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Nr. 34MinisterratssitzungDienstag, 19. Juni 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Abg. Zietsch, Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Errichtung von Spielbanken. II. Residenztheater. III. Hammelburg. IV. Kabelwerk Brückenau. V. Kraftwerk Jochenstein. VI. Bundesratsangelegenheiten. [VII. Verabschiedung von Staatsminister Zorn].

I. Errichtung von Spielbanken1

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte es für notwendig, die Frage der Spielbanken nochmals im Ministerrat zu besprechen. Bekanntlich habe der Gesetzentwurf, der dem Landtag vorgelegt worden sei,2 vorgesehen, daß in drei Orten Spielbanken errichtet werden sollten und eine Spielbankgesellschaft die Konzession erhalten solle; gerade in den entscheidenden Punkten sei nun aber der Entwurf vom Rechts- und Verfassungsausschuß abgeändert worden.3 Es wird nun behauptet,4 daß schon jetzt recht merkwürdige Finanzaktionen stattgefunden hätten, über die Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann Näheres ausführen könne. Es sei mehr denn je notwendig, eine geeignete Spielbankgesellschaft zu finden, die man entsprechend überwachen könne. Dagegen plane jetzt der Landtag, jedem der drei Orte eine Konzession zu erteilen und es ihnen zu überlassen, von sich aus mit Geldgebern usw. abzuschließen.5

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, einem Schreiben zufolge, das er eben erhalten habe, seien hinsichtlich der Spielbank in Reichenhall schon sehr merkwürdige Vorverträge abgeschlossen und Vergütungen verschiedenster Art ausgemacht worden, die man wohl nur als Schmiergelder bezeichnen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Regierung könne nicht Zusehen, daß sich hier ein Skandal entwickle und müsse klar zum Ausdruck bringen, die Konzession könne nur dann erteilt werden, wenn völlig geordnete Verhältnisse bestünden. Nach wie vor glaube er, daß es am zweckmäßigsten sei, die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann schlägt vor, an der bisherigen Fassung festzuhalten mit dem Zusatz:

„Der bayerische Staat kann den Erwerb von Gesellschaftsanteilen für sich und die beteiligten Gemeinden Vorbehalten.“

Vielleicht könne man erreichen, daß die Koalitionsparteien gemeinsam den Antrag stellten, die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Staatssekretär Dr. Nerreter macht Zweifel über die Aussichten dieses Vorschlags geltend.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, im Plenum des Landtags deutlich zu erklären, daß die Regierung um die Wiederherstellung der Regierungsvorlage bitte, notfalls mit der Begründung, daß höchst merkwürdige Finanzaktionen im Gang zu sein scheinen. Der Regierung könne es nur darauf ankommen, daß die Konzession an eine Stelle gegeben werde, die in vollem Umfang zu kontrollieren sei; das wichtigste sei also der Art. 1 Abs. 1 des Regierungsentwurfs.6

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.7

II. Residenztheater8

Einleitend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß die Staatsregierung dem Landtag vor den Ferien noch Erklärungen über das Residenztheater, das Hofbräuhaus,9 den Fall Landesentschädigungsamt und über den Stand der Wiedergutmachung in Aussicht gestellt habe.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, es sei bereits alles vorbereitet.

Staatsminister Dr. Schwalber verliest sodann den Bericht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Gründe, die zu der Überschreitung der genehmigten Haushaltsmittel geführt hätten.10 Daraus gehe zunächst hervor, daß nach dem Bericht des Obersten Rechnungshofs vom 25. Mai 1951 bei dem Neubau kein unzeitgemäßer Aufwand getrieben worden sei und sich die Kosten unter Berücksichtigung aller Umstände im Rahmen des Vertretbaren hielten.11 Der Oberste Rechnungshof untersuche dann die vorgekommene Überschreitung der Mittel und stelle zunächst fest, daß der Bau ohne festen Kostenvoranschlag begonnen worden sei und sich nur auf das Theater selbst, nicht aber auf die unbedingt notwendigen Nebengebäude und sonstigen Anlagen bezogen habe. Der Kostenvoranschlag vom April 1950 sei zu niedrig gewesen, dazu habe man die technischen Schwierigkeiten nicht genügend berücksichtigt.

Die endgültige Aufklärung sei nach dem Bericht erst im Februar 1951 möglich gewesen. Staatssekretär Dr. Sattler habe zwar um die Unvollständigkeit der Kostenvoranschläge gewußt, der Unterausschuß des Haushaltsausschusses habe diese aber unbeanstandet gelassen und dauernd auf baldige Fertigstellung gedrängt, weshalb Dr. Sattler und das Baubüro sich berechtigt gefühlt hätten, das ungesicherte Verfahren fortzusetzen. Die Anordnung Dr. Sattlers vom November 195012 sei übrigens nur deshalb zustande gekommen, weil er habe annehmen müssen, daß es sich nur um eine Überschreitung von ca. 900 000 DM handle. Erst danach habe das Baubüro gemeldet, daß die Überschreitung sich wahrscheinlich auf 1,2 Millionen DM belaufen würde, während dann am 16. Februar 1951 diese Summe sich schon auf 2,1 Millionen DM erhöht habe. Er selbst habe dann die Weiterführung der Arbeiten abgedrosselt und einen Rechenschaftsbericht des Baubüros erstellen lassen. Dieser sei dann am 27. Februar 1951 gekommen mit dem Ergebnis, daß die Überschreitung 4,1 Millionen DM betrage;13 er sei dann dem Obersten Rechnungshof zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet worden.14

Jedenfalls müsse er darauf hinweisen, daß die monatlichen Zinsen für die angefallenen, nicht bezahlten Rechnungen 25 000 DM betrügen. Das Grundübel sei, daß Projekte genehmigt würden, ohne daß die Endfinanzierung feststehe. Er halte es deshalb auch für unbedingt notwendig, die staatsauf-sichtliche Genehmigung bei der Kreditaufnahme von Gemeinden in der neuen Gemeindeordnung15 zu verankern.

Was die Schuldfrage betreffe, so könne man wohl sagen, daß das Baubüro es versäumt habe, bei der Aufstellung der Kostenvoranschläge alle Umstände wirklich genau zu prüfen und rechtzeitig auf die Überschreitung hinzuweisen. Eine dienstaufsichtliche Würdigung dieses Verhaltens sei Sache des Staatsministeriums des Innern. Staatssekretär Dr. Sattler habe es versäumt, die Überschreitungen durch einen Beschluß des Landtags decken zu lassen, in seinem Verhalten könne aber keinesfalls nach dem Bericht des Obersten Rechnungshofs eine Gesetzesverletzung erblickt werden.

Bei diesem Bericht des Kultusministeriums handle es sich nur darum, den Herrn Ministerpräsidenten zu unterrichten, für den Landtag könne er natürlich gekürzt oder abgeändert werden. Darin werde auch festgestellt, daß sonstige Personen des Kultusministeriums nicht beteiligt gewesen seien, der Haushaltsreferent16 den Weisungen des Staatssekretärs gefolgt habe und strafrechtlich zu ahndende Handlungen nicht vorlägen. Selbstverständlich habe er selbst alles angeordnet, daß in Zukunft nichts mehr passieren könne.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, dieser Bericht werde den Landtag keinesfalls befriedigen, zumal daraus hervorgehe, daß grob fahrlässig gearbeitet worden sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter verliest sodann einen Bericht der Obersten Baubehörde, aus dem zunächst hervorgehe, daß die ursprünglich mit der Obersten Baubehörde bestehende Verbindung des Baubüros später völlig unterbrochen worden sei.17 Die Oberste Baubehörde habe auch keinerlei Oberleitung ausgeübt. Erst im April 1950 seien die endgültigen Pläne und Kostenvoranschläge mitgeteilt worden, zu einer obertechnischen Prüfung sei es aber nicht mehr gekommen. Der Bericht beanstande unter anderem, daß die Voranschläge von der Wirklichkeit so weit abweichen und bemängelt die unzureichenden Aufzeichnungen über die finanziellen Belastungen usw. Das Baubüro habe zwar erst im November 1950 die voraussichtliche Kostenüberschreitung gemeldet, aber schon Monate vorher das Kultusministerium darauf hingewiesen, daß Überschreitungen nicht zu umgehen seien.

Herr Staatsminister Dr. Hoegner habe angeordnet, daß die Verantwortlichen in einem dienstaufsichtlichen Verfahren festgestellt werden müßten.18 Nach dem Bericht lägen aber keine Anzeichen für eine leichtfertige oder gar strafrechtlich zu ahndende Haltung vor, die ein formelles Dienststrafverfahren rechtfertigen würde.

Die Oberste Baubehörde wolle nun die Arbeiten auf das unbedingt notwendige beschränken, sie habe das Baubüro dem Landbauamt19 unterstellt und angeordnet, daß Regierungsbaudirektor Hocheder20 nur mehr als Sachverständiger tätig sein könne, von der Oberleitung aber entbunden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die beiden Berichte in dieser Form nicht abgegeben werden könnten und hält es für notwendig, daß die beiden Ministerien einen gemeinsamen Bericht abfassen, in dem gesagt werde, die Untersuchungen seien weiter im Gang und der endgültige Bericht werde dem Landtag schriftlich zugeleitet. Darin müßte einmal enthalten sein, daß keine strafbaren Handlungen vorlägen, daß der Oberste Rechnungshof ein eingehendes Gutachten abgegeben habe, daß feststehe, wie hoch endgültig die Überschreitungen seien und auf welche Gründe man sie zurückführen könne. Ferner könne man wohl erklären, daß man durch das dauernde Drängen, auch des Landtags, gezwungen gewesen sei, schnell zu arbeiten, wodurch der Überblick verloren gegangen sei. Im Augenblick mehr zu sagen halte er nicht für gut, man könne höchstens noch mitteilen, daß [eine] Disziplinaruntersuchung eingeleitet sei.

Staatsminister Dr. Oechsle hält es für notwendig, auch zu klären, ob der Haushaltsreferent des Kultusministeriums den damaligen Staatssekretär pflichtgemäß auf die bestehenden Bedenken hingewiesen habe.

Abg. Zietsch rät, in diesem Bericht alles zu vermeiden, was nach einer abschließenden Feststellung aussehen könne. Auch die Einleitung des Briefes des Kultusministeriums an den Herrn Ministerpräsidenten müsse wohl weggelassen werden.21

Staatsminister Dr. Schwalb er meint, man könne ja vielleicht erklären, es sei noch eine detaillierte Nachprüfung aller Baurechnungen notwendig, die ja sehr zeitraubend sei. Am besten wäre es wohl, wenn er sich persönlich mit Herrn Staatssekretär Dr. Nerreter zusammensetze, um die beiden Berichte zu vereinigen. Vielleicht könne Herr Ministerialdirigent Dr. Schwend sich daran beteiligen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, an sich habe er nichts dagegen, daß sich Herr Schwend zur Verfügung stelle, die Staatskanzlei habe aber grundsätzlich mit der Sache nichts zu tun. Jedenfalls bitte er, diesen Bericht endgültig bis Mittwoch Abend fertigzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, man müsse sich jetzt wohl auch darüber klar werden, ob man den Antrag des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. April auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln für das Residenztheater dem Landtag weiterleiten solle.22 Nachdem laufend Zinsen anfielen, käme man wohl nicht darum herum.

Staatsminister Dr. Schwalber spricht sich dafür aus, diesen Antrag unbedingt einzureichen und noch durch den Haushaltsausschuß behandeln zulassen, da man sonst erst im September weitermachen könne, was einen Betrag von 75 000 DM für Zinsen bedeute.

Abg. Zietsch meint, diesen Antrag werde der Haushaltsausschuß glatt ablehnen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, vielleicht reiche eine Entschließung des Landtags aus, die das Finanzministerium ermächtige, vorschußweise Zahlung zu leisten, wenn klagbare Ansprüche bestünden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß sich das Finanzministerium mit dem Kultusministerium in Verbindung setze.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, das Finanzministerium könne natürlich nur die Beträge zahlen, die sich unmöglich hinausschieben ließen.

Ministerpräsident D. Ehard spricht sich dafür aus, den Antrag an den Landtag zu geben, es habe aber wohl keinen Zweck, daß sich Haushaltsausschuß und Plenum noch in dieser Woche damit befassen.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag dem Landtag zuzuleiten.23

III. Hammelburg24

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, es bestehe Aussicht, daß die Erweiterung des Truppenübungsplatzes nun doch fallen gelassen werde. Die Amerikaner verlangten aber nun bis 21. Juni neue Vorschläge für ein Gebiet innerhalb eines gewissen Bezirkes. Zur Wahl stünden nun nach der letzten Entwicklung das schon früher erwähnte Gebiet bei Wildflecken und ein neues Projekt bei Bad Orb, das größtenteils auf hessischem Boden liege. Jedenfalls müsse er feststellen, daß entgegen Meldungen aus Unterfranken die Regierung nicht irgend etwas angeboten habe, sondern sich mit allen Mitteln gegen Hammelburg gewehrt habe; nach wie vor würden die Verhandlungen von der Dienststelle Blank geführt. Wenn schon ein Vorschlag von dieser Dienststelle gemacht werden müsse, sei es Pflicht der bayerischen Regierung, auf die günstigste Lösung hinzuwirken. Heute sei Staatssekretär Dr. Oberländer in Bonn, um mit der Dienststelle Blank zu verhandeln.25

IV. Kabelwerk Brückenau

Staatssekretär Dr. Guthsmuths führt aus, nach langen Verhandlungen sei es gelungen, die Siemenswerke dazu zu bringen, in Brückenau ein Kabelwerk zu errichten. Es müßten nun lediglich von Seiten des Staates die Kosten für die Regulierung eines Abschnitts an der Sinn aufgebracht werden, die sich auf 1600 00 DM beliefen. Wenn das Kabelwerk errichtet werde, so könnten dauernd 260 Arbeitskräfte eingestellt werden.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, auf das Kabelwerk könne unter keinen Umständen verzichtet werden und auch er ersuche das Finanzministerium, seine Bedenken zurückzustellen.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, er werde mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bis zur äußersten Grenze gehen.

Der Ministerrat beschließt, daß der erforderliche Betrag zur Sinn-Regulierung bereitgestellt wird.

V. Kraftwerk Jochenstein26

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß die Frage noch offen sei, ob die Vorbereitungsarbeiten für den Bau des Kraftwerks Jochenstein durchgeführt werden sollen. In jüngster Zeit sei nun auch Österreich positiv eingestellt und zur Mitarbeit bereit. Der Gesamtaufwand von seiten Bayerns betrage 2,4 Millionen DM, er selbst würde 900 000 DM aus dem Arbeitsstock zur Verfügung stellen,27 so daß noch 1,5 Millionen DM gebraucht würden.

Staatsminister Dr. Seidel fährt dort, in der letzten Woche haben Verhandlungen stattgefunden mit dem bedeutsamen Ergebnis, daß Österreich nun endgültig mitmache. Die Finanzierung sei weiter fortgeschritten und das erforderliche Kapital so gut wie gesichert. Allerdings bestehe noch die große Frage, wie überhaupt die anfinanzierten Energieprojekte durchfinanziert werden könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, der für das Kraftwerk Jochenstein erforderliche Betrag müsse in den außerordentlichen Haushalt aufgenommen werden. Er werde versuchen, es möglich zu machen, könne sich aber heute noch nicht festlegen.

Der Ministerrat beschließt trotzdem, das Kraftwerk Jochenstein in den außerordentlichen Haushalt aufzustellen.28

VI. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Est.- und Kst.-Änderungsgesetz 1951)29

Der Ministerrat vereinbart, das Ergebnis der Beratungen des am 20. Juni tagenden Vermittlungsausschusses abzuwarten.30

2. Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart31

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, der Finanzausschuß des Bundesrates habe zwar am 15. Juni 1951 empfohlen, gegen die neue Regierungsvorlage keine Einwendungen zu erheben,32 eine Empfehlung, der auch der Ministerrat vom 12. Juni 1951 gefolgt sei;33 trotzdem habe er aber in der Bundesratssitzung eine andere Lösung vorgeschlagen, da sonst eine schwere Beeinträchtigung der Tabakindustrie unvermeidlich gewesen sei.34 Auf Grund des Einspruchs des Bundesfinanzministeriums sei dann ein neuer Vorschlag gekommen, der Bundesrat habe sich aber dagegen gewendet, da sein einstimmig gefaßter Beschluß vom Bundesfinanzministerium überhaupt nicht beachtet worden sei.35

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, es liege im Interesse der Länder, den Bundesfinanzminister mit seinen Vorschlägen zu unterstützen, die dahin gingen, einen möglichst hohen Ertrag der Zigarettensteuer zu erzielen; er könne sich deshalb der Meinung des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann nicht anschließen.

Nachdem Staatssekretär Dr. Ringelmann seinen Vorschlag nochmals begründet hat, wird beschlossen, an den Änderungsvorschlägen des Bundesrates vom 16. März 1951 festzuhalten.36

3. Entwurf eines Zolltarifgesetzes37

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß es sich hier um einen Rückläufer handle, mit dem sich der Rechtsausschuß am 21. Juni nochmals befassen werde.38 Wenn er die Einberufung des Vermittlungsausschusses wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken zu § 4 Abs. 1 Ziff. 1 empfehle,39 so schlage der Koordinierungsausschuß vor, sich dieser Empfehlung anzuschließen.40

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, daß § 4 in der Tat ein ungewöhnlicher Fall sei und daraus unter Umständen erhebliche finanzielle Belastungen der Länder entstehen könnten. Jedenfalls müsse im Vermittlungsausschuß vorgeschlagen werden, daß noch die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates“ hineinkämen, zumal auch verfassungsrechtlich die Ausschaltung des Bundesrates nicht in Ordnung gehe.

Der Ministerrat beschließt, auch diesem Vorschlag zu folgen.

Staatsminister Dr. Seidel macht noch darauf aufmerksam, daß das Zolltarifgesetz von außerordentlich großer Bedeutung sei und möglichst bald angenommen werden müsse.41

4. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen42

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner führt aus, hier stehe vor allem die Unterstellung der öffentlich-rechtlichen Versicherungen unter die Bundesaufsicht zur Debatte. Der Finanzausschuß habe empfohlen, insbesondere deswegen auch den Vermittlungsausschuß anzurufen.43 Diese Empfehlung werde auch vom Koordinierungsausschuß geteilt mit der Maßgabe, daß die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums44 zu Ziff. 5 vorgeschlagen habe, daß an Stelle der in dem neuen § 3 vorgesehenen Zustimmung des Bundesministers der Finanzen die Zustimmung des Bundesministers für Wirtschaft eingefügt werden sollte.45 Dagegen wolle der Koordinierungsausschuß den Empfehlungen unter Ziff. 1 nicht beitreten, weil er der Auffassung sei, daß in dem Gesetz neben dem Sitz auch die Errichtung von Außenstellen in München und Hamburg bestimmt werden sollte.46

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, bezüglich der Ziff. 5 den Anregungen des Wirtschaftsministeriums zu folgen, während

Staatssekretär Dr. Ringelmann darauf hinweist, daß die Aufsicht in allen Ländern bei den Finanzministern liege.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, die Amerikaner hätten alle diese Fragen in die Zuständigkeit des Finanzministeriums gegeben, das entspreche aber nicht den praktischen Bedürfnissen und der historischen Entwicklung in Deutschland.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, die Trennung von Bank-, Geld- und Kreditwesen gehe nicht an, vor allem müsse man sich aber klar sein, daß das Finanzministerium keinen Einfluß auf die Ausgleichsforderungen habe, wenn die Zuständigkeit auf das Bundeswirtschaftsministerium übergehe.

Staatsminister Dr. Seidel meint, mit dem Übergang der Zuständigkeit könne trotzdem das Finanzministerium eingeschaltet bleiben; er stelle den Antrag, den Vermittlungsausschuß wegen der Punkte 2, 3, 4, 6 usw. anzurufen, nicht aber wegen Ziff. 5.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, diesen Antrag anzunehmen.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner fährt fort, der Rechtsausschuß werde am 21. Juni 1951 noch prüfen, ob die Vorlage durch die Bestimmungen des § 10 Abs. 147 im Zusammenhang mit § 9 als Zustimmungsgesetz angesehen werden müsse. Hier könne man wohl die Empfehlung des Rechtsausschusses abwarten.48

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Anschließend wird noch die Frage des Sitzes des Bundesaufsichtsamtes besprochen, wobei ein Schreiben des Bürgermeisters von Berlin an den Herrn Ministerpräsidenten verlesen wird, in dem gebeten wird, für den Sitz in Berlin allein einzutreten und die Außenstellen in München und Hamburg fallen zu lassen.49

Nachdem Staatssekretär Dr. Ringelmann und Staatsminister Dr. Seidel sich entschieden gegen diesen Vorschlag aussprechen, wird beschlossen, an dem bisherigen bayerischen Standpunkt festzuhalten.50

5. Entwurf eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft51

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.52

6. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 195053

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß schließe sich den Vorschlägen des Finanzausschusses des Bundesrates an, die in der Drucksache 453/1/51 enthaltenen Änderungsvorschläge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sei er der Auffassung, daß noch die Streichung der §§ 2 und 3 verlangt werden sollte.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.54

7. Entwurf eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island55

Es wird beschlossen, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.

8. Entwurf eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 194756

Auf Vorschlag des Herrn Staatsminister Dr. Seidel wird beschlossen, keine Bedenken geltend zu machen.

9. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz)57 Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner teilt mit, daß sich der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates mit dem Entwurf noch befassen werde. Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums in der Koordinierungssitzung habe vorgeschlagen, § 10 Abs. 2 abzuändern und er würde anfragen, ob dieser Vorschlag aufrecht erhalten werde.58

Staatsminister Dr. Seidel antwortet, dieser Vorschlag könne noch in der Sitzung vom 21. Juni 1951 besprochen werden.59 Es handle sich um keine sehr bedeutsame Sache, er werde aber Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann das Ergebnis rechtzeitig mitteilen.60

10. Entwurf einer Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach dem Tierzuchtgesetz auf die Obersten Landesbehörden61

Der Ministerrat beschließt, sich den übereinstimmenden Empfehlungen des Agrar- und Rechtsausschusses anzuschließen.

11. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein62

Bedenken werden nicht erhoben.

12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen63

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

13. Entwurf einer Ersten Verordnung über die Einbeziehung der Angehörigen von Nichtgebietskörperschaften in die Regelung des Wiedergutmachungsgesetzes für Angehörige des öffentlichen Dienstes64

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner berichtet, im Koordinierungsausschuß sei keine Übereinstimmung über die Einbeziehung der Beamten des Reichsnährstands erzielt worden, die vom Innen- und Finanzministerium abgelehnt werde.65

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß die größten Schwierigkeiten bei den Beamten der Hauptabteilung III (Marktordnung) bestünden, zumal hier noch keine zahlenmäßigen Unterlagen vorlägen.

Staatsminister Dr. Schlögl meint, ihn würden in erster Linie die Pensionisten und deren Versorgung interessieren.

Der Ministerrat beschließt, zunächst noch abzuwarten, welche Empfehlungen der Agrarausschuß abgebe und zunächst dem Entwurf ohne Änderung zuzustimmen.66

14. Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit für Genehmigungen nach § 6 Abs. 2 der Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 29. 9. 1941 [RGBl. I S. 587]67

Es wird beschlossen, den Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates zuzustimmen, wonach von einer Regelung nach Art. 129 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 GG Abstand genommen werden solle.68

15. Festsetzung eines Schlüssels für die Verteilung von Zuwanderern aus der sowjetischen Besatzungszone, die in Uelzen und Gießen die Notaufnahme erhalten69

Es wird beschlossen, trotz der Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen des Bundesrates an der Auffassung vom 11. Juni 1951 festzuhalten.70

16. Entwurf einer Entschließung des Bundesrates betr. Bereitstellung von ordentlichen Bundesmitteln für die Gewährung von Flüchtlingskrediten im Bundeshaushaltsplan 195171

Die Empfehlung des Koordinierungsausschusses, zunächst die Bereitstellung von Mitteln im außerordentlichen Haushalt und nur im Rahmen des Möglichen im ordentlichen Haushalt vorzunehmen, wird übernommen.72

17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes vom 2. 9. 1949 (WiGBl. S. 306) in der Fassung des Gesetzes vom 8. 7. 1950 (BGBl. S. 273  )73

Es wird beschlossen, diesen Initiativentwurf von Württemberg-Hohenzollern, gegen den verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, zunächst an den Verkehrsausschuß zu überweisen.74

18. Entwurf einer Entschließung des Bundesrates betr. Übernahme der Kosten für den Deutschen Wetterdienst in der US-Zone durch den Bund75

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner führt aus, das Bundesverkehrsministerium arbeite zur Zeit an einem Entwurf über die Neuregelung des Wetterdienstes, nun habe Hessen einen eigenen Antrag eingebracht, der am 22. Juni 1951 auch noch den Finanzausschuß des Bundesrates beschäftigen werde.76 Der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, daß der hessische Antrag abgelehnt werden müsse,77 da durch ihn der endgültigen Gestaltung des Wetterdienstes vorgegriffen werde und es außerdem zunächst notwendig sei, daß Hessen den noch bestehenden Staatsvertrag von 1946/47 kündige.78

Staatsminister Dr. Schwalber stimmt diesem Vorschlag zu, der dann auch die einstimmige Bewilligung des Ministerrats findet.79

19. Schuman-Plan80

Staatsminister Dr. Seidel berichtet, in einer nichtöffentlichen Sitzung des Bundesrates81 seien Informationen über den Schuman-Plan gegeben worden und zwar von Staatssekretär Hallstein,82 Dr. Agartz,83 Wagenführ,84 Dr. Grosse85 und Dr. Bauer.86 Anschließend habe dann Professor Kaufmann87 die staatsrechtliche Situation dargelegt, eine Diskussion habe nicht stattgefunden. Voraussichtlich werde sich der Ministerrat in der Sitzung vom 27. Juni 1951 damit beschäftigen. Heute schon darüber zu sprechen, sei wohl nicht möglich, zumal erst am 21. Juni der Wirtschaftsausschuß beraten werde.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner wirft ein, eine Frage sei vorweg aufgetaucht, nämlich die, ob das Ratifizierungsgesetz zum Schuman-Plan ein Zustimmungsgesetz sei oder nicht.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, auch darüber müsse der Ministerrat beschließen; die Auffassung von Professor Kaufmann sei zwar weitgehend der bayerischen gefolgt, zum Schluß sei Kaufmann aber doch zu dem Ergebnis gekommen, daß es sich hier um kein Zustimmungsgesetz handle.88

VII. Verabschiedung von Staatsminister Zorn

Zum Abschluß des Ministerrats verabschiedet sich Staatsminister Dr. Zorn von den übrigen Mitgliedern des Kabinetts und dankt für die gute und schöne Zusammenarbeit und für das Verständnis, das ihm das Kabinett als Finanzminister entgegengebracht habe. Er verlasse die angefangenen Arbeiten nicht gern, er könne aber auch der Gemeindebank nicht untreu werden.

In Vertretung des abwesenden Herrn Ministerpräsidenten dankt Staatsminister Dr. Schlögl Herrn Staatsminister Dr. Zorn herzlich für seine Abschiedsworte und erwidert sie im Namen des Kabinetts.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent