Ministerpräsident Hans Ehard im Gespräch mit Bundeskanzler Konrad Adenauer. Photographie unbekannten Aufnahmedatums, wahrscheinlich erste Hälfte der 50er Jahre.<br/>Nachweis: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung V, Bildersammlung Hans Ehard 9/1
Der Landeskommissar George N. Shuster (ganz links) gemeinsam mit dem Hohen Kommissar John J. McCloy (Mitte) auf einer Veranstaltung in München; der <span class="highlight">High Commissioner</span> McCloy erhält aus der Hand des „Münchner Kindls“ (ganz rechts) eine Maß Bier. Aufnahme unbekannten Datums.<br/>Mit der Berufung des deutschstämmigen Hochschullehrers, Pädagogen und Publizisten George N. Shuster traten die Beziehungen zwischen der Staatsregierung und der Besatzungsmacht in eine neue Phase, nachdem das Verhältnis zu Shusters Vorgänger Clarence M. Bolds von starken Konflikten und Spannungen geprägt gewesen war. Nachdem die Amerikaner nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts gegenüber den deutschen Stellen ohnehin in zunehmendem Maße eine Politik der Nichteinmischung praktizierten, waren es nicht zuletzt auch die Persönlichkeit und die zurückhaltende Amtsführung des Katholiken und Deutschlandexperten George N. Shuster, die wieder für eine Normalisierung und atmosphärische Verbesserung der Beziehungen zwischen Staatsregierung und Landeskommissariat sorgten. Zusätzlich hatte das Landeskommissariat nach Gründung der Bundesrepublik und der Errichtung der Alliierten Hohen Kommission auf dem Petersberg bei Bonn auch merklich an Bedeutung verloren. Vor allem unter dem Vorzeichen der ab 1950 rapide anwachsenden legislativen Tätigkeit des Bundes suchte Ministerpräsident Ehard verstärkt den direkten persönlichen Kontakt zu McCloy, um bei einzelnen Gesetzgebungsverfahren die föderalen Interessen Bayerns zu wahren. Die von Bundeskanzler Adenauer 1950/51 geplante Errichtung einer Bundesbereitschaftspolizei beispielsweise kam aufgrund der Intervention Ehards bei McCloy nicht in der von Adenauer angestrebten Form zustande.<br/>University of Notre Dame Archives/Shuster Papers
Der Eingang des ursprünglich von der Staatlichen Erfassungs-Gesellschaft für Öffentliches Gut m.b.H. (StEG) betriebenen Flüchtlingslager München-Ludwigsfeld. Im Oktober und November 1950 mußte die Bayerische Staatsregierung aufgrund des im September in New York gefaßten Beschlusses der Westalliierten, ihre Truppenpräsenz in Europa zu verstärken, innerhalb weniger Wochen eine Reihe von Kasernenanlagen räumen, die bis dahin als Flüchtlingslager genutzt wurden. Die so notwendig gewordene anderweitige Unterbringung der Flüchtlinge stellte die Staatsregierung vor große Probleme. Die Kasernenbewohner wurden z.T. auf andere, bereits bestehende Flüchtlingslager verteilt. Das hier abgebildete frühere StEG-Lager Ludwigsfeld, das im Jahre 1950 leer stand, wurde für die Aufnahme der umzusiedelnden Flüchtlinge durch die Landesflüchtlingsverwaltung ausgebaut.</br>Nachweis: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. V, Bildersammlung 1326
Muster eines Steuergutscheins, wie er von der Staatsregierung ab 1951 auf Grundlage des Gesetzes über Steuergutscheine vom 31. Oktober 1950 ausgegeben wurde. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage der Freistaates im Jahre 1950 sowie der Unmöglichkeit, zur Finanzierung des außerordentlichen Haushalts mittel- und langfristige Kredite aufzunehmen, entschloß sich die Staatsregierung – gegen den finanzpolitischen Rat und gegen das Votum der Landeszentralbank – zur Einführung von Steuergutscheinen. Die Steuergutscheine galten bei halbjähriger Laufzeit als Zahlungsmittel für Leistungen und Lieferungen an den Staat, bei Gewährung staatlicher Darlehen oder sonstigen Erwerbungen des Staates. Steuergutscheine konnten auch gegen Barzahlung erworben werden. Mit dem Instrument der Steuergutscheine sicherte der Freistaat sich eine kurzfristige kreditmäßige Vorfinanzierung staatlicher Ausgaben.<br/>Nachweis: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Akt AZ S 1971

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Das Kabinett Ehard II

20. September 1950 bis 18. Dezember 1950

Band 3

5.1.1950-18.12.1950

Bearbeitet von Oliver Braun

Herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Rudolf Morsey und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Margit Ksoll-Marcon

Oldenbourg Verlag München 2010