 Diese Formulierung nehme auf unsere Verhältnisse Rücksicht und lehne den Gedanken einer Bodenreform nicht von vorneherein ab. Es gehe nicht an, daß man einfach enteigne. Das Wichtigste scheine zu sein die Abtretung von sogenannten Anliegerflächen des Großgrundbesitzes an Zwergbauern. Diese Anliegersiedlung scheine ihm in Bayern zunächst das Wichtigste zu sein. Für die Schaffung neuer Siedlungsstellen kämen die reichseigenen Flächen und das Nazieigentum in Frage.

Staatsminister Dr. Baumgartner fügt hinzu, er habe vom Großgrundbesitz verlangt, daß bei den Abtretungen nicht die bereits verpachteten Grundstücke in Betracht kämen.

Staatsminister Roßhaupter schlägt vor, den von Staatssekretär Thunig angeregten Ausschuß einzusetzen, der die ganze Frage praktisch studiere.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, man könne diesen Plan noch weiter ausbauen, indem man wie bei der Energiewirtschaft ein großzügiges Aufbauprogramm aufstelle, so daß man zeige, daß man den Aufbau wolle und ihn vorwärts treibe.

Staatssekretär Thunig regt an, den Hinweis des Ministerpräsidenten in Bezug auf die Erfassung der Anliegerflächen in die Entschließung hineinzuarbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgenden Zusatz zur Stellungnahme der Regierung vor: Hinter dem Worte „Siedlungsfläche“ „vor allem für die Anliegersiedlung“.

Staatssekretär Fischer meint, es komme ganz darauf an, daß der Ausschuß seine Arbeit nicht schematisch mache, sondern die Fragen an Ort und Stelle individuell untersuche und dann mit konkreten Vorschlägen an den Landwirtschaftsminister herantrete.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, wer den Ausschuß berufen und überprüfen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als Sache des Landwirtschaftsministers, der dem Ministerrat hierüber Bericht erstatten solle. Die Bodenreform-Ausschüsse seien im Gesetzentwurf vorgesehen. Der Landwirtschaftsminister solle den Ausschuß dem Ministerrat vorschlagen, der sich Vorbehalte, entsprechende Ergänzungsanträge zu stellen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, dieser Gesetzentwurf sei während der Tagung des Länderrats vom 4. November 1945 überreicht worden. Er habe damals Pollock gefragt, was von den Regierungen erwartet werde. Er habe die Antwort bekommen, man erwarte von den Regierungen, daß sie bei einer in absehbarer Zeit anzusetzenden Berichterstattung vortrügen, was sie nach den Interessen ihres Landes für notwendig ansähen. Man denke nicht an Diktat, die Regierungen müßten die Frage prüfen und das vortragen, was sie für das Richtige hielten. Staatssekretär Thunig habe von der Ausstrahlung aus den Zonen gesprochen, in denen die Dinge bereits angepackt seien. Man müsse aber darüber erst noch Details erfahren.51 Er glaube, es sei besser, wenn man die Sache so anpacke, wie sie der Ministerpräsident angeregt habe. Man sehe hier ein positives praktisches Ziel und komme nicht in die Gefahr, bei nicht unterrichteten kleinen Leuten falsche Gedanken auftauchen zu lassen. Niemand habe ein Interesse an der Schaffung von Elendsbauern. Jetzt habe man aber ein praktisches Ziel, Zwergbauern gesund zu machen durch Abtretung von Anliegerflächen und lebensfähige Bauern neu zu schaffen. Das sei ein positives Ergebnis. Wenn wir dies den Amerikanern mitteilten, dann erfüllten wir das, was man von der Regierung erwarte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner legt Wert darauf, daß der Arbeitsausschuß vor dem 1. Februar gebildet werde, damit nicht der Eindruck einer Verzögerung entstehe. Im nächsten Ministerrat sollten entsprechende Vorschläge für die Zusammensetzung dieses Ausschusses unterbreitet werden.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, ob es sich bei den vom Großgrundbesitz angebotenen 4.000 ha um Land handle, das unter dem Pflug sei. Er frage an, wie es mit dem Waldbesitz stehe, ob die Zwergbauern auch Waldbesitz bekommen sollten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, man habe nur von landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen gesprochen. Er glaube aber, daß vom Großgrundbesitz auch Wald zu bekommen sei.52

[VII. Vertretung der Staatsregierung bei der Eröffnung der Kunstausstellung in München]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß morgen die Kunstausstellung im Haus der Kunst eröffnet werde. Er sei dienstlich verhindert und bitte den Unterrichtsminister, ihn zu vertreten.53

[VIII. Zusammenlegung von Gemeinden im Bereich der Militärregierung Regensburg]

Staatsminister Seifried bittet, die nächste Ministerratssitzung nicht allzu lange hinauszuschieben. Er sei vorgestern zur Militärregierung berufen worden. Dort sei ein Vertreter der Militärregierung für den Regierungsbezirk Niederbayern/Oberpfalz und ein Vertreter des Regierungspräsidenten von Regensburg anwesend gewesen. Es sei ihm eröffnet worden, die Militärregierung betreibe dort seit vielen Wochen die Zusammenlegung kleinerer Gemeinden54 und zwar aus folgenden Gründen: Es sei notwendig, daß die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden gesteigert werde, weil ihnen größere Aufgaben bevorstünden. Weiterhin ergäben sich bei Zwerggemeinden von selbst ganz allgemein unhaltbare Zustände. Es liege eine auf demokratischer Basis durchgeführte Arbeit vor, die sehr fleißig und gewissenhaft gemacht worden sei. Der überwiegende Teil aller Gemeinden habe sich bei den verschiedenen Versammlungen mit den Zusammenlegungen einverstanden erklärt. Es seien allerdings auch Widersprüche vorgekommen. Am nächsten Montag habe er die Unterlagen hiefür. Die Sache dränge, weil nunmehr im ganzen Regierungsbezirk die Gemeindewahlen schon auf der neuen durch die Flurbereinigung geschaffenen Grundlage durchgeführt würden. Er habe erklärt, er sei vor den Kopf gestoßen. Jeder Beamte müsse wissen, daß derartig einschneidende Dinge nicht so ohne weiteres aus dem Handgelenk gemacht werden könnten. Die Beamten hätten erwidert, sie seien mehr oder weniger unter dem Einfluß der Militärregierung zu dieser Lösung der Frage gekommen, die uns innerlich eigentlich befriedigen müsse und zwar vom staatspolitischen und finanziellen Gesichtspunkt aus. Er habe die Frage gestellt, wenn der Ministerrat dieser Flurbereinigung nicht zustimmen sollte, ob dann die Möglichkeit bestehe, daß die Gemeinden auf der früheren Basis wählen könnten. Dies sei als vollkommen ausgeschlossen bezeichnet worden. Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß diese Dinge auf Grund von Vereinbarungen gemacht worden seien und nur ein gewisser Teil sich ablehnend verhalte, könne man diese Angelegenheit im Ministerrat wohlwollend behandeln. Er wolle aber, da er erst am nächsten Montag das ganze Material zur Verfügung habe, den Ministerrat erst dann informieren, bitte aber heute schon, daß noch vor den Wahlen dazu Stellung genommen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dies könne frühestens am nächsten Mittwoch geschehen.

Staatsminister Seifried hält eine gesetzliche Regelung dieser Frage für notwendig.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, ihm seien Fälle bekannt geworden, daß die Bauern sich beschwert hätten, weil 7 bis 8 Gemeinden zusammengelegt worden seien und sie jetzt mehrere Stunden weit zum nächsten Bürgermeister und zum Landrat hätten.55

Staatsminister Seifried erwidert, die Bereinigung sei bei den Landratsämtern so geklärt worden, daß die Bürgermeistereien möglichst zentral lägen. Diese Beschwerden könne man nicht so tragisch nehmen.

[IX. Anwesen Thomas Manns in München]

Staatsminister Erhard teilt mit, er sei wegen des Anwesens von Thomas Mann angesprochen worden.56 Dieses sei seinerzeit enteignet worden. Daß es nunmehr an Thomas Mann wieder zurückgegeben werde, sei selbstverständlich. Inzwischen sei das Haus aber beschädigt worden. Er frage an, ob es in bewohnbarem Zustand zurückgegeben werden solle oder nicht. Thomas Mann sei eine politisch stark umstrittene Persönlichkeit geworden und trage sich nach seiner Information doch mit der Absicht, nach Deutschland zurückzukehren.57

Staatssekretär Thunig bezeichnet die Sache als eine Frage der Wiedergutmachung. Es müsse entschieden werden, ob diese Sache als Einzelfall behandelt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, er habe bereits am 19. Oktober der Militärregierung ein Gesetz vorgelegt, in dem alle Fragen der Wiedergutmachung geklärt seien.58 Dieses Gesetz sei bis jetzt nicht genehmigt worden. Dagegen habe er gehört, daß vom Kontrollrat beabsichtigt sei, für alle Wiedergutmachungsfragen ein Sperrgesetz zu erlassen, weil die Amerikaner der Auffassung seien, zuerst kämen die Reparationsforderungen. Die bevorrechtigten Gläubiger der Konkursmasse Deutschland würden von den Alliierten festgestellt. Wahrscheinlich könnten aber noch nicht einmal die bevorrechtigten Gläubiger befriedigt werden. Man könne nur mit Zustimmung der Militärregierung etwas unternehmen.

Staatsminister Roßhaupter hält es für gefährlich, einzelne Personen herauszugreifen. Wir hätten so viel geschädigte Angestellte und Arbeiter, die nicht in einer so günstigen finanziellen Lage seien wie Thomas Mann. Er glaube, daß man diese Sache bis zur gesetzlichen Regelung zurückstellen könne; insoweit hänge alles von der Entschließung der Amerikaner ab.

Staatsminister Dr. Erhard schließt sich dieser Meinung an, ebenso Staatsminister Dr. Terhalle, der hinzufügt, vielleicht sei es möglich, von Freunden von Thomas Mann Mittel zur Instandsetzung des Hauses zu bekommen. Dann entstünden auch keine Schwierigkeiten politischer Art, obwohl eine positive Lösung getroffen werde.

Auch Staatsminister Schmitt ist der Meinung, daß die Sache zurückgestellt und im Rahmen des Gesetzes behandelt werden solle.

[X. Beamtenfragen]

Staatsminister Dr. Terhalle kündigt an, daß in einer der nächsten Ministerratssitzungen über eine Reihe von Beamtenfragen gesprochen werden müsse, z. B. Urlaubsregelung, die Frage der Beam ten Vereidigung, die Frage der österreichischen Beamten.

Hierzu äußert Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß die Beamten zum Teil von der Militärregierung vereidigt würden.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, daß auch die Frage der nicht bayerischen Beamten geklärt werden müsse, ob sie überhaupt und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden sollten.

[XI. Erklärung aller Nationalsozialisten durch Österreich zu Reichsdeutschen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt eine weitere hochpolitische Angelegenheit an. Die Österreicher erklärten sämtliche Nazis zu Reichsdeutschen und wollten sie uns aufhängen.59 Es scheine, als ob der gemütliche österreichische Charakter sich vollständig verkehrt hätte.

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, dann sämtliche Sudetendeutsche zu Österreichern zu erklären, da diese früher zu Österreich gehört hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als betrüblich, daß ein Staat, der schwach sei und von der Gnade der Alliierten lebe, sich wie ein Berserker aufführe. Neuerdings habe er sogar gehört, die Österreicher verlangten nicht nur den Ruperti-Winkel sondern den ganzen Chiemgau.60

[XII. Dienststelle Fritsch]

Staatsminister Schmitt erinnert daran, daß in einer vorhergehenden Ministerratssitzung61 Aufklärung über die Zuwendung von 200 Millionen an die Dienststelle Fritsch verlangt worden sei.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt hiezu, die Dienststelle Fritsch bezahle Wehrsold an die noch in amerikanischer Kriegsgefangenschaft befindlichen deutschen Soldaten. Auch ihre anderen Aufgaben erledige sie unter amerikanischem Auftrag. Wir hätten hierauf gar keinen Einfluß. Sie habe lediglich in unserem Auftrag einige Funktionen übernommen, so die Erfassung und Feststellung von Heereseigentum.

[XIII. Kleingeldhamsterei]

Staatsminister Dr. Terhalle führt weiter aus, es sei von ihm und vom Wirtschaftsminister beabsichtigt gewesen, bei der Militärregierung eine Vorstellung zu erheben, um der Kleingeldhamsterei zu begegnen.62 Man habe eine wohlüberlegte Formulierung für die Veröffentlichung ausgearbeitet und habe diese heute der Militärregierung vorgelegt. Diese habe jedoch dagegen Bedenken. Diese Frage berühre jedes Ressort. Wenn alle Ministerien einverstanden seien, so könne der Ministerpräsident sie General Muller vortragen. Inzwischen werde Oberst Wallace mit Berlin telefonieren, um zu hören, welcher Auffassung man dort sei. Die Amerikaner hätten anscheinend Angst, die Dinge anzurühren. Er habe angefragt, ob wir 10-Pfennig-Stücke prägen dürften. Irgend etwas müsse auf jeden Fall geschehen. Er verliest dann auf Anregung von Wirtschaftsminister Dr. Erhard die formulierte Erklärung, zu der die Zustimmung der Militärregierung erholt werden soll.

[XIV. Bericht über die Tagung des Verkehrsausschusses des Länderrats]63

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt teilt mit, daß der Diensttriebwagen nach Stuttgart ab nächste Woche einen anderen Fahrplan habe, so daß er bereits um 9.19 Uhr in Stuttgart eintreffe.

Anschließend berichtet er kurz über die gestrige Sitzung des Verkehrsausschusses. Es sei besonders von unserer Seite beabsichtigt gewesen, eine ganz bestimmte Organisation des Verkehrsdirektoriums herbeizuführen, bei der vor allem die Rechte der Länder gewahrt werden sollten. Nun habe die Militärregierung Professor Kittel64 beauftragt, eine Denkschrift auszuarbeiten. Diese Denkschrift sei angegriffen worden.65 Oberst Gottlieb habe aber erklärt, diese Ausarbeitung sei in amerikanischem Auftrag erfolgt.66 Eine Diskussion darüber sei gar nicht gestattet worden. Das sei auch ein Beispiel dafür, wie ab 1. Januar 1946 die Länder selbständig über das Transportwesen verfügen sollten. Herr Fischer sei zum Generaldirektor des Transportwesens ernannt worden, ebenso Herr Eisele zum Direktor des Transportbewegungsbüros. Fischer werde heute in Frankfurt von Col. Taylor die weiteren Richtlinien erhalten. Vorhin sei die Frage der Österreicher gestreift worden. Er frage an, ob das Gesetz, daß die Österreicher Bayern verlassen müßten, auch durchgeführt werde 67

Staatsminister Seifried bejaht diese Frage.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt bezeichnet dies als für die Eisenbahn sehr wichtig. Ausgerechnet in Freilassing habe man einen Österreicher als Vorstand des Betriebsamtes. Er wolle ihn aber zunächst nicht abschieben, bevor er nicht genau wisse, inwieweit er dies auf Grund des Gesetzes durchführen könne. Er glaube, wenn er ihn von Freilassing wegversetze, werde er sowieso gehen, da er in Salzburg wohne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als unmöglich, jetzt Österreicher zu deutschen Beamten zu machen, wo diese uns drohten, daß sie uns sämtliche Nazis schicken. Das müsse zurückgestellt werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob es überhaupt möglich sei, daß ein Staat erkläre, seine Angehörigen seien einfach Angehörige eines anderen Staates.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als völkerrechtlich ganz unmöglich. Dies werde von uns nicht anerkannt. Dazu könne uns niemand zwingen außer den Besatzungsmächten. Wir verwahrten uns dagegen. Auch die bayerische Militärregierung werde sich dagegen verwahren, daß sämtliche österreichischen Nazis nach Bayern kämen. Diese Menschen sollten sofort an die Alliierten als Nazis weitergegeben werden. In der Ruperti-Winkel-Frage seien sich alle österreichischen Parteien einig.

Staatssekretär Thunig fragt an, ob man hiergegen nicht einen Appell an die österreichischen Parteien,68 nicht an die österreichische Regierung richten solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, wenn eine Volksabstimmung inszeniert werden solle, dann könne die Parole nur heißen: Hände weg. Das sei die ganz allgemeine Volksstimmung.69

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär