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Nr. 37MinisterratssitzungMontag 29. Juli 1946 Beginn: 8 Uhr 05 Ende: 10 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle (nur für den Anfang der Sitzung), Kultusminister Dr. Fendt, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Roßhaupter, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bodenreform. [II. Entnazifizierung]. [III. Personalangelegenheit]. [IV. Termin der nächsten Ministerratssitzung]. [V. Verkehr der Ministerialbeamten mit der Presse]. [VI. Beratung der Probleme des kommenden Winters].

[I. Bodenreform]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und ersucht Staatsminister Dr. Baumgartner, Bericht zu erstatten.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, beim Bodenreformgesetz handle es sich wohl um das umstrittenste Gesetz, das der Ministerrat bisher zu beraten gehabt habe.1 Bezüglich seiner Person dürfe er eingangs erwähnen, daß er von verschiedenen Zeitungen angegriffen worden und als der reaktionäre Landwirtschaftsminister bezeichnet worden sei, der die Bodenreform verhindert habe. Hierzu müsse er bemerken, daß er sich schon im Jahre 1926 als Student für die Bodenreform ausgesprochen habe. Auch seine bisherige Einstellung sei es gewesen, daß eine Bodenreform notwendig sei.2 Es sei nur die Frage, in welcher Form sie durchgeführt werden solle. In Bayern lägen die Verhältnisse folgendermaßen: Über 250 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche hätten 130 Eigentümer. Dabei seien es in der Größe von 250 bis 300 ha 26, über 300 ha 104. Forstwirtschaftlichen Besitz über 500 ha hätten 111 Besitzer. Über 100 ha rein landwirtschaftlich genutzte Fläche gebe es in Bayern 366 Einzeleigentümer, 71 Miteigentümer und 30 Fideikommisse. Wenn man zur Zahl der Einzeleigentümer noch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Siedlungsgesellschaften, Genossenschaften und Kirchen zähle, komme man in Bayern bei Betrieben über 100 ha auf insgesamt 1.401 Eigentümer und auf 2.815 Betriebe. Diese alle zusammen betrügen 452.783 ha. Dies wolle er alles nur einleitend sagen, um einen Überblick zu geben, um welche Größen es sich handle. Ursprünglich sei Grundlage das Bodenreformgesetz vom 29. Oktober 1945 gewesen.3 Nach der letzten Sitzung in Stuttgart habe Oberst Hester erklärt, daß dieser Entwurf nicht die Meinung von General Clay darstelle, sondern zurückgerufen worden sei. Die Meinung von General Clay gehe aus einem Brief an die Ministerpräsidenten hervor, den er nunmehr zur Verlesung bringe.4 Dieser Brief müsse die Grundlage für die weiteren Überlegungen bilden. Er gehe davon aus, daß es sowohl im öffentlichen wie im Privatbesitz eine ganze Anzahl Großgrundbesitzungen gebe, die für das Volk nicht zur Verfügung stünden. Sie umfaßten annähernd 1/3 des gesamten Bodens in der Zone. Er habe nun eine Liste des ganzen Großgrundbesitzes hier. Man müsse in Bayern 30 Besitzgruppen unterscheiden. Die wichtigsten davon wolle er anführen:

Das Reich besitze 15.000 ha,
das Land 821.000 ha,
die Gemeinden 434.000 ha,
die evang. Kirche 10.000 ha,
die kathol. Landeskirche 58.844 ha,
Schulen 537.000 ha,

natürliche Einzelpersonen mit Betrieben von weniger als 20 ha 2.707.000 ha, natürliche Einzelpersonen mit Betrieben über 20 ha 2.211.000 ha.

Es ergebe sich daraus, daß die Masse der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zwischen 5 und 20 ha besitze. Im einzelnen sei die Verteilung folgendermaßen:

bis 2 ha seien es 231.000
2–5 ha 131.967
5–10 ha 119.471
10–20 ha 88.159
20–50 ha 53.327
50–100 ha 6.090
100–200 ha 805
200–500 ha 334
500–1.000 ha 153
1.000–2.000 ha 158
2.000–5.000 ha 122
5.000–10.000 ha 39
über 10.000 ha 8.

Er müsse das deshalb erwähnen, weil damit ganz offensichtlich der Nachweis geführt werde, daß die Bodenreform rein wirtschaftlich gesehen in Bayern eigentlich nicht notwendig sei. In Bayern herrsche eine sehr gesunde wirtschaftliche Struktur. Den wenigen größeren Besitz, den es gebe, brauche man für Saat- und Tierzucht und die Waldwirtschaft. Im übrigen herrsche ein sehr gesunder mittelbäuerlicher Betrieb vor. Die ganze Bodenreform sei auf ein mehr politisches Geleise geschoben worden, wahrscheinlich auf die Ausführungen von Molotow hin, der den Amerikanern und Engländern vorgeworfen habe, daß sie hinsichtlich der Bodenreform die Potsdamer Beschlüsse nicht durchgeführt hätten.5 Man habe seinerzeit einen Ausschuß eingesetzt,6 der den Standpunkt vertreten habe, daß man für Siedlungszwecke zunächst folgenden Boden zur Verfügung stellen solle: aus Wehrmachtsgrundstücken 31.265 ha (hiervon sei aber ein Großteil noch im Besitz der Amerikaner), kulturfähiges Moorland 55.000 ha (hiervon stünden in den nächsten Jahren aber auch erst 15.000 ha zur Verfügung), Ödland 200.000 ha (von diesen seien aber nur 100.000 ha kulturfähig), freiwillig angebotener Grundbesitz: bis jetzt 6.000 ha. Während dieser Ausschuß diese Vorbereitungen getroffen habe, sei von General Clay darauf gedrängt worden, daß etwas geschehe. Daraufhin hätten die drei Landwirtschaftsminister einen Entwurf gemacht, der aber von General Clay abgelehnt worden sei.7 Dieser Entwurf habe vorgesehen, daß von 100 bis 500 ha progressiv enteignet werden solle, und zwar mit einer Staffelung bis zu 50%. Dieser Entwurf sei mit der Begründung abgelehnt worden, daß er dem Grundbesitz gegenüber zu günstig sei. Der Großgrundbesitz müsse zerschlagen werden. Es seien aber daran drei Bedingungen geknüpft worden:

1. die Produktion dürfe nicht gestört werden,

2. die 3 Länder der Zone müßten sich vollkommen einig sein,

3. die Landwirtschaftsminister müßten garantieren, daß die Durchführung möglich sei.

Das seien drei Bedingungen, die zu dieser Forderung gar nicht paßten, weil die Länder auf Grund ihrer verschiedenen Struktur nicht einig sein könnten und weil die Produktion auf alle Fälle gestört werde. Nunmehr befinde man sich in folgendem Stadium: General Clay, Oberst Hester und Reichsminister a.D. Dietrich hätten ein neues Gesetz ausarbeiten lassen, das ein politisches Gesetz sei.8 Neben diesem Entwurf sei noch ein gesondertes wirtschaftliches Gesetz über die Beschaffung von Siedlungsland ausgearbeitet worden, das eine Abänderung des früheren Siedlungsgesetzes darstelle.9 Bis Mittwoch müsse man zu diesen beiden Gesetzen Stellung nehmen. Der politische Entwurf Nr. 1 gehe davon aus, daß aller Grundbesitz, der über 250 ha sei, ganz gleich, ob er in privater oder öffentlicher oder kirchlicher Hand sei, enteignet werde. Dies gehe sehr weit, weiter als man in anderen Gebieten gegangen sei. Demgegenüber stünden die Kirchen auf dem Standpunkt, daß durch das Konkordat ihr Eigentum gewährleistet sei und daß dieses Gesetz demzufolge einen Eingriff in das Konkordat darstelle. Er halte es für zweckmäßig, wenn man nunmehr die einzelnen Artikel des Entwurfes Nr. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Großgrundbesitzes berate.10

Gegen die Präambel erheben sich keine Einwendungen.11

Artikel I:12

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, er habe telefonisch die Mitteilung erhalten, daß die Grenze von 250 ha auf 300 ha heraufgesetzt werden könne. Er bitte, diese Heraufsetzung vorzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, bei dieser Höchstgrenze müsse man auch auf das Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland Rücksicht nehmen, das in Artikel IV festlege, daß auch bei einer Größe unter 250 ha ein Teil abgegeben werden müsse.13

Er mache zwei Vorschläge:

1. solle man auf 300 ha hinaufgehen, nachdem dies für zulässig erklärt worden sei und zwar mit Rücksicht auf das zweite Gesetz,

2. solle man einen Zusatz machen, daß politisch und rassisch Verfolgte nicht unter dieses Gesetz fallen. Diese hätten unter schwierigen Verhältnissen ihren Besitz durchgehalten und würden jetzt bestraft.

Staatsminister Dr. Baumgartner bemerkt zu dieser letzten Anregung, er habe beim größeren Grundbesitz eine Umfrage veranstaltet, und habe festgestellt, daß von 109 erfaßten Besitzern 84 nicht bei der Partei gewesen seien. Von den Parteigenossen sei keiner in führender Stellung gewesen. 27 seien während der Nazizeit verhaftet oder sonst ihrer Freiheit beraubt worden, 28 seien in Konzentrationslagern gewesen, 5 seien hingerichtet worden.14 Damit sei der Antrag des Ministerpräsidenten gerechtfertigt.

Staatssekretär Ficker wiederholt seinen schon öfters zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß der adelige Großgrundbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet werden solle.15 Was die politisch und rassisch Verfolgten betreffe, so sei es richtig, daß unter den Großgrundbesitzern auch solche Leute seien. Diese müßten dafür auch entschädigt werden. Hier müsse man aber nicht auf die Person sehen, sondern auf den Grund und Boden. Man habe keine Garantien dafür, daß ein politisch Verfolgter in Zukunft auf seiner bisherigen politischen Ebene stehen bleibe und nicht seine materielle Macht gegen die Demokratie ausnütze. Er halte es nicht für richtig, eine solche Ausnahme zu machen. Man müsse den Besitz als solchen treffen und alles das, was eine imperialistische Politik getragen habe, ausmerzen. Man müsse darüber hinaus Grund und Boden für die Menschen schaffen, die wir ansiedeln müßten. Wenn die Amerikaner gesagt hätten, daß der Großgrundbesitz zerschlagen werden müsse, dann müsse er auch zerschlagen werden. Er stelle deshalb folgenden Antrag: Im Zuge der Bodenreform wird mit allem lebenden und toten Inventar entschädigungslos enteignet und dem Bodenfonds zugeschlagen:

1. das Land der Großgrundbesitzer, der Fürsten, Adeligen und die Fideikommisse, soweit sie über 100 ha hinausgehen;

2. der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz der Nazi-Aktivisten und Militaristen, sowie der Nutznießer nach dem Säuberungsgesetz.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die unter 2 genannten Personen selbstverständlich durch das Gesetz vom 5. März 1946 erfaßt würden.

Staatsminister Helmerich bezeichnet den Antrag unter 1 als zu weitgehend. Man müsse das Eigentum anerkennen. Es werde immer so sein, daß diejenigen, die nicht hausen und sparen könnten, übermorgen wieder nichts hätten. Man brauche nicht päpstlicher zu sein als die Sieger, um deren Forderungen noch zu übertreffen. Er schließe sich dem Vorschlag des Ministerpräsidenten an auf Erhöhung der Grenze auf 300 ha und Berücksichtigung der politisch und rassisch Verfolgten.

Staatsminister Dr. Fendt hat bezüglich der Bevorzugung der rassisch und politisch Verfolgten Bedenken. Dadurch bekomme das Gesetz einen ganz anderen Charakter und werde zu einem Strafgesetz. Er sei der Meinung, wenn man die Bodensperre beseitigen wolle, so müßten alle getroffen werden, dann handle es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine politisch und wirtschaftlich als notwendig erkannte Maßnahme.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das Vorgehen gegen den Großgrundbesitz in Deutschland habe seinen Grund darin, daß dieser in Ostelbien überwiegend auf Seite des Militärs gestanden sei und den zweiten Weltkrieg heraufbeschworen habe. Wäre 1918 eine Bodenreform durchgeführt worden, dann wäre dieser Krieg wahrscheinlich verhindert worden, wenn nämlich der Zusammenhang zwischen Großgrundbesitz und der Militärkaste durchbrochen worden wäre.16 Es handle sich also schon um eine gewisse Strafmaßnahme gegen den Großgrundbesitz.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, daß dieser Grund in der Präambel des 1. Gesetzentwurfs der Amerikaner ausgeführt worden sei.17 Jetzt sei er aber weggelassen worden.

Staatssekretär Waldhäuser meint, bei den politisch Verfolgten dürfe man nicht außer Acht lassen, aus welchen Gründen jemand verfolgt worden sei; ob er entweder selbst habe diktieren wollen oder ob er für die Demokratie eingetreten sei. Bestimmte Großgrundbesitzer seien nicht wegen ihrer demokratischen Grundsätze ins KZ gekommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es jedenfalls als erwiesen, daß sie dem Nationalsozialismus Widerstand geleistet hätten.18 Dem Umstand, daß ein Großteil der Großgrundbesitzer Widerstand geleistet habe, müsse irgendwie in diesem Gesetz Rechnung getragen werden, nachdem es ein politisches Gesetz sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner möchte zu Artikel I noch einige Bemerkungen machen. Bei landwirtschaftlicher Fläche sei hinzugefügt, daß es sich um solche durchschnittlicher Bonität handeln müsse. Dieser Zusatz müsse auch bei den forstwirtschaftlich genutzten Flächen hinzukommen. Die Höchstgrenze von 1.000 ha bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen sei, wie ihm Forstfachleute erklärt hätten, für bayerische Verhältnisse zu gering. In Hessen und Württemberg lägen die Verhältnisse allerdings anders.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß man bei der Forstwirtschaft für Bayern keine Ausnahme machen könne, aber die Worte „durchschnittliche Bonität“ müßten hinzugesetzt werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner stellt den Antrag, daß bei der Forstwirtschaft die Höchstgrenze auf 1.500 ha hinaufgesetzt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt hierauf die einzelnen Anträge zur Abstimmung.

Der Antrag von Staatssekretär Ficker wird gegen zwei Stimmen (Staatssekretär Ficker und Staatssekretär Waldhäuser) abgelehnt.

Der Antrag auf Hinaufsetzung der Höchstgrenze für landwirtschaftlich genutzte Flächen von 250 ha auf 300 ha wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Der Antrag, politisch und rassisch Verfolgte von diesem Gesetz auszunehmen, wird gegen zwei Stimmen (Staatssekretär Ficker und Staatssekretär Waldhäuser) angenommen.

Der Antrag, hinter „forstwirtschaftlich genutzten Flächen“ „durchschnittliche Bonität“ einzufügen, wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Der Antrag, die Grenze für forstwirtschaftlich genutztes Eigentum von 1.000 auf 1.500 ha hinaufzusetzen, wird gegen fünf Stimmen (Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatsminister Helmerich, Staatsminister Dr. Baumgartner, Staatssekretär Dr. Ehard, Staatssekretär Dr. Kraus) abgelehnt.

Artikel II:19

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, hier komme die schwerwiegende Bestimmung, daß die staatlichen, gemeindlichen und kirchlichen Güter, die landwirtschaftlich genutzt seien, ebenfalls enteignet werden sollen. Er stelle den Antrag, in Satz 1 anstelle von: „mit Ausnahme der staatlichen und gemeindlichen Forsten“ zu sagen: „mit Ausnahme des staatlichen, gemeindlichen und kirchlichen Grundeigentums“. Er sei der Ansicht, daß die staatlichen Güter nicht enteignet werden sollten. Dies sei gegen den Geist der Zeit. Auch einer Stadt, die sich Land erworben habe, mit dem sie Wohlfahrtseinrichtungen unterhalte, könne dies nicht genommen werden. Das Eigentum der Kirchen sei durch das Konkordat gewährleistet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die §§ 3 und 4 des Konkordats hin.20 Württemberg-Baden und Hessen hätten keine solchen Verträge. Die Gültigkeit des Konkordats sei vom Kabinett schon anerkannt worden.

Staatssekretär Dr. Kraus setzt sich für die staatlichen Güter ein. Diese seien notwendig und Muster und Vorbild für die Privatwirtschaft. Es sei nicht recht zu verstehen, daß diese Güter, die bereits dem Gemeinnutz dienten, aus der Hand des Staates herausgenommen werden sollen. Dadurch werde auch die Volksernährung gefährdet.

Staatssekretär Ficker schließt sich diesem Antrag an. Er sei der Meinung, daß der staatliche, gemeindliche und kirchliche Besitz nicht angerührt werden solle.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, in Satz 2 sei der Schutz landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und Institute nur auf juristische Personen beschränkt. Er sei dafür, daß er auf alle Güter ausgedehnt werden solle.

Staatsminister Dr. Baumgartner fordert eine Ausdehnung dieses Schutzes auch auf die forstwirtschaftlichen Versuchsanstalten. Man könne die Versuche, die oft eine Dauer von 20 bis 30 Jahren hätten, nicht durch die Zerschlagung dieser Einheiten unterbrechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß dann hinter dem Wort „landwirtschaftlich“ das Wort „forstwirtschaftlich“ eingefügt werden müsse. Zweckmäßigerweise fasse man den zweiten Satz des Artikels II als neuen Artikel II a und formuliere ihn folgendermaßen: „Das Grundeigentum, das den Zwecken der land- und forstwirtschaftlichen Versuchsanstalten, der land- und forstwirtschaftlichen Institute oder der Tier- und Pflanzenzüchtung dient, kann von der Regelung der Artikel I und II ausgenommen werden“.

Staatssekretär Ficker meint, es bestehe die Möglichkeit, daß die adeligen Großgrundbesitzer einfach sagten, sie hätten Versuchsanstalten.

Staatsminister Dr. Baumgartner bestreitet diese Möglichkeit. Man wisse genau, wer in den letzten Jahren z. B. Saatgutvermehrung betrieben habe. Wer sie jetzt erst anfange, könne nicht berücksichtigt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt hierauf die verschiedenen Anträge zur Abstimmung.

Der Antrag, in Satz 1 das staatliche, gemeindliche und kirchliche Grundeigentum auszunehmen, wird einstimmig angenommen.

Der Antrag, in Satz 2 neben landwirtschaftlichen auch forstwirtschaftliche Versuchsanstalten und Institute auszunehmen, wird einstimmig angenommen.

Der Antrag, Satz 2 aus Artikel II herauszunehmen und als Artikel II a in der von Ministerpräsident Dr. Hoegner vorgeschlagenen Fassung anzunehmen, wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel II im ganzen wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel III wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel IV wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel V wird bei einer Stimmenthaltung (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel VI:21

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, daß nach Satz 1 eingefügt werden solle, daß, solange das übereignete Grundeigentum nicht für das von diesem Gesetz verfolgte Ziel nutzbar gemacht werden könne, es bei der in Artikel IV vorgesehenen Kontrolle verbleibe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Möglichkeit sei schon durch den letzten Satz des Artikels VI gegeben. Er glaube also, daß dieser Zusatz nicht nötig sei. Dagegen müsse er fragen, wie es mit den Forsten stehe: Sollen diese abgeholzt oder sonstwie zur Verfügung gestellt werden?

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, bei den Verhandlungen in Stuttgart sei immer gesagt worden, daß die Forsten verstaatlicht werden müßten. Nach diesem Entwurf sollten sie jedoch in Privathand kommen. Es bestehe also die ganz große Gefahr, daß die geschichtliche Entwicklung gerade zurückgedreht werde. Dagegen müsse man sich ganz energisch wehren. Seinen ersten Antrag auf Einfügung eines Zusatzes hinter Satz 1 ziehe er mit Rücksicht auf die Ausführungen des Ministerpräsidenten zurück.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Forsten müßten möglichst erhalten bleiben. Es sei nur fraglich, ob das gelinge. Er sei der Meinung, wenn man die Forsten schon dem Privateigentum wegnehme, könnten sie nur in den Besitz des Staates kommen.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, es sei eine alte Erfahrung, daß der Bauer ein Verwüster des Waldes sei. Es müsse eine Sicherung geschaffen werden, daß der private Wald in richtige Hände komme.

Staatsminister Dr. Baumgartner gibt in Ergänzung dieser Ausführungen die jährlichen Zuwachsleistungen in Festmetern für 1 ha bekannt: im Staatswald 4,5 Festmeter, im großen Privatwald 4,6 Festmeter, im mittleren Privatwald 4,5 Festmeter, im Gemeindewald 3 Festmeter und im kleinen Privatwald 2,5 Festmeter. Man müsse also darauf drängen, daß der Wald, wenn er enteignet werde, in Staatseigentum komme. Allerdings seien die Amerikaner dagegen. So könne es aber passieren, daß der Waldbesitz von den alten bayerischen Eigentümern weggenommen werde und sich Norddeutsche diesen Wald kauften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, nach Satz 1 folgenden Satz hinzuzufügen: „Die Forsten müssen dem Staat oder den Gemeinden übereignet werden“. Diesen Gesichtspunkt bitte er in Stuttgart besonders hervorzuheben.

Staatsminister Dr. Fendt meint, die Amerikaner hätten die verheerenden Folgen einer falschen Forstpolitik in ihrem Lande selbst gesehen. Nun solle dort der Staat wieder Besitzer des Waldes werden.

Staatssekretär Dr. Ehard weist noch darauf hin, daß ein Einzeleigentümer einen Forstbesitz gar nicht halten könne, da er für die nächsten 60 bis 70 Jahre praktisch zinslos bleiben werde.22 Wenn man ihn also in die Hand einzelner kommen lassen wolle, dann würden die Karten nur getauscht werden, aber in schlechtem Sinne und ganz entgegengesetzt dem, was das Gesetz wolle.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, die Forsten dürften im allgemeinen nur eine Rendite von 2% haben. Schon damit seien sie aus der Sphäre des privatwirtschaftlichen Gewinnstrebens herausgenommen. Sie könnten also nur von Großindustriellen angekauft werden. Das Prinzip der sogenannten Forstgüter wolle man in Bayern doch nicht haben.

Staatssekretär Dr. Ehard teilt noch mit, er habe gehört, es seien eine ganz große Reihe von Angeboten schon da. Die Bayern sollten aus ihren Gütern hinausgeworfen werden und norddeutsche Junker und Industrielle seien schon da, um ihre Güter zu übernehmen. Die Antifaschisten werfe man hinaus und diese Leute setze man hinein.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt hiezu, die Militärregierung habe ihm schon Dutzende von Leuten geschickt, die sich um freiwerdende Güter bewerben und deren Bewerbung von der Militärregierung befürwortet werde. Es könne also passieren, daß im Zusammenhang mit der Bodenreform die preußischen Großgrundbesitzer in unser Land hereinkämen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt Artikel VI zur Abstimmung.

Die von Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragte Einfügung hinter Satz 1 wird einstimmig angenommen.

Artikel VI wird im ganzen gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel VII wird gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel VIII und IX werden einstimmig angenommen.

Artikel X:23

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, daß der Stichtag vom 30. 6. 1946 wohl vorverlegt werden müsse. Er schlage hiefür den 1. 1. 1945 vor.

Staatsminister Helmerich erklärt, dann kämen die Kriegsgewinnler ja alle aus.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, man müsse sich noch überlegen, wie die Regelung zu treffen sei, wenn der Grundbesitzer, insbesondere ein Bauer, schon im Wege eines notariellen Vertrags seinen Besitz an seine Kinder verteilt habe. Man müsse auch den Fall berücksichtigen, daß z. B. ein Adeliger 10 oder 12 Kinder habe, wie dies in mehreren Familien der Fall sei. Die sozialen Verhältnisse müßten doch etwas berücksichtigt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das vorliegende Gesetz berücksichtige nur die ungeteilte Erbengemeinschaft und die fortgesetzte Gütergemeinschaft.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man dürfe doch auch nicht unterbinden, daß der Grundbesitz an die Kinder verteilt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als einen weiteren Mangel des Gesetzes, daß die Bildung von Großgrundbesitz für die Zukunft nicht für unstatthaft erklärt werde, daß z. B. Großgrundbesitz durch Erbgang wieder zusammenkomme. Dagegen müsse man Vorkehrungen treffen. Er bitte, auf diesen Mangel in Stuttgart aufmerksam zu machen. Ebenso solle man den Stichtag auf den 1.1. 1945 vorverlegen. Während des Krieges und auch schon vorher sei es nicht möglich gewesen, Bauerneigentum zu erwerben. Nur für bestimmte Nationalsozialisten seien Ausnahmen gemacht worden.24

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt hiezu, daß diese aber unter den Begriff der Nutznießer fielen. Er schlage als Stichtag den Zeitpunkt des Waffenstillstandes vor, da sonst reguläre Übergaben darunter fallen könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß es sich bei Gütern über 300 ha doch nicht um Bauern handeln könne.

Staatssekretär Ficker erklärt, daß er sich über die Sache noch kein klares Bild machen könne. Er werde sich deshalb der Stimme enthalten.

Der Antrag auf Vorverlegung des Stichtags auf 1.1. 1945 wird bei einer Stimmenthaltung (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel X wird im ganzen gegen eine Stimme (Staatssekretär Ficker) angenommen.

Artikel XI wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Baumgartner gibt zu erwägen, ob nicht noch ein Artikel hinzugefügt werden solle, der Bestimmungen über die Rechte Dritter enthalte. Er sei darauf hingewiesen worden, daß auf den Gütern Renten, Patronatsrechte lasteten. Diese müsse man sicherstellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für zweckmäßig, diese Frage in den Ausführungsbestimmungen zu regeln. Das Grundeigentum sei auch sonst z. B. durch Hypotheken belastet. Diese müßten wohl entsprechend aufgeteilt werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner gibt vor der Gesamtabstimmung noch die Stellungnahme des bayerischen Großgrundbesitzes bekannt und verliest einen Brief von dessen Vorsitzenden.25 Dieser Brief wendet sich gegen den Entwurf als ein Ausnahmegesetz. Das Gesetz richte sich gegen eine bestimmte Bevölkerungs- und Besitzerschicht und sei deswegen undemokratisch. Es verletze den christlichen Eigentumsbegriff und bringe eine Rechtsunsicherheit mit sich. Außerdem werde der geforderte Schutz der Produktion nicht gewährleistet. Die Banken und Aktiengesellschaften blieben dagegen unbehelligt. Ein Gesetz von solcher Tragweite müsse von einem gewählten Landtag verabschiedet werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als ein gutes Recht der Betroffenen, sich gegen das Gesetz zu wenden. Es sei aber immer so gewesen, daß, wenn sich Grundeigentum übermäßig an einer Stelle angehäuft habe, es im Wege einer Umwälzung weggenommen worden sei. Man müsse doch darauf aufmerksam machen, daß die Abgabe gegen eine angemessene Entschädigung erfolgen solle.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, daß verschiedene Mitglieder des Ministerrats wohl mit schwerem Herzen ihre Zustimmung gäben. Sie verschlössen sich nicht den gegebenen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen, fänden aber, daß die im verlesenen Brief vorgebrachten Gesichtspunkte moralischer Art erwägenswert seien. Er glaube aussprechen zu dürfen, daß die Aufoktroyierung dieses Gesetzes für uns nicht angenehm sei und daß man beim Aufbau einer Demokratie daran denken dürfe, daß solche Regelungen lieber durch die Volksvertretung getroffen werden sollten. Er fühle sich aus Gewissensgründen verpflichtet, das auszusprechen, weil ein Großteil der Regierungsmitglieder in dieser Zwangslage sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, auch seine politischen Freunde stünden auf dem Standpunkt, daß ein solches Gesetz von der Volksvertretung durchgeführt werden müsse. Auch diese müsse die Kraft haben, den Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. In diesem Fall hätte das Gesetz auch eine ganz andere Wirkung, als wenn es von den Besatzungsbehörden uns aufgedrängt werde.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, die Frage der Entschädigung sei sehr problematischer Natur. Man könne sie nicht unter dem Gesichtspunkt der heutigen Geldflüssigkeit betrachten. Der bayerische Etat schließe mit einem Defizit von einer Milliarde ab.26 Bei einer Geldumstellung werde die Frage noch viel schwieriger werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner kann sich die künftige Entschädigung praktisch nur so vorstellen, daß die Enteigneten irgendwelche Ablösungsscheine bekommen, daß der Staat die Haftung dafür übernimmt und die neuen Siedler ihre Stellen mit einer gewissen Belastung übernehmen müßten. Man könne ihnen doch diese Stellen nicht einfach schenken. Im Grunde genommen werden die Lasten an der Allgemeinheit hängen bleiben.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt hiezu, daß auch für eine Rentenzahlung bei der künftigen Geldknappheit diese Sache außerordentlich problematisch sein werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner setzt hinzu, daß diese Frage den zukünftigen Finanzministern und Volksvertretern noch schwere Sorgen bereiten werde.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, daß wohl alle davon überzeugt seien, daß die Grundlage für gesunde soziale Verhältnisse eine gerechte und gesunde Bodenverteilung sei. So weit der Entwurf hier Mängel ausmerze, könne man durchaus zustimmen. Es wäre aber besser, wenn man nicht der Regierung diese Verantwortung aufbürde, sondern der Volksvertretung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner läßt hierauf über das Gesetz im ganzen abstimmen. Es gebe drei Möglichkeiten:

1. Man könne das ganze Gesetz ablehnen und der Militärregierung erklären, wenn sie es durchführen wolle, dann solle sie es diktieren.

Hiervon rate er ab, da sonst der Anschein entstehe, als ob man gegen jede Bodenreform sei. Er halte aber eine Beschneidung des Großgrundbesitzes für notwendig.

2. Man könne die vorgeschlagenen Verbesserungen als für so wichtig erachten, daß man das ganze Gesetz, wenn sie nicht angenommen würden, ablehne.

3. Könne man den Landwirtschaftsminister ersuchen, sich bei den Verhandlungen in Stuttgart auf den Boden dieser Anregungen zu stellen. Wenn er sie aber nicht durchbringe, solle er trotzdem die Möglichkeit haben, dem Gesetz zuzustimmen.

Für die erste Möglichkeit, daß das Gesetz grundsätzlich abgelehnt werden solle, findet sich keine Stimme. Die zweite Möglichkeit, daß dem Gesetz für den Fall, daß die Verbesserungsvorschläge nicht angenommen werden, nicht zugestimmt werden solle, wird mit 7 gegen 5 Stimmen angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, er sei dafür gewesen, daß man unter allen Umständen versuchen solle, unsere Verbesserungen durchzubringen, daß man aber notgedrungen dem Gesetz, wie es in Stuttgart gestaltet werde, zustimmen müsse.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, der jetzt gefaßte Beschluß schließe diese Möglichkeit doch nicht aus. Dem Landwirtschaftsminister werde aber dadurch der Rücken gesteift.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt hierauf vor, daß, wenn die Verbesserungsvorschläge in Stuttgart nicht angenommen würden, der Ministerrat noch einmal zusammenkommen solle.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt hierauf in die Behandlung des Gesetzes zur Beschaffung von Siedlungsland ein.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, daß sich bei diesem Gesetz im Vergleich zu der bereits im Ministerrat behandelten Vorlage27 wenig geändert habe. Es bestünden hier auch wenig Einwendungen und Schwierigkeiten. Er halte es aber doch für zweckmäßig, das Gesetz im einzelnen durchzugehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies im Hinblick darauf, daß es sich um eine bereits im Ministerrat beschlossene Vorlage handle, nicht mehr notwendig sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er werde dann das Wesentliche herausgreifen.28 Diese Bestimmungen seien von den Amerikanern aus dem politischen Gesetz herausgenommen worden. Schon die Präambel habe einen anderen Inhalt.29 Von großer Bedeutung sei Artikel III. Hier handle es sich aber um eine Kann-Vorschrift.30 Es schade bei der gegenwärtigen Ernährungslage nichts, wenn Betriebe, die ihrer Ablieferungspflicht nicht nachkämen, von der Enteignung bedroht würden. In Artikel IV Nr. 231 solle man die Grenze von 250 ha ebenfalls auf 300 ha hinaufsetzen. Zu Nr. 332 habe er zu bemerken, daß der Einheitswert von 20.000 RM zu niedrig sei. Der Betrag müsse, wie bereits vorgeschlagen, auf 30.000 RM erhöht werden. Er werde diesen Vorschlag in Stuttgart zwar nicht durchbringen, da in Hessen und Württemberg ganz andere Verhältnisse seien. Da es sich aber um eine Kann-Vorschrift handle, sei es nicht so schlimm. Man könne im Wege der Durchführungsbestimmungen helfen. In Nr. 533 sei das Verhältnis zwischen forstlich und landwirtschaftlich genutzten Flächen mit 3:1 auf Wunsch der Amerikaner festgelegt worden, nachdem früher ein Verhältnis von 7:1 und dann 5:1 bestanden habe. Forstkreise hätten sich aber ebenfalls für das Verhältnis 3:1 ausgesprochen. Bezüglich Nr. 734 schlage er vor, diese Bestimmung zu belassen, obwohl im anderen Gesetz der Staat, die Gemeinden und die Kirchen ausgenommen worden seien. Wenn Siedlungen errichtet würden, könne man diese Körperschaften nicht ausschließen.

Staatsminister Helmerich meint, diese Bestimmung widerspreche dem Konkordat.

Staatsminister Dr. Baumgartner bestreitet dies. Die Kirchen seien mit dieser teilweisen Landabgabe für Siedlungen einverstanden. Übrigens handle es sich auch hier nur um eine Kann-Vorschrift.

Staatssekretär Ficker beantragt die Behandlung dieses Gesetzes zu vertagen, bis man Bescheid aus Stuttgart habe, was aus dem ersten Gesetz geworden sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner hält dies für unmöglich, da die gleichzeitige Behandlung beider Gesetze von den Amerikanern verlangt werde.

Staatssekretär Ficker seinerseits hält es für unmöglich, dieses Gesetz in so kurzer Zeit durchzuberaten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Gesetz schon einmal im Ministerrat beraten worden sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner fügt hinzu, daß er dieses zweite Gesetz mit sämtlichen Interessenten durchbesprochen habe und sich hierbei fast keine Differenzen ergeben hätten. Alle seien davon überzeugt, daß alle herangezogen werden müßten.

Staatsminister Helmerich bezweifelt dies für die Kirche. Er wolle dieses Gesetz auf Stadtrandsiedlungen beschränkt haben.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, in Stuttgart sei zwar gesagt worden, es handle sich hier nur um Stadtrandsiedlungen, nicht um Bauernsiedlungen. Er schlage vor, höchstens zu sagen, daß sich dieses Gesetz auf Heimstätten und Gartensiedlungen beziehe. Allerdings widerspreche dies der Präambel.

Staatssekretär Krehle führt aus, man müsse sich damit vertraut machen, daß die Industrie dezentralisiert und auf kleine Landstädte verteilt werde. Dort brauche man dann auch Siedlungsland. Dieser Möglichkeit müsse man Rechnung tragen und sich nicht durch das Wort „Stadtrandsiedlung“ beschränken.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an. Man spreche immer von der Landflucht. Andererseits geschehe nicht das Notwendige, um die Leute auf dem Land zu halten. Der Bauer habe verheiratete Dienstboten nicht gerne. Wenn er aber Dienstboten behalten wolle, dann müsse er einem Knecht ein paar Tagwerk geben, damit er seine Familie unterbringe und er auf dem Lande seßhaft werde.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß sich die dezentralisierte Industrie, für die Württemberg vorbildlich sei, als besonders krisenfest erwiesen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt allgemeines Einverständnis damit fest, daß sich dieses Gesetz nicht auf Stadtrandsiedlungen beschränken solle.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet Artikel V als eine dreifache Sicherung. Musterbetriebe seien ausgenommen. Dadurch, daß die Landabgabe mit einer Umlegung verbunden werden solle, könne nicht wahllos Bauernland hergenommen werden. Außerdem dürfe die Produktion nicht beeinträchtigt werden.

Staatssekretär Dr. Kraus beantragt, das Wort „Umlegung“ durch das alte bayerische Wort „Flurbereinigung“ zu ersetzen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß er dies schon gemacht habe. Hessen und Württemberg hätten aber den Ausdruck „Umlegung“ gewünscht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, das Wort „Flurbereinigung“ wenigstens in Klammem zu setzen, da sich nur unter diesem Ausdruck die Bauern etwas vorstellen könnten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt zu Artikel VI, daß die Durchführung des Gesetzes durch ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen erfolgen solle. In Bayern bestehe für solche Zwecke bereits die Bayerische Bauernsiedlung. Diese gefalle ihm aber nicht in allen Punkten. Auf jeden Fall müsse man ihr frisches Blut zuführen und sie umgestalten. Damit müsse sich der Ministerrat zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal befassen.

Staatsminister Seifried meint hiezu, bei der Verschiedenartigkeit der Interessenten empfehle es sich, eine besondere Körperschaft zu errichten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, Artikel VIII sei gegenüber der früheren Vorlage neu. Hier werde Pacht mit Kaufanwartschaft als zulässige Siedlungsform erklärt, weil die meisten Siedler den Boden gar nicht kaufen könnten.

Die übrigen Artikel brächten nichts Neues.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß mit den angegebenen geringfügigen Änderungen das Gesetz einstimmig angenommen ist.35

[II. Entnazifizierung]

Staatsminister Dr. Pfeiffer macht auf die sehr ernste Situation in der Denazifizierung aufmerksam, wie er sie in seiner Rundfunkrede zum Audruck gebracht habe.36 Es sei notwendig, den Apparat wesentlich zu ändern und auszugestalten.37 Er müsse die Sicherheit haben, wenn er für sein Ministerium jemanden aus dem Beamtentum gewinnen werde, daß dieser als Ministerialdirektor berufen werden könne. Er wolle sich vergewissern, ob er auf dieser Grundlage handeln könne. Sehr ernst sei die Lage auch deswegen, weil am 1. August eine außerordentlich große Anzahl von vorläufigen Arbeitserlaubnissen erlösche. Heute und morgen fänden in Stuttgart Besprechungen statt, die zum Ziel die Genehmigung eines „Überbrückungskredites“ durch General Clay hätten. Man halte uns vor, daß wir Zeit genug gehabt hätten, die Spruchkammern zum Funktionieren zu bringen. Leider sei es aber nicht so weit. Wenn nicht morgen durch Professor Dom auf Grund einer Vollmacht von General Clay ein sehr weitgehendes Überbrückungsentgegenkommen zugesagt werde, entstehe am 1. August eine außerordentlich schwierige Situation. Bei der Eisenbahn handle es sich um ungefähr 2.000 Schlüsselkräfte. Bei der Post drehe es sich wohl um die gleiche Zahl. Große Schwierigkeiten träten auch in der Elektrizitätsversorgung, im Bergbau, im Gesundheitswesen und in der gewerblichen Wirtschaft ein. Diese schwierige Situation sei darauf zurückzuführen, daß die Maschine eben nicht rechtzeitig fertig geworden sei. Für die Eisenbahn habe er von Frankfurt eine Nachricht bekommen, daß der Ministerpräsident gestatten könne, daß die Leute bleiben könnten, bis sie durch die Spruchkammern gelaufen seien. Die hiesige Militärregierung sei auf einem anderen Standpunkt gestanden. Der zuständige Eisenbahnoffizier in Frankfurt habe jedoch erklärt, dies müsse durch den Ministerpräsidenten geregelt werden. Wenn der Ministerpräsident seine Zustimmung gebe, werde er auch um die Zustimmung der Entnazifizierungsabteilung der hiesigen Militärregierung nachsuchen. Er schätze, daß die Behandlung durch die Spruchkammern dann in zwei Monaten erledigt sein könne. Dies sei der einzige Ausweg, den er sehe. Wie es auf anderen Gebieten mit dieser Zuständigkeit des Ministerpräsidenten stehe, wisse er nicht. Vielleicht könne die Entscheidung auf dem Gebiet der Eisenbahn als Modell für andere Gebiete dienen.

Staatsminister Seifried führt aus, er habe schon immer auf diese Schwierigkeiten insbesondere im Gesundheitswesen hingewiesen. Er plädiere dafür, daß die von Staatsminister Dr. Pfeiffer vorgeschlagene Regelung auch auf die anderen lebenswichtigen Dinge ausgedehnt werde.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, er werde bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen so weit gehen, wie es im öffentlichen Interesse notwendig sei, aber über eine bestimmte Sphäre könne er nicht hinausgehen.

Staatsminister Dr. Baumgartner bittet darum, daß auch die Ernährungswirtschaft in diese Regelung einbezogen werden solle, da sonst eine Katastrophe entstehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Sache sei von vielen Leuten immer hinausgezogen worden, obwohl das Gesetz schon seit 5. März 1946 bestehe. Jetzt kämen sie im letzten Augenblick daher, obwohl sie Vorkehrungen schon seit einem halben Jahr hätten treffen können. Vorläufig könne es sich nur um die Verkehrsbetriebe handeln. Der Verkehr solle selbstverständlich nicht stillgelegt werden, wenn es auf seine Zustimmung ankomme. Er stimme deshalb zu unter der Voraussetzung, daß die Betroffenen spätestens in zwei Monaten durchgeschleust seien. Auf den anderen Gebieten könne er vorläufig nicht handeln. Es sei aber selbstverständlich, daß auch dort, wenn es möglich geworden sei, ebenso verfahren werden solle.

Staatsminister Dr. Baumgartner weist darauf hin, daß ein Verschulden von unserer Seite nicht vorliege. Tausende von Betrieben hätten die vorläufige Arbeitsgenehmigung besessen, die plötzlich entzogen worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß die Organisation der Spruchkammern schwer vernachlässigt worden sei. Die Schuld liege zum Teil bei der früheren Besetzung des Sonderministeriums.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt, dies müsse er leider bestätigen.

Staatsminister Seifried meint, diesen Umstand müsse man endlich einmal gegenüber der jetzt von dem früheren Minister Schmitt betriebenen Propaganda herausstellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man könne sich zwar nicht auf die Militärregierung berufen, aber die Art, wie gegenwärtig die Dinge von Minister Schmitt betrieben würden, sei ein öffentlicher Skandal.38

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt weiter aus, daß er nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge innerhalb der nächsten zehn Tage die Neuorganisation des Ministeriums abgeschlossen habe. Die Berufungskammern sollten in der nächsten Woche ins Leben treten. Am 1. September hoffe er, den ganzen Apparat durchrepariert zu haben. Im September habe er die Absicht, die bis dahin vorliegenden etwa 10.000 Entscheidungen durchprüfen zu lassen. Am 1. Oktober werde dann alles in Ordnung sein. Dies habe er auch der Militärregierung dargelegt, die seine Vorschläge akzeptiert habe.

Staatssekretär Dr. Ehard führt zum Termin vom 1. August noch aus, daß er bei den Beratungen in Stuttgart diese Schwierigkeiten vorausgesehen habe. Die vorläufigen Genehmigungen seien widerrufen worden, um einen Druck darauf zu setzen, daß die Spruchkammern schneller arbeiten sollten. Praktisch sei der § 59 Absatz 2 ausgeschaltet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet in diesem Zusammenhang darum, die Vorlage wegen der Behandlung der Beamten, die durch die Spruchkammern gegangen seien, möglichst rasch vorzulegen. Insbesondere bei den Gemeinden würden von den Beamten schon bestimmte Forderungen gestellt, ja sogar Rechtsansprüche geltend gemacht, die in Widerspruch zum Gesetz stünden.39

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, daß die Vorlage bald erfolgen werde. Es hätten schon Besprechungen stattgefunden.40 In diesem Zusammenhang wolle er noch sagen, daß die Frage der Gehaltssuspendierung derjenigen Familien beschleunigt werde, deren Ernährer noch in Kriegsgefangenschaft sei. Auch ungezählte Familien, deren Ernährer nicht Parteigenosse gewesen sei, bekämen aus diesem Grunde seit einem Jahr nichts mehr.

[III. Personalangelegenheit]

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, der bayerische Vertreter in Berlin, Gesandtschaftsrat 1. Kl. v. Holzhausen sei im November vorigen Jahres zum Oberregierungsrat bei der Regierung von Oberbayern befördert worden.41 Nun sei die Vertretung in eine Länderratsvertretung umgewandelt worden.42 Holzhausen habe geklagt, daß er viel schlechter gestellt sei als die Vertreter von Hessen und Württemberg.43 Man solle doch in Aussicht nehmen, ihn zum Regierungsdirektor zu ernennen. Dagegen habe das Finanzministerium Bedenken, ebenso wie es Bedenken habe, Holzhausen zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, weil er schon 58 Jahre alt und nicht Bayer sei. Wenn man aber jemand schon einmal in bayerische Dienste übernehme, dann müsse man auch die Konsequenzen ziehen. Er bitte also den Finanzminister, seinen Einspruch zurückzuziehen. Er halte dies schon im Interesse des Ansehens der bayerischen Vertretung für notwendig.

Staatssekretär Dr. Müller sichert zu, daß er die Sache selbst prüfen werde.44 Grundsätzlich stehe er auf dem Standpunkt, daß sich das Ansehen eines Beamten nicht nach seinem Titel richte, sondern auf seiner Funktion und seiner Person beruhe. Bezüglich der Wiederverwendung der denazifizierten Beamten seien schon verschiedene Besprechungen abgehalten worden. Der ursprünglich von Herrn Ringelmann ausgearbeitete Entwurf sei abgeändert worden.

[IV. Termin der nächsten Ministerratssitzung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß gegen Ende der Woche noch eine Ministerratssitzung abgehalten werden müsse, da noch eine Reihe anderer Gesetze vor dem Länderrat zu behandeln seien.45

[V. Verkehr der Ministerialbeamten mit der Presse]

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, bis jetzt habe man immer erlebt, daß von Stuttgart aus die bayerische Bevölkerung über wichtige Dinge meistens vorzeitig und entstellt instruiert werde. Er schlage vor, über die heutige Beratung ein Communiqué hinauszugeben, damit die Bevölkerung genau über die Meinung der Bayerischen Staatsregierung ins Bild gesetzt werde. Andererseits sei es aber auch vielleicht zweckmäßig, zu warten, bis in Stuttgart eine Entscheidung getroffen worden sei. Dies sei sogar vielleicht besser.46 Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt hiezu, daß es wiederholt vorgekommen sei, daß Journalisten die einzelnen Ministerien aufgesucht hätten und sich bei verschiedenen Beamten Auskünfte geholt hätten. Das sei eine ganz unmögliche Situation. Er bitte infolgedessen darum, daß von Seiten des Ministerpräsidenten eine Anordnung ergehen solle, daß kein Beamter berechtigt sei, solche Interviews zu geben.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, dies sei früher im bayerischen Beamtengesetz verankert gewesen.47 Es sei eigentlich selbstverständlich, daß kein Beamter eine selbständige Politik betreiben könne.48

Staatsminister Seifried teilt mit, ein maßgebender Mann in der Presseabteilung der Staatskanzlei habe sich auf einen anderen Standpunkt gestellt.49

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, tatsächlich bestehe der Zustand, daß der einzelne Minister, bevor er in die Öffentlichkeit trete, sich mit dem Ministerpräsidenten ins Benehmen setzen müsse. Infolgedessen sei es auch gänzlich ausgeschlossen, daß ein einzelner Beamter Artikel in die Presse geben könne. Das vertrage sich mit dem Begriff des Beamten nicht.50

Staatssekretär Dr. Müller meint, dies solle auch für Staatskommissare gelten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies für alle Zweige der Staatsverwaltung gelte.

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt vor, eine entsprechende Anweisung zu erlassen, daß Verlautbarungen in Presse und Rundfunk nur mit Genehmigung des zuständigen Ministers hinausgegeben werden können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß hierüber allgemeines Einverständnis besteht.

[VI. Beratung der Probleme des kommenden Winters]

Staatsminister Seifried regt an, daß sich der Ministerrat einmal mit den Fragen beschäftigen solle, die der kommende Winter mit sich bringe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß dies im Laufe des August geschehen solle. Über die Verhandlungen in Stuttgart möge ihn der Finanzminister auf dem laufenden halten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, er habe selbst schon anregen wollen, daß, wenn es sich um geringfügige Abweichungen handle, er den Ministerpräsidenten anrufen könne, damit dieser entscheiden könne, ob zu diesen Änderungen schon in Stuttgart die Zustimmung gegeben werde.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Anregung einverstanden.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär