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Nr. 40MinisterratssitzungSamstag 17. August 1946 Beginn: 8 Uhr 15 Ende: 10 Uhr 35
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Fendt, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

I. Zonenvereinheitlichung. [II. Versorgung von hauptamtlichen Bürgermeistern]. [III. Wiederaufbau von Synagogen]. [IV. Auflösung der Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten]. [V. Aufhebung nationalsozialistischer Gesetzgebung auf kulturellem Gebiet]. [VI. Kompetenzverteilung in Energiewirtschaftsfragen]. [VII. Übernahme von Aufsichtsratsmandaten durch Regierungsmitglieder]. [VIII. Ministervertretung]. [IX. Bodenreform]. [X. Rückführung der Evakuierten]. [XI. Bibliothek des Vereins zur Wahrung der Main-Donau-Schiffahrtsinteressen]. [XII. Einladung nach Ungarn]. [XIII. Staatsschutzgesetz].

[I. Zonenvereinheitlichung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und gibt zunächst einmal die Richtlinien des württembergisch-badischen Ministerrats an seine Vertreter für die Errichtung interzonaler Einrichtungen bekannt. Wichtig sei auch, daß General Clay beim letzten Länderrat vom wirtschaftlichen Zusammenschluß gesprochen, aber hinzugefügt habe, daß die politische Struktur nicht berührt werden solle.1 Am meisten von der Entwicklung betroffen werde der Länderrat in Stuttgart. Demgemäß setzten sich die Württemberger auch zur Wehr und seien nun für eine föderalistische Lösung.2 Der Kernpunkt sei, daß in der britischen Zone die politischen Voraussetzungen ganz anders lägen wie in der amerikanischen Zone. Dort bestünden zwar Zentralinstanzen, deren Schicksal in der Zukunft aber völlig ungewiß sei.3 Ein Land sei gebildet.4 Was mit den anderen Verwaltungseinheiten werde, wisse aber niemand.5 Politisch hinke also die britische Zone nach. Es sei daher ungewiß, wer uns als Partner gegenüber stehe. Wenn man Staatssekretariate neu bilde, so seien diese niemand verantwortlich. Dies sei jedoch abzulehnen. Die Württemberger hätten um eine Unterredung gebeten, zu der er selbstverständlich bereit sei, da er glaube, daß die Interessen parallel gingen. Eine weitere Verwirrung sei dadurch eingetreten, daß der hessische Ministerpräsident in Thüringen gewesen sei und zusammen mit dem thüringischen Ministerpräsidenten eine Erklärung abgegeben habe, daß eine Gefahr für die deutsche Einheit bestehe, wenn jetzt zwischen der britischen und amerikanischen Zone die Einheit hergestellt werde.6 Diese Erklärung richte sich gegen die amerikanische Militärregierung. Er selbst habe gestern Major Schweizer erklärt, er sei gegen jede neue Zentralinstanz, weil sie in der Luft hänge. Eine Vereinheitlichung könne nur auf der Ebene des Länderrats geschehen.7 Oberst Dawson habe sich auf den Standpunkt gestellt, wir hätten völlige Freiheit, unsere Meinung zu erklären. Dies habe er gestern bei Major Schweizer getan. Er bitte nun um die Meinung des Ministerrats.

Staatssekretär Dr. Kraus verliest in Ergänzung der Ausführungen des Ministerpräsidenten einen Brief von Oberst Dawson vom 16. August 1946. Im übrigen schließt er sich in vollem Umfange den Ausführungen des Ministerpräsidenten an.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ergänzt seine Ausführungen dahin, daß von Berlin ein Memorandum an die Länderratsvertreter bezüglich eines gemeinsamen Transportsystems gekommen sei. Hier sei die stärkste Zentralisierung vorgesehen. Vielleicht könne der Wirtschaftsminister auch über seine Erfahrungen bei den Verhandlungen über die Vereinheitlichung der Wirtschaft berichten.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, er habe mit General Draper und General Mills gesprochen. Es könne nicht zweifelhaft sein, daß die Zusammenlegung in wirtschaftlicher Hinsicht in irgendeiner Weise verwirklicht werde. Dies müsse man als Tatbestand voraussetzen. Nun sei er bei seinen Überlegungen davon ausgegangen, daß es bei jeder Konstruktion darauf ankomme, die Stellung der Länder zu stärken und die demokratische Verantwortlichkeit klar zu legen, die mit einem föderativen System verbunden sei.8 Solange in der englischen Zone der politische Aufbau hinter dem unseren so weit zurückstehe, solange müsse der Länderrat in Stuttgart aufrechterhalten werden.9 Er wisse nicht, ob in der britischen Zone eine ähnliche Einrichtung entstehen könne, so daß die Regierungen sich damit begnügen könnten, zwischen solchen Ausschüssen eine Abstimmung herbeizuführen. Er glaube vielmehr, daß man ein zentrales Amt schaffen werde. Wenn ein solches Zentralamt komme und dann zwischen diesem und den Ländern und ihren Untergliederungen noch der Länderrat zwischengeschaltet werde, so gebe das eine derartige Fülle von Mittelinstanzen, daß die Bedeutung der Länder untergehe. Wenn die Zentralstelle für beide Zonen Wirklichkeit werde, dann liege es im Interesse der Länder, wenn nicht noch die Mittelinstanz des Länderrats aufrechterhalten werde, sondern eine unmittelbare Brücke zwischen der bizonalen Einrichtung und den Ländern geschaffen werde. Die Länder müßten dann die Verantwortung für dieses Amt übernehmen und der Staatssekretär dürfe keine andere Funktion haben, als die Geschäftsführung für die Länderbeauftragten zu vollziehen. Im übrigen sei es eine Ermessensfrage. Wenn man der Meinung sei, daß die Sache zwischen dem Länderrat und einer ähnlichen Einrichtung der englischen Zone gemacht werden könne, könne man es dabei lassen. Er sei der Meinung, daß die Frage aber so nicht gelöst werde, sondern daß eine bizonale Einrichtung komme. Dann sei er aber gegen eine Aufrechterhaltung des Länderrats in der bisherigen Form, weil zu viele Mittelinstanzen da seien, welche das Bestreben hätten, sich zu verabsolutieren, so daß die Länder ausgeschaltet würden. Wenn man ein Zentralamt für beide Zonen schaffe und es unter die Verantwortung der Vertreter der Länder stelle, dann könne der Staatssekretär nur Geschäftsführer sein. Es müsse eine parlamentarische Verzahnung mit den Ländern hergestellt werden. Durch diese unmittelbare Verbindung werde die Stellung der Länder gestärkt. Dies sei sein Vorschlag gewesen. Es werde sehr stark davon abhängen, was man bei den Verhandlungen erreichen könne. Er gehe nicht davon aus, daß der Länderrat unter allen Umständen verteidigt werden müsse. Verteidigt werden müßten unter allen Umständen die Länder.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, seine Auffassung unterscheide sich dadurch, daß der Länderrat nicht als Mittelinstanz fungieren solle. Er könne sich nur einen gemeinsamen Länderrat mit der britischen Zone vorstellen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt hiezu, daß dies sich mit seiner Auffassung decke.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, daß wir nicht an Stuttgart interessiert seien, sondern an der Bildung einer Art Länderrat, in dem nicht das Mehrheitsprinzip, sondern wie in Stuttgart Einstimmigkeit entscheide. Der britische General habe ihn gefragt, ob der Länderrat noch so gut funktionieren werde, wenn er vergrößert werde.10 Er habe ihm erwidert, dies sei selbstverständlich der Fall. Die Schwierigkeit bestehe jedoch darin, daß bei einem Länderrat künftig die einzelnen Regierungsvertreter von den Parlamenten abhängig seien. Ob man nicht ein gemeinsames Parlament aus Vertretern der einzelnen Landtage bilden solle, sei erwägenswert. Major Schweizer habe ihn gefragt, ob bis zur Bildung von Ländern in der britischen Zone es möglich sein werde, daß gemeinsame Einrichtungen für den Verkehr, ein erweitertes Verkehrsdirektorium, gebildet werde, welches der britisch-amerikanischen Militärregierung unterstellt werden könne. Das sei jedoch eine andere Frage. Das könnten wir nicht verhindern. Er fürchte nur, daß wir von Bayern aus auf eine solche Dienststelle überhaupt keinen Einfluß mehr hätten.

Staatsminister Dr. Baumgartner schildert die Situation in der Landwirtschaft. Er müsse bis zum Freitag seine Pläne abliefern, wie er sich die Sache vorstelle. Die größten Schwierigkeiten bestünden auf dem Ernährungsgebiet, weil in der englischen Zone bekanntlich die Lage viel schlechter und eine Zusammenlegung der Rationen geplant sei. Dies werde sich auch bei uns auswirken. Bayern befinde sich in einer besonders schwierigen Lage, weil es in beiden Zonen das einzige Land sei, das einen Überschuß aufweise. Die Sonderbevollmächtigten für die amerikanische und englische Zone, Dietrich und Schlange-Schöningen, seien für die Durchführung der Vereinheitlichung, weil jeder denke, daß er Zentralinstanz für die Landwirtschaft werde. Dietrich habe bereits einen Entwurf ausgearbeitet, aus dem er einige Bestimmungen herausgreife: Es sei dort ein Landwirtschaftsrat geplant, der mit 2/3 Mehrheit entscheide, so daß Bayern bei jeder Entscheidung völlig ausgeschaltet wäre. Er habe dagegen ganz energisch Einspruch erhoben und sei nicht davon abgegangen, daß Stimmeneinheit notwendig sei. Nach dem Dietrichschen Entwurf solle dieser Landwirtschaftsrat auch Gesetzgebungsrecht haben, so daß auch die Ministerpräsidenten vollständig ausgeschaltet wären. Am kommenden Dienstag sei eine gemeinsame Besprechung der Vertreter der amerikanischen und britischen Zone in Bad Kissingen.11 Er wolle versuchen, auf diese Weise den Landwirtschaftsrat wenigstens nach Bayern zu ziehen.12 Dort sollten endgültige Vorschläge ausgearbeitet werden. Er bitte um Weisung, wie er sich verhalten solle.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob der Landwirtschaftsrat nur als Koordinierungs-Gremium fungieren solle oder ob die Absicht bestehe, einen richtigen Verwaltungsapparat aufzuziehen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß die letztere Absicht bestehe. Es solle ein Geschäftsführer ernannt werden, dessen Anordnungen die Länder durchführen müßten. Das gehe aber viel zu weit.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt zu dem Vorschlag von Dr. Dietrich noch, er habe mit ihm auf der letzten Länderratstagung13 gesprochen. Dabei habe Dr. Dietrich erwähnt, daß man allmählich Bundesratseinrichtungen treffen müsse. Er halte jedoch diese Entwicklung innerhalb zweier Zonen für verfrüht, da es sich doch nur um eine Rumpfgeschichte handle. Das Ganze laufe auf eine Ausplünderung Bayerns hinaus. General Clay habe selbst erklärt, im Anfang würden die Schwierigkeiten für die amerikanische Zone sehr groß sein.14 Auf weite Sicht ergäben sich dann beiderseitige Vorteile. In welche Lage komme man aber, wenn man mit beiden Füßen in die Sache hineinspringe und eine Organisation mitschaffen helfe, die nichts anderes sei, als ein Ausbeutungssystem für Bayern. Wie könne man das der Bevölkerung klar machen, wenn sie im nächsten Winter auf Hungerrationen gesetzt werde. Bayern wolle selbstverständlich helfen, so weit es könne, aber eine systematische Ausplünderung sei nicht der Zweck der Wirtschaftsvereinheitlichung. Man müsse also eine Organisation vorschlagen, die einigermaßen noch die Rechte Bayerns wahre und die wirtschaftliche Ausplünderung durch Mehrheitsbeschlüsse noch verhindere. Man müsse also nach wie vor auf der Einstimmigkeit der Beschlüsse bestehen. Es komme nur eine Organisation in Betracht, die in gleicher Weise aufgebaut sei wie der Länderrat in Stuttgart. Man könne sich den Notwendigkeiten nicht verschließen. Man habe auch bisher Länderratseinrichtungen in Stuttgart zugestimmt, bei denen wir allein die Leidtragenden gewesen seien. So habe man immer wieder ein Stück der Selbständigkeit preisgegeben. Vor allem müsse man aber Vorsorge treffen, daß die Menschen aus der britischen Zone nicht nach Bayern hereinströmten und uns vollständig auskauften.

Staatsminister Dr. Erhard bemerkt hiezu, daß die Schleichhandelspreise in der englischen Zone dreimal so hoch seien wie bei uns.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob überhaupt Aussicht bestehe, daß wir auch etwas von der britischen Zone hereinbekämen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Maschinen und des Kunstdüngers wohl eine Verbesserung eintreten werde.

Staatsminister Dr. Erhard meint, daß wir auch mit Kohlen und Eisen etwas besser fahren werden, aber trotzdem sei der Handel für Bayern immer noch schlechter.

Staatsminister Roßhaupter fährt fort, die andere Seite der Sache sei die, daß, wenn man zunächst einmal für die Wirtschaft eine Zentralstelle mit gewissen Machtbefugnissen schaffe, diese sofort andere Zentralstellen nach sich ziehen werde. Auch die Preisgestaltung werde durch einen derartigen Zusammenschluß beeinflußt, ebenso die Löhne und unter Umständen auch die Arbeitszeit. Deshalb ziehe der Zusammenschluß auch auf diesen Gebieten Zentralämter nach sich. Er sei der Meinung, man müsse mit äußerster Vorsicht vorgehen. Außerdem müsse man sich überlegen, welchen Einfluß das Parlament auf diese Zentralstelle haben solle. Wenn die Länderparlamente darauf keinen Einfluß hätten, seien sie nur Dekorationsstücke und damit die Länder selbst. Eine gewisse Entwicklung sei nicht zu umgehen. Es sei auch ganz klar, daß, wenn die Wirtschaft vereinheitlicht werde, auch eine politische Vereinheitlichung angestrebt werde. Wie sich das auswirke, habe man aber erfahren.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Bedenken habe er gestern Major Schweizer vorgebracht.

Staatsminister Dr. Erhard führt auf, die wirtschaftliche Zusammenarbeit dürfe die Länder nicht ausschalten, sondern müsse von den Ländern getragen sein. Den Parlamenten müsse ein Einspruchsrecht offen stehen.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, aus finanzpolitischem Gebiet fänden die ersten Besprechungen am Montag statt. Die Idee sei doch wohl, daß man die wirtschaftliche Einheit in einem größeren Raum durchsetzen wolle. Man müsse nun feststellen, welche Notwendigkeiten sich daraus im Interesse der wirtschaftlichen Einheit ergäben und wie diese mit einer föderativen Verfassung in Einklang zu bringen seien. Auf finanzpolitischem Gebiet gehe es nicht nur darum, etwas abzugeben, sondern auch etwas zu bekommen. Hier handle es sich insbesondere um den Schadensausgleich, Besatzungskosten usw.. Sehr scharf auseinanderhalten müsse man davon die Frage, ob überhaupt die Zeit schon da sei, die wirtschaftliche Einheit durchzuführen. Er habe den Eindruck, daß wir nicht sofort auf diese Einheit lossteuern könnten. Wir hätten eigentlich nur die Aufgabe, Übergangsmaßnahmen zu schaffen.

Staatsminister Dr. Baumgartner schließt sich dieser Auffassung an. Eine Übergangslösung sei schon deswegen erforderlich, weil in der englischen Zone vollkommen unklare Verhältnisse auch auf dem Gebiet der Landwirtschaft herrschten. Wir hätten gar keine richtigen Partner, wenn nur Schlange-Schöningen die ganze britische Zone vertrete.15

Staatssekretär Dr. Meinzolt ist ebenfalls der Meinung, daß auf dem wirtschaftlichen Sektor vorexerziert werden solle, was dann auf dem politischen Sektor nachexerziert werde. Darum müsse man jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn man der Meinung sei, daß so etwas wie ein deutscher Bundesstaat wieder entstehen werde, dann könne dieser nur von Dauer sein, wenn er organisch wachse und nicht von oben diktiert werde. In der amerikanischen Zone gebe es Länder,16 in der britischen Zone noch nicht.17 Er sei zweimal in Berührung mit Vertretern der englischen Zone gewesen. Bei diesen Besprechungen sei nie etwas herausgekommen, weil diese jeder Legitimation entbehrt hätten. Man müsse sich jetzt auch auf den Grundsatz stellen, daß man eine Einrichtung mit verbindlicher Macht nur dann gut heißen könne, wenn auch in der britischen Zone Länder vorhanden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt, daß er dies gestern schon Major Schweizer gesagt habe. Der Aufbau in der amerikanischen Zone sei organisch von unten nach oben vollzogen worden. In der britischen Zone habe man zuerst Zentralinstanzen geschaffen, von denen man nur wisse, daß sie wie alle Zentralinstanzen ein unbegrenztes Machtstreben hätten. Nun müsse man sich aber auf irgendwelche Richtlinien einigen. Grundsätzlich schlage er vor, daß man mit Württemberg in Verhandlungen eintreten solle, da man hierdurch einen wertvollen Bundesgenossen gewinne.18

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, auf die Selbständigkeit der Länder werde auch von Hessen großer Wert gelegt. Die Bundesgenossenschaft mit Württemberg halte er für etwas gefährlich, weil dort reine Stuttgarter Politik getrieben würde. Wenn Württemberg jetzt für den Länderrat eintrete, so geschehe dies nicht, weil es gegen den Zentralismus sei, sondern weil der Länderrat in Stuttgart sei. Man solle sich auf alle Fälle auf den Standpunkt stellen, daß die Länder verteidigt werden sollen. Soweit Württemberg hier mitmache, sei dies nur zu begrüßen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt dem zu, daß Württemberg zunächst für die Erhaltung des Länderrats in Stuttgart kämpfe. Man dürfe es aber auf keinen Fall vor den Kopf stoßen. Er schlage deshalb folgendes vor:

1. Die wirtschaftliche Vereinheitlichung wird durch Ausschüsse vorbereitet, die aus den Vertretern (Ministem) der einzelnen Länder bestehen. Diese Vertreter sind den politischen Instanzen ihrer Länder verantwortlich.

2. Nach Errichtung von Ländern in der britischen Zone wird ein gemeinsamer Länderrat eingerichtet, der nach den gleichen Grundsätzen wie der Länderrat in Stuttgart aufgebaut wird und arbeitet.

3. Die gemeinsamen Einrichtungen der britisch-amerikanischen Zone werden dann diesem Länderrat unterstellt und sind ihm in gleicher Weise verantwortlich wie die gemeinsamen Einrichtungen der amerikanischen Zone dem Länderrat in Stuttgart.

4. Als demokratische Einrichtung für die vereinigten Zonen wird ein Volksausschuß vorgesehen, der aus den Vertretern der Länderparlamente besteht.

5. Der Länderrat in Stuttgart wird für die gemeinsame Behandlung von Angelegenheiten der amerikanischen Zone vorerst aufrecht erhalten.

Als obersten Grundsatz wolle er folgenden aufstellen: Vereinheitlichung der Gesetzgebung, aber Erhaltung der Länderverwaltung. Auch auf steuerlichem Gebiete solle die Gesetzgebung vereinheitlicht werden. Auf eine Steuer-Verwaltung der Länder könne man aber nicht verzichten. Man müsse auch auf Landessteuern und Gemeindeabgaben hinarbeiten. Gegen ein Staatssekretariat für Steuern müsse man sich ganz entschieden wenden. Schwierigkeiten bestünden nur darin, wem in der Zwischenzeit solche gemeinsame Einrichtungen unterstehen sollten. Der bereits erwähnte Hinweis, daß solche Einrichtungen vorerst der gemeinsamen britisch-amerikanischen Militärregierung unterstellt werden sollten, berge große Gefahren in sich.

Staatsminister Dr. Baumgartner sieht eine weitere Schwierigkeit darin, daß der Stellvertreter von General Clay, General Adcock, ausdrücklich gesagt habe, es komme nicht Einstimmigkeit, sondern Stimmenmehrheit in Frage.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, daß es sich hier um ein Mißverständnis handeln müsse.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, in dem gemeinsamen Gremium werde die britische und amerikanische Zone paritätisch vertreten sein, obwohl wir weniger Einwohner hätten. Es sei dann aber die Frage, ob die Ländervertreter ihre Stimme qua Land oder qua Zone abgäben. Er persönlich sei dafür, daß die Vertreter für ihr Land abstimmten.

Staatsminister Dr. Baumgartner wiederholt noch einmal, daß die Äußerung von General Adcock eindeutig gewesen sei. Dies erschwere ihm die Situation sehr.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dagegen müßten wir uns mit aller Entschiedenheit wenden. Er habe erklärt, Bayern werde sich nie mehr majorisieren lassen.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, daß auch die Länderverwaltungen einheitlich geführt werden müßten. Er frage, ob man einen obersten Finanzgerichtshof, wie wir in München hätten, konzedieren solle.19

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, wenn die Gesetzgebung einheitlich sein solle, dann müsse dies auch für die Rechtsprechung gelten. Gegen einen obersten Gerichtshof bestünden keine Bedenken.

Staatsminister Dr. Erhard meint, für die nächsten vier Monate werde es bei der jetzigen Konstruktion bleiben. Für die nächste Zeit werde eine Übergangslösung auf der Basis des Länderrats kommen. Man werde sich mit Ausschußarbeiten begnügen müssen. In Zukunft werde man aber mit einem zentralen Verwaltungsapparat rechnen müssen, der nicht von einem übergeordneten Staatssekretär, sondern von den Ländervertretern verantwortlich geleitet werde, die sich zur Geschäftsführung eines Staatssekretärs bedienten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, Dietrich verlange in seinem Entwurf, daß der Geschäftsführer immer den Vorsitz führe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für vollkommen verfrüht, jetzt schon Zentralbehörden zu bilden.

Staatsminister Dr. Baumgartner ist dafür, daß die Länder abwechselnd den Vorsitz führen sollten. Eine Schwierigkeit liege darin, wer für gemeinsame Beschlüsse die übergeordnete Instanz sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies selbstverständlich die Kabinette und der Ministerpräsident seien.

Staatsminister Dr. Baumgartner fragt, ob, wenn z. B. der Ernährungsausschuß eine Rationsherabsetzung beschließe, dieser Beschluß noch einmal den Kabinetten vorgelegt werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als selbstverständlich. Man müsse auch noch klären, ob der Länderrat ausgeschaltet werde, ob die Länder mit den Ländern der britischen Zone unmittelbar oder über den Länderrat verhandeln sollten.

Staatsminister Dr. Erhard ist der Ansicht, daß, wenn Zentralinstitutionen geschaffen werden sollen, der Länderrat ausgeschaltet werden müsse, da sonst für die Länder überhaupt nichts mehr da sei. Im Augenblick könne der Länderrat noch in Erscheinung treten.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, wer aber dann für die britische Zone der Partner sei.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, es gebe dort ein Zentralamt für Wirtschaft,20 aber das werde von den Provinzen und Länderregierungen nicht anerkannt. Im Augenblick könne man nichts anderes machen, als die Stuttgarter Arbeit fortsetzen. Es dürfe keine Instanz geben, die Anordnungsbefugnisse habe.

Staatssekretär Ficker hält die Zeit noch nicht für gekommen, in so entscheidenden Fragen Beschlüsse zu fassen. Man solle die Sache zunächst einmal ablehnen und abwarten, bis in der englischen Zone entsprechende Länder geschaffen seien. Dann müsse man auch noch fragen, was mit der französischen und russischen Zone geschehe.

Staatsminister Dr. Erhard meint auch, es sei ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Wirtschaftseinheit ganz Deutschlands und einer solchen zwischen zwei Zonen. Habe man sie für das Ganze, dann auch die demokratische und parlamentarische Verantwortung für das Ganze, die man für die beiden Zonen nicht habe. Das hätten die Engländer und Amerikaner vergessen. Man müsse aber von den jetzigen Notwendigkeiten ausgehen und die Diskussion um die Vereinheitlichung weiter mitführen, sonst gehe es über unseren Kopf hinweg.

Staatsminister Dr. Baumgartner sieht die Sache dann so, daß der Landwirtschaftsausschuß aus den Landwirtschaftsministern und Schlange-Schöningen bestehen könne. Seine Beschlüsse müßten von den Ministerpräsidenten ratifiziert werden. Es werde keine Stelle geschaffen, die selbst Anordnungen treffe.

Staatsminister Dr. Erhard weist auf die Ausnahmelage auf dem Gebiet der Ernährung hin, weil sich dort Dietrich und Schlange-Schöningen als gleichgeordnete Partner gegenüber stünden.

Staatsminister Roßhaupter bezeichnet dies gerade als besondere Gefahr. Dieses Beispiel könne leicht Schule machen.

Staatsminister Dr. Erhard befürchtet dies nicht. Bei der Wirtschaft lasse sich das gar nicht durchführen. Aber auch er sei der Ansicht, nicht die beiden Sonderbevollmächtigten sollten die Spitze des Landwirtschaftsrates bilden, sondern die drei Landwirtschaftsminister und Schlange-Schöningen. Von diesen werde Einstimmigkeit erfordert.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, mit dem Vorschlag Dietrich könne man sich nicht einverstanden erklären. Dietrich sei nicht ermächtigt, über den Kopf der Ministerpräsidenten hinweg solche Vorschläge zu machen. Er unterstehe dem Statut des Länderrats und den Ministerpräsidenten. Er könne nicht auf eigene Faust handeln oder verhandeln.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt hiezu, Dietrich habe gesagt, auf wirtschaftlichem Gebiet gebe es keinen Föderalismus.

Staatsminister Dr. Erhard sieht darin die Gefahr des Länderrats. Die unmittelbare Verbindung zwischen der Stelle, welche eine Entscheidung treffe und dem Lande selbst dürfe nicht unterbrochen werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, der Sonderbevollmächtigte für die Ernährung sei überhaupt eine große Gefahr geworden.21 Nachdem wir jetzt den Anschluß an die Ernte erreicht hätten, sei er überflüssig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt abschließend folgende Stellung ein: Gegen ein Diktat der Militärregierung könne man sich nicht wehren. Welche Folgerungen daraus zu ziehen seien, habe man später zu erörtern, wenn ein solches Diktat vorliege. Im jetzigen Zeitpunkt müsse man sich mit aller Entschiedenheit auf den Standpunkt der Länderrechte stellen und zu folgendem Ergebnis kommen:

1) Die wirtschaftliche Vereinigung der britischen und amerikanischen Zonen setzt ähnliche politische Einrichtungen in den beiden Zonen voraus.

2) Die wirtschaftliche Vereinheitlichung der britischen und amerikanischen Zonen wird durch Ausschüsse des Länderrats vorbereitet, die aus den Ministern der einzelnen Länder bestehen. Die Minister sind dem Gesamtministerium ihrer Länder verantwortlich. Aus diesem Grunde können die Beschlüsse dieser Ausschüsse nur einstimmig sein. Die Sonderbevollmächtigten des Länderrats haben nicht das Recht, im Namen des Länderrats zu sprechen; sie haben nur beratende Stimme.

Staatsminister Dr. Erhard fügt noch hinzu, daß, wenn man das Erfordernis der Einstimmigkeit nicht durchsetzen könne, man dann auf alle Fälle ein aufschiebendes Veto der Ministerpräsidenten zu erreichen suchen müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Ansicht an. Zunächst müsse man es aber mit der Einstimmigkeit versuchen. Grundsätzlich solle auch noch die Einheitlichkeit der Gesetzgebung angestrebt werden. Die Verwaltungen sollten aber den Ländern erhalten bleiben, auch auf dem Gebiete der Finanzen. Um Württemberg entgegen zu kommen, solle man auch auf der vorläufigen Erhaltung des Länderrats in Stuttgart bestehen.

Die abschließende Stellungnahme des Ministerpräsidenten wird mit allen Stimmen gegen die Stimme des Staatssekretärs Ficker gebilligt, der sich zwar mit Punkt 1 einverstanden erklärt, aber aus grundsätzlichen Erwägungen dem Gesamtbeschluß nicht zustimmt, da er in der Vereinheitlichung zweier Zonen eine Gefahr für Gesamtdeutschland sieht.22

[II. Versorgung von hauptamtlichen Bürgermeistern]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Innenministerium habe einen Vorschlag ausgearbeitet, wonach Berufsbürgermeister schon nach zwei Jahren Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung bekommen sollen. Er halte das nicht für tragbar, ersuche die Mitglieder des Ministerrats aber, einmal die Sache zu überlegen.

[III. Wiederaufbau von Synagogen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß sich bezüglich des Synagogen-Baues Schwierigkeiten ergeben hätten. Hauptsächlich sei dies im Bereich des Innenministeriums geschehen. Man habe allen Anlaß, in dieser Sache eine wohlwollende Haltung einzunehmen.

Der Ministerrat ist einmütig der Meinung, daß die Synagogen-Bauten vordringlich behandelt werden sollen.23

[IV. Auflösung der Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten]24

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, daß die Militärregierung in der Verordnung über die Aufhebung des Staatskommissariats für die Betreuung der Juden in Bayern und des Staatskommissariats für die politisch Verfolgten folgenden Zusatz in § 2 Nr. 1 verlangt habe: „ … nach Richtlinien, die vom Ministerpräsidenten erlassen werden“.

Dieser Zusatz wird einstimmig beschlossen.25

[V Aufhebung nationalsozialistischer Gesetzgebung auf kulturellem Gebiet]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er von der Militärregierung einen Brief erhalten habe, in dem es sich um die Reform des deutschen Rechts handle.26 Hauptsächlich auf kulturellem Gebiet sollen die Bestimmungen ausgemerzt werden, in denen noch der nationalsozialistische Geist enthalten sei. Er übergibt Staatssekretär Dr. Meinzolt diese Sache zur weiteren Bearbeitung.

[VI. Kompetenzverteilung in Energiewirtschaftsfragen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Abgrenzung der ministeriellen Zuständigkeiten für Energiewirtschaftsfragen zur Sprache. Es bestehe hier Streit zwischen dem Wirtschafts- und Innenministerium.27 Das Wirtschaftsministerium beanspruche einen großen Teil der bisherigen Zuständigkeiten des Innenministeriums.

Staatsminister Dr. Erhard führt hiezu aus, in allen anderen Ländern lägen diese Zuständigkeiten bei den Wirtschaftsministerien, wohin sie auch sachlich gehörten. Daß sie in Bayern beim Innenministerium seien, sei eine historische Zufälligkeit.

Staatsminister Seifried ersucht um die Möglichkeit, die Sache noch einmal zu überprüfen.

Staatsminister Roßhaupter schlägt vor, man solle es so machen, wie seinerzeit bei der Entscheidung über die Landesforstverwaltung und einen Ausschuß einsetzen, der dem Ministerrat Bericht erstatte.28

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß die beiden beteiligten Ministerien die Sache in gegenseitigem Einvernehmen erledigen und dem Ministerrat einen entsprechenden Bericht machen sollen.

Dieser Vorschlag wird angenommen.29

[VII. Übernahme von Aufsichtsratsmandaten durch Regierungsmitglieder]30

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, inwieweit Regierungsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder oder Vorstände einer Erwerbsgesellschaft sein könnten. Nach Artikel 43 des Verfassungsentwurfes solle das für private Erwerbsgesellschaften unzulässig sein. Der Finanzminister habe um Klärung gebeten, ob eine Ausnahme für solche Gesellschaften bestehe, deren Kapital ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand sei.

Staatsminister Dr. Terhalle führt hiezu aus, rein öffentliche Betriebe seien aus technischen Gründen oft in die Form einer Privatgesellschaft gebracht worden. Es sei aber sehr erwünscht, wenn Regierungsmitglieder im Aufsichtsrat solcher Gesellschaften wären. Zweierlei Gesichtspunkte gegen die Übernahme solcher Posten könne man allgemein geltend machen:

1. den Gesichtspunkt der Konkurrenz von öffentlichem und privatem Interesse. Dieser scheide hier vollkommen aus.

2. Die Frage, ob die Regierungsmitglieder in der Lage seien, die erforderliche Zeit aufzubringen, um diese Aufgaben richtig durchzuführen.

In vielen Fällen werde man das verneinen müssen. Grundsätzlich solle man sich aber die Möglichkeit offen halten. Er sei der Meinung, man solle den Grundsatz des Verfassungsentwurfes aufrecht erhalten, aber in einer Durchführungsbestimmung sagen, daß als private Erwerbsgesellschaft nicht ein öffentlicher Betrieb gelte, der die Form einer Aktiengesellschaft angenommen habe.

Staatsminister Roßhaupter verlangt die Einschaltung: „an denen der Staat nicht vorwiegend oder erheblich beteiligt ist“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgenden Zusatz vor: „Eine Ausnahme besteht für Gesellschaften, in denen der überwiegende Einfluß des Staates sicher gestellt ist“.31

In dieser Fassung wird der Zusatz angenommen.

[VIII. Ministervertretung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, ob in den Ministerien, in denen kein Staatssekretär vorhanden sei, der Ministerialdirektor der Vertreter des Ministers sei. Er stellt mit Zustimmung des Ministerrats fest, daß der Minister politisch keinen Vertreter habe.32 Beamtenrechtlich werde er vom Staatsrat vertreten; wenn ein solcher nicht vorhanden sei, vom Ministerialdirektor. Der Ministerialdirektor müsse „i.A.“ zeichnen.33

Auf Anregung von Staatsminister Dr. Erhard ersucht er Staatsminister Dr. Terhalle, entsprechende Anweisungen zu entwerfen.34

[IX. Bodenreform]35

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht Staatsminister Dr. Baumgartner, über das weitere Schicksal des Siedlungsgesetzes zu berichten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, daß zwei bedeutsame Änderungen eingetreten seien. Der württembergische Ministerpräsident habe durchgesetzt, daß nur die Hälfte des über 500 ha fallenden Großgrundbesitzes wegfalle und daß die politisch und rassisch Verfolgten ausgenommen würden. Die Zertrümmerung des Großgrundbesitzes sei damit weggefallen. Das Gesetz sei aber immer noch ziemlich scharf. Gegen die vom bayerischen Ministerpräsidenten verlangte Hereinnahme der Forsten habe sich der württembergische Ministerpräsident ganz energisch gewehrt. Es sei nun eine Bestimmung aufgenommen worden, daß diese Regelung den Parlamenten überlassen bleibe.

[X. Rückführung der Evakuierten]

Staatsminister Seifried teilt mit, im Länderrat sei inzwischen beschlossen worden, die Rückführung der Evakuierten nach den Wünschen der einzelnen Länderregierungen durchzuführen. In Hessen erfolge sie freiwillig, während sie in Württemberg und Bayern zwangsweise durchgeführt werde. Die für die Rückführung vorgesehene Frist vom 13.10. sei viel zu kurz. Es werde eine Verlängerung angestrebt, mit der die Militärregierung wahrscheinlich einverstanden sein werde. Bei der Rückführung seien eine ganze Reihe von Ausnahmen festgelegt worden, die er den Kabinettsmitgliedern noch schriftlich übersenden werde.36

[XI. Bibliothek des Vereins zur Wahrung der Main-Donau-Schiffahrtsinteressen]

Staatsminister Seifried teilt weiter mit, daß der Verein zur Wahrung der Main-Donau-Schiffahrtsinteressen in Nürnberg eine Bibliothek von 4.000 Büchern seinerzeit nach Wien gebracht habe, wo sie jetzt beschlagnahmt worden sei. Er habe sich bemüht, dieses für uns wertvolle Material zurück zu bringen, bisher ohne Erfolg. Man müsse deswegen über die Militärregierung mit der österreichischen Regierung in Fühlung treten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, einen entsprechenden Entwurf eines Schreibens an die Militärregierung vorzubereiten.

[XII. Einladung nach Ungarn]

Staatsminister Seifried teilt mit, die Ungarn hätten am 20. August anläßlich des Stefanstages ein Festkonzert zugunsten der Kriegsversehrten und Flüchtlinge veranstaltet. Hierzu sei eine Einladung ergangen. Er wisse nicht, ob sich hieraus nicht Schwierigkeiten mit der Militärregierung ergeben könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Einladung in höflicher Form abgelehnt werden solle.

[XIII. Staatsschutzgesetz]

Staatsminister Seifried führt aus, daß sich in letzter Zeit immer mehr die üblen Nachreden verstärkten.37 Es sei zu erwägen, ob man dagegen nicht etwas unternehmen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, ob man nicht das bereits beschlossene Staatsschutzgesetz,38 wie von der Militärregierung verlangt, einmal der Verfassunggebenden Landesversammlung unterbreiten solle.

Staatssekretär Ficker warnt vor einem solchen Staatsschutzgesetz. Schon manches Gerücht habe sich im weiteren Verlauf als berechtigt herausgestellt. Es werde unter Umständen die öffentliche Initiative zur Entlarvung unsauberer Elemente gehemmt.

Staatsminister Dr. Erhard meint, wenn jemand eine Behauptung aufstelle, dann müsse er auch dafür gerade stehen. Es solle niemand geschützt werden, wenn er nicht sauber sei.

Staatssekretär Dr. Ehard ist der Ansicht, daß es in aller Regel gar nicht um das Bestreben nach Sauberkeit gehe, sondern lediglich darum, einen anderen wegzubringen oder ihm sonst Nachteile zu bereiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es überhaupt als fraglich, ob man Beleidigungsklagen durchführen solle. Diese kosteten nur Zeit und Nerven.

Staatsminister Seifried hält es schon für zweckmäßig, wenn eine Veröffentlichung der Staatsregierung herauskomme, die darauf hinweise, daß man bei vermutlichem Vorliegen von Verfehlungen sich an die maßgebliche Stelle zu wenden habe, daß aber Denunzianten strenge Strafen zu erwarten hätten.

Staatsminister Roßhaupter teilt mit, daß er in zwei Fällen öffentliche Klage gestellt habe.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, er habe wiederholt feststellen müssen, daß Beamte und Angestellte eines Ministeriums zu CIC oder Special Branch gelaufen seien, ohne daß der Minister oder die Vorgesetzten davon Kenntnis gehabt hätten. Solche Leute könne man aber auch nicht zur Rechenschaft ziehen.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär