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Nr. 29MinisterratssitzungMittwoch, 5. Juni 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 17 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Kultusminister Dr. Fendt, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Bericht über die Länderratssitzung. II. Sozialversicherungsordnung. III. Flurbereinigungsgesetz. [IV. Räumlichkeiten für Verfassunggebende Landesversammlung und Landtag]. [V. Wiedergutmachung für Angestellte]. [VI. Beratung des Staatshaushalts]. [VII. Ernährungsabteilung im Innenministerium]. [VIII. Städte-Lotterie]. [IX. Kreisunmittelbarkeit der Städte]. [X. Pensionen für ehemalige Beamte der Heeresbetriebe]. [XI. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]. [XII. Termin des nächsten Ministerrats]. [XIII. Ablieferung des Fernkabels München – Berlin].

I. [Bericht über die Länderratssitzung]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erstattet Bericht über die Sitzung des Länderrats vom 4. Juni 1946,1 in der unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Hoegner eine sehr umfangreiche Tagesordnung in sehr kurzer Zeit abgewickelt worden sei. Die wichtigsten Punkte seien die Annahme des Eisenbahnvertrags und des neuen Länderratsstatuts gewesen.2 Auf Grund des neuen Statuts habe das Direktorium die Möglichkeit, den Etat des Generalsekretariats zu überprüfen und auch dessen Personalpolitik. Es müsse auch eine neue Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Unterausschüsse erlassen werden, deren Zahl überdies unbedingt beschnitten werden müsse.3 Auch die Mitgliederzahl der Ausschüsse sei viel zu hoch. Zum ersten Mal sei ein Vertreter aus der russischen Zone, der Landespräsident von Thüringen,4 als Beobachter anwesend gewesen.5 Demnächst werde auch ein offizieller Vertreter der französischen Zone bei Pollock erscheinen.6 Man werde mit den Vertretern der anderen Zonen in absehbarer Zeit wohl keine Abmachungen treffen, jedoch in Fühlung mit ihnen treten können. General Clay habe eine Ansprache gehalten, in der er seine Befriedigung über die gute Abwicklung der Wahlen und das neue Statut zum Ausdruck gebracht habe. Weiter habe er erklärt, daß sich die Lebensmitteleinfuhr in die Zone, wenn auch langsam, aber doch günstiger entwickeln werde, und daß bei der Verfassungsarbeit in den drei Ländern auf eine starke Stellung des Ministerpräsidenten Bedacht genommen werden müsse.7 Diesem Grundgedanken entspreche der bayerische Verfassungsentwurf. Mit dem heutigen Tage trete ein Vertreter Bayerns als Stellvertreter des Generalsekretärs seine Stelle beim Länderrat an,8 der frühere Landrat von Marktheidenfeld, Dr. Wutzlhofer.9

[II. Sozialversicherungsordnung]

Staatsminister Roßhaupter führt aus, es sei selbstverständlich ganz unmöglich, im Rahmen eines kurzen Berichtes auch nur annähernd den Inhalt der neuen Sozialversicherungsordnung bekannt zu geben.10 Er wolle deshalb nur einen allgemeinen Überblick geben und dann auf einzelne Paragraphen des Entwurfs, so weit sie wesentliche Änderungen bringen, eingehen. Zunächst gebe er den Auftrag des Kontrollrats vom 10. April 1946 bekannt, auf Grund dessen der sozialpolitische Ausschuß den Entwurf verfaßt habe.11 Zuerst habe der frühere Vorsitzende des Zentralverbands der Ortskrankenkassen Deutschlands12 einen Entwurf ausgearbeitet, der aber sowohl bei den Amerikanern als auch bei den einzelnen Ländern keine rechte Gegenliebe gefunden habe, weil er zu stark an die Verhältnisse in der russischen Zone angeglichen gewesen sei. Nunmehr sei der neue Entwurf ausgearbeitet worden.13 In diesem Entwurf seien die formal-rechtlichen Bestimmungen der RVO stärker zusammengefaßt und übersichtlicher geworden. Er habe schon im Oktober vorigen Jahres betont, als er die Lage der Sozialversicherung von sich aus im Hauptquartier in Frankfurt zur Sprache gebracht habe,14 daß es notwendig sei, grundlegende Änderungen eintreten zu lassen. An solche Änderungen habe aber niemand gedacht.15 Ein Nachteil des Entwurfs bestehe darin, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Überblick über die politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Zukunft möglich sei. Man könne auch nicht sagen, wie sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung, der nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Rentenversicherung belaste, entwickeln werde. Heute seien wieder Vertreter von Hessen und Württemberg bei ihm gewesen, die auch der Meinung gewesen seien, man müsse noch ein eingehendes versicherungsmathematisches Gutachten erholen. Auch nach seiner Auffassung könne man ohne ein solches Gutachten diese Angelegenheit nicht so plötzlich regeln. Ein Vorteil des Entwurfes sei, daß durch die Zusammenlegung der einzelnen Versicherungszweige Einsparungen gemacht werden könnten. Ob das in Wirklichkeit aber auch der Fall sein werde, könne er heute noch nicht sagen; bisher habe man noch immer erlebt, daß eine Zentralisierung eher teurer werde. Der Entwurf sehe für jedes Land nur eine Landesversicherungsanstalt vor. Man müsse also die in Bayern bestehenden fünf Anstalten Zusammenlegen. Es sei zweifelhaft, ob für dieses neue große Amt überhaupt die Räume gefunden werden könnten. Auch die Unterbringung der übrigen neuen Ämter sei sehr fraglich. Staatsminister Roßhaupter verliest hierauf die folgenden Paragraphen16 und gibt kurze Erläuterungen dazu: §§1,2, 3, 8, 9, 10 und 11. Zu § 11 bringt er vor, daß, nachdem der Versichertenkreis derart ausgeweitet werde,17 auch die Neuversicherungspflichtigen eine Vertretung bei den Beisitzern verlangen könnten. § 11 in seiner bisherigen Fassung könne deshalb wohl nicht aufrechterhalten werden. Staatsminister Roßhaupter verliest weiter die §§ 14, 15 und 25. § 25 bestimme, daß so ziemlich jeder versicherungspflichtig sei.

Staatssekretär Dr. Meinzolt wendet ein, daß, wenn auch die Beamten versicherungspflichtig seien, die Formulierung des Absatz 2 nicht richtig sei.

Staatsminister Roßhaupter gibt weiter den § 74 bekannt und weist darauf hin, daß durch diesen der bisherige Unterschied zwischen Invaliden- und Angestelltenversicherung aufgehoben sei. Dies habe eine starke finanzielle Belastung zur Folge, über deren Tragweite heute noch nichts gesagt werden könne. Anschließend verliest er den § 75. Zu den §§ 77 bis 93 bemerkt er, daß in ihnen die besonderen Verhältnisse der Knappschaftsangehörigen behandelt seien. Weiter gibt er bekannt die §§ 98, 105, 106, 107, 108, 113, 117 und 118 Absatz 2. Zu letzterem erhebt er Bedenken, weil schließlich auch aus politischen Gründen Bestrafte von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden können. Sodann bespricht er die §§ 137, 184, 186, 187, 188, 208 und 242.18 Zu letzterem bemerkt er, er habe schon vorhin darauf hingewiesen, daß die Zusammensetzung des Verwaltungsrats zweifellos nicht dem Willen aller Versicherten entsprechen dürfte. Nun habe dieser Verwaltungsrat den Präsidenten zu wählen, der sofort unwiderruflich angestellt werden müsse. Nach seinem Dafürhalten habe aber auch hier der Staat mitzureden. Es müsse also noch eine andere Formulierung gefunden werden, die eine größere Sicherung für die Allgemeinheit herbeiführe. Auch in § 24319 sei die Regierung überhaupt nicht mehr eingeschaltet. Er halte es für notwendig, daß auch hier der Staat ein Mitbestimmungsrecht habe, zumal dieser für etwaige Defizite hafte.

Hierauf bespricht er die §§ 246, 263, 276, 277, 279, 280 und 293. Wichtig sei, daß in Zukunft die Kriegsversehrten in die Unfallfürsorge eingebaut werden sollen. Der Kontrollrat habe insoweit zugestimmt. Dadurch bekämen diese Leute einen gewissen Rechtsanspruch. Die übrigen Vorschriften seien im großen Ganzen der RVO entnommen. Es sei weiter bestimmt, daß die bisherigen Renten nicht geändert würden, daß die neuen Renten aber nach den neuen Bestimmungen festgesetzt werden sollen. Dies seien die Grundzüge der neuen Sozialversicherungsordnung.

Staatsminister Helmerich stellt Zusatzanträge zu § 1 und 2, wonach die Versicherungseinrichtungen der Reichsbahn und Post als Landesversicherungsanstalten aufrecht erhalten bleiben sollen.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob das Gesetz heute verabschiedet werden müsse.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er habe von vorneherein gegen das Gesetz Bedenken gehabt. Man könne aber auch nicht so weiter wirtschaften. Jedenfalls müßten die Beiträge erhöht werden. Gegen diesen Entwurf seien Beschwerden über Beschwerden eingelaufen, auch aus Fachkreisen. Man habe verlangt, daß alle Fachkreise damit befaßt würden, nachdem bisher nur eine Seite gehört worden sei.20 Dieser Meinung stimme er durchaus zu. Es sei die Frage, wie lange man dazu brauche. Es bestehe die Gefahr, wenn es zu lange dauere, daß der Kontrollrat von sich aus ein Gesetz erlasse. Er wolle auch nicht, daß dieser Entwurf im Ministerrat nur mit Mehrheit angenommen werde, da dies sonst im kommenden Wahlkampf ausgenützt werde.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man müsse auch überlegen, ob es zweckmäßig sei, die im Entwurf vorgesehene Zusammenfassung jetzt überhaupt durchzuführen. Weiter müsse man erwägen, wie sich diese Zusammenfassung auf die einzelnen Gruppen auswirke. Zu bedenken sei auch die finanzielle Auswirkung nach der Beitragsseite und nach der Leistungsseite. Schließlich müsse man sich fragen, ob man in einer Zeit, in der man noch keinen Überblick über die Währung, die Wirtschaft, die Steuern usw. habe, etwas schaffen solle, was durch das ganze Gewicht seiner Riesenorganisation dann bestehen bleibe und ob es zweckmäßig sei, dies zu machen, bevor die Parlamente, welche die Exponenten des ganzen Volkes und nicht nur einzelner Gruppen seien, sich zu dieser Frage hätten äußern können. Bevor man sich über diese Grundfragen nicht ausgesprochen habe, könne man zu Einzelheiten keine Stellung nehmen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er habe erst gestern den Entwurf kurz einsehen können. Vom Standpunkt der Landwirtschaft aus könne er diesem Gesetz niemals zustimmen. Die Landwirtschaft sei bis jetzt überhaupt nicht gehört worden, obwohl sie dadurch ungeheuer belastet werde. Die vorgeschlagene Regelung erfordere für einen mittleren landwirtschaftlichen Betrieb jährlich durchschnittlich 1.000 RM in baren Auslagen. Dies führe zu einer Verschuldung der Landwirtschaft, die nicht zu verantworten sei.21

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, der Entwurf möge zwar formalistisch eine Leistung sein, sei aber weltfremd und gehe an der Wirklichkeit vorbei. Das Sozialprodukt und Volkseinkommen könne nur einmal verteilt werden, ob über Steuern oder Beiträge, das sei gleichgültig. Das Gesetz berücksichtige keineswegs, unter welchen Schwierigkeiten das ganze Wirtschaftsleben nach einer Währungskonsolidierung geführt werden müsse. Der Entwurf führe zu einer Revolutionierung der Preise usw. Inwieweit sich der Entwurf als reines Steuergesetz auswirke, sei auch noch zu prüfen. Es sei unmöglich, von vorneherein für die Sozialversicherung einen Vermögensstock zu bilden. Für die nächste Zeit werde man sich damit zufrieden geben müssen, die gerade fälligen Leistungen aus den Beiträgen abzudecken. Im übrigen sei auch er der Meinung, ein Gesetz von so weittragender Bedeutung könne man nicht in einem Schnellverfahren erledigen. Hiefür könne niemand die Verantwortung übernehmen. Der Entwurf sei vorgelegt worden, ohne daß man vorher die Möglichkeit gehabt hätte, mitzureden. Die Erbitterung darüber, daß hier einseitig gearbeitet wurde, sei riesengroß.22 Das Gesetz werde in Zukunft einen ständigen sozialen und politischen Zankapfel von größtem Ausmaß bilden. Er spreche sich gegen den Entwurf aus, nicht weil er nicht die Notwendigkeit der Sozialversicherung einsehe; er halte es aber für die nächste Zukunft für leichter erträglich, wenn die unbedingt notwendigen Leistungen nötigenfalls mit Hilfe des Finanzministers getätigt würden. Er glaube auch nicht, daß der Kontrollrat das Gesetz in Kraft setzen werde, da er mit den neuen Steuergesetzen23 sehr bittere Erfahrungen gemacht habe.

Staatsminister Dr. Fendt kann sich auch nicht mit dem Entwurf befreunden.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, dieser Entwurf zeige deutlich, was bei isolierter Arbeit der verschiedenen Fachorganisationen beim Länderrat und bei der Militärregierung herauskomme. Er brauche nicht über die Selbstverständlichkeit sozialer Fürsorge zu sprechen, aber diese Verselbständigung in diesem Ausmaß und in dieser Qualität sei einfach nicht durchzuführen. Man müsse Sozialversicherung und Staat aufeinander ausrichten. Diese Beiträge und die Steuern zusammen könnten nicht mehr geleistet werden. Im Augenblick könne er unmöglich Ja sagen. Es bleibe nichts anderes übrig, als in der bisherigen Weise mit Mitteln des Staates weiterzuarbeiten. Im übrigen komme man im Moment in eine Kassenkrise hinein, weil die Militärregierung untersagt habe, daß Defizit-Kredite aufgenommen werden dürften, noch dazu in einem Moment, wo große Ausgaben für Flüchtlingsfürsorge, Besatzungskosten usw. entstünden. Wenn die neuen Steuern etwas einbrächten, dann reiche dies nur für diese Sonderausgaben aus, für die normale Staatsverwaltung bleibe nichts übrig.24

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er habe schon selbst gesagt, daß diese Gesetzesvorlage ohne Mitberatung durch die anderen beteiligten Kreise unmöglich dekretiert werden könne. Bezüglich der von Staatssekretär Dr. Ehard angeregten Frage, ob die Zusammenlegung überhaupt zweckmäßig sei, habe er zu sagen, daß es sich hier um eine alte Forderung handle.25 Nach seinem Dafürhalten sei es heute nicht mehr berechtigt, Unterschiede zwischen der Invaliden- und Angestelltenversicherung aufrecht zu erhalten. Er weise ferner darauf hin, daß es schließlich sogar einmal notwendig sei – allerdings unter anders gelagerten Verhältnissen – daß man seinen Mitmenschen Wohltaten aufzwinge. Er erinnere nur an das sogenannte Wapperl-Gesetz,26 das anfänglich so heftig bekämpft worden sei. Später seien die Leute doch froh gewesen, wenn sie an ihrem Lebensabend einige Mark Rente erhalten hätten. Den Einwänden von Staatsminister Dr. Baumgartner könne er nicht zustimmen. Wenn die Landwirtschaft nicht in der Sozialversicherung sei, dann sei das für die Versicherung nur ein Vorteil. Gerade die Kreise mit landwirtschaftlicher Bevölkerung erforderten Zuschüsse,27 während zum Beispiel Oberbayern und Mittel- und Oberfranken sich fast restlos selbst erhielten. Er wisse auch nicht, ob nicht mancher Austragsbauer froh sei, wenn er eine Rente in Bargeld bekomme. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen halte er es allerdings auch für untragbar, den Entwurf durchzuführen, vor allem, so lange die Währungsfrage noch nicht geklärt sei. Vielleicht sei es möglich, wenn die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens einmal auf uns übergegangen sei, Mittel hieraus für die Sozialversicherung als Grundstock heranzuziehen. Er schlage vor, den Entwurf als eine brauchbare Grundlage für weitere Verhandlungen zu erklären. Damit sei die Sache nicht vollständig unter den Tisch gefallen, man zeige auch nach außen, daß wir guten Willens seien, eine Reform herbeizuführen.

Staatsminister Schmitt erklärt, er schließe sich diesen letzten Ausführungen an. Das Problem der Sozialversicherung dränge. In seiner jetzigen Form könne der Entwurf unter keinen Umständen angenommen werden. Man könne ihn aber auch nicht in Bausch und Bogen verwerfen. Er rege an, beim Arbeitsministerium einen sozialpolitischen Ausschuß zu bilden, der die Vorlage überarbeite und zu gegebener Zeit einen Vorschlag mache, dem man nähertreten könne; vor allem müßten die Kreise, die bisher nicht gehört worden seien, hinzugezogen werden.

Staatssekretär Krehle fügt hinzu, man solle weiter beschließen, daß auf alle Fälle noch eine genaue versicherungsmathematische Untersuchung durchgeführt werden solle. Man solle eine wenigstens einigermaßen genaue Grundlage bekommen. Vielleicht könne mit der Ausarbeitung dieses Gutachtens die Versicherungskammer oder eine andere staatliche Stelle beauftragt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, zunächst habe er die Überzeugung, daß dieses Gesetz so rasch durchgepeitscht werden solle, weil kein Parlament dazu imstande sei, es den breiten Schichten der Bevölkerung zuzumuten. Im Parlament werde es Jahre dauern, bis schließlich irgendein Kompromiß zustande komme. Man müsse sich darüber im klaren sein, daß bereits eine soziale Umschichtung stattgefunden habe, die heute nur noch verschleiert sei. Man müsse dafür sorgen, daß die Lasten des Krieges nicht einseitig von den Ärmsten zu tragen seien. Die Opfer könnten nicht ausschließlich von den Besitzlosen aus ihrem Arbeitslohn gebracht werden. Es müsse eine Solidarität des ganzen Volkes eintreten. Nach der völligen Zerstörung der Wirtschaft könne man das nicht schaffen, was dieses Gesetz verlange. Er sei also auch der Meinung, daß es so nicht gehe. Er für seine Person stimme auch dem Vorschlag des Arbeitsministers zu. Er sei auch dafür, daß versicherungsmathematische Unterlagen erholt würden, soweit diese überhaupt einen Wert hätten. Er glaube, es müsse auch gefordert werden, daß der Staat Zuschüsse zur Sozialversicherung gebe. Es gehe nicht an, daß der allgemeine Steuerzahler unbeachtet gelassen werde. In England, wo ein sehr vernünftiges und brauchbares Gesetz bestehe, seien sehr erhebliche Leistungen des Staates eingebaut. Was die Frage des Beirats angehe, so wisse er nicht, nachdem der Entwurf im Länderrat gemacht worden sei, ob es zweckmäßig sei, den Beirat in München einzusetzen. Zweckmäßiger sei vielleicht Stuttgart. Er wolle sich aber auch nicht gegen einen Beirat in München wenden.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, soviel er den Ausführungen der hessischen und württembergischen Besucher entnommen habe, seien dort die interessierten Kreise wenigstens zum Teil unterrichtet worden. In Bayern sei das noch nicht geschehen. Er selbst habe den Entwurf erst am 22. Mai eine Viertelstunde vor der Beratung in Stuttgart erhalten.28 Er halte es für zweckmäßiger, wenn der Beirat in München gegründet werde, damit auch unsere Interessenten gehört werden könnten. Auf jeden Fall solle man aber sofort eine Vorlage ausarbeiten, daß die Kriegsbeschädigtenfürsorge in die Unfallversicherung eingebaut werden solle, damit man über diese schwierige Frage hinwegkomme. Die Zusammensetzung des Beirats29 möge man dem Arbeitsministerium überlassen, die anderen Ministerien, das Wirtschafts-, Finanz-, Landwirtschafts- und Verkehrsministerium, sollten Vertreter in den Beirat entsenden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält die Zuziehung eines Vertreters des Justizministeriums für erforderlich.

Staatsminister Helmerich spricht sich auch für die Errichtung eines Ausschusses in München aus.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, es werde wenig Kreise geben, die durch dieses Gesetz nicht betroffen würden. Man solle deshalb das Gesetz nicht oktroyieren, sondern dem Wesen der Demokratie entsprechend alle Kreise zur Mitarbeit aufrufen. Dies könne am besten dadurch geschehen, daß durch eine amtliche Informationsstelle das Volk durch die Presse authentisch informiert werde.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, der zuständige Referent des Arbeitsministeriums habe bereits einen Artikel verfaßt30 und werde auch im Rundfunk sprechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, am zweckmäßigsten sei es schon, wenn der Landtag dieses Gesetz beschließe. Man müsse ihm nur einen Termin bestimmen. Wenn man sage, daß das Parlament dazu nicht imstande sei, verzweifle man an der Leistungsfähigkeit der Demokratie. Die alten Praktiker wüßten, daß es aber trotzdem immer Schwierigkeiten gebe. Grundsätzlich sei er aber auch der Meinung, daß man derart große Gesetzgebungsarbeiten von den Parlamenten machen lassen müsse. Er glaube aber nicht, daß man diese Sache so lange aufschieben könne. Jedenfalls solle man den Versuch unternehmen. In der Frage des Beamtengesetzes hätten die Hessen auch einen Antrag gestellt, diese Regelung den Parlamenten zu überlassen. Er wisse aber nicht, ob dieser Anregung stattgegeben werde.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er könne nur sagen, die Anweisung stamme vom Kontrollrat. Ihm sei mitgeteilt worden, die amerikanische Militärregierung in Berlin sei über diesen Vorschlag froh gewesen, weil der russische Vorschlag nicht das Versicherungsprinzip, sondern das Wohlfahrtsprinzip enthalte. Wenn der Kontrollrat keine Schwierigkeiten mache, am Arbeitsministerium solle es nicht liegen, die Sozialversicherung bis zum Zusammentritt des Parlaments hinüber zu bringen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer meint, es sei ausdrücklich gesagt worden, daß in Zukunft vor Kontrollratsbeschlüssen zuerst der Länderrat gehört werden solle. Eine fühlbare Beruhigung in weiten Kreisen werde aber durch ein Communiqué geschaffen, daß die Lösung für die Kriegsversehrten in dem vom Arbeitsminister mitgeteilten Sinne getroffen worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt hierauf folgenden einstimmigen Beschluß des Ministerrats fest: Der vom sozialpolitischen Ausschuß des Länderrats geschaffene Entwurf einer Sozialversicherungsordnung wird als eine brauchbare Grundlage für weitere Verhandlungen erklärt. Zunächst ist jedoch ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen und ein Beirat beim Arbeitsministerium einzurichten, der auch den bisher nicht gehörten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme geben soll. Es wird aber für unbedingt notwendig erachtet, daß die Kriegsversehrtenfürsorge unabhängig von der Weiterbearbeitung des Entwurfes aus der allgemeinen Wohlfahrt herausgenommen und in die Sozialversicherung (Unfallversicherung) eingebaut wird.31

III. [Flurbereinigungsgesetz]

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, es handle sich darum, daß das bayerische Flurbereinigungsgesetz,32 das 1938 durch die Reichsumlegungsordnung33 ersetzt worden sei, wieder eingeführt werden solle. Die übrigen Ministerien seien einverstanden, nur in einem Punkte habe sich eine Meinungsverschiedenheit mit dem Finanzministerium ergeben. Dieses habe Bedenken gegen die Wiederinkraftsetzung des Gesetzes über die beschleunigte Durchführung von Flurbereinigungen vom 7. 12. 1933.34 Die Wiederinkraftsetzung dieses Gesetzes sei mit Rücksicht auf die derzeitige Lage jedoch unbedingt erforderlich, weil es nicht nur eine Abkürzung des Verfahrens erlaube, sondern auch die Möglichkeit gebe, unter besonderen Voraussetzungen ein Verfahren ohne die Zustimmung der sonst erforderlichen Beteiligten-Mehrheiten durchzuführen. Es sei dies aber nur der Fall, wenn das allgemeine Interesse ein solches Vorgehen gebiete. Auf diese Möglichkeit könne heute weniger verzichtet werden wie früher. Es werde sogar notwendig sein, durch neue Gesetze viel weitergehende Eingriffsmöglichkeiten in das Eigentum zu geben. Es werde jedes neue Bodenreformgesetz schärfere Maßnahmen vorsehen müssen. Auch für die Ansiedlung von Flüchtlingen biete das Gesetz Möglichkeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat juristische Bedenken dagegen, daß in Artikel 1 das Außerkrafttreten der Reichsumlegungsordnung angeordnet werde, daß aber in Artikel 3 bestimmt werde, daß anhängige Verfahren noch nach dem bisherigen Recht weitergeführt werden könnten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, auf die Möglichkeit des Artikels 3 könne man im Interesse der bereits fast abgeschlossenen Verfahren nicht verzichten. Es handle sich nur um einen kleinen Schönheitsfehler.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man könne vielleicht in Artikel 1 die Worte „unbeschadet des Artikels 3“ einsetzen. Es komme häufig vor, daß alte Verfahren noch nach altem Recht zu Ende geführt würden. Er habe keine Bedenken. Dagegen sei er der Ansicht, daß in der Einleitung die Worte „mit Zustimmung der amerikanischen Militärregierung“ gestrichen werden sollten und daß ein Artikel beigefügt werde, in dem ein Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes festgesetzt werde.

Staatssekretär Dr. Meinzolt stimmt dem Gesetzentwurf zu und spricht sich auch für ein Wiederinkrafttreten des Gesetzes über die beschleunigte Durchführung von Flurbereinigungen aus. Dieses Gesetz werde in der Praxis gut wirken.

Staatssekretär Ficker meint, es sei doch ein sehr zweischneidiges Schwert, wenn man Flurbereinigungen von amtswegen durchführe. Man müsse die Bauern überzeugen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß eine Durchführung von amtswegen nur in Betracht komme, wenn das allgemeine Interesse sie erfordere.

Staatsminister Seifried gibt das Siedlungsproblem zu bedenken.

Das Gesetz wird mit den von Staatssekretär Dr. Ehard angeregten Änderungen einstimmig angenommen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der 15. Juni 1946 bestimmt.35

[IV. Räumlichkeiten für Verfassunggebende Landesversammlung und Landtag]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, für die Landesversammlung und den Landtag müsse man Räume bereitstellen.36 Nach eingehender Prüfung seien hiefür nur noch der sogenannte Führerbau37 und das Maximilianeum übrig geblieben. Mit der Freigabe des Führerbaus durch die Amerikaner sei auf Jahre hinaus nicht zu rechnen. Es bleibe also nur noch das Maximilianeum übrig,38 nachdem auch das Armeemuseum, an das man gedacht habe, wegen seiner Zerstörung nicht herangezogen werden könne.39 Den absoluten Bedarf von ungefähr 50 Räumen könne man bis zum November dieses Jahres im Maximilianeum decken. Wenn man sich hierauf beschränke, könne man auch die Maximilianeums-Stiftung40 und die dort noch bestehenden beiden Wohnungen belassen. Wenn man das Problem aber gleich richtig lösen wolle, dann müsse man das Maximilianeum ganz heranziehen und die Stiftung in einem anderen Gebäude, das auch besser geeignet sei, unterbringen. Man solle sich darüber klar werden, ob man das beschränkte Projekt durchführen oder gleich ganze Arbeit machen wolle.41 Jedenfalls sei die Frage aber sehr dringlich. Die Verfassunggebende Landesversammlung könne vorerst nur in der Universität untergebracht werden. Dem wichtigsten Ausschuß müsse wahrscheinlich das Sitzungszimmer der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt werden. Für den Aufbau des Büros des Landtags seien bereits die notwendigen Vorbereitungen getroffen worden42 und dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung vorgelegt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß das Maximilianeum heute außerdem noch durch die Akademie der Tonkunst besetzt sei.43

Staatsminister Seifried führt aus, er habe schon vor drei Monaten seine Bauabteilung beauftragt, nach geeigneten Objekten Ausschau zu halten. Zuletzt sei nur noch das Maximilianeum übrig geblieben. Dies verdiene auch unbedingt den Vorzug.44 Es sei keine Zeit zu verlieren, um mit den Bauarbeiten mit Hochdruck zu beginnen. Er sei für eine Generalbereinigung. Er halte es nicht für zulässig, daß im Gebäude des Landtags noch Studenten untergebracht seien.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, in diesem Falle sei das Kultusministerium der Hauptleidtragende. Über eine anderweitige Unterbringung der Maximilianeums-Stiftung lasse sich reden. Schwieriger scheine ihm die Frage hinsichtlich der Akademie der Tonkunst. Das Kultusministerium werde ständig heftig angegriffen, weil es für die Akademie der Tonkunst nicht genügend sorge. Nun habe man sie mit vieler Mühe dort untergebracht, alles warte auf die Eröffnung. Wenn die Akademie der Tonkunst wieder ausziehen solle, wisse er nicht, was er machen solle. Er habe geglaubt, daß man das Parlament im Armee-Museum unterbringen könne. Er erkundigt sich weiter, wie es mit dem stenographischen Landesamt stehe.45

Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich auch für eine Wiederherstellung dieses Amtes aus.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erkundigt sich, von wem es eingerichtet werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies wohl durch das Kultusministerium geschehen solle. Früher habe es allerdings dem Landtag unterstanden.46

Staatsminister Seifried erklärt, gegenwärtig bemühe er sich, einige von den großen Kasernen frei zu bekommen. Vielleicht könne in einer dieser Kasernen die Akademie der Tonkunst untergebracht werden.

Staatsminister Dr. Terhalle erkundigt sich, wie hoch die Kosten dieser Angelegenheiten seien. Die Amerikaner hätten uns auf diesem Gebiet genaue Richtlinien auferlegt. Wenn ein Beschluß gefaßt werde, bitte er auch zu beschließen, daß die Mittel hiefür bereitzustellen seien.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer meint, die Kosten müßten durch die Bauabteilung festgestellt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt folgenden einstimmigen Beschluß fest: Die nötigen Schritte zur Sicherung des Maximilianeums für den Landtag sind einzuleiten. Mit den Bauarbeiten ist sofort zu beginnen.47 Die nötigen Mittel werden bereitgestellt. Das Innenministerium wird beauftragt, alles in die Wege zu leiten, um Ersatzräume für die Akademie der Tonkunst zu beschaffen.48

[V. Wiedergutmachung für Angestellte]

Staatsminister Roßhaupter schneidet die Frage der Wiedergutmachung für die Angestellten an. Bezüglich der Beamten sei diese Frage geregelt.49 Er habe den bestimmten Fall eines Angestellten im Auge, der Leiter des Arbeitsamtes in Ansbach gewesen sei und längst Beamter geworden wäre, wenn er nicht ins KZ gekommen wäre. Er habe infolge dieser Behandlung einen schweren Schlaganfall erlitten und sei heute noch gelähmt. Nun bekomme er nur die Angestelltenrente von RM 85.-. Dies sei ein unmöglicher Zustand. Er ersuche, daß man diesem Mann zunächst eine Abschlagszahlung geben könne und dann später prüfe, inwieweit in Fällen, in denen Angestellte, die auf Grund ihrer Dienstzeit bestimmte Aussicht hatten, in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden, eine Wiedergutmachung erfolgen könne. Diese Frage könne man nicht aus dem Handgelenk entscheiden. Man solle aber wenigstens eine Entscheidung im vorliegenden Fall treffen, daß der Mann im Monat RM 100.- oder RM 150.- Abschlagszahlung bekomme. Bisher habe er mit einer einmaligen Beihilfe von RM 100.- aus seinem Dispositionsfonds geholfen.

Staatsminister Dr. Terhalle begrüßt diesen Antrag, da er ihm Gelegenheit gebe, auf die Gesamtfrage einzugehen. Das Finanzministerium habe bei den anderen Ministerien wegen der Richtlinien für die Wiedergutmachung angefragt. Das Ergebnis dieser Rundfrage habe zu einem Entwurf des Finanzministeriums geführt, der aber noch in seiner Mappe liege. Man müsse leider auf der Stelle treten, bis man wisse, was die Militärregierung mit Rücksicht auf das Kreditaufnahmeverbot erlaube. In solchen einzelnen Fällen müsse aber geholfen werden, möglichst aber nicht unter der Bezeichnung „Abschlagszahlung“, damit kein Präjudiz geschaffen werde. Allenfalls müßten die Dispositionsfonds erhöht werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die Ansprüche an den Dispositionsfonds seien so hoch, daß dieser erhöht werden müsse.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, bestimmte dauernde Ausgaben des Dispositionsfonds müßten dort herausgenommen werden.

[VI. Beratung des Staatshaushalts]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Haushalt müsse demnächst einmal beraten werden.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, er hoffe, daß der Haushaltsplan in drei bis vier Wochen durchberaten werden könne.

In diesem Sinne wird beschlossen.

[VII. Ernährungsabteilung im Innenministerium]

Staatsminister Seifried teilt mit, auf Verlangen der Militärregierung habe innerhalb der Landesgesundheitsabteilung eine Ernährungsabteilung geschaffen werden müssen.50 Diese habe in erster Linie die Aufgabe, durch Überprüfung der Bevölkerung festzustellen, wie sich der Gesundheitszustand im Zusammenhang mit der Ernährungslage entwickle. Auf dieser Grundlage sollten dann die jeweiligen Zuteilungen erfolgen. Er gibt hierauf noch weitere Einzelheiten über die Einrichtung dieser Abteilung bekannt.51

Die Ausführungen dienen zur Kenntnis und werden genehmigt.

[VIII. Städte-Lotterie]

Staatsminister Seifried teilt weiter mit, es solle eine Städte-Lotterie zugunsten der schwer beschädigten Städte eingerichtet werden. Die Vorarbeiten seien getroffen. Er bitte um die Zustimmung des Ministerrats hiezu.

Staatsminister Dr. Terhalle unterstützt diesen Antrag.

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

[IX. Kreisunmittelbarkeit der Städte]

Staatsminister Seifried führt aus, es habe sich eine Reihe von Städten gemeldet, die wiederum die Unmittelbarkeit erhalten wollten.52 Im Dritten Reich sei einfach den Gemeinden unter 20.000 Einwohnern die Unmittelbarkeit entzogen worden.53 Aus dem Gesichtspunkt der Wiedergutmachung könne man sie ihnen wieder verleihen. Dann spielten auch die Begründungen, die die einzelnen Städte vorbrächten, keine so große Rolle. Man solle sich überlegen, ob man die Angelegenheit jetzt regeln oder dem Landtag überlassen solle. Da einige Städte aber bereits die Unmittelbarkeit wieder erlangt hätten,54 glaube er, daß man nicht zuzuwarten brauche.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die Begründung der einzelnen Städte für ihren Antrag nicht unerheblich sei. So berufe sich z.B. Neustadt bei Coburg darauf, daß ihm im Staatsvertrag von 1920 die Kreisunmittelbarkeit zugesichert worden sei.55 Dieser Vertrag binde auch künftige Regierungen.56 Die Nationalsozialisten hätten sich zwar darüber hinweggesetzt, er betrachte es aber als eine Schande, wenn man dieses Unrecht noch länger dulde. Er habe deshalb Weisung gegeben, daß Neustadt sofort die Kreisunmittelbarkeit zurückgegeben werden solle. Er bedauere, daß diese Sache aufgeschoben worden sei. Bezüglich der anderen Städte habe man freie Hand. Er halte diese Sache nicht für so vordringlich.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, man müsse bezüglich der übrigen Städte vorsichtig sein. Die Städte seien jetzt finanzpolitisch ein Teil des Kreises. Wenn sie wieder selbständig würden, seien unter Umständen die Finanzen der Kreise bedroht. Diese Frage müsse man zuerst prüfen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, die Gefahr sei nicht so groß, die Landkreise seien nicht auf die Finanzkraft der Städte angewiesen. Bis 1935 sei es ja auch gegangen.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, seit 1935 sei aber viel passiert. Man könne die Auswirkungen nicht ohne weiteres übersehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, unter dem Gesichtspunkt der Wiedergutmachung lasse sich eine sofortige Regelung vertreten. Häufig habe die Sache auch einen historischen Hintergrund.

Staatsminister Helmerich spricht sich für eine sofortige Regelung aus.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man solle die Unmittelbarkeit nur den Städten geben, die den Antrag gestellt hätten.57

Staatssekretär Dr. Meinzolt hält es für erforderlich, zuvor die Regierungspräsidenten zu hören.

Staatsminister Dr. Terhalle fügt hinzu, es seien auch noch Untersuchungen nach den Finanzauswirkungen anzustellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich hiermit einverstanden. Nur die Sache mit Neustadt bei Coburg müsse sofort geregelt werden.58

Staatsminister Helmerich wiederholt seinen Antrag, daß eine generelle Wiedergutmachung eintreten solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend folgenden einstimmigen Beschluß fest: Alle Städte, die vor 1935 kreisunmittelbar waren, erhalten auf Ansuchen das Recht, wieder kreisunmittelbar zu werden. Er fügt hinzu, daß die Anträge vorher jedoch noch von den Regierungspräsidenten zu instruieren seien.

[X. Pensionen für ehemalige Beamte der Heeresbetriebe]

Staatsminister Helmerich bringt die Frage der kleinen Pensionen für ehemalige Beamte der Heeresbetriebe zur Sprache. Diese bekämen zur Zeit nichts, weil diese Betriebe später vom Reich übernommen worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß sich diese Frage im Zusammenhang mit der Rückgabe des Reichseigentums regeln lassen werde. Dabei müßten auch die Lasten übernommen werden.

Staatsminister Schmitt erwidert, daß das Reichseigentum nur zur treuhänderischen Verwaltung überlassen werde.59

Staatsminister Helmerich meint, dann müßten eben auch die Belastungen treuhänderisch übernommen werden.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, die Auszahlung von Versorgungsbezügen sei grundsätzlich verboten. Die übrigen Pensionen und Hinterbliebenenbezüge könnten im Rahmen der Beamtenbesoldung bezahlt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, daß Hinterbliebenengelder auf eine bestimmte Höhe beschränkt werden sollten. Man könne keine Pensionen und Hinterbliebenenbezüge bezahlen für Stellen, die nur durch den Nationalsozialismus erlangt worden seien.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, er werde eine entsprechende Regelung in Vorlage bringen.

[XI. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, im letzten Ministerrat60 sei die Frage zurückgestellt worden, ob das Gesetz Nr. 2 aufgehoben oder dem Bereinigungsgesetz angeglichen werden solle. Die Frage sei folgende: Das Gesetz Nr. 2 verbiete das Führen von Kraftfahrzeugen durch bestimmte Personen und schreibe die Beschlagnahme von Personenkraftwagen vor. Das Bereinigungsgesetz gebe die Möglichkeit, ein Verbot nicht des Führens, sondern des Haltens auszusprechen. Diese Folge trete aber nicht automatisch ein, sondern müsse durch die Spruchkammern verhängt werden.

Wenn man nun das Gesetz Nr. 2 nach dem Vorschlag des Ministerpräsidenten aufhebe, trete zunächst ein Vacuum ein. Wenn man den Entwurf des Sonderministeriums zugrunde lege, trete eine absolute Verschärfung ein, weil dadurch der Kreis der Personen auf die Klassen 1 und 2 ausgedehnt werde, die dann möglicherweise später wieder ausfielen. Eine Zwischenregelung solle man aber nicht weiter ausdehnen als auf die Personen, die bereits im Gesetz Nr. 2 erfaßt seien. Die Amerikaner hätten das Gesetz Nr. 2 sowieso stark bemängelt, es sei so weit durchlöchert worden, daß praktisch nichts mehr übrig geblieben sei. Es sei also wohl zweckmäßig, das Gesetz Nr. 2 aufzuheben und das Vacuum in Kauf zu nehmen. Man müsse es dann den Spruchkammern überlassen, ob sie das Halten von Kraftfahrzeugen verbieten wollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Nichtdurchführung des Gesetzes Nr. 2 sei nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen. Die Außenbehörden hätten versagt. Nun wünsche die Militärregierung die Aufhebung des Gesetzes mit Rücksicht auf das Bereinigungsgesetz. Er frage an, ob nach diesem Gesetz die Möglichkeit bestehe, vorläufige Maßnahmen zu treffen.

Staatsminister Schmitt bejaht diese Frage. Einstweilige Anordnungen könnten gegenüber Angehörigen der Gruppen 1 und 2 verhängt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Ansicht, daß diese einstweiligen Anordnungen dann auch generell getroffen werden könnten. Er schlage vor, seinen Gesetzentwurf anzunehmen und dann auf die entsprechenden Bestimmungen über einstweilige Anordnungen im Befreiungsgesetz zu verweisen. Die etwa erforderlichen Durchführungsvorschriften zu diesem Gesetz solle das Staatsministerium für Sonderaufgaben erlassen. Das Gesetz solle am 15. Juni 1946 in Kraft treten.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.61

Staatsminister Schmitt erklärt noch, er werde eine generelle Anordnung im besprochenen Sinne hinausgeben, sie vorher aber noch dem Justizministerium zuleiten.

[XII. Termin des nächsten Ministerrats]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, daß in der nächsten Woche voraussichtlich kein Ministerrat stattfinden könne.62 In der übernächsten Woche könne er aber nicht am Mittwoch, sondern müsse am Dienstag stattfinden. Als nächster Termin wird Dienstag, der 18. Juni 1946 bestimmt.

[XIII. Ablieferung des Fernkabels München – Berlin]

Staatssekretär Waldhäuser erklärt, ihm sei mitgeteilt worden, die Ablieferung des Fernkabels München – Berlin habe mit Reparationsleistungen nichts zu tun.63 Von den mit der Ausgrabung betrauten Firmen64 werde nunmehr ein Vorschuß von 500.000 RM verlangt. Dadurch entstehe dem bayerischen Staat ein ungeheurer Kostenaufwand. Er frage an, wer den Vorschuß bezahlen solle. Im Anfang sei die Militärregierung sehr entgegenkommend gewesen. Jetzt leiste sie aber keinerlei Hilfe mehr, sondern drohe nur mit Schwierigkeiten, wenn der Termin nicht eingehalten werde. Unter Umständen müsse man an ein Hilfsdienstgesetz denken, wonach die Einwohner der Ortschaften, durch die das Kabel laufe, dieses ausgraben müßten auf die Gefahr hin, daß die Ernte nicht eingebracht werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, unter diesen Umständen müsse der Landwirtschaftsminister sofort einen Vorstoß bei seinem Verbindungsoffizier unternehmen.65 Der Offizier von Berlin sei sehr entgegenkommend gewesen, der jetzige Vertreter der Militärregierung anscheinend nicht. Es seien Zusicherungen über die Lieferung von Material und Arbeitskräften gemacht worden. Diese Versprechungen scheine man nicht einzuhalten. Er habe gestern mit General Clay gesprochen, ob, nachdem die Reparationsleistungen eingestellt würden,66 das Kabel uns auch erhalten bleibe. Dieser habe geantwortet, das Kabel müsse geliefert werden. Die Einstellung der Reparationsleistungen beziehe sich nur auf Betriebe. Es sei ihm gesagt worden, durch die Lieferung des Kabels werde für Bayern Schlimmeres verhütet. In der Zeit der Ernte könne man auf den Dörfern keine Arbeitskräfte abstellen. Die Arbeiten brächten uns ungeheure Lasten an Arbeitskräften und Material; die finanzielle Tragweite lasse sich noch gar nicht übersehen.

Staatssekretär Waldhäuser erklärt, er habe den Eindruck, daß dieses Kabel von Berlin nach Rußland gelegt werden solle.

Staatsminister Helmerich führt aus, er bedauere, daß er über diese Angelegenheit nicht unterrichtet worden sei. Er halte es nicht für opportun, wenn er in solchen Sachen nicht verständigt werde, da er doch die Oberaufsicht habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er sei in der gleichen Lage. Er halte es für selbstverständlich, daß der Verkehrsminister laufend Bericht erhalten solle.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, es handle sich nun darum, wer die Kosten bezahlen müsse. Das Kabel stehe im Sondervermögen der Post. Wenn ein öffentlicher Betrieb zu Reparationsleistungen herangezogen werde, dann müsse er zunächst die darauf ruhenden Kosten bezahlen. Die Post bekomme auch jederzeit den notwendigen Kredit. Überdies handle es sich auch um eine Ausgabe, die unglücklicherweise gerade auf Bayern entfalle. Wenn der bayerische Staat den Betrag auslege, könne er lange hinter ihm herlaufen. Es sei sehr schwer, einen Finanzausgleich von Zone zu Zone zu bekommen. Was man über die öffentlichen Betriebe verausgaben könne, solle man dort verausgaben, weil es dort am einfachsten und natürlichsten auf andere Länder umgelegt werden könne.

Staatssekretär Waldhäuser wendet ein, das Kabel sei seit längerer Zeit von der Militärbehörde beschlagnahmt. Die Post sei nicht mehr Eigentümer.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Lieferung des Kabels sei als bayerische Reparationsleistung bezeichnet worden. Es werde dadurch eine Menge anderer unangenehmer Dinge vermieden. Er schlage aber vor, daß der Staatssekretär für die Post sich zunächst an das Oberpostpräsidium wenden und diesem dringend nahelegen solle, diese Kosten vorzuschießen. Auch der Verkehrsminister solle das tun.

Staatssekretär Waldhäuser erwidert, auch er sehe nicht ein, daß der bayerische Staat diese Kosten allein tragen solle. Deshalb habe er die Anfrage gestellt. Aber wegen eines Zuständigkeitsstreites dürfe man die Sache auch nicht um einen halben Tag verzögern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Auffassung an. Er bittet ihm ungesäumt mitzuteilen, wenn die nötigen Arbeitskräfte nicht anderweitig beschafft werden könnten, damit durch ein Gesetz allenfalls die Gemeinden zu Zwangsleistungen herangezogen werden könnten. Für diesen Fall könne er aber nicht bis zum nächsten Ministerrat warten, sondern müsse einen außerordentlichen Ministerrat einberufen. Er wolle auch den Landwirtschaftsminister schon heute auf diese Pflichtleistung, die in den betroffenen Gebieten die Einbringung der Ernte gefährden könne, vorsorglich aufmerksam machen.

Staatssekretär Krehle macht den Landwirtschaftsminister darauf aufmerksam, daß die 35.000 Arbeitskräfte, die man mühsam aus anderen Zweigen für die Landwirtschaft herausgeholt habe, alles seien. Der Landwirtschaftsminister müsse dafür sorgen, daß diese nicht wieder aus den landwirtschaftlichen Berufen wegkämen.67

Staatssekretär Waldhäuser erklärt noch, ein amerikanischer Offizier habe ihm gesagt, Bayern habe 7 Millionen Einwohner, also könne man 7 Millionen Leute für die Kabelarbeiten einsetzen. Er habe ihm geantwortet, Babys und alte Frauen könne er für diese Arbeiten nicht verwenden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, eine solche Sprache brauche man sich nicht gefallen zu lassen.68 Er verstehe nicht, daß in dieser Sache eine solche Stimmung herrsche, während sonst die Zusammenarbeit mit der Militärregierung ausgezeichnet sei. Aber um eine Pflichtarbeit in den betroffenen Dörfern werde man wohl nicht herumkommen.

Staatssekretär Ficker meint, man solle zunächst doch versuchen, die Internierten der Lager zur Arbeit heranzuziehen.

Staatssekretär Waldhäuser erwidert, er habe bereits auf Moosburg hingewiesen, das sei ihm jedoch abgelehnt worden.

Auch Staatssekretär Dr. Ehard bezeichnet diesen Antrag als aussichtslos. Die Internierten dürften noch nicht einmal als Zeugen vernommen werden.

Staatsminister Schmitt meint, daß voraussichtlich bis 1. September diese Lager dem Sonderministerium übergeben würden.69

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies zu spät sei, da die Kabelarbeiten bis zum 30. September erledigt sein müßten.70

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär