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Nr. 34MinisterratssitzungMittwoch 10. Juli 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Innenminister Seifried, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer.

Tagesordnung:

[I. Hochwasserkatastrophe]. [II. Notlage in der Pfalz]. [III.] Bodenreform. [IV. Verteilung der Treibstoffe]. [V. Rechtsstellung der von der Militärregierung entlassenen und durch die Spruchkammern entnazifizierten Beamten]. [VI. Auszahlung von Pensionen an nichtbayerische Beamte]. [VII. Neuer Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern]. [VIII. Ausnahmen vom Grundsatz der Zwangsausweisung der Evakuierten]. [IX. Neuer Entwurf des Eisenbahnvertrags]. [X. Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bayerischen Lloyd]. [XI. MAN-Kraftfahrzeugproduktion]. [XII. Ablieferung des Fernkabels München – Berlin]. [XIII. Viehlieferungen in die russische Zone]. [XIV. Fortsetzung des Themas: Ablieferung des Fernkabels München – Berlin]. [XV. Beteiligung an der Austria Zigarettenfabrik]. [XVI. Beschwerde der Rechtsanwaltschaft]. [XVII. Anwesenheit des Kabinetts bei der Eröffnung der Verfassunggebenden Landesversammlung].

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und nimmt vor Eintritt in die Tagesordnung zwei Sachen vorweg:

[I. Hochwasserkatastrophe]

Zunächst gibt er einen Bericht der Bauabteilung des Staatsministeriums des Innern über die Hochwasserkatastrophe bekannt.1 Dieser Bericht dient zur Kenntnis. Anschließend schlägt er vor, der Militärregierung, insbesondere dem Detachment Rosenheim, das sich besonders ausgezeichnet habe, den Dank der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck zu bringen.2

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[II. Notlage in der Pfalz]3

Ferner teilt er mit, daß heute der Bischof von Speyer4 bei ihm gewesen sei und ihm neuerdings die Notlage der Pfalz geschildert habe.5 Es sei nun in Aussicht gestellt worden, daß, wenn ein Brief des Ministerpräsidenten über Botschafter Murphy an General Clay gerichtet werde und auch ein Brief von General König an General Clay eintreffe, vielleicht geholfen werden könne. Die erste Voraussetzung sei ohne weiteres gegeben. Bezüglich der zweiten stehe noch nichts fest. Er werde trotzdem jeden Versuch unternehmen, wie er auch bereits eigenmächtig 4.000 Ztr. Kartoffeln in die Pfalz geschickt habe. Der Bischof sei auch bei General Muller gewesen. Es bestehe nur die Gefahr, daß, wenn Bayern etwas abgebe, daraus geschlossen werde, daß es zu viel habe. Er glaube aber, daß man die Sache auf dem Wege über eine freiwillige Hilfsaktion machen könne. Wenn der Ministerrat damit einverstanden sei, werde er eine solche freiwillige Hilfsaktion anregen und bei der Militärregierung um Erlaubnis bitten, den Ertrag dieser Aktion in die Pfalz schicken zu dürfen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, diese Aktionen seien bisher von Berlin aus immer abgelehnt worden. Größere Mengen könnten wir auch nicht mehr entbehren, aber 2–300 t könne man ohne weiteres durch eine Sammlung aufbringen.

Staatssekretär Ficker erkundigt sich, ob es nicht möglich sei, Kinder aus der Pfalz zur Erholung nach Bayern zu bringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß man auch hierzu eine Genehmigung brauche. Auf jeden Fall müsse man rasch helfen.

Das Einverständnis des Ministerrats zu den von Ministerpräsident Dr. Hoegner vorgeschlagenen Maßnahmen wird einstimmig erteilt.

[III. Bodenreform]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Angelegenheit sei schon im letzten Ministerrat besprochen worden.6 Er bitte den Landwirtschaftsminister nur noch, ergänzende Ausführungen zu machen.

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, daß nach den neuesten Meldungen General Clay mit dem in Stuttgart beschlossenen Gesetz nicht einverstanden sein solle, weil es zum Teil zu mild, zum Teil zu scharf sei. Es solle abgewartet werden, bis Clay von Paris zurückkomme. Dann werde er selbst dem Länderrat einen Entwurf vorlegen. Die Landwirtschaftsminister erhielten dann einen Tag Zeit zur Stellungnahme. Staatsminister Dr. Baumgartner rekapituliert hierauf kurz den bisherigen Gang der Verhandlungen. Grundsätzlich stehe auch er auf dem Standpunkt, daß eine Reform durchgeführt werden müsse. Die Regelung solle aber dem Parlament überlassen bleiben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß man die weitere Entwicklung abwarten müsse.

[IV. Verteilung der Treibstoffe]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die Landesstelle für Mineralöle über das Wirtschaftsministerium sich an ihn gewandt habe wegen der Verteilung der Treibstoffe. Es handle sich darum, ob diese wie bisher durch die Fahrbereitschaften erfolgen solle oder über die Wirtschaftsämter.

Staatsminister Helmerich führt aus, der Straßentransport benötige 88% der Treibstoffmengen. Es sei deshalb nicht angängig, daß eine andere Stelle als die Fahrbereitschaften die Verteilung vornehme. Auch Oberst Giddens sei dieser Auffassung. Nach den einschlägigen Vorschriften habe der Ministerpräsident die Stelle zu bestimmen, welche die Verteilung vornehme. Er schlage vor, daß die Landesstelle für Mineralöle die Beschaffung haben solle, die Straßenverkehrsstellen aber die Verteilung.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, die Fahrbereitschaften hätten ursprünglich nur die Verteilung an die Fuhrunternehmer gehabt. Der gewerbliche Sektor sei von den Wirtschaftsämtern versorgt worden. Als der Treibstoff immer knapper geworden sei, habe es sich als unrationell erwiesen, eine Unterteilung vorzunehmen, deshalb seien die Fahrbereitschaften allein betraut worden. Nachdem jetzt die Treibstoffverteilung einen größeren Umfang angenommen habe, sei es sinnvoll, den alten Zustand wieder herbeizuführen. Die Fahrbereitschaften sollten nur die Fuhrunternehmer beliefern, dagegen sollten Gewerbe und Landwirtschaft von den Wirtschaftsämtern versorgt werden, die den besseren Überblick und Einblick hätten. Man müsse die Regelung auch einheitlich für die Zone treffen. Die von ihm vorgeschlagene Regelung sei in Württemberg-Baden und Hessen in Kraft; außerdem werde sie von den amerikanischen Stellen in Berlin gewünscht.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, bei der Landwirtschaft herrschten gegenwärtig große Schwierigkeiten. Die Fahrbereitschaften hätten plötzlich sämtliche Fahrzeuge der Landwirtschaft nicht mehr betankt.

Staatsminister Helmerich erwidert, diese Beschwerden der Landwirtschaft seien auch zu ihm gekommen. Die Fahrbereitschaftsleiter hätten ihm erklärt, die Landesstelle für Mineralöle habe ihnen mitgeteilt, sie dürften die Landwirtschaft nicht mehr betanken. Er habe sofort angeordnet, daß die Betankung wieder aufgenommen würde. Die Schwierigkeiten gingen nur auf Herrn Bauer von der Mineralölgesellschaft zurück.7

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, Schwierigkeiten hätten sich dadurch ergeben, daß jeder hereinregiert habe. Herr Bauer sei sehr tüchtig und korrekt. Eine Regelung sei unbedingt notwendig. Im übrigen sei bekannt, daß die Fahrbereitschaften Stellen seien, gegen die die meisten Klagen vorgebracht würden.8

Staatsminister Helmerich führt aus, dies sei ihm auch bekannt. Er habe in der letzten Zeit verschiedene Fahrbereitschaftsleiter der Staatsanwaltschaft übergeben. Er wiederhole seinen Antrag, daß alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, beim Straßenverkehr verbleibe. Nur die Betankung der stationären Anlagen solle durch das Wirtschaftsministerium erfolgen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, daß also die Landwirtschaft wegen Zuständigkeitsstreitigkeiten nicht mehr betankt worden sei. Er müsse dringend bitten, daß eine Regelung sofort getroffen werde.

Staatsminister Helmerich erwidert, daß diese Schwierigkeiten durch seine Anweisung behoben worden seien.

Staatsminister Dr. Erhard meint, man könne unmöglich eine andere Regelung treffen wie in den anderen Ländern der Zone und entgegen den Richtlinien der Militärregierung.

Staatsminister Helmerich erwidert, man brauche nicht die kleineren Länder nachzuahmen. Was sich praktisch erwiesen habe, dabei solle man bleiben.

Staatsminister Dr. Erhard bezweifelt, ob die jetzige Regelung praktisch sei.

Staatsminister Helmerich erklärt, nach den Vorschriften der Militärregierung habe der Ministerpräsident das Recht der Entscheidung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man könne die Sache vielleicht so regeln, daß man einen Planrat für die Verteilung einsetze. Er beabsichtige, die ganze Produktion durch einen Planrat beim Wirtschaftsministerium verteilen zu lassen. Mit den Baustoffen habe man bereits angefangen.9

Staatsminister Dr. Erhard hält diese Regelung hinsichtlich der Baustoffe für gerechtfertigt. Für die übrigen Stoffe existierten bereits Beiräte bei den Landesstellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält das nicht für ausreichend.

Staatsminister Dr. Baumgartner spricht sich für die vom Verkehrsminister vorgeschlagene Regelung aus.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, vom Standpunkt der Verteilung aus sei es an sich gleich. Das Wirtschaftsministerium habe bisher den Treibstoff auch auf die Fahrbereitschaften verteilt. Es kämen aber immer wieder Klagen, die Fahrbereitschaften bevorzugten die Fuhrunternehmen in ungebührlichem Maße, während die Verkehrsmittel der Wirtschaft zu kurz kämen. Grundsätzlich müsse eine einheitliche Regelung für die Zone erfolgen. Schließlich komme doch von Berlin eine Anweisung, daß die Sache einheitlich gemacht werden müsse.

Staatsminister Helmerich erwidert, daß die einschlägigen Vorschriften, nach denen der Ministerpräsident die Entscheidung habe, vom Kontrollrat stammten. Auch Oberst Giddens sei der gleichen Auffassung wie er. Der Straßenverkehr benötige 88% des Treibstoffes. Man könne ihn nicht einer fremden Stelle unterordnen.

Staatssekretär Waldhäuser befürwortet die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums. In Württemberg-Baden und Hessen habe man keine Verkehrsminister.10

Staatsminister Dr. Erhard wiederholt, daß die gewerbliche Wirtschaft, die Ärzte usw. zweckmäßiger von den Wirtschaftsämtern versorgt würden, die einen besseren Überblick hätten als die Fahrbereitschaften. Die Wirtschaftsämter hätten bisher auch besser funktioniert wie die Fahrbereitschaften.

Staatsminister Helmerich entgegnet, die Zulassung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge erfolge durch die Fahrbereitschaften. Deshalb müsse auch die Betankung durch diese Stellen erfolgen. Die ganze Sache gehe nur von Herrn Bauer aus.

Staatssekretär Krehle ist der Auffassung, daß die Fahrbereitschaften, welche die Zulassungen vornähmen, auch am besten übersehen könnten, was an Treibstoffen zur Verfügung gestellt werde. Wenn die Fahrbereitschaften in Zukunft bei der Zulassung einen weniger strengen Maßstab anlegten, dann werde sich das bei den Wirtschaftsämtern, also bei einer anderen Stelle, auswirken. Zulassung und Treibstoffzuteilung könne man nicht trennen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die bisherige Regelung beizubehalten, es sei denn, daß von Berlin eine andere Anweisung getroffen werde.

Dieser Vorschlag wird bei Stimmenthaltung des Wirtschaftsministers angenommen. Dieser begründet seine Stimmenthaltung damit, daß er im Länderrat schon in der anderen Richtung Stellung genommen habe.11

[V. Rechtsstellung der von der Militärregierung entlassenen und durch die Spruchkammern entnazifizierten Beamten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Rechtsstellung der von der Militärregierung entlassenen und der durch die Spruchkammern denazifizierten Beamten zur Sprache.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, die Stellung der ersten Kategorie sei nicht ganz klar. Es sei unerläßlich, daß sie gesetzlich festgelegt werde.12

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der von den Amerikanern gebrauchte Ausdruck „to remove“ bedeute „entfernen“. Dies bedeute die augenblickliche Entlassung ohne jeden Rechtsanspruch, ein Fall, der in unserem Beamtenrecht nicht vorgesehen sei. Auch der Ausdruck „to dismiss“, der manchmal gebraucht worden sei, bedeute nichts anderes.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, das müsse festgelegt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er glaube, daß sich der Ministerrat über diese Auslegung einig sei. Eine gesetzliche Festlegung halte er nicht für nötig. Im Gesetz vom 5. März 1946 stehe ausdrücklich, daß auch der entlastete und zum Mitläufer erklärte Beamte keinen Anspruch auf Wiedereinstellung oder Schadensersatz habe. Es stehe fest, daß in allen Fällen, in denen die Militärregierung die Entlassung aus politischen Gründen oder wegen Nichtbefolgung von Befehlen der Militärregierung ausgesprochen habe, eine augenblickliche Entlassung ohne Rechtsanspruch des Beamten eingetreten sei. Das Dienstverhältnis sei beendigt worden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt teilt hierzu mit, im Kultusministerium habe man zuerst die Formel gebraucht: „Sie werden des Dienstes enthoben“. Diese habe jedoch die Militärregierung beanstandet und verlangt, daß den Beamten mitgeteilt würde, daß sie entlassen seien. Diese erste Frage halte er für glatt. Wichtiger sei, was mit den denazifizierten Beamten zu geschehen habe.

Staatsminister Dr. Terhalle steht auf dem Standpunkt, daß die entlassenen Beamten formal wieder neu einberufen werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an. Der Beamte müsse neu angestellt werden.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, ob die Neueinstellung ohne Anrechnung der bisherigen Dienstzeit erfolge.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das könne man halten wie man wolle. Eine Pflicht zur Anrechnung bestehe nicht.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, man solle eine Äußerung der Militärregierung einholen.

Staatssekretär Waldhäuser gibt eine Weisung der Militärregierung über die Wiedereinstellung bekannt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, diese betreffe einen anderen Fall, nämlich den der Verwendung als gewöhnlicher Arbeiter, nicht die Wiedereinstellung nach der Denazifizierung.

Staatssekretär Krehle erklärt, der Beamte, der entlassen sei, habe auch jeden Rechtsanspruch auf Versorgung verloren. Die Frage sei nun, was mit der Versorgung dieser Leute sei. Wahrscheinlich müsse der Staat die Versicherungsbeiträge dieser Leute nachbezahlen, nachdem die 50 Jahre alten Beamten keine Anwartschaft in der Sozialversicherung erwerben könnten. Irgendeine Versorgung müsse geschaffen werden. Nachdem man einen Gehaltsteil für die Versorgung einbehalten habe, müsse man billigerweise Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen.

Staatsminister Roßhaupter hält diese Sache für bestritten und zwar schon innerhalb der deutschen Stellen. Ein Gutachten der Eisenbahn habe diese Frage bejaht, ein Gutachten des städtischen Versicherungsamtes München stehe auf einem anderen Standpunkt. Im übrigen hätten auch bestimmte Gruppen ihre Ansprüche auf Rentenversorgung aus der Sozialversicherung verloren. Diese könnten nur, wenn sie in ein neues versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einträten, neue Ansprüche erwerben. Diese müßten aber eine neue Wartezeit erfüllen. Die ganzen bisherigen Beiträge und Ansprüche fielen vollständig aus.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man solle sich zunächst mit der Frage beschäftigen, welche Folgerungen aus dem Spruchkammerentscheid zu ziehen seien. Die Kardinalfrage sei die, ob die Leute, die z. B. als Mitläufer erklärt worden seien, einen Anspruch auf Wiedereingliederung hätten und zwar in welcher Form.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Artikel 64 des Gesetzes gehe allen anderen Bestimmungen vor.13 Ein Spruch, der feststelle, daß der Beamte wieder einzustellen sei, sei falsch. Es bestehe kein Rechtsanspruch. Auch die Spruchkammer könne keinen solchen feststellen. Die Spruchkammer könne nur sagen, der Beamte könne wieder eingestellt werden oder er könne nicht wieder eingestellt werden. Die Behörde habe dann immer noch freie Hand, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wolle oder nicht.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, dies gelte auch bei völliger Entlastung.

Staatsminister Roßhaupter meint, es entstehe zweierlei Recht. Die schon pensionierten Beamten hätten einen kürzeren Fragebogen ausfüllen müssen und erhielten auf Grund dieses Fragebogens ihre Pensionen. Den anderen Beamten stünde ein Versorgungsanspruch nicht mehr zu. Dies müsse auch berücksichtigt werden. Allerdings sei die Aufrollung dieser Frage gefährlich, weil sonst der Fall eintreten könne, daß bereits Pensionierte auch nichts mehr bekämen. Man müsse sich auch überlegen, was mit den Hinterbliebenen geschehen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als eine besondere Frage. Es komme noch eine weitere Ungerechtigkeit dazu: Gegen diejenigen, die von der Militärregierung trotz oft schwerer Belastung genehmigt worden seien, könne ein neues Verfahren nur dann aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen vorlägen. Getroffen seien nur diejenigen, die das Pech gehabt hätten, entlassen worden zu sein.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, dies sei vielleicht ein Trugschluß. Auch die Pensionisten müßten die Spruchkammern durchlaufen. Man könne einen Ausgleich nur schaffen, wenn man von dem Entscheid der Spruchkammer ausgehe. Dieser gelte auch für die Pensionisten. Andernfalls komme man zu den größten Schwierigkeiten, erstens von seiten der betroffenen Beamten, die Rechtsansprüche geltend machten, zweitens auch aus Kreisen der anderen Beamten, die nicht belastet seien und drittens aus Kreisen des Publikums. Man müsse die denazifizierten Beamten zunächst in Stellungen bringen, wo sie nicht unmittelbar exponiert seien. Zunächst müsse man daran festhalten, daß niemand einen Anspruch darauf habe, wieder verwendet zu werden. Dann müsse sich eine Differenzierung ergeben. Man brauche eben diese Leute. Man solle sie aber klugerweise nicht dort wieder einsetzen, wo sie einen Vorsitz oder eine Dienstaufsicht hätten. Bei Mitläufern müsse man noch vorsichtiger sein. Man müsse aber eine strikte generelle Regelung durch eine Verordnung oder durch ein Gesetz treffen. Zu diesem Gesetz könne man noch Richtlinien schaffen. Nur so komme man über alle Schwierigkeiten hinweg. Wenn sich die Leute bewährten, könne man ihnen ihren früheren Rang wieder geben. Man könne auch einem völlig Entlasteten, den man nicht gleich wieder entsprechend verwenden könne, sein früheres Gehalt oder Titel geben, ihn aber an einer reduzierten Stelle weiter verwenden.

Staatsminister Dr. Terhalle begrüßt diesen Vorschlag, hält aber folgenden Zusatz für notwendig: Es sei unzweckmäßig, die Beamten sofort wieder fest einzustellen. Man müsse die Möglichkeit haben, sie zuerst wieder kommissarisch anzustellen.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, das sei sein ursprünglicher Vorschlag gewesen, die Leute widerruflich wieder einzusetzen. Er habe lediglich gewisse Hemmungen gehabt, einen Richter widerruflich zu beschäftigen oder zu ernennen. Aber auch hier sehe er im Augenblick keine Schwierigkeiten, weil ja alle Richter nur kommissarisch bestätigt seien. Auch in der bisherigen Praxis habe man kommissarische Richter gehabt.

Staatssekretär Dr. Meinzolt stimmt diesen Gedankengängen zu, hält es aber für unbedingt erforderlich, den Entwurf einer Verordnung vorzulegen und zu diesem Zweck eine Kommission zu bilden, an der er sich gerne beteiligen wolle.

Staatsminister Dr. Erhard spricht sich auch für diesen Vorschlag aus. Er halte aber etwas anderes noch für notwendig: Die bisher beschäftigten Beamten, die von Special Branch geprüft worden seien, seien trotzdem nicht gefeit gegen die tollsten Anschuldigungen. Das Gleiche sei dann auch mit den Beamten der Fall, die durch die Spruchkammern gegangen seien. Auch wenn diese nicht endgültig wieder eingestellt würden, müsse man irgendwie zum Ausdruck bringen, daß sie nicht Staatsbürger zweiter Klasse seien. Man müsse sie irgendwie schützen. Allerdings wisse er nicht, wo hier die Grenzen liegen müßten.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, dies sei auch seine Auffassung. Wer wirklich entlastet sei, müsse stärker geschützt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei der Meinung, daß die Einstellung in den früheren Dienstgrad nicht selbstverständlich sei. Man habe hier freie Wahl.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt vor, in bestimmten Fällen auf besonderen Posten gleich endgültig, nicht kommissarisch anzustellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man müsse vorerst bei der Wiedereinstellung entlasteter Beamter mit äußerster Vorsicht verfahren und in leitenden Stellen auch Entlastete nicht verwenden.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, auch im Interesse dieser entlasteten Leute müsse man zurückhaltend sein. Man müsse erst eine gewisse Atmosphäre des Vertrauens wachsen lassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, eine Kommission für die Ausarbeitung einer Verordnung im besprochenen Sinne zu bilden, welcher der Arbeitsminister, der Finanzminister, Staatssekretär Dr. Meinzolt, Staatssekretär Dr. Ehard und Staatssekretär Dr. Kraus angehören sollten. Die Ausarbeitung müsse aber bald erfolgen.14

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß man mit Rücksicht auf diese Verhandlungen den Fall Ringelmann zurückstellen müsse, bis diese Richtlinien da seien.15

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

[VI. Auszahlung von Pensionen an nichtbayerische Beamte]

Staatsminister Dr. Terhalle bringt den Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung von Pensionen in Vorlage.16 Man habe sich in früheren Ministerratssitzungen bereits über die Auszahlung von Pensionen an nichtbayerische Beamte unterhalten. Man stehe hier unter dem moralischen Druck der großhessischen Regelung, die jedem nicht landesangehörigen Beamten ein Recht auf Pensionszahlung zuerkenne.17 Dort seien allerdings nicht so viele derartige Beamte. So weit könne man in Bayern nicht gehen, man müsse aber die vorhandenen Härten zu mildern versuchen. Der vorliegende Entwurf beruhe auf zwei Grundgedanken: 1. auf dem Erdienungsprinzip: wer sich in Bayern eine Pension erdient habe, müsse sie auch bekommen; 2. auf dem Grundsatz von Treu und Glauben: wenn Bayern eine frühere Reichsverwaltung übernommen habe, dann könne es nicht nur die aktiven Beamten übernehmen, sondern müsse die ganze Verwaltung mit allen ihren Lasten übernehmen. Für alle Fälle sei dann noch ein Härteausgleich vorgesehen, der aber die Zustimmung des Ministerpräsidenten erfordere.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob man eine Vorstellung darüber habe, wie viele Personen auf Grund dieses Gesetzes Pensionen verlangen könnten.18

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, daß dieser Kreis nicht zu übersehen sei. Es trete aber eine Entlastung des bayerischen Staates ein. Bisher habe ein rein formales Prinzip geherrscht. Wer aus einer bayerischen Kasse am Stichtag eine Pension bezogen habe, habe sie weiter bekommen. Das sei unmöglich. Im übrigen bezahle man nur für eine Leistung, die in Bayern vollbracht worden sei oder auf Grund einer Übernahmeverpflichtung.19 Früher habe man einen Betrag von 25 bis 30 Millionen errechnet. Dieser sei aber zu hoch gegriffen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man entlaste hierdurch auch die Wohlfahrtsfürsorge der Gemeinden.

Hierauf wird der Entwurf artikelweise verlesen und behandelt.20

Zu Artikel 1:

Staatssekretär Krehle fragt an, ob an Beamte des ehemaligen Reichsarbeitsministeriums, das nach Bayern evakuiert gewesen sei, Pensionen bezahlt werden müßten.21

Staatsminister Dr. Terhalle stellt die Gegenfrage, ob diese Verwaltung übernommen worden sei.

Staatssekretär Krehle erwidert, daß man nicht die Verwaltung, aber deren Aufgaben übernommen habe.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, was mit den Hinterbliebenen der Beamten geschehe, die vom bayerischen Dienst in den Reichsdienst übernommen worden seien.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, diese könnten unter Absatz 1 Ziffer 2 b fallen.

Staatssekretär Dr. Kraus beanstandet das Wort „treuhänderisch“ in Absatz 1 Ziffer 2. Die Verwaltungen seien nicht treuhänderisch, sondern als bayerische Verwaltungen übernommen.22

Staatsminister Dr. Terhalle hält diesen Einwand für berechtigt.

Das Wort „treuhänderisch“ wird einstimmig gestrichen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erkundigt sich, ob feststehe, welche Reichsverwaltungen übernommen worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, praktisch stehe dies fest.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt vor, dies genauer in einer Durchführungsverordnung festzulegen.

Artikel 1 wird mit der angeführten Streichung einstimmig angenommen.

Artikel 2, 3 und 4 werden einstimmig angenommen.

Zu Artikel 5:

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, eine Weiterbezahlung sei nur möglich, wenn man einen Finanzausgleich für ganz Deutschland habe.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, diese Frage sei im Länderrat besprochen worden. Man habe an einen Ausgleich zwischen der russischen und amerikanischen Zone gedacht.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, daß eine Lösung für ganz Deutschland in weiter Feme liege. Mit der Pfalz bestehe eine Sonderregelung.23 Weiter wie auf der Grundlage der Gegenseitigkeit könne man nicht gehen.

Artikel 5 wird einstimmig angenommen.

Artikel 6, 7 und 8 werden einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß damit das ganze Gesetz angenommen ist.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, wie es mit den Beamten stehe, die aus anderen Zonen stammten und die nun bis zum 1. September zurückkehren müßten, wenn die bisherige Regelung aufrechterhalten bleibe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die Ausnahmen in Stuttgart wesentlich erweitert worden seien.

Staatssekretär Dr. Kraus fügt hinzu, daß gestern im Direktorium ein Beschluß über die Erweiterung dieser Ausnahmen gefaßt worden sei.24 Im Prinzip halte man an der zwangsweisen Rückführung fest. Es gebe aber eine Unzahl von Ausnahmen, auch die Beamten seien erwähnt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Ministerpräsidenten hätten nur beschlossen, daß die Zahl der Ausnahmen erhöht werden solle. Von den Beamten sei nicht die Rede gewesen. Er habe insbesondere durchgesetzt, daß Leute, die in Bayern geboren seien, nicht zurückgeschafft werden sollen.

Staatsminister Dr. Terhalle führt noch aus, bei der Finanzverwaltung seien früher in starkem Maße Versetzungen vorgekommen. Es befänden sich in Bayern eine ganze Reihe nichtbayerischer Beamter. Es wäre untragbar, wenn man diejenigen, die uns die ganze Zeit treu und redlich geholfen hätten, zurückschaffen würde.

[VII. Neuer Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern]

Staatsminister Dr. Terhalle legt einen neuen Entwurf des Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern vor,25 da der ursprüngliche Entwurf von der Militärregierung nicht genehmigt worden sei.26 Die Amerikaner wollten keine staatliche Trägerschaft der künftigen Landeszentralbank.27 Man müsse also den früheren Plan, daß die Staatsbank Träger der Landeszentralbank sei, aufgeben. Inzwischen habe sich auch herausgestellt, daß für ganz Deutschland eine Zentrale kommen werde, in die dann auch die Landeszentralbank eingeschaltet werde. Die von den Amerikanern gewünschten Änderungen wirkten sich auch in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats aus. Der Ministerpräsident solle ihn zwar berufen, aber dann solle er unabhängig sein. Eine staatliche Aufsicht sei nur noch auf dem Wege über die allgemeine Bankenaufsicht möglich. Der Entwurf sei im Finanzausschuß des Länderrats durchbesprochen und abgestimmt worden.28 Wenn er im Kabinett genehmigt werde, müsse er noch dem Länderrat und der Militärregierung vorgelegt werden. Bis zur endgültigen Regelung werde wohl noch einige Zeit vergehen. Hier spiele auch die zukünftige Währungspolitik hinein. Die Zielsetzung im amerikanischen Gebiet sei offensichtlich eine andere wie in der englischen Zone.29 Die Kabinettsmitglieder sollten sich den Entwurf anschauen und dann in der nächsten Sitzung darüber Beschluß fassen.

Daraufhin wird die Behandlung dieser Sache bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt.

Staatsminister Dr. Erhard fügt noch hinzu, er sei von Anfang an der Meinung gewesen, daß die Übernahme der Landeszentralbank durch die Staatsbank nicht unbedingt im Interesse der Staatsbank liege, die ihren Charakter besser wahren könne, wenn sie außerhalb bleibe. Die Staatsbank, die man ja schützen wolle, habe keinen Anlaß, mit dieser Neuregelung unzufrieden zu sein.30

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt hiezu noch, daß die Staatsbank jetzt selbst auf diesem Standpunkt stehe.

Staatssekretär Dr. Kraus kann sich dieser Meinung nicht anschließen, hält aber einen Widerspruch jetzt für zwecklos. Ein weitgehender Einfluß des Staates müsse jedoch gewahrt bleiben. Bei Beratungen über Kredit- und Finanzwesen in Stuttgart solle man zweckmäßigerweise die Bayerische Staatsbank beteiligen und über den Gang der Dinge informieren.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, die Formulierung des § 2 Ziffer 3 sei mit der Staatsbank abgesprochen worden. Ihre Interessen seien gewahrt.31

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, er habe den Einfluß der Staatsbank auf das neue Institut im Auge.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, ein solcher sei nur insoweit möglich, als die Staatsbank Anteile habe. Man habe getan, was man tun könne. Der Präsident der Staatsbank solle in den Verwaltungsrat kommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet hiermit die Angelegenheit als für heute erledigt.32

[VIII. Ausnahmen vom Grundsatz der Zwangsausweisung der Evakuierten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt auf das Flüchtlingsproblem zurück und gibt die im Direktorium beschlossenen Ausnahmen vom Grundsatz der Zwangsausweisung der Evakuierten,33 die inzwischen von Staatssekretär Dr. Kraus herbeigeholt wurden, bekannt.34

[IX. Neuer Entwurf des Eisenbahnvertrags]

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, er habe den neuen Entwurf eines Eisenbahnvertrags an die Kabinettsmitglieder verteilt. Er bitte, ihn sich bis zur nächsten Sitzung des Ministerrats anzuschauen.35 Leider müsse er mitteilen, daß durch diesen neuen Entwurf der frühere Beschluß des Ministerrats vollkommen über den Haufen geworfen sei,36 genau so wie der letzte Beschluß des Länderrats.37 Von der Generaldirektion in Frankfurt sei dagegen Einspruch erhoben worden, dem die Militärregierung sich angeschlossen habe.38 Wenn der Vertrag in der neuen Fassung zustande komme, so hätten die Verkehrsminister und die Länder sehr wenig Rechte mehr und in Frankfurt entstehe eine Verkehrsdiktatur.

Staatsminister Helmerich bittet, die Sache nicht schon im nächsten Ministerrat zu behandeln, da er sie erst noch mit Oberst Giddens besprechen müsse.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, daß die Sache eile. Es seien gestern schon die schwersten Vorwürfe gegen Bayern erhoben worden.39 Bis zum 18. Juli müßten die Beschlüsse des Kabinetts und der Verkehrsminister in Stuttgart eintreffen. Er bitte dringend, daß die Sache bis zu diesem Termin auch im Kabinett erledigt werde.

[X. Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bayerischen Lloyd]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt einen Vertrag zwischen dem Bayerischen Staat und dem Bayerischen Lloyd in Regensburg zur Behandlung.

Staatsminister Helmerich erklärt hiezu, vor 1933 sei der Bayerische Lloyd eine Einrichtung des bayerischen Staates gewesen.40 In der Nazizeit sei er unterdrückt worden.41 Durch diesen Vertrag sollten dem Lloyd weitere Möglichkeiten eingeräumt werden. Er verliest hierauf den Vertrag im einzelnen.

Staatssekretär Dr. Kraus beanstandet die Fassung in I, wonach die Wasserstraßendirektion Regensburg als Vertragspartner erscheint. Es müsse heißen: „überträgt der bayerische Staat, vertreten durch die Wasserstraßendirektion Regensburg“.

Diese Fassung wird einstimmig angenomen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich nach der in diesem Absatz erwähnten Liste. Man müsse bei einer monatlichen Leistung von 50.000 RM durch den bayerischen Staat schon wissen, wie viel Schiffe es überhaupt seien.

Staatsminister Helmerich erwidert, es seien keine deutschen Schiffe, sondern Fahrzeuge aus anderen Ländern, die wir jetzt betreuen müßten. Diese Aufgabe werde dem Lloyd übertragen, damit er seine Leute durchhalten könne.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, auf S. 2 in der Nr. 2 heiße es, daß die Aufwendungen zu Lasten der Eigentümer der einzelnen Schiffe gingen. Er bitte darum, daß hineingesetzt werde, daß der Staat infolgedessen einen Regreßanspruch habe.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob diese Pauschalabfindung ein verlorener Zuschuß sei.

Staatsminister Helmerich verneint diese Frage.

Staatsminister Dr. Baumgartner hält dann auch die Fassung nicht für ganz richtig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, ein Zusatz sei nicht notwendig, denn durch Satz 1 von Nr. 2 sei alles geklärt. Seines Erachtens solle aber der bayerische Staat, wenn die Kosten aufliefen, die einzelnen Schiffe pfänden lassen. Man müsse zunächst einmal den Wert der Schiffe abschätzen.

Staatssekretär Dr. Kraus erkundigt sich, ob diese Schiffe alle in den Verkehr eingesetzt werden sollen oder können.

Staatsminister Helmerich erwidert, daß diese Schiffe erhalten werden sollen, damit sie einmal wieder eingesetzt werden können.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, die Aufsicht und die Rückerstattung müsse vertraglich gesichert werden.

Staatssekretär Dr. Ehard hält eine Bestimmung für notwendig, daß die Rückgabe der Schiffe erst erfolgen dürfe, wenn die Aufwendungen ersetzt seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält dies für selbstverständlich.

Staatssekretär Ficker macht darauf aufmerksam, daß es sich vor allem um ausländisches Eigentum handle. Hieraus könnten sich Schwierigkeiten ergeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, deswegen müsse der Vertrag von der Militärregierung zuerst genehmigt werden. Bezüglich der Ersatzansprüche seien die zivilrechtlichen Vorschriften über Geschäftsführung ohne Auftrag maßgebend. Man könne aber in Ziffer 7 folgenden Zusatz machen: „Dies gilt insbesondere für die Erstattung der Aufwendungen durch den Eigentümer“.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, Ziffer 4 sei etwas unklar gefaßt, wenn es dort heiße, diese Feststellung bilde die Grundlage für die weitere Erhaltung der Fahrzeuge. Es müsse doch eigentlich heißen: „Die Grundlage für die Entscheidung, ob die Erhaltung der Fahrzeuge sich lohne und deshalb gemacht werden solle“.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt vor, daß die Wasserstraßendirektion zu dieser Entscheidung herangezogen werde.

Staatsminister Dr. Fendt scheint es nicht ganz klar, warum der Lloyd 50.000 RM monatlich bekommen solle, und zwar nicht nur für Materialien, sondern auch für Verwaltungskosten. Dieser Betrag sollte anteilig auf die Schiffe umgelegt werden.

Nach längerer Debatte wird folgende Formulierung von Ziffer 2 angenommen: „Die Aufwendungen des Bayerischen Lloyd für die Besorgung der ihm übertragenen Aufgaben einschließlich aller Vergütungen nach Ziffer 3 gehen zu Lasten der Eigentümer der einzelnen Schiffe“.

Für Ziffer 4 Satz 3 wird folgende Fassung festgelegt: „Diese Feststellung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Erhaltung der Fahrzeuge und den Nachweis ihres Zustandes zur Zeit der Übernahme“.

Staatsminister Helmerich erklärt weiter, daß Ziffer III Satz 1 nunmehr heiße: „Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten“.

Mit diesen Änderungen und der von Staatssekretär Dr. Kraus vorgeschlagenen Änderung in Absatz I wird der Vertrag einstimmig angenommen.

[XI. MAN-Kraftfahrzeugproduktion]

Staatsminister Helmerich teilt mit, von verschiedenen Seiten werde der Versuch gemacht, die MAN-Werke bei der Kraftfahrzeug-Produktion auszuschalten und nur die Opel- und Daimler-Benz-Werke zu beteiligen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß die Verteilung der Kontingente nicht länderweise, sondern durch den Länderrat geschehe. Dort werde festgestellt, welche Werke man am zweckmäßigsten einschalte. Es könne sein, daß bei der Überkapazität von Opel zunächst einmal dieses Werk berücksichtigt werde. Beim Lastwagenbau werde aber MAN eingeschaltet. Im allgemeinen werde schon ein Ausgleich gemacht. Bezüglich der Motorräder komme z. B. die ganze Lieferung nach Bayern. Eine Stillegung der MAN komme nicht in Betracht.

[XII. Ablieferung des Fernkabels München – Berlin]

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Wichtigste zur Zeit die fristgemäße Ausgrabung des Breitbandkabels sei.42 Die beteiligten Stellen müßten nochmals aufgefordert werden, alles Mögliche zur fristgemäßen Durchführung zu tun. Wenn das Kabel rechtzeitig ausgegraben sei, seien wir alle weiteren Verpflichtungen los.

Staatsminister Dr. Erhard fügt hinzu, das gleiche gelte auch bei Gendorf43 und Kugelfischer.44 Auch hier müsse man die höchsten Prioritäten haben.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, wegen der Verpflegung habe er alles angeordnet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, daß auch der Arbeitsminister die schärfsten Erlasse vorbereitet habe.

Staatsminister Helmerich erklärt, er habe Oberst Reese um 20 Tiefladewagen gebeten; 11 seien ihm versprochen worden. Es fehle aber jetzt an Arbeitspersonal. Es müßten Arbeitsverpflichtungen Platz greifen.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, dafür habe er gesorgt; es seien aber 200 Leute zurückgeschickt worden, weil kein Werkzeug da gewesen sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Situation sei jetzt folgendermaßen: Die Ausgrabung sollte ursprünglich bis 30. September fertig sein. Bis jetzt habe sich herausgestellt, daß man mit mindestens fünf Wochen im Rückstand sei. Anfänglich habe es an Arbeitskräften, Ausrüstung und Werkzeugen gefehlt. Es komme dazu, daß die Russen den Durchmesser der Kabeltrommeln wiederholt geändert hätten, sodaß die Fabrikation verzögert wurde. Weiter seien viele Versprechungen, die der Vertreter der Militärregierung von Berlin gemacht habe, nicht gehalten worden. Nun habe die Militärregierung zu einem drastischen Mittel gegriffen und habe den Termin einen Monat vorverlegt. Wir seien verpflichtet, die Gemeinden heranzuziehen ohne Rücksicht auf die Erntearbeiten. Unter Umständen werde besondere Polizei, auch Militärpolizei, in die Dörfer gelegt, um dies zu erzwingen. Ärzte, die falsche Zeugnisse wegen Befreiung von diesen Arbeiten ausstellten, würden vor ein Militärgericht gestellt. Im russischen Gebiet habe man Männer, Frauen und Kinder für diese Arbeiten herangezogen. Bei uns seien die Bemühungen der Arbeitsämter zum Teil an der Lethargie der Bevölkerung gescheitert, zum Teil sei das notwendige Material nicht da gewesen.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, bezüglich der finanziellen Seite solle man nach Möglichkeit die Kosten der Post auferlegen. Die Post sträube sich aber. Nun habe man einen Kredit bei der Staatsbank aufgenommen.45

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß durch die finanzielle Seite aber kein Tag Verzögerung eintreten dürfe.46

[XIII. Viehlieferungen in die russische Zone]

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt in diesem Zusammenhang mit, daß die Viehlieferungen in die russische Zone von unserer Seite ausgezeichnet klappten. 4.500 Stück seien schon angeliefert worden. Es sei aber noch kein einziger Waggon Zucker nach Bayern gekommen. Er habe deshalb die Viehlieferungen abstoppen wollen. Die Militärregierung habe aber die Weiterlieferung verlangt, da sie wegen des Zuckers noch weiter verhandle. Es sei ursprünglich ausdrücklich Lieferung Zug um Zug vereinbart worden. Wenn aus der russischen Zone nicht der vereinbarte Zucker komme, könne er die Zuckerration in der nächsten Periode nicht aufrecht erhalten.47

[XIV. Fortsetzung des Themas: Ablieferung des Fernkabels München – Berlin]

Staatssekretär Dr. Kraus kommt auf das Breitbandkabel zurück. Es liege ein Antrag des Postausschusses vor, wonach die Kosten für die Ausgrabung des Kabels die Post tragen solle. Die Post wehre sich aber dagegen. Er wäre dankbar, wenn der Ministerrat einen entsprechenden Beschluß fassen wolle.

Staatssekretär Waldhäuser teilt hierzu mit, die Post stehe auf dem Standpunkt, daß das Kabel beschlagnahmt, also keine Postangelegenheit mehr sei. Demgemäß habe sie auch nichts zu zahlen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, es werde sich später herausstellen, wer endgültig zahlen müsse.48

Staatssekretär Waldhäuser erklärt noch, es sei bedauerlich, daß sich verschiedene Firmen bei dieser Gelegenheit sanieren wollten. Er sei dafür, daß man diesen Firmen das Material, das man ihnen jetzt liefern müsse, später wieder abnehme.

[XV. Beteiligung an der Austria Zigarettenfabrik]

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, daß die Austria Zigarettenfabrik, die in österreichischem Besitz stehe, wieder mit der Produktion anfangen wolle.49 Sie könne ein Kontingent in mäßigem Umfange (8 Millionen Stück im Monat) erhalten. Sie sei bereit, einen Teil des Kapitals in bayerische Hände zu geben. Er sei der Ansicht, daß kein Interesse daran bestehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist gegenteiliger Ansicht. Es handle sich hier um ein gutes Geschäft, in das sich der Staat einschalten müsse.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich dem an. Flüssige Mittel seien genügend da.

Staatsminister Dr. Erhard fragt an, ob dann eine Beteiligung von 51% in Betracht komme.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht diese Frage.

[XVI. Beschwerde der Rechtsanwaltschaft]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben der Rechtsanwaltschaft vom 2. Juli 1946 über die Nichtbeachtung der Anwälte bei den Behörden bekannt. Er erklärt, daß ihm solche Fälle nicht bekannt seien.

Staatsminister Helmerich schließt sich dieser Meinung an.

Staatssekretär Dr. Ehard stellt fest, daß bei der Justiz das Gegenteil richtig sei. Man solle den Rechtsanwälten aber folgendes sagen: Sie beteiligten sich gerne an den Spruchkammern, so weit es sich um ihre eigene Entnazifizierung oder die Vertretung anderer Leute handle. Dagegen hätten sie keine Neigung, sich auch als Ankläger oder Vorsitzende zur Verfügung zu stellen. Hiergegen müsse etwas unternommen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Anwälte dann dienstzuverpflichten.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man könne auch die Entnazifizierung der Anwälte etwas zurückstellen.

[XVII. Anwesenheit des Kabinetts bei der Eröffnung der Verfassunggebenden Landesversammlung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß am Montag, den 15. Juli um 16 Uhr die Verfassunggebende Landesversammlung zusammentrete. Bei dieser feierlichen Eröffnung solle sich das ganze Kabinett vollständig versammeln.50

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär