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Nr. 43MinisterratssitzungDonnerstag 5. September 1946 Beginn: 16 Uhr 45 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).1

Tagesordnung:

I. Bericht über die Verhandlungen in Stuttgart (Statut über die Verkehrsverwaltung). [II. Erhöhung der Totalisator- und Vergnügungssteuer]. [III. Verordnung über die Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen dem Staat und den Gemeinden (Gemeindeverbände) für das Rechnungsjahr 1946]. [IV. Modalitäten der Bedienung der Staatsschulden]. [V. Ernennung des neuen Staatskommissars für die Betreuung der Juden]. [VI. Anerkennung von Approbationen ausländischer Universitäten]. [VII. Knappschaftskrankenhaus Penzberg]. [VIII. Breitbandkabel]. [IX. Jagdkarten]. [X. Freimaurerische Vereinigung München]. [XI. Bucheckernernte]. [XII. Verwendung des Prinz-Carl-Palais]. [XIII. Verordnung über den Neuaufbau des Sachverständigenwesens]. [XIV. Wiedereinstellung von Beamten und Angestellten]. [XV. Zeichnungsrechte der den Staatsministem nachgeordneten Beamten]. [XVI. Gesetz über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung]. [XVII. Byrnes-Rede in Stuttgart]. [XVIII. Termin des Ministerrats zur Behandlung des Beamtengesetzes]. [XIX. Beförderung des Oberregierungsrates Eckmeier]. [XX. Sonntagsfahrerlaubnis für Abgeordnete].

[I. Bericht über die Verhandlungen in Stuttgart (Statut über die Verkehrsverwaltung)]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, am 30. August habe in Stuttgart eine Besprechung der Ministerpräsidenten mit General Parkman2 von der Militärregierung in Berlin und Col. Dawson stattgefunden.3 Dabei habe Parkman erklärt, die Amerikaner wollen in Zukunft eine deutsche Regierung haben, der gewisse Machtbefugnisse zugebilligt werden müßten. Auch General Clay sei der Ansicht, daß einer solchen Regierung gewisse Machtbefugnisse in den Länder-Verfassungen vorbehalten sein müßten. Es sei aber schwierig, diese Zuständigkeiten einzeln aufzuzählen. Gewisse Machtbefugnisse sollten einer zentralen Stelle übergeben werden. Es sei jedoch schwierig, das Volk zu bewegen, solche Machtbefugnisse zu übertragen. Er habe sich erkundigt, wie es möglich sei, die vorgeschlagene Notwendigkeit festzulegen. Ministerpräsident Dr. Maier habe erwidert, die drei Länder hätten wahrscheinlich eine verschiedenartige Auffassung. Überall werde aber eine Neigung bestehen, gewisse zentrale Befugnisse zu übergeben, wenn diese Befugnisse unter demokratischer Kontrolle stünden. Einer künftigen Reichsregierung könne man nicht vorgreifen. Es könne aber eine Generalklausel aufgenommen werden, daß Bestimmungen der Länderverfassungen nicht gelten, soweit sie mit der Reichsverfassung in Widerspruch stünden. Die Bestimmung könne unmittelbar durch das Volk getroffen werden oder durch die Länderregierungen. Er (Hoegner) habe hiezu bemerkt, Bayern sehe die Hauptursache des Emporkommens der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Krieges in dem starken Zentralismus,4 sei aber für einen freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Länder jederzeit zu haben, wünsche jedoch keine Reichsverwaltungen, wohl aber eine einheitliche Gesetzgebung. Minister Hilpert, der Stellvertreter von Ministerpräsident Dr. Geiler, habe als wesentlich die Frage des Aufbaues dieses Reiches bezeichnet. Wenn auch die Meinung des hessischen Volkes nicht so einmütig sei wie die des bayerischen, so bestehe dort doch Einigkeit darüber, daß die föderalistische Struktur des Reiches nicht aufgegeben werden dürfe. Es müßten klare Abgrenzungen bei zentralen Einrichtungen geschaffen werden. Hierzu habe er (Hoegner) ausgeführt, daß die Bestimmungen einer künftigen Reichsverfassung den Bestimmungen der Länder-Verfassungen vorgingen. General Parkman habe eine solche Generalklausel als entscheidend für die Zukunft bezeichnet, es müsse aber auch für die Übergangszeit eine Regelung getroffen werden.

Ministerpräsident Dr. Maier habe vorgeschlagen, daß in die Verfassungen eine Klausel aufgenommen werden könnte, daß die Regierungen mit Zustimmung der Parlamente gewisse Zuständigkeiten abtreten könnten. Die Volksvertretung werde sich solchen Gesichtspunkten nicht entziehen. Hiezu habe er (Hoegner) erklärt, daß in diesem Falle die Gebiete (Währung, Wirtschaft, Verkehr) einzeln aufgezählt werden müßten. Maier habe gemeint, in Württemberg habe man ein ganz einfaches Regierungssystem. Die Regierung sei eigentlich nur ein Ausschuß des Landtags, welcher der Regierung jederzeit das Vertrauen entziehen könne. Parkman habe Bedenken gehabt, daß man bestimmte Machtbefugnisse vergessen könne. Was sei dann? Hierauf habe er (Hoegner) erwidert, daß das bayerische Volk von sich aus keine Zuständigkeiten abgebe, sich aber Wünschen der Militärregierung nicht verschließen werde. Minister Hilpert habe erwidert, Hessen betrachte sich für Reichsaufgaben nur als Treuhänder. Dieser Auffassung habe er (Hoegner) für Bayern widersprochen. Maier habe ausgeführt, Württemberg-Baden stehe auf dem Standpunkt, daß das Reich de jure bestehe, aber nicht de facto. Die früheren Reichszuständigkeiten würden vom Kontrollrat ausgeübt. Er (Hoegner) habe erklärt, Bayern sei für einen freiwilligen Zusammenschluß, aber nicht für einen solchen, der auf Grund einer Majorisierung erfolge. Maier habe erklärt, das Reich könne nur entstehen durch eine Abstimmung des ganzen Volkes oder durch die Wiederherstellung seitens der Besatzungsmächte. Parkman habe ausgeführt, er habe den Eindruck, daß ein beträchtlicher Widerstand und ein erheblicher Zweifel in den Verfassungsausschüssen über die Möglichkeit bestehe, bestimmte Machtbefugnisse einer späteren deutschen Zentralstelle zu übertragen. Aus diesem Grunde sei es vielleicht notwendig, durch eine Anweisung der Militärregierung für die Zwischenzeit die Übertragung solcher Befugnisse zu regeln. General Clay würde es aber vorziehen, wenn solche Klauseln in den Verfassungen erreicht werden könnten. Er habe sich erkundigt, ob die Verfassungsausschüsse solche Klauseln schaffen könnten. Hilpert sei für eine sehr sorgfältige Abfassung dieser Klauseln eingetreten. Auch er (Hoegner) habe die Meinung vertreten, daß die Gebiete genau abgegrenzt sein müßten. Parkman habe sich ebenfalls für ein sehr sorgfältiges Vorgehen ausgesprochen. Er glaube an eine föderative Regierungsform. Man müsse aber berücksichtigen, daß bei der Abfassung einer solchen Klausel später noch Zuständigkeiten dazu kommen könnten. Damit sei diese Besprechung abgeschlossen gewesen und man sei auf andere Gegenstände übergegangen. Sie sei insofern verfassungsrechtlich von großer Bedeutung gewesen, als hier die Militärregierung die Meinung der einzelnen Länder vor den Vorarbeiten zur Einsetzung einer Bundesregierung habe hören wollen und auf ihre Meinung auch Gewicht gelegt habe. Wie die Dinge jetzt geregelt würden, sei eine andere Frage. Er sei bei Gelegenheit der Beratung des Statuts über die gemeinsame Verkehrsverwaltung auf diese Grundsätze zurückgekommen und habe mit aller Entschiedenheit erklärt, daß man die früheren Fehler nicht wiederholen dürfe. Man könne nicht mitten in Europa eine Reichsbürokratie einrichten, der jede demokratische Kontrolle fehle. Es könne nicht ein Apparat von früheren Reichsbeamten, die noch dazu nicht entnazifiziert seien, gebildet werden, der Kraft eigenen Rechts dahinlebe und niemand als der Besatzungsbehörde verantwortlich sei und uns vor vollendete Tatsachen stelle.5 Sonst werde das alte Spiel von neuem beginnen. Es sei ihm aber gelungen, weitgehend den bayerischen Standpunkt durchzusetzen. Die drei Ministerpräsidenten hätten sich auf Vorschläge geeinigt, die im großen und ganzen unserer Auffassung entsprächen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt hierauf Einzelheiten über das Abkommen bekannt.6 Wichtig sei, daß die neue Zentralbehörde, der Verkehrsrat, aus den drei Verkehrsministern der US-Zone und aus drei Vertretern der britischen Zone bestehe, die von der Militärregierung bestimmt würden. Die Einstimmigkeit habe nicht durchgesetzt werden können, weil dieses Prinzip von Clay aufgegeben worden sei. Dagegen habe man wieder durchsetzen können, daß für Gesetze und Rechtsverordnungen eine erhöhte Mehrheit vorhanden sein müsse. Das Gleiche gelte für Entscheidungen über Verkehrsfragen, welche die Interessen des Landes grundsätzlich berührten. Die Minderheit habe das Recht, ihre abweichende Meinung der Militärregierung bekannt zu geben. Wichtig sei, daß die Mitglieder des Verkehrsrats an die Weisungen der ernennenden Stellen gebunden seien. Ein großer Teil der Zuständigkeiten, die der Verkehrsrat für sich in Anspruch genommen habe, sei gestrichen worden, insbesondere seien in Artikel 4 große Änderungen vorgenommen worden. Auch im Anhang, der die gemeinsam zu regelnden Aufgaben im Straßenbau und Straßenverkehr enthalten habe, seien große Streichungen erfolgt.7 Es seien also eine Menge von Abänderungen zugunsten der Länder eingetreten. Im wesentlichen habe man eine Angleichung an das Statut für Ernährung und Landwirtschaft erzielt und damit die Angleichung an den bayerischen Vorschlag. Die geschäftsführende Behörde, eine Zentralverwaltung für beide Zonen, habe man nicht verhindern können. Im großen und ganzen herrsche bei allen drei Ländern ein sehr starkes Mißtrauen gegen zentrale Einrichtungen, besonders, wenn sie in der englischen Zone gelegen seien. Es habe sich herausgestellt, daß in Minden eine Zentralstelle mit 2.000 Beamten geplant sei, die natürlich alles an sich ziehen werde. Die Ministerpräsidenten seien sich einig, daß der größte Nachteil der Zentraleinrichtungen der Mangel einer demokratischen Kontrolle sei. Die in der britischen Zone entstehenden Länder würden zu kämpfen haben, um wenigstens einen Teil der Zuständigkeiten zu bekommen.8

Staatsminister Helmerich berichtet ergänzend über die Verhandlungen in Berlin.9 Er sei zuerst ganz allein gestanden und habe sich auch gegen Generaldirektor Fischer wehren müssen. Dagegen habe sich Oberst Edwards10 sehr für den bayerischen Vorschlag erwärmt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt noch hinzu, an der Wasserstraßenverwaltung sei Hessen nicht sehr interessiert, da der Rhein sowieso internationalisiert sei. Bayern habe dagegen großes Interesse an der Donau und am Main. Darüber werde man noch sprechen müssen.11

Staatsminister Helmerich dankt dem Ministerpräsidenten für sein tatkräftiges Eintreten.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich diesem Dank an.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als das wesentliche, daß die demokratischen Einrichtungen, die langsam von unten nach oben aufgebaut worden seien, nicht durch Eingriffe von oben wieder zerstört würden. Das System in der englischen Zone sei ein ganz anderes. Die Länder seien dort erst im Entstehen. Es seien aber schon Einrichtungen für die ganze Zone geschaffen, die in der Luft hingen und künstlich am Leben erhalten werden sollten, indem man sie aus der amerikanischen Zone alimentiere. Wenn die Länder in der britischen Zone erst erwacht seien, müßten sie sich auch mit diesen Problemen beschäftigen und versuchen zu retten, was noch zu retten sei.

[II. Erhöhung der Totalisator- und Vergnügungssteuer]

Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt als am dringlichsten die Erhöhung der Totalisator- und Vergnügungssteuer vorweg.

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, daß in Verbindung mit der Militärregierung eine Änderung des Rennwett- und Lotterie-Steuergesetzes vorgenommen worden sei. Er habe ursprünglich vorgeschlagen, die Totalisator-Steuer auf 20% zu erhöhen. Die Militärregierung habe aber eine Erhöhung auf 33 1/3% für notwendig gehalten. Der Anteil der Rennvereine solle dagegen nicht auf 30% sondern auf 40% festgesetzt werden. Die Vergnügungssteuer werde sich von 10% auf 50% erhöhen. Da es sich aber um eine städtische Steuer handle, könne man der Stadtverwaltung nur empfehlen, diese Erhöhung vorzunehmen. Entgegen anderen Ansichten sei das Finanzministerium der Meinung, daß die Sache tragbar sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er sei von Fachkreisen darauf aufmerksam gemacht worden, daß diese Regelung vollkommen unmöglich sei. Diese hätten gebeten, daß ein so einschneidendes Gesetz nicht ohne ihre vorherige Anhörung verabschiedet werde. Er bitte deshalb, die Sache zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, die zuständigen Kreise seien unterrichtet worden. Sie seien auch bei der Militärregierung gewesen.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, es handle sich hier wie bei jeder Steuererhöhung um eine Spekulation. Man müsse es einmal damit versuchen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält angesichts der Erhöhung der übrigen Steuern diese Erhöhung für tragbar. Diejenigen, die wetten wollten, würden auch diese Steuer zahlen.

Staatssekretär Ficker vertritt ebenfalls diese Meinung. Die Erhöhung der Steuer werde auch erzieherisch wirken.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß die Bedenken des Landwirtschaftsministers der Militärregierung vorgetragen werden sollen, daß man sich aber grundsätzlich auf 33 1/3% einigen solle, wenn die Militärregierung diesen Bedenken nicht Rechnung trage.

Staatsminister Dr. Baumgartner ist der Auffassung, wenn ein Diktat der Militärregierung vorliege, solle diese die Sache von sich aus regeln.

Staatssekretär Dr. Kraus hält zwei Gesichtspunkte für maßgebend: Die Förderung der Pferdezucht durch die Rennvereine sei eine wichtige bayerische Angelegenheit. Wenn der Beweis erbracht werden könne, daß diese Interessen benachteiligt würden, könne man nicht zustimmen. Auf der anderen Seite stehe der fiskalische Gesichtspunkt. Man müsse berücksichtigen, daß im Steuereinmaleins 2 × 2 nicht 4, sondern 3 sei. Er sei jedoch der Meinung, man solle der Erhöhung schon zustimmen. Wenn sich Unzuträglichkeiten ergäben, könne man die Sache wieder abändern. Auch der volkserzieherische Gedanke sei hervorzuheben. Die Spielleidenschaft brauche man nicht zu fördern.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ist der Ansicht, daß die Rennen sehr viel mit Spiel und nicht so viel mit Sport zu tun hätten.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, man könne dem Rennverein aber nicht zumuten, daß er das Minus decke.

Staatsminister Dr. Terhalle weist darauf hin, daß mit Rücksicht auf die Förderung der Tierzucht dem Rennverein der höhere Anteil belassen werde. Es handle sich um einen wohlmeinenden Vorschlag der Militärregierung, den man nicht ohne Grund ablehnen solle.

Bei der Abstimmung wird die Verordnung gegen eine Stimme (Staatsminister Dr. Baumgartner) angenommen.12

Staatssekretär Dr. Müller stellt abschließend fest, die Sache werde morgen noch einmal der Militärregierung vorgetragen werden an Hand des Materials, das der Rennverein geliefert habe. An sich hätte er jetzt eine Erhöhung von 20% und eine weitere Erhöhung im nächsten Jahr auch lieber gesehen.13

[III. Verordnung über die Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen dem Staat und den Gemeinden (Gemeindeverbände) für das Rechnungsjahr 1946]

Staatsminister Dr. Terhalle bringt eine Verordnung über die Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen dem Staat und den Gemeinden (Gemeindeverbände) für das Rechnungsjahr 1946 in Vorlage.14 Diese Verordnung sei im Einvernehmen mit dem Innenministerium ausgearbeitet worden und auch mit Vertretern der Gemeinden und Gemeindeverbände durchgesprochen worden, die damit einverstanden seien.

Die Verordnung wird einstimmig angenommen.15

[IV. Modalitäten der Bedienung der Staatsschulden]

Staatsminister Dr. Terhalle stellt folgenden Antrag:16

1. Die vorübergehend ausgesetzte Bedienung der Staatsschulden wird unter Nachzahlung der inzwischen eingetretenen Fälligkeiten wieder aufgenommen

a) für die 3 1/2 %ige Schuldverschreibungsanleihe von 1941,

b) für die Darlehen der Bayerischen Landesversicherungsanstalten,

c) für die bayerische Ablösungsanleihe.

2. Der zur Bedienung der Staatsschulden erforderliche Zinsbetrag von 4,806 Mill. RM und der erforderliche Tilgungsbetrag von 4,484 Mill. RM sind aus den laufenden Staatseinnahmen des Rechnungsjahres 1946 zu zahlen und auf das im Haushaltsplan für dieses Rechnungsjahr veranschlagte Gesamtsoll von 9,966 Mill. RM zu verrechnen.

3. Der für die Rechnungsjahre 1944, 1945 und 1946 nach Bedienung der unter Ziffer 1 gekennzeichneten Posten noch verbleibende Sollbetrag des Schuldendienstes ist aus laufenden Staatseinnahmen des Rechnungsjahres 1946 aufzubringen und auf ein Sonderkonto bei der Bayerischen Staatsbank einzuzahlen. Die Einzahlung hat getrennt für die Zins- und für die Tilgungsreste zu geschehen.

Zur Begründung führt er folgendes aus: Zur Wiederaufnahme des Schuldendienstes sei man in der Lage. Auch Hessen habe ihn wieder aufgenommen. In Baden und Württemberg stehe die Wiederaufnahme bevor. Die Wiederaufnahme sei nötig, weil die Hypothekenbanken die Hälfte der Zinsen bezahlten und so der Eindruck entstehen könne, daß deren Pfandbriefe besser seien als die Staatsanleihen. Diese Meinung dürfe man nicht aufkommen lassen. Außerdem sei ein großer Teil der Staatsanleihen im Eigenbesitz des Staates und auch der Sozialversicherung, so daß keine große Belastung herauskomme, aber eine starke Sicherung des Staatskredites.17

Staatsminister Roßhaupter ist ebenfalls der Ansicht, daß nicht nur die Kreditfähigkeit, sondern das Ansehen des Staates dadurch gehoben werde.

Staatssekretär Dr. Kraus fragt an, ob es sich bei den unter Ziff. 1 a bis c aufgeführten Schulden um alle handle, oder ob es noch andere Gattungen von Staatsschulden gebe.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, es gebe außerdem noch Anleihen, die Bayern dem Reich gegeben habe und außerdem noch die Amerika-Anleihe.18 Deren Rückzahlung sei zur Zeit unmöglich und komme deshalb nicht in Betracht.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

[V. Ernennung des neuen Staatskommissars für die Betreuung der Juden]

Staatsminister Seifried führt aus, im letzten Ministerrat habe man sich über die Ernennung des neuen Staatskommissars für die Betreuung der Juden unterhalten.19 Inzwischen habe er mit der Militärregierung verhandelt. Diese habe keine Einwendungen dagegen, wenn Dr. Auerbach berufen würde. Die Militärregierung habe nunmehr doch die Auflage gemacht, daß die Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und für die politisch Verfolgten zusammengelegt und in ein Referat im Innenministerium umgewandelt werden sollten. Dieses Referat solle dreigeteilt werden und solle die Betreuung der inländischen und der ausländischen Juden sowie der KZ-Häftlinge umfassen. Er schlage vor, Dr. Auerbach also nicht mehr zum Staatskommissar zu ernennen, sondern ein neues Referat zu schaffen und Dr. Auerbach dieses Referat zu übertragen.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob Dr. Auerbach auf Dienstvertrag angestellt oder eine Planstelle erhalten solle.

Staatsminister Seifried erwidert, es handle sich um eine Planstelle.

Staatsminister Dr. Baumgartner spricht sich gegen die Schaffung einer Beamtenstelle aus. Es handle sich doch nur um eine vorübergehende Aufgabe,20 die auch im Weg des Dienstvertrags besetzt werden könne.

Staatsminister Seifried erwidert, Dr. Auerbach sei es ganz gleich, ob er auf Dienstvertrag oder als Beamter angestellt werde. Wesentlich sei ihm die Arbeit.

Staatssekretär Dr. Meinzolt hält es auch für genügend, wenn ein Referat geschaffen und im Wege des Dienstvertrages besetzt werde.

Staatssekretär Ficker hält eine genaue Abgrenzung der zu unterstützenden Kzler für notwendig.

Staatsminister Seifried erwidert, diese werde erfolgen. Er habe auch keine Einwendung, wenn nur eine auf Dienstvertrag zu besetzende Stelle geschaffen werde.

Staatsminister Roßhaupter spricht sich ebenfalls für diese Lösung aus.

Staatssekretär Ficker erkundigt sich noch, was dann mit dem Staatskommissar für politisch Verfolgte geschehe, ob dieser und seine Angestellten in das Referat eingebaut würden. Er schlage vor, Dr. Auerbach als Abteilungsleiter und Staatskommissar Aster als seinen Vertreter zu ernennen.

Staatsminister Seifried erwidert, diese Sache müsse noch mit Dr. Auerbach besprochen werden.

Staatsminister Roßhaupter ist der Ansicht, es handle sich hier um eine innere Verwaltungsangelegenheit des Innenministeriums, über die der Ministerrat nicht entscheiden könne.

Er stellt als einmütige Meinung des Ministerrats fest, daß Dr. Auerbach zwar ernannt, daß aber keine neue Beamtenstelle geschaffen werden solle.21

[VI. Anerkennung von Approbationen ausländischer Universitäten]

Staatsminister Seifried bringt die Anerkennung von Approbationen ausländischer Universitäten zur Sprache.

Staatssekretär Dr. Meinzolt schlägt vor, diese Sache im Benehmen mit dem Kultusministerium zu klären.

Dieser Vorschlag wird angenommen.

[VII. Knappschaftskrankenhaus Penzberg]

Staatsminister Roßhaupter führt aus, das Knappschaftskrankenhaus Penzberg habe für Neubauten um einen Staatszuschuß von RM 60.000.- nachgesucht. Einen solchen Zuschuß könne er nicht gewähren, wohl habe er aber ein Darlehen aus Mitteln der Invalidenversicherung in Aussicht gestellt. Damit sei dem Krankenhaus aber nicht gedient. Die Mittel der Knappschaftsversicherung lägen in Berlin. Deshalb sei vorgeschlagen worden, man solle vorläufig ein Darlehen geben mit der Möglichkeit des seinerzeitigen Rückgriffs auf die Mittel der Knappschaftsversicherung. Es sei aber fraglich, ob dieser Rückgriff jemals möglich sein werde.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, im Etat 1945 und 1946 seien hiefür keine Mittel vorhanden. Ob man ein solches Risiko übernehmen könne, halte er für sehr fraglich. Er bitte, die Sache noch einmal überprüfen zu können.

[VIII. Breitbandkabel]

Staatssekretär Waldhäuser gibt bekannt, daß die Aktion Breitbandkabel ziemlich erledigt sei. Das Kabel sei termingemäß abgeliefert worden.22

Staatssekretär Dr. Kraus dankt Staatssekretär Waldhäuser für seine tatkräftige Durchführung dieser Angelegenheit, während dieser allen anderen Ministem für die ihm gewährte Unterstützung dankt.

[IX. Jagdkarten]

Staatsminister Dr. Baumgartner fragt an, an welche deutschen Jäger Jagdkarten hinausgegeben werden dürfen. Die Amerikaner begännen jetzt wieder mit der Jagd und nähmen hierzu die Dienste deutscher Jäger in Anspruch. Das Sonderministerium habe bereits Stellung genommen und gemeint, daß Klasse 1 und 2 ausgeschlossen werden solle. Seiner Meinung nach müsse auch die Klasse 3 ausgeschlossen werden.23 Der Ministerpräsident sei überhaupt dagegen, daß Parteigenossen Jagdkarten bekämen.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, man müsse unterscheiden zwischen Klasse 1 und 2 der Liste24 und zwischen der Eingruppierung durch die Spruchkammern. Die Gruppe 3 müsse auch einbezogen werden.

Staatssekretär Ficker ist dafür, daß Parteimitglieder überhaupt ausgeschlossen werden sollen.

Staatssekretär Dr. Kraus steht grundsätzlich auf dem gleichen Standpunkt. Wenn die Amerikaner aber Forstbeamte in Anspruch nähmen, stoße man auf Schwierigkeiten.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, man könne genehmigten Forstbeamten Jagdkarten geben. Jagdkarten zur Ausübung einer Privatjagd gebe es nicht, weil die Deutschen allein keine Jagd ausüben dürften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für ausgeschlossen, daß man jemand eine Jagdkarte gebe, bevor er durch die Spruchkammer gegangen sei. An solche, die zu Mitläufern oder Entlasteten erklärt worden seien, könne man Jagdkarten ausgeben.

Staatsminister Roßhaupter ist der Ansicht, daß dies nur für Forstbeamte gelten könne.

Staatsminister Seifried teilt mit, bei einer Besprechung in Regensburg sei darauf hingewiesen worden, daß die Bauernschaft im Bayerischen Wald schwer unter der Wildplage leide. Es müsse eine erhöhte Jagdtätigkeit Platz greifen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert hierauf, die Amerikaner wollten im Herbst große Treibjagden unter Beteiligung deutscher Jäger veranstalten. Deshalb sei die Frage der Ausgabe von Jagdkarten überhaupt aufgetaucht.

Staatssekretär Dr. Kraus macht auf die Wildschweinplage in Unterfranken aufmerksam, auf welche der Ernährungsminister sein Augenmerk lenken müsse.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, er habe in dieser Frage schon mehr als 30mal mit der Militärregierung verhandelt, habe aber nur erreichen können, daß an die einzelnen Forstämter bis zu 12 Gewehren ausgegeben würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend als Beschluß des Ministerrates fest, daß an diejenigen Leute, welche durch einen Entscheid der Spruchkammer wieder wahlberechtigt geworden seien, also an Entlastete und Mitläufer, die ihre Buße bezahlt hätten, Jagdkarten ausgegeben werden können.

[X. Freimaurerische Vereinigung München]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe von der Freimaurerischen Vereinigung München eine Zuschrift vom 23. 8. 1946 erhalten, die demnächst ihre Tätigkeit aufnehme. Sie wolle wissen, ob die Staatsregierung Wert auf die Zusammenarbeit in einer freimaurerischen Organisation lege. Er beabsichtige, folgendermaßen zu antworten: „Auf Ihr Schreiben vom 23. August 1946 teile ich Ihnen mit, daß die Staatsregierung den humanitären Zielen der Freimaurerei, ebenso wie allen anderen Bestrebungen humanitärer Art und ihrer Verwirklichung mit Wohlwollen gegenüberstehe und diese Tätigkeit im Sinne der Völkerversöhnung begrüßt. Gegen eine Zusammenarbeit Ihrerseits mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung im Benehmen mit der Staatsregierung zum Nutzen unseres Vaterlandes bestehen keinerlei Einwendungen“.

Diese Antwort wird einstimmig gebilligt.

[XI. Bucheckernernte]

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, in Bayern sei heuer eine Buchekkernernte, wie sie nur alle 40 bis 50 Jahre vorkomme. Sie werde auf 40 bis 50.000 t geschätzt. Wenn man nur 20.000 t sammle, könne man 3.200 t Öl gewinnen. Das sei ungefähr der Fettbedarf eines Monats. Bei der gegenwärtigen Fettknappheit sei es notwendig, unbedingt diese Sammlung durchzuführen und zwar mit Hilfe der Schulen. Die Schulkinder müßten unter Anführung ihrer Lehrer 4 Wochen lang Bucheckern sammeln.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, es bestehe nicht nur ein Notstand bezüglich der Fettversorgung, sondern auch ein Notstand bezüglich der Bildung unserer Jugend. Man müsse einen Ausgleich finden und noch einmal überlegen, wie man die Sache regeln könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die Kinder könnten am Nachmittag sammeln.

Staatssekretär Dr. Meinzolt regt an, die Angelegenheit zwischen den beiden Ministerien zu regeln.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

[XII. Verwendung des Prinz-Carl-Palais]

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage der Verwendung des Prinz-Carl-Palais auf. Dieses werde auf Weisung der Militärregierung instandgesetzt.25 Nun wolle das Kultusministerium dieses Gebäude für die Sammlung antiker Kleinkunst, die Vasensammlung usw. haben. Er wolle sich aber nicht von vorneherein festlegen.26

Staatsminister Seifried ist der Ansicht, daß man für die Durchführung der Aufgaben, die uns von der Militärregierung laufend übertragen würden, Räumlichkeiten brauche. Ausstellungen könne man später veranstalten.

Staatssekretär Dr. Kraus weist ebenfalls auf den ungeheuren Raumbedarf hin. Das Prinz-Carl-Palais komme allenfalls für den Staatspräsidenten in Betracht.27

Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert, im Prinz-Carl-Palais solle keine Ausstellung veranstaltet werden, sondern die Sammlung von Gegenständen, die verlagert seien, untergebracht werden. Darauf drängten die Amerikaner und zu diesem Zweck müsse das Palais instandgesetzt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Frage zurückzustellen, bis der Ausbau beendet sei.28

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

[XIII. Verordnung über den Neuaufbau des Sachverständigenwesens]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt eine Verordnung über den Neuaufbau des Sachverständigenwesens in Vorlage. Da nach einer Erklärung von Staatssekretär Dr. Ehard die Stellungnahme des Justizministeriums noch nicht fertig gestellt ist, wird die Angelegenheit zurückgestellt.

[XIV. Wiedereinstellung von Beamten und Angestellten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den Entwurf einer vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Entschließung über die Wiedereinstellung von Beamten und Angestellten.29 Hiernach soll die Wiedereinstellung der denazifizierten Beamten nicht planlos vor sich gehen. Für die Übergangszeit sollen die Beamten nur auf Widerruf und die Angestellten auf Dienstvertrag eingestellt werden. Ausnahmen sollen der Zustimmung des Ressortministers im Benehmen mit dem Finanzminister bedürfen. Maßgebend solle nicht nur die rechtskräftige Entscheidung der Spruchkammer sein, sondern es solle auch geprüft werden, ob die dienstlichen Bedürfnisse die Einstellung erfordern und ob die zu gewinnende Arbeitskraft für den Staat wertvoll ist. Des Weiteren solle darauf Bedacht genommen werden, daß diejenigen Beamten und Angestellten, die erst nach dem Krieg unter Verzicht auf die Wahrnehmung günstigerer Unterkommensmöglichkeiten in die Verwaltung eingetreten seien und dem Staat über die schwere Zeit hinweggeholfen haben, nicht verdrängt werden. Auch dürften die zufällig besonders schnell entnazifizierten Beamten nicht zum Nachteil derjenigen bevorzugt werden, über deren Entnazifizierung erst später entschieden werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hierzu noch, daß eine Weisung der Militärregierung ergangen sei, daß bei Schlüsselstellungen auf keinen Fall Stellen für die Beamten aufgespart werden dürfen, die erst durch die Spruchkammer gehen müssen. Er habe im Auftrag der Militärregierung eine entsprechende Rundfrage bei den Ministerien halten müssen und das Ergebnis dieser Rundfrage der Militärregierung mitgeteilt. Gegen die vorgeschlagene Dienstanweisung habe er keine Bedenken.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob, da man die Beamten und Angestellten nur auf Widerruf wieder verwenden dürfe, bis die Urteile der Spruchkammern überprüft worden seien, die Überprüfungen in absehbarer Zeit erfolgten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die Vorbereitungen hiefür getroffen seien.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, wie es mit der Genehmigung der von der Militärregierung beschlossenen Richtlinien stehe.30

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe erfahren, daß die Richtlinien erst jetzt Col. Bradford vorgelegt worden seien. Er glaube nicht, daß irgendeine Einwendung dagegen bestehe, diese Richtlinien vorläufig schon anzuwenden. Er wolle aber davor warnen, Beamte, bei denen noch eine Nachprüfung stattfinde, jetzt schon fest anzustellen.

Staatssekretär Dr. Kraus möchte eine Frage zur Erörterung stellen. Der Präsident des Obersten Rechnungshofes habe angefragt, ob er einen Ministerialrat vom Rechnungshof des Deutschen Reiches in Potsdam als Ministerialrat wieder einstellen könne. Er habe darauf hingewiesen, daß zur Besetzung von Schlüsselstellen die Genehmigung der Militärregierung zu erholen sei. Man solle nun aber im Ministerrat überlegen, welches solche Schlüsselstellen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe gerade mit dem zuständigen Offizier der Militärregierung von Berlin eine Besprechung gehabt. Die Meinung von General Clay sei die, daß auch die Genehmigung für die Besetzung von Schlüsselstellungen wegfallen solle. Wir hätten vollständige Freiheit, müßten aber vorsichtig sein, da wir auch die Verantwortung hätten. Einzig und allein für die Besetzung der Stelle des Ministerpräsidenten hätten sich die Amerikaner eine Ausnahme vorbehalten. Es sei aber auch eine sehr starke Abteilung in der Militärregierung vorhanden, die einer schärferen Richtung angehöre. Welche Richtung die Oberhand gewinne, stehe noch nicht fest. Wo es sich um eine Ernennung zum Ministerialrat handle, müsse überdies die Zustimmung des Ministerrats eingeholt werden.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, es habe sich nur um eine vorläufige Anfrage gehandelt, ob die Sache überhaupt vor den Ministerrat gebracht werden könne.

Staatssekretär Dr. Müller meint, man solle vorher beim Sonderministerium noch anfragen. Eine solche Regelung sei z. B. mit dem Oberfinanzpräsidium besprochen worden.

Staatssekretär Dr. Kraus hat Bedenken, die Sache noch einmal dem Sonderministerium vorzulegen, wenn die Spruchkammer schon entschieden habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das Sonderministerium trete anstelle der Militärregierung.

Staatssekretär Dr. Kraus fragt, ob das Sonderministerium die Urteile nachprüfen solle oder ob die Diensteinstellungen vorzulegen seien.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, das Kultusministerium habe bis jetzt die Richtlinien noch nicht angewandt, sondern habe nur mit Zustimmung des Sonderministeriums widerrufliche Einstellungen vorgenommen.

Staatssekretär Dr. Ehard bemerkt hiezu, daß die Amerikaner für Richter und Staatsanwälte verlangt hätten, daß sie wieder verwendet würden. Die Einstellung erfolge aber mit einer besonderen Genehmigung unter Vorbehalt der Nachprüfung durch das Sonderministerium.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß für eine Wiedereinstellung die Genehmigung des Sonderministeriums zu erholen sei, weil dieses an die Stelle der Militärregierung getreten sei.

Die vom Finanzministerium vorgelegte Entschließung wird einstimmig gebilligt.31

[XV. Zeichnungsrechte der den Staatsministern nachgeordneten Beamten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner legt eine vom Finanzministerium ausgearbeitete Entschließung über die Zeichnungsrechte der den Staatsministern nachgeordneten Beamten vor.32 Der Minister werde in seiner Abwesenheit durch den Staatssekretär oder Staatsrat vertreten. Diese zeichneten „i.V.“ Wenn ein solcher nicht vorhanden sei, so sei Vertreter der im Rang nachfolgende Beamte, der dienstälteste Ministerialdirektor. Dieser zeichne „i.A“.

Staatsminister Seifried erkundigt sich, wie es stehe, wenn kein Ministerialdirektor vorhanden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dann komme der nächstälteste Beamte in Betracht.

Staatsminister Seifried wendet ein, es könne sich dann aber um einen Beamten handeln, von dem er nicht vertreten sein wolle. Es müsse eine Bestimmung getroffen werden, daß der Minister seine Vertretung für diesen Fall selbst regle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dann vor dem letzten Absatz der Zusatz eingefügt werden müsse: „vorbehaltlich anderer Anweisungen des Ministers“.

Mit diesem Zusatz wird die Entschließung einstimmig gebilligt.33

[XVI. Gesetz über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung]34

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt das Gesetz über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung in Vorlage.35

Staatssekretär Dr. Müller legt zu Art. 1 zwei verschiedene Aufstellungen über die Gehälter und Wohnungsentschädigungen vor. Angenommen wird der zweite Vorschlag, wonach der Ministerpräsident ein [jährliches] Gehalt von RM 28.000.-, die Minister ein solches von RM 26.500.- und die Staatssekretäre ein solches von RM 24.000.- erhalten sollen. Die Wohnungsentschädigung beträgt einheitlich RM 2.520.-, die Dienstaufwandsentschädigungen belaufen sich auf RM 7.200.- bzw. RM 3.000.- und RM 1.800.-.

In dieser Fassung wird Art. 1 einstimmig angenommen.

Staatsminister Seifried wirft in diesem Zusammenhang die Frage von Theaterkarten für die Minister und Staatssekretäre auf.36

Ministerpräsident Dr. Hoegner beauftragt Staatssekretär Dr. Kraus, diese Angelegenheit zu regeln.

Art. 2 mit 6 werden ohne Änderung einstimmig angenommen.

In Art. 7 Absatz 1 werden die Worte „ohne Unterbrechung“ gestrichen.37

Staatsminister Seifried wirft die Frage der Anrechnung der im öffentlichen Dienst verbrachten Zeit auf. Seiner Meinung nach müsse darunter nicht nur der Dienst als Beamter, sondern auch der Dienst z. B. bei den Gewerkschaften fallen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist ebenfalls dafür, daß eine Bestimmung eingesetzt wird, daß die im öffentlichen Leben verbrachte Tätigkeit angerechnet werden könne.

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt vor, eine Kann-Vorschrift einzusetzen, daß die im öffentlichen Dienst verbrachten Dienstjahre durch Beschluß der Staatsregierung angerechnet werden können.

Staatsminister Dr. Terhalle hält folgende Fassung für zweckmäßig:

„Eine im öffentlichen Dienst außerhalb der Verwaltung verbrachte Dienstzeit kann einer Beamtenzeit auf Beschluß der Staatsregierung ganz oder teilweise gleichgeachtet werden“. Die genaue Formulierung könne später noch eingesetzt werden. Jedenfalls müsse dies der Sinn der Bestimmung sein.

Staatsminister Helmerich hat gegen diese Fassung noch Bedenken, weil hier die Gewerkschaften nicht ausdrücklich erwähnt seien.

Staatsminister Roßhaupter hält die Fassung jedoch für ausreichend, da die Staatsregierung im Einzelfall immer einen besonderen Fall richtig würdigen werde.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich dieser Auffassung an. Man solle die Sache von Fall zu Fall regeln und das Gesetz nicht politisch belasten.

Artikel 7 wird mit der oben erwähnten Streichung und mit dem vom Finanzminister vorgelegten Zusatz einstimmig angenommen.

Art. 8 bis 11 werden einstimmig angenommen.

In Art. 12 wird Absatz 1 folgendermaßen abgeändert: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1946 in Kraft mit der Maßgabe, daß Art. 1 erst am 1. November 1946 in Kraft tritt“.38

Im übrigen wird Art. 12 einstimmig angenommen.39

[XVII. Byrnes-Rede in Stuttgart]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt die näheren Einzelheiten über die Rede von Außenminister Byrnes in Stuttgart mit.40

[XVIII. Termin des Ministerrats zur Behandlung des Beamtengesetzes]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß zur Behandlung des Beamtengesetzes am Freitag, den 13. September 1946, 14 Uhr, ein besonderer Ministerrat stattfindet.41

[XIX. Beförderung des Oberregierungsrates Eckmeier]

Staatsminister Dr. Terhalle ersucht um die Genehmigung zur Beförderung des Oberregierungsrates Eckmeier im Finanzministerium zum Ministerialrat.

Staatssekretär Dr. Kraus hat hiergegen nichts einzuwenden, weist aber darauf hin, daß ihm hier eine ungleichmäßige Behandlung gegenüber den Herren der Staatskanzlei vorzuliegen scheine, bei denen vom Finanzministerium behauptet worden sei, daß der Regierungsdirektor nicht übersprungen werden könne. Er hätte es sehr begrüßt, wenn hier ähnlich großzügig verfahren worden wäre.

Nach längerer Debatte stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß diese Angelegenheit nochmals überprüft werden solle und wenn begründete Beschwerden vorlägen, müßten diese ausgeglichen werden. Er erwarte dann bestimmte Vorschläge.

Die Beförderung von Oberregierungsrat Eckmeier zum Ministerialrat wird genehmigt.

[XX. Sonntagsfahrerlaubnis für Abgeordnete]

Staatsminister Helmerich wirft die Frage der Sonntagsfahrten der Abgeordneten auf. Besonderer Treibstoff für die Abhaltung von Versammlungen durch politische Parteien sei nicht genehmigt worden. Wenn kein Treibstoff da sei, brauche man auch keine Sonntagserlaubnis.

Staatssekretär Ficker erwidert, die politischen Parteien bekämen aber eine bestimmte Menge Benzin. Wann die Partei das Benzin verfahre, sei gleichgültig. An der Höhe der Zuteilung ändere sich dadurch nichts. Politische Versammlungen müßten hauptsächlich samstags und sonntags abgehalten werden. Man solle ruhig die Genehmigung geben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt dem Verkehrsminister, in dieser Angelegenheit zusammen mit dem Präsidenten der Verfassunggebenden Landesversammlung mit der Militärregierung zu verhandeln. Die Abgeordneten müßten gerade jetzt, nachdem das Volk über die Verfassung entscheiden solle, jeden Samstag/Sonntag hinaus und die Wähler aufklären. Diesen Gründen werde sich die Militärregierung nicht verschließen.

Im übrigen bitte er zur Kenntnis zu nehmen, daß die Sonntagsausweise für Minister und Staatssekretäre weiter gelten.42

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär