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Nr. 50MinisterratssitzungDienstag 29. Oktober 1946 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Roßhaupter, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer.

Tagesordnung:

I. Beamtengesetz. [II. Verordnung über die Aufgaben des Bayerischen Bauernverbandes]. [III. Zuteilung von Braugerste]. [IV. Ressortzuständigkeit für die Straßenbauverwaltung]. [V. Anwendung der vom Staatskommissar für das Flüchtlingswesen erlassenen Strafbestimmungen durch die Gerichte]. [VI. Artikel „Kaufkraft ohne Ueberhang“ in der Süddeutschen Zeitung]. [VII. Aufruf zur Hilfeleistung für die Flüchtlinge]. [VIII. Stellung des Bayernwerks]. [IX. Auslegung von Gesetz Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung]. [X. Flüchtlingsgesetz]. [XI. Bayerische Verfassung]. [XII. Gemeindepolizei]. [XIII. Geschäftsverteilung zwischen Innen- und Arbeitsministerium]. [XIV. Dienststrafordnung]. [XV. Vorschüsse auf Pensionen von nichtbayerischen Pensionsberechtigten]. [XVI. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts an Beamten]. [XVII. Samstagsdienst]. [XVIII. Staatskommissar für die Opfer des Faschismus]. [XIX. Löhne in der Land- und Bauwirtschaft]. [XX. Arbeit und Schwarzhändler]. [XXI. Ministerialrat Kallenbach]. [XXII. Ministerbesoldungsgesetz]. [XXIII. Richtlinien für die Wiedereinstellung der durch die Spruchkammern gegangenen Beamten].

I. [Beamtengesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und ersucht Ministerialrat Leusser, Bericht über die neue Fassung des Beamtengesetzes zu erstatten.

Ministerialrat Leusser führt aus, daß in der neuen Fassung entsprechend dem Beschluß des Ministerrats1 das Landes-Personalamt keine materiellen Zuständigkeiten mehr habe, daß vielmehr insoweit an seine Stelle die Oberste Dienstbehörde oder der Ministerpräsident getreten seien. Auch die Überleitungsbestimmungen (Art. 162ff.) seien neu gefaßt worden. Ebenso hätten Art. 20 und 21, welche die Auskunftspflicht der Beamten beträfen, eine neue Fassung erhalten. Der Auskunftspflicht sei nunmehr eine Verschwiegenheitspflicht gleichgeordnet worden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich gegen die Festlegung einer Auskunftspflicht.2

Staatsminister Dr. Terhalle und Staatssekretär Dr. Müller schließen sich diesen Ausführungen an.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Auskunftspflicht der Beamten abzulehnen; die Minister seien dem Parlament verantwortlich und hätten diesem Auskunft zu geben. Die Presse könne dann über die Parlamentssitzungen berichten. Auf Antrag von Ministerpräsident Dr. Hoegner wird folgender Beschluß gefaßt:

Der Ministerrat ist einstimmig der Meinung, daß eine Auskunftspflicht der Beamten nicht eingeführt werden darf. Der Minister ist als Chef der Behörde der politischen Körperschaft, dem Landtag verantwortlich. Der Landtag hat durch die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, das Recht, sich Auskunft über alle Staatsgeheimnisse zu verschaffen.3 Dieses Recht kann der Presse nicht eingeräumt werden. Gegen die Einrichtung von Pressestellen (Art. 21) bestehen keine Bedenken. Es erscheint aber fraglich, ob eine solche Bestimmung ins Beamtengesetz aufgenommen werden soll.4

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt weiter bekannt, daß das Landes-Personalamt bis zum 15. 11. 1946 errichtet werden müsse. Es frage sich zunächst, wo man einen Raum dafür herbekomme.5

Staatsminister Seifried erwidert, daß im Wirtschaftsministerium noch Platz sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt weiter, die nächste Aufgabe sei es, die Mitglieder und einen Generalsekretär des Landes-Personalamts zu finden. Die Minister sollten bis zum nächsten Ministerrat entsprechende Vorschläge machen.6

[II. Verordnung über die Aufgaben des Bayerischen Bauernverbandes]7

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt eine Verordnung über die Aufgaben des Bayerischen Bauernverbandes in Vorlage und verliest die einzelnen Paragraphen dieser Verordnung.

Die Formulierung des § 3 müsse dem Art. 179 der Verfassung angeglichen werden.

Zu § 7 bemerkt er, daß im künftigen Senat elf Mitglieder des Bauernverbandes seien. Nachdem der Senat vor dem Erlaß wichtiger Gesetze gehört werden müsse,8 begegne es Bedenken, daß auch der Bauernverband gehört werden solle; es entstehe sonst eine doppelgleisige Sache. Er schlage vor, die Angelegenheit bis zu einer Ministerratssitzung zurückzustellen, in welcher der Landwirtschaftsminister nicht verhindert sei.

Staatssekretär Ehard gibt zu bedenken, ob diese Angelegenheit im Wege der Verordnung geregelt werden könne. Er halte es für zweckmäßiger, da in die Rechte des Einzelnen eingegriffen werde, ein Gesetz zu erlassen.9

Die Sache wird auf eine der nächsten Ministerratssitzungen zurückgestellt.

[III. Zuteilung von Braugerste]

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß für das Braugewerbe, das für Bayern sehr wichtig sei, Schwierigkeiten infolge der voraussichtlichen Streichung der Gerstezuteilung entstünden.10 Auf seinen Antrag hin sei schon ein Länderratsbeschluß ergangen; die Sache könne zurückgestellt werden, nachdem sie schon in Stuttgart behandelt werde.11

[IV. Ressortzuständigkeit für die Straßenbauverwaltung]

Staatsminister Seifried führt aus: Am 25. 10. 1946 sei in einer Verkehrsausschußsitzung in Stuttgart12 beschlossen worden, die Straßenbauverwaltung in die Zuständigkeit der Verkehrsministerien zu überführen.13 Unser Vertreter14 habe zum Ausdruck gebracht, daß dies nicht gehe, da den Straßenbauämtern auch die Flußbauämter angegliedert seien.15 Er stelle deshalb den Antrag, der Ministerrat wolle beschließen, daß keine Veranlassung bestehe, die Straßenbauverwaltung, die schon immer im Innenministerium gewesen sei, dort auszugliedern und dem Verkehrsministerium zu übertragen. Die Sache gehe darauf hinaus, daß man den Ländern die Selbständigkeit auf diesem Sektor nehmen wolle. Hier handle es sich aber zweifellos um eine eigenstaatliche Entscheidung.

Staatssekretär Dr. Kraus fügt hinzu, diese Angelegenheit spiele auch bei der Einrichtung der bizonalen Verwaltungsausschüsse auf dem Verkehrsgebiet eine Rolle.16 Dort sei beschlossen worden, daß die staatlichen Fluß- und Straßenbauverwaltungen in Ansehung der öffentlichen Flüsse und durchgehenden Straßen nur noch Auftragsverwaltungen sein sollten. Ob man das verhindern könne, sei sehr fraglich. Es bedeute aber einen ganz starken Eingriff in die Staatshoheit. Dem Antrag des Innenministers solle man aber zustimmen; zur Übergabe an die Verkehrsministerien bestehe kein Anlaß.

Staatssekretär Dr. Meinzolt weist darauf hin, daß die meisten Straßen im Unterhalt der Gemeinden und Gemeindeverbände stünden, die dem Innenministerium unterstellt seien. Der Beschluß des Verkehrsausschusses bedeute einen Eingriff in die gemeindliche Selbstverwaltung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Ansicht an; etwas anderes sei es mit dem Straßenverkehr: die Fahrbereitschaften usw. gehörten zum Verkehrsministerium.

Der Antrag von Staatsminister Seifried wird einstimmig angenommen.

[V. Anwendung der vom Staatskommissar für das Flüchtlingswesen erlassenen Strafbestimmungen durch die Gerichte]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Gerichte die vom Staatskommissar für das Flüchtlingswesen erlassenen Strafbestimmungen nicht anwenden wollten, wonach diejenigen, die Flüchtlinge nicht aufnehmen usw., mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft werden sollen. Der in dieser Bestimmung ausgesprochene Gedanke sei an sich richtig, die Anordnung müsse aber in einer entsprechenden Form ergehen.

Staatsminister Seifried verliest diese Anordnung; diese habe sich als notwendig erwiesen; es müsse eine Strafbestimmung bestehen.

Staatssekretär Dr. Kraus erkundigt sich, wer mit Strafgewalt ausgerüstet werden solle.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, es handle sich um eine normale Kriminalstrafe, die durch das Gericht verhängt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, es müsse an Stelle der Anordnungen des Staatskommissars ein Gesetz der Staatsregierung erlassen werden, das der Militärregierung vorgelegt werden müsse.

[VI. Artikel „Kaufkraft ohne Ueberhang“ in der Süddeutschen Zeitung]

Staatsminister Seifried weist daraufhin, daß in Nr. 87 der Süddeutschen Zeitung ein Artikel mit dem Titel „Kaufkraft – ohne Ueberhang!“ abgedruckt sei,17 der in einer scharfen Weise eine Gegenüberstellung der durch den Krieg glimpflich Hindurchgekommenen mit denjenigen, welche die ganzen Auswirkungen des Krieges zu tragen hätten, enthalte. Der Artikel stelle in Form und Inhalt geradezu eine Aufforderung zu einer Selbsthilfeaktion in Form einer Revolte dar.18 Als für die Sicherheit des Landes verantwortlicher Minister könne er es nicht dulden, daß der Journalismus dazu übergehe, zu hetzen, anstatt ausgleichend zu wirken. Was nütze es, wenn ein Aufruf an das bayerische Volk zur Hilfe für die Flüchtlinge herausgegeben werde,19 wenn andererseits in einer Tageszeitung ein derartiger Artikel enthalten sei. Er sei sich noch nicht ganz klar, was hier gemacht werden könne. So gehe es aber nicht, daß man mit dem Gedanken einer Revolte spiele. Man wisse zur Genüge, daß der kleinste Funke genügen könne, um eine Revolution herbeizuführen. Was werde aber damit erreicht? Die Darstellung in dem Artikel sei derart, als ob die Regierung mehr oder weniger daran schuld sei, daß die Steuern, Eisenbahnfahrpreise usw. erhöht worden seien. Die Absicht des Journalisten sei es vielleicht, den Gewerkschaften eine gewisse Hilfestellung zu geben für deren Bestrebungen, den Lohnstopp fallen zu lassen.20 Es sei in dem Artikel alles zusammengetragen, um die Stimmung zu verschlechtern und die Arbeitslust zu vermindern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, zunächst einmal mit dem Chefredakteur zu sprechen,21 was sich der Verfasser des Artikels eigentlich gedacht und welchen Zweck er verfolgt habe und ob er sich über die Folgen im Klaren sei. Hierfür sei der Innenminister zuständig.

Mit dieser Regelung herrscht allgemeines Einverständnis.22

[VII. Aufruf zur Hilfeleistung für die Flüchtlinge]

Staatsminister Seifried teilt mit, es sei nun unter Mitwirkung des Kultusministeriums ein Aufruf an das bayerische Volk zur Hilfe für die Flüchtlinge ausgearbeitet worden.23 Die Fassung habe allgemein Anklang gefunden und solle morgen von den Vertretern der Parteien, der caritativen Verbände, der Kirchen, des Bauernverbandes und der Gewerkschaften unterzeichnet werden. Es seien bei ihm auch junge Kleriker gewesen, die einen Tag der christlichen Liebe mit Gottesdienst und Predigten einrichten wollten. Durch die Flüchtlingskommissare aber solle eine Hausratsammlung durchgeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu bedenken, ob durch diese nebeneinander laufenden Maßnahmen nicht eine Zersplitterung eintrete.

Staatssekretär Dr. Müller hat Bedenken gegen den letzten Absatz auf S. 1 des Aufrufs.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, diesen Bedenken durch folgende Formulierung Rechnung zu tragen: „Wenn Euch ein sinnloser Krieg so viele Opfer gekostet hat, werdet Ihr sicherlich auch bereit sein … “.

Der Aufruf dient in dieser Fassung zur Kenntnis.24

[VIII. Stellung des Bayernwerks]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Bayernwerkes, in dem der Antrag gestellt wird, daß das Bayernwerk als Landes-Elektrizitätsversorgung erklärt und mit ihm ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden solle. Die Sache sei jedoch noch nicht genügend geklärt, insbesondere fehle heute auch der Wirtschaftsminister. Es sei notwendig, die alten Verträge, Konzessionen und Bestimmungen erst kennenzulernen, bevor man einen Beschluß fassen könne.

Staatsminister Dr. Terhalle stimmt dem Antrag grundsätzlich zu, hat aber noch einige Bedenken gegen die Formulierung. Das Land könne nicht mit seinem eigenen Werk einen Vertrag schließen. Die Übertragung der Reichsanteile müsse auch noch abgewartet werden.25

Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt, daß das fragliche Material herangezogen werden müsse. Es handle sich hier um eine Prestigefrage, ob das Bayernwerk das Recht habe, sich als Landes-Energieversorgung zu bezeichnen.

Staatssekretär Dr. Kraus hält den Antrag des Bayernwerkes für wohlbegründet; allerdings müsse man den Dingen noch näher nachgehen. Die Lage sei von Anfang an klar gewesen, daß das Bayernwerk die Landes-Energieversorgung habe; deswegen bestehe kein Vertrag und keine rechtliche Bestimmung. Das Bayernwerk stehe im schweren Kampf mit dem Rheinisch-Westfälischen-Elektrizitätswerk, das während der Nazizeit in die bayerische Elektrizitätsversorgung eingebrochen sei.26 Es sei schon zweckmäßig, diese Frage möglichst bald zu klären, um dem Bayernwerk auch nach außen die Stellung zu geben, die es brauche. Auch von privaten Elektrizitätswerken würden starke Anstrengungen gemacht, um die Stellung des Bayernwerks zu bestreiten und zu gefährden. In diesem Zusammenhang wolle er noch kurz darauf hinweisen, daß es unumgänglich notwendig sei, daß die Staatsregierung sich überhaupt einmal mit der Frage der Elektrizitätsversorgung befasse. Die Elektrizitätsversorgung sei weitgehend zur Sozialisierung reif. Sie dürfe nicht der Spielball kapitalistischer Interessen sein. Er befasse sich nunmehr dreiviertel Jahre mit diesen Dingen und komme immer mehr zu der Ansicht, daß im Interesse des Volkes und der Abnehmer eine Sozialisierung erforderlich sei. In den Städten sei die Elektrizitätsversorgung schon übernommen; man müsse dies aber auch auf das ganze Land ausdehnen. Dem Bayernwerk werde der Vorwurf gemacht, daß es niemals eine Dividende verteile, während das RWE immer in der Lage sei, Dividenden auszuschütten. Bei dem Bayernwerk handle es sich aber um ein gemeinnütziges Unternehmen. In diesem Zusammenhang müsse er noch eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen, daß nämlich in Bezug auf die Stromversorgung ein sehr schwerer Winter kommen werde. Dem Bayernwerk sei heute früh ein Vertrag zwischen Österreich und OMGUS in die Hand gedrückt worden, wonach es täglich 860.000 Kw-Stunden abgeben müsse, an Sonntagen eine Million. Dies führe zu ungeheueren Einschränkungen für uns.27

[IX. Auslegung von Gesetz Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung]

Staatssekretär Dr. Kraus teilt weiter mit: Heute seien die Vertreter der Schweinfurter Vereinigten-Kugellagerfabriken beim Ministerpräsidenten gewesen. Diese hätten vorgebracht, daß dort vom Mittleren Militärgericht28 eine untragbare Entscheidung ergangen sei, wonach die deutschen Stellen zur Nachprüfung verpflichtet seien, ob bei Auslegung des Kontrollratsgesetzes Nr. 8 der betreffende amerikanische Offizier auch zuständig sei.29 Sie hätten beantragt, daß man bei der Militärregierung vorstellig werden solle; zunächst müsse aber die Entscheidung des Höheren Gerichts angerufen werden.

[X. Flüchtlingsgesetz]30

Staatsminister Seifried teilt mit, bei der neuen Fassung des Flüchtlingsgesetzes würden noch einige kleinere Abänderungen gewünscht. So solle in der Einleitung des Gesetzes weggelassen werden: „ … Bis zur Regelung der Flüchtlingsfrage durch den Landtag wird folgendes Gesetz erlassen“.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, dies sei der alte § 18 gewesen, den die anderen Länder nicht gewollt hätten; deswegen habe man ihn an den Anfang gestellt. Man könne ihn aber streichen.

Staatsminister Seifried fährt fort: In § 6 Abs. 2 werde eine Klarstellung gewünscht: an Stelle von „ … können beschlagnahmt werden“ solle es heißen „sie beschlagnahmen“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es handle sich um einen ganz wesentlichen Unterschied; in dem einen Fall sei es eine gesetzliche Ermächtigung, im anderen Fall müsse auf Antrag beschlagnahmt werden.

Staatsminister Seifried erklärt weiter: In § 9 sollten die Worte „unter gleichen Voraussetzungen“ gestrichen werden.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, diese Voraussetzungen müsse man aber auch für die Flüchtlinge verlangen.

Staatssekretär Dr. Ehard kommt auf die Beschlagnahme zurück: Wenn es heiße „können beschlagnahmen“, bestehe noch ein Spielraum für den Landrat, andernfalls sei er nur der Gerichtsvollzieher des Flüchtlingskommissars. Der Landrat müsse aber mindestens die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen.

Staatsminister Seifried erwidert, so sei es nicht gemeint, der Landrat habe doch Prüfungsrechte; die neue Fassung sei nur aus psychologischen Gründen gewählt.

Staatssekretär Dr. Kraus spricht sich dafür aus, daß man ein Ermessen der unteren Verwaltungsbehörden noch einschalten solle.

Staatsminister Seifried erwidert, das Ermessen solle ja nicht betroffen sein; beschlagnahmen könne nur der Landrat oder der Oberbürgermeister.

Staatssekretär Dr. Ehard präzisiert noch einmal den Unterschied: wenn es heiße „können beschlagnahmen“, müsse der Landrat prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen; wenn diese vorlägen, könne er darüber hinaus noch von einem vernünftigen Ermessen Gebrauch machen. Wenn es heiße, „sie beschlagnahmen auf Antrag“, könne der Landrat nur die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, der Unterschied liege in der Würdigung der Bedürfnisfrage. Bei der neuen Formulierung habe der Landrat die Bedürfnisfrage nicht mehr zu prüfen.

Staatsminister Seifried bezeichnet dies als richtig; die Erfahrung habe dies als notwendig erwiesen. Man solle versuchen, dies im Länderrat durchzubringen; falls die übrigen nicht zustimmten, habe man wenigstens alles getan.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, in Württemberg-Baden bestünden keine solche Schwierigkeiten wie bei uns. Die Flüchtlingskommissare seien dort aber dem Landrat näher attachiert.

Staatsminister Seifried führt aus, das Flüchtlingsproblem und seine Auswirkungen seien noch zu wenig bekannt. Er wolle den Ministerpräsidenten bitten, daß der Staatskommissar einmal dem Ministerrat Bericht erstatten solle. Selbstverständlich bestünde ein Unterschied zwischen Bayern und Württemberg-Baden, schon in Bezug auf die Zahl der Flüchtlinge.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, in der Sache selbst bestehe keine Meinungsverschiedenheit; hier sei alles ganz klar. Es handle sich nur um die Frage, ob man diese Diktatur der Flüchtlingskommissare, die sich über alles hinwegsetzten, so weit stärken solle, daß sie auch hier diktatorisch entschieden, was die Leute hergeben müßten, oder ob man nicht doch dazu übergehen solle, daß die ordentlichen Verwaltungsbehörden – Landrat und Oberbürgermeister – in etwa eingeschaltet werden.31 Es wäre ein Armutszeugnis, wenn man sage, es könne nur durch Diktatur von Kommissaren gemacht werden; die Landräte müßten die Zwangslage genau so erkennen. Es handle sich nur um die Form. Manches könne gebessert werden, wenn bewußt ein gewisses Ermessen eingeschaltet werden könne. Selbstverständlich dürfe dieses Ermessen nicht in einem gewissen Sinn gebraucht werden. Aber müsse es denn sein, daß der Kommissar absolut diktatorisch auftrete? Man strebe doch an, daß alle diese Dinge nicht neben dem Landrat und Bürgermeister liefen, sondern auch hier die Verwaltung zusammengefaßt werde. Er sehe hier einen Ansatzpunkt, das Wort „Flüchtlinge“ zu beseitigen, wenn man die Sache in den ordentlichen Gang der Dinge einschalte.

Staatssekretär Dr. Kraus ist der Meinung, daß der § 6 Abs. 2 nur in Ausnahmefällen angewendet werden müsse, wenn über die Beschlagnahme ein Streitfall entstehe.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, er habe es in seiner Nachbarschaft selbst erlebt, daß völlig unbelastete Leute in großen Mengen von der Militärregierung hinausgesetzt worden wären und buchstäblich nichts hätten mitnehmen dürfen. Darum kümmere sich kein Mensch. Da sei kein Flüchtlingskommissar da. Auch den Ausgebombten ergehe es so. Dies reize doch zu Vergleichen. Es sei natürlich richtig, daß man den Flüchtlingen entgegenkommen müsse; dies gelte aber doch auch für die eigenen Leute.

Staatsminister Seifried schlägt vor, die Sache in Stuttgart noch einmal zu behandeln.

Staatssekretär Dr. Kraus sichert zu, daß er sehen wolle, was zu erreichen sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß nach dem Gesetz über die Befugnisse der Flüchtlingskommissare – das um einen Monat verlängert worden sei32 – diese viel weitergehende Befugnisse hätten. Nach § 6 müsse er zunächst einen Antrag stellen; die Durchführung obliege dann dem Landrat. Die Frage sei nur, ob der Landrat unter allen Umständen beschlagnahmen müsse.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, diesem bleibe nur das Recht, die gesetzlichen Voraussetzungen mitzuprüfen; darüber hinaus habe er keine Möglichkeit, ein Ermessen walten zu lassen.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, Württemberg habe gerade auf die beanstandete Fassung Wert gelegt, weil dort die Flüchtlingskommissare dem Landrat mehr eingegliedert seien.

Staatsminister Seifried erwidert, es handle sich nur um eine Übergangssache. Höchstwahrscheinlich werde der Landtag auf diesem Gebiet bald gesetzgeberisch tätig werden oder es werde ein Wiederaufbau-Ministerium geschaffen werden müssen, welches das ganze Problem der Siedlung, Unterbringung und Arbeitsbeschaffung behandeln müsse.33 Bei der von ihm vorgeschlagenen Übergangsregelung solle man es doch belassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hierüber werde man in Stuttgart eine Entscheidung treffen müssen.

Staatsminister Seifried hat noch Abänderungsvorschläge für § 10 am Schluß: dort solle es heißen an Stelle von „im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden“ – „in Verbindung mit den zuständigen Behörden“. In § 11 solle hinzugesetzt werden: „bei Eilbedürftigkeit unmittelbar“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die Sache am Montag im Direktorium noch einmal behandelt werden müsse.34

[XI. Bayerische Verfassung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus: Die Militärregierung habe erklärt, es könne der Fall eintreten, daß die Verfassung abgelehnt werde. Dann bilde der Landtag eine neue Verfassunggebende Landesversammlung. Damit in dieser die Splitterparteien nicht vollkommen ausgeschaltet seien, schlage die Militärregierung eine Ergänzung zum Wahlgesetz vor, daß für diesen Fall der Abs. 2 des Art. 57 und alle ähnlichen Bestimmungen ungültig sein sollten, damit die Splitterparteien bei einer neuen Verfassung mitwirken könnten.35

Staatssekretär Dr. Ehard schlägt vor, dann die Bestimmungen des Gesetzes zur Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung wieder in Kraft zu setzen.36

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dieser Anregung der Militärregierung werde man sich nicht verschließen können. Den Verfassungsausschuß brauche man nicht dazu; das Gesetz werde vom Ministerrat erlassen.

Der Erlaß dieses Gesetzes wird einstimmig gebilligt.37

[XII. Gemeindepolizei]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus: Die Militärregierung stehe auf dem Standpunkt, daß die Städte für ihre Polizei zu wenig aufwenden. Die Städtepolizei sei nicht in dem Zustand wie die Landpolizei. Es solle ein Plan erwogen werden, wie man Abhilfe schaffen könne. Dies könne vielleicht auf folgende Weise geschehen, daß man die Städte verpflichte, für ihre Polizei je Einwohner einen bestimmten Betrag auszugeben.

Staatsminister Seifried erwidert, am Dienstag finde die Gründung des Städteverbandes statt.38 Dort könne man dann diese Sache behandeln.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt vor, noch keine Einzelheiten festzulegen, sondern sich nur über den Grundsatz zu einigen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, es solle heute kein Beschluß gefaßt werden, er habe nur Mitteilung machen wollen, daß die Militärregierung einen Plan verlange. Man müsse auch berücksichtigen, daß es sich hier um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden handle.

Staatsminister Dr. Terhalle bittet, daß ein Vertreter des Finanzministeriums beteiligt werde, nachdem es für diese Kosten aufkommen müsse durch Zuweisung von Mitteln an die Gemeinden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, zum Begriff der Selbstverwaltung gehöre es, daß die Gemeinde nicht von einer anderen Behörde abhängig sei, welche die Mittel ausgebe. Es sei notwendig, für die Gemeinden wieder eigene Steuerquellen zu erschließen.39

[XIII. Geschäftsverteilung zwischen Innen- und Arbeitsministerium]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Militärregierung mit der Geschäftsverteilung zwischen dem Innen- und Arbeitsministerium nicht zufrieden sei.40 Die Aufspaltung des Wohnungswesens sei eine dauernde Beunruhigung, bis nicht das Wohnungswesen einem Ministerium zugeteilt werde oder die Bildung eines Ministeriums für Wohlfahrt, öffentliche Gesundheit, Flüchtlingswesen und soziale Versicherung erfolgt sei, wobei die Militärregierung offensichtlich unter sozialer Versicherung nicht die Sozialversicherung, sondern das private Versicherungswesen verstehe, das jetzt dem Wirtschaftsministerium unterstellt sei. Wenn man aber dann schon dem Innenministerium so viele Dinge wegnähme, dann müsse zum mindesten das Wohnungswesen wieder beim Innenministerium vereinigt werden.

Staatsminister Seifried meint, wir müßten eben die bewährte alte Oberste Baubehörde wieder haben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht die beteiligten Minister, sich über den Plan eines solchen Ministeriums einmal Gedanken zu machen.41

Staatssekretär Krehle erklärt, Minister Roßhaupter habe gesagt, er sei damit einverstanden, wenn das Bauwesen wieder vom Arbeitsministerium wegkomme.42

[XIV. Dienststrafordnung]

Staatsminister Dr. Terhalle bringt den Entwurf einer Dienststrafordnung in Vorlage, die in der nächsten Sitzung des Länderrats behandelt werden solle.43 Es sei ihm leider unmöglich gewesen, diesen Entwurf eher zu bringen, weil in der letzten Woche darüber noch in Stuttgart verhandelt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde sich in der Sitzung des Länderrats auf den Standpunkt stellen, daß die Dienststrafordnung so nicht durchgepeitscht werden könne; zunächst müsse sie noch auf das neue Beamtengesetz abgestimmt werden.44

[XV. Vorschüsse auf Pensionen von nichtbayerischen Pensionsberechtigten]

Staatsminister Dr. Terhalle bringt die – entsprechend den Beschlüssen des letzten Ministerrats45 – abgeänderte Anordnung über die Zahlung von Vorschüssen an nichtbayerische Pensionisten in Vorlage.46 Es wird festgestellt, daß es in der Überschrift an Stelle von „Vorschüssen“ heißen muß: „Zuwendungen“. Staatsminister Dr. Terhalle erklärt zu § 1, es sei die Frage aufgeworfen worden, ob man nicht eine Altersgrenze – etwa das 65. Lebensjahr – einführen solle.

Staatssekretär Dr. Ehard hat Bedenken, es allein auf das Lebensalter abzustellen, man müsse auch die Leute berücksichtigen, die dienstunfähig geworden seien.

Staatsminister Dr. Terhalle weist darauf hin, daß der jetzige § 2 neu sei. Er sei aus einem früheren Vorschlag entnommen. Weiter sei noch eine Frage offen geblieben, ob man auch den Pensionisten aus den baltischen Ländern, der Bukowina usw. etwas geben solle. Er habe sich dagegen ausgesprochen. Es sollten nur Pensionisten aus dem Gebiet des ehemaligen deutschen Reichs berücksichtigt werden.

Eine weitere Frage sei die, ob diejenigen ausgewiesenen und evakuierten Beamten, die zwar nicht pensioniert, aber pensionsreif seien, pensioniert werden könnten. Es sei vorgeschlagen, sie so zu behandeln, als ob sie pensioniert seien. Vielleicht solle man mit dieser Regelung aber abwarten, bis ein Interzonenausgleich erreicht sei.

Staatsminister Seifried bezeichnet die Einführung einer Altersgrenze als sehr große Härte, falls jemand infolge Krankheit vorzeitig pensioniert worden sei.

Staatsminister Dr. Terhalle läßt diesen Vorschlag fallen, schlägt aber vor, bei Wartestandsbeamten nur zu zahlen, wenn sie 65 Jahre alt seien. Hier liege ein solcher Notstand nicht vor.

Ministerpräsident Dr. Hoegner sieht einen Ausweg in der Bestimmung des § 3: auf Grund dieser Bestimmung könne man einen Beamten amtsärztlich untersuchen lassen, ob er noch arbeitsfähig sei; dann bekomme er nichts.

Staatssekretär Ficker erkundigt sich nach der Bedeutung des Wortes „Flucht“ in Abs. 1 letzter Absatz.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß es sich hier um die Flüchtlinge aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße handle, die nicht umgesiedelt, sondern geflüchtet seien und nicht mehr zurück könnten.

Staatssekretär Dr. Kraus weist auf die Schwierigkeit hin, die Voraussetzungen zu prüfen. Wahrscheinlich hätten die Pensionisten nichts in Händen. In wessen Hand solle die Prüfung gelegt werden: in die Hand der Kassen oder der Finanzämter?

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, die Prüfung müsse durch die allgemeinen Fachverwaltungszweige erfolgen; die Finanzverwaltung könne erst dann eingeschaltet werden, wenn festgestellt sei, daß etwas gezahlt werde. Es müßten allgemeine Richtlinien erlassen werden; die Kontrolle müsse der Finanzverwaltung obliegen.

In der neuen Fassung wird die Anordnung einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt noch, er sei höchst überrascht, in der Neuen Zeitung eine Notiz über diese Anordnung zu finden.47 Dies müsse durch irgendeine Indiskretion geschehen sein.

[XVI. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts an Beamten]

Staatsminister Dr. Terhalle bringt einen Abänderungsvorschlag zur Allgemeinen Dienstanweisung über die Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts an Beamten in Vorlage.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, der ursprüngliche klare Wille des Ministerrats sei bis heute nicht durchgeführt. Zunächst sei eine Abschwächung beschlossen worden, daß nur an diejenigen Beamten etwas bezahlt würde, die es dringend bräuchten. Diese Einschränkung sei im letzten Ministerrat aufgehoben worden.48 Er könne nur eine Einschränkung anerkennen, daß der Beamte sich etwas anrechnen lassen müsse, was er durch seine Arbeitskraft erlangt habe. Der neue Vorschlag entspreche dem aber nicht. Er schlage folgende Fassung vor: „Auf die sich ergebenden Nachzahlungen sind jene Beträge anzurechnen, die der Beamte durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat“.

Staatsminister Dr. Terhalle und Staatssekretär Dr. Müller erklären sich damit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, es gäbe doch viele Beamte, die 1933 pensioniert waren und dann während dieser Zeit schöne Einkommen gehabt hätten. In solchen Fällen sei es unangebracht, etwas nachzubezahlen. Fraglich könne nur die Nachbezahlung des politischen Viertels sein, das rechtswidrig abgezogen worden sei; er wisse aber nicht, was das ausmache.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, er sei auch nicht dafür, daß die Beträge auf Heller und Pfennig nachgerechnet würden, sondern nur im wesentlichen festgesetzt würden.

Mit dem Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Hoegner herrscht allgemeines Einverständnis.

[XVII. Samstagsdienst]

Staatssekretär Krehle regt an, bezüglich des Dienstes am Samstag, den 2. 11. 1946, für alle Ministerien eine einheitliche Regelung zu treffen. Nachdem am Feiertag sowieso geschlossen sei,49 könne man vielleicht – um Heizung zu sparen – nur einen Sonntagsdienst einrichten. Jedenfalls müsse die Sache aber einheitlich gehandhabt werden.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß die Außenbehörden Dienst machten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, vom Standpunkt der Dienstgeschäfte aus lasse sich eine Schließung nicht rechtfertigen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt fügt hinzu, daß die Amerikaner dies auch nicht verstehen würden.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, es sei ein allgemeiner Vorschlag da, an den fünf ersten Tagen der Woche die Dienstzeit zu verlängern und den Samstag frei zu geben; man erreiche so 20 kohlenfreie Tage.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dies gehe wegen der Militärregierung nicht, außer wenn diese selbst schlösse. Der Finanzminister möge dies dort anregen.

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, die Militärregierung habe erklärt, daß sie alle Einschränkungen des Stromverbrauchs auch auf sich nehmen wolle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß keine allgemeine Anweisung hinausgegeben werden solle, sondern daß am Samstag gearbeitet werde.

[XVIII. Staatskommissar für die Opfer des Faschismus]

Staatssekretär Krehle teilt mit, der Staatskommissar für die Opfer des Faschismus habe ein Schreiben an ihn gerichtet, wonach in Württemberg-Baden ein Gesetz bestehe, daß diejenigen, die mehr als ein Jahr in Haft waren, zusätzlich sechs Tage bezahlten Urlaub bekommen. Er frage an, ob in Bayern nicht auch eine solche Möglichkeit bestehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man solle zuerst sich die gesetzlichen Unterlagen von Baden-Württemberg beschaffen und dann noch einmal verhandeln.50

[XIX. Löhne in der Land- und Bauwirtschaft]

Staatssekretär Krehle teilt mit, daß bezüglich der neuen Lohnfestsetzungen und Lohnausgleiche in der Land- und Bauwirtschaft Verhandlungen stattgefunden hätten, daß der Lohnstopp gelockert werden solle. Nun warte man auf die Stellungnahme verschiedener Ministerien, die aber noch nicht eingetroffen sei. Er bitte nun darum, daß unter dem Vorsitz des Arbeitsministers eine Sitzung der maßgebenden Herren einberufen werde und im Anschluß daran ein interministerieller Arbeitsausschuß gebildet werden solle, der diese Dinge sofort erledigen und der Militärregierung vorlegen solle, damit sie nicht wochenlang liegen blieben. Gleichzeitig rege er an, einen solchen Ausschuß auch für Preisfragen beim Wirtschaftsministerium zu bilden. Es bestehe hier eine Wechselwirkung, daß man nicht das Odium auf sich laden könne, die Schraube in Bewegung gesetzt zu haben.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, diese interministeriellen Ausschüsse bewährten sich sehr gut, weil sie rasch arbeiteten.

Der Antrag von Staatssekretär Krehle wird einstimmig gebilligt.

[XX. Arbeit und Schwarzhändler]

Staatssekretär Krehle teilt mit, gegenwärtig sei man nicht in der Lage, Arbeitskräfte zum Ausladen der Kartoffeln, Brennstoffe usw. zu stellen. Es werde notwendig sein, über das Gesetz Nr. 3 hinaus Anordnungen zu treffen, wonach Arbeitskräfte aus Berufen, in denen sie nicht so notwendig seien, für diese Zwecke umgesetzt würden. Es werde eine Verordnung vorbereitet werden.

Staatsminister Seifried erklärt hierzu, der kleine Mann sage, wer heute wirklich arbeite, müsse alle Arbeit machen; diejenigen, die sich herumtrieben oder auf dem Schwarzen Markt tätig seien, bräuchten nichts zu arbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, diese Leute doch zusammenzufangen.

Staatssekretär Krehle meint, es gäbe über 2.000 arbeitslose Ausländer, die nur schacherten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man solle die Polizei verpflichten, die Schwarzhändler dem Arbeitseinsatz zuzuführen. Das Arbeitsministerium solle eine Anordnung vorbereiten, die im nächsten Ministerrat besprochen werden solle.

[XXI. Ministerialrat Kallenbach]

Staatssekretär Dr. Müller stellt den Antrag, den Ministerialrat Kallenbach, der früher im Reichsfinanzdienst beschäftigt gewesen sei, zum Ministerialrat im Finanzministerium zu ernennen. Kallenbach stamme aus dem bayerischen Justizdienst.51

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

[XXII. Ministerbesoldungsgesetz]

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, das Ministerbesoldungsgesetz sei von der Militärregierung jetzt genehmigt worden. Ursprünglich habe es am 1. 11. 1946 in Kraft treten sollen, er bitte aber um die Zustimmung, daß die Neuberechnung der Gehälter erst zum 1. 12. 1946 gemacht werde, weil sonst alles noch einmal umgerechnet werden müsse.52

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

[XXIII. Richtlinien für die Wiedereinstellung der durch die Spruchkammern gegangenen Beamten]53

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich nach den Richtlinien für die Wiedereinstellung.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, er habe noch nichts erfahren können.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, soviel er wisse, stehe die Militärregierung auf dem Standpunkt, daß sie überhaupt nicht genehmigt werden müßten.

Staatssekretär Dr. Müller meint, jeder sage etwas anderes, er werde sich morgen aber wieder erkundigen.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär