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Nr. 49MinisterratssitzungDienstag 22. Oktober 1946 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 19 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Roßhaupter, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Pressegesetz. II. Jagd und Forsten. III. Informationsdienst. IV. Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend. V. Vorschüsse auf Pensionen von nichtbayerischen Pensionsberechtigten. [VI. Wiedergutmachungszahlungen an Beamte]. [VII. Kontroverse zwischen Arbeitsministerium und Innenministerium]. [VIII. Verlängerung des Gesetzes über die Befugnisse des Flüchtlingskommissars]. [IX. Eidesformel]. [X. Kraftwagen von Beamten]. [XI. Klagen über das Landesamt für Vermögensverwaltung]. [XII. Sozialversicherung]. [XIII. Wiederernennung eines Präsidenten der Bayer. Staatsbank]. [XIV. Dr. Ringelmann]. [XV. Jubiläum des Kabinetts Hoegner].

I. [Pressegesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und führt aus, das Schicksal des Pressegesetzes1 sei bekannt, zuletzt habe in Stuttgart der Hessische Ministerpräsident erklärt, daß er es selbst nicht mehr erlassen könne, sondern dies dem Landtag überlassen wolle.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt hierzu, daß das Gesetz in Hessen am Donnerstag vor die Verfassunggebende Landesversammlung käme, es müsse aber im Länderrat vom 4. 11. 1946 auf Weisung von General Clay behandelt werden.2

Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt hierauf in die Beratung der einzelnen Paragraphen des neuen Entwurfes, der in seinem Auftrag hergestellt worden sei, ein:3

In § 1 der letzte Halbsatz: „ … und dazu sachlich Stellung zu nehmen“ wird gestrichen, weil diese Bestimmung auf Wunsch der Militärregierung auch in der Verfassung gestrichen wurde.4

§§ 2 mit 8 werden unverändert angenommen.

In § 9 Abs. 2 wird hinter das Wort „Spielenlassen“ ein Punkt gesetzt, hinter das Wort „Leuchtbandes“ „ist“ eingefügt.5

§ 10 wird unverändert angenommen.

In § 11 Abs. 1 Nr. 2 werden folgende Worte gestrichen: „ … Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien nur dann, wenn die Aktien auf den Namen lauten“, weil nur so die Strukturöffentlichkeit der Zeitungsverlage gewahrt bleiben kann.6

In § 12 Abs. 1 soll eine neue Nr. 6 eingefügt werden, wonach die Schriftleiter auch den Voraussetzungen des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus entsprechen müssen.7

§§ 12 mit 24 werden unverändert angenommen.

In § 25 Abs. 3, 1. Satz werden die Worte gestrichen: „ … welche für einen anderen ehrenrührig oder“, weil bei ehrenrührigen Veröffentlichungen der Schriftleiter sich nicht durch einen Vorbehalt decken können, sondern auch hier für die Meldung einstehen soll.8

Daraus ergeben sich in § 26 folgende Streichungen:

In Abs. 1 Satz 1: „ … oder wer als Mitwirkender im Nachrichtenwesen die Veröffentlichung einer Nachricht ohne genügenden Vorbehalt bewirkt oder die nach § 25 Abs. 3 Satz 3 gebotene Berichtigung unterläßt oder verzögert“, weiter: „ … daß er seine Pflicht als Mitwirkender im Nachrichtenwesen gewissenhaft erfüllt hat oder“ und das Wort „erweislich“.9

In Abs. 7 wird der 2. Satz gestrichen.10

Die §§ 27 mit 29 werden unverändert angenommen.

In § 30 werden gestrichen:

In Abs. 111 der 2. Halbsatz von Satz 3;12

Abs. 3 ganz;13

in Abs. 4 Satz 2.14

Die letzte Streichung wird damit begründet, daß die unwahre Berichterstattung an sich nicht strafbar ist, daß demzufolge auch keine Strafbestimmung für eine unwahre Gegendarstellung eingeführt werden könne, da dies ein Ausnahmerecht gegen den Einsender der Gegendarstellung bedeute.

§§ 31 bis 33 werden unverändert angenommen.

Zu § 34 bemerkt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß in dieser Bestimmung die im Stuttgarter Entwurf vorgesehene Auskunftspflicht nicht mehr enthalten sei.15

§ 34 wird in der vorliegenden Fassung unverändert angenommen und einstimmig der Wegfall der Auskunftspflicht gebilligt.16

Die §§ 35 mit 41 werden unverändert angenommen.

In § 42 wird der Abs. 2 gestrichen.17

Die §§ 43 mit 50 werden unverändert angenommen.

Mit den im Einzelnen beschlossenen Änderungen wird das Gesetz einstimmig genehmigt.18

II. [Jagd und Forsten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, wie die zukünftige Organisation des Jagdwesens geplant sei.19

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, das Jagdwesen solle im Ministerium bleiben. Schwierigkeiten habe es nur mit der Persönlichkeit des Herrn v. Beck20 gegeben; deshalb habe die Sache etwas gestockt. Beck habe eine Art Landesjagdmeister21 werden wollen, er sei aber jetzt so weit, daß er auch einen Referenten im Ministerium mache. Das Jagdwesen solle nicht beim Landesforstmeister bleiben, weil die Landwirtschaft großes Interesse an den Jagden habe und die Jagden bisher einseitig zu Gunsten der Jagdinhaber ausgenützt worden seien.

Staatssekretär Dr. Kraus wendet sich dagegen, daß eine neue Organisation geschaffen werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an. Die Jagdverwaltung müsse aber von der Forstverwaltung getrennt werden. Es genüge, wenn beim Landrat, beim Regierungspräsidenten und im Ministerium je ein Referent sei, dem ein Beirat von Jagdleuten, nicht von Forstleuten, beigegeben werde. Es solle ein Organisationsplan ausgearbeitet und dieser dann vorgelegt werden.22

III. [Informationsdienst]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es liege ein Schreiben des Arbeitsministers vom 17. 9. 1946 vor bezüglich einer Falschmeldung des Staatskommissariats für politisch Verfolgte.23 Er könne hierzu folgendes sagen: In der „Information“, einem Amtsblatt, das in der Staatskanzlei herausgegeben werde, sei eine Mitteilung erschienen, daß im Arbeitsamt politisch Verfolgte zurückgewiesen worden seien mit der Begründung, daß Platz für die Entnazifizierten offen gelassen werden müsse.24 Selbstverständlich sei kurze Zeit darauf ein geharnischter Brief des General Muller gekommen, weil diese Mitteilung sogar in die amerikanische Presse übernommen worden sei. Er habe eine Untersuchung teils durch das Arbeits-, teils durch das Innenministerium angeordnet, die ergeben habe, daß irgendein Mitarbeiter in der Abteilung Politisch Verfolgte auf Wunsch des Informationsamtes einen Artikel über das Staatskommissariat für Politisch Verfolgte geschrieben habe.25 Es sei weiter bekannt geworden, daß dieser Herr auch einen Aufsatz geschrieben habe, wonach ein Oberregierungsrat Bock26 im Arbeitsministerium einem politisch Verfolgten eine gleiche Auskunft gegeben habe. Beim Arbeitsamt sei es so gewesen, daß verschiedene Meister offene Stellen nicht gemeldet hätten, die sie frei halten wollten; dafür könne aber das Arbeitsamt nichts. Bezüglich der Äußerung des Oberregierungsrats Bock habe sich später herausgestellt, daß tatsächlich etwas Wahres daran sei. Er habe das Arbeitsministerium aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dieses habe mitgeteilt, daß Bock erst vor kurzem ins Ministerium gekommen sei und sich noch nicht genau ausgekannt habe. Er habe der Militärregierung einen entsprechenden Bericht gegeben und dazu bemerkt, daß er das Arbeitsministerium angewiesen habe, Bock eine Verwarnung zu erteilen und ihn anzuweisen, künftig die Vorschriften genau einzuhalten, widrigenfalls er sein Amt zur Verfügung stellen müsse. Vor vier Tagen habe er neuerdings von der Militärregierung eine Mitteilung erhalten, daß der Standpunkt, daß Plätze für Nazis offen gehalten werden müßten, immer noch vertreten werde; angeführt sei wieder worden der Fall Bock und ein Landgerichtspräsident. Unerhört sei, daß der Staatskommissar und das amtliche Veröffentlichungsorgan eine solche sensationelle Nachricht, die eine Verdächtigung der Regierung enthalte, gebracht habe; daraus ergäben sich monatelange Schwierigkeiten. Der Journalist hätte wissen müssen, daß er sich zuvor an den Ministerpräsidenten zu wenden habe. Er glaube, daß der Brief des Arbeitsministeriums durch die jüngsten Ereignisse erledigt sei.

Staatssekretär Krehle erklärt hierzu, man habe nicht feststellen können, welchem Bewerber gegenüber Bock die fragliche Äußerung getan habe. Es könne sich also nicht um einen ernstlichen Bewerber gehandelt haben, da über diese alle Aufzeichnungen vorhanden seien. Bock habe auch nur gesagt, es gäbe momentan Schwierigkeiten, weil niemand da sei, der die neuen Bewerber ausbilden könne; diese Äußerung sei dann so ausgelegt worden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet die Angelegenheit als erledigt.

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt weiter mit, eine Angestellte der Staatskanzlei habe an Herrn Geßner geschrieben und ihn gebeten, in eine Ernährungssache hineinzustochern. Dieser sei aber so anständig gewesen und habe den Brief zuerst ihm zugeleitet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, das komme daher, weil in einer öffentlichen Einrichtung wie dem Rundfunk der Staat so angegriffen werden könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt weiter mit: in einer großen Bauernkundgebung in Wasserburg sei wegen der ständigen Verächtlichmachung der Bauern im Rundfunk eine sehr scharfe Sprache gesprochen worden und er gebeten worden, dem Intendanten27 zu schreiben, weil sonst die Bauern zur Selbsthilfe griffen.

Staatssekretär Dr. Ehard kommt noch einmal auf die Äußerung des Landgerichtspräsidenten zurück. Dieser habe nicht gesagt, daß für die Nazis Stellen frei gelassen werden müßten, sondern für Leute, die noch in der Kriegsgefangenschaft seien.

Staatsminister Seifried teilt mit, am Samstag früh sei im Rundfunk verbreitet worden, daß der Flüchtlingsausschuß von Memmingen eine Resolution an die Staatsregierung gerichtet habe ungefähr des Inhalts: Sollte es in Flüchtlingsfragen zu irgendwelchen Katastrophen kommen, so sei einzig und allein die Bayerische Staatsregierung daran schuld, weil sie sich als unfähig erwiesen habe, das Flüchtlingsproblem einigermaßen zu lösen. Daraus habe sich in der ganzen Stadt eine gewisse Flüsterpropaganda entwickelt, natürlich unter Weglassung, daß diese Resolution nur vom Flüchtlingsausschuß Memmingen stamme. Er habe sich daraufhin sofort mit dem Rundfunk in Verbindung gesetzt, wer die Verantwortung für diese Veröffentlichung trage. Der Intendant habe ihm erklärt, die Nachricht stamme von der DANA. Beim Rundfunk sei ein junger Mann, der aus den Meldungen heraussuche, was in den Nachrichtendienst gerade hineinpasse, vor allem auch in zeitlicher Hinsicht. Dieser junge Mann sei ganz neu und habe daher die Meldung weitergegeben. Er habe daraufhin sofort beim Landrat Memmingen angefragt, wer die Ausschußmitglieder seien. Er habe zur Antwort bekommen, es seien vier Männer aus der Tschechoslowakei, darunter ein Sturmmann des NSKK, so daß man vermuten könne, daß diese Brunnenvergiftung mit Absicht von getarnten Nazis gemacht worden sei, um die Regierung in Mißkredit zu bringen. Er sähe sich veranlaßt, den Ministerrat zu bitten, daß dem Rundfunk ein geharnischter Protest der Staatsregierung zugeleitet werde, weil so die Dinge nicht mehr weiter gingen. Dr. Buttersack28 vom Rundfunk habe ihm weitestgehende Unterstützung zugesagt, er habe dort aber noch einen schweren Kampf zu führen gegen eine gewisse Atmosphäre. Er sei dafür, daß die Bayerische Staatsregierung insbesondere diesen letzten Vorgang zum Anlaß für einen entsprechenden Protest nehme.

Staatsminister Helmerich erklärt hierzu, daß der Rundfunk morgen lizenziert werde und in deutsche Hände übergehe.29

Staatsminister Seifried hält es für sehr eigenartig, wenn der Rundfunk, der die öffentliche Meinung der Massen beherrsche, ohne vorherige Verständigung der Staatsregierung irgendeiner Person gegeben werde.

Staatsminister Helmerich erklärt auf Anfrage, daß er nicht wisse, wer die Lizenz bekommen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich bereit, im Namen der Staatsregierung einen Protest zu unterschreiben, daß derartige Meldungen über Entschließungen einer Gruppe von vier Männern veröffentlicht werden. Der Innenminister solle das Material zur Verfügung stellen.

IV. [Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend]

Staatsminister Seifried führt aus: Vor Monaten sei die Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend schon vom Ministerrat verabschiedet30 und der Militärregierung vorgelegt worden. Die Militärregierung habe einige Abänderungen vorgeschlagen, die in dem neuen Entwurf berücksichtigt seien.31

Nach Verlesung durch den Innenminister wird die Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend einstimmig angenommen.32

V. [Vorschüsse auf Pensionen von nichtbayerischen Pensionsberechtigten]

Staatsminister Dr. Terhalle führt hierzu folgendes aus: Zurzeit würden von zwei Seiten Pensionsansprüche gestellt, nämlich: von andern Ländern, deren Berechtigte in Bayern wohnten, und dann von denen, die nach Bayern geflohen oder evakuiert oder vertrieben worden seien.33 Die Ansprüche der anderen Länder habe man abgelehnt, da keine Gegenseitigkeit verbürgt sei, sondern man dort auch ein rein kassentechnisches Prinzip vertrete, wie es zurzeit in Bayern gelte. Bezüglich der anderen Gruppen sei die Regierung im Rundfunk heftig angegriffen worden, weil in Bayern noch nichts geschehen sei. Man müsse aber berücksichtigen, daß es sich in Württemberg, Baden und Hessen um ungefähr 1.000 bis 2.000 Personen handle, während es in Bayern allein 30.000 seien. Nun habe man schon im Ministerrat beschlossen, daß man zahlen wolle, wenn die Belastung auf alle beteiligten Länder verteilt werde. Im Finanzausschuß des Länderrats sei dieser Vorschlag angenommen worden, allerdings habe bei der Sitzung der Vertreter von Hessen gefehlt. Schließlich sei ein Ausschuß für interstaatlichen Finanzausgleich gegründet worden, – diesmal unter Zustimmung von Hessen -, jedoch sei auch dieser Beschluß dadurch überholt, daß die Angelegenheit interzonal im Haushaltsausschuß des Finanzausschusses geregelt werden solle. Er schlage nun vor, den Anspruchberechtigten wenigstens einen gewissen Vorschuß zu zahlen. Zur Begründung führe er folgendes an:

1.) Die Not der Pensionsempfänger sei ungeheuer groß;

2.) hätten wir eine relative Kassenfülle, die uns aber nicht darüber hinwegtäuschen könne, daß man später mit einer anderen Situation rechnen müsse;

3.) habe man die berechtigte Hoffnung, daß diese Dinge im Wege eines interzonalen Finanzausgleichs geregelt würden.

Unter diesen Umständen habe das Finanzministerium einen neuen Vorschlag über die Zahlung von Vorschüssen an nichtbayerische Pensionsberechtigte gemacht, den er hiermit vorlege.34

In § 3 des Vorschlages solle man eine Grenze von 40 Millionen Reichsmark einsetzen. Die Summe ergebe sich daraus, daß er mit etwa 20.000 Bezugsberechtigten, die durchschnittlich 2.000.- Reichsmark erhielten, rechne. Davon sei aber die Wohlfahrtsunterstützung abzuziehen, außerdem gingen noch Steuern weg, so daß die tatsächliche Belastung etwa 25 Millionen betrage. Eine Schwierigkeit bestehe aber noch darin, daß nunmehr ein vertriebener Beamter etwas bekomme, während jemand, der sein Geschäft oder seinen Grundbesitz verloren habe, nichts erhalte.

Staatssekretär Dr. Ehard wirft die Frage auf, was mit den Kriegsgefangenen sei; deren Angehörige bekämen auch nichts.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, hier habe das Finanzministerium eine Vorlage an die Militärregierung gemacht, die aber noch nicht genehmigt sei.

Staatssekretär Dr. Ehard weist darauf hin, daß sich auch unter den Kriegsgefangenen Leute befänden, die nicht belastet seien und solche, die sich entlasten könnten, die aber dazu jetzt keine Möglichkeit hätten.

Staatsminister Dr. Terhalle weist darauf hin, daß Vorschüsse nicht an Pensionisten aus der englischen und französischen Zone gezahlt werden sollen, sondern nur an solche aus der russischen Zone und aus den abgetretenen Gebieten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert darauf, daß es noch keine abgetretenen Gebiete gebe.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich dieser Meinung an. Man solle lieber sagen, die Gebiete östlich der Oder und Neiße; dann solle man noch die Ausgewiesenen aus dem Sudetenland besonders aufführen. Wenn man die Leute aus der russischen Zone auch bezahle, gehe überdies niemand mehr dorthin zurück. Es sei auch schwer, die Ansprüche dieser Leute, die keine Unterlagen hätten, überhaupt nachzuprüfen.

Staatsminister Dr. Terhalle gibt zu, daß es große technische Schwierigkeiten geben könne, aber in Württemberg, Baden und Hessen werde die Sache durchgeführt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich dagegen, daß man von Vorschüssen spreche. Dies rufe Hoffnungen hervor, daß eine vollkommene Regelung erfolge, die für uns zu untragbaren Lasten führe. Ohne einen künftigen Ausgleich könne Bayern solche Lasten niemals auf sich nehmen. Er schlage vor, die Zahlungen als Zuwendungen zu bezeichnen und ausdrücklich festzulegen, daß sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgten. Im übrigen solle man, wenn man übrige Gelder habe, dann einen früheren Beschluß des Ministerrats, nämlich, daß die politisch geschädigten Beamten ihre Wiedergutmachungsansprüche nur ausbezahlt erhalten sollten, wenn sie bedürftig seien, aufheben. Er stelle diesen Antrag, weil es sich um eine unbedingte Rechtspflicht handle.35 Weiter glaube er, man solle sich doch auf die Pensionisten aus dem früheren Deutschen Reich beschränken und nicht die Leute aus der Tschechoslowakei dazu nehmen, wo ganz andere Verhältnisse gewesen seien. Diese Leute hätten früher dem tschechischen Staat gedient. Wir müßten sie zwar eingliedern, man dürfe sich aber doch nicht, weil diese Leute zufällig 5 Jahre lang zu „Großdeutschland“ gehört hätten, die ganzen Pensionslasten des tschechischen Staates überbürden lassen.

Staatsminister Dr. Terhalle regt an, dann die Formulierungen des früheren Entwurfs wieder aufzugreifen, nämlich daß Zuwendungen diejenigen erhalten sollen, die in den Gebieten östlich der Oder und Neiße und in der russischen Zone beheimatet seien.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß in der russischen Zone aber nichts an Bayern gezahlt werde.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, von Anspruchsberechtigungen und Pensionszahlungen solle man lieber nicht sprechen.

Staatsminister Dr. Terhalle bittet, sich nur über den Grundsatz zu einigen, ob überhaupt etwas geschehen solle. Er werde dann einen neuen Vorschlag ausarbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er habe das hessische Gesetz da, in dem stehe ausdrücklich, daß ein Rechtsanspruch auf Vorschüsse nicht bestehe. Deswegen habe er einen ähnlichen Zusatz beantragt. Hier mache sich wieder unsere Vorbelastung geltend.

Staatsminister Dr. Baumgartner wirft die Frage auf, ob man nicht die verheirateten Frauen aus den Ämtern entfernen solle, wenn ihre Männer Verdienst hätten, damit man Sudetendeutsche unterbringen könne. Nach dem letzten Weltkrieg sei es auch so gewesen.36

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hierzu, dies widerspreche einem Grundsatz der Amerikaner.

Staatsminister Dr. Fendt schließt sich dieser Meinung an, da es sich sonst wieder um eine reine Ausnahmebestimmung gegen die Beamten handle. Im übrigen brauche er die verheirateten Frauen jetzt als Lehrerinnen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte die Frage geklärt haben, ob die Sudetendeutschen auch unter diese Bestimmungen fallen. Nach längerer Debatte wird festgestellt, daß diese nicht ausgenommen werden können. Schließlich wird folgende neue Formulierung festgelegt:

§ 1: „In Bayern wohnende nichtbayerische Pensionisten des Reichs, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können auf Antrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter den folgenden Bedingungen widerrufliche Zuwendungen erhalten: 1.) Die Pensionisten müssen aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße oder aus dem Sudetenland nach Bayern gebracht oder vor dem 1. 4. 1946 aus dem russisch besetzten Gebiet nach Bayern gekommen und hier zuzugsberechtigt sein“.

Nr. 2 und 3 bleiben unverändert, ebenso Abs. 3.

Folgender Satz soll noch hinzugefügt werden: „Diese Zuwendungen sind auf etwaige künftige Pensionszahlungen anzurechnen“.

§ 2 soll folgendermaßen lauten:

„Die Zuwendung beträgt monatlich höchstens: bei Alleinstehenden 120.- Reichsmark, bei Verheirateten 200.- Reichsmark. Für Kinder und unterstützungsbedürftige Angehörige können zusätzlich monatlich 20.- Reichsmark ausgezahlt werden“.

In § 3 wird das Wort „Vorschußzahlungen“ durch „Zuwendungen“ ersetzt und hinter dem Wort „Haushaltsplan“ eingefügt: „bis zu 40 Millionen Reichsmark“.

§ 4 bleibt unverändert.

In dieser Form wird der Vorschlag einstimmig angenommen.37

[VI. Wiedergutmachungszahlungen an Beamte]

Der Antrag von Ministerpräsident Dr. Hoegner, den Ministerratsbeschluß vom 18. 6. 1946 (Punkt V der Tagesordnung, Nr. 12, S. 19 des Protokolls [= Nr. 31 TOP XVIII]) aufzuheben, wird einstimmig angenommen.

An alle Beamten sind ohne Rücksicht auf ihre soziale Lage die Wiedergutmachungsbeträge entsprechend den Richtlinien zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts auszuzahlen.38

[VII. Kontroverse zwischen Arbeitsministerium und Innenministerium]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Kontroverse zwischen dem Arbeitsministerium und dem Innenministerium auf dem Gebiet des Bauwesens wieder zur Sprache.

Staatsminister Seifried schlägt vor, um den Ministerrat nicht zu belasten, eine Aussprache zwischen dem Arbeitsminister und ihm unter Vorsitz des Ministerpräsidenten anzuberaumen, damit diese Dinge bereinigt werden sollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß es sich hier um eine Beschwerde des Innenministeriums handle, wonach das Arbeitsministerium einen Beamten des Innenministeriums aufgefordert habe, einen Posten in einem Siedlungsamt zu übernehmen, ohne den Innenminister hiervon überhaupt zu verständigen.

Staatsminister Seifried bezeichnet es als eine grundsätzliche Frage, daß kein Ministerium berechtigt sei, Leute eines anderen Ministeriums abzuwerben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner setzt hinzu, daß es vor allem nicht angängig sei, daß das Arbeitsministerium darüber hinaus einfach einen Beamten des Innenministeriums auf einen Posten im Bereich des Arbeitsministeriums ernannt habe.

Staatssekretär Krehle erklärt hierzu, man habe seinerzeit über die Frage gesprochen, daß bei einer Auflösung der Flüchtlingsbehörden die brauchbaren Leute übernommen werden sollen; aber so gehe es nicht, daß ein Abteilungsleiter einfach Leute weghole.

Staatsminister Seifried bemerkt hierzu, daß es sich nicht um einen Mann der Flüchtlingsbehörde, sondern um einen der Baubehörde gehandelt habe.

Staatssekretär Krehle meint, die Baubehörde müsse eben wieder in eine Hand kommen.39

[VIII. Verlängerung des Gesetzes über die Befugnisse des Flüchtlingskommissars]

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß das Gesetz über die Befugnisse des Flüchtlingskommissars bis zum 31. 10. 1946 verlängert worden sei;40 sein Antrag auf Verlängerung bis zum 31. 12. 1946 sei am Einspruch des Arbeitsministers gescheitert. Eine weitere Verlängerung sei jedoch unbedingt erforderlich.

Das Gesetz wird bis zum 30. November 1946 verlängert.

[IX. Eidesformel]

Staatsminister Seifried bringt vor, es werde von allen Seiten – insbesondere auch von der Polizei – geklagt, daß bis jetzt noch keine Eidesformel vorhanden sei, auf die die Beamten vereidigt werden könnten.41 Es möge doch eine Eidesformel entworfen werden.42

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt vor, die Sache zurückzustellen bis die Verfassung genehmigt sei.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß die Richter der Verwaltungsgerichte vereidigt worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hierzu, daß es sich hier um einen von der Militärregierung für sämtliche Richter vorgeschriebenen Eid handle.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, vom Finanzministerium sei eine Ausarbeitung gemacht und sämtlichen Ministerien zugeleitet worden.

Staatssekretär Krehle erklärt, die Arbeitsverwaltung sei vereidigt worden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dann könne das Innenministerium das gleiche machen, nachdem es die Erlaubnis der Militärregierung eingeholt habe. Er werde morgen mit dem General darüber sprechen, ob es nicht zweckmäßig sei, die Polizeibeamten zu vereidigen.

[X. Kraftwagen von Beamten]

Staatsminister Seifried bringt die Angelegenheit der beamteneigenen Wagen zur Sprache. Es sei zwar schon einmal im Ministerrat darüber gesprochen worden,43 einer endgültigen Klärung sei die Sache aber noch nicht zugeführt. Es werde nunmehr die Frage akut, ob die beamteneigenen Wagen beschlagnahmt und ausschließlich für den Dienst der Behörden zur Verfügung gestellt werden sollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diejenigen Privatwagen, die ein Beamter unter Ausnützung seiner amtlichen Eigenschaft erworben habe, müßten den Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Staatssekretär Krehle erklärt, im Arbeitsministerium sei dies geschehen.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, daß aber die Wagen der Landwirtschaftsleute, Bezirksärzte, Forstmeister usw., welche diese schon seit Jahren hätten, nicht darunter fallen könnten. Hier handle es sich um eine alte Einrichtung, bei der gewisse Kautelen bestünden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, bei dem alten Beschluß des Ministerrats, der aber anscheinend nicht durchgeführt worden sei (14. 2. 1946), habe es sich nur um die Wagen gehandelt, welche die Beamten nach ihrer Ernennung unter Ausnützung ihrer Stellen sich beschafft hätten.

[XI. Klagen über das Landesamt für Vermögensverwaltung]

Staatsminister Dr. Erhard bringt Klagen über das Landesamt für Vermögens-Verwaltung vor.44 Es herrsche eine Rechtsunsicherheit im ganzen Lande, die nicht mehr zu überbieten sei. Niemand wisse mehr, ob er sich zur Wehr setzen könne oder nicht. Die Beschwerden kämen alle an das Wirtschaftsministerium, weil das Publikum annähme, daß dieses zuständig sei. Von den Treuhändern wolle er garnicht reden, dies sei ein Skandal, der zum Himmel stinke. An das Landesamt müßte ein Mann, der durchziehe. Die Wirtschaft werde ruiniert, die Angst der Bevölkerung steige ins Unermeßliche. Es handle sich hier um das größte öffentliche Übel, das man mit allen Mitteln zu überwinden suchen müsse. In Württemberg, Baden und Hessen sei es in dieser Beziehung viel besser bestellt als in Bayern.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, er wolle den Wirtschaftsminister dringend bitten, bevor er derartige Klagen vorbringe, sich zunächst einmal mit den Herren des Landesamts ins Benehmen zu setzen. Diese hätten schon lange das Bedürfnis geäußert, mit dem Wirtschaftsminister sprechen zu können. Das Landesamt arbeite nicht schlecht. Es schienen hier Mißverständnisse vorzuliegen; es könne sich nicht um die Leitung des Landesamts handeln; er habe den Eindruck, daß das Menschenmögliche geschehe.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er wolle nicht einzelne Herren angreifen, man habe aber keine zielsichere Ausrichtung und keine klare Führung.

Staatssekretär Dr. Kraus fährt fort, man solle die Schwierigkeiten nicht erhöhen. Sterner werde demnächst ausscheiden, der Ministerpräsident habe selbst einen neuen Leiter berufen.45 Er würde es bedauern, wenn diese Angriffe gegen das Landesamt fortgesetzt würden; bis jetzt sei im Rahmen des Möglichen gute Arbeit geleistet worden. Das Landesamt habe Schwierigkeiten bezüglich der Unterbringung gehabt,46 im übrigen habe es jetzt schon mehr als tausend Beamte. Die Herren arbeiteten im engsten und besten Einvernehmen mit der Militärregierung. Der Herr Wirtschaftsminister möge sich doch einmal mit ihnen aussprechen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, er kenne die Einzelnen garnicht und wolle sie auch nicht angreifen. Er müsse aber darauf hinweisen, daß im ganzen Lande eine große Unsicherheit herrschte; es müßten einmal ganz klare Richtlinien erlassen werden.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß Oberregierungsrat Reithinger als Vertreter des Wirtschaftsministeriums im Verwaltungsrat sitze und Stimme habe. Im übrigen habe er heute Sterner verabschiedet; es sei ihm dies nicht leicht gefallen.47 Sterner habe sich bewährt. Nun habe er gehört, daß das Finanzministerium ihn in einer anderen Stelle einsetzen wolle. Es sei gesagt worden, man solle ihn menschlich behandeln.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er sei auch grundsätzlich dagegen, daß Sterner diffamiert werde. Soviel er wisse, solle er die Staatsschuldenverwaltung übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner setzt hinzu, die Sache sei deshalb so unbefriedigend, weil die Militärregierung immer noch einen Teil der Zuständigkeiten für sich in Anspruch nehme und vor allem im Treuhandwesen sich einschalte.48

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, daß diese Einschaltung sich immer mehr verstärke.

Staatsminister Dr. Erhard regt an, daß in dieser Richtung ein Beschluß gefaßt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man könne einen Beschluß fassen, daß das Treuhänderwesen auf die deutschen Behörden übertragen werden solle.49 Er bitte aber zuvor, ihm eine Anzahl von Fällen, die hieb- und stichfest seien, mitzuteilen, die man der Militärregierung vorlegen könne.

[XII. Sozialversicherung]

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit: Am 25. 10. 1946 finde in Bremen eine Beratung des Sozialpolitischen Ausschusses statt über die Frage der Sozialversicherung.50 Man sei so ziemlich im Bilde, was die Militärregierung wolle und von welchen Punkten sie nicht abweiche. Zwei wichtige Punkte müßten noch geklärt werden: Inwieweit einerseits die Beamten, andererseits die freien Berufe und die Landwirtschaft erfaßt werden sollten. Die Frage sei nur, ob an dieser Sitzung der Arbeitsminister selbst teilnehme oder wen er dorthin schicke. Er halte es für unzweckmäßig, wenn Schieckel allein dorthin geschickt werde.51

Staatssekretär Krehle erwidert, daß von der US-Zone nur Herr Ernst vom Länderrat nach Bremen geschickt werden solle; dies sei der Verfasser des Stuttgarter Entwurfs.52

Staatssekretär Dr. Kraus meint, Herr Emst werde sicher den Standpunkt des Ministerrats nicht vertreten.

Staatsminister Dr. Erhard schlägt vor, daß ein Sachverständiger mitfahren solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß an sich Klarheit darüber bestehe, daß es nicht wünschenswert sei, die Beamten und die Landwirtschaft einzubeziehen.

[XIII. Wiederernennung eines Präsidenten der Bayer. Staatsbank]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Sache Hellingrath zur Sprache. Wenn dieser nicht belastet sei, bestünden keine Bedenken gegen die Wiedereinstellung, da er ja nicht entlassen worden sei.53

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, Hellingrath sei zurückgetreten; die Militärregierung habe ihn trotzdem entlassen. Er sei aber dort gut angeschrieben; es bestehe ein dringendes Interesse, ihn wieder einzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einmütige Meinung des Ministerrats fest, daß keine Bedenken bestehen, Herrn v. Hellingrath wieder als Präsidenten der Bayer. Staatsbank einzusetzen.

[XIV. Dr. Ringelmann]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt sodann die Sache Ringelmann zur Sprache.54 Das Finanzministerium habe beantragt, Ringelmann auf Widerruf vorbehaltlich späterer Einstellung wieder beschäftigen zu können. In allen diesen Fällen komme zunächst nur eine widerrufliche Beschäftigung in Frage. Hierzu brauche man aber die Richtlinien, die noch nicht genehmigt seien.55

Staatssekretär Dr. Müller erklärt hierzu, er sei mindestens ein dutzendmal deswegen bei der Militärregierung gewesen. Vor etwa 8 bis 10 Tagen sei es so weit gewesen, daß die Richtlinien genehmigt werden sollten. Inzwischen sei von Berlin eine Verfügung über die Pensionen und die Hinterbliebenenversorgung gekommen. Nun habe die Fiscal Section wieder Bedenken gegen die Abschnitte 3 und 4 bekommen. Dann könnten aber doch wenigstens die Artikel 1 bis 14 und der letzte Artikel genehmigt werden. Bezüglich der Pensionen solle man eine Sondervorlage machen. Der neueste Stand sei aber der, daß die Militärregierung glaube, daß die Richtlinien überhaupt nicht genehmigt zu werden brauchten. Eine schriftliche Bestätigung habe er aber noch nicht erhalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hierzu, er müsse morgen nach der Besprechung mit dem General zu Mr. Koschenbahr kommen; diese Unterredung betreffe sicher diesen Gegenstand.

Gegen die widerrufliche Einstellung von Ringelmann werden keine Bedenken erhoben.

[XV. Jubiläum des Kabinetts Hoegner]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß genau vor einem Jahr die Verpflichtung des Kabinetts stattgefunden habe.56 Er wolle die Gelegenheit benützen, um allen Regierungsmitgliedern den herzlichsten Dank für die hervorragende Mitarbeit auszusprechen.

Staatsminister Seifried dankt im Namen der Regierungsmitglieder dem Ministerpräsidenten, daß er es verstanden habe, das Staatsschiff durch alle Schwierigkeiten zu lenken.

Staatssekretär Dr. Kraus bemerkt, daß auch die Tätigkeit des Ministerpräsidenten im Länderrat durch General Clay ihre verdiente Anerkennung gefunden habe.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär