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Nr. 28MinisterratssitzungMittwoch, 29. Mai 1946 Beginn: 15 Uhr 10 Ende: 17 Uhr 40
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

[I. Politische Erklärung des Ministerpräsidenten]. [II. Inkrafttreten der Strafbestimmungen des Entnazifizierungsgesetzes]. [III.] Verwaltungssonderabteilung für Wiederaufbau. [IV. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]. [V. Gerücht über Grenzberichtigungen zwischen Bayern und Österreich]. [VI. Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung]. [VII. Statut für den Länderrat]. [VIII. Nach Bayern evakuierte Hamburger]. [IX. Exportmesse im Haus der Kunst]. [X. Länderratsentwurf für eine neue Sozialversicherungsordnung]. [XI. Personalangelegenheiten]. [XII. Gebührenerhebung durch die Fahrbereitschaften]. [XIII. Anweisungen des Verkehrsdirektoriums]. [XIV. Zusammensetzung der Spruchkammern]. [XV. Übernahme von Munition]. [XVI. Ablehnung entnazifizierter Betriebsführer und Vorarbeiter durch Betriebsräte]. [XVII. Behandlung von Inhabern kleiner Betriebe]. [XVIII. Beförderungen im Finanzministerium]. [XIX. Landesjugendausschuß]. [XX. Bodenreform].

[I. Politische Erklärung des Ministerpräsidenten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt vor Eintritt in die Tagesordnung eine wichtige politische Erklärung ab. Er habe schon auf Grund des Ausfalls der Januarwahl1 die Absicht gehabt, zu gegebener Zeit sein Amt zur Verfügung zu stellen. Er habe dies auch einige Zeit vor den Stadtratswahlen2 erneut in Erwägung gezogen. Heute habe er nun General Muller sein Amt zur Verfügung gestellt. Er habe erklärt, daß diese vergiftete Atmosphäre, aus der heraus er ständig angegriffen werde, weil er einer Minderheit angehöre und die Mehrheit die Verantwortung übernehmen wolle, nicht länger ertragen werden könne.3 Deshalb ersuche er um Genehmigung seines sofortigen Rücktritts. General Muller habe jedoch den Rücktritt nicht angenommen, sondern habe ihn seines vollen Vertrauens und seiner Unterstützung versichert. Er habe jede Möglichkeit abgelehnt, daß er sein Amt zur Verfügung stellen könne. Die einzigen Wahlen, die einen Wechsel des bayerischen Gesamtministeriums zur Folge haben könnten, seien die Landtagswahlen im November.4 Er habe General Muller erwidert, daß er für dieses Vertrauen außerordentlich dankbar sei und daß er auf seinen Wunsch so lange im Amte bleiben werde, solange er das Vertrauen genieße und bis der Wille des Volkes zum Ausdruck gekommen sei. Eine dahingehende Erklärung werde auch in der Presse erscheinen.5

Das Wort wird zu dieser Erklärung nicht gewünscht.

[II. Inkrafttreten der Strafbestimmungen des Entnazifizierungsgesetzes]

Staatsminister Schmitt ersucht, eine besonders dringende Sache vorwegzunehmen. Diesem Ersuchen wird entsprochen. Staatsminister Schmitt führt aus: Nach Artikel 65 des Denazifizierungsgesetzes träten am 1. Juni 1946 die Strafbestimmungen in Kraft, es sei denn, daß eine Genehmigung der Militärregierung oder eine vorläufige Beschäftigungsgenehmigung nach Artikel 60 vorliege. Nun habe die Militärregierung erklärt, daß die Grenzen des Artikels 60 sehr eng seien. Es sei dazu gekommen, daß z. B. bei der Reichsbahn eine große Zahl von Beamten eine vorläufige Beschäftigungsgenehmigung durch die Militärregierung gehabt habe. Noch mit Schreiben vom 23. April 1946 sei diese Genehmigung wiederholt worden. Gestern nachmittag habe er jedoch die Nachricht erhalten, daß alle diese Genehmigungen zurückgezogen worden seien. Weiter habe er ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Nürnberg6 bekommen, der darum ersucht habe, daß die Befugnisse nach Artikel 60 auf den Bürgermeister übertragen werden sollten, um schwere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Auch der Landwirtschaftsminister habe entsprechende Anträge an ihn gerichtet. Er habe von der Militärregierung das Zugeständnis erhalten, daß er in Einzelfällen eine Genehmigung nach Art. 60 erteilen könne. Dagegen sei ein Antrag für die Weiterbeschäftigung von etwa 150 Personen in der Forstwirtschaft von der Militärregierung abgelehnt worden. Seinerzeit habe man um diese Respektfrist von zwei Monaten gebeten, weil man geglaubt habe, daß bis zum Ablauf dieser Frist die Spruchkammern schon entsprechende Arbeit geleistet hätten. Nun seien aber von 184 Kammern erst 102 genehmigt. Heute bestehe zweifellos die Gefahr, daß die Militärregierung plötzlich alle bisherigen Genehmigungen zurückziehe. Die deutschen Behörden dürften aber keine ausstellen; dadurch könnten große Störungen eintreten. Er bitte um die Ermächtigung, mit der Militärregierung verhandeln zu können, daß er solche Genehmigungen en bloc erteilen könne oder daß die Respektfrist um einen Monat verlängert werde. Es laufe zur Zeit auch die Zebra-Aktion.7 Er habe geglaubt, daß die davon betroffenen Beamten bleiben dürften, bis diese Aktion abgeschlossen sei.

Staatsminister Seifried führt aus, dadurch, daß die ärztliche Tätigkeit schlechthin als gewöhnliche Arbeit erklärt werde, hätten sich ganz unhaltbare Zustände ergeben. Ein Großteil der bereits entlassenen Ärzte sei durch einwandfreie Antifaschisten ersetzt worden. Diese sollten nunmehr den Ärzten Platz machen, die zweifellos unter das Denazifizierungsgesetz fielen.

Staatsminister Schmitt erwidert, daß die Wiedereinsetzung der alten Ärzte in Widerspruch zu Artikel 64 des Gesetzes stehe, der ausdrücklich feststelle, daß kein Anspruch auf Wiederanstellung oder Schadenersatz gegeben sei.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt hiezu, in Stuttgart und später sei die Frage aufgeworfen worden, ob Stellen für die Leute frei gehalten werden sollten, mit deren Rückkehr in den Dienst später zu rechnen sei. Diese Frage sei verneint worden. Niemand habe einen Anspruch darauf, seine Stelle wieder zu bekommen. Dies gelte auch für Einzelstellen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, Col. Reese habe gestern dem Ministerpräsidenten und ihm eröffnet, daß alle Beamten und Angestellten in gehobener Tätigkeit, die gemeldet und für die Fragebogen eingereicht seien, bleiben könnten, bis der Fragebogen schriftlich verbeschieden sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob darunter auch Betriebsinhaber fallen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erwidert, daß sich diese Regelung nur auf Beamte und Angestellte beziehe.

Staatsminister Dr. Baumgartner bringt noch die schweren Sorgen seines Ministeriums vor bezüglich der Bäckereien, Gärtnereien, Mühlen usw., deren Inhaber am 1. Juni ausscheiden müßten, wenn sie mehr als 10 Arbeitnehmer hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, das Gesetz sei seit dem 5. März 1946 bekannt. Die Termine seien im Gesetz vorgeschrieben. Es mache einen denkbar schlechten Eindruck, wenn man jetzt mit Dingen herankomme, die man hätte voraussehen müssen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, er habe die Militärregierung dauernd darauf hingewiesen, daß das Gesetz so nicht durchzuführen sei.

Staatsminister Schmitt fügt hinzu, die Schwierigkeiten träten nur dadurch ein, daß die Militärregierung plötzlich ihre Genehmigungen zurückziehe. Er habe seine Anweisungen rechtzeitig schon im April hinausgegeben.

Staatssekretär Waldhäuser führt aus, die Militärregierung habe im allgemeinen kein großes Vertrauen zu uns in Bezug auf die Denazifizierung. Die Behörden hätten niemals versucht, aus dem freien Arbeitsmarkt Leute in die Beamtenschaft hineinzunehmen. Darüber seien große Beschwerden erhoben und auch an die Militärregierung herangetragen worden. Diese habe erklärt, solange ein Nicht-Pg. noch nicht die Arbeit habe, die ihm Zusage oder für die er zu gebrauchen sei, habe kein Parteigenosse Anrecht auf Arbeit. Weil in dieser Richtung von den Behörden nichts unternommen worden sei, sei uns die Militärregierung aufsässig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, in dieser Allgemeinheit könne dieser Vorwurf nicht erhoben werden.

Staatsminister Helmerich fügt hinzu, daß man bei der Post und Eisenbahn Fachleute brauche, die man jahrelang einarbeiten müsse.

Staatssekretär Dr. Ehard widerspricht ebenfalls für die Justiz. Dort habe man Leute hereingenommen, wo man sie gefunden habe. Man könne aber nicht die Leute von der Straße auflesen, die dann noch dazu eine Riesenstrafliste hätten. In der Rechtsanwaltschaft seien Leute, die vom deutschen Recht keine Ahnung hätten, die man aber trotzdem zugelassen habe. Auch in den Ministerien säßen eine ganze Reihe von Leuten, die die nötige Vorbildung nicht hätten, die man aber für geeignet gehalten habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, auf der anderen Seite sei aber auch die Taktik falsch gewesen, die von manchen Behörden noch dazu ausgesprochen worden sei, daß man die Stellen nicht besetzen könne, weil man sie für die Leute aufheben müsse, die wieder kämen. Er ersucht Staatsminister Schmitt um Vorschläge, wie nunmehr verfahren werden solle.

Staatsminister Schmitt schlägt vor, daß das Gesamtkabinett bei General Muller oder Col. Reese in dem Sinne interveniere, daß in den Fällen, in denen die Militärregierung im letzten Augenblick ihre Genehmigung zurückgezogen habe, eine Genehmigung, die auf einen Monat befristet sei, ausgesprochen werden dürfe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, daß Staatsminister Schmitt im Namen der Gesamtregierung diesen Schritt unternehmen solle.

Damit herrscht allseitiges Einverständnis.

Staatsminister Schmitt erklärt weiter, heute mittag sei im Rundfunk die Mitteilung durchgekommen, daß der Kontrollrat ein Denazifizierungsgesetz für alle Zonen nach dem Muster des Gesetzes für die amerikanische Zone ausgearbeitet habe. Unser Gesetz trete also für alle vier Zonen in Kraft.

Ministerpräsident Dr. Hoegner befürchtet, daß durch dieses Kontrollratsgesetz das bisherige Gesetz ins Hintertreffen gerate, zumal Oppenheimer nach Amerika abgereist sei und nicht mehr zurückkomme.

[III. Verwaltungssonderabteilung für Wiederaufbau]

Staatsminister Roßhaupter erklärt, beim Wiederaufbau bestünden insbesondere hinsichtlich der Baustoffverteilung Schwierigkeiten. Er habe hierüber eine Denkschrift verfaßt und den einzelnen Ministerien zugeleitet. Er sei nunmehr bereit, die ganze Wohnungs- und Bauabteilung seines Ministeriums, die ihm durch Gesetz der Militärregierung zugewiesen worden sei,8 an das Innenministerium abzugeben.9 Allerdings müsse vorher die Militärregierung gehört werden. Auch bei der letzten Tagung des sozialpolitischen Ausschusses in Stuttgart habe Hessen den Antrag gestellt, daß die einzelnen Wiederaufbau-Abteilungen in einem Ministerium zusammengefaßt werden sollten. Die Militärregierung habe zunächst nicht darauf geantwortet, werde sich aber in Zukunft wohl dazu äußern. Auch er sei der Meinung, es sei zweckmäßig, wenn alles, was mit dem Wiederaufbau Zusammenhänge, in einem Ministerium vereinigt werde, gleichviel in welchem.10 Es solle nicht am Arbeitsministerium scheitern, daß diese Vereinigung stattfinden könne. Allerdings werde es nicht so sehr auf uns ankommen, als Sache der Militärregierung sein. Überdies werde auch in Stuttgart noch darüber beschlossen werden. Im Augenblick seien in Stuttgart wieder Verhandlungen bezüglich der Wohnungsfragen und der Baustoffversorgung. Über das Ergebnis sei er noch nicht unterrichtet. Er bitte aber um die Ermächtigung seitens des Ministerrats, daß er bei der Militärregierung verhandeln könne in der Richtung, daß der ganze Wiederaufbau in einem Ministerium vereinigt werde, damit die bisher bestehenden Schwierigkeiten beseitigt würden. Es bleibe dann der Militärregierung überlassen, welches Ministerium sie betrauen wolle oder ob sie ein eigenes Aufbau-Ministerium einrichten wolle. Der Neuerrichtung eines Ministeriums stehe er allerdings skeptisch gegenüber.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Ministerrat damit einverstanden ist, daß der Arbeitsminister in dem von ihm vorgeschlagenen Sinne Verhandlungen mit der Militärregierung führt. Das Ergebnis der Stuttgarter Besprechungen solle dem Ministerrat möglichst bald mitgeteilt werden.11

[IV. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Militärregierung habe gewünscht, daß das Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP usw. aufgehoben werde. Er habe hiefür bereits ein Gesetz entworfen.

Staatsminister Schmitt erwidert, auch er habe einen Entwurf zur Angleichung des Gesetzes Nr. 2 an das Denazifizierungsgesetz gemacht und Staatssekretär Dr. Ehard zur Prüfung übergeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, wenn das Gesetz aufgehoben werden müsse, könne man keine Angleichungen des Gesetzes machen. Er glaube aber, daß die Sache bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt werden könne.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.12

[V. Gerücht über Grenzberichtigungen zwischen Bayern und Österreich]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe ein Schreiben erhalten, wonach in einer amerikanischen Zeitung am 3. Mai ein Artikel erschienen sei, in dem es geheißen habe: Hingegen könnte Amerika einer kleineren Grenzberichtigung zwischen Deutschland und Österreich zustimmen, vor allem, was die Grenzvorsprünge bei Berchtesgaden und Sonthofen angehe. Eine amtliche Bestätigung liege zwar nicht vor, jedoch habe dieser Artikel erhebliche Beunruhigung im Landkreis Sonthofen ausgelöst. Bauern bewirtschafteten ihre Anwesen nicht mehr, viele trügen sich mit Verkaufsabsichten. Von einem Anschluß an Österreich wolle man dort nichts wissen. Sonthofen habe noch niemals zu Österreich gehört. Er glaube, man könne nichts unternehmen. Er sei der Meinung, es handle sich um die Wichtigtuerei eines Korrespondenten, die allerdings eine Panikstimmung in der Bevölkerung ausgelöst habe.13

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, er habe mit Österreich gegenteilige Erfahrungen gemacht. Der Verkehr der Bauern, die auf österreichischem Gebiet Almen hätten, gehe reibungslos vonstatten. Überdies habe er sich mit Erlaubnis des Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Figl in Verbindung gesetzt, der gerne bereit sei, in Salzburg über alle gegenseitigen Schwierigkeiten zu verhandeln.14

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als wünschenswert, wenn einmal die Regierung eine öffentliche Veranstaltung etwa in Berchtesgaden halten würde, damit zum Ausdruck gebracht werde, daß wir nicht gewillt seien, ohne weiteres solche Gebiete preiszugeben.

Staatsminister Roßhaupter regt an, die Kundgebung zurückzustellen, bis die Zusammenkunft mit Bundeskanzler Figl stattgefunden habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß eine solche Kundgebung in den nächsten 14 Tagen sowieso nicht möglich sei.

[VI. Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß ein Amt für Vermögensverwaltung gebildet werden müsse, das alles Vermögen, das jetzt unter Property Control stehe, zu übernehmen habe.15 Hier sei die Frage aufgetaucht, ob dieses Vermögen, mit dessen Übergabe ungefähr für den 1. Juli zu rechnen sei, an die einzelnen Ministerien aufgeteilt oder von dem Amt insgesamt verwaltet werden solle. Für dieses Amt sei ein Beirat aus den verschiedenen Ministerien vorgesehen; daneben unterliege es einer Revision durch den obersten Rechnungshof.16 Dieses Amt müsse errichtet werden. Die Frage sei nur, ob das Amt die Verwaltung des gesamten Komplexes haben solle oder ob das Vermögen einzelnen Ministerien zugeteilt werden solle. Er sei der Meinung, daß, wenn man schon ein solches Amt errichten müsse, dieses auch für das Gesamtvermögen verantwortlich sein müsse. Die Verteilung sei eine Frage, die später entschieden werden müsse.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er sei grundsätzlich auch dieser Auffassung. Die Sache werde sich aber schwer durchführen lassen, z. B. hinsichtlich der Liegenschaften. Das Amt solle zunächst alles übernehmen, aber dann an die zuständigen Stellen weitergeben.

Staatsminister Roßhaupter schließt sich dieser Auffassung bezüglich des Vermögens der Arbeitsfront an. Dieses Amt habe hiefür keine Sachverständigen, wohl aber das Arbeitsministerium. Wenn die großen Vermögenskomplexe in diesem Amt blieben, werde es endlos dauern, bis sie von diesem Amt erledigt würden.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, es müsse sich doch ein Ausweg finden lassen, daß man alles beieinander behalte. Eine gewisse sachliche Aufteilung werde vorgenommen werden müssen. Der Beirat werde sich des Apparats der einzelnen Ministerien bedienen können, um die einzelnen Vermögensgruppen mitzuverwalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als entscheidend, ob das Vermögen uns zu Eigentum übertragen oder nur zur treuhänderischen Verwaltung. Im letzteren Falle müsse das Vermögen beisammen bleiben.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, man müsse berücksichtigen, daß erhebliches Vermögen da sei, das schon von einzelnen Verwaltungen genützt werde. Es sei unzweckmäßig, dieses Vermögen wieder an die zentrale Stelle zurückzugeben. Es wäre gut, wenn man schon vorhandene Organisationen, z. B. die Liegenschaftsverwaltung der Finanzämter, benutzen könne. Das hindere nicht, daß die Zentralstelle grundsätzlich alles in der Hand habe. Es werde dann eben eine Art Auftragsverwaltung durchgeführt. Man habe schon sehr böse Erfahrungen gemacht zwischen der Auffangstelle des Wirtschaftsministeriums und der Organisation, die schon bei der Finanz tätig sei. Er sei für eine zentrale Auffangstelle, aber dann für dezentralisierte Verwaltung. Anders klappe es in der Praxis nicht. Wenn man eine Verwaltung neu aufbaue, dann habe diese die Tendenz sich auszubreiten. Man solle die erfahrenen Stellen einschalten.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er habe nichts gegen den Vorschlag von Staatssekretär Dr. Ehard, aber der ständige Vertreter des Arbeitsministeriums sitze wohl im Beirat, aber nicht in der Verwaltung selbst, wo er doch unter Zugrundelegung des Ehardschen Planes sitzen müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, an eine solche Lösung sei nicht gedacht. Errichtet werde das Amt selbst, daneben bestehe der Beirat und eine Revisionsabteilung. Die wichtigsten Entscheidungen müßten durch den Ministerrat getroffen werden.

Staatssekretär Dr. Ehard sieht Schwierigkeiten, solange die Entscheidungen der Militärregierung noch nicht ganz durchsichtig seien. Jedenfalls müsse das Amt das Vermögen in Sachgebiete aufteilen; diese Sachgebiete sollten den einzelnen Ministerien zur Verfügung gestellt werden. Bei Schwierigkeiten müsse der Ministerpräsident entscheiden. Man müsse sich entscheiden, ob man das Amt aufblähen oder klein halten wolle unter Mitwirkung der einzelnen Ministerien. Er sei für Zusammenfassung unter dem Ministerpräsidenten in einer möglichst kleinen Gruppe, die für schnelle Entscheidungen geeignet sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, wenn man die Verwaltung der Flugplätze, beschlagnahmten Güter usw. einer eigenen Stelle übergebe, schaffe man nur einen neuen Apparat. Man könne sie ruhig der treuhänderischen Verwaltung des Ministeriums übertragen.

Staatsminister Schmitt erklärt, ihn interessiere vor allem das bei der Denazifizierung anfallende politische Vermögen. Nach dem Gesetz sei dieses Vermögen Eigentum des bayerischen Staates. Er glaube daher auch, daß eine Verwaltung insgesamt notwendig sei, die Verwertung aber dem einzelnen Ministerium obliegen müsse.

Staatsminister Roßhaupter meint, man müsse abwarten, wie die Sachlage sich gestalten werde. Wenn uns das gesamte Vermögen als Eigentum übergeben werde, so wäre es aber in Komplexe aufzuteilen und den einzelnen Ministerien zu übergeben.

Mit dieser Meinung herrscht allseitiges Einverständnis.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer wirft noch eine Frage bezüglich der Organisation dieses Amtes auf, nämlich, ob es vorwiegend oder teilweise oder ganz nach kaufmännischen oder fiskalischen Gesichtspunkten organisiert werden solle, ob an die Spitze ein Kaufmann oder ein Beamter oder zwei gleichberechtigte Personen gestellt werden sollten. Eigentlich sei ein Herr Neumaier schon berufen worden.17

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, seiner Meinung nach müsse dieses Amt gemischt-wirtschaftlich verwaltet werden. Es gebe Vermögenskomplexe, die man rasch verwerten müsse, andere blieben wieder im Besitz des Staates, die man nach kameralistischen Gesichtspunkten verwalten müsse. Es sei deshalb zweckmäßig, von vorneherein zwei Abteilungen zu bilden, eine kaufmännische und eine fiskalische und darüber einen höheren Beamten als Präsidenten zu setzen.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet die Frage als nicht so wesentlich, wenn es sich nur um eine Treuhand-Verwaltung handle. Wenn das Eigentum übertragen werde, dann müßten überhaupt die zuständigen Stellen eingeschaltet werden. Wenn man aber einen Kaufmann und Beamten scharf getrennt und als Abteilungsleiter nebeneinander stelle und sie einem Präsidenten unterstelle, werde es wohl keine Schwierigkeiten geben. Das Objekt lohne es schon. Es handle sich insgesamt um zwei bis drei Milliarden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Präsident müsse ein erfahrener Beamter sein, der aber auch von der Wirtschaft etwas verstehe. Es sei sehr schwer, einen solchen Mann zu finden. In diesem Zusammenhang sei ihm der Name des Ministerialrats Sterner18 genannt worden.

Hiermit wird die Aussprache über diesen Punkt abgeschlossen.

[VII. Statut für den Länderrat]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt das neue Statut für den Länderrat zur Beratung.19 Am letzten Montag habe eine außerordentliche Ministerpräsidenten-Konferenz stattgefunden,20 zu deren Beginn Dr. Pollock21 folgende Erklärung abgegeben habe: Der Länderrat sei weit über die Bedeutung hinausgewachsen, die ihm ursprünglich zugekommen sei. Das ursprüngliche Statut erfülle seinen Zweck nicht mehr. Entscheidungen müßten nicht nur alle vier Wochen, sondern öfter getroffen werden. Es sei aber nicht möglich, daß die Ministerpräsidenten öfter nach Stuttgart kämen. Es müsse auch die Organisation auf eine neue Grundlage gestellt werden.22 Man habe dann über das Statut beraten und sei zu einer Neuordnung gekommen, wie sie insbesondere in § 15 ihren Ausdruck gefunden habe.23 Es sei die Bildung eines Direktoriums vorgesehen, das aus je einem Sonderbeauftragten der Länderregierungen, den Bevollmächtigten der Länderregierungen und dem Generalsekretär bestehe. Dies sei etwas ganz Neues. An dem Grundsatz, daß nur einstimmige Beschlüsse rechtswirksam seien, sei in der Weise festgehalten, daß, wenn nicht Einstimmigkeit bestehe, durch Rückfrage beim Ministerpräsidenten festgestellt werden müsse, ob er zustimme oder nicht. Es könne kein Land majorisiert werden. Er habe geglaubt, dieses Opfer bringen zu müssen aus zwei Gründen:

1. habe die Möglichkeit bestanden, daß in Stuttgart eine Art Bundesministerium errichtet werde. Dagegen habe er geglaubt, sich wenden zu müssen, weil dadurch eine gesamtdeutsche Lösung verlangsamt oder erschwert werde;

2. sei er der Meinung, daß in wichtigen Fragen, wo es sich um Stellvertretung der Meinung der Länder oder Ministerpräsidenten handle, man das Ganze nicht dem Generalsekretär übertragen könne, sondern daß eine neue Stelle geschaffen werden müsse, weil sonst der Generalsekretär sich zum Bundeskanzler auswachse. Das sei von Hessen und Bayern nicht gewünscht worden.24

Dem tatsächlich bestehenden Erfordernis der Beschleunigung habe man ebenfalls Rechnung tragen müssen. Die Sache könne sich gut entwickeln, es werde viel Schreiberei erspart, der Papierverschwendung Einhalt getan und auch dem Überwuchern der Ausschüsse entgegengetreten. Das Direktorium werde auch dafür zu sorgen haben, daß die Zahl der Ausschüsse auf ihre Notwendigkeit überprüft und entsprechend beschränkt werde. Die übrigen Bestimmungen des Statuts seien im allgemeinen gleich geblieben. In Zukunft werde man auch darauf Bedacht zu nehmen haben, daß nicht ständig ein halbes Ministerium auf Fahrt in Stuttgart sei. Es genügten ein bis zwei Leute, damit nicht die Verwaltungsarbeit im Lande selbst lahmgelegt werde.25

Staatssekretär Dr. Pfeiffer fügt ergänzend hinzu, daß ein Vorstoß im Gange gewesen sei, die Stellung des Generalsekretärs so hervorzuheben, daß er faktisch Bundesminister der drei Länder geworden wäre. In der letzten Zeit habe der Geschäftsgang dadurch gelitten, daß die Sitzungen des Länderrats von dem Generalsekretär nicht entsprechend vorbereitet gewesen seien. Nun sei noch bekanntgegeben worden, daß die Absicht bestehe, zu Gesetzen des Kontrollrats vor ihrem Erlaß den Länderrat zu hören. Dies müsse natürlich sehr rasch geschehen. Dieser Beschleunigung diene auch das neue Statut. Die Arbeitsweise sei dann folgende: Am Mittwoch sei Ministerrat in München und Wiesbaden und am Donnerstag in Stuttgart. Am Freitag könnten dann die Sonderbevollmächtigten der Länder in Stuttgart eine Sitzung abhalten, in der sie schon ein abschließendes Bild von den Kabinettssitzungen geben könnten.26 Sachen von geringerer Bedeutung könnten dann sofort erledigt werden, bei Sachen von größerer Bedeutung hätten die Sonderbeauftragten dafür zu sorgen, daß der Ministerpräsident innerhalb weniger Tage eine Entscheidung treffe. Die eigentlichen Länderratstagungen seien dann entlastet und für wichtigere Aufgaben frei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest hierauf die einzelnen Paragraphen des neuen Statuts, die unverändert angenommen werden.27

Staatsminister Helmerich bittet im Anschluß an die Ausführungen von Staatssekretär Dr. Pfeiffer darum, daß die Gesetze des Kontrollrats möglichst frühzeitig vorgelegt werden sollen.

Staatsminister Dr. Baumgartner weist in diesem Zusammenhang auf das Gesetz des Kontrollrats über die Erhöhung der Biersteuer hin, das sich ganz katastrophal auswirke.28 Die Bauern tränken jetzt ihre Milch für 20 Pfennig das Liter, während das Liter Dünnbier 70 Pfennig koste. Das Landwirtschaftsministerium sei überhaupt nicht gefragt worden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß er darauf leider wenig Einfluß habe. Er werde aber beim Generalsekretariat darauf drängen. Ähnlich verhalte es sich übrigens mit der neuen Sozialversicherungsordnung.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob die Stellung des Sonderbevollmächtigten29 Dietrich30 im neuen Statut geregelt sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht diese Frage. Es handle sich hier um eine Zoneneinrichtung.31

Staatssekretär Dr. Pfeiffer weist noch darauf hin, daß die Leiter der Zoneneinrichtungen gegenüber dem Länderrat eine Berichtspflicht hätten. Das sei sehr wichtig, vor allem für Eisenbahn und Post, Ernährung und den Preiskommissar.32 Dadurch werde die gemeinsame Autorität der drei Ministerpräsidenten betont.

[VIII. Nach Bayern evakuierte Hamburger]

Staatsminister Seifried führt aus, bei ihm seien vor einigen Tagen zwei Vertreter des Hamburger Senats erschienen, die mit Rücksicht auf die ganz besonders prekären Verhältnisse in Hamburg darum gebeten hätten, die nach Bayern evakuierten Hamburger einstweilen hier zu belassen, bis sich die Verhältnisse in Hamburg etwas gebessert hätten.33 Die Verhältnisse dort seien wirklich außerordentlich schwer.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die ganze Sache gehe so hinaus, daß wir die Flüchtlinge aus dem Osten hereinnehmen müßten und die Evakuierten auch da blieben.

Staatssekretär Waldhäuser ergänzt dies dahin, daß die Evakuierten auch noch Lebensmittel wegschickten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt weiter, im Herbst werde dann von den Hamburgern die Forderung erhoben, daß man vor dem Winter die Leute auch nicht wegschicken könne. Er sei aber der Meinung, die Verhältnisse seien dort viel schlimmer als bei uns.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, wir seien gezwungen, in die anderen Zonen Lebensmittel zu liefern, ohne daß wir etwas dafür bekämen und zwar in einem Ausmaß, daß es nicht länger zu verantworten sei. Er verstehe nicht, daß die Hamburger nicht in den Dörfern untergebracht werden könnten.

Staatsminister Seifried erwidert, auch er habe darauf hingewiesen, ihm sei aber erklärt worden, die Hamburger verstünden sich mit den Schleswig-Holsteinern nicht so gut wie mit den Bayern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, im vorliegenden Falle werde man es dabei belassen müssen, daß man die Leute jetzt nicht mit Gewalt abtransportieren könne.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, wie lange wir sie noch da behalten sollen.

Staatsminister Seifried erwidert, es handle sich um zwei bis drei Monate. Die Hamburger Senatoren hätten ihm das Ehrenwort gegeben, daß sie danrt für einen Rücktransport sorgen würden.

Mit dieser Lösung herrscht Einverständnis.

[IX. Exportmesse im Haus der Kunst]

Staatsminister Dr. Fendt führt aus, das Wirtschaftsministerium habe für seine Exportmusterschau den Ost- und Nordflügel des Hauses der Kunst erhalten.34 Dadurch sei seine Hoffnung, eine Unterkunft für die Kunstsammlungen zu finden, zunichte gemacht worden. Seiner Ansicht nach könne man für die Exportmusterschau die Halle I im Ausstellungspark herrichten und solle das Haus der Kunst für Kunstwerke Vorbehalten, da dies das einzige erhaltene Gebäude mit Oberlicht in München sei. Die Militärregierung habe ihm jede Unterstützung zugesagt, daß das Haus der Kunst, sobald es von den Amerikanern geräumt werde, ihm für Kunstzwecke zur Verfügung gestellt werde.35

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, die Export-Ausstellung habe man möglichst repräsentativ aufziehen müssen. Er sehe die Berechtigung der Einwände des Kultusministers ein und wolle sich auch gar nicht sperren. Aber diese Ausstellung könne man jetzt nicht mehr umquartieren. Dafür werde auch die Militärregierung kein Verständnis haben. Nach Beendigung dieser Ausstellung werde man vorbehaltlich der Entscheidung der Militärregierung wohl das Haus der Kunst wieder seinem ursprünglichen Zweck zuführen können.

Staatsminister Dr. Fendt führt noch aus, er wolle nicht nur alte Kunst zeigen,36 sondern auch den Künstlern, die seit zwölf Jahren zurückgesetzt worden seien, die Gelegenheit geben, ihre Werke wieder zu zeigen.37

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß diese Angelegenheit zwischen den beiden Ministerien geregelt werden solle.

[X. Länderratsentwurf für eine neue Sozialversicherungsordnung]38

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er habe den umfangreichen Entwurf einer neuen Sozialversicherungsordnung den Kabinettsmitgliedern zugeleitet.39 In Stuttgart sei der Antrag gestellt worden, daß die Versicherungsordnung schon in diesem Ministerrat behandelt werden solle. Er halte dies aber für ganz unmöglich. Er bitte aber, es möglich zu machen, daß sie im nächsten Ministerrat beraten werden könne. Zum Entwurf selbst wolle er nichts sagen; er habe schon immer keinen Zweifel darüber gelassen, daß er ernsthafteste Bedenken dagegen habe, im gegenwärtigen Zeitpunkt solche Änderungen vorzunehmen. Württemberg und Hessen stünden auf einem anderen Standpunkt. Er bitte jedenfalls darum, daß die Kabinettsmitglieder sich bis zum nächsten Ministerrat eine Meinung über die Sache bilden sollten.

[XI. Personalangelegenheiten]

Staatsminister Roßhaupter stellt den Antrag, den Ministerialräten Schieckel, Oechsle und Kröpelin des Arbeitsministeriums bei ihrer Einstufung vier Dienstjahre anzurechnen.40

Staatsminister Dr. Terhalle entgegnet, er meine, daß dies auch im Wege der Verhandlung mit dem Finanzministerium hätte durchgesetzt werden können.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Staatsminister Dr. Terhalle ersucht, die Sache zurückzustellen, damit er sie persönlich prüfen könne.

Diesem Ersuchen wird stattgegeben.

Staatsminister Roßhaupter stellt ferner den Antrag, den Ministerialrat Dünschede zum Ministerialdirektor zu ernennen. Diese Ernennung sei seinerzeit zurückgestellt worden, weil keine Planstelle vorhanden sei.41 Diese sei nunmehr geschaffen worden.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, er sehe zwar keine Schwierigkeiten, er bitte aber, daß ihm Gelegenheit gegeben werde, solche Sachen, bevor sie in den Ministerrat kämen, zu überprüfen.

Auch dieser Antrag wird bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt.42

Staatsminister Roßhaupter stellt weiter den Antrag, den Leiter der Pressestelle des Arbeitsministeriums, Dr. Schmied, zum Regierungsrat zu ernennen.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, daß hiefür der Ministerrat nicht zuständig sei, sondern daß hier das Finanzministerium entscheiden könne.43

Diese Sache wird dem Finanzministerium zur weiteren Behandlung übergeben.

[XII. Gebührenerhebung durch die Fahrbereitschaften]

Staatsminister Helmerich erklärt, er habe festgestellt, daß seit dem Einmarsch der Amerikaner von den Fahrbereitschaften Gebühren erhoben würden, die gesetzlich nicht gedeckt seien. Die Landräte seien aber damit einverstanden, weil sich die Fahrbereitschaften dadurch selbst erhielten. Es seien aber Gebührenvorschriften für die Fahrbereitschaften vorhanden. Er bitte den Finanzminister um Stellungnahme, ob wieder nach den alten gesetzlichen Bestimmungen verfahren oder ob man die Erhebung der Sondergebühren stillschweigend weiter dulden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Gebühren dürften nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden. Man solle eine Gebührenordnung erlassen.

Staatssekretär Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung an.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt weiter vor, die Sache dem Finanzministerium zur Prüfung zu übergeben und diesem anheimzustellen, ob eine neue Gebührenordnung erlassen werden solle. Auf keinen Fall dürften diese Gebühren den Fahrbereitschaften überlassen bleiben.

Mit diesem Vorschlag herrscht allseitiges Einverständnis.

[XIII. Anweisungen des Verkehrsdirektoriums]

Staatsminister Helmerich teilt mit, daß die Frankfurter noch zentralistischer seien als die Berliner. Das Verkehrsdirektorium habe eine Anweisung an die Kraftfahrzeugfabriken erlassen, wonach ihm die Kraftfahrzeugneuproduktion zu melden sei und von ihm die Neuproduktion verteilt werde. Jede Fahrzeugauslieferung sei sofort einzustellen. Dies sei ein Eingriff in die Länderrechte, wie er höher nicht mehr gehe.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß er hiervon überhaupt noch nichts wisse. Eine solche Anordnung stehe in Widerspruch zu allen anderen Bestimmungen und habe keine Rechtswirksamkeit. Praktisch könne nichts passieren, aber man solle es sich doch nicht gefallen lassen. Er bitte um die Vorgänge, damit er mit der Militärregierung verhandeln könne.

Staatsminister Helmerich erklärt, er werde im Verkehrsausschuß eine entsprechende Erklärung abgeben. Er bitte aber auch den Ministerpräsidenten, im Länderrat das Gleiche zu tun.

[XIV. Zusammensetzung der Spruchkammern]

Staatsminister Schmitt führt aus, der schleppende Gang der Verhandlungen der Spruchkammern habe eine Beunruhigung hervorgerufen. Von der CSU sei der Vorwurf erhoben worden, daß parteipolitisch verfahren werde.44 Deshalb wolle er ganz kurz einen Rechenschaftsbericht über die Zusammensetzung der Spruchkammern geben. Von über 3.000 Vorschlägen seien bis jetzt 800 vollkommen abgelehnt worden. Bis jetzt seien 102 Kammern in Gang gesetzt. Staatsminister Schmitt gibt hierauf zahlenmäßige Angaben über den Anteil der einzelnen Parteien bei der Ernennung der Vorsitzenden, Ankläger und Beisitzer.45 Das Ministerium für Sonderaufgaben habe sich in keinem einzigen Fall bei der Besetzung nach politischen Grundsätzen gerichtet, sondern über die Landräte und Oberbürgermeister die Vorschläge der politischen Parteien angefordert. Die Angriffe erwiesen sich bei der Nachprüfung meistens als unberechtigt. Er werde sich auch in einem Zeitungsartikel zur Wehr setzen, damit die Öffentlichkeit sehe, daß hier korrekt vorgegangen wurde. Er habe aber auch hier die Sache Vorbringen wollen.

Staatsminister Helmerich bittet, den Kabinettsmitgliedern das Zahlenmaterial zugänglich zu machen.

Staatsminister Schmitt sichert die Erfüllung dieser Bitte zu.

[XV. Übernahme von Munition]

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, er sei heute früh von Stuttgart angerufen worden, wir sollten 500.000 to Munition übernehmen.46 Zur Übernahme sollte eine Kommission gebildet werden, die aus einem Vertreter des Länderrats und je einem Vertreter der Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister bestehe. Es handle sich hierbei allein um 200.000 to Stahl, um Phosphate für die Landwirtschaft und weitere kostbarste Rohstoffe. Für die Delaborierung der Munition brauche man etwa 20.000 Arbeitskräfte. Die Erfassung koste 50 bis 60 Millionen Reichsmark, der Rohmaterialwert betrage aber mindestens das Dreifache. Seiner Ansicht nach bedürfe es gar keiner Überlegung, ob man das Material nehmen solle oder nicht. Er schlage vor, einen tüchtigen Techniker, den Ingenieur Andreas Krämer, von Bayern aus zu betrauen. Die Zusage müsse heute noch telegraphisch erteilt werden.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, ob es sich hier auch um die Giftgasbestände von St. Georgen handle.

Staatsminister Dr. Erhard verneint diese Frage. Es handle sich um eine außerordentlich wichtige Sache. Wir stünden heute sonst am Ende unserer Rohstoffe.

Staatssekretär Fischer erklärt weiter, uns seien monatlich 5.000 to Stahl aus der englischen Zone zugesagt. Bis jetzt hätten wir aber nur einmal 1.600 to erhalten. Die 200.000 to Stahl seien das Fundament für den Wiederaufbau.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, ob die Arbeitskräfte nur von Bayern zu stellen seien.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß sie von der ganzen Zone gestellt werden müßten. Es bestehe aber auch Aussicht, daß Gefangene hiefür zur Verfügung gestellt würden. Bis jetzt würden monatlich 20.000 to Munition gesprengt, was einen ungeheuren Verlust bedeute. Diese Sprengungen müßten in Zukunft aufhören.

Staatssekretär Krehle setzt hinzu, daß durch die Sprengungen z. B. in der Nähe von Hohenbrunn47 weite Strecken für den landwirtschaftlichen Anbau nicht mehr verfügbar seien. Durch die Einstellung der Sprengungen werde auch landwirtschaftliche Nutzungsfläche gewonnen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Ministerrat einstimmig mit dem Vorschlag einverstanden sei und bittet, das Zustimmungstelegramm sofort zu entwerfen.

[XVI. Ablehnung entnazifizierter Betriebsführer und Vorarbeiter durch Betriebsräte]

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, bei seiner Reise in der Oberpfalz und Oberfranken sei ihm vielfach geklagt worden, daß Betriebsführer und Vorarbeiter, wenn sie denazifiziert worden seien, von den Betriebsräten abgelehnt würden. Es habe sich häufig herausgestellt, daß die Ablehnung nicht aus politischen Gründen erfolge, sondern aus irgendwelchen Ressentiments, die auf die Zeit vor 1933 zurückgingen. Er wolle einmal geklärt haben, ob die Betriebsleute hierzu ein Recht hätten.

Staatssekretär Fischer erklärt hiezu, daß im Gebiet der Max-Hütte, wo diese Beschwerden wohl herkämen – dies wird von Staatsminister Dr. Erhard verneint – die örtliche Militärregierung körperlich schaffende Arbeiter entlasse und städtische Verwaltungsbeamte in die Betriebe schicke. Dieser unzweckmäßige Austausch von Fachleuten müsse unterbleiben.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, hier gehe es um das Recht der Betriebsräte, ob diese nach dem Betriebsrätegesetz ein Recht zur Ablehnung hätten. Seinem Dafürhalten nach bestehe ein solches Recht nicht.48

Staatsminister Roßhaupter erwidert, es könne sich hier nur um die Anordnung vom 15. Juli 1945 handeln, in welcher die Rechte der Betriebsvertretung festgelegt seien.49 Ihm seien solche Fälle nicht bekannt geworden. Er bitte, ihm diese Fälle mitzuteilen, damit das Arbeitsministerium sich mit der Angelegenheit befassen könne.

Staatssekretär Ficker meint, daß die Betriebsräte sicher gegen Fehlurteile in der Denazifizierung ankämpften.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, dann müßten die Betriebsräte aber gegen die Urteile selbst Berufung einlegen.

[XVII. Behandlung von Inhabern kleiner Betriebe]

Staatsminister Dr. Erhard erklärt weiter, es bestehe eine Anordnung der OMGUS, die an alle örtlichen Militärregierungen hinausgegangen sei, daß die Inhaber von Betrieben unter zehn Personen nicht am 1. Juni 1946 auszuscheiden hätten, sondern bis zur Entscheidung durch die Spruchkammern weiter arbeiten könnten. Trotzdem würden sie von den Arbeitsämtern aus den Betrieben herausgeholt. Offenbar liefen hier zwei gesetzliche Bestimmungen nebeneinander her. Diese Rechtsunsicherheit sei jedoch gefährlich.

Staatsminister Schmitt erwidert, er habe wegen dieser Sache mit der Militärregierung eine Besprechung gehabt. Col. Reese habe seinerzeit angeordnet, daß die kleinen Betriebsinhaber bleiben könnten, weil dies als gewöhnliche Arbeit gelte. Trotzdem habe er nun erfahren, daß das Innenministerium ständig Anweisungen bekommen habe, kleine Geschäftsleute zu entlassen. Nun habe Col. Reese entschieden, daß grundsätzlich zwar keine Entlassungen vorgenommen werden sollten, daß das Gesetz Nr. 8 aber trotzdem weiterlaufe, bis er die Mitteilung mache, daß alle Kammern stünden. Entlassungen würden nur vorgenommen, so weit es sich um Hauptschuldige oder Aktivisten handle.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, jedenfalls kenne sich kein Mensch mehr aus.

Staatssekretär Fischer fügt hinzu, die Arbeitsämter stünden unter dem Einfluß der örtlichen Militärregierungen, die sich aber auch wieder auf Anordnungen der Militärregierung stützten.

Staatsminister Roßhaupter meint, daß die Arbeitsämter doch wohl weniger der Weisungsbefugnis örtlicher Militärregierungen unterstünden.

[XVIII. Beförderungen im Finanzministerium]

Staatsminister Dr. Terhalle stellt den Antrag, den Referenten für direkte Steuern im Finanzministerium, den Regierungsdirektor Dr. Roederer und den Haushaltsreferenten, den Oberregierungsrat Hartmann zu Ministerialräten zu ernennen.50 Es handle sich um Fälle der Wiedergutmachung. In beiden Fällen sei die Ernennung auch aus Gründen der Arbeit und der Leistung berechtigt.

Diese Ernennung wird einstimmig beschlossen.

[XIX. Landesjugendausschuß]

Staatsminister Dr. Fendt teilt mit, in der letzten Woche sei in Anwesenheit von General Muller und Ministerpräsident Dr. Hoegner der Landesjugendausschuß gegründet worden, welcher die Jugendbewegung auf überparteilicher Grundlage wieder in Gang bringen solle.51 Die Militärregierung zeige sehr große Anteilnahme und habe für diese Zwecke Rucksäcke, Konserven, Zwieback usw. zur Verfügung gestellt. Auch Sportgeräte sollten hergestellt werden. Diese Mitteilung dient zur Kenntnis.

[XX. Bodenreform]52

Staatssekretär Ficker erkundigt sich nach dem Stand der Arbeiten über die Bodenreform.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß in Stuttgart ein Unterausschuß errichtet worden sei. Bis Mitte Juni werde man versuchen, eine Übereinstimmung in den verschiedenen Standpunkten zu erzielen. Dann sollen noch einmal die einzelnen Kabinette mit dieser Frage befaßt werden.53

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär