Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).2
Dr. Hoegner verliest ein vorläufiges Gesetz über den Senat,4 nach dem die Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts Vorschläge machen können, während die Wahl dem Landtag obliegt.5 Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß u.a. die Artikel 1, 4, 6, Absatz 1 auf Bestimmungen der Verfassung zurückgehen.
MinisterpräsidentDr. Ehard schlägt vor, im Artikel 2 Absatz 2 das Wort „doppelt“ durch „dreimal“ zu ersetzen.6
StaatssekretärDr. Meinzolt an, in Artikel 2 Absatz 1, Ziffer 8 vor „Akademien der Wissenschaften“ das Wort „Bayerische“ einzusetzen, sowie in Artikel 3, Absatz 2 die Worte „katholischen und evangelischen Kirchen“ durch „katholische und evangelische Kirche“ zu ersetzen. Diese Abänderungsvorschläge werden vom Ministerrat einstimmig gebilligt.
Ferner regt Staatssekretär7
Es herrscht Übereinstimmung, daß das vorläufige Gesetz über den Senat im übrigen unverändert dem Landtag vorgelegt wird.Dr. Hoegner teilt mit, daß ihm Staatssekretär Dr. Meinzolt den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und den kirchlichen Oberbehörden vorgelegt habe.8 Die Vereinbarung sei durch die kirchlichen Oberbehörden angenommen worden.
MinisterpräsidentDr. Meinzolt erkundigt sich, ob die Vereinbarung noch endgültig abgeschlossen werden könne oder ob die Zustimmung des Landtags erforderlich sei. Er sei der Ansicht, daß der Landtag nur in Kenntnis gesetzt werden solle.
StaatssekretärDr. Hoegner erklärt, da die Regierung noch als geschäftsführend im Amt sei, könne die Vereinbarung noch endgültig abgeschlossen werden, zumal sie kein Staatsvertrag sei, sondern nur einen modus vivendi darstellen solle. Es handle sich um einen einseitigen Verzicht der Religionsgemeinschaften auf beschränkte Zeit zu Gunsten des Staates. Zweckmäßigerweise werde man die Sache dem Landtag zur Kenntnisnahme zuleiten.
MinisterpräsidentDr. Ehard meint, ob nicht die Kirchenbehörden Bedenken äußern könnten, daß der endgültige Abschluß unmittelbar vor dem Abtreten der geschäftsführenden Regierung erfolge.
StaatssekretärDr. Hoegner weist demgegenüber daraufhin, daß die Verhandlungen von der ausscheidenden Regierung geführt worden seien, die zu einem günstigen Ende gekommen seien. Er sei äußerst befriedigt, daß man dieses Ergebnis erreicht habe und spreche dem Kultusministerium seine besondere Anerkennung aus. Die Religionsgemeinschaften hätten großes Entgegenkommen gezeigt, indem sie freiwillig zeitweilig auf wichtige Rechte verzichtet hätten.
MinisterpräsidentDr. Fendt sagt, er lege Wert darauf, daß unter der Vereinbarung seine Unterschrift stehe, da er besonders an dem Zustandekommen beteiligt gewesen sei.
Staatsministerdes Ministerpräsidenten und des Kultusministers tragen sollen.9
Der Ministerrat erklärt sich daraufhin einstimmig für den sofortigen Abschluß der Vereinbarungen, die die Unterschrift der Vertreter der Religionsgemeinschaften,1.) Auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums solle Oberbergrat Ertl zum Oberbergamtsdirektor ernannt werden.
Vom Ministerrat werden keine Bedenken geltend gemacht.
Seifried schlägt vor, Stadtdirektor Solleder, der ein ausgezeichneter Fachmann auf dem Gebiet des Wohlfahrtswesens sei, zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern zu ernennen, nachdem die entsprechende Ministerialratsstelle frei sei.10
2.) StaatsministerDer Ministerrat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.
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3.) Es wird festgestellt, daß die Stelle des Generalsekretärs im Landespersonalamt als Ministerialratsstelle eingestuft werden solle, sowie daß der in Aussicht genommene Generalsekretär Dr. Weiß zunächst als Oberregierungsrat mit einer Probezeit von 6 Monaten berufen werden solle.Dr. Kraus berichtet über einen im Direktorium des Länderrats in Stuttgart gefaßten Beschluß, wonach den Staatsregierungen der US-Zone empfohlen wird, bisher den Amtsgerichten vorbehaltene Strafsachen auf Friedensrichter zu übertragen. Er habe die Sache zurückstellen lassen, um die Stellungnahme des Ministerrats einzuholen.12
StaatssekretärDr. Hoegner erklärt, in dieser Form müsse die Einrichtung von Friedensrichtern in Bayern abgelehnt werden. Er sei stets dafür eingetreten, Friedensrichter zu bestellen,13 aber nur in vermittelnder Tätigkeit. Er lehne es ab, in jedem Dorf einen Friedensrichter sitzen zu haben, der Strafsachen erledige. Übrigens habe er sich seinerzeit nachhaltig bemüht, die Institution der Friedensrichter in vermittelnder Tätigkeit durchzusetzen, seine Bemühungen seien aber zerschlagen worden. Nunmehr strafrichterliche Befugnisse auf Friedensrichter zu übertragen, sei höchst unzweckmäßig. Er beabsichtige, seinen ursprünglichen Vorschlag neuerdings dem Landtag vorzulegen.14 Da es sich andererseits bei dem Beschluß des Direktoriums nur um eine Kann-Vorschrift handle, bestünden wohl keine Bedenken, gegen den Beschluß einen Widerspruch zu erheben.
Ministerpräsident15
Der Ministerrat erhebt gegen diese Regelung keine Bedenken.Dr. Kraus legt sodann einen im Direktorium ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes über den Nachweis der Ehetauglichkeit vor der Eheschließung17 vor und weist daraufhin, daß es sich dabei in keiner Weise um ein „Zuchtgesetz“ im Sinne des Nationalsozialismus handle.18
StaatssekretärDr. Hoegner bezeichnet den Gesetzentwurf als sehr zweckmäßig.
MinisterpräsidentWaldhäuser äußert Bedenken gegen den Ausdruck „Ehetauglichkeit“, der jedoch nach kurzer Aussprache beibehalten wird.
StaatssekretärDr. Kraus erklärt noch, die Angelegenheit werde nochmals im Direktorium des Länderrats beraten werden.19
Staatssekretär