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Nr. 12MinisterratssitzungMontag, 7. Januar 19461 Beginn: 15 Uhr 10 Ende: 18 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Thunig (Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt, Reichspostpräsident Dr. Geiger, Ministerialdirektor Dr. Kraus.

Tagesordnung:

I. Verpflichtung der neuen Staatssekretäre. II. Treuhändergesetz. [III. Verordnung über die Lizenzierung der Errichtung von Betrieben und Unternehmungen]. [IV.] Wiedereinführung des 9. Schuljahres für die höheren Lehranstalten in Bayern. [V.] Vorbereitung des Länderrats in Stuttgart am 8. 1. 1946. [VI.] Bestellung eines Staatskommissars zur Nachprüfung des Dienstbetriebs des Bevollmächtigten für den Nahverkehr. [VII.] Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an das Bayerische Hilfswerk für die durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen. [VIII.] Errichtung einer eigenen Abteilung für das Postwesen im Verkehrsministerium. [IX.] Grundsätze für die Ruhestandsversetzung von Beamten. [X. Finanzrahmen 1946]. [XI. Finanzierung der Flüchtlingsfürsorge]. [XII. Staatskommissar für die Betreuung der politisch Verfolgten]. [XIII. Rechtzeitige Vorlage von Gesetzentwürfen]. [XIV. Dienststelle Fritsch]. [XV. Wahlordnung für die Gemeindewahlen].

I. [Verpflichtung der neuen Staatssekretäre]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verpflichtet die neuen Staatssekretäre Thunig und Fischer mit Handschlag und händigt ihnen die Bestallungsurkunde aus.

II. [Treuhändergesetz]

Staatsminister Dr. Erhard berichtet über den Entwurf eines Treuhändergesetzes,2 wie es in Stuttgart auf der Wirtschaftsminister-Konferenz3 beraten und niedergelegt worden sei. Dieses Gesetz müsse nur noch vom Justizministerium überprüft werden. Die Wirtschaftsminister sollten dieses Gesetz dem Ministerpräsidenten aushändigen, damit es bei der Länderkonferenz am 8. Januar 1946 beschlossen werden könne. Außerdem sei auch noch ein Gesetzentwurf über die Lizenzierung von Unternehmungen niedergelegt worden.4 Hierauf verliest er den Gesetzestext.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob sich das Gesetz auch auf diejenigen Personenkreise beziehe, die vom Gesetz Nr. 52 betroffen seien.

Staatsminister Dr. Erhard bejaht dies. Wenn ein Treuhänder von der örtlichen Militärregierung eingesetzt worden sei, werde er registriert und überprüft. Wenn die Nachprüfung zu Beanstandungen Anlaß gäbe, habe das Wirtschaftsministerium die Abberufung dieses Treuhänders zu veranlassen unter gleichzeitiger Benennung eines neuen Treuhänders. Die von der Militärregierung eingesetzten Treuhänder würden auch von dieser wieder abgesetzt. Die Militärregierung habe aber zugesagt, daß sie die von deutscher Seite vorgeschlagenen Treuhänder, wenn sie politisch einwandfrei seien, einsetzen werde. Die Militärregierung von Bayern habe sich dahin geäußert, sie wisse, daß von lokalen Behörden Mißgriffe vorgekommen seien. Staatsminister Dr. Erhard fügt an, daß er die ziemlich ausführlichen Ausführungsbestimmungen wohl nicht im einzelnen bekanntzugeben brauche.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, seiner Meinung nach sei es nicht nötig, über jeden einzelnen Paragraphen des Gesetzes abzustimmen. Er eröffnet die Generaldiskussion.

Staatssekretär Ficker fragt an, ob es nicht zweckmäßig sei, das Gesetz zunächst den Mitgliedern des Ministerrats zum Studium zu übergeben.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, das habe er an sich tun wollen, der Gesetzentwurf sei aber erst Ende der letzten Woche in Stuttgart beschlossen worden und solle morgen wieder im Länderrat behandelt werden. Er werde als derart dringlich erachtet, weil die Mißstände sich immer mehr häuften. Man müsse die Schiebungen und unerhörten Vorkommnisse baldigst abstellen.

Staatssekretär Ficker stimmt dem zu. Er habe nur zu beanstanden, daß als Treuhänder nur Leute in Betracht kämen, die kreditfähig seien.

Staatsminister Dr. Erhard stellt das dahin richtig, daß es nicht kreditfähig, sondern kreditwürdig heiße. Kreditwürdig heiße nicht, daß jemand schon Mittel habe, sondern er die persönlichen Voraussetzungen für einen Kredit erfülle. Es sei lediglich an eine persönliche Kreditwürdigkeit gedacht.

Diese Voraussetzung hält Staatsminister Roßhaupter für unerläßlich.

Auch Ministerpräsident Dr. Hoegner hat gegen das Erfordernis der Kreditwürdigkeit keine Bedenken.

Demgegenüber erklärt Staatssekretär Ficker, ihm sei eine ganze Reihe von Personen bekannt, die alles versuchten, um ein Unternehmen zu bekommen. Diesen werde aber gesagt, sie hätten keine Mittel dazu.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt demgegenüber klar, daß Mangel an Mitteln nicht Kreditunwürdigkeit bedeute. Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt noch einmal an, ob über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes abgestimmt werden solle oder ob es im ganzen genehmigt werden könne. Es handle sich um ein Rahmengesetz, bei dem alles von der Ausführung abhänge.

Staatsminister Dr. Erhard glaubt, daß eine Abstimmung noch gar nicht notwendig sei. Man könne morgen erst in Stuttgart darüber verhandeln und die Abstimmung, ob der Entwurf als bayerisches Gesetz in Kraft treten solle, zurückstellen.

Demgegenüber erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß, wenn die Ministerpräsidenten-Konferenz den Entwurf annehme, nichts mehr geändert werden könne. Er schlage vor, das Gesetz jetzt zu behandeln und ihn auf Punkte hinzuweisen, die er in Stuttgart zur Sprache bringen könne.

Staatssekretär Thunig führt aus, er habe das Gefühl, es würden sehr strenge Anforderungen an die Treuhänder gestellt. Er erkundigt sich, wie es mit Erleichterungen für neue Kräfte stehe, die von unten her in die Wirtschaft hineinkommen sollen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, wenn man einen Treuhänder einsetze, müsse man auch nach der beruflichen und fachlichen Seite hin Qualifikationen verlangen. Wenn man Leuten eine Chance gebe, auf eigenes Risiko etwas zu unternehmen, könne man großzügiger verfahren, aber an Treuhänder müsse man strenge Anforderungen stellen. Auf eine grundsätzliche Bestimmung über fachliche Eignung dürfe man nicht verzichten.

Staatssekretär Thunig erkundigt sich weiter, ob das Denazifizierungsministerium am Vollzug des Gesetzes beteiligt sei oder ob der Vollzug ausschließlich Sache des Wirtschaftsministeriums sei.

Staatsminister Dr. Erhard bejaht dies. Die Treuhänder würden ja an Hand der Fragebogen politisch überprüft. Man könne den Regierungswirtschaftsämtern keine Weisungen über die Schichtung der Treuhänder geben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß kein Nazi als Treuhänder eingesetzt werden könne. Er vermißt aber, daß bei den an den Treuhänder zu stellenden Anforderungen die Worte „politisch zuverlässig“ fehlen. Das müsse hinzugesetzt werden.5

Staatsminister Seifried schlägt weiter folgenden Zusatz vor, daß bei gleicher Eignung politisch Verfolgten der Vorzug zu geben ist.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß das Erfordernis der politischen Zuverlässigkeit in das Gesetz aufgenommen werden müsse. In den Ausführungsbestimmungen müsse festgelegt werden, daß bei gleichen Voraussetzungen politisch Verfolgten der Vorzug zu geben sei.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt erkundigt sich, ob das Gesetz auch für Betriebe gelte, die unter Public Control stehen, z. B. für gewisse Nebenbetriebe der Reichsbahn.

Staatsminister Dr. Erhard verneint dies. Diese Betriebe seien unserem Einfluß entzogen.

Staatsminister Dr. Fendt erkundigt sich, ob auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Treuhänder sein können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es im Entwurf laute, die Treuhänder sollten nicht landfremd sein. Man könne das Gesetz nicht durchbringen, wenn man das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit schlechthin aufstelle.

Staatssekretär Krehle fragt an, ob auch Treuhand-Kanzleien zugelassen seien. Einige Anwälte hätten sich schon auf dieses Gebiet gestürzt. Er bitte darum, es möchte Vorsorge getroffen werden, daß derartige Dinge nicht um sich greifen, sonst werde daraus ein Geschäft und keine treuhänderische Verwaltung.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, in den Ausführungsbestimmungen sei niedergelegt, daß Treuhänder nur eine physische Person sein und eine Person nur eine Treuhänderschaft ausüben könne.

Staatssekretär Krehle wünscht, daß in den Ausführungsbestimmungen genau die Rechte des Treuhänders umrissen werden. In den letzten Tagen sei in einen Betrieb seiner Nachbarschaft ein Treuhänder gekommen, der sich von dem Betriebsinhaber sofort alles Bargeld und allen Schmuck habe aushändigen lassen.

Hierzu meint Staatsminister Roßhaupter, daß man solche Personen gleich verhaften solle.

Staatssekretär Ficker erkundigt sich, inwieweit Vorsorge getroffen sei, daß nicht Familienangehörige als Treuhänder eingesetzt werden können.

Hierauf erwidert Staatsminister Dr. Erhard, daß alle Treuhänder registriert und jeder Einzelfall nachgeprüft würde.

Staatssekretär Fischer hält es erforderlich, jetzt schon über diese Frage Bestimmungen zu treffen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die grundsätzliche Frage auf, ob Angehörige überhaupt als Treuhänder eingesetzt werden können. Er möchte diese Frage nicht in allen Fällen verneinen.

Hierzu erklärt Staatsminister Roßhaupter, daß bei der ersten Beratung in Frankfurt vom Hauptquartier ausdrücklich betont worden sei, daß keine Angehörigen eingesetzt werden dürften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält eine genaue Umschreibung des Begriffs „Angehörige“ für erforderlich. Ehegatten, Kinder und Geschwister dürften seiner Meinung nach im allgemeinen genügen. Er werde diese Frage in Stuttgart zur Aussprache bringen.

Staatsminister Dr. Terhalle hält die Gefahr bei Freundschaften für noch größer. Eine grundsätzliche Regelung sei aber nicht einfach. Die Hauptsache sei, daß im Einzelfall das Rechte getroffen werde.

Auch Staatsminister Dr. Erhard hält eine Regelung nicht für einfach. Es müßten auch für Leute Treuhänder eingesetzt werden, die zweifellos wieder rehabilitiert würden. Diesen könne man für die kurze Übergangszeit einen Treuhänder ihres Vertrauens nicht verweigern. Es kämen als Treuhänder auch Angestellte des Betriebes in Betracht, welche die sachlichen Voraussetzungen erfüllten. Man könne aber nie so enge Beziehungen nachweisen, daß man sofort an eine Schiebung denken müsse.

Staatsminister Dr. Terhalle gibt zu bedenken, daß man nicht so sehr nur an die städtischen Verhältnisse denken dürfe, als auch die ländlichen Verhältnisse berücksichtigen müsse, wo die verwandtschaftlichen Beziehungen viel größer und enger seien. Eine generelle Regelung halte er nicht für möglich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt den Standpunkt, daß in der Regel Angehörige nicht als Treuhänder eingesetzt werden sollen.

Staatsminister Roßhaupter möchte von der Einsetzung als Treuhänder in der Regel auch Angestellte des gleichen Unternehmens ausgeschlossen wissen.

Demgegenüber erklärt Staatsminister Seifried, daß es auch Angestellte gebe, die politisch verfolgt wären.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß diese aber wirtschaftlich nicht unabhängig seien. Man könne nicht alle Möglichkeiten ausschließen.

Staatsminister Erhard fügt hinzu, daß man aber mit dem vorliegenden Gesetz 95% der heutigen Mißstände beseitigen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß alle Bedenken ausgeräumt seien, wenn der Entwurf durch das Erfordernis der politischen Zuverlässigkeit für die Treuhänder, durch die bevorzugte Versorgung von politisch Verfolgten und den Ausschluß von nahen Angehörigen und Angestellten ergänzt sei. Er hält es für zweckmäßig, das Gesetz heute zu verabschieden.

Demgegenüber erklärt Staatssekretär Fischer, der heute nicht anwesende Staatsminister Schmitt habe mit dem Ministerpräsidenten vereinbart, daß heute nur die erste Lesung stattfinden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner kann sich an eine solche Vereinbarung nicht erinnern. Wenn das Gesetz morgen in Stuttgart beschlossen werde, könne sowieso nichts mehr geändert werden. Formell könne das Gesetz aber in einem späteren Ministerrat verabschiedet werden.

Staatsminister Roßhaupter meint, daß man die Ausführungsbestimmungen noch ändern könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, daß man die formale Beschlußfassung zurückstelle und dem nächsten Ministerrat Vorbehalten könne. Es müsse aber sehr rasch gehandelt werden.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich noch, wie es mit den kleinen Handwerkern und Geschäften bestellt sei, die keinen Treuhänder bezahlen könnten.

Staatsminister Dr. Erhard bezeichnet das als eine andere Frage. In solchen Fällen sei es dahin gekommen, daß diese Geschäfte unter starkem Druck abgegeben werden mußten. Er schlägt vor, ein Gesetz zu erlassen, das grundsätzlich alle Übertragungen von gewerblichen Unternehmungen für ungültig erklärt und unter Kontrolle nimmt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte alle Übertragungen, die nach 1933 erfolgt seien, auch wenn sie unter dem Schein des Rechtes vor sich gegangen seien, für ungültig erklären. Dieses Gesetz werde zweckmäßigerweise dem Parlament vorgelegt. Man könne aber auch daran denken, andere Bestimmungen in das Treuhändergesetz aufzunehmen.

Staatsminister Dr. Erhard hält ein eigenes Gesetz für zweckmäßiger. Von amerikanischer Seite erwarte er eine Genehmigung einer solchen Bestimmung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß das Wirtschaftsministerium Material sammeln und den Entwurf eines solchen Gesetzes vorlegen solle. Heute könne diese Sache nicht erledigt werden. Auch das Treuhändergesetz solle – da dies gewünscht werde – heute nicht endgültig verabschiedet werden. Er werde in Stuttgart die vorgeschlagenen Ergänzungen beantragen und sie auf jeden Fall in die bayerische Fassung hineinnehmen.6

[III. Verordnung über die Lizenzierung der Errichtung von Betrieben und Unternehmungen]

Staatsminister Dr. Erhard gibt weiter eine Verordnung über die Lizenzierung der Errichtung von Betrieben und Unternehmungen bekannt.7

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diese Bestimmungen als eine völlige Beschränkung der Gewerbefreiheit. Sie erschwere auch den Konsumvereinen die Errichtung von Filialen.

Staatsminister Dr. Erhard hält diese Bestimmungen heute für notwendiger denn je. Je kleiner das Sozialprodukt sei, desto größer sei die Anzahl der Menschen, die sich an seiner Verteilung beteiligen wollen. Man müsse dem entgegensteuern. Es bestehe zur Zeit eine wilde Inflation in Gründungen von Handelsunternehmungen.

Demgegenüber gibt Staatsminister Roßhaupter zu bedenken, daß es sich nicht nur um Handelsunternehmungen, sondern auch um gewerbliche Unternehmungen handle. Auf dem Lande bestehe z. B. ein großes Bedürfnis an Handwerkern. Alles dränge nach der Stadt. Er glaube nicht, daß man Ursache habe, derartige Dinge zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß er durchaus der gleichen Meinung sei. Die Gründung solcher Unternehmungen auf dem Lande wolle er fördern. In diesem Falle sei die Lizenzierung eine reine Formsache. Wo die Leute volkswirtschaftlich benötigt seien, gingen sie aber nicht hin. Vielleicht könne man sie durch die Verordnung dorthin drängen.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, wer die Entscheidung treffen solle. Wenn man die Konkurrenz bei der Frage, ob ein Betrieb notwendig sei, einschalte, werde niemals eine Notwendigkeit begutachtet. Es müßten das ganz unparteiische Instanzen sein. Im Handumdrehen könne man solche Gesetzentwürfe nicht erledigen, zu denen man früher mit Recht ziemlich langwierige Ausschuß-Verhandlungen und dann noch verschiedene Lesungen gebraucht habe. Solche Entwürfe sollten bei ihrer weittragenden Bedeutung den Mitgliedern des Ministerrats rechtzeitig vorgelegt werden, damit diese die Möglichkeit hätten, sich über die Fragen zu informieren und Stellung zu nehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob dieser Entwurf im Wirtschaftsausschuß in Stuttgart angenommen worden sei.

Dies wird von Staatsminister Dr. Erhard bejaht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich weiter, was diese Verordnung am gegenwärtigen Rechtszustand ändere. Solche Bestimmungen bestünden doch schon zum größten Teil.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, daß diese Verordnung sich nur gegen unlautere Konkurrenz wende. Er habe grundsätzlich keine Bedenken dagegen. Es gebe nicht viele Gebiete, die nicht schon erfaßt seien. Es gebe ja schon seit Jahr und Tag keine freie Wirtschaft mehr. Im wesentlichen handle es sich nur um eine Zusammenfassung mit gewissen kleinen Abänderungen.

Staatssekretär Krehle fürchtet, daß durch die neue Verordnung gewisse Überschneidungen im Behördenapparat vorkämen. Man müsse in der Verordnung die Zuständigkeiten klar regeln.

Staatsminister Erhard antwortet, daß die Ausführungsbestimmungen diese Zuständigkeitsregelung bringen werden.

Staatsminister Fendt führt aus, er würde es sehr begrüßen, wenn wir ohne dieses Gesetz auskommen könnten. Es bedeute die Privilegierung der bisherigen Besitzenden. Diese hätten sich bisher nicht bemüht, etwas Neues herbeizuführen, sie seien saturiert und machten nur Tauschgeschäfte. Er sehe keine Gefahr darin, wenn sich nun Leute bemühten, neu ins Geschäft zu kommen. Die Güterknappheit sei hoffentlich nur vorübergehend. Die neuen Leute könnten sich bewähren. Man solle keine mittelalterlichen Privilegien für die Besitzenden einführen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, die Dinge sähen in der Sphäre der Fertigung anders aus als in der Verteilung. Es seien wenig Leute da, die den Ehrgeiz hätten, etwas zu arbeiten, aber unendlich viele, die sich einen Warenposten beschaffen wollten, diesen dann austauschten und auf andere Art und Weise absetzen wollten. Die Mißstände seien ungeheuerlich. Bei produktiven Menschen sei er ganz der Meinung von Staatsminister Dr. Fendt. Aber man wolle die treffen, die nichts arbeiten wollten. Diese trügen, zum Schaden der Konsumenten, bei zur Verteuerung der Güter.

Staatssekretär Thunig stimmt dem bei. Der Grund sei der, daß die Leute keine Lust hätten, Handarbeit zu verrichten. Damit sei der Beweis erbracht, daß die Lage der Handarbeiter viel schlechter sei. Nun glaube er aber nicht, daß man auf dem Wege der Gesetzgebung eine Änderung erzielen könne. Es müßten auf andere Art und Weise Mittel und Wege gefunden werden, um für die Handarbeit einen Anreiz zu schaffen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß wir uns in einer seltsamen Lage befänden. Die Vertreter der freien Wirtschaft träten für Beschränkungen ein, die Anhänger der gesteuerten Staatswirtschaft redeten auf einmal von Gewerbefreiheit. Dieser Widerspruch erkläre sich aus der politischen Lage, in der wir uns heute befänden. Die Gewerbeordnung sei ursprünglich auf dem Standpunkt der schrankenlosen Gewerbefreiheit gestanden; sie sei aber jetzt vollkommen durchlöchert worden.8 Der Gedanke der Gewerbefreiheit habe sich nicht aufrecht erhalten lassen, weil die Interessenten sich vor der Schmutzkonkurrenz schützen wollten. Nun sei er ja der Meinung, die vorgeschlagenen Beschränkungen seien schon alle im geltenden Recht enthalten. Überdies müsse man unterscheiden: Handwerker gebe es viel zu wenig, dagegen sei es beim Handel geradezu verheerend. Die Zahl der Kleinhandelsgeschäfte nehme immer dann zu, wenn Leute ihre bisherigen sicheren Stellungen verlören. Er schlage vor, der Wirtschaftsminister solle feststellen lassen, welche Beschränkungen gegenwärtig bestünden und welche aufgehoben werden könnten. Beim Handel sei er durchaus der Meinung, daß die bestehenden Beschränkungen aufrecht erhalten bleiben sollten. Eine Entscheidung könne heute nicht getroffen werden.

Staatsminister Dr. Erhard fügt noch hinzu, daß wir heute die Möglichkeit hätten, unsere künftige Wirtschaft in eine gewisse Richtung zu drängen. Wir müßten alles darauf ablegen, die Arbeitskräfte in die Erzeugung zu drängen. Ein Verteilungsapparat in dieser Differenzierung rechtfertige sich nicht mehr. In der Erzeugung bräuchten wir jede Hand, nicht in der Verteilung.

[IV. Wiedereinführung des 9. Schuljahres für die höheren Lehranstalten in Bayern]9

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, in den nächsten 14 Tagen werde eine Konferenz der drei Unterrichtsminister der US-Zone stattfinden, in der auch über die Wiedereinführung des 9. Schuljahres für die höheren Schulen gesprochen werden solle. Er bitte, eine solche Verordnung erst dann zu erlassen, wenn auf dieser Konferenz darüber Einstimmigkeit erzielt worden sei. Er beantrage die Einführung des 9. Schuljahres und zwar auch für diejenigen Schüler, die im Schuljahr 1945/46 die 8. Klasse besuchten. Diese sollten erst nach Besuch der 9. Klasse das Reifezeugnis erhalten. Die Beschneidung auf 8 Klassen sei eine typische Nazi-Angelegenheit gewesen.10

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als einen Irrtum, da man auch in Österreich nur 8 Klassen gekannt habe.

Staatsminister Dr. Fendt fährt weiter, daß diese Einrichtung bei den Nazis vielleicht durch die österreichischen Verhältnisse angeregt worden sei.11 In Bayern sei man aber gewöhnt gewesen, die jungen Leute 9 Jahre studieren zu lassen. Es sei vorteilhaft, die jungen Menschen erst dann auf die Universität gehen zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner widerspricht dem ganz entschieden. Das 9. Schuljahr sei nichts als ein Jahr der Wiederholung gewesen. Es sei nichts Neues mehr gelernt worden. Der Lehrstoff könne mit Leichtigkeit in 8 oder auch 7 Jahren bewältigt werden. Der Wiedereinführung des 9. Schuljahres widerspreche er aus volkspolitischen Gründen ganz entschieden. Der Akademiker werde 19 bis 20 Jahre alt, bis er auf die Universität komme. Unsere Altvorderen seien mit 16 bis 17 Jahren auf die Universität gekommen und auch nicht dümmer gewesen. Der Akademiker komme so erst in sehr späten Jahren zu einer selbständigen Existenz. Bis dahin liege er auf dem Geldbeutel seines Vaters oder lebe von Unterstützungen. So komme es, daß er auch sehr spät heiraten könne. Das sei durchaus unerwünscht. Er sehe in der Wiedereinführung keinerlei Vorteile. Es führe dies nur zu einem zwecklosen Wiederkauen bereits gelehrten Unterrichtsstoffes. Er wende sich mit aller Entschiedenheit dagegen. Es könne ihm niemand klar machen, daß diese Einführung notwendig sei.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt demgegenüber, Österreich habe mit 8 Jahren auszukommen geglaubt, dagegen habe man in Deutschland immer 9 Jahre für erforderlich gehalten. In Zukunft kämen der Militärdienst und auch der Arbeitsdienst in Wegfall, so daß die jungen Leute mit 19 Jahren auf die Universität kämen. In den letzten 20 Jahren sei in Deutschland an der Konstruktion der höheren Lehranstalten herumexperimentiert worden und zwar vom musischen Gymnasium bis zum Reformgymnasium, um angeblich die Ausbildung in zwei größere Zweige und zwar nach der humanistischen und der naturwissenschaftlichen Seite aufzugliedern. Das habe sich als ein nutzloses Experiment erwiesen. Er werde in der nächsten Zeit einen Vorschlag bringen, wie auf einheitlicher Basis in einem 9jährigen Lehrgang der junge Mensch zur Hochschulreife gebracht werden solle. In dem Augenblick, in dem eine Einheitskonstruktion aufgestellt werde, die für die Jungen weiterer Schichten finanziell tragbar werden solle, die jetzt infolge der Differenziertheit vom Besuch höherer Lehranstalten zurückgehalten würden, weil sie aus der Familie herausgerissen werden, sei die Einführung des 9. Schuljahres erforderlich. Es solle in jedem kleinen Städtchen in Bayern eine 6klassige höhere Lehranstalt errichtet werden, so daß auch der Sohn des einfachen Bauern, Bürgers und Arbeiters studieren könne, ohne aus dem Familienkreis herausgerissen zu werden. In den größeren Städten werde er dann 9klassige Lehranstalten errichten können, die sich in einen humanistischen und mathematischen Zweig gliederten. So entstehe ein einheitlicher geschlossener Bildungsblock, der den weitesten Kreisen des einfachen Volkes das Studium erlaube, da er ein typisiertes gemeinsames Bildungserlebnis zur Grundlage habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet ein, daß dieser Plan mit der Verlängerung der Schulzeit nichts zu tun habe.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt hiezu, daß er für einen solchen Aufbau 9 Jahre brauche, um das Bildungsgut, das seit dem Mittelalter gewachsen sei, an die Leute heranzubringen. Er wisse selbst, daß die 9. Klasse eine sehr behagliche Klasse gewesen sei, aber jetzt habe die naturwissenschaftliche Entwicklung zwangsweise ein sehr großes Bildungsmaterial an uns herangeführt. Heute müsse auch bei der humanistischen Konstruktion, die früher nur Sprachen als Bildungsgut vermittelt habe, notwendigerweise auch der naturwissenschaftliche Zweig dazu genommen werden zu einem Gesamtbildungsgut, das für 8 Jahre schon zu groß sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich in keiner Weise für überzeugt. In der Schweiz besuchten die Kinder 6 Jahre die Primar-Schule, dann komme ein Unterricht von 6 1/2 Jahren an den höheren Lehranstalten hinzu. Auch dort kämen die jungen Menschen in einem früheren Alter auf die Hochschule. Das 9. Schuljahr sei vollkommen überflüssig. Es könne ihm da kein Philologe etwas vormachen. Es handle sich um eine absolut reaktionäre Maßnahme, die er nicht mitmachen werde. Diese Sache müsse man dem Parlament überlassen. Er weigere sich, eine derart einschneidende Maßnahme, die den weniger Besitzenden das Studium noch erschwere, durchzuführen. Er kenne das Gebiet selbst, er wisse, nach welch vorsintflutlichen Methoden heute noch gearbeitet werde. Er werde die Sache dem künftigen Parlament Vorbehalten, da man eine solche Maßnahme nicht durchführen könne, ohne das Volk um seinen Willen zu befragen.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, es habe an sich nicht viel Zweck, wenn er noch spreche. Er sei kein Philologe, stehe aber den Studenten ziemlich nahe und habe sehr häufig gehört, daß sie es bedauern, daß ihre Ausbildung nicht durch die 9. Klasse noch weitergeführt werden könnte, sondern in der 8. Klasse abgebrochen worden sei. Er habe selbst empfunden, daß die Ausbildung früher häufig ein Jahr zu lang gedauert habe, aber deswegen, weil man vor dem Besuch der höheren Lehranstalten anstatt 4 Jahre 5 Jahre Volksschule verlangt habe. Tatsächlich wäre es aber besser, wenn man 4 Jahre Volksschule zugrunde lege und dann den vom Kultusminister vorgesehenen Aufbau darüber setze. Es ergäben sich dann 13 Jahre gegenüber 12 1/2 Jahren in der Schweiz. Diese Differenz scheine ihm doch nicht so erheblich.

Staatssekretär Thunig erklärt, er wolle die vom Ministerpräsidenten angeführten Gründe nicht wiederholen. Sie erschienen ihm aber berechtigt. Man habe das Gefühl, als Begründung für die Heraufsetzung der Schulzeit werde angegeben, daß sie von den Nazis auf 8 Jahre herabgesetzt worden sei. Das sei aber kein Grund. Eine ganze Reihe junger Leute habe ihr Studium nicht fertig machen können. Wir bräuchten aber diese Jugend, die jetzt ihr Studium weiterführen müsse. Es handle sich hier um Kräfte, die noch nicht so verdorben seien. Diese Überlegung spreche zweifellos für eine Verkürzung der Schulzeit. Es erscheine ihm nicht genügend begründet, daß die Qualität durch eine Zeitquantität erreicht werden könne. Wo der Wille vorhanden sei, könne man auch mit 8 Jahren auskommen, ganz abgesehen von der sozialen Seite. Man müsse die Lehrer hören, ebenso die Schüler und auch die Eltern. Er halte es für absolut verfrüht, heute darüber eine Entscheidung zu treffen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner unterstreicht diese Ausführung. Wir hätten den Ausfall einer ganzen Generation. Die Leute zwischen 20 und 35 Jahren fehlten uns heute. Wir bräuchten aber so rasch als möglich einen akademischen Nachwuchs. Eine Verlängerung der Schulzeit sei deshalb ganz und gar nicht am Platze. Wir müßten sogar vielmehr Notexamina einführen. Auch die soziale Seite spreche gegen die Verlängerung der Schulzeit, ebenso die volkspolitische. Er bedauere es, deutlich werden zu müssen. Aber der Akademiker komme heute erst mit 28 bis 30 Jahren zur Heirat. Vorher habe er ein Verhältnis, hernach werfe er dieses weg und heirate mit 32 bis 35 Jahren ein reiches Mädchen. Das seien ungesunde Zustände. Er lehne es ab, zur Verlängerung eines solchen Zustandes beizutragen. Er bitte daher, dieses Gesetz zurückzustellen. Darüber hinaus bitte er, den Ministerrat mit derartigen Gesetzen von einschneidender Bedeutung nicht plötzlich zu überfallen. Es gehe nicht an, daß solche Entwürfe plötzlich auf den Tisch des Hauses gelegt würden, ohne daß man vorher Gelegenheit habe, in statu nascendi dagegen Einspruch zu erheben. Es sei Vorschrift, daß alle Gesetze vorher dem Justizministerium zur Begutachtung eingereicht werden müßten.12 So gehe es nicht weiter. Wir hätten zwar nicht mehr so viel Zeit wie beim Parlamentarismus, aber so gehe es auch nicht. Wir hätten gegenüber dem Parlament den Vorteil, daß die Sache nur im Ministerrat beraten werden müßte. Vorher müsse man aber die Entwürfe zu Gesicht bekommen. Er bitte, das Gesetz zurückzustellen. Er werde es für das künftige Parlament zurücklegen. Eine so weittragende Entscheidung, gegen die so viele Gründe sprechen, könne im gegenwärtigen Zustand nicht getroffen werden.

Hierauf wird dieser Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt.

[V. Vorbereitung des Länderrats in Stuttgart am 8. 1. 1946]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die Tagesordnung für den Länderrat in Stuttgart am 8. Januar bekannt,13 weiter einen Brief über die Bildung eines Arbeitsstabes für Landwirtschaft in Stuttgart. Es entwickle sich dort ein großer bürokratischer Apparat. In München entstünde eine Behörde, die diese Fragen bearbeite und in Stuttgart eine gleiche, die dasselbe tue. Auf diese Art kehre man wieder zur Doppelspurigkeit zurück. Wie sehr das Generalsekretariat aufgebläht werden solle, gehe aus einem weiteren Schreiben des Generalsekretärs vom 19. 12. 1945 hervor, das ebenfalls zur Verlesung gebracht wird. Das Generalsekretariat verlange hier für sich 32 Beamte. So sei die Sache nicht gedacht gewesen. Aber das sei immer so. Wenn eine solche Behörde eingerichtet sei, wolle sie kraft des Prinzips der Ausbreitung immer größer werden. Er sei der Ansicht, daß wir, weil wir die Kosten tragen müßten, ein Interesse daran hätten, die Dinge nicht zu weit treiben zu lassen. Was notwendig sei, müsse bewilligt werden; aber man müsse etwas bescheidener anfangen und dann je nach Bedarf das eine oder andere hinzufügen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, im Wirtschaftsausschuß sei auch von einem ständigen Arbeitsstab gesprochen worden. Er habe erreicht, daß dieser auf zwei Leute beschränkt werde. Interessant sei, daß das Bestreben, in Berlin Zentralstellen zu errichten, im Augenblick außerordentlich lebhaft sei.14 Die Herren des Kontrollrats suchten sich dafür in den Ländern die geeigneten Kräfte. Diese Stellen in Berlin würden sehr bald errichtet werden, dann werde der Länderrat in Stuttgart verschwinden. Es habe keinen Zweck, etwas aufzubauen, von dem man wisse, daß seine Lebensdauer nicht sehr groß sei.

Ministerialdirektor Dr. Kraus führt aus, es sei von bayerischer Seite eine größere Ausarbeitung gemacht worden, die gegen diese uferlose Ausbreitung Stellung nehme und auch auf den letzteren Punkt hinweise.15 Der Herr Ministerpräsident werde in Stuttgart auch gegen diese Aufblähung Stellung nehmen. Dort sei ein großes Regierungsamt geplant. Das gehe auch gegen die Absichten der Militärregierung, wie aus der Verfügung betreffend die Stärkung der Regierungsgewalt in den Ländern hervorgehe,16 in der es heiße, das Büro solle klein sein und keinerlei Zentralgewalt haben.17 Von dieser Stellungnahme würden die Minister noch unterrichtet werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner geht dann auf einzelne Punkte der Tagesordnung ein.

Zu 2 b [Berichte und Anträge des Ausschusses für Flüchtlingswesen] Nr. 7 und 8 erklärt er, diese Regelung sei nicht Sache der Ministerpräsidenten-Konferenz, sondern der einzelnen Länder.18

Staatsminister Seifried erklärt sich hiermit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt weiter, der Antrag zu 2 c [Berichte und Anträge des Ausschusses für Verkehr PTT] Nr. 2 scheine ihm sehr weit zu gehen, vor allem in Bezug auf den Landstraßenverkehr.19

Staatsminister Seifried führt aus, hier handle es sich größtenteils um den Kraftwagenverkehr, den sogenannten Überlandverkehr. Er wisse nicht, ob der Ausdruck „Verkehrsdirektorium“ richtig sei. Ein technisches Verkehrssekretariat genüge seiner Auffassung nach vollständig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für entscheidend, welche Zuständigkeit dieses Verkehrsdirektorium haben solle.20

Staatsminister Dr. Erhard erklärt es für unmöglich, Eisenbahn, Schiffahrt und Transport auf der Landstraße zusammenzufassen. Vor allem der Landstraßentransport könne unmöglich dem Verkehrsdirektorium unterstehen, sondern nur dem Bayerischen Verkehrsministerium. Diese drei Dinge seien nicht gleichartig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für erforderlich, auch beim Schifffahrtswesen zu einer anderen Vereinbarung zu kommen.

Ministerialdirektor Dr. Kraus erklärt, daß die vorgeschlagene Regelung dem Verkehrsdirektorium mehr Zuständigkeiten gebe, wie sie bisher das Reich gehabt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Auffassung an.

Auch Staatssekretär Thunig ist der Auffassung, daß man sich dagegen wenden müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte klare Richtlinien für die morgige Besprechung haben.21 Bezüglich der Eisenbahn werde man wohl aber nichts unternehmen können.

Ministerialdirektor Dr. Kraus betont, daß es sich hier um die Frage handle, welche Aufgaben das Verkehrsministerium noch haben solle. Man solle diesem Plan auch hinsichtlich der Eisenbahn nicht zustimmen, hinsichtlich des Straßenverkehrs und der Binnenwasserstraßen aber unter keinen Umständen. Die Binnenwasserstraßen seien bisher von uns finanziert worden. Wenn es nach diesen Vorschlägen gehe, habe das Land überhaupt keine Zuständigkeiten mehr und ebenso das Verkehrsministerium. Es müsse angestrebt werden, daß diese Einrichtung zurückgestellt werde und daß zuvor eine Abgrenzung der Zuständigkeit mit den auch von den Amerikanern gewollten Verkehrsministerien vorgenommen werde.

Staatsminister Dr. Terhalle hält das Wort „Verkehrsdirektorium“ für entscheidend. Gewisse Zentralisierungstendenzen steckten in der Materie überhaupt. Diesen sollte man Rechnung tragen, indem man eine technische Zentralisierung vornehme. Ob es aber dabei bleibe, scheine ihm sehr zweifelhaft. Es sei sehr unzweckmäßig, im Moment eine Zwischeninstanz zu schaffen mit diesen weitgehenden Kompetenzen. Was wir brauchen könnten, sei eine Koordinationsstelle, die eine weitgehende technische und wirtschaftliche Abstimmung vornehme. Gewisse Konzessionen werde man wohl machen müssen, aber die Einrichtung eines Direktoriums halte er nicht für richtig.

Staatsminister Dr. Erhard wiederholt, daß Eisenbahn, Schiffahrt und Straßenverkehr nicht auf einer Ebene lägen.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt erklärt hiezu, es seien aber gewisse Richtlinien vorhanden, die von den Amerikanern aufgestellt seien. Er gibt diese Richtlinien bekannt. Was in diesen Anordnungen stehe, sei teilweise wortwörtlich übernommen in den Ziffern 2 und 322 der Anträge des Verkehrsausschusses. Diese Anordnungen seien für uns verbindlich. Sie seien wie alle amerikanischen Verfügungen ziemlich verschwommen. Er habe aber von ihnen folgenden Eindruck gewonnen:

Die Amerikaner wollten haben, daß insbesondere Schiffahrt und Eisenbahn für die Zone gemeinsam betrieben würden, daß aber der Einfluß der Länder durch die Schaffung dieses Direktoriums gesichert werden solle, das über der Oberbetriebsleitung und über der Schiffahrtsleitung stehe. Man müsse einen Fachmann, der die Interessen des Landes vertrete, abordnen. Dies koste wieder Leute, die nicht vorhanden seien. Jedenfalls denke man daran, gegenüber den Oberbetriebsleitungen eine übergeordnete Behörde zu schaffen, die von den Ländern gesteuert werde. Man könne sich die Sache auch so denken, daß man die Wasserstraßendirektion und die Oberbetriebsleitung lasse und an ihre Spitze ein Triumvirat stelle. Dieses sei verantwortlich und müsse alle wichtigen Verfügungen mitzeichnen. Wir bräuchten hierzu einen Mann, von dessen Durchschlagskraft aber alles abhänge. Die ganzen Fragen seien noch ziemlich offen. Zu ihrer Erledigung sei eine eigene Sitzung notwendig, da sie nicht innerhalb einer halben Stunde besprochen werden könnten. Es werde zweckmäßig sein, abzuwarten, bis das neue bayerische Verkehrsministerium seinen Betrieb aufgenommen und sich mit den Einzelheiten befaßt habe. Es sei heute außerordentlich schwer, für den morgigen Länderrat irgendwelche verbindlichen Beschlüsse zu fassen.

Demgegenüber bemerkt Ministerialdirektor Dr. Kraus, wir seien sehr gedrängt worden, unsere Vertreter zu benennen und es sei uns schon der Vorwurf gemacht worden, wir hätten keine Vertreter geschickt. Er wisse nicht, ob wir die Sache so hinausschieben könnten.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt erklärt, das Transportbewegungsbüro sei inzwischen schon gegründet und vorläufig besetzt worden. Dr. Eisele23 sei aber der ungeeignetste Mann für föderalistische Belange.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, er werde morgen versuchen, die Sache hinauszuschieben und werde darauf hinweisen, daß Bayern einen ähnlichen Befehl von General Truscott zu erwarten habe. Im übrigen müsse die Errichtung des Verkehrsministeriums abgewartet werden.

Zu Antrag Nr. 4 2 c stellt er fest, daß der Länderrat sich mit solchen Kleinigkeiten nicht befassen solle. So etwas könne man schriftlich erledigen.24

Hierzu meint Staatsminister Dr. Erhard, daß die Mietpreise sowieso schon feststünden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt an, ob die in Ziffer 5 erwähnte Sache bereits endgültig sei.25

Hierauf erwidert Oberpostpräsident Dr. Geiger, die Amerikaner hätten Stuttgart als Sitz der Oberpostdirektion vorgesehen. Der frühere Staatssekretär Sautter26 sei aber vom Kontrollrat in Berlin beauftragt worden, eine neue Zentralleitung der Reichspost in Berlin aufzustellen. Bis vor sechs bis acht Wochen seien die Amerikaner der Meinung gewesen, diese Sache müsse wegen des Widerspruchs der Franzosen zurückgestellt werden. Heute stünden sie auf dem Standpunkt, daß es auch ohne die Franzosen gemacht werde. Staatssekretär Sautter, der ein ausgezeichneter Fachmann sei, habe sich bereit erklärt, die Leitung der Zentralstelle zu übernehmen. Er rechne damit, daß er demnächst nach Berlin berufen werde. Was die Amerikaner jetzt in Stuttgart vorhätten, sei nur ein Behelf, bis die Zentralstelle in Berlin ausgebaut sei. Für die englische Zentrale sei etwas ähnliches in Salzuflen gemacht worden.27 Die Oberdirektion in Stuttgart habe voraussichtlich keine lange Lebensdauer. Ob sie überhaupt tätig werde, sei auch noch eine Frage. Vor allem fehle es an Personal. Allerdings könnte sie mit Insassen des Ministeriallagers in Essen, das Ende Januar aufgelöst werde, besetzt werden.28

Reichspostpräsident Dr. Geiger gibt anschließend noch den Beschluß des Verkehrsausschusses vom 10. Dezember bekannt.29 Man sehe, daß der Betrieb des Reichspostministeriums für die US-Zone in Stuttgart aufgebaut werden solle. Für den Betrieb sei es an sich ein Fortschritt. Hoffentlich sei die Sache aber nur vorübergehend.30

Ministerialdirektor Dr. Kraus erklärt, es erhebe sich noch die Frage des Ausgleichs der Zuständigkeiten zwischen der Zentralstelle in Stuttgart und dem Bayerischen Verkehrsministerium. Aus einer württembergischen Zuschrift gehe hervor, daß die Württemberger anscheinend auch mit diesen Zentralstellen nicht so ganz einverstanden seien. In Württemberg bestehe bereits ein Postministerium. Wir hätten von den Amerikanern den Auftrag, Verkehrsministerien einzurichten.31 Diese müßten dann doch auch Zuständigkeiten haben, sonst seien sie einfach lächerlich. Der Ministerrat müsse festlegen, welche Zuständigkeiten dieses Ministerium für sich in Anspruch nehme und wie es mit den bereits errichteten und noch zu errichtenden Stellen koordiniert werde. Man könne im Länderrat dahin vorgehen, daß man versuche, die Entscheidung dieser Frage noch aufzuschieben. Dem, was Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt über die Einrichtung des Verkehrsdirektoriums ausgeführt habe, glaube er entnehmen zu müssen, daß mehr an eine Überwachung gedacht sei, so daß für uns noch materielle Zuständigkeiten herauskämen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er werde morgen die grundsätzliche Frage aufwerfen, ob es angesichts der geplanten Regelung in Berlin überhaupt noch einen Zweck hat, in Stuttgart vorübergehende Einrichtungen zu schaffen.

Zu Nr. 632 meint Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß dieser Antrag so ausgelegt werden könne, daß, wenn ein anderes Land schlechte Straßen habe, Bayern mitzahlen müsse. Er müsse schon sagen, daß das eine starke Zumutung sei.

Ministerialdirektor Dr. Kraus ist der Meinung, bezüglich Eisenbahn und Post bestehe eine Finanzgemeinschaft. Die Defizite müßten also auch von diesen Finanzgemeinschaften getragen werden und nicht von den Ländern. Bezüglich der Binnenwasserstraßen und der Landstraßen sei die Sache anders.

Zu Ziffer 733 führt Ministerpräsident Dr. Hoegner aus, Bayern habe zwar am meisten zu zahlen, aber am wenigsten zu sagen.

Staatsminister Dr. Erhard warnt vor einer Verewigung dieses Verteilungsschlüssels. Wenn etwas zu verteilen sei, z. B. Kohlen, dann werde von den anderen Ländern der Schlüssel angezweifelt. Nur bei den Lasten werde er in Anwendung gebracht. Im vorliegenden Falle müsse man auf die Verkehrsdichte abstellen, dann entfielen auf Bayern niemals 50%.

Staatsminister Seifried fügt hinzu, daß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Württembergs größer sei als die des Agrarlandes Bayern.

Ministerialdirektor Dr. Kraus schlägt vor, daß bei Einrichtungen, bei denen die Rechte der Länder gleich seien, wie z. B. beim Generalsekretariat, man die Kosten dementsprechend auch dritteln müsse.

Staatsminister Dr. Erhard schlägt vor, im vorliegenden Falle von den Tonnenkilometern auszugehen, dann entfalle auf Bayern voraussichtlich 1/3.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, er habe deswegen schon mit dem hessischen Finanzminister34 Auseinandersetzungen gehabt. Bei Institutionen der Verwaltung könne man nach der Kopfzahl aufteilen. Dies sei aber unerträglich bei allen ökonomischen Einrichtungen, vor allem auf dem Gebiete des Verkehrswesens, da in Bayern die Verhältnisse ganz anders seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß zu Ziffer 2 d [Berichte und Anträge des Ausschusses Energie] der Tagesordnung die Anträge noch nicht eingelaufen seien.

Zu den Anträgen zu 2 e [Berichte und Anträge des Ausschusses Export und Import] sei nicht viel zu bemerken.

Bei dem Antrag zu 2 f [Berichte und Anträge des Ausschusses Wirtschaft, Industrie und Handel] Nr. 1 [Besetzung des Ausschusses und seiner Unterausschüsse] solle man anstelle des Ausdrucks „Bevollmächtigter“ den Ausdruck „Vertreter des Ausschusses“ wählen. Bevollmächtigter sei der Vertreter des Landes Bayern in Stuttgart.

Zu den Anträgen zu Ziffer 2 g [Berichte und Anträge des Ausschusses Arbeit und Sozialversicherung] erteilt Ministerpräsident Dr. Hoegner Staatsminister Roßhaupter das Wort.

Dieser erklärt, daß es sich hier um Beschlüsse handle, die nur auf dem Papier stünden. Groß-Hessen, das in einer finanziellen Klemme sei, lege Wert auf eine Zusammenlegung der verschiedenen Versicherungen. Dadurch erhoffe es sich eine Belebung der Finanzen. Im Gegensatz zu Bayern sei Groß-Hessen in der Lage, nur alle zwei Monate Renten zahlen zu können. Er habe gesagt, ob man in Hessen der Meinung sei, daß, wenn man zwei Kranke in ein Bett lege, diese dann eher gesund würden. Darauf sei ihm geantwortet worden, Bayern sei finanziell günstiger gestellt. Wir müßten die Lasten übernehmen. Gegen die Zusammenlegung der verschiedenen Versicherungen machten sich jetzt lebhafte Bestrebungen geltend. Man solle so weitgehende Maßnahmen jetzt nicht treffen, sondern bis zur Einberufung der Parlamente warten; ein Standpunkt, den er zwar absolut teile, der aber leider bei der Mehrheit in Stuttgart keinen Anklang finde. Ihm scheine jedoch, daß die Militärregierung auf diesen Einwand eingehen werde. Mit all diesen Fragen beschäftige man sich jetzt zum dritten Male. Es habe keinen Sinn, wieder reihenweise Anträge zu stellen, nachdem die früheren Anträge von der Militärregierung noch nicht verbeschieden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt, welche Haltung er in Stuttgart zu diesen Anträgen einnehmen solle.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er würde nichts dabei finden, wenn diesen Anträgen zugestimmt werde. Die Sache sei zunächst ohne Bedeutung.

Staatsminister Seifried bemerkt zu den Ziffern 3 und 8 der Anträge, daß die Versicherten jetzt mehr Beiträge zahlen müßten, die Rentenzahlungen aber wohl nicht mehr erleben werden.35

Staatsminister Roßhaupter erwidert hierauf, daß die Heraufsetzung der Altersgrenze nicht viel ausmache, da ein Versicherter, wenn er früher invalid werde, die Rente bekomme. Man müsse einen Unterschied machen zwischen Invalidenversicherung und Altersversicherung. Was die Beitragsregelung anlange, so gehe man von dem Bestreben aus, die ganze Arbeitsverwaltung wieder selbständig zu machen, wobei sich diese auch wieder selbst zu finanzieren habe. Jetzt sei es so, daß ein Teil der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zum Reichsstock abgegeben werden müsse an die Invaliden- und Angestelltenversicherung. Das solle in Zukunft wegfallen, jede Einrichtung solle sich selbst finanzieren, dem könne man zustimmen.

Ministerialdirektor Dr. Kraus schlägt vor, daß der Finanzminister zu den Anträgen zu Ziffer I Nr. 1 und 2 Stellung nehmen solle.36

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, er kenne die genaue Höhe der Zuschüsse nicht. Für Bayern kämen aber etwa 25 bis 30 Millionen Mark in Betracht. Es sei jedoch ganz unmöglich, an der Sozialversicherung etwas zu ändern, man müsse um so mehr durchhalten, weil in absehbarer Zeit eine Neuordnung kommen solle. Wenn die Zuschußleistung notwendig sei, könne man nichts daran ändern. Er dürfe annehmen, daß es darum gehe.

Hierzu erklärt Staatsminister Roßhaupter, daß diese Anträge sich nicht auf Bayern beziehen, sondern nur auf Württemberg-Baden und Groß-Hessen, weil diese Staaten im Gegensatz zu Bayern nur von Zeit zu Zeit einen Zuschuß gewähren.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, ob die Auswirkungen der Heraufsetzung der Altersgrenze auf 70 Jahre so groß seien, daß sich die Einführung dieser Maßnahme, die nach außen hin sehr schlecht wirke, rentiere.

Staatsminister Roßhaupter verneint dies vom bayerischen Standpunkt aus. Die Groß-Hessen wollten aber zeigen, daß sie bereit seien, Opfer für die Versicherten festzulegen, um das Land zu veranlassen, Zuschüsse zu geben. Praktisch und finanziell habe diese Maßnahme keine Bedeutung.

Staatsminister Seifried erklärt demgegenüber, daß sie aber eine sehr große politische Bedeutung habe.

Staatssekretär Krehle findet, daß durch diese Anträge die besser Gestellten auf das Niveau der schlechter Gestellten hinunter gedrückt würden und zwar die Angestellten auf das Niveau der Invalidenversicherung. Man solle doch umgekehrt verfahren. Zur Zeit sei es zwar nicht möglich, aber er warne davor, Schule zu machen. Er schlage vor, die Altersversicherung mit 65 Jahren zu gewähren und lediglich ein Ruhen bis zum 70. Lebensjahre vorzusehen. Die Berufsunfähigkeit in der Angestelltenversicherung auf 66 2/3% heraufzusetzen, bedeute ebenfalls eine derart wesentliche Verschlechterung, die politisch sehr schlecht wirke. Man solle zu diesen Dingen nicht ohne weiteres ja sagen, bevor nicht auch die Versicherten gesprochen hätten.

Staatsministert Roßhaupter erklärt, er stehe grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß man solche Dinge nicht ohne Parlament entscheiden könne.

Staatssekretär Krehle führt weiter aus, man solle nur das machen, was unbedingt nötig sei und im übrigen das Parlament abwarten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man könne sich bei der Altersgrenze auch auf den Standpunkt des Beveridge-Planes37 stellen, daß die Versicherten für jedes Jahr, das sie weiter arbeiten, einen Zuschlag bekommen.

Staatssekretär Krehle meint, daß dieser Vorschlag bei dem großen Facharbeitermangel sehr zu erwägen sei.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, es sei ein Unding, wenn wir sozusagen auf dem Weg der Notverordnung die Dinge so regelten, wie es die anderen haben wollten, während man damit rechnen müsse, daß die Parlamente die Sache wieder zurückdrehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich wieder, wie er sich in Stuttgart verhalten solle. Wenn er nicht zustimme, komme kein Beschluß zustande.38

Staatsminister Roßhaupter antwortet, wenn ein solcher zustandekomme, wäre er nicht im Interesse der Arbeiter. Es sei nicht schade, wenn kein Beschluß gefaßt werde, vor allem nicht bezüglich der Ziffern 3, 4, 6 und 9.39

Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt seinen Standpunkt dahin zusammen, daß diese Dinge den Parlamenten vorbehalten bleiben sollen.

Staatsminister Roßhaupter fügt hinzu, daß diese Dinge ja auch reichsrechtlich geregelt werden müßten. Zu I Ziffer 13, wonach die betrieblichen Unterstützungseinrichtungen für Zwecke der Sozialversicherung herangezogen werden sollen, erklärt er, daß der Württembergische Wirtschaftsminister40 darauf hingewiesen habe, daß die Firma Bosch allein 20 Millionen Unterstützungsfonds besitze, daß dann diese Unterstützungseinrichtungen wegfielen und die Arbeiter von Bosch das Nachsehen hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diese Bedenken als berechtigt. Es sei dann eine einfache Enteignung ohne Entschädigung.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet den Antrag I Nr. 241 als eine Unmöglichkeit. Hierzu könne man nur sagen, daß hiefür noch nicht der Zeitpunkt gekommen sei. Wenn man in einem Falle Reichsschatzanweisungen zum Anschaffungswert abkaufe, müsse man es in allen Fällen tun. Dann gebe es kein Halten mehr; auch vom währungspolitischen Standpunkt aus sei es ganz unmöglich. Die Zusicherung der Hilfe für den Notfall bleibe aber selbstverständlich.

[VI. Bestellung eines Staatskommissars zur Nachprüfung des Dienstbetriebs des Bevollmächtigten für den Nahverkehr]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es sei ihm von den Amerikanern nahegelegt worden, bestimmte Betriebe zu überprüfen, ob Beamte bestochen worden seien. Es werde zwar immer viel geredet, aber es scheine auch in Wirklichkeit etwas nicht zu stimmen. Er glaube, es läge im Interesse der Behörde selbst, daß die Verhältnisse nachgeprüft würden. Er stelle sich vor, daß ein unabhängiger Richter hier einmal nach dem Rechten sehe und alles nachprüfe.42

Staatsminister Dr. Erhard begrüßt diesen Antrag außerordentlich. Er selbst sei der Sache schon nachgegangen. Wenn man aber jemand bestimmten fassen wolle, zerfließe die Sache unter den Fingern. Er selbst habe den Bevollmächtigten für den Nahverkehr schon abberufen wollen, nicht weil er bestochen sei, sondern weil er ihn für unfähig halte.43 Er sei überzeugt, daß auf der Ebene des Straßenverkehrs die größten Durchstechereien vorkämen. Dies gehe hinunter bis zu den Fahrbereitschaften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, auch ihm sei bekannt, daß gewisse Anträge einfach verschwinden.

Der Antrag auf Bestellung eines Staatskommissars zur Nachprüfung des Dienstbestriebes des Bevollmächtigten für den Nahverkehr wird einstimmig angenommen.44

[VII. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an das Bayerische Hilfswerk für die durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den Entwurf der Verordnung.45

Staatsminister Dr. Terhalle regt an, auch das Finanzministerium einzuschalten und zu diesem Zweck in § 3 hinter den Worten „Staatsministerium des Innern“ die Worte zu setzen „Im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen“.

In dieser Fassung wird die Verordnung einstimmig genehmigt46

Staatsminister Roßhaupter kommt noch einmal auf die Tagesordnung des Länderrats vom 8. 1. 1946 zurück und regt an, den Anträgen zu Ziffer 2 g II und III zuzustimmen.47

Diese Anregung wird angenommen.

[VIII. Errichtung einer eigenen Abteilung für das Postwesen im Verkehrsministerium]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt hierzu mit, die Militärregierung wünsche, daß eine eigene Abteilung für das Postwesen im Verkehrsministerium eingerichtet werde, damit die Post nicht von der Eisenbahn überritten werde.48

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

[IX. Grundsätze für die Ruhestandsversetzung von Beamten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Vorlage des Innenministeriums49 mit Rücksicht auf die Dienstanweisung vom 1[1]. Dezember 194550 noch einmal überarbeitet werden müsse.51

[X. Finanzrahmen 1946]

Staatsminister Roßhaupter regt an, sich einmal mit der Finanzlage zu beschäftigen. Bald komme das Frühjahr und damit der Wiederaufbau, dann müsse man wissen, was zur Verfügung stehe. Bis jetzt habe man schon aus dem Landeswohnungsfürsorgefonds 40 Millionen Mark entnommen. Dieser Fonds sei jedoch nicht unerschöpflich.

Staatsminister Dr. Terhalle begrüßt diese Frage und bittet die Minister, ihm zu sagen, wie sie sich den Etat für dieses Jahr vorstellen. Aus einer Mehrzahl von Ministerien habe man hierüber noch keine Nachrichten herausholen können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für sehr schwierig, für die einzelnen Ministerien auch nur einen ganz rohen Etat aufzustellen. Die Justiz sei zur Zeit in der Errichtung der einzelnen Gerichte begriffen. Das sei eine sehr langwierige Sache und man habe noch überhaupt keinen Überblick. Ähnlich werde es bei den anderen Ministerien sein. Dazu komme, daß man fast tagtäglich eine neue Behörde einrichten müsse, wie z. B. jetzt das Waffenamt52 im Rahmen des Ministerpräsidiums. Weiter seien eine ganze Anzahl von Beamten entlassen worden. Es bestehe die Möglichkeit, daß eine Reihe solcher Beamter nach dem Denazifizierungsgesetz wieder eingestellt werde oder Ruhegehalt bekomme. Das alles seien Fragen, die erst innerhalb des nächsten halben Jahres abgewickelt werden könnten. Aus diesen Gründen sei es außerordentlich schwierig, sich auch nur eine annähernde Vorstellung zu machen.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, daß er diese Einwände leicht noch vermehren könne, z. B. in Richtung Flüchtlingsfürsorge oder Besatzungskosten. Draußen im Lande bei den Regierungskassen sei man nicht mehr weit entfernt von der Desorganisation. Es sei fast ein Wunder, daß es überhaupt noch gehe. Man müsse rein gefühlsmäßig steuern und dafür sorgen, daß man mit den sehr stark zurückgegangenen Steuern leidlich auskomme. Im nächsten Ministerrat werde er darüber Vortrag halten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß sich der Finanzminister mit seiner Steuerpolitik danach einrichten müsse.

[XI. Finanzierung der Flüchtlingsfürsorge]

Staatsminister Seifried möchte grundsätzlich die Frage der Finanzierung der Flüchtlingsfürsorge geklärt haben. Bis jetzt sei man noch nicht zu einer Lösung gekommen, die der Sache auch nur annähernd gerecht werde. Es sei vorgeschlagen worden, eine öffentlich rechtliche Körperschaft zu bilden, die teilweise durch Selbsthilfe die Sache finanziere. Das sei aber unmöglich. Zur Zeit zahlten die Flüchtlingskommissare zum Teil aus ihrer eigenen Tasche, weil die Städte oder die Landräte sich weigerten, überhaupt etwas zu bezahlen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, ein Gesetz könne man rasch machen, aber es sei dann die Frage, ob die Lösung gerecht sei. Er bitte um einen Gesetzesvorschlag; irgendjemand müsse die Kosten tragen, wahrscheinlich das Land.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, die Finanzfrage müsse man mit der Frage des organischen Einsatzes der Flüchtlinge verbinden. Die Flüchtlingsfürsorge bilde den wichtigsten Posten des Etats. Bei den Besatzungskosten könne man sowieso nichts machen. Das Flüchtlingsproblem könne nur gelöst werden in Zusammenfassung von Finanz- und Wirtschaftspolitik. Es sei selbstverständlich unmöglich, daß die Gemeinden die Kosten bezahlen könnten. Der Staat als solcher werde eintreten müssen. Dafür brauche man kein Gesetz. Die Grundfragen müsse man jedoch einheitlich mit den anderen Ländern regeln.

[XII. Staatskommissar für die Betreuung der politisch Verfolgten]

Staatsminister Seifried erklärt, wir hätten gegenwärtig eine Hausse in Staatskommissariaten. Nun wünschten die Kz'ler auch einen Staatskommissar. Nachdem für die Judenbetreuung ein solcher aufgestellt sei, ließe sich dieser Wunsch nicht ohne weiteres von der Hand weisen. Er bitte hierzu um Stellungnahme.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt hierzu aus, von Seiten der Gemeinden seien bereits solche Einrichtungen vorhanden, auch bei den einzelnen Landräten. Er wisse zwar nicht, ob eine solche Einrichtung notwendig sei, aber man könne es schon machen. Es sei besser, wenn alles zentral in einer Hand liege. Man habe dann einen Überblick. Wenn man nur mit einer Stelle zu verkehren brauche, habe man auch die Möglichkeit, jedes einzelne Anliegen zu überprüfen. Er habe deshalb gegen die Errichtung eines solchen Staatskommissariats nichts einzuwenden. Er solle als Staatskommissar für die Betreuung der politisch Verfolgten bezeichnet werden. Man müsse nur schauen, daß man Mittel hiefür aus dem Denazifizierungsgesetz bekomme. Es sei klar, daß diejenigen, welche diese Opfer verursacht hätten, zur Tragung der finanziellen Kosten der Wiedergutmachung weitgehend herangezogen würden. Das sei im Denazifizierungsgesetz vorgesehen. Man könne nur wünschen, daß das Gesetz möglichst bald gebilligt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Errichtung eines Staatskommissariats für die Betreuung der politisch Verfolgten einstimmig genehmigt ist. Dieses Staatskommissariat wird dem Innenministerium zugewiesen.53

[XIII. Rechtzeitige Vorlage von Gesetzentwürfen]

Staatssekretär Ficker stellt den Antrag, daß in Zukunft Gesetzentwürfe mindestens 14 Tage vorher den Mitgliedern des Ministerrats bekannt gegeben werden, damit diese sich entsprechend vorbereiten können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert hiezu, es sei ohnehin vorgesehen, daß alle Gesetze dem Justizministerium vorgelegt werden müssen, damit eine einheitliche Rechtspolitik eingehalten werde. Es sei wünschenswert, daß jedes Mitglied des Kabinetts Gelegenheit habe, die Gesetze vorher zu studieren. Wenn von der Militärregierung Befehle kämen, von einem Tag zum anderen ein Gesetz zu erlassen, dann könne er allerdings nicht einmal den Ministerrat befragen. In den übrigen Fällen solle aber der Anregung von Staatssekretär Ficker Rechnung getragen werden.54

Staatsminister Dr. Fendt meint hierzu, daß er den Antrag auf Wiedereinführung des 9. Schuljahres in den höheren Lehranstalten bereits am 18. Dezember in einem Brief an die Bayerische Staatskanzlei gestellt habe. Er bitte, ihm zugute zu halten, daß er durch diesen Brief die verlangten Formalitäten erfüllt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bedauert es, wenn er dem Kultusminister Unrecht getan haben sollte durch seine schroffe Ablehnung dieses Antrags. Er habe von diesem Brief keine Kenntnis gehabt. Er habe nur dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß so weitgehende Angelegenheiten den übrigen Ministerien vorher mitgeteilt würden. Es handle sich hier um ein bedauerliches Versehen, das leider im Ministerpräsidium selbst passiert sei.

[XIV. Dienststelle Fritsch]

Staatssekretär Krehle fragt an, wem die Dienststelle Fritsch unterstellt sei.

Staatsminister Dr. Terhalle antwortet, daß diese den Amerikanern unterstehe und wir hier gar nichts zu sagen hätten. Sie bekomme ihre Mittel aus beschlagnahmten Reichsmitteln zugewiesen.55

Staatssekretär Krehle erklärt, diese Dienststelle stürze sich zur Zeit sehr stark auf die Lazaretteinrichtungen. Er könne sich vorstellen, daß das Innenministerium an diesen Einrichtungen sehr interessiert sei.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt hiezu, daß es sich nur um eine Erfassung handle.

Staatssekretär Krehle erklärt weiter, es bestehe innerhalb der Regierung eine Stelle, welche die Mieten für Gebäude festsetze, die unter der Verwaltung der Amerikaner stehen. Die Amerikaner hätten einen Treuhänder eingesetzt, welcher die Miete für das Arbeitsministerium diktiere. Seiner Auffassung nach sei dies aber Sache des Finanzministeriums und nicht des Treuhänders.

Staatsminister Dr. Terhalle äußert hierzu, daß die Amerikaner neuerdings beabsichtigen, den Gedanken der Beschlagnahme von Staatsgut auszubauen und von den Staatsbehörden hiefür Miete verlangen. Gleichzeitig setzten sie Treuhänder ein. Das sei eine ganz neue Auslegung der Beschlagnahme des Staatseigentums, die höchst gefährlich und ganz unmöglich sei.

[XV. Wahlordnung für die Gemeindewahlen]

Staatssekretär Ficker erklärt, bei der Eile, die bei der Ausarbeitung der Wahlordnung für die Gemeindewahlen verlangt worden sei, sei es dahin gekommen, daß die politisch Verfolgten, die nicht in ihre Aufenthaltsgemeinde zurückkehren, sondern neu ansässig werden wollen, nicht wählen können. Dies sei ein unmöglicher Zustand.

Staatsminister Seifried führt hiezu aus, es erhebe sich grundsätzlich die Frage, ob die Evakuierten überhaupt das Wahlrecht haben sollten. Es sei im höchsten Grade ungesund, die Gemeinderäte mit Personen zu besetzen, die vielleicht bald wieder weg müßten.56 Das Gesetz müsse dahin geändert werden, daß Evakuierte, die politisch verfolgt seien, anders behandelt werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält eine authentische Interpretation des Gesetzes dahin für richtig, daß als Zurückgekehrte auch solche Personen zu gelten haben, die zurückgekehrt wären, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden wären und schlägt folgende Fassung vor:

Als zurückgekehrt im Sinne des § 1 Absatz 5 sind auch jene politisch Verfolgten anzusehen, die zurückgekehrt wären, wenn sie nach ihrer Entlassung aus einer politischen Haft und dergleichen die materiellen Voraussetzungen zur Rückkehr gehabt hätten.57

Diese authentische Gesetzinterpretation solle noch sofort hinausgegeben werden.

Staatssekretär Thunig verlangt eine weitere Ausdehnung und Klärung anderer Dinge, z.B. ob ein NSV-Amtswalter oder ein DAF-Funktionär das Wahlrecht habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, daß man hier nichts machen könne, der Wortlaut der Wahlordnung sei von Frankfurt gekommen. Es wäre besser gewesen, die Wahl zu verschieben, aber Frankfurt habe sich auf den Prestige-Standpunkt gestellt.58 Er ersucht weiter Staatsminister Seifried, sich wegen der Interpretation mit Major Vacca in Verbindung zu setzen und dann die Entschließung möglichst bald herauszugeben. Abschließend erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, er wolle noch feststellen, er habe hier keine Rügen zu erteilen, er wolle nicht das Gefühl aufkommen lassen, als ob einer der Minister ihm unterstellt sei. Er verleihe nur seiner Meinung mehr oder weniger temperamentvoll Ausdruck.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär