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Nr. 33MinisterratssitzungDonnerstag 4. Juli 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Verkehrsminister Helmerich, Innenminister Seifried, Staatssekretär Dr. Kraus, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

[I. Änderungen in der Zusammensetzung des Kabinetts]. [II. Förderung der wissenschaftlichen Forschung]. [III. Beteiligung Bayerns an den Farbwerken Hoechst]. [IV. Betrieb enteigneter ehemaliger Nazibetriebe auf genossenschaftlicher Grundlage]. [V.] Organisation der Baustoffe. [VI. Forderung nach Aufteilung Bayerns]. [VII. Aktives und passives Wahlrecht der früheren Nationalsozialisten]. [VIII. Wiedereinstellung der Beamten nach Abschluß ihres Spruchkammerverfahrens]. [IX. Personalangelegenheiten]. [X. Straßennamen-Änderung]. [XI. Zustände an der Universität Erlangen]. [XII. Siedlungsgesetz]. [XIII. Gebäude des Arbeitsministeriums]. [XIV. Pensionen für ehemalige Beamte der Heeresbetriebe]. [XV. Versicherung der Personenkraftwagen der Ministerien]. [XVI. Lage der Speditionen]. [XVII. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]. [XVIII. Anfrage der italienischen Sozialversicherung].

[I. Änderungen in der Zusammensetzung des Kabinetts]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und gibt zunächst die Änderungen in der Zusammensetzung des Kabinetts bekannt: Nachdem Staatsminister Schmitt ausgeschieden sei,1 habe er Staatssekretär Dr. Pfeiffer zum Minister für Sonderaufgaben ernannt.2 Hierauf würdigt Ministerpräsident Dr. Hoegner die Verdienste von Staatsminister Schmitt. Anschließend nimmt er die Verpflichtung des neuen Staatssekretärs im Ministerpräsidium, des Ministerialdirektors Dr. Kraus, vor.3

Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt vor Eintritt in die Tagesordnung einige Punkte voraus:

[II. Förderung der wissenschaftlichen Forschung]

Bei der letzten Länderratssitzung4 habe Pollock Bezug genommen auf die Wichtigkeit wissenschaftlicher Forschung in der Wirtschaft.5 Er habe den Wirtschaftsminister veranlaßt, sich um die Rückkunft eines bekannten Gelehrten auf dem Gebiete der Faserstoffe zu bemühen und auch sonst an die Universitäten heranzutreten, weitere Gelehrte auf diesem Gebiet zu benennen. General Clay habe sich geäußert, Deutschland laufe Gefahr, wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten, weil zu wenig wissenschaftliche Forschung getrieben werde. Da der Wirtschaftsminister aber nicht anwesend sei, wolle er diesen Punkt nicht weiter behandeln.

[III. Beteiligung Bayerns an den Farbwerken Hoechst]

Der hessische Ministerpräsident6 habe davon gesprochen, daß die Farbwerke Hoechst, die früher zum I.G. Farben-Konzern7 gehörten, in hessische und bayerische Hände und zwar in die des Staates übergehen könnten.8 Er habe die Frage gestellt, ob sich Bayern beteiligen wolle.9 Er habe dagegen keine Bedenken, wolle aber noch die Auffassung des Ministerrates hören. Wenn der Ministerrat sich seiner Meinung anschließe, dann werde er dies dem hessischen Ministerpräsidenten mitteilen. Württemberg-Baden würde sich auch gerne beteiligen. Heute sei eine Abordnung von Hoechst, von Vertretern der Staatsbank und des Bayernwerks bei ihm gewesen, die sich auch in dieser Richtung ausgesprochen hätten.10 Es handle sich dann noch um die Höhe der Beteiligung. Er habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß, nachdem Bayern bei allen Belastungen mit 50% beteiligt sei, es auch in diesem Falle eine Beteiligung von 50% verlangen solle. Gegen eine Beteiligung Württemberg-Badens habe er nichts einzuwenden.

Staatsminister Seifried hält eine Beteiligung für sehr zweckmäßig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt noch hinzu, daß auch die Gründung eines Karbid-Werkes am Untermain geplant sei.

Staatsminister Dr. Pfeiffer bemerkt, daß die Hoechster Sache als ein Anfang angesehen werde. In Württemberg-Baden würden noch andere Industriewerke aus dem I.G.-Farben-Konzern freigegeben werden, an denen dann auch eine Beteiligung Bayerns in Frage käme. Die I.G.-Farbenwerke kämen dann unter die Kontrolle der drei Regierungen und die Reprivatisierung könne man verneinen.

Staatssekretär Dr. Kraus unterstützt ebenfalls den Vorschlag des Ministerpräsidenten. Die Errichtung des Karbidwerkes habe auch eine große Bedeutung für die Flüchtlingsfrage.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt hierauf folgenden einstimmigen Beschluß des Ministerrates fest: Der bayerische Staat wird sich an den Hoechster Farbwerken beteiligen im Einvernehmen mit Hessen und unter Heranziehung von Württemberg-Baden. Es soll angestrebt werden, eine Beteiligung Bayerns von 50% zu erreichen.11

[IV. Betrieb enteigneter ehemaliger Nazibetriebe auf genossenschaftlicher Grundlage]

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht um eine grundsätzliche Entscheidung des Ministerrates in folgender Frage: Es bestehe jetzt ein Amt für Vermögensverwaltung. Dieses bekomme nun eine Menge wichtiger Betriebe, die zum Teil der NSDAP, zum Teil Nationalsozialisten gehört hätten, die nunmehr enteignet würden. Es handle sich nun um die wirtschaftliche Form, in der diese Betriebe weitergeführt werden sollten. Wenn man sie wieder an Private aushändige, sei zu befürchten, daß es zu einer umgekehrten Arisierung komme und daß auf Umwegen die Nazis wieder in den Besitz dieser Betriebe kämen. Er ziehe es vor, wenn diese Unternehmen auf genossenschaftlicher Grundlage unter Beteiligung der Gewerkschaften, des Staates und der Gemeinden weiter betrieben würden.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, vom Standpunkt seines Ministeriums aus habe er nur das Interesse zu vertreten, daß diese Betriebe nicht wieder in nazistische Hände fielen. Die von Ministerpräsident Dr. Hoegner aufgeworfene Frage sei eine Frage des höchsten Staatsinteresses, auch nach der wirtschaftlichen Seite hin.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es kämen z. B. große Zementwerke in Frage. Es gebe schon wieder Hyänen, welche die Beute auflesen wollten. Dem müsse man von Anfang an entgegentreten. Er rege folgenden Beschluß an: Der Bayerische Ministerrat vertritt die Anschauung, daß enteignete frühere Nazibetriebe möglichst auf genossenschaftlicher Grundlage unter Beteiligung von Staat, Gemeinden, Gewerkschaften und Genossenschaften betrieben werden.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

Staatssekretär Krehle teilt mit, daß die Gewerkschaften bereits eine Holding-Gesellschaft gegründet hätten.

Staatssekretär Ficker erkundigt sich, ob schon eine genaue Aufstellung der Betriebe bestehe, die darunter fielen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint diese Frage. Diese Liste bekäme man jetzt erst von den Amerikanern auf Grund des Gesetzes Nr. 52.

Staatssekretär Dr. Kraus fügt hinzu, daß das Landesamt für Vermögensverwaltung jetzt dabei sei, die Objekte zusammenzustellen. Der gegenwärtige Beschluß sei außerordentlich wichtig, weil er Richtlinien gebe für die Tätigkeit dieses Landesamtes.

Staatsminister Dr. Pfeiffer meint, es könnten nur Listen der blockierten Vermögen vorhanden sein. Man könne aber jetzt noch nicht angeben, wie über diese blockierten Vermögen dann durch die Spruchkammern entschieden werde. Auch eine vorläufige Aufstellung könne man noch nicht machen. Dazu werde man noch mindestens zwei Monate brauchen.

[V. Organisation der Baustoffe]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß in dieser Frage gestern unter seinem Vorsitz eine Besprechung stattgefunden habe, an der der Innenminister, der Arbeitsminister und die einschlägigen Referenten teilgenommen hätten. Er ersucht Staatsminister Seifried, über diese Sitzung Bericht zu erstatten.

Staatsminister Seifried führt aus, die Verteilung der Baustoffe sei schon immer ein gewisser Zankapfel gewesen, hauptsächlich deshalb, weil eben einfach zu wenig Baustoffe vorhanden seien, um alle Wünsche zu befriedigen. Früher habe eine Vereinbarung in der Richtung bestanden, daß die Aufteilung der Baustoffkontingente in der Weise erfolgte, daß beim Wirtschaftsministerium jeweils nach Fühlungnahme mit der Bauabteilung des Arbeitsministeriums und der Bauabteilung des Innenministeriums aufgeschlüsselt werden sollte, wieviel in jede der vorhandenen Bauabteilungen gegeben werden könne. Das habe teilweise zu Unstimmigkeiten geführt, weil man nicht genau gewußt habe, wohin z. B. der Bedarf der Landwirtschaft gehöre. Auch bezüglich der gewerblichen Wirtschaft hätten Unklarheiten bestanden. In der gestrigen Besprechung sei man dahin übereingekommen, daß ein Gremium geschaffen werde, das künftig diese Fragen generell regeln solle unter Zuziehung eines Ausschusses, der nicht nur die vorhandenen Baustoffe verteile, sondern auch eine Art Plan aufstelle, welche einzelnen Bauvorhaben berücksichtigt werden sollten, gleichgültig welchem Ministerium sie unterstünden. Die Sache sei deshalb dringlich gewesen, weil auch die Militärregierung die Lösung dieser Frage zu einem bestimmten Termin verlangt habe. Diese Lösung sei am besten. In den Beirat seien berufen worden die Leiter der Bauabteilungen des Innenministeriums12 und des Arbeitsministeriums13, der Leiter der Landesstelle für Baustoffe und fünf bis sechs Fachleute aus der Wirtschaft, sowie Vertreter der größeren Städte.

Staatssekretär Ficker schlägt vor, daß in diesem Beirat auch Vertreter der Gewerkschaften vertreten sein sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dies sei selbstverständlich vorgesehen. Die ganze Sache gehe auf eine Anregung von ihm zurück. Diese Regelung entspreche auch einer von ihm in der Verfassung erwähnten Einrichtung.14 Solange wir eine gesteuerte Wirtschaft haben müßten, sei es notwendig, daß das, was aufgebracht werden könne, nicht nur planmäßig organisiert, sondern auch planmäßig verteilt werde. Es handle sich nicht um eine Angelegenheit zwischen zwei Ministerien, sondern um eine Sache der Allgemeinheit. Er habe zu seiner Freude feststellen können, daß sein Vorschlag sofort beifällig aufgenommen worden sei.15

[VI. Forderung nach Aufteilung Bayerns]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß in einer norddeutschen Zeitschrift die Aufteilung Bayerns verlangt worden sei mit der Begründung, daß kein Staat in Deutschland künftig mehr als zwei bis vier Millionen Einwohner haben dürfe.16 Nach dieser Begründung sei Bayern zu groß. Infolgedessen solle man es in seine Bestandteile zerlegen und Schwaben und Franken von Bayern lostrennen. Nun sei es gerade in Bayern bestritten, welche Gebiete von Franken und Schwaben bewohnt seien. Er sei der Auffassung, man solle Bayern so lassen, wie es historisch zusammengewachsen sei.17 Er nehme die Sache nicht allzu tragisch. Man müsse derartigen Bestrebungen aber von Anfang an entgegentreten. Es bestehe die Gefahr, daß derartige Dinge bei der Militärregierung, welche die deutschen Verhältnisse nicht so kenne, da und dort Anklang finde.18 Zuerst habe man sich gegen die Annexionspläne Österreichs wehren müssen, jetzt verlange man sogar eine Aufteilung Bayerns. Daß die Württemberger von diesem Plan begeistert seien, verstehe man.19 Die Württemberger hätten größte Schwierigkeiten dadurch, daß ihr Land in zwei Zonen zerfalle.20 Die Zoneneinteilung sei überhaupt ein großes Unglück. Wenn er den Aufsatz in Händen habe, werde er eine geeignete Entgegnung veröffentlichen.

Staatsminister Seifried verliest einen Brief, den ihm der Bürgermeister von Landsberg21 bezüglich der Frage des Staatslandes Schwaben geschrieben habe. Dort hätten alle Parteien einstimmig eine Entschließung angenommen, daß die Augsburger Bestrebungen, wonach ein Staatsland Schwaben errichtet werden solle, in das auch Landsberg eingegliedert werden solle, abgelehnt werden.22 Er habe anfangs diesen Augsburger Bestrebungen keine so große Wichtigkeit beigemessen. Durch einen Artikel in der „Neuen Zeitung“ habe die Sache aber ein anderes Gesicht bekommen.23 Er habe dem Bürgermeister von Landsberg geantwortet. Den Inhalt dieses Briefes teile er hiemit dem Ministerrat mit.24

[VII. Aktives und passives Wahlrecht der früheren Nationalsozialisten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner schneidet die grundsätzliche Frage an, wie künftighin das aktive und passive Wahlrecht der früheren Nationalsozialisten gehandhabt werden solle. Im Gesetz vom 5. März 1946 sei vorgesehen, daß die Spruchkammern früheren Nationalsozialisten das Wahlrecht auf bestimmte Zeit aberkennen könnten.25 Bei den früheren Wahlgesetzen habe die Militärregierung angeordnet, daß bestimmte Kategorien von Personen nicht wahlberechtigt sein dürften.26 Bezüglich der Wählbarkeit seien noch strengere Anforderungen gestellt worden. Mit Rücksicht auf das Gesetz vom 5. März 1946 werde man wohl die künftigen Wahlgesetze abändern müssen. Die Schwierigkeit liege nur darin, daß bis zum Volksentscheid am 3. November 194627 noch nicht alle durch die Spruchkammern gegangen sein könnten. Man müsse sich also eine künftige Regelung überlegen und der Militärregierung Vorschläge machen. Bis jetzt stehe nur fest, daß die Militärregierung angeordnet habe, daß Nationalsozialisten, die als entlastet erklärt worden seien oder die als Mitläufer ihre Buße bezahlt hätten, aktiv wahlberechtigt sein sollten. Diese Regelung genüge aber aus den oben angeführten Gründen nicht. Heute könne man die Sache noch nicht abschließend behandeln. Der Staatsminister für Sonderaufgaben solle sich die Sache überlegen und geeignete Vorschläge unterbreiten.28

[VIII. Wiedereinstellung der Beamten nach Abschluß ihres Spruchkammerverfahrens]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt eine weitere Angelegenheit, die mit dem Gesetz vom 5. März 1946 in Zusammenhang steht, zur Sprache, nämlich die Behandlung der Beamten, die durch die Spruchkammern gegangen seien und wieder eingestellt werden könnten. Er sei der Meinung, daß keine Spruchkammer feststellen könne, daß ein Beamter wieder angestellt werden müsse oder ein Anrecht auf seine frühere Stellung habe.29 Das stehe im Gesetz.30 Trotzdem habe die Spruchkammer Wolfratshausen eine solche Entscheidung getroffen, die natürlich aufgehoben werden müsse. Auf der letzten Pressekonferenz habe er schon erklärt, daß seiner Meinung nach vorerst auch entlastete Beamte und Mitläufer nicht in leitende Stellungen oder auf Posten berufen werden könnten, in denen sie eine Dienstaufsicht über einen großen Kreis von Beamten ausüben könnten. Er habe in dieser Richtung schon früher das Sonderministerium um Vorschläge gebeten. Er wiederhole dieses Ersuchen, daß dem Ministerrat Vorschläge vorgelegt werden sollen. Den Arbeitsminister betreffe diese Frage allerdings nicht, weil er für sein Ministerium Sondervorschriften habe. Man werde eine große Anzahl dieser Leute wieder hereinnehmen müssen. Das entspreche auch der Billigkeit. Es komme auch nicht in Frage, daß man deren Lage absichtlich verschlechtere. Aber schon mit Rücksicht auf die übrigen Beamten, die in den letzten 12 Jahren Opfer auf sich genommen hätten, könnten wichtige Posten nicht mit früheren Nationalsozialisten besetzt werden. Er wolle zu diesem Punkt die Meinung des Ministerrats hören.

Staatsminister Seifried erklärt, bei den Ärzten habe man schon den unglücklichen Zustand, daß, da deren Tätigkeit als gewöhnliche Arbeit gelte, belastete Ärzte versuchten, Antifaschisten wieder zu entfernen. Er habe grundsätzlich den Standpunkt eingenommen, daß dies unzulässig sei. Den gleichen Standpunkt müsse er bezüglich der Beamten einnehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht weiter, auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob seine seinerzeitige Verfügung, daß in den Ministerien keine früheren Nazis ohne Rücksicht auf Belastung und Genehmigung durch die Militärregierung verwendet werden dürften, aufrecht erhalten werden solle.31

Staatsminister Seifried bittet im Auftrag des Finanzministers, daß diese Verfügung aufgehoben werden solle, weil gerade im Finanzministerium vollkommen unbelastete Leute schwer zu bekommen seien.

Staatsminister Roßhaupter ist der Meinung, daß gerade ins Finanzministerium ein modernerer Zug hineinkommen solle. Dort habe man für die neuere Entwicklung kein Verständnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es handle sich hier um eine grundsätzliche Frage.

Staatsminister Roßhaupter ist dafür, daß die Ministerien rein bleiben sollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner will lieber sagen, daß sie möglichst rein erhalten bleiben sollen. Er habe zu seinem Bedauern erfahren, daß trotz seiner Verfügung mindestens in einem Ministerium die Sache anders gehandhabt worden sei. Er sei glatt hintergangen worden. Er behalte sich vor, zu gegebener Zeit auf diese Sache zurückzukommen.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, daß gerade im Finanzministerium, dessen Verhältnisse er genau kenne, drei Referenten 1941 gezwungen worden seien, in die Partei einzutreten.32 Man solle aber eine Stellungnahme des Sonderministeriums anhören. Es sei zweckmäßig, wenn nicht jedes Ministerium für sich allein vorgehe, sondern wenn eine Kommission gebildet werde, die für Spitzenstellen einheitliche Richtlinien aufstelle und diese Fälle auch behandle. Die Referentenstellen seien so wichtig, daß man auf ihnen nur zuverlässige und auch modern eingestellte Leute verwenden dürfe.

Staatsminister Seifried erkundigt sich, ob Ansprüche auf Pensionen geltend gemacht werden können, wenn ein Beamter nicht mehr Verwendung finde.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, diese Frage sei bisher schon bejaht worden. Die Pensionsempfänger würden nicht so scharf geprüft wie die aktiven Beamten.

Staatsminister Seifried erwidert, seine Frage ziele auf Pensionen ab, deren Empfänger, obwohl denazifiziert, nicht mehr in Dienst genommen werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das sei Sache der Spruchkammern. Diese hätten das Recht, Pensionen abzuerkennen.33 Wenn die Pensionen nicht ausdrücklich aberkannt seien, bestehe ein Anspruch darauf. Wenn ein Beamter nicht mehr angestellt werden könne, dann habe er einen beamtenrechtlichen Anspruch auf Ruhegehalt oder Wartegeld. Es werde einer besonders eingehenden Unterweisung der Spruchkammern bedürfen, daß sie die Möglichkeit der Aberkennung ins Auge faßten.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, er habe sich schon überlegt, ob er für diese Fragen die Bildung einer Kommission vorschlagen solle, da diese nicht im Rahmen eines einzelnen Ministeriums geklärt werden könnten. In der Kommission müßten mindestens das Justizministerium, das Innenministerium sowie andere Ministerien vertreten sein, die mit Beamtenfragen zu tun hätten. Für die Übergangszeit müsse man den Rahmen für ein Beamtenrecht schaffen. Er werde in den nächsten Tagen konkrete Vorschläge machen.

Staatssekretär Dr. Ehard bezeichnet es als wünschenswert, besondere Spruchkammern zu schaffen, in denen die Mitläufer behandelt werden sollen. Dort könne man dann den öffentlichen Kläger mit gewissen Weisungen versehen. Es bestehe gar kein Interesse daran, daß ein Beamter als Mitläufer eine Buße bezahle. Die Beamten hätten in der Regel kein Geld mehr, weil sie schon ein Jahr lang kein Gehalt bekämen. Es bestehe aber ein großes Interesse daran, daß diese Leute grundsätzlich zurückgestuft würden und von der Verwaltung mit dieser Einschränkung wieder beschäftigt werden könnten. Man vermeide dadurch unerquickliche Erörterungen über einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Amt an einem bestimmten Ort. Man könne diese Leute nicht nur nicht in Stellen verwenden, in denen sie eine Dienstaufsicht zu führen hätten, man könne sie z. B. auch nicht als Vorsitzende in einer Kammer brauchen, in der politisch unbelastete Leute säßen. Man müsse deshalb die Möglichkeit haben, den Betreffenden zunächst einmal herabzustufen und in eine weniger auffallende Stellung zu bringen. Wenn er sich bewähre, so könne man das später wieder ausgleichen. Die Verwaltung müsse aber auch noch aus einem anderen Grunde die Möglichkeit haben, einen Beamten in einer anderen Stelle zu verwenden. Wenn z. B. ein Richter einen noch so neutralen Prozeß führe, so werde der Unterliegende immer unzufrieden sein und dann behaupten, der Nazi habe ihn seinen Prozeß verlieren lassen. Dies könne man vermeiden, wenn man von vorneherein freie Hand habe. Es müßten daher besondere Spruchkammern gebildet werden, die eine Zusammenfassung örtlicher Spruchkammern für die Ressorts darstellten, so daß man den öffentlichen Kläger mit besonderen Weisungen versehen könne und sich eine gewisse gleichmäßige Rechtsprechung entwickle. Auch über die vorgeschlagene Kommission könne man zu einer Einheitlichkeit kommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, man müsse zwei Dinge unterscheiden: 1. die Herbeiführung einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung; 2. die Frage der Wiederverwendung von zunächst ausgeschiedenen Beamten. Einen Rechtsanspruch auf Wiederverwendung habe niemand. Es sei aber ganz selbstverständlich, daß man eine große Anzahl wieder einstelle. Hier stehe er aber auf dem Standpunkt, daß sie nicht in Spitzenstellungen kommen sollten und auch keine Aufsicht ausüben könnten.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt, eine Sache, bei der er Schwierigkeiten kommen sehe, sei die Auslegung des Begriffes Entlastete durch die Spruchkammern. Als Entlastete könne man nur solche Personen ansehen, bei denen die Parteizugehörigkeit durch ein Mehrfaches überkompensiert sei, durch nachweisbare aktive Tätigkeit unter nachweisbarem Einsatz des Lebens oder der persönlichen Sicherheit oder der Existenz. Er habe aber schon einige Fälle von Entlastungen gesehen, bei denen nur Dinge angeführt waren, die man höchstens als Milderungsgründe betrachten könne. Die Entlasteten seien so zu behandeln, als ob sie niemals etwas mit der Partei zu tun gehabt hätten. Das könne aber nur für diejenigen gelten, die mit großer Gefahr aktiv gegen den Nationalsozialismus gearbeitet hätten. Mildernde Umstände dürften nicht mit einer wirklichen Entlastung verwechselt werden. Solange dies noch nicht geklärt sei, müsse man bei der Verwendung von Entlasteten mit größter Vorsicht vorgehen. Auch diese Sache müsse in der Kommission geregelt werden.

Staatsminister Roßhaupter schließt sich diesen Ausführungen an.

[IX. Personalangelegenheiten]

Staatssekretär Dr. Ehard stellt den Antrag, den Oberregierungsrat Trabert34 des Justizministeriums, der in das Landesamt für die Arbeitslager übernommen werden solle, zum Ministerialrat zu ernennen. Da das Justizministerium keine freie Planstelle habe, werde es sich noch darum handeln, entweder eine neue Stelle zu schaffen oder ihn einem anderen Ministerium zuzuteilen. Er bitte um das Einverständnis zur Beförderung und zur Weiterbehandlung bezüglich der Stelle in dem von ihm vorgeschlagenen Sinne.

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

Staatssekretär Dr. Ehard beantragt weiter, den Oberlandesgerichtsrat Dr. Rechenmacher, welcher das Referat des ausgeschiedenen Ministerialrats Dr. Dieß35 übernommen habe, zum Ministerialrat im Justizministerium zu befördern.36

Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

[X. Straßennamen-Änderung]

Staatsminister Seifried teilt mit, Radio München habe ihm einen Brief aus Hörerkreisen übermittelt, der sich gegen noch vorhandene Straßen- und Plätzenamen wendet, so vor allem gegen die Hindenburgstraßen und Hindenburgplätze. Die Straßenbenennungen fielen in das Selbstverwaltungsrecht der Städte, dem man nicht vorgreifen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, auch er sei der Meinung, daß man die nach Hindenburg benannten Straßen umbenennen solle, weil dieser die Weimarer Republik zugrunde gerichtet habe. Man solle aber keine große Aktion daraus machen, sondern auf die Städte einwirken, daß der Name verschwinde.37

Staatsminister Roßhaupter schlägt vor, man solle Radio München antworten, daß man nicht ohne Grund in das Selbstverwaltungsrecht der Städte eingreifen könne, daß die Staatsregierung aber nichts dagegen einwende, wenn die Umbenennungen vorgenommen würden. Allerdings blieben dann noch die Hindenburgdenkmäler.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man könne keine Bilderstürmerei betreiben. Schließlich könne man auch noch weiter zurückgehen als bis auf Hindenburg. Mit der Umbenennung der Straßen sei es dagegen etwas anderes.

[XI. Zustände an der Universität Erlangen]38

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er müsse eine außerordentlich unangenehme Sache zur Sprache bringen. Er habe geglaubt, daß die Zustände auf den Universitäten einigermaßen ins Geleise gekommen seien. Leider sei dem aber nicht so. An der Universität München sehe es zwar zur Zeit erfreulich aus, dagegen nicht in Erlangen. Er gebe den Inhalt einer Zuschrift bekannt,39 aus der hervorgehe, daß eine Reihe von Nazis, darunter solche, die in München entlassen worden seien, nunmehr an der Universität Erlangen wirkten. Diese Zustände hätten dazu geführt, daß ein Redner der demokratischen Partei in einer Versammlung in Erlangen in der wüstesten Weise gegen den gegenwärtigen Staat gehetzt habe. Bei einer anderen Veranstaltung hätten Studenten eine rote Fahne herunter gerissen und zertrampelt. Er sei entschlossen, das nicht weiter zu dulden. In München habe der Staatskommissar seine Aufgabe zur Zufriedenheit durchgeführt. Leider sei sie noch nicht ganz abgeschlossen. Nach den bekannten Ereignissen sei auch in Erlangen ein Staatskommissar eingesetzt worden,40 der aber gleich von interessierten Kreisen im Auto am Bahnhof abgeholt worden sei und seine Tätigkeit auch danach ausgeübt habe. Unter den antinazistischen Studenten herrsche große Erbitterung darüber, daß ehemalige SS- und SA-Führer in Erlangen noch praktisch in den gleichen Stellungen stünden. Er erbitte die Zustimmung des Ministerrats, daß ein Staatskommissar für die Universität Erlangen eingesetzt werde und dort eine Bereinigung durchführe. Dabei könne kein Ortsansässiger genommen werden, weil dieser nicht durchgreifen könne.

Staatsminister Seifried schließt sich diesem Antrag aus Gründen der allgemeinen Sicherheit an.

Staatssekretär Waldhäuser befürwortet gleichfalls den Antrag.

Staatssekretär Ficker erklärt, er kenne die Atmosphäre in Erlangen sehr genau. Die Studenten träten dort ganz offen in geschlossenen Verbänden gegen die Staatsregierung auf. Man könne hier nur mit scharfen Maßnahmen vorgehen. Vielleicht sei es zweckmäßig, die Universität vorübergehend zu schließen und ganz neu aufzubauen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man müsse zwischen Verführern und Verführten unterscheiden. Er wolle mit seinen Maßnahmen nicht die Jugend treffen, sondern diejenigen, die heute noch den Geist des Nationalsozialismus weiter pflegen. Grundsätzlich stehe er auf dem Standpunkt, daß ein Dozent, der die Theorien des Dritten Reiches vertreten habe, nicht mehr Lehrer für die Jugend sein könne. Der Jugend gegenüber solle man Geduld haben. Aber gegenüber solchen Dozenten dürfe man keine Schonung kennen. Die Jugend dürfe man nicht ein zweites Mal verderben lassen. Daß man mit der Jugend etwas machen könne, habe er persönlich bei seinen zwei Vorträgen in der Universität erfahren. Dem früheren Rektor wolle er keinen Vorwurf machen. Dieser sei erst aus dem Ausland zurückgekommen und kenne die persönlichen Verhältnisse zu wenig.41 Er sei zweifellos auch getäuscht worden.

Staatssekretär Waldhäuser fragt, ob die Sache nicht so zu betrachten sei, daß gerade die nazistischen Studenten sich in Erlangen gesammelt hätten. Aus diesem Grunde könne man vielleicht doch androhen, daß die Universität geschlossen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Prorektor42 habe ihm geschrieben, daß er es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren könne, seine Stellung weiter inne zu haben. Wenn die Dinge so unhaltbar seien, müsse durchgegriffen werden.

Staatsminister Helmerich führt aus, daß die bayerischen Studenten nicht gegenüber den norddeutschen zurückgesetzt werden sollten, die weniger leicht überprüft werden könnten. Der Nazigeist in den Universitäten müsse beseitigt werden. Mit der Jugend solle man aber Nachsicht haben.

Staatssekretär Ficker teilt mit, daß auf dem Schwarzen Markt in Erlangen Zulassungsscheine für die Universität gehandelt würden. Davon hätten eine ganze Reihe von Offizieren Gebrauch gemacht.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, die Anklagen gegen die Universität Erlangen seien so schwer, daß sie auf das schärfste untersucht und geklärt werden müßten. Wenn sie auch nur zum Teil richtig seien, dann dürfe es keine Rücksicht mehr geben. Eine sofortige Schließung der Universität halte er jedoch nicht für zweckmäßig. Er glaube nicht, daß die Nazis bewußt nach Erlangen gegangen seien, sondern Erlangen sei die einzige unversehrte Universität gewesen, wo alles zusammengeströmt sei. Gleichgerichtete Elemente hätten sich dann dort zusammengeschlossen. Er halte die Einsetzung des Staatskommissars für richtig. Erst wenn die Untersuchung ganz wichtige Gründe ergeben habe, solle man die Schließung zur Debatte stellen.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich den Ausführungen des Ministerpräsidenten und Staatsministers Dr. Pfeiffer an. Die Jugend sei im großen ganzen fleißig und wolle studieren und habe kein allzu großes Interesse für politische Probleme. Es gehe nicht, daß stark belastete Professoren die Jugend erziehen dürften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einmütige Meinung des Ministerrats fest, daß die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.43

Staatssekretär Dr. Kraus bittet noch, die Sache nicht an die große Glocke zu hängen, sondern zuerst einmal zu handeln. Wenn bei der Untersuchung Tatsachen festgestellt seien, könne man an die Öffentlichkeit herantreten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bedauert, daß der Unterrichtsminister und Staatssekretär Dr. Meinzolt verhindert seien. Er habe aber die Behandlung dieser Sache nicht hinausschieben wollen. Im großen und ganzen müsse man das Gefühl haben, daß das Unterrichtsministerium auf diesem Gebiet zu weich sei.

[XII. Siedlungsgesetz]44

Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt in die Verhandlung des neuen Siedlungsgesetzes ein. Er bedauert, daß der Landwirtschaftsminister erkrankt sei. Eine Vertagung sei aber nicht möglich. An sich habe das Gesetz schon am letzten Dienstag in Stuttgart behandelt werden sollen.45 Wahrscheinlich werde es in der nächsten Sitzung des Direktoriums zu verabschieden sein.46 Bis dorthin müsse man dazu Stellung nehmen. Der Landwirtschaftsminister habe ihn über die Besprechungen in Stuttgart und über das Ergebnis unterrichtet und den dort ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt. Nachdem der Landwirtschaftsminister dieser Regelung notgedrungen habe zustimmen müssen, hätte er das Gleiche tun und nachträglich die Indemnität erbitten müssen. Nun sei aber das Gesetz auf der letzten Länderratssitzung nicht behandelt worden. Jedenfalls gebe es wenig Möglichkeiten für eine Abänderung. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt hierauf den Inhalt des Gesetzes bekannt und stellt fest, daß es weit über das hinausgehe, was ursprünglich in Bayern geplant gewesen sei. Alles was über 5.000 ha hinausgehe, müsse abgegeben werden. Von 100 ha bis 500 ha erfolge die Abgabe gestaffelt. Forstwirtschaftlicher Besitz werde im Verhältnis 1:5 angerechnet. Wie die Dinge lägen, müsse man diesem Gesetz wohl zustimmen. Der Druck der Militärregierung sei so stark gewesen, daß sämtliche Landwirtschaftsminister nachgegeben hätten und froh gewesen seien, daß noch die eine oder andere Sache durchgesetzt werden konnte. Ob diese Milderungen von der Militärregierung genehmigt würden, stehe aber noch nicht einmal fest. Es handle sich nur um 366 Einzeleigentümer in ganz Bayern, die von dem Gesetz betroffen würden. Dazu kämen noch 71 Miteigentümer und 30 Fideikommisse. Der Kreis der Betroffenen sei also sehr gering.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, es seien in dem Gesetz aber doch einige Sachen, die recht bedenklich seien. Dazu gehöre vor allem die Festlegung, daß Erwerb, der nach bestimmten Terminen vorgenommen worden sei, schlechthin enteignet werden könnte. Unter Umständen sei es auch ein reiner Zufall, wenn sich ein Besitz gerade nicht in den Händen eines Berufslandwirts befinde. Man müsse nur an den Fall einer Erbschaft denken. Man könne nur hoffen, daß die Bestimmungen nicht dazu benützt würden, um Leute wegzudrängen. Der Begriff des Bauern klinge überdies wieder an das NS-Recht an. Es sei eine allgemeine Rechtsunsicherheit zu befürchten.47

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß in erster Linie die Großindustriellen getroffen werden sollen, die sich Bauernland erworben hätten. Auch der durch das sogenannte „Bauernlegen“ geschaffene Großgrundbesitz solle aufgeteilt werden. Im übrigen handle es sich um eine Kann-Vorschrift. Wenn man auf die Durchführung einigen Einfluß habe, lasse sich die Sache als tragbar ansehen. Bei solchen Umwälzungen habe der Eigentumsbegriff immer zu leiden. Das Gesetz sei die Folge davon, daß man die ostelbischen Junker nicht schon im Jahre 1919 entmachtet habe. An diesen sei Brüning gescheitert.48 Jetzt treffe diese Maßregel auch Unschuldige. Vom soziologischen Standpunkt aus brauche man allerdings kein Mitleid zu haben. Es handle sich um eine notwendige volkswirtschaftliche Operation. Es sei die Wiedergutmachung eines Teiles des Unrechts, das im Mittelalter und später an den Bauern begangen worden sei.

Staatssekretär Dr. Ehard schließt sich dem an, daß viel von der Durchführung des Gesetzes abhängig sei. Man dürfe aber auch keine Zwergbetriebe schaffen, wie sie z. B. in Franken bestünden. Die Höchstgrenze von 100 ha sei für das Gebirge überhaupt viel zu gering.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß sich diese Höchstgrenzen nur auf landwirtschaftlich genutzte Flächen bezögen. Viel bedenklicher scheine ihm, daß man auch in das bäuerliche Eigentum eingreife, soweit es einen Wert von 20.000 RM überschreite. Daß der Großgrundbesitz beschnitten werde, sei in Ordnung. Aber die Abgabe von Land durch Bauern scheine ihm bedenklich.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob dieses Gesetz überhaupt in absehbarer Zeit durchführbar sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er glaube dies nicht, da keine Gebäude, kein Vieh und keine Maschinen da seien.

Staatsminister Roßhaupter fährt fort, man müsse also bei der Durchführung mit äußerster Vorsicht vorgehen. Es sei zu erwägen, ob der Wert des Grundes, bei dem der Bauer etwas abgeben müsse, nicht heraufgesetzt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Verhältnisse in Hessen, Baden und Württemberg lägen ganz anders, weil dort der Grund intensiver bewirtschaftet werde und viel stärker aufgestückelt sei.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, es sei eine alte volkswirtschaftliche Erfahrung, daß die Landwirtschaft größeren Grundbesitz aus zwei Gründen nicht entbehren könne: 1. sei er der Träger des landwirtschaftlichen Fortschritts, 2. sei er der Hauptlieferant für Getreide und Kartoffeln für die Großstädte. Durch die Aufteilung schneide man diese Zufuhr ab. Einen Eingriff in den bäuerlichen Grundbesitz halte er überhaupt für sehr bedenklich. Bäuerliche Zwergbetriebe seien tragbar, wenn deren Inhaber daneben noch einen Verdienst z. B. als Arbeiter in nahegelegenen Städten hätten.

Staatssekretär Ficker glaubt, daß diese Frage überhaupt eine der wichtigsten Fragen sei. Bayern sei ein Agrarland. Was Grund und Boden betreffe, müsse man sehr vorsichtig sein. Er habe bereits seinen Standpunkt in einem Zusatzantrag zum Bodenreformgesetz klargestellt. Er könne von der Forderung auf entschädigungslose völlige Enteignung des adeligen Großgrundbesitzes nicht abgehen.49 Der Wortlaut des neuen Gesetzes sei ihm nicht vertraut genug. Bei bäuerlichen Betrieben müsse man sehr vorsichtig sein. Er schlage vor, das Gesetz noch einmal durchzustudieren und dann Stellung dazu zu nehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er könne jeden Tag durch einen Telefonanruf aus Stuttgart vor die Frage gestellt werden, ob das Gesetz angenommen werde. An sich habe es ja schon am letzten Dienstag erledigt werden sollen. Er wolle niemand daran hindern, das Gesetz durchzustudieren. Er müsse aber auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. Er wolle aber den Landwirtschaftsminister auf die hier vorgeschlagenen Verbesserungen aufmerksam machen, so vor allem auf die Heraufsetzung des Wertes bei bäuerlichen Grundstücken.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man solle allgemein sagen, daß ein größerer Schutz des bäuerlichen Grundbesitzes erreicht werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, es handle sich um eine Kann-Vorschrift. Das sei schon ein Schutz. Gleichzeitig müsse die Abtretung mit einer Flurbereinigung verbunden sein. Diese könne für die Bauern einen Anreiz bilden. Die dritte Sicherung sei die Festlegung einer Grenze von 20.000 RM Einheitswert, der sicher einem Verkehrswert von 50.000 RM entspreche. Er nehme an, daß der Landwirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Bauernverband nur ganz vorsichtig an solche Enteignungen herangehen werde.

Staatssekretär Dr. Ehard erkundigt sich, ob schon feststehe, wer die Enteignung mache.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hiefür komme die Bauernsiedlung50 in Betracht.

Staatssekretär Dr. Ehard wiederholt, man sei es unseren Bauern schuldig, daß man ihnen nicht das, was Generationen mit Schweiß erarbeitet hätten, wegnehme. Diesem Vorwurf dürften wir uns nicht aussetzen. Wenn es von den Amerikanern befohlen werde, könne man nichts machen.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, man solle auch die Staatsgüter nicht heranziehen, da es sich um sozialisierte Musterbetriebe handle. Hierbei denke er auch an die Stammgestüte. Wenn man ihnen einen großen Teil dieses Besitzes wegnehme, könnten sie nicht mehr ihre Aufgaben erfüllen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Staatsgüter seien meist Mustergüter, die ausgenommen seien.

Staatssekretär Dr. Kraus führt noch die Moorwirtschaftsstellen an. Hier werde vorbildliche Arbeit geleistet.51

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, man solle versuchen, die Wertgrenze von 20.000 Mark heraufzusetzen und Staatsgüter, soweit sie Mustergüter seien, vom Gesetz auszunehmen.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

Staatssekretär Ficker wiederholt seinen Vorschlag auf völlig entschädigungslose Enteignung des adeligen Großgrundbesitzes.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hierüber dürften die Meinungen geteilt sein. Soweit sich unter dem bayerischen Adel52 Nationalsozialisten und Militaristen befänden, würden sie sowieso enteignet. Die übrigen fielen unter die allgemeinen Vorschriften. Ein Angehöriger des Adels, dessen Familie seit Jahrhunderten ein Gut bewirtschaftet habe, verdiene den Vorzug z. B. gegenüber einem Fabrikanten aus dem Ruhrgebiet, der sich aus Spekulationsgründen ein Gut in Bayern gekauft habe.53 In Ostelbien wäre er für diesen Antrag ohne weiteres zu haben gewesen. Jedoch werde er den Landwirtschaftsminister von diesem Antrag unterrichten. Er schlage vor, daß man vielleicht in der nächsten Sitzung, wenn nicht inzwischen die Genehmigung schon habe erteilt werden müssen, noch einmal den Landwirtschaftsminister darüber höre, welche zwingenden Gründe ihn bewogen hätten, diesem Entwurf zuzustimmen.

[XIII. Gebäude des Arbeitsministeriums]

Staatsminister Roßhaupter möchte ein Sache besprechen, die ihm in den Bereich des neuen Landesamts für Vermögensverwaltung zu gehören scheine. In seinem Ministerium sei ein Treuhänder der Militärregierung für Militärgebäude erschienen, da dieses ein ehemaliges Wehrmachtsgebäude sei.54 Dieser habe mit einem städtischen Schätzer das Gebäude abgeschätzt und verlange rückwirkend eine Miete von RM 65.000.–. Er habe es anscheinend so eilig gemacht, damit er die Sache noch vor Übergabe an das neue Amt am 1. Juli durchsetzen könne. Er frage an, was er nun hier machen solle. Er sehe nicht ein, daß sich der Staat ein Gebäude durch einen städtischen Schätzer abzuschätzen lassen brauche. Der Schätzer müsse durch das Landesamt oder durch die Staatsregierung bestimmt werden und nicht von der Stadtverwaltung München.

Staatssekretär Dr. Kraus klärt diese Sache auf. Es handle sich nicht um einen Schätzer der Stadt, sondern um einen solchen der Außenstelle der Landesabwicklungsstelle. Wie die Sache künftig zu handhaben sein werde, entscheide das Landesamt für Vermögensverwaltung. Zunächst solle man einmal nichts zahlen, die Mietzinsen flössen sowieso in die bayerische Staatskasse. Er werde dieser Sache überdies nachgehen.

[XIV. Pensionen für ehemalige Beamte der Heeresbetriebe]

Staatsminister Roßhaupter bedauert, daß der Finanzminister heute verhindert sei. Er habe früher schon einmal über die Pensionsregelung für die Arbeiter der früheren Heeresbetriebe gesprochen,55 eine Sache, die mit der Beschlagnahme von Militäreigentum Zusammenhänge. Es handle sich um arme Leute, die unmöglich länger warten könnten. Es sei dringend notwendig, endlich einmal eine Regelung für sie zu treffen. Er behalte sich vor, auf diese Sache bei nächster Gelegenheit zurückzukommen.

[XV. Versicherung der Personenkraftwagen der Ministerien]

Staatsminister Helmerich erklärt, der Finanzminister habe eine Verfügung erlassen, daß die Personenkraftwagen in den Ministerien nicht versichert werden sollten, daß die Kraftwagenführer sich aber selbst versichern sollten. Das könne man diesen nicht zumuten. Er bitte darum, daß die Versicherungsprämien der Kraftwagenfahrer zumindest von der Staatskasse bezahlt würden.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

[XVI. Lage der Speditionen]

Staatsminister Helmerich bringt einen weiteren Punkt zur Sprache. Er bekomme zahlreiche Gesuche von Fuhrwerksunternehmern, daß in Fällen, in denen der Besitzer verstorben sei, der Sohn aus der Gefangenschaft entlassen werden solle. Dies sei wichtig, insbesondere wegen der Holzaktion. Oberst Giddens habe ihm erklärt, daß diese Anträge vom Ministerpräsidenten über die Militärregierungen an den Kontrollrat gestellt werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß er schon wegen Kriegsgefangenen aus der Landwirtschaft wiederholt Versuche unternommen habe. Soweit diese sich in amerikanischer Gefangenschaft befänden, bestünde Aussicht, jedoch nicht in anderen Fällen.

[XVII. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]

Staatsminister Helmerich erkundigt sich nach dem Gesetz Nr. 2.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dieses Gesetz aufgehoben und dem Gesetz vom 5. März 1946 angeglichen sei. Das Aufhebungsgesetz werde demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen.56

[XVIII. Anfrage der italienischen Sozialversicherung]

Staatsminister Roßhaupter teilt mit, er habe ein Schreiben von der italienischen Sozialversicherung erhalten, in welchem diese bezüglich der italienischen Arbeiter um Wiederaufnahme der Beziehungen nachsuche. Er glaube, daß die Wiederaufnahme von Beziehungen zur Zeit nicht möglich sei, jedenfalls könne dies nur durch den Ministerpräsidenten über die Militärregierung geschehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich hiermit einverstanden.

Staatssekretär Dr. Kraus ersucht um Zuleitung des Schreibens. Gleichzeitig bittet er aber zu dem Schreiben noch Stellung zu nehmen.57

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär