Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Staatsminister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).
[I. Maßnahmen gegen die Nationalsozialistische Untergrundorganisation]. [II. Schwarz-weiß-rote Kokarden bei Eisenbahn und Post]. [III. Referat für politische Aufklärung]. [IV.] Gesetz zum Schutz des bayerischen Staates. [V.] Auszahlung von Ruhegehältern an in der Pfalz wohnende bayerische Beamte. [VI.] Gesetz über den Wiederaufbau. [VII.] Zuständigkeit des Staatssekretärs für die Post. [VIII.] Gründung eines Wirtschaftsbeirates. [IX. Dienstfrei am Karsamstag]. [X. Öffentliche Veranstaltungen am Karfreitag]. [XI. Erklärung des 1. Mai zum Feiertag]. [XII. Treuhändergesetz]. [XIII. Rechtsmittel in der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit]. [XIV. Vertragshilfegesetz]. [XV. Arbeitslager]. [XVI. Interzonenpässe für die Kabinettsmitglieder]. [XVII. Störung einer Versammlung in Eggenfelden]. [XVIII. Gesetz über die Errichtung gewerblicher Unternehmungen]. [XIX. Uniformierung der Briefträger].
Dr. Hoegner berichtet vor Eintritt in die Tagesordnung über die bisher gegen die Edelweiß-Bande getroffenen Maßnahmen.1
MinisterpräsidentWeiter regt er an, die Frage der schwarz-weiß-roten Kokarden bei Eisenbahn und Post zu prüfen. Nachdem der Verkehrsminister wegen Erkrankung aber nicht anwesend sei, solle die Sache noch zurückgestellt werden.
Schließlich erklärt er, er halte es für notwendig, den wieder auftauchenden Nationalsozialismus nicht nur mit negativen Maßnahmen zu bekämpfen, sondern ein Referat für politische Aufklärung zu schaffen. Er bitte die Kabinettsmitglieder, sich diese Frage bis zum nächsten Ministerrat zu überlegen.
Dr. Hoegner berichtet über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des bayerischen Staates,2 das im Verfassungsausschuß bereits durchberaten sei.3
MinisterpräsidentSchmitt regt an, daß schon in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebracht werde, daß es sich gegen nationalsozialistische und militaristische Umtriebe wende. Es wird folgende Überschrift des Gesetzes angenommen: „Gesetz zum Schutze des bayerischen Staates gegen nationalsozialistische und militaristische Umtriebe“.
Staatsminister4
Artikel 1 mit 7 werden unverändert angenommen.Artikel 8:
Dr. Meinzolt hält die Mitwirkung eines Gerichtes bei der Verhängung von Polizeihaft für notwendig.
StaatssekretärDr. Fendt schließt sich dieser Meinung an.
StaatsministerDr. Baumgartner vertritt die Ansicht, daß der Antrag auf Inhaftnahme vom Staatsanwalt gestellt werden solle.
StaatsministerDr. Ehard erklärt, es handle sich hier um eine vorbeugende polizeiliche Maßnahme, über die ein Gericht nicht entscheiden könne. Eine Sicherung gegen Übergriffe könne man durch eine Beschwerde im normalen Instanzenweg einschalten.
StaatssekretärSchmitt fragt an, ob diese Bestimmung nicht in Verbindung mit dem Denazifizierungsgesetz gebracht werden könne in der Art, daß die Spruchkammern entscheiden sollen.
StaatsministerDr. Fendt wendet sich gegen die Formulierungen „aus sonstigen Gründen“ und „auf unbestimmte Zeit“.
StaatsministerDr. Hoegner erklärt, die Einschaltung der Gerichte sei nicht möglich. Er lade nicht den Fluch der Schwächlichkeit auf sich. Wenn der Nationalsozialismus wieder auftauche, müsse er vernichtet werden.
MinisterpräsidentDiesem Grundgedanken wird von den Kabinettsmitgliedern allgemein zugestimmt.
Nach längerer Debatte wird folgende Formulierung des Artikels 8 angenommen: „(1) Personen, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung bis zur Dauer von fünf Jahren in Polizeihaft genommen oder zur Zwangsarbeit angehalten oder sonst in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt werden. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Zur Zwangsarbeit können insbesondere Personen herangezogen werden, die als Arbeitsscheue im Lande herumziehen und die Gefahr politischer Unruhen heraufbeschwören. Sie müssen für einen praktischen Beruf geschult werden“.
Artikel 9:
Fischer erkundigt sich, wie es mit den Veranstaltungen der zugelassenen Landesparteien sei. Er hat weiter Bedenken gegen die Frist von fünf Tagen, da diese zu lang sei.
StaatssekretärKrehle erklärt, Betriebsversammlungen seien jetzt bei der Militärregierung nicht genehmigungspflichtig. Man solle nicht weiter gehen als die Militärregierung.
StaatssekretärDr. Meinzolt schlägt für Versammlungen nur eine Anmeldepflicht, aber keine Genehmigungspflicht vor.
StaatssekretärDr. Ehard vertritt die Ansicht, daß eine Gefahr nicht nur von Versammlungsteilnehmern, sondern auch von außerhalb stehenden Personen kommen könne.
Staatssekretärveranlaßte oder von den behördlich zugelassenen Parteien und Organisationen durchgeführte Veranstaltungen fallen unter die Bestimmungen des Absatz 1“.
Nach längerer Debatte wird Artikel 9 in der folgenden Fassung angenommen: „(1) Aufzüge und öffentliche Versammlungen oder Ansammlungen unter freiem Himmel sind mit Ausnahme der herkömmlichen unpolitischen Umzüge, Umgänge und Wallfahrten verboten. (2) Alle Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen zwei Tage vorher der Polizeibehörde angemeldet werden. Diese ist befugt, in jede Versammlung ihre Beauftragten zu entsenden. Die Beauftragten der Polizei sind ermächtigt, jede Versammlung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jederzeit aufzulösen. (3) Für Störungen der öffentlichen Ordnung werden insbesondere die Versammlungsleiter und Redner verantwortlich gemacht. (4) BehördlichSchmitt einstimmig gestrichen.
Artikel 10 wird auf Antrag von StaatsministerArtikel 11 des Entwurfes wird als Artikel 10 einstimmig genehmigt.
Dr. Hoegner werden noch folgende zusätzliche Bestimmungen genehmigt:
Auf Antrag von MinisterpräsidentArtikel 11: „Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt das Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz“.
5
Artikel 12: „Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1946 in Kraft“.Dr. Hoegner gibt einen Antrag des Staatsministeriums der Finanzen vom 27. März 1946 bekannt, wonach den Empfängern von Ruhestandsbezügen und Witwen- und Waisengeldern, die von einer Behörde in Bayern rechts des Rheins in den Ruhestand versetzt worden sind, aber in Hessen-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Versorgungsbezüge durch die in Bayern befindlichen Pensionskassen auszuzahlen seien, da das Oberregierungspräsidium Pfalz-Hessen6 sich bereit erklärt habe, den Empfängern von solchen Bezügen, die in einem pfälzischen Amt pensioniert worden seien, aber ihren Wohnsitz in Bayern haben, diese Bezüge auszahlen zu lassen. Ministerpräsident Dr. Hoegner hat gegen diese Regelung Bedenken, weil diese zu einer großen Auswanderung belasteter Pensionisten nach der Pfalz führen könne, da die Franzosen die Entnazifizierung nicht in diesem Maße wie die Amerikaner durchführten. An sich sei die Sache selbstverständlich erwünscht.
MinisterpräsidentSchmitt erklärt, das bayerische Denazifizierungsgesetz werde für ganz Deutschland zum Gesetz ernannt werden.
StaatsministerDr. Erhard schlägt vor, daß die betreffenden Beamten ihre Fragebogen in Bayern einreichen müßten.
StaatsministerSeifried hat hiergegen Bedenken, weil die Franzosen damit sicher nicht einverstanden seien.
StaatsministerDr. Pfeiffer erklärt, bayerische Pensionisten lebten nicht nur in der Pfalz, sondern auch in anderen Zonen. Auch die Frage dieser Pensionisten müsse einmal gelöst werden.
StaatssekretärDr. Terhalle erwidert, zunächst könne nur einmal die Frage der Pfälzer gelöst werden, da nur von der Pfalz Gegenseitigkeit verbürgt werde. Er schlage vor, zuzustimmen, wenn uns versichert werde, daß dieselben Grundsätze bei der Überprüfung angewendet werden. Die Gesamtfrage müsse selbstverständlich auch noch gelöst werden.
Staatsminister7
Unter dieser Voraussetzung wird die beantragte Regelung einstimmig genehmigt.Krehle führt aus, der Entwurf der Stadt München sei schon vor einigen Monaten dem Arbeitsministerium zugeleitet worden. Zu diesem Entwurf sei schon bei verschiedenen Tagungen Stellung genommen worden.9 Dabei sei man übereingekommen, daß zunächst für das Jahr 1946 ein Notgesetz geschaffen werden solle, das die vordringlichsten Teilfragen regele. Erst auf Grund der Erfahrungen mit diesem Notgesetz solle ein endgültiges Wiederaufbaugesetz geschaffen werden. Er beantrage daher, die Behandlung dieses Gesetzes von der Tagesordnung abzusetzen, bis der mit der Abfassung des Notgesetzes betraute Ausschuß dieses Notgesetz vorgelegt habe. Wenn der Ministerrat dann zur Auffassung komme, daß schon ein endgültiges Gesetz erlassen werden könne, möge er dem Arbeitsministerium zuvor noch die Gelegenheit geben, zu dem Entwurf des Wiederaufbaugesetzes Stellung zu nehmen und etwaige Gegenvorschläge zu machen.
StaatssekretärPunkt III [VI.] wird von der Tagesordnung abgesetzt.
10
Punkt IV [VII.] der Tagesordnung wird wegen Erkrankung des Staatsministers für Verkehrsangelegenheiten abgesetzt.Dr. Hoegner regt an, im Wirtschaftsministerium einen Wirtschaftsbeirat zu errichten, der aus etwa 30 bis 40 Personen bestehen solle, die aus der Bauernschaft, den Gewerkschaften, den Genossenschaften, der Industrie und dem Handel und Gewerbe entnommen werden sollten.11
MinisterpräsidentDr. Erhard erwidert, daß er sich selbst schon mit einem solchen Gedanken getragen habe.12
StaatsministerDr. Hoegner ersucht ihn, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten.
Ministerpräsident13
Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.Seifried beantragt mit Rücksicht auf die Entlastung des gesamten Personals, den Karsamstag unter Einrichtung eines Jourdienstes dienstfrei zu geben.
StaatsministerWeiter solle angeordnet werden, daß am Karfreitag die Theater nur ernste Stücke spielen und die Kabaretts, Varietes und Kinos an diesem Tag geschlossen werden sollten.
Krehle erklärt, er habe die Mitteilung erhalten, daß von der Arbeitsabteilung der Militärregierung der 1. Mai als Feiertag und zwar als bezahlter Feiertag erklärt werde. Er glaube, daß diese Anordnung der Militärregierung allein aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten nicht genüge, sondern daß ein Beschluß des Ministerrats noch erforderlich sei. Bezüglich der neu eingeführten Feiertage wolle er darauf hinweisen, daß diese zwar den Beamten und Angestellten bezahlt würden, nicht aber den Stundenlöhnern, die hierdurch nur eine Lohneinbuße erlitten. Bei der Wiedereinführung der sogenannten kirchlichen Feiertage solle man doch auch erwägen, ob nicht in dem einen oder anderen Fall der Lohn bezahlt werden könne.
StaatssekretärDer Antrag, den 1. Mai zum bezahlten Feiertag zu erklären, wird einstimmig angenommen, die übrigen Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Bezüglich des Karsamstags wird keine allgemeine Anordnung getroffen, sondern die Regelung den einzelnen Behörden überlassen, die zumindest einen Jourdienst einrichten sollen.
Dr. Fendt erklärt, auch sein Ministerium habe schon einen Antrag auf Schließung der Kabaretts usw. am Karfreitag vorbereitet; nachdem dies aber jetzt vom Innenministerium gemacht werde, sei dieser Antrag wohl hinfällig.
StaatsministerDr. Hoegner erwidert, mit dem Antrag des Innenministers herrsche allseitiges Einverständnis. Dieser Antrag könne aber nur als Anregung hinausgehen, gezwungen könnten die Theater usw. nicht werden.
MinisterpräsidentSeifried erwidert, er sei schon der Auffassung, daß man die Schließung anordnen könne.
StaatsministerDr. Hoegner erklärt, daß eine solche Anordnung nur mit Genehmigung der Militärregierung ergehen könne. Der Innenminister werde beauftragt, die Genehmigung der Militärregierung zu erholen.
MinisterpräsidentDr. Ehard teilt mit, im Rechtsausschuß in Stuttgart seien drei Gesetze endgültig formuliert worden.15 Es solle nun die Zustimmung der einzelnen Länder zu diesen Gesetzen herbeigeführt werden, damit sie gemeinsam der Militärregierung vorgelegt werden könnten. Zunächst handle es sich um ein Treuhändergesetz. Dieses Gesetz sei vom Standpunkt der Gesetzestechnik einwandfrei, ob es aber den Bedürfnissen und Wünschen des Wirtschaftsministers, des Finanzministers und des Ministers für Sonderaufgaben entspreche, könne er nicht entscheiden. Er halte es teilweise sogar für zweifelhaft. Dieses Gesetz heute zu verabschieden, halte er für unmöglich.
StaatssekretärDr. Hoegner regt an, das Gesetz zunächst einmal den beteiligten Ministerien zuzuleiten.16
MinisterpräsidentDr. Ehard fährt fort, das zweite Gesetz befasse sich mit den Rechtsmitteln in der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit. Er erläutert kurz die Grundzüge dieses Gesetzes. Dieses Gesetz sei dringend notwendig, vor allem mit Rücksicht darauf, daß demnächst die Zivilgerichte wieder eröffnet werden sollen.
Staatssekretär17
Dieses Gesetz wird einstimmig angenommen.18
Das dritte Gesetz sei ein Vertragshilfegesetz, an dem das Wirtschaftsministerium erheblich beteiligt sei.Dr. Hoegner erklärt, daß auch dieses Gesetz heute nicht verabschiedet, sondern zuerst dem Wirtschaftsministerium zugeleitet werden solle.
MinisterpräsidentSchmitt teilt mit, daß als erste Auswirkung des Denazifizierungsgesetzes ihm von der Militärregierung eröffnet worden sei, daß er ein Lager bereitstellen müsse für die Leute, die von den Spruchkammern verurteilt würden. Er werde die notwendigen Vorkehrungen zur Bereitstellung dieses Lagers treffen.19
StaatsministerFischer regt an, die Ausstellung von Interzonenpässen für alle Kabinettsmitglieder zu veranlassen.20
StaatssekretärDr. Pfeiffer sichert die Erledigung zu.
StaatssekretärFischer teilt weiter mit, daß eine Versammlung in Eggenfelden von Personen, die von der UNRRA betreut würden, gestört worden sei. Man solle sich deswegen mit der Militärregierung in Verbindung setzen. Parteisekretär Goldhammer habe dies auch schon getan.
StaatssekretärDr. Erhard teilt mit, daß die Militärregierung angeordnet habe, daß bis zum 10. April ein endgültiger Entwurf eines Lizenzierungsgesetzes vorgelegt werde.21 Es werde eine beschleunigte Regelung und eine möglichst einheitliche Fassung für die gesamte Zone verlangt. Die Militärregierung sei mit dem Entwurf einverstanden, ebenso der Wirtschaftsausschuß in Stuttgart. Das Gesetz sei bis zum Jahre 1949 befristet, so daß gegen die Einschränkung der Gewerbefreiheit in diesem Umfange wohl nichts einzuwenden sei. Zur Zeit herrsche ein Durcheinander. Die Einführung einheitlicher Bestimmungen sei notwendig.
StaatsministerDr. Baumgartner ist einverstanden, wenn von dem Gesetz Betriebe ausgenommen seien, die in sein Ressort fielen.
StaatsministerDr. Hoegner erwidert, daß von dem Gesetz alle gewerblichen Unternehmungen erfaßt würden. Bezüglich der Festlegung der zuständigen Behörden für die Genehmigung könne das Nähere in der Durchführungsverordnung geregelt werden.
MinisterpräsidentDr. Baumgartner einverstanden.
Damit erklärt sich StaatsministerDr. Hoegner hat noch Bedenken, daß die Genossenschaften von diesem Gesetz betroffen würden.
MinisterpräsidentDr. Erhard erwidert, die Genossenschaften seien mit diesem Gesetz nicht gemeint. Man sei sich vollkommen darüber einig, daß die Genossenschaften saniert werden müßten. Getroffen werden sollten durch dieses Gesetz die wilden Gründungen und Handelsunternehmungen.
Staatsminister22
Das Gesetz über die Errichtung gewerblicher Unternehmen wird einstimmig angenommen.Waldhäuser schlägt vor, für die Briefträger aus Sicherheitsgründen eine einfache Uniformierung einzuführen.
StaatssekretärDr. Hoegner erwidert, diese Sache sei nicht so vordringlich und müsse zuerst noch mit der Militärregierung besprochen werden.23
Ministerpräsident